Solarpark Kobe GmbHLiquidiert
81925 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Wüst seit 20.12.2021 | Geschäftsführer |
Karsten Grossian seit 20.12.2021 | Prokura |
Stefanie Wimmer seit 20.12.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BayWa r.e. AGMünchenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022Hinweise zu diesem Konzernlagebericht
ÜberblickDer BayWa r.e. Konzern (BayWa r.e. Group) hat sich im Jahr 2022 sehr positiv entwickelt. Der Umsatz der BayWa r.e. Group konnte im Geschäftsjahr 2022 um 82,4 Prozent auf 6.480,9 Mio. ausgeweitet werden. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erhöhte sich um 41,9 Prozent auf 230,2 Mio. Euro und lag damit signifikant über dem bisherigen Höchstwert von 162,2 Mio. Euro aus dem Vorjahr. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich um 63,7% auf 353,2 Mio. Euro und lag damit stark über dem Vorjahreswert von 215,7 Mio. Euro. Die BayWa r.e. Group war im Geschäftsjahr 2022 mehr denn je geprägt von den erforderlichen Maßnahmen gegen den sich rasant beschleunigenden Klimawandel und den drängenden Fragen der Energiesicherheit, die ein noch schnelleres Wachstum der erneuerbaren Energien erfordern. Besonders profitieren konnte die BayWa r.e. Group im Berichtszeitraum von einer hohen Dynamik im Handel mit Solarmodulen und gestiegenen Handelsmargen am Strommarkt. Im Handel mit Photovoltaik (PV)-Komponenten stieg die Gesamtleistung der verkauften PV-Module um rund 71 Prozent auf knapp 3,5 Gigawatt peak (GWp). Die Gesamtleistung der verkauften Solar- und Windkraftanlagen stieg von 612,8 MW im Vorjahr auf 797,0 Megawatt (MW). Darüber hinaus konnten Windparks mit insgesamt 75,6 MW und Solarparks mit insgesamt 43,0 MW in den Geschäftsbereich IPP (Independent Power Producer) übertragen werden. In der Geschäftseinheit IPP profitierten sowohl das eigene, weiter ausgebaute Anlagenportfolio als auch der Energiehandel von gestiegenen Strompreisen. Auch der Verkauf der BayWa r.e. Bioenergy Gruppe wirkte sich positiv auf das Ergebnis aus. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) konnte um 35,9 Mio. Euro auf 139,1 Mio. Euro gesteigert werden. Der Konzernjahresüberschuss beträgt 77,4 Mio. Euro (Vorjahr 82,6 Mio. Euro). Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich von 2.857 auf 3.746 im Jahresdurchschnitt erhöht. Grundlagen des KonzernsKonzernstruktur und Geschäftstätigkeit Die BayWa r.e. AG ist die Muttergesellschaft des BayWa r.e. AG Konzerns. Die BayWa r.e. AG hat ihren Sitz in München, Arabellastraße 4. Die BayWa r.e. AG ist in Höhe von 51 Prozent im Besitz der BayWa EEH GmbH und in Höhe von 49 Prozent im Besitz der EIP Ruby Renewables Invest GmbH (kurz: EIP). Die BayWa AG ist alleiniger Gesellschafter der BayWa EEH GmbH. Die BayWa r.e. AG ist zum Bilanzstichtag eine vollkonsolidierte Tochter der BayWa AG. Die BayWa AG wurde 1923 gegründet und hat ihren Hauptsitz in München. Zu den Geschäftsaktivitäten der BayWa AG gehören Energie, Agrar, Bau und Innovation & Digitalisierung. Das bei der BayWa AG geführte Segment Regenerative Energien ist im Wesentlichen in der BayWa r.e. Group über die Muttergesellschaft BayWa r.e. AG gebündelt. Die BayWa r.e. Group deckt wesentliche Teile der Wertschöpfungskette im Bereich der erneuerbaren Energien ab. Gegründet 2009, ist die BayWa r.e. AG mit ihren Tochterunternehmen heute ein weltweit aktiver Entwickler, Dienstleister, Photovoltaik-(PV )Großhändler, Energieerzeuger (IPP) und -händler und Anbieter von Energielösungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Dabei verfolgt die BayWa r.e. Group eine dreifache Diversifizierungsstrategie ihres Geschäftsportfolios: nach Ländern, nach Energieträgern und nach Geschäftsaktivitäten. Die Geschäftsaktivitäten gliedern sich in die drei Bereiche Projects, Operations und Solutions und werden in sechs Geschäftsbereichen (Business Entities (BEs)) ausgeübt. Der Bereich Projects befasst sich weltweit mit der Planung, Projektierung und dem Bau von Wind- und Solarenergieanlagen sowie der Veräußerung der betriebsfertigen Anlagen. Dabei hat die BayWa r.e. zuletzt ihre Aktivitäten auch auf Offshore-Windenergieanlagen ausgeweitet, um den Ausbau erneuerbarer Energien weltweit noch schneller und in größerem Maßstab voranzutreiben. Der Bereich Operations umfasst die Erzeugung und Vermarktung von Strom aus eigenen Anlagen als Independent Power Producer (IPP), den Energiehandel, planerische und technische Dienstleistungen, die Versorgung mit Verbrauchsmaterialien, die technische und kaufmännische Betriebsführung sowie, die Wartung und Instandhaltung der Anlagen. Niederlassungen in Europa, den USA und Südostasien ermöglichen international einen 24-Stunden-Service für die Kunden der BayWa r.e. Weltweit werden im Servicegeschäft derzeit Anlagen mit einer installierten Leistung von rund 10,2 GW betreut. Im Energiehandel, welcher der Geschäftseinheit IPP zugeordnet ist, vermarktet die BayWa r.e. Strom aus erneuerbarer Erzeugung. Im Bereich Solutions werden Photovoltaiksysteme und -komponenten vertrieben und maßgeschneiderte Energielösungen für die Energieversorgung von Gewerbe- und Industriekunden entwickelt. Die BayWa r.e. Group ist stark international ausgerichtet, um größtmögliche Unabhängigkeit von der Entwicklung einzelner regionaler Märkte zu gewährleisten. Die BayWa r.e. ist heute in insgesamt 30 Ländern in den vier Regionen Europa, Nordamerika, Asien-Pazifik sowie Afrika mit eigenen Niederlassungen vertreten. Die Bioenergiegruppe unter dem Dach der BayWa r.e. Bioenergy GmbH wurde im Berichtszeitraum an die zur Macquarie Asset Management gehörenden Green Investment Group veräußert. Macquarie ist einer der größten Infrastrukturinvestoren weltweit. Der Verkauf ermöglicht der BayWa r.e., sich noch stärker auf das strategische Kerngeschäft, die Projektierung und Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie, das Servicegeschäft sowie auf Energielösungen im Bereich der erneuerbaren Energien zu konzentrieren. Leitung, Überwachung und Compliance Die BayWa r.e. AG ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Den Vorstand bildeten bis zum 24. November 2022 drei Mitglieder: Matthias Taft (CEO und verantwortlich für die BE Wind Projects, BE Solar Projects, BE Services und BE IPP, Legal, Corporate Finance, Strategy und Energy, Policy & Sustainability), Günter Haug (COO und verantwortlich für die BE Solar Trade, BE Energy Solutions, Marketing, IT, Digital Projects und Organisation & Change) und Harald Wilbert (CFO und verantwortlich für die Aktivitäten im Bereich Bioenergie, Finance & Controlling, Corporate Treasury, HR und das Risikomanagement). Mit Wirkung zum 28. November 2022 ist Herr Wilbert aus dem Vorstand der BayWa r.e. AG ausgeschieden. Der Geschäftsplan sieht ab dem 28. November 2022 bis zum 30. April 2023 vor, dass Herr Taft die Ressorts HR, Finance & Controlling, Treasury, Project Finance und Participations zusätzlich übernimmt sowie Herr Haug die Ressorts Risikomanagement und Office Management. Der Aufsichtsrat der BayWa r.e. AG hat Frau Dr. Mihaela Seidl als neue CFO mit Wirkung zum 1. Mai 2023 bestellt. Der Vorstand leitet die Aktiengesellschaft eigenverantwortlich mit den vorrangigen Zielen, den Unternehmenswert nachhaltig und langfristig zu steigern sowie durch die Geschäftsaktivitäten der r.e. Group die Reduzierung des weltweiten CO 2 -Ausstoßes voranzutreiben. Dem Aufsichtsrat der BayWa r.e. AG gehören acht Mitglieder an. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und erörtert regelmäßig Geschäftsentwicklung, Planung, Strategie und Risiken mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte einen Prüfungs- und Investitionsausschuss, einen Vergütungs- und Nominierungsausschuss sowie einen Nachthaltigkeitsausschuss gebildet. Den Ausschüssen gehören jeweils drei Aufsichtsratsmitglieder an. Die Organisationseinheit Corporate Compliance der BayWa r.e. Group nimmt vor allem präventive Aufgaben zur Verhinderung von Rechtsverstößen wahr. Hierzu zählen insbesondere Schulungen sowie ein umfangreiches Beratungs- und Informationsangebot. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen dabei auf den Themenbereichen Kartellrecht, Korruptionsprävention, Datenschutz, Zoll-/Exportkontrolle und Geldwäsche sowie auf der Einhaltung von Gesetzen und ESG-Leitlinien zum integren und nachhaltigen Handeln entlang der Lieferkette (Supplier Code of Conduct). Zu diesen Themen wurden umfangreiche Regelwerke entwickelt, welche als konzernweite Vorgabe dienen. Für alle Gesellschaften der BayWa r.e. Group gilt ein Code of Conduct, durch den ein allgemeingültiger Wertestandard geschaffen wurde. Seit Ende November 2021 hat die BayWa r.e. Group für ihre Mitarbeiter und externe Dritte ein eigenes Hinweisgebersystem eingeführt. Die so gewonnenen Hinweise werden zusammen mit Corporate Compliance ausgewertet und weiterverfolgt. Im Rahmen von internen Untersuchungen mit Compliance-Bezug arbeiten Corporate Compliance und die bei der BayWa AG angesiedelte Organisationseinheit Corporate Audit eng zusammen. Außerdem existieren umfassende Compliance-Kontrollen, um die Einhaltung der Compliance-Grundsätze nachprüfen und gewährleisten zu können. Es wurden zudem Compliance-Beauftragte und Datenschutz-Referenten ernannt. Sie dienen den Mitarbeitern als zusätzliche Ansprechpartner und agieren als Multiplikatoren. Konzernziele und Strategie Der sich rasant beschleunigende Klimawandel und drängende Fragen der Energiesicherheit erfordern ein noch schnelleres Wachstum der erneuerbaren Energien. Aus diesen Gründen hat die BayWa r.e. ihr neues strategisches Ziel definiert: "Wir beschleunigen das Wachstum der erneuerbaren Energien". Mit ihrem diversifizierten und synergetischen Portfolio adressiert die BayWa r.e. ein breites Spektrum an Märkten und Kundensegmenten: die Entwicklung und den Verkauf von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, das Asset Management, die Erzeugung und Vermarktung von Ökostrom, die Bereitstellung von maßgeschneiderten Dekarbonisierungslösungen für Gewerbe- und Industriekunden sowie den Großhandel mit Solarkomponenten. Um an der Spitze neuer Entwicklungen zu bleiben, ist BayWa r.e. aktiv in der Pilotierung und Entwicklung von Projekten mit innovativen und neuen Technologien, wie schwimmende Photovoltaik, Agrar-Photovoltaik (Agri-PV), Montagesysteme für Aufdachanlagen, Offshore-Wind, Batterie-Energiespeicher und grüner Wasserstoff. Im Jahr 2022 wurde eine Wasserstoff-Expertengruppe gegründet, die die Umsetzung der Technologie in den verschiedenen Geschäftsbereichen der BayWa r.e. unterstützt. Das Thema Nachhaltigkeit bleibt im Fokus der BayWa r.e. Seit 2018 arbeitet der Konzern zu 100 Prozent "klimakompensiert". Er hat einen Nachhaltigkeitsrahmen 2025 definiert, der sich an zehn ausgewählten Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen orientiert. Im Jahr 2022 veröffentlichte die BayWa r.e. ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2021. Der Bericht stellt die bisherigen Fortschritte bei der Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele und SDGs des Unternehmens dar und legt verschiedene Leistungskennzahlen offen. Er dient als wichtige Grundlage für die Akquise zusätzlicher grüner Finanzierungen, um das weitere Wachstum des Unternehmens zu sichern. Um den Weg für den weiteren Aufschwung der BayWa r.e. zu ebnen und sich auf die sich abzeichnenden Herausforderungen in der Branche vorzubereiten, wird das Erreichen von Resilienz und operativer Exzellenz ein zentrales Thema für den Konzern in seiner 4-Jahres-Corporate-Roadmap bis 2026 sein. Innerhalb dieses Zeitraums rechnet das Unternehmen mit einem deutlichen Volumenwachstum, einschließlich der Ausweitung der Projektpipeline, des Portfolios als unabhängiger Stromerzeuger (IPP), des Komponentenverkaufs und der Kundenbasis für Energielösungen. Die BayWa r.e. Group wird sich strategisch neu ausrichten und sich auf die weltweite Wind- und Solarprojektentwicklung sowie den Ausbau der Geschäftseinheiten Independent Power Producer (IPP), Services und Energy Solutions konzentrieren. Das weltweite Solarhandelsgeschäft wird an einen neuen Eigentümer veräußert. Der Verkauf wird es ermöglichen, das investierte Kapital in das Wachstum der zukünftigen Kerngeschäfte umzuwidmen. Darüber hinaus wird die Neuausrichtung zu einer Verringerung der Komplexität und weiterer Effizienzsteigerungen führen. Mitarbeiter Die Zahl der Mitarbeiter bei der BayWa r.e. Group ist im Geschäftsjahr 2022 gestiegen. Zum Jahresende waren 4.189 Mitarbeiter in der BayWa r.e. Group beschäftigt (Vorjahr: 3.092). Im Jahresdurchschnitt erhöhte sich die Anzahl der Mitarbeiter gegenüber dem Vorjahr um 889 auf 3,746 Beschäftigte, was einem Anstieg um 31,1 Prozent entspricht. Diese Entwicklung resultiert insbesondere aus dem dynamischen organischen Wachstum und aus strategischen Akquisitionen. Der BayWa r.e. Group ist die Ausbildung junger Menschen wichtig. Die Gruppe hatte zum Bilanzstichtag insgesamt 221 Auszubildende, Studenten und Praktikanten. Forschung und Entwicklung Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der BayWa r.e. Group konzentrieren sich im Wesentlichen auf folgende Aktivitäten: Die BayWa r.e. Group forscht und entwickelt im Bereich der PV-Freiflächenanlagen fortwährend an verschiedenen Systemlösungen. Neben der Anpassung des Erzeugungsprofils der PV-Freiflächenanlagen durch Ost-West-Ausrichtung des Generatorfeldes sowie den Einsatz von einachachsig nachgeführten PV-Trackersytemen stand hierbei dieses Jahr im Mittelpunkt die Anpassung der Systemkonfigurationen an die verändernde Lieferkettensituation mit dem Ziel schnellstmöglich die beste technisch - ökonomische Lösung zu finden. Zudem erarbeitet man sich mit Hilfe von Tracker Algorithmen Verbesserungen für die Planung, den Bau und den Betrieb von PV-Freiflächenanlagen. Beispielsweise geht es darum, dass durch detaillierte Analysen zu einzelnen Leistungsparametern der Anlagen die wirtschaftlichste Reinigungsmethode berechnet wird. Ebenso werden vermehrt Batteriespeicher- und Power-to-Gas-Anlagen (H2) konzipiert, welche die Speicherung von Energie in Zeiten hoher Energieverfügbarkeit ermöglichen. Des Weiteren wird anhand eines deutschen PV-Projekts evaluiert, ob Batteriespeicher einen kostentechnisch positiven Einfluss auf die Projektrentabilität haben können, wenn der von der PV-Anlage benötigte Eigenstromverbrauch nicht durch Netzstrom, sondern durch die von der tagsüber durch die PV aufgeladene Batterie, bereitgestellt wird. Ferner untersucht die BayWa r.e. Group den positiven Einfluss von PV-Freiflächenanlagen auf die Biodiversität im PV-Anlagenumfeld, der bei richtiger Planung und Umsetzung erzielt wird. Dadurch wird die Fläche einer doppelten Nutzung zugeführt - neben der klimafreundlichen Energiegewinnung durch Photovoltaik werden Rückzugsorte für Insekten und Tiere geschaffen, die einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt leisten. Im Bereich Agri-PV erarbeitet die BayWa r.e. Group Lösungen, die Flächen einer Doppelnutzung zuführen. Dies geschieht durch die Verbindung einer nachhaltigen Nahrungsmittel- und Energieproduktion auf einer Agrarfläche. In diesem Zusammenhang setzte die BayWa r.e. Group im zurückliegenden Jahr mehrere "Fruitvoltaics"-Pilotvorhaben in Österreich und den Niederlanden um. Hierbei wird das Erntegut durch die Solarmodule geschützt und zum Teil gleichzeitig der Solarstrom innerhalb der landwirtschaftlichen Versuchsstationen verbraucht. Weiterhin werden zusätzliche Projektansätze für die Kombination mit Nutztierhaltung auf Weideflächen ("Rangevoltaics") sowie Ackerbau mit Photovoltaik ("Cropvoltaics") evaluiert und vorangetrieben. Bei der Agri-PV-Projektumsetzung steht der PV-Ausbau auf Agrarflächen im Einklang mit der Landwirtschaft im Vordergrund. Die Widerstandsfähigkeit der Landwirte gegenüber dem Klimawandel und ihre Einkommen sollen gesteigert sowie die Dekarbonisierung der Agrarproduktion unterstützt werden. Die BayWa r.e. Group leistet Entwicklungsaktivitäten im Bereich der Floating Photovoltaikanlagen. Von