Fidelity
Cleaning Service GmbH
Rodgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.120,00 |
22.244,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.120,00 |
22.244,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.031,49 |
29.123,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.411,62 |
5.089,38 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.619,87 |
24.033,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
757,25 |
812,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
45.908,74 |
52.179,99 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.616,55 |
16.062,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
8.937,33 |
12.512,47 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.446,12 |
-3.575,14 |
| B.
Rückstellungen |
1.280,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34.012,19 |
35.117,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
45.908,74 |
52.179,99 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Fidelity Cleaning Service
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
Euro 150,00 aber nicht mehr als Euro 1.000,00 wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 31.006,19
(Vorjahr: Euro 28.103,32).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der
Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte gesichert sind, beträgt 7.014,00 Euro.
Die Sicherung besteht in einer Sicherungsübereignung
eines Gegenstandes des Anlagevermögens.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Barbara
Klinkel, Geschäftsführerin der Fidelity Cleaning
Service GmbH, geführt.
Barbara Klinkel, als Geschäftsführer der
Fidelity Cleaning Service GmbH, unterzeichnetden
vorstehenden Jahresabschluss zum 31.12.2010 mit der
Bilanzsumme von Euro 45.908,74 wie folgt.
Rodgau, den 12.12.2011
Barbara Klinkel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2011 festgestellt.
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