UNIPA Kunststoff- und Verpackungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Beteiligungsgesellschaft
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johannes Philipp Nikolaus Herberger seit 31.1.2024 | Geschäftsführer |
Jens Hohmann seit 23.9.2005 | Geschäftsführer |
Hedwig Baumgärtner-Herberger seit 23.9.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UNIPA Kunststofftechnik GmbHNeustadt/Wstr.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023(AMTSGERICHT LUDWIGSHAFEN AM RHEIN HRB 41617)BILANZ ZUM 30. JUNI 2023(VORJAHR ZUM VERGLEICH)AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/2023(VORJAHR ZUM VERGLEICH)
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/2023A. ALLGEMEINE ANGABEN Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Neustadt an der Weinstraße und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein unter der Nummer HRB 41617 eingetragen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses der UNIPA Kunststofftechnik GmbH, Neustadt an der Weinstraße, erfolgt gemäß dem Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir auch die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt. B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 1. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Aufwendungen für Forschung und Entwicklung wurden nicht aktiviert. 2. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode bewertet. Die Abschreibungen auf Neuzugänge werden zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über € 250,00 und bis € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang behandelt. 3. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- kosten bewertet. 4. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden gemäß § 253 Abs. 4 HGB retrograd auf der Grundlage der voraussichtlichen Verkaufserlöse verlustfrei bewertet. 5. Waren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. 6. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. 7. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. 8. Steuer- und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. 9. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS I. Erläuterung der Bilanz 1. AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. 3. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Urlaubsansprüche und Mehrarbeitsstunden der Mitarbeiter, für Tantiemen, für Gewährleistungen, für Aufbewahrungspflicht der Geschäftsunterlagen und für Abschluss- und Prüfung. 4. Verbindlichkeitenspiegel Die Verbindlichkeiten werden im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt:
In der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" sind Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit in Höhe von T€ 3 (Vorjahr: T€ 0) und aus Steuern in Höhe von T€ 101 (Vorjahr: T€ 79) enthalten. II. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen für Altersversorgung In den Aufwendungen für soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind solche für Altersversorgung in Höhe von T€ 23 (Vorjahr: T€ 24) enthalten. III. Sonstige Angaben Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die zum 30. Juni 2023 bestehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
2. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 69 Mitarbeiter beschäftigt. Davon entfallen auf:
3. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Im Geschäftsjahr waren die folgenden Personen Mitglieder der Geschäftsführung:
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. 4. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022/2023 auf neue Rechnung vorzutragen. 5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag sind nicht festzustellen.
Neustadt an der Weinstraße, den 28. Juni 2024 UNIPA Kunststofftechnik GmbH Geschäftsführer Dipl. Industriedesignerin Hedwig Baumgärtner-Herberger Dipl. Betriebswirt MBA Jens Hohmann Johannes Herberger Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2023 wurde am 28. Juni 2024.festgestellt. LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/20231. Das Unternehmen Die UNIPA Kunststofftechnik GmbH wurde am 25.09.1981 als Nachfolgerin eines bereits seit 1970 tätigen Einzelunternehmens gegründet. Sie ist im Handelsregister mit der Registernummer HRB 41617 am Registergericht Ludwigshafen am Rhein eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Kunststoffprodukten sowie der Handel mit diesen. Der Firmensitz befindet sich in Neustadt an der Weinstraße. Das Geschäftsmodell des Unternehmens umfasst im Wesentlichen die kundenspezifische Entwicklung von Ladungsträgern aus Kunststoff für automatisierte Fertigungsprozesse. Einsatzschwerpunkt für diese thermogeformten Automatisierungstrays sind die Automobilzulieferindustrie, die pharmazeutische Industrie und die Elektronikindustrie. Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden durchschnittlich 69 Arbeitnehmer beschäftigt. Die UNIPA Kunststofftechnik GmbH betreibt ein fortlaufend zertifiziertes Qualitätsmanagement nach ISO 9001, sowie Systeme zur Arbeitssicherheit, dem Umweltschutz und dem Brandschutz. 2. Forschung und Entwicklung Forschung und Entwicklung werden von der Gesellschaft nicht betrieben. 3. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Betrachtung der konjunkturellen Lage in der Bundesrepublik Deutschland ist nur begrenzt relevant für die Beurteilung der Geschäftsentwicklung der UNIPA. Zum einen sind die Wertschöpfungsketten der obengenannten Abnehmerindustrien hochgradig über den gesamten Globus vernetzt, zum anderen hat sich historisch gezeigt, dass der Blick auf die jeweilige Branchenentwicklung zu bedeutsameren Erkenntnissen führen kann. 4. Betrachtung relevanter Märkte Auch in den relevanten Märkten ist eine auf den konkreten Anwendungszweck der Produkte von UNIPA bezogene Analyse aussagekräftiger als die abstrahierte Betrachtung von übergeordneten Branchenkennzahlen. Sowohl in der Automobilzulieferindustrie als auch der pharmazeutischen- und der Elektronikindustrie steigt nach wie vor der Automatisierungsgrad der Fertigungsprozesse. In Verbindung mit einer ebenso weiterhin zunehmenden Differenzierung von Lieferketten steigt der Bedarf an funktionalen Industrieverpackungen, zu denen die Produkte der UNIPA gehören. Der Beschaffungsmarkt der Kunststoff(-halbzeug)erzeugung war gekennzeichnet durch erhebliche Verwerfungen sowohl hinsichtlich der Verfügbarkeit im Allgemeinen als auch speziell der Preisentwicklung. Aufschläge von über 50% gegenüber dem Vorjahr erforderten eine besondere Kreativität bei der Vermarktung unserer Leistungen. 