Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 10898
Vorher
Beverungen-Steinheimer Stadtwerke GmbH
Eingetragen
19.12.2012
Branche
Wärme- und KältehandelTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernElektrizitätsverteilung
Gegenstand
Vertrieb von Energie (Strom, Gas und Wärme), weiteren energiewirtschaftlichen Produkten, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im kommunalen Umfeld.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Starp
seit 31.8.2023
Geschäftsführer
Frank Hose
seit 4.2.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

EAM Beteiligungen GmbH
Germany
1.999.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BeSte Stadtwerke GmbH

Steinheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

der BeSte Stadtwerke GmbH

I. Die BeSte Stadtwerke GmbH (BeSte)

Gegenstand der BeSte mit Sitz in Steinheim ist der Vertrieb von Energie (Strom, Gas und Wärme), weiteren energiewirtschaftlichen Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen im kommunalen Umfeld. Hauptvertriebsgebiete sind der Kreis Höxter, die angrenzenden Kreise Lippe und Paderborn sowie der Landkreis Holzminden.

Darüber hinaus erbringt die BeSte Dienstleistungen für verbundene Unternehmen und Beteiligungen ihrer Gesellschafterin, der EAM Beteiligungen GmbH (EAMB). Die BeSte ist ein zu 100 % kommunales Unternehmen und über die EAMB Teil der EAM-Gruppe. Oberstes Mutterunternehmen ist die EAM GmbH & Co. KG (EAM), die ihren Sitz wie die EAMB in Kassel hat. Die EAM-Gruppe ist der regionale Energie-Partner für rund 1,4 Millionen Menschen in weiten Teilen Hessens, in Südniedersachsen sowie in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Sie sorgt für eine sichere Energieversorgung, entwickelt Zukunftslösungen und gestaltet partnerschaftlich die Energiewende in der Region.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die Inflationsrate in Deutschland ist, ausgehend von ihren Höchstständen von fast 9 % zu Beginn des Jahres 2023, im weiteren Verlauf gesunken; dennoch blieb der Jahreswert mit 5,9 % (Vorjahr: 6,9 %) hoch. Die dadurch ausgelöste Schwächung des Konsums und der weitere deutliche Anstieg des Zinsniveaus trugen dazu bei, dass nach dem Corona-Einbruch 2020 wieder eine Rezession eingetreten ist. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte im abgelaufenen Jahr um 0,3 %, nachdem es im Jahr 2022 noch um 1,8 % gewachsen war.

2. Energiepolitisches Umfeld

Die Energiepolitik blieb stark im öffentlichen Fokus. Die Gaslieferstopps für die Jamal- und Nord Stream-Pipelines sowie weitere Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ließen insbesondere für das erste Quartal 2023 eine europäische Energiemangellage befürchten. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen wurde diese aber abgewendet. Nach den vorherigen Rekordmarken sanken daraufhin ab Ende 2022 die Börsenpreise für Erdgas und Strom deutlich; sie sind jedoch - auch für Endkunden - noch spürbar höher als vor den Verwerfungen der letzten Jahre. Erhalten blieben auch die Sorgen um die Stabilität unserer kritischen Infrastruktur.

Die Bundesregierung will den Energieverbrauch senken und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger erheblich beschleunigen. Der Umstieg zielt nicht nur auf den Strom, sondern auch auf die übrigen und mengenmäßig sogar noch größeren Energiesektoren, das heißt Wärme und Verkehr. Zentrale Wegmarken waren das Energieeffizienz- und das Wärmeplanungsgesetz, die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ("Heizungsgesetz") sowie das sog. Solarpaket I. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts musste die Ampelkoalition jedoch viele Vorhaben ihres Klima- und Transformationsfonds streichen und weitere sind durch den aktuellen Bundeshaushalt nicht gedeckt.

Der Zuwachs an Photovoltaik-Anlagen beschleunigte sich deutlich; bei der Windkraft blieb er aber erneut hinter den Zielen zurück aufgrund der langwierigen Verfahren und weil der Zubau in großen Teilen Süddeutschlands bei Null lag. Schließlich endete das Atomzeitalter in der deutschen Stromerzeugung mit der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke im April 2023.