stillgelegten Braunkohle- und Sandgruben bis hin zu Stauseen können schwimmende Photovoltaikanlagen auf ungenutzten Wasserflächen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in Europa leisten und der teilweisen hitzigen Debatte über die Landnutzung eine Alternative entgegenstellen. Eigentümer künstlicher Seen können mit der Technologie doppelt Nutzen aus ihren Wasserflächen ziehen. Die Vorteile durch die zusätzliche Kühlung durch das darunterliegende Wasser, die vergleichsweise schnelle Installation und das große Flächenpotenzial sollen die etwas höheren Installationskosten schwimmender PV-Anlagen im Vergleich zu Freiflächenanlagen gleicher Größe relativieren. Die BayWa r.e. Group erforscht insbesondere mit einem Pilotprojekt in den Niederlanden das Potenzial von Wasserstoff zur Reduzierung des Einsatzes von fossilen Energien. Die Gruppe arbeitet daran mit Hilfe der fluktuierenden Stromerzeugung aus Windkraft- und Solaranlagen Wasserstoff zu erzeugen. Die Optimierung der Systeme, um Erzeugungsschwankungen verarbeiten zu können, sowie die zur Verfügung stehende flexible Leistung auch zur Entlastung des Stromnetzes einzusetzen, stehen dabei im Vordergrund. Das Projekt wird daher unter anderem auch testen, inwieweit ein Wasserstoffelektrolyseur dem Erzeugungsprofil einer Solaranlage folgen kann und wie seine flexible Last Netzengpässe lösen kann. Des Weiteren soll damit die erforderliche Sektorkopplung vorangetrieben werden, um ein auf 100 % Erneuerbare Energien basierendes System zu ermöglichen. Im Geschäftsbereich Services forscht und entwickelt die BayWa r.e. Group kontinuierlich an der datenbasierten Optimierung und Automatisierung der Betriebsführung von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit dem Ziel der kundenseitigen Steigerung von Qualität, Sicherheit und Effizienz. Zusätzlich hierzu entwickelt der Geschäftsbereich Services Software für den Betrieb und die Verwaltung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen. So wurde das im Februar 2021 akquirierte geistige Eigentum der Kaiserwetter Energy Asset Management GmbH gezielt weiterentwickelt und adressiert die Bedürfnisse von Portfoliomanagern. Exemplarisch hierfür ist die Softwarelösung Aristoteles, die auch im eigenen Portfoliomanagement der BayWa r.e. Group eingesetzt wird. Die Software ermöglicht im Portfoliomanagement kontinuierliche Transparenz zu technischer und kommerzieller Performance des Anlagenparks. Die Software aggregiert und harmonisiert Daten aus den technischen Anlagen und aus den Finanzsystemen der Portfoliomanager und reichert diese mit Daten zu Wetter und Strompreisen aus externen Quellen an. Die Software erkennt insbesondere technische oder finanzielle Performanceabweichungen von Einzelanlagen und stellt die Wirkung der Abweichungen auf das Gesamtportfolio dar. Grundlage hierfür ist proprietäre Software und Machine-Learning-Modellierung, die kontinuierlich und gezielt im Geschäftsbereich Services weiterentwickelt wird. WirtschaftsberichtOperative Geschäftsentwicklung Die internationale Wirtschaft ging mit relativem Optimismus in das Jahr 2022. Die von der Covid19-Pandemie ausgehenden Risiken waren in vielen Teilen der Welt abgeklungen und die Wirtschaft wuchs 2021 um 6,1%, während sie 2020 noch um 3,1 % geschrumpft war (World Bank). Obwohl die europäischen Strom- und Gaspreise im Winter 2021-22 im historischen Vergleich auf Rekordhöhe waren, sah es zum Frühjahr wieder nach einer Normalisierung aus. Die abnehmenden Prognosen hinsichtlich der Verfügbarkeit der französischen Kernkraftwerke, die niedrigen Füllstände der Reservoirs für die Wasserkraft und die geringeren Erdgaslieferungen aus Russland nach Europa deuten jedoch auch auf bevorstehende Herausforderungen hin (European power volumes & prices: 2022 in review, Wood Mackenzie). Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine Ende Februar 2022 und die politische Instrumentalisierung der Gaslieferungen nach Europa führten dann zu einer Destabilisierung der regionalen und globalen Energiemärkte. Die europäischen Rohstoffpreise erreichten im Jahr 2022 ein noch nie dagewesenes Niveau, wobei Erdgas am niederländischen Handelsplatz TTF (Title Transfer Facility, ein virtueller Handelsplatz) im Durchschnitt 122 €/MWh kostete (zwischen 2015 und 2020 lag der Durchschnittspreis bei nur 16 €/MWh). Dadurch stiegen die Strompreise im August 2022 in vielen Ländern der Europäischen Union (EU) auf 400-550 €/MWh (European power volumes & prices: 2022 in review, Wood Mackenzie). Die Krise zwang die europäischen Regierungen und Institutionen unausgereifte Verordnungen zu erlassen. Ein Beispiel ist die Erlösobergrenze, die auf EU-Ebene eingeführt wurde, um "Überschussgewinne" aus sogenannten inframarginalen Stromerzeugungsanlagen wie Wind- und Solar-, aber auch Kernkraftwerken abzuschöpfen. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Gestaltung und Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten führte sie jedoch zu Unsicherheiten auf den Märkten und bei Investoren. Die Entwicklungen des Jahres 2022 werden tiefgreifende Auswirkungen auf die Zukunft der Strommärkte in Europa haben, da die Regulierungsbehörden der EU und der Mitgliedsstaaten sowie Großbritanniens sich daran gemacht haben, den regulatorischen Rahmen für ihre jeweiligen Märkte neu zu gestalten. Trotz dieser Herausforderungen wurden im Jahr 2022 weltweit schätzungsweise 375 Gigawatt (GW) an Photovoltaik- (PV) und Windenergieanlagen installiert - 33 % mehr als der Rekordwert von 283 GW aus dem Jahr 2021 (BloombergNEF, Dezember 2022). Damit stieg die kumulierte globale installierte Leistung an Photovoltaik und Windenergie auf 2.188 GW. Der jährliche PV-Kapazitätszuwachs von 269 GW im Jahr 2022 - 47 % mehr als im Vorjahr - umfasst 143 GW an Aufdach- und 126 GW an Freiflächenanlagen. Der asiatisch-pazifische Raum war erneut der Motor des globalen PV-Marktwachstums: Die Kapazität in dieser Region stieg um 165 GW, was einem Zuwachs von 61 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht und etwa zwei Drittel des globalen PV-Kapazitätszuwachses im Jahr 2022 ausmacht. Europa, der Nahe Osten und Afrika (EMEA) sowie Nord- und Südamerika folgen mit 52 GW und 41 GW, 10 GW sind nicht klassifiziert. China behielt seine regionale und globale Führungsrolle bei, indem es im Jahr 2022 126 GW an PV-Solarkapazität installierte. Die USA (24 GW), Indien (18 GW) und Brasilien (11 GW) folgen. In der EMEA-Region war Deutschland mit einem geschätzten Zubau von 7,4 GW an PV-Kapazität führend, gefolgt von Spanien (7,0 GW), Polen (4,3 GW) und den Niederlanden (4,3 GW). 57 % der EMEA-PV-Kapazität wurden auf Dächern von gewerblichen, industriellen und privaten Verbrauchern installiert. Es wird erwartet, dass die Nachfrage nach Aufdachanlagen auch in den Jahren 2023-24 aufgrund hoher Strompreise und staatlicher Subventionen hoch bleiben wird, was das Wachstum für Solar-PV-Großhändler vorantreiben wird. Im Jahr 2022 wurden auf dem globalen Windenergiemarkt schätzungsweise 106 GW an neuen Kapazitäten zugebaut, was einem Anstieg von 6 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Zubau an Onshore-Windkraftanlagen stieg gegenüber dem Vorjahr um 11 % auf insgesamt 93 GW und glich den Rückgang des Offshore-Zubaus aus, der sich 2022 auf 13 GW belief, gegenüber 17 GW im Jahr 2021. Der asiatisch-pazifische Raum führte den globalen Markt mit einem Zubau von 63 GW an, gefolgt von 26 GW in der EMEA-Region und 17 GW in Nord- und Südamerika. China baute seine weltweite Führungsposition mit einem Zubau von 55 GW an Windenergiekapazität im Jahr 2022 weiter aus, gefolgt von 11 GW in den Vereinigten Staaten, 4,3 GW in Deutschland und 3,9 GW in Großbritannien. Windenergieprojekte haben längere Vorlaufzeiten und erfordern im Vergleich zur Photovoltaik strengere Umweltverträglichkeitsprüfungen. Darüber hinaus ermöglicht die Modularität Letzterer ihren Einsatz in einer Größenordnung von einigen Kilowatt bis zu mehreren Megawatt, ohne dass sich die Wirtschaftlichkeit verschlechtert, was