5. Geschäftsentwicklung 5.1 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der UNIPA Kunststofftechnik GmbH hat sich im Geschäftsjahr 2022/2023 insgesamt positiv entwickelt. 5.1.1 Ertragslage Der Rohertrag entwickelte sich positiv. Er betrug 8.348.661,00 EUR und lag somit 18,27 % über dem Vorjahr. Die Auftragslage kann insgesamt als gut bezeichnet werden. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Personalkosten gestiegen. Es wurden neue Stellen besetzt und die Entgelte wurden angehoben. Trotz der angestiegenen Gesamtaufwendungen konnte durch den überproportional gestiegenen Umsatz auch das Betriebsergebnis gesteigert werden. 5.1.2 Finanzlage Die Bilanzsumme erhöhte sich um 1.258.499,69 EUR auf 7.476.611,11 EUR. Die Eigenkapitalquote beträgt 61,68 % und ist damit weiterhin sehr positiv. Der Cashflow aus operativer Tätigkeit betrug im Berichtszeitraum 1.275.702,64 EUR (Vorjahr: 817.828,63 EUR). Der Finanzmittelbestand beträgt 1.860.419,31 EUR. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden regelmäßig innerhalb der Zahlungsfristen beglichen. 5.1.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme von UNIPA Kunststofftechnik GmbH belief sich zum Bilanzstichtag auf 7.476.611,11 EUR. Sie hat sich gegenüber dem Vorjahr 2021/2022 (6.218.111,42 EUR) um 20,24 % erhöht. In 2022/2023 sind Investitionen in Anlagevermögen in Höhe von 264.855,27 EUR getätigt worden. Die Abschreibungen auf Anlagevermögen betrugen 516.955,27 EUR. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich infolge der Umsatzsteigerung. Die zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Regel kurzfristig fällig. Die Investitionsmaßnahmen konnten mit eigenen Mitteln durchgeführt werden und stärken die zukünftige Finanz- und Ertragslage unseres Unternehmens. 5.2 Gesamtaussage Trotz aller Unwägbarkeiten sowohl auf den Beschaffungs- wie auch auf den Absatzmärkten hat das Unternehmen seine Position im relevanten Wettbewerbsumfeld behaupten können. 6. Chancen und Risiken Allgemeine Geschäftschancen und -risiken Charakteristisch für das oben beschriebene Geschäftsmodell der UNIPA Kunststofftechnik GmbH ist, dass sich das Leistungsspektrum des Unternehmens in engen Grenzen bewegt. Innovationen sind inkrementell, immer bezogen auf konkrete Anwendungsfälle und eher unspektakulär. Die Feststellung, Bewertung und Behandlung der unterschiedlichsten operativen Risiken findet im Rahmen unseres Managementsystems statt. Nach wie vor bieten die Absatzmärkte des Unternehmens gute Chancen für eine positive Unternehmensentwicklung: sowohl die Schutzfunktion der angebotenen industriellen Verpackungslösungen als auch deren Automatisierbarkeit entsprechen den Bedarfen der Kunden in industrialisierten, arbeitsteiligen, globalen Wertschöpfungsketten. Allerdings ist auf Grund der Größe des Unternehmens und der Struktur des Leistungsangebotes ein wellenförmiger Verlauf der Leistungskennzahlen nicht ungewöhnlich. Turbulenten Phasen des Wachstums folgen Zeiten der Konsolidierung. Die grundsätzliche Ausrichtung der Gesellschafterin ist am langfristigen Erfolg des Unternehmens orientiert. Die Unternehmensführung ist gekennzeichnet durch die dynamische Balance der Ereignisse / Ergebnisse, die aus Entscheidungen resultieren, die auf einer mit Sachverstand vorgenommen Abwägung von Chancen und Risiken basieren. 7. Prognosebericht Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass unterschiedlichste Ereignisse, seien Sie global wie die Covid-19 Pandemie, regional wie der Ukraine-Krieg oder lokal wie die Handelsschiffpiraterie, sehr kurzfristig zu bislang nicht bekannten Herausforderungen führen können. Entsprechende Prognosen z.B. hinsichtlich der Entwicklung unserer Absatzmärkte, der Energiepreise, der Material- oder der Mitarbeiterverfügbarkeiten stehen deshalb aus unserer Sicht immer unter dem Vorbehalt der Disruption. Insofern treffen wir unsere unternehmerischen Entscheidungen noch häufiger als in der Vergangenheit auf der Grundlage einer Bandbreite von erwartbaren Szenarien, die sich von sehr ungünstig bis sehr günstig hinsichtlich der Erreichbarkeit unserer Ziele bewerten lassen. In jedem Fall prognostizieren wir weiterhin wachsende Bestrebungen zum nachhaltigen Wirtschaften. Hier bereiten wir eine entsprechende Rechnungslegung vor und sind offen für jede ökonomisch vertretbare Entwicklung in diese Richtung. 8. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Die Gesellschaft verfügt über ein effizientes Mahnwesen, so dass die Vereinnahmung der Forderungen innerhalb der Zahlungsfristen überwacht wird. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldaus- und -eingänge vermittelt. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.
Neustadt an der Weinstraße, den 28. Juni 2024 UNIPA Kunststofftechnik GmbH Geschäftsführer Dipl. Industriedesignerin Hedwig Baumgärtner-Herberger Dipl. Betriebswirt MBA Jens Hohmann Johannes Herberger BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die UNIPA Kunststofftechnik GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der UNIPA Kunststofftechnik GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der UNIPA Kunststofftechnik GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, den 28. Juni 2024 Keiper
& Co. KG
Berizzi, Wirtschaftsprüfer Seibel, Wirtschaftsprüfer |
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