Die Energiewende stellt wegen der Abnahme grundlastfähiger Stromerzeuger und der deutlichen Zunahme volatiler Stromerzeuger völlig neue Anforderungen an die Strominfrastruktur. Damit diese auch künftig zuverlässig funktioniert, müssen die Netze schnell ausgebaut und modernisiert werden.

3. Branchensituation

In Deutschland werben weit über 1.000 Energieanbieter um Kunden. Darunter sind regionale und überregionale Anbieter, die unter anderem durch Wechselprämien versuchen, Neukunden zu gewinnen.

Im Verlauf des Jahres 2023 ist eine Entspannung an den Großhandelsmärkten eingetreten. Allerdings liegen die Preisstellungen immer noch oberhalb der Marken vor der Ukraine-Krise. Die Bundesregierung hatte in 2022 mehrere Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von über 200 Mrd. € auf den Weg gebracht, von denen für 2023 insbesondere die Umsatzsteuersenkung für Gas- und Wärmelieferungen sowie die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme zu nennen sind. Die systemseitige Umsetzung dieser Maßnahmen in den Abrechnungssystemen der Energieversorger erforderte erhebliche Kraftanstrengungen und wirkt auch noch in das Jahr 2024 in Form von bspw. verspäteten Abrechnungen.

Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. verzeichnete die deutsche Energiewirtschaft im Kalenderjahr 2023 einen weiteren Rückgang des Erdgasverbrauchs um 4,3 % gegenüber dem Vorjahr. Ursächlich hierfür waren die Witterungsbedingungen und die Sparanstrengungen auf vielen Ebenen. Im gleichen Zeitraum ist der Stromverbrauch in Deutschland um 3,6 % gesunken.

4. Innovation und Nachhaltigkeit

Entsprechend der zunehmenden Veränderungsdynamik analysiert die EAM-Gruppe kontinuierlich die Markt- und Technologietrends. Daraus leiten wir Implikationen für das Bestandsgeschäft sowie Chancen ab, die durch unser Innovationsmanagement in Geschäftsmodelle und Produkte übersetzt werden. Für ihre Innovationskraft wurde die EAM-Gruppe mit dem TOP 100-Siegel 2024 der compamedia GmbH ausgezeichnet.

Schon seit Jahren haben wir uns einer nachhaltigen Entwicklung verschrieben und gestalten diese aktiv, weshalb wir auch ein integriertes Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen. Dieses hat zudem den Vorteil, sich besser auf Vorgaben von Banken, Kunden und Gesetzen einzustellen sowie unsere Position in verschiedenen Wettbewerben zu stärken. Die EAM-Gruppe hat im Jahr 2023 die dritte Phase zum Aufbau ihres Nachhaltigkeitsmanagements begonnen, in der unter anderem Prozesse und Verantwortlichkeiten etabliert werden. Schließlich wurde das erste Nachhaltigkeitsmagazin veröffentlicht, das auch als Ergänzung zu unserem Nachhaltigkeitsbericht nach DNK-Standard zu verstehen ist.

Bei den Verwaltungsgebäuden der EAM-Gruppe liegt der Fokus aktuell auf der Bewertung und priorisierten Verbesserung der jeweiligen energetischen Situation. Im Fuhrpark verfolgen wir eine kontinuierliche Verbrauchssenkung und einen Umstieg auf E-Mobilität; hinzu kommt eine Ausrüstung der Unternehmensstandorte mit Wallboxen.