sie für Entscheidungsträger zu einer bevorzugten Wahl zur Senkung der Energiekosten macht. Die Lockerung der Covid-19-Beschränkungen in China, die verstärkte Entschlossenheit Europas, den Ausbau der erneuerbaren Energien im Rahmen des REPowerEU-Programms zu beschleunigen, und die Einführung des Inflation Reduction Act in den USA werden den Zubau an PV-Kapazität im Jahr 2023 vermutlich auf über 300 GW ansteigen lassen. Auch der Windenergiemarkt wird seinen Wachstumstrend fortsetzen, wenn auch langsamer als der PV-Markt. Unabhängige Analysten prognostizieren, dass sich die neu installierte Windkraftkapazität im Jahr 2023 auf 109 GW belaufen wird. Da zahlreiche politische Maßnahmen die Nachfrage nach erneuerbaren Energien ankurbeln, wird erwartet, dass die jährlichen weltweiten Installationen bis 2025 500 GW überschreiten werden, wobei die Möglichkeit eines zusätzlichen Wachstums besteht, wenn die politischen Entscheidungsträger und die Industrie die Herausforderungen bei den Genehmigungen und in der Lieferkette bewältigen können (BloombergNEF, Dezember 2022). Geschäftsverlauf Die BayWa r.e. Group entwickelte sich im Jahr 2022 sehr positiv. Die Verkäufe von Anlagen haben im Berichtsjahr eine Gesamtleistung von 790,9 Megawatt (MW) erreicht. Davon lag der Anteil der schlüsselfertig errichteten Kraftwerke bei rund 97 Prozent. Im Vorjahr hatte dieser Anteil bei rund 74 Prozent gelegen, bei einer Gesamtleistung der realisierten Projekte von 612,8 MW. Neben der Errichtung schlüsselfertiger Wind- und Solarparks fließen in die Gesamtleistung auch der Verkauf von baufertigen Projektrechten sowie Generalunternehmerleistungen wie Planungs-, Beschaffungs- und Bauleistungen ein. In der BE Wind Projects wurden sechs Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 59,8 MW (Vorjahr: 119,8 MW) in den Ländermärkten Frankreich (19,1 MW), Australien (18,2 MW), Italien (18,0 MW) und Deutschland (4,5 MW) veräußert, wobei ein französisches Projekt nur zu 49 Prozent extern verkauft wurde. Die restlichen 51 Prozent des Windparks sowie drei weitere wurden in das eigene Portfolio der Geschäftseinheit IPP (Independent Power Producer) übertragen (insgesamt 75,6 MW). Die BayWa r.e. Group wird die kaufmännische und technische Betriebsführung für einen Großteil dieser Anlagen übernehmen. Darüber hinaus wurde ein erster Meilenstein für den Einstieg in die Offshore-Projektierung erreicht - die BayWa r.e. Group erhielt zusammen mit zwei Partnern im Rahmen einer Ausschreibung von Crown Estate Scotland den Zuschlag für einen schwimmenden Offshore-Windpark mit einer Gesamtleistung von 960 MW. Bei der Errichtung eines amerikanischen 95-MW-Windparks kam es aufgrund eingetretener standortbedingter Unwägbarkeiten zu teilweise verhängten Baustopps und somit zu erheblichen Verzögerungen und Kostensteigerungen. Infolgedessen wurde eine Abwertung des Buchwerts des im Bau befindlichen Windparks vorgenommen. Nach Fertigstellung soll der Windpark von der BayWa r.e. betrieben werden. In der BE Solar Projects wurden 16 Freiflächenanlagen und vier Floating-PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 704,7 MW (Vorjahr: 394,0 MW), sowie vier Projektrechte für die Errichtung von Freiflächenanlagen (26,4 MW) bzw. Batteriespeicher (208 MW, 416 MWh) veräußert. Von der Gesamtleistung bei Solaranlagen entfielen 270,5 MW auf die USA, 202,4 MW auf die Niederlande, 115,0 MW auf Spanien, und 110,1 MW auf Großbritannien. Darüber hinaus wurden drei in Betrieb genommene Projekte mit insgesamt 43,0 MW in die Einheit IPP übertragen. Die BE IPP (Independent Power Producer) betreibt ausgewählte Solar- und Windparks und hat im Jahr 2022 das zweite volle Geschäftsjahr erfolgreich abgeschlossen. Zudem ist der Energiehandel der BE IPP zugeordnet. Im Jahr 2022 wurde das Portfolio um sieben Parks vergrößert, so dass zum Jahresende 26 Wind- und Solarparks in Europa, Nordamerika und Australien mit einer Gesamtleistung von etwa 0,8 GW operativ im Bestand waren. Von den hohen Strompreisen konnte das Portfolio sowie der Energiehandel profitieren. Die gestiegene Volatilität der Energiepreise führten im Energiehandel aber auch zu höheren Beschaffungskosten. Die BE Services erzielte im Jahr 2022 ein Wachstum der weltweit betreuten Anlagenkapazität um mehr als 5 Prozent auf über 10,2 GW (Vorjahr: 9,7 GW). Ergänzt wurde dieses Wachstum um erneute Vertriebserfolge im Bereich Photovoltaik-(PV-)Repowering in Deutschland, Italien und Frankreich. Lieferkettenbedingte Verzögerungen der Inbetriebnahmezeitpunkte von erneuerbaren Energieanlagen, sowie Verzögerungen in den Startdaten von Repowering-Projekten erschwerten das Geschäft in der Einheit Services. Im Handel mit Photovoltaikkomponenten ist die Gesamtleistung der verkauften PV-Module um rund 71 Prozent auf knapp 3,5 Gigawatt peak (GWp) gestiegen. Bei den Produktgruppen Wechselrichter und Montagesysteme wurde jeweils eine starke Steigerung um rund 59 bzw. 112 Prozent erzielt. Im Geschäft mit Storage-Produkten wurde der Vorjahreswert um etwa 140 Prozent übertroffen. Das Wachstum ist vor allem auf die anhaltend hohe Nachfrage nach erneuerbaren Energien und die, trotz widriger Bedingungen, guten Produktverfügbarkeiten der Solarhandelsgesellschaften zurückzuführen. Über die in den Ländermärkten etablierten Webshops wurden in diesen Produktbereichen Umsätze von 500,0 Mio. Euro abgewickelt, was einer Steigerung zum Vorjahr von ca. 106 Prozent entspricht. Insgesamt erwirtschaftete der Solarhandel den größten Teil seines Umsatzes in der Region Europa, Naher Osten und Afrika (74 Prozent), gefolgt von Amerika (23 Prozent) und Asien (3 Prozent). Die BE Energy Solutions konnte im Jahr 2022 durch erfolgreiche Vertriebsaktivitäten sowohl in Europa als auch in Südostasien ihre Projektpipeline ausbauen, eine Vielzahl an Dach-, Carport- und Freiflächenprojekten realisieren und sich somit weiter als internationaler Entwickler integrierter Lösungen im Bereich erneuerbarer Energien für Unternehmen etablieren. Der Umsatz der BayWa r.e. Group konnte im Geschäftsjahr 2022 um 82,4 Prozent auf 6.480,9 Mio. Euro ausgeweitet werden. Das EBIT erreichte im Berichtsjahr mit 230,2 Mio. Euro einen neuen Bestwert und übertrifft damit den bisherigen Höchstwert von 162,2 Mio. Euro aus dem Vorjahr um rund 41,9 Prozent. Das EBITDA erhöhte sich um 63,7% auf 353,2 Mio. Euro und lag damit ebenfalls über dem Vorjahreswert von 215,7 Mio. Euro. Die Verbesserung des operativen Ergebnisses ist im Wesentlichen auf das signifikante Wachstum im Solarhandel zurückzuführen. Die BE IPP übertraf das Vorjahresergebnis ebenfalls deutlich. Die Ergebnisverbesserung im Portfolio ergab sich zum einen aus den neu hinzugewonnenen Anlagen und zum anderen - wie auch im Energiehandel - aus den hohen Strompreisen. Darüber hinaus wirkte sich der Verkauf der BayWa r.e. Bioenergy Gruppe positiv auf das Ergebnis in der BayWa r.e. Group aus. Die Corona-Pandemie wirkte sich im Berichtsjahr weniger bedeutend auf die BayWa r.e. Group aus als in den Vorjahren. So kam es zwar weiterhin zu Verzögerungen etwa bei Genehmigungsprozessen und auch zu Lieferengpässen. Letztere sind jedoch weniger auf das Pandemie-Geschehen, sondern viel mehr auf die weiterhin gestörten Lieferketten zurückzuführen. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BayWa r.e. AGVermögenslage Zusammensetzung des Vermögens