5. Geschäftsverlauf und Ertragslage

Die Umsätze sind im abgelaufenen Geschäftsjahr hauptsächlich preisbedingt um 31.840 T€ auf 112.534 T€ gestiegen. Daneben sind in den Umsatzerlösen Strom und Gas positive Effekte durch Rückverkäufe nicht benötigter Energiemengen sowie Mehrmengeneffekte aufgrund des volatilen und gestiegenen Marktpreisniveaus enthalten. Die Umsatzerlöse im Bereich Strom betrugen 61.636 T€ (Vorjahr: 48.485 T€) und im Bereich Gas 50.051 T€ (Vorjahr: 30.412 T€). Im Wärmegeschäft wurden Umsätze von 237 T€ (Vorjahr: 149 T€) erzielt. Die sonstigen Umsatzerlöse von 610 T€ (Vorjahr: 1.648 T€) enthalten erstmalig Erlöse aus Dienstleistungen für Gesellschaften der EAM-Gruppe für den Kundenservice und die Kundenabrechnung sowie für die damit verbundenen Prozesse. Im Vorjahr waren die sonstigen Umsatzerlöse bestimmt durch aperiodische Effekte im Zusammenhang mit dem früheren Netzgeschäft der BeSte. Die Kundenzahlen blieben im Geschäftsjahr 2023 ungefähr auf Vorjahresniveau.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 289 T€ (Vorjahr: 295 T€) und beinhalteten hauptsächlich Mahnerträge sowie aperiodische Erträge aus Rückstellungsauflösungen.

Die Materialaufwendungen sind um 22.034 T€ auf 96.665 T€ gestiegen. Sie enthielten neben den Strom- und Gasbezugsaufwendungen im Wesentlichen Aufwendungen für Netznutzung und für CO 2 -Emissionszertifikate. Der Anstieg ist auf höhere Beschaffungspreise für den Strom- und Gasbezug zurückzuführen.

Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 498 T€ auf 2.913 T€ gestiegen. Dies ist insbesondere auf eine höhere Beschäftigtenzahl im Zuge der Aufnahme des Dienstleistungsgeschäfts für Gesellschaften der EAM-Gruppe zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 4.334 T€ (Vorjahr: 3.376 T€) umfassen im Wesentlichen IT-Dienstleistungen, kaufmännische Dienstleistungen, Werbekosten sowie Mieten, Pachten und Gebühren. Daneben wurden Wertberichtigungen und Ausbuchungen von Forderungen von 391 T€ (Vorjahr: 1.536 T€) vorgenommen.

Das Zinsergebnis beträgt + 339 T€ (Vorjahr: + 23 T€) und ist maßgeblich von Erträgen aus dem Cash-Pooling und von steigenden Zinsen auf den Finanzmärkten beeinflusst.

Insgesamt beendete die BeSte das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von 6.807 T€ (Vorjahr: 555 T€), welcher deutlich oberhalb der Prognose aus dem Vorjahr lag. Das Ergebnis wird als sehr gut beurteilt. Das positive Jahresergebnis ist dabei wie oben geschrieben vor allem durch Rückverkäufe nicht benötigter Energiemengen sowie durch Mehrmengeneffekte geprägt.

6. Finanzlage

Die Finanzlage der BeSte ist geprägt durch das Cash-Pooling der EAM-Gruppe. Die Forderungen der Gesellschaft aus dem Cash-Pooling stiegen im Geschäftsjahr von 11.474 T€ auf 23.937 T€ an. Aus der laufenden Geschäftstätigkeit ergab sich ein Mittelzufluss von 12.031 T€. Die Liquidität war im Berichtsjahr jederzeit gesichert.

7. Vermögenslage

Die Bilanzsumme der BeSte ist zum 31. Dezember 2023 auf 36.794 T€ (Vorjahr: 29.524 T€) angestiegen.

Auf der Aktivseite war ein Vorratsbestand an Emissionszertifikaten von 2.292 T€ (Vorjahr: 2.562 T€) zu verzeichnen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind um 9.080 T€ auf 33.597 T€ angestiegen, was hauptsächlich auf höhere Cash-Pooling Forderungen gegen die EAM von 23.937 T€ (Vorjahr: 11.474 T€) zurückzuführen ist. Gegenläufig sind insbesondere die sonstigen Vermögensgegenstände zum Stichtag auf 122 T€ (Vorjahr: 3.418 T€) gesunken.

Das Eigenkapital ist durch den hohen Jahresüberschuss zum Bilanzstichtag erstmalig wieder positiv (5.229 T€; Vorjahr: -1.578 T€). Das negative Eigenkapital konnte somit im Berichtsjahr ausgeglichen werden.

Das Fremdkapital von 31.565 T€ (Vorjahr: 29.524 T€) entfiel mit 8.743 T€ (Vorjahr: 3.696 T€) auf Rückstellungen und mit 22.822 T€ (Vorjahr: 25.828 T€) auf Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen beinhalten mit 2.382 T€ (Vorjahr: 2.550 T€) Abgabeverpflichtungen von Emissionszertifikaten und erstmals Steuerrückstellungen von 2.519 T€. Daneben sind insbesondere weitere energiewirtschaftliche Verpflichtungen, Abrechnungsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus dem Personalbereich enthalten.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 9.357 T€ (Vorjahr: 10.572 T€) sowie die sonstigen Verbindlichkeiten von 13.171 T€ (Vorjahr: 15.063 T€) sind im Geschäftsjahr leicht gesunken. Demgegenüber sind die Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen von 193 T€ auf 294 T€ angewachsen.

8. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Das handelsrechtliche Jahresergebnis stellt die Basis für den finanziellen und die Kundenzahlen stellen die Basis für den nichtfinanziellen Leistungsindikator dar. Diese Leistungsindikatoren werden aufgrund zuverlässiger Steuerungsinstrumente aus dem Controlling sowie dem Rechnungswesen permanent überwacht, um frühzeitige Hinweise auf die künftige Geschäftsentwicklung zu erhalten.

III. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

1. Personalentwicklung

Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr neben den Geschäftsführern durchschnittlich 27 (Vorjahr: 20) Vollzeit- und 16 (Vorjahr: 15) Teilzeitbeschäftigte.

2. Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit besitzt bei uns einen sehr hohen Stellenwert, wodurch Unfälle von Beschäftigten der EAM-Gruppe und von Partnerfirmen vermieden werden sollen. Eine EAM-Unternehmensrichtlinie definiert Arbeitssicherheit und Umweltschutz neben dem wirtschaftlichen Erfolg als gleichrangige Ziele. Unternehmensübergreifende Themen in diesem Bereich werden zweimal jährlich in einem Lenkungskreis besprochen.

IV. Prognosebericht

Unseren Prognosen und Planungen liegen Prämissen zugrunde, die mit Unsicherheiten verbunden sind. So haben wir beispielsweise unterstellt, dass sich aus den militärischen Konflikten insbesondere in der Ukraine sowie um Israel und den Gazastreifen keine wesentlichen Beeinträchtigungen für die wirtschaftliche Entwicklung ergeben. Schließlich kann sich - auch durch solche Ereignisse - die deutliche Entspannung bei den Großhandelspreisen für Erdgas und Strom wieder umkehren.

Ziel der BeSte ist es, vor dem Hintergrund der unter II. 3. beschriebenen Branchensituation im Jahr 2024 den Kundenbestand moderat zu steigern. Im Kontext des seit dem 1. Januar 2023 geltenden Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) sowie des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG) galten Höchstpreisgrenzen für einen wesentlichen Teil der abgenommenen Energiemenge. Dies hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Bereitschaft der Kunden zu aktiven Wechseln begrenzt. Im Kontext weiter nachgebender Beschaffungspreise in 2024 ist davon auszugehen, dass die Wechselbereitschaft wieder deutlich zunehmen wird. Dies könnte eine Nachjustierung der Preisstellungen nach sich ziehen.

Die BeSte ist bestrebt, zur Akquise weiter auf den hervorragenden persönlichen Kundenkontakt und zusätzlich auch vermehrt auf Online-Tools zu setzen.

Zum 1. Januar 2024 hat die BeSte die Strom- und Gaspreise an die Beschaffungspreise angepasst. Dabei ist es je nach Tarif sowohl zu Preissenkungen als auch zu Preiserhöhungen gekommen. Die weitere Preisentwicklung hängt von der weiteren geopolitischen Entwicklung und insbesondere von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges ab. Daher kann bei einer unterjährigen erheblichen Steigerung der Energiebezugskosten eine Preisanpassung in 2024 notwendig werden.