Das Gesamtvermögen und damit die Bilanzsumme der BayWa r.e. Group ist um 541,3 Mio. Euro und 11,9 Prozent auf 5.071,7 Mio. Euro gestiegen. Der wesentliche Anstieg in Höhe von 539,7 Mio. Euro resultiert aus dem Aufbau der langfristigen Vermögenswerte. Hier schlägt sich im Wesentlichen die Erhöhung des Sachanlagevermögens um 442,9 Mio. Euro nieder. Dieser Aufbau im Anlagevermögen resultiert im Wesentlichen aus der Umgliederung von Wind und Solaranlagen vom Vorratsvermögen in das Anlagevermögen, da entschieden wurde diese Wind- und Solaranlagen selbst zu betreiben und nicht zu veräußern. Daneben wirken in der Veränderung der langfristigen Vermögenswerte der Anstieg der At-Equity-bilanzierten Anteilen in Höhe von 36,7 Mio. Euro, sowie die Erhöhung der latenten Steueransprüchen in Höhe von 36,6 Mio. Euro. Die Erhöhung der At Equity bilanzierten Anteilen resultiert im Wesentlichen aus einem Neuerwerb eines assoziierten Unternehmens in Finnland und aus der Fortschreibungen bestehender At Equity Beteiligungen. Der leichte Anstieg der kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von 1,6 Mio. Euro resultiert aus gegenläufigen Effekten. Im Wesentlichen stehen dem Rückgang in den kurzfristigen positiven Marktwerten im Zusammenhang mit der Bewertung von Derivaten in Höhe von 329,1 Mio. Euro die Anstiege in den übrigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten und den sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 233,0 Mio. Euro respektive 132,7 Mio. Euro gegenüber. Der Anstieg in den übrigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten resultiert insbesondere aus dem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (196,2 Mio. Euro) und dem Anstieg der Vertragsvermögenswerte (31,6 Mio. Euro). Der Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte aus Derivaten resultiert im Wesentlichen aus der in diesem Jahr erstmaligen Saldierung von Futures und OTC Kontrakten innerhalb des Energiehandels, welcher in die BE IPP integriert ist. Die Vorräte weisen einen Wert in Höhe von 1.771,8 Mio. Euro aus und bewegen sich damit etwa auf Vorjahresniveau. Zum Anstieg in den kurzfristigen sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 132,7 Mio. Euro hat zum einen die Erhöhung der geleisteten Anzahlungen auf Vorräte um 78,1 Mio. Euro als auch der Anstieg der Forderungen aus sonstigen Steuern in Höhe von 43,5 Mio. Euro beigetragen. Die Verringerung der Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 25,6 Mio. Euro auf 134,9 Mio. Euro ist auf periodische Effekte zurückzuführen. Finanzlage Finanzmanagement Ziel des Finanzmanagements der BayWa r.e. Group ist es, jederzeit die Zahlungsmittel für einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang bereitzustellen. Wesentliche Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden durch Devisentermingeschäfte und Swaps abgesichert. Diese Devisenderivate dienen ausschließlich zur Sicherung bestehender und zukünftiger Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten aus Grundgeschäften des Warenein- und Warenverkaufs, der Finanzierung der Tochtergesellschaften in der funktionalen Währung sowie der Projektmargenabsicherung im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs. Die Zielsetzung der Sicherungstransaktionen der BayWa r.e. Group besteht in der Reduzierung der Risiken aus Wechselkursschwankungen. Das Volumen der aus den jeweiligen Grundgeschäften entstandenen offenen Positionen und den daraus resultierenden Cashflows bildet die Basis für die Devisensicherung. Die Laufzeiten orientieren sich an den Laufzeiten der Grundgeschäfte. In der BayWa r.e. Group bildet das Finanzmanagement kein eigenständiges Profit-Center, sondern fungiert als Service-Center für die operativen BEs. Es entspricht diesem konservativen Dienstleistungsansatz, dass kein Einsatz marktgängiger Finanzprodukte zur Erzielung originärer Ergebnisbeiträge aus dem Finanzbereich vorgenommen wird. Insbesondere erfolgt kein Aufbau spekulativer Risikopositionen im Finanzbereich. Im täglichen Finanzmanagement liegt der Schwerpunkt im Liquiditätsmanagement mittels eines in der BayWa r.e. Group konzernweit angelegten Cash Pooling zur taggleichen Bereitstellung von Liquidität für die operativen Einheiten. Die Finanzierung der BayWa r.e. Group erfolgt zum einen durch die Muttergesellschaft BayWa AG und deren Tochter BayWa Finanzservice GmbH, welche sich zum Bilanzstichtag aus weitergereichten langfristigen Darlehen aus dem "Green Bond" und der syndizierten Kreditfazilität in Höhe von 500,0 Mio. Euro und 200,0 Mio. Euro, einem weiteren langfristigen (revolvierenden) Darlehen in Höhe von 250,0 Mio. Euro (Ausnutzung zum Bilanzstichtag von 126,0 Mio. Euro) und kurzfristigen Mitteln in Höhe von 16,0 Mio. Euro zusammensetzt. Darüber hinaus finanziert sich die BayWa r.e. Group über eine revolvierende Kreditlinie, welche zusammen mit der Muttergesellschaft BayWa AG im Rahmen der syndizierten Kreditfazilität extern gezeichnet ist (470,0 Mio. Euro, davon Ausnutzung zum Bilanzstichtag 459,2 Mio. Euro), sowie 73,2 Mio. Euro bilateraler Kredite und über externe Finanzierungen der Projektgesellschaften. Die externen Finanzierungen der Projektgesellschaften setzten sich zusammen aus non-recourse Finanzierungen (ohne Zugriff der Fremdkapitalgeber auf Vermögenswerte und Cashflows der BayWa r.e. Group) in Höhe von 419,9 Mio. Euro sowie recourse Finanzierungen in Höhe von 228,7 Mio. Euro. Zur Steuerung der Finanzierung und Liquidität in den unterschiedlichen Währungen verfügt das Group Treasury der BayWa r.e. Group über geeignete IT-Systeme sowie eine entsprechende Treasury-Management- Software. Das Finanzmanagement unterliegt den Auflagen des internen Kontrollsystems der Muttergesellschaft BayWa AG, das die Dokumentation der Transaktionen, gestaffelte Genehmigungs- und Vorlageverfahren sowie das Vieraugenprinzip verlangt. Kapitalstruktur
Die Bilanzsumme der BayWa r.e. Group belief sich am 31. Dezember 2022 auf 5.071,7 Mio. Euro und lag damit um 541,3 Mio. Euro bzw. 11,9 Prozent über dem Vorjahreswert. Das Eigenkapital erhöhte sich um 164,3 Mio. Euro, das langfristige Fremdkapital um 374,8 Mio. Euro und das kurzfristige Fremdkapital um 2,2 Mio. Euro. Das langfristige Fremdkapital enthält im Wesentlichen Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 967,1 Mio. Euro, Finanzschulden gegenüber der Muttergesellschaft BayWa AG und deren Tochtergesellschaft BayWa Finanzservice GmbH in Höhe von 700,0 Mio. Euro und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing in Höhe von 125,4 Mio. Euro. Des Weiteren beinhaltet das langfristige Fremdkapital sonstige Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von 170,8 Mio. Euro. Zudem sind passive latente Steuern in Höhe von 137,8 Mio. Euro im langfristigen Fremdkapital enthalten. Der Anstieg des langfristigen Fremdkapitals ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 188,8 Mio. Euro als auch auf den Anstieg der latenten Steuerschulden in Höhe von 75,7 Mio. Euro zurückzuführen. Das kurzfristige Fremdkapital enthält Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen, kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing in Höhe von 872,8 Mio. Euro, sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 335,2 Mio. Euro und Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 76,1 Mio. Euro. Des Weiteren betragen die Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten 218,7 Mio. Euro und dienen im Wesentlichen den Projektfinanzierungen. Der Anstieg an kurzfristigen Finanzschulden in Höhe von 129.4 Mio. Euro resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme von Darlehen gegenüber der BayWa AG. Verbindlichkeiten aus Derivaten betragen zum Bilanzstichtag 122,8 Mio. Euro (Vorjahr: 675,8 Mio. Euro). Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Derivaten resultiert im Wesentlichen aus der in diesem Jahr erstmaligen Saldierung von Futures und OTC Kontrakten innerhalb des Energiehandels, welcher in die BE IPP integriert ist. Kapitalmanagement Die Kapitalstruktur des Konzerns besteht aus Fremd- und Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 23,6 Prozent (Vorjahr: 22,8 Prozent) des Gesamtkapitals und hat sich bei steigendem Gesamtkapital insbesondere aufgrund des Konzernjahresüberschusses in Höhe von 77,4 Mio. Euro, der positiven Entwicklung der Bewertungsrücklage in Höhe von 122,9 Mio. Euro sowie einer Kapitalerhöhung in Höhe von 29,6 Mio. Euro erhöht. Eigenkapitalreduzierend wirkte die Ausschüttung an die Gesellschafter in Höhe von 65,7 Mio. Euro. Im Umkehrschluss verringerte sich die Fremdkapitalquote auf 76,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (77,2 Prozent). Die zuvor genannte Erhöhung der Eigenkapitalquote in Folge der Kapitalerhöhungen wurde durch einen Anstieg des langfristigen Fremdkapitals auf 2.101,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1.726,4 Mio. Euro) und des kurzfristigen Fremdkapitals auf 1.772,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1.770,6 Mio. Euro) in Relation nur teilweise kompensiert. Da das Projektierungsgeschäft im Bereich der Solar- und Windenergieanlagen eine wesentliche Tätigkeit der BayWa r.e. Group darstellt, ist eine starre Eigenkapitalquote eine nur bedingt aussagekräftige Unternehmenskennziffer. Insbesondere die Veränderung der kurzfristigen Vermögenswerte aufgrund des Erwerbs und Verkaufs von Projektgesellschaften als auch dem Bau von Solar- und Windenergieparks hat unmittelbaren Einfluss auf die Bilanzsumme und damit auch auf die Eigenkapitalquote, bildet jedoch grundsätzlich nur die Grundlage für das Projektierungsgeschäft im Folgejahr und unterliegt somit wesentlichen Schwankungen. Kapitalflussrechnung und Liquiditätsentwicklung