Im Geschäftsjahr 2024 wird in Abhängigkeit von der Entwicklung an den Energiemärkten und dem Erfolg der Vertriebsaktivitäten ein Jahresüberschuss erwartet, der deutlich unter dem Niveau des Berichtsjahres liegen wird.

V. Internes Kontrollsystem sowie Risiko- und Chancenbericht

Für die Unternehmen der EAM-Gruppe besteht ein rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem, dessen Wirksamkeit unter anderem im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft wird.

Die BeSte ist in das formalisierte Risikofrüherkennungssystem der EAM-Gruppe nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz eingebunden. Dabei werden eventuelle Risiken zweimal jährlich im Rahmen von Risikomanagementsitzungen bewertet und berichtet. Die Geschäftsführung wird frühzeitig, regelmäßig und bei Bedarf ad hoc über wesentliche Risiken informiert.

Als Risiken, die direkten Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft haben, sind weiterhin Marktrisiken wie geringer Kundenzuwachs sowohl im Strom- als auch im Gasbereich sowie einhergehende Beschaffungsrisiken identifiziert. Weiterhin bestehen IT-Risiken, denen die Gesellschaft unter anderem durch den Einsatz qualifizierter Dienstleistungsunternehmen und die Umsetzung angemessener Sicherheitsvorschriften entgegenwirkt, sowie aus Forderungsausfallrisiken.

Nach den aktuell vorliegenden Erkenntnissen bestehen für die BeSte unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeiten keine bestandsgefährdenden Risiken.

Chancen für das Geschäft sieht die BeSte weiterhin in der Fokussierung der Vertriebsaktivitäten.

 

Steinheim, den 14. März 2024

Die Geschäftsführung

Bilanz zum 31. Dezember 2023

der BeSte Stadtwerke GmbH

Aktiva

in T€ Anhang Abschnitt C. 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögen (1)
Immaterielle Vermögensgegenstände 291 141
Sachanlagen 142 182
Finanzanlagen (2) 450 883 450 773
Umlaufvermögen
Vorräte (3) 2.292 2.562
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (4) 33.597 24.517
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (5) 22 35.911 88 27.167
Rechnungsabgrenzungsposten - 6
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag - 1.578
36.794 29.524

Passiva

Eigenkapital (6)
Gezeichnetes Kapital 1.999 1.999
Bilanzgewinn 3.230 5.229 -1.999 0
(Vorjahr Bilanzverlust: 3.577 T€; davon nicht durch Eigenkapital gedeckt: 1.578 T€)
Rückstellungen (7) 8.743 3.696
Verbindlichkeiten (8) 22.822 25.828
36.794 29.524

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

der BeSte Stadtwerke GmbH

in T€ Anhang Abschnitt D. 2023 2022
Umsatzerlöse (1) 112.534 80.694
Sonstige betriebliche Erträge (2) 289 295
Materialaufwand (3) 96.665 74.631
Personalaufwand (4) 2.913 2.415
Abschreibungen (5) 98 79
Sonstige betriebliche Aufwendungen (6) 4.334 3.376
Erträge aus Beteiligungen (7) 236 45
Zinsergebnis (8) 339 23
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (9) 2.581 0
Ergebnis nach Steuern 6.807 556
Sonstige Steuern (10) 0 1
Jahresüberschuss 6.807 555
Verlustvortrag aus dem Vorjahr 3.577 4.132
Bilanzgewinn (Vorjahr: Bilanzverlust) 3.230 3.577

Anhang 2023

A. Allgemeine Angaben

(1) Jahresabschluss

Die Beste Stadtwerke GmbH (BeSte) hat ihren Sitz in Steinheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn (HRB 10898).

Der Jahresabschluss der BeSte ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH Gesetzes (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt worden. Die BeSte ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und GuV anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. GuV oder im Anhang zu machen sind, insgesamt im Anhang genannt. Soweit einzelne Posten in der Bilanz oder GuV zusammengefasst werden, erfolgt eine Aufgliederung im Anhang. Soweit nicht anders vermerkt, sind die Werte in den tabellarischen Aufstellungen in Tausend Euro (T€) angegeben. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr fortgeführt.

Die BeSte ist nach § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Die BeSte liefert Strom bzw. Gas an andere im Sinne von § 3 Nr. 18 EnWG und betreibt Energieanlagen gemäß § 3 Nr. 15 EnWG. Somit fällt die BeSte unter § 6b Abs. 1 EnWG und es liegen deshalb unterschiedliche Tätigkeiten im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG vor.

Rundungsdifferenzen können aus rechentechnischen Gründen zu Abweichungen führen.

(2) Konzernzugehörigkeit

Mutterunternehmen ist die EAM Beteiligungen GmbH (EAMB), Kassel, die mit ihren Tochterunternehmen in den befreienden Konzernabschluss der EAM GmbH & Co. KG (EAM), Kassel (HRA 17324 Amtsgericht Kassel), einbezogen wird. Die EAM ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB bei der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Diese Unterlagen sind im Internet unter www.unternehmensregister.de zugänglich.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

(1) Aktiva

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Zugänge werden zeitanteilig linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei technischer oder wirtschaftlicher Wertminderung. Geleistete Anzahlungen werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Immaterielle Vermögensgegenstände Nutzungsdauern
in Jahren
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3 - 20
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 5 - 10
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 15

Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Zugang und Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € im Jahr des Zugangs in der Regel in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr grundsätzlich voll aufwandswirksam berücksichtigt.

Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Bei Wegfall der Gründe für Abschreibungen werden entsprechend Zuschreibungen vorgenommen.

Umlaufvermögen

Vorräte

Unter den Vorräten sind die Emissionszertifikate zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt; erkennbare Risiken sind durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt worden. Niedrig verzinste oder unverzinsliche langfristige Forderungen sind abgezinst.

Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter branchenüblicher Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet.

Kassenbestand Guthaben bei Kreditinstituten

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Ausgaben des Geschäftsjahres, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des Ertragssteuersatzes von aktuell 30,50 %. Der Ertragssteuersatz umfasst die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerzerlegung.

Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer.

(2) Passiva

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten aus Steuersachverhalten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Die Abzinsung wird auch für ursprünglich langfristige Rückstellungen vorgenommen, deren Restlaufzeit am Bilanzstichtag ein Jahr nicht überschreitet.

Erträge und Aufwendungen aus der Ab- und Aufzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" und "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Verbindlichkeiten für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter branchenüblicher Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet.

C. Angaben zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

in T€ Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten *
Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 830 202 - 1.032
830 202 - 1.032
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 435 - - 435
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 495 6 11 490
930 6 11 925
Finanzanlagen
Beteiligungen 450 - - 450
450 - - 450
2.210 208 11 2.407
in T€ Kumulierte Abschreibungen *
Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 689 52 - 741
689 52 - 741
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 267 41 - 308
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 481 5 11 475
748 46 11 783
Finanzanlagen
Beteiligungen - - - -
- - - -
1.437 98 11 1.524
in T€ Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 291 141
291 141
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 127 168
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15 14
142 182
Finanzanlagen
Beteiligungen 450 450
450 450
883 773

* Im Geschäftsjahr fanden keine Umbuchungen statt.

(2) Finanzanlagen

Ausgewiesen wird unverändert die 0,5 %-Beteiligung an der Trianel GmbH, Aachen, mit einem Ergebnis im Geschäftsjahr 2022 von 27,6 Mio. € und einem Eigenkapital von 117,1 Mio. € zum 31. Dezember 2022.

(3) Vorräte

Unter den Vorräten sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Emissionszertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)) ausgewiesen.

(4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (brutto) 33.709 14.690
- abzüglich abgesetzte erhaltene Abschlagszahlungen -24.465 -5.204
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (nach Verrechnung) 9.244 9.486
- davon mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr (-) (-)
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 24.231 11.613
- davon mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr (-) (-)
- davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (294) (139)
- davon sonstige Vermögensgegenstände (23.937) (11.474)
- davon Forderungen aus Cash-Pooling (23.937) (11.474)
Sonstige Vermögensgegenstände 122 3.418
- davon mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr (2) (2)
- davon Steuern (46) (3.093)
- davon nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstandene Forderungen für noch nicht abzugsfähige Vorsteuer (30) (191)
33.597 24.517

(5) Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Kassenbestand - 0
Guthaben bei Kreditinstituten 22 88
22 88

Die BeSte ist in das Cash-Pooling der EAM-Gruppe einbezogen.

(6) Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft ist voll eingezahlt und wird von der EAMB als Alleingesellschafterin gehalten.

(7) Rückstellungen

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Steuerrückstellungen 2.519 -
Sonstige Rückstellungen 6.224 3.696
8.743 3.696

Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt auf:

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Abgabeverpflichtung Emissionszertifikate 2.382 2.550
Energiewirtschaftliche Verpflichtungen 1.229 278
Verpflichtungen aus dem Personalbereich 404 299
Ausstehende Rechnungen 141 37
Übrige ungewisse Verpflichtungen 2.068 532
6.224 3.696

(8) Verbindlichkeiten

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.357 10.572
- davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (9.357) (10.572)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 294 193
- Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (294) (193)
- davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (294) (193)
Sonstige Verbindlichkeiten 13.171 15.063
- davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (13.171) (15.063)
- davon Steuern (688) (263)
22.822 25.828

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verpflichtungen gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) von 216 T€ und erstmalig nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) von 1.884 T€ ausgewiesen. Daneben bestehen Verpflichtungen nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) von 1.425 T€.

(9) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen von 1.776 T€ (Vorjahr: 2.361 T€) haben Laufzeiten bis zum Jahr 2027 und betreffen im Wesentlichen Dienstleistungsverträge von 1.568 T€ (Vorjahr: 1.776 T€). Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen entfallen 973 T€ (Vorjahr: 840 T€) auf verbundene Unternehmen.

BeSte ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Preisrisiken auf den Beschaffungsmärkten ausgesetzt. Bei den schwebenden Beschaffungsgeschäften handelt es sich um physisch zu erfüllende Warentermingeschäfte, die der Marktpreissicherung für zukünftige Energielieferverpflichtungen dienen. Es erfolgt eine portfoliobezogene Deckungsbeitragsrechnung, in der die Portfolien sachgerecht voneinander abgegrenzt und bewertet werden. Für die Liefermengen SLP (Standardlastprofil) und RLM (registrierende Leistungsmessung) erfolgt eine strukturierte Beschaffung in Tranchen, bei der Energieliefermengen in branchenüblichen Zeiträumen für Strom und für Gas bis 2026 beschafft werden. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtung aus schwebenden Energiebeschaffungsgeschäften beträgt 66.837 T€.

Die BeSte ist Mitglied bei der kvw Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe, Münster. Für unverändert 38 Mitarbeiter sind an die kvw Umlagen in Höhe von 161 T€ (Vorjahr: 136 T€) zur betrieblichen Altersvorsorge geleistet worden. Der Umlagesatz beträgt unverändert 4,5 % der umlagepflichtigen Gehälter (2.082 T€; Vorjahr: 1.755 T€). Zuzüglich wird unverändert ein Sanierungsgeld von 3,25 % zur Bildung eines Kapitalstocks erhoben. Zur Höhe dieser nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB mittelbaren Versorgungsverpflichtungen kann die BeSte mangels Informationen seitens der kvw keine Angaben machen.

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Umsatzerlöse

in T€ 2023 2022
Strom 65.552 53.109
abzüglich Stromsteuer -3.916 -4.624
61.636 48.485
Gas 52.404 33.177
abzüglich Energiesteuer -2.353 -2.765
50.051 30.412
Wärme 237 149
Sonstige Umsatzerlöse 610 1.648
112.534 80.694

In den Umsatzerlösen aus dem Strom- und Gasgeschäft sind periodenfremde Mehrerlöse von 4.695 T€ (Vorjahr: 513 T€) enthalten.

Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt.

(2) Sonstige betriebliche Erträge

in T€ 2023 2022
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (periodenfremd) 114 100
Erträge aus der Herabsetzung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen - 135
Andere periodenfremde Erträge 4 1
Übrige 171 59
289 295

(3) Materialaufwand

in T€ 2023 2022
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 95.621 73.705
Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.044 926
96.665 74.631

Der Materialaufwand betrifft hauptsächlich Aufwendungen für den Strom- und Gasbezug sowie für Netznutzung.

In den Materialaufwendungen sind periodenfremde Minderaufwendungen von 179 T€ (Vorjahr: Mehraufwendungen von 216 T€) enthalten.

(4) Personalaufwand

in T€ 2023 2022
Löhne und Gehälter 2.324 1.955
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 589 460
- davon für Altersversorgung (164) (139)
2.913 2.415

Im Durchschnitt hat sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BeSte wie folgt entwickelt:

2023 2022
Gesamt 43 35
- davon Angestellte 43 35
- davon gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - -
- davon Vollzeit 27 20
- davon Teilzeit 16 15
- davon weiblich 29 22
- davon männlich 14 13

Daneben werden zwei Auszubildende beschäftigt.

(5) Abschreibungen

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind im Anlagenspiegel einzeln dargestellt.

(6) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 4.334 T€ (Vorjahr: 3.376 T€) beinhalten kaufmännische und IT-Dienstleistungen, zum Teil von verbundenen Unternehmen erbracht, sowie Fremd- und Beratungsleistungen. Außerdem sind im Wesentlichen Aufwendungen für Mietzahlungen, Portokosten und Werbemaßnahmen sowie Kosten für Abrechungsverpflichten enthalten. Periodenfremde Wertberichtungen auf bzw. Ausbuchungen von Forderungen sind mit 391 T€ (Vorjahr: 1.536 T€) enthalten.

(7) Erträge aus Beteiligungen

Die Beteiligungserträge betreffen Dividenden von der Trianel GmbH.

(8) Zinsergebnis

in T€ 2023 2022
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 386 24
- davon von verbundenen Unternehmen (380) (22)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 47 1
- davon an verbundene Unternehmen (31) (-)
339 23

(9) Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen mit 1.171 T€ Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag sowie mit 1.410 T€ Gewerbesteuer.

(10) Sonstige Steuern

Die sonstigen Steuern beinhalten mit 287,00 € (Vorjahr: 1 T€) die Kraftfahrzeugsteuer.

(11) Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen sind zu nennen:

in T€ 2023 2022
Aufwendungen
Dienstleistungsvertrag mit EAM 470 430
Erträge
Dienstleistungsvertrag mit EAM Netz GmbH, Kassel 356 117
Dienstleistungsvertrag mit Stadtwerke Gelnhausen GmbH, Gelnhausen 224 -
Dienstleistungsvertrag mit EAM Natur Energie GmbH, Kassel 26 -
Cash-Poolingvertrag mit EAM 349 22

Die Leistungen wurden zu marktüblichen Konditionen erbracht.

E. Ergänzende Angaben

(1) Honorar des Abschlussprüfers

Auf die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers wird verzichtet, da diese im Konzernanhang der EAM angegeben werden.

(2) Geschäftsführung

Frank Hose Kaufungen Kaufmännischer Geschäftsführer Leiter Kaufmännische Funktionen und Dienstleistersteuerung bei der EAM Energie GmbH, Kassel Michael Starp ab 1. August 2023 Seesen Geschäftsführer Vertrieb

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

(3) Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss mit dem Verlustvortrag zu verrechnen und den danach verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

(4) Nachtragsbericht

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken könnten, haben sich nicht ergeben.

 

Steinheim, den 14. März 2024

Die Geschäftsführung

Frank Hose

Michael Starp

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BeSte Stadtwerke GmbH, Steinheim

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BeSte Stadtwerke GmbH, Steinheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BeSte Stadtwerke GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Kassel, den 22. März 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Markus Küfner, Wirtschaftsprüfer

ppa. Matthias Schwarze-Gerland, Wirtschaftsprüfer

Beschluss über die Ergebnisverwendung

Die Gesellschafterversammlung der BeSte Stadtwerke GmbH hat am 2. Mai 2024 dem Vorschlag der Geschäftsführung, den Jahresüberschuss mit dem Verlustvortrag zu verrechnen, zugestimmt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 2. Mai 2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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