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit belief sich für das Geschäftsjahr 2022 auf -162,8 Mio. Euro, was eine Erhöhung um 276,3 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Ausgehend von einem um 5,2 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert liegenden Konzernjahresüberschuss resultierte diese Entwicklung maßgeblich aus einem im Vorjahresvergleich höherem Anstieg der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen wie der Abschreibung von Sachanlagevermögen und einem Rückgang in der Bewegung bei den Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie bei den anderen Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Dies ist im Wesentlichen auf die im Geschäftsjahr 2022 erfolgten Projektentwicklungen zurückzuführen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit wies für das Berichtsjahr einen Mittelabfluss von 42,9 Mio. Euro auf. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich dieser Mittelabfluss um 32,0 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf die erhöhten Einzahlungen aus Unternehmensveräußerungen in Höhe von 63,3 Mio. (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) und auf erhöhte Einzahlungen aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Finanzanlagen in Höhe von 33,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro) zurückzuführen. Die Einzahlungen aus Unternehmensveräußerungen resultieren aus dem Verkauf der Bioenergy Gruppe. Gegenläufig wirkten sich die im Geschäftsjahr 2022 erhöhten Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzanlagen in Höhe von 110,8 Mio. Euro (Vorjahr: 28,5 Mio. Euro) auf den Cashflow aus der Investitionstätigkeit aus. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2022 belief sich auf 180,0 Mio. Euro. Der Rückgang von 438,1 Mio. Euro im Vergleich zu 2021 ist insbesondere auf die im Vorjahr erfolgten und im Vergleich zum Berichtsjahr hohen Eigenkapitalzuführungen durch die Anteilseigner EIP sowie BayWa AG über ihre Tochter BayWa EEH GmbH zurückzuführen. In der Gesamtbetrachtung der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit sowie unter Berücksichtigung von Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen überwiegen die Mittelabflüsse der Investitionstätigkeit und der betrieblichen Tätigkeit teilweise die Mittelzuflüsse aus der Finanzierungstätigkeit. Dadurch lag der Finanzmittelfonds zum Ende des Berichtsjahres mit 134,9 Mio. Euro um 25,5 Mio. Euro unter dem Wert des Vorjahres. Ertragslage
Der Umsatz der BayWa r.e. Group erhöhte sich im Geschäftsjahr 2022 um 82,4 Prozent bzw. 2.927,3 Mio. Euro auf 6.480,9 Mio. Euro. Der Umsatzanstieg war maßgeblich auf die hohe Kundennachfrage im Geschäftsbereich Solar Trade und die Strompreisentwicklung im Geschäftsbereich IPP und hier insbesondere im Energiehandel zurückzuführen. Die Geschäftsbereiche Solar- und Wind Projects trugen ebenfalls zu dieser Steigerung bei. Im Geschäftsjahr 2022 verzeichnete die BayWa r.e. Group eine Bestandsveränderung an Vorräten von 224,7 Mio. Euro, die im Wesentlichen auf die Entwicklung und den Bau von Wind- und Solarenergieprojekten zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Berichtsjahr um 81,0 Mio. Euro auf 257,4 Mio. Euro. Wesentliche Treiber für diese Entwicklung waren insbesondere höhere Erträge aus Kursgewinnen in Höhe von 159,8 Mio. Euro (Vorjahr: 117,5 Mio. Euro). Der Anstieg der Kursgewinne ist im Wesentlichen auf die Fremdwährungsbewertung von Fremdwährungsdarlehen zurückzuführen, welche im Rahmen der Verbundfinanzierung ausgegeben und erhalten werden. Den Kursgewinnen aus Währungsumrechnungen in Höhe von 159,8 Mio. Euro stehen Kursverluste in Höhe von 164,3 Mio. Euro gegenüber. Einhergehend mit dem Anstieg der Umsatzerlöse hat sich der Materialaufwand um 2.084,5 Mio. Euro bzw. 54,2 Prozent auf 5.931,6 Mio. Euro erhöht. Das Rohergebnis verzeichnete eine Verbesserung um 309,8 Mio. Euro bzw. 41,6 Prozent auf 1.054,5 Mio. Euro. Der Personalaufwand erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 39,8 Prozent bzw. 93,6 Mio. Euro auf 328,7 Mio. Euro. Wesentliche Ursachen hierfür waren die im Berichtsjahr erstmals vollständig enthaltenen Geschäftsaktivitäten der Akquisitionen des Vorjahres, aber auch die Unternehmenserwerbe des Geschäftsjahres 2022 sowie der weitere, mit dem Geschäftswachstum verbundene Personalaufbau. Im Jahresdurchschnitt erhöhte sich die Anzahl der Mitarbeiter gegenüber dem Vorjahr um 31,1 Prozent. Die Abschreibungen erhöhten sich im Berichtsjahr um 69,4 Mio. Euro bzw. 129,6 Prozent auf 123,0 Mio. Euro. Ursächlich hierfür waren neben den planmäßigen Abschreibungen im Wesentlichen die außerplanmäßige Abschreibung auf eine Windenergieanlage in den USA. Bei der Errichtung der Anlage mit einer Leistung von 95 Megawatt kam es aufgrund standortbedingter Unwägbarkeiten teilweise zu Baustopps und somit zu erheblichen Verzögerungen und Kostensteigerungen, die zu einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 55,6 Mio. Euro führten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 413,6 Mio. Euro und lagen damit um 128,9 Mio. Euro bzw. 45,3 Prozent über dem Vorjahreswert von 284,7 Mio. Euro. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Aufwendungen aus Kursverlusten in Höhe von 164,3 Mio. Euro (Vorjahr: 117,1 Mio. Euro), welchen Kursgewinne in Höhe von 159,8 Mio. Euro gegenüberstehen. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) steigerte sich im Geschäftsjahr 2022 um 137,5 Mio. Euro bzw. 63,7 Prozent auf 353,2 Mio. Euro (Vorjahr: 215,7 Mio. Euro). Insgesamt erhöhte sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der BayWa r.e. Group im Geschäftsjahr 2022 um 68,0 Mio. Euro bzw. 41,9 Prozent auf 230,2 Mio. Euro (Vorjahr: 162,2 Mio. EUR). Das Finanzergebnis setzt sich aus dem Beteiligungsergebnis, das dem EBITDA und dem EBIT zugerechnet wird und dem Zinsergebnis zusammen. Das Beteiligungsergebnis lag im Berichtsjahr bei 35,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro). Der Anstieg im Beteiligungsergebnis ist im Wesentlichen auf das Abgangsergebnis aus der im Geschäftsjahr 2022 erfolgten Veräußerung des Bioenergy-Portfolios, bestehend aus der BayWa r.e. Bioenergy GmbH, Regensburg, und deren Tochterunternehmen in Höhe von 36,3 Mio. Euro zurückzuführen. Das Zinsergebnis reduzierte sich um 32,1 Mio. Euro auf minus 91,1 Mio. Euro (Vorjahr minus 59,0 Mio. Euro). Diese Verminderung resultierte aus höheren Zinsaufwendungen infolge des Anstiegs der Fremdfinanzierung und des Zinsniveaus. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) erhöhte sich um 35,9 Mio. Euro bzw. 34,8 Prozent auf 139,1 Mio. Euro (Vorjahr 103,2 mio. EUR). Für das Geschäftsjahr 2022 ergab sich ein Ertragsteueraufwand in Höhe von 61,7 Mio. Euro, der um 41,2 Mio. Euro über dem Vorjahr liegt. Die Steuern beinhalten einen Ertragsteueraufwand in Höhe von 77,3 Mio. EUR und einen Ertrag aus latenten Steuern in Höhe von 15,6 Mio. EUR. Die Ertragsteuerquote belief sich damit im Berichtsjahr auf 44,4 Prozent (Vorjahr: 19,9 Prozent). Haupttreiber für die außerordentlich hohe effektive Steuerquote war die Wertminderung von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und andere potenziell abzugsfähige Steuergutschriften in den USA in Höhe von 33,2 Mio. EUR. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge und andere potenziell abzugsfähige Steuergutschriften werden angesetzt, soweit eine Realisierung künftiger Steuervorteile innerhalb der nächsten maximal fünf Jahre wahrscheinlich ist. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation in zukünftigen Perioden und damit die tatsächliche Nutzbarkeit aktivierter latenter Steuern kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen. Nach Berücksichtigung der Ertragsteuern erwirtschaftete die BayWa r.e. Group im Geschäftsjahr 2022 einen Konzernjahresüberschuss in Höhe von 77,4 Mio. Euro (Vorjahr: 82,6 Mio. Euro). Der auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallende Gewinnanteil hat sich gegenüber dem Vorjahr um 7,8 Prozent von 80,9 Mio. Euro auf 74,6 Mio. Euro leicht vermindert. Finanzielle Leistungsindikatoren Für die kurzfristige operative Steuerung der Unternehmensbereiche orientiert sich die BayWa r.e. Group an der Entwicklung der Ergebniskennzahlen EBITDA, EBIT und EBT, wobei EBIT und EBITDA die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren darstellen. Das EBITDA wurde dabei erstmalig im Geschäftsjahr 2022 als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator identifiziert. Die mittel- und langfristige Portfolio-Optimierung der BayWa r.e. Group erfolgt durch eine wertorientierte Steuerung. Anhand des Economic Profit, welcher in seiner Berechnung an die BayWa AG Definition angelehnt ist, wird der Überschuss der Rendite auf das durchschnittlich investierte Kapital (ROIC - Return on Invested Capital) über die risikogewichteten Kapitalkosten ermittelt. Economic Profit
1 Immaterielle Vermögenswerte + Sachanlagen
+ Net Working Capital
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein positiver Economic Profit erzielt, das heißt es wurde ein Überschuss über die Kapitalkosten erwirtschaftet. Verantwortlich hierfür waren vor allem die BE Solar Trade und die BE IPP. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren In diesem Abschnitt stellen wir Information zu den für die BayWa r.e Group relevanten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren dar, die zur Steuerung des Unternehmens dienen und für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens eine wichtige Rolle spielen. Projektpipeline Als nichtfinanzieller Leistungsindikator wird zur Steuerung der BayWa r.e. Group die Global Project Pipeline als Indikator der zukünftigen Projektrealisierungen verwendet. So hängt die erfolgreiche Geschäftstätigkeit davon ab, über einen kontinuierlichen Bestand an Rechten und Projekten an Wind- und Solarparks zu verfügen. Die Global Project Pipeline belief sich per 31. Dezember 2022 auf 23.881 MW (im Vorjahr: 20.545 MW) und hat sich somit erneut erhöht. Ziel der BayWa r.e. Group ist es, den jährlichen Zuwachs so hoch wie möglich zu halten, um das operative Wachstum sicherzustellen. Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen aus Energieverbrauch Als weiterer nichtfinanzieller Leistungsindikator gelten der Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen aus Energieverbrauch. Als weltweit tätiger Entwickler, Dienstleister, Großhändler und Anbieter von Lösungen im Bereich der erneuerbaren Energien benötigt die BayWa r.e. Group im eigenen Betrieb größere Mengen Energie. Die internationale Reisetätigkeit, die Pkw und Lkw-Flotte, der Betrieb von Anlagen sowie die Beleuchtung und Wärmeversorgung von Gebäuden verursacht Treibhausgasemissionen. Um diese Emissionen zu reduzieren, engagiert sich die BayWa r.e. Group für den Klimaschutz. Gleichzeitig können damit die Energiekosten gesenkt werden. Die BayWa r.e. Group folgt der Klimastrategie der Muttergesellschaft BayWa AG, welche sich am Pariser Ziel des Weltklimarats orientiert. Zur Erreichung und Umsetzung der Ziele der BayWa AG trägt operativ die im Zuge der Strategieentwicklung 2018 gegründete Arbeitsgruppe Klima bei, der die BayWa r.e. AG angehört. Im Berichtsjahr erfasste die BayWa r.e. Group Energie- und Emissionsdaten von allen vollkonsolidierten Tochtergesellschaften und erreicht damit einen Abdeckungsgrad von 100 Prozent. Die Datenmanagementprozesse beziehen sich dabei u. a. auf Energieverbräuche, die innerhalb der Organisation entstehen. Schrittweise werden Strukturen zur Erfassung des Energieeinsatzes außerhalb der Organisation aufgebaut. Als konkrete Kennzahl wird der CO 2 -Ausstoß für die interne Steuerung der Klimastrategie verwendet. Im Berichtsjahr 2022 erhöhten sich die CO 2 Emissionen um 83 % von 6.025 Tonnen CO 2 auf 11.045 Tonnen CO 2 (Emissionen aus Scope 1, 2 und Dienstreisen). Dieser Anstieg lässt sich unter anderem auf ein gestiegenes Reiseaufkommen nach Corona und den Zugang neuer Gesellschaften zurückführen. Der CO 2 Ausstoß aus der Normalisierung der Reiseaktivitäten stieg hierbei um 3.785 Tonnen CO 2 auf nun 5.187 Tonnen CO 2 im Geschäftsjahr 2022. Die Akquisition der Sol in One GmbH führte zu einem Anstieg des CO 2 Ausstoßes in Höhe von 1.309 Tonnen CO 2. Durch den Verkauf des Geschäftsfeldes Bioenergy konnten 925 Tonnen CO 2 eingespart werden. Es erfolgte eine 100-prozentige Kompensation dieser Emissionen durch einen Mix an hochwertigen Zertifikaten unterschiedlicher Projekttypen, Regionen und Anbietern, so dass die BayWa r.e. Group bereits über einen vollständigen CO 2 -kompensierten Fußabdruck verfügt. Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf Für die BayWa r.e. Group wurde im Prognosebericht des Konzernlageberichts 2021 für das Geschäftsjahr 2022 eine moderate Steigerung des operativen Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) erwartet. Das operative Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) entwickelte sich mit einer Steigerung um 41,9 Prozent auf 230,2 Mio. Euro (Vorjahr: 162,2 Mio. Euro). Das EBIT ist somit signifikant besser als erwartet. Der größte Beitrag zur positiven Abweichung im Vergleich zur Prognose wurde durch die BE Solar Trade erwirtschaftet, deren Handelsgeschäft deutlich über den Erwartungen zulegen konnte. Auch übertraf die BE IPP die Ergebniserwartungen aus dem Vorjahr deutlich. In der Geschäftseinheit IPP profitierte sowohl das eigene, weiter ausgebaute Anlagenportfolio als auch der Energiehandel von gestiegenen Strompreisen. Darüber hinaus wirkte sich der Verkauf der BayWa r.e. Bioenergy Gruppe, welcher noch nicht in der Prognose für 2022 berücksichtigt war, positiv auf das EBIT der BayWa r.e. Group aus. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns Der Vorstand beurteilt die Geschäftsentwicklung der BayWa r.e. Group im Jahr 2022 insgesamt sehr positiv. Die für das Berichtsjahr gesetzten Konzernziele (EBIT) konnten signifikant übertroffen werden. Das Wachstum in den internationalen Märkten der BayWa r.e AG wurde weiter beschleunigt. Das Geschäft entwickelte sich insgesamt wesentlich besser als erwartet; es wurden sowohl beim Umsatz als auch beim operativen Ergebnis neue Bestmarken erzielt. Die BayWa r.e. Group hat im Jahr 2022 von ihren diversifizierten Geschäftstätigkeiten und der strategischen Ausrichtung auf die internationalen Märkte sowie auf zukunftsorientierte Geschäftsfelder und -modelle profitiert. Prognosebericht für die BayWa r.e. Group Um Ergebnisveränderungen und Prognosen in Bandbreiten zu beschreiben, werden folgende qualitativ-komparative Aussagen verwendet:
Die BayWa r.e. Group wird ihren Wachstumskurs in den internationalen Märkten im Jahr 2023 fortsetzen. Für das Geschäftsjahr 2023 ist in den BEs Solar- und Wind Projects die Realisierung und der Transfer von fertigen und im Bau befindlichen Projekten mit einer Leistung von insgesamt etwa 2,1 Gigawatt (GW) geplant. In der BE Wind Projects sollen im Geschäftsjahr 2023 neue Projekte mit einem Volumen von ungefähr 0,8 GW (externe Verkäufe und Transfer von in Betrieb genommenen und im Bau befindlichen Kraftwerken in die BE IPP (Independent Power Producer)) umgesetzt werden. Der Großteil davon soll in den USA realisiert werden, gefolgt von Europa - vor allem in den Ländermärkten Deutschland, Italien, Großbritannien sowie weiteren europäischen Ländern. Durch die Ausweitung der Aktivitäten in Benelux, Griechenland, Spanien und Südkorea werden zudem in den Folgejahren steigende positive Ergebnisbeiträge aus Projektverkäufen in diesen Ländern erwartet. In der BE Solar Projects wird im Geschäftsjahr 2023 der externe Verkauf von Projekten und Projektrechten sowie Transfers von in Betrieb genommenen und im Bau befindlichen Kraftwerken an die BE IPP mit einer Gesamtleistung in Höhe von etwa 1,3 GW angestrebt. Der Schwerpunkt wird dabei voraussichtlich auf den Märkten Niederlande, Spanien, Italien und Großbritannien liegen. Trotz weiterhin anhaltender Probleme bei den internationalen Lieferketten sollte sich das Gesamtumfeld, dank eines weiterhin steigenden Strombedarfs, eines positiven politischen Umfelds und der stetig wachsenden Anzahl von Regionen mit Netzparität für Solaranlagen positiv auf die weitere Geschäftsentwicklung der global agierenden Geschäftseinheit auswirken. Das Portfolio der BE IPP wird weiter wachsen und soll mittelfristig ca. 3 GW erreichen. Der Aufbau des Portfolios setzt sich ausschließlich aus Projekten zusammen, die in den BEs Wind- bzw. Solarprojects entwickelt und erstellt werden. Im Fokus des künftigen Portfolioausbaus stehen insbesondere Parks in Europa mit gesetzlich garantierter Vergütung oder einem Power Purchase Agreement (PPA). Im Bereich Energiehandel wird mittelfristig aufgrund sinkender Strompreise ein Rückgang der Umsatz- und Ertragslage erwartet. Eine Verbesserung des Risk-Return-Verhältnisses im Direktvermarktungsportfolio ist allerdings weiterhin das Ziel. Zudem ist geplant, die Aktivitäten in ausgewählten europäischen Märkten voranzutreiben, insbesondere mit PPA- und Hedging-Lösungen für interne und externe Kunden. Der mehrjährige Trend der negativen Preisentwicklung für Dienstleistungen im Bereich der technischen Betriebsführung hat sich im Jahr 2022 fortgesetzt, zeigt jedoch erstmalig Anzeichen der Stabilisierung. Verschlankung und Automatisierung der Abläufe im Bereich Services, sowie eine Konzentrierung auf Kunden mit hohem Portfoliowachstumspotenzial stehen in den kommenden Jahren im Fokus der Betriebsführung. Das intern entwickelte Software-Dienstleistungsangebot wird auf die Portfoliomanagement Software "Aristoteles" fokussiert. Die Software ist aktuell erfolgreich für das gruppeninterne Portfoliomanagement durch den Geschäftsbereich IPP im Einsatz. "Aristoteles" wird zukünftig auch extern vermarktet. In der BE Solar Trade wird der Handel mit Photovoltaikkomponenten weiterhin von einer steigenden Nachfrage nach neuen Systemlösungen profitieren. Hohe Strompreise sowie ambitionierte staatliche PV-Ausbauziele und Förderprogramme werden voraussichtlich in allen Regionen eine erhöhte Nachfrage nach sich ziehen. Der Ausbau der E-Mobilität im Gewerbe- und Residentialbereich sowie eine generell höhere Stromnachfrage werden weitere Wachstumsmöglichkeiten eröffnen. Die Auswirkungen des Klimawandels verdeutlichen erneut die Notwendigkeit zur Energiewende, was zu vermehrter Akzeptanz erneuerbarer Energien und der Entwicklung des Solarhandels beiträgt. Um die Position des Solarhandels global weiter auszubauen, sind auch in den kommenden Jahren Zukäufe geplant. Anfang 2023 wurden aus der BayWa r.e. Solar Energy Systems GmbH die Solar Systems GmbH sowie die Solar Planit GmbH ausgegliedert, um deren Wachstum gezielt vorantreiben zu können. Um Kunden in vielversprechenden Märkten im Baltikum besser erreichen zu können, wurde Anfang Februar 2023 eine Solarhandels-Gesellschaft in Lettland akquiriert. Zudem wird im Frühjahr 2023 eine neue Gesellschaft in Griechenland gegründet, um in den dortigen Solarhandelsmarkt einzusteigen. Um dem gestiegenen Umsätzen Rechnung zu tragen ist in allen, aber vor allem in den europäischen, Bestandsgesellschaften ein entsprechender Mitarbeiter-Zuwachs geplant. Weiteres Mitarbeiter-Wachstum ergibt sich aus den geplanten neuen Gesellschaften. Die BE Energy Solutions wird Unternehmen mit Fokus auf die Kernmärkte Deutschland, Spanien, Italien, aber auch in neuen Märkten wie z.B. Niederlande und Polen weiterhin im Rahmen des PV-Eigenverbrauchsmodells unterstützen. Angesichts der aufstrebenden Märkte im Asiatisch-Pazifischen Raum (APAC), vor allem in Thailand, Malaysia, Vietnam, Singapur und Indonesien, wo ein Großteil der Lieferketten multinationaler Unternehmen angesiedelt ist, geht die Geschäftseinheit Energy Solutions in den nächsten Jahren von einer Erhöhung des Geschäftsvolumens aus. Auch aus ambitionierten Klimazielen, wie beispielsweise denjenigen der Europäischen Union, sowie aufgrund des Inkrafttretens des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes erwartet Energy Solutions großes Potenzial für eine positive Geschäftsentwicklung sowohl im Bereich der Eigenverbrauchsmodelle als auch der Corporate PPAs. Mit Schwerpunkt auf dem Auf- und Ausbau langfristiger Geschäftsbeziehungen mit Großkunden wird das Energy-Solutions-Lösungsportfolio um zusätzliche Module wie Speicherlösungen, PV-Carports sowie Stromlieferlösungen erweitert. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2023 wird sich voraussichtlich auf Vorjahresniveau bewegen. Diese Ergebniseinschätzung basiert auf der verstärkten Übergabe von Solar- und Windprojekten in die BE IPP. Dadurch werden Margen aus dem Verkauf an externe Investoren im Geschäftsjahr 2023 durch langfristige Erträge aus Stromerzeugung ersetzt. Darüber hinaus war das Jahr 2022 geprägt von Sondereffekten, wie dem Verkauf der BayWa r.e. Bioenergy Gruppe. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) hingegen wird sich im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreswert wesentlich verringern. Diese - im Vergleich zum EBIT abweichende Entwicklung - ergibt sich insbesondere aus der in diesem Jahr vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibung auf eine Windenergieanlage in den USA. Mit Entscheidung des Aufsichtsrats der BayWa r.e. AG vom 1. März 2023 wird beabsichtigt, das internationale Solarhandelsgeschäft zu verkaufen. Die geplante Transaktion basiert auf der strategischen Neu-Ausrichtung der BayWa r.e. AG, die sich zukünftig auf das internationale Projektgeschäft und die weitere Expansion als Independent Power Producer (IPP) konzentrieren wird. Aufgrund des Status und Umfangs der Transaktion wird nicht mit einem Verkauf in den nächsten 12 Monaten gerechnet. Chancen- und RisikoberichtGrundsätze des Chancen- und Risikomanagements Das Management von Chancen und Risiken ist eine fortwährende Aufgabe unternehmerischer Tätigkeit, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern und ist eng an der langfristigen Strategie und der Mittelfristplanung der BayWa r.e. Group ausgerichtet. Die BayWa r.e. Group nutzt die sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ergebenden Chancen. Die Internationalisierung erschließt der BayWa r.e. Group zudem neue Geschäftschancen, durch die auch die Abhängigkeit von einzelnen Ländermärkten und deren Risiken weiter reduziert wird. Das Erkennen von Unternehmenschancen, die Sicherung des Vermögens und die Steigerung des Unternehmenswerts erfordern ein Chancen- und Risikomanagementsystem. Die systematische Weiterentwicklung bestehender und die Entwicklung neuer Systeme mit Frühwarncharaktertragen maßgeblich zur weiteren Festigung sowie zum gezielten Ausbau der konzernweiten Chancen- und Risikokultur bei. In der BayWa r.e. Group ist das Chancen- und Risikomanagement ein integraler Bestandteil der Planungs- und Steuerungsprozesse. Im konzernweiten Risikoreporting-Prozess werden die Risiken in Kategorien eingeteilt und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie mögliche finanzielle bzw. nicht finanzielle Auswirkungen beurteilt. Das Risikomanagementsystem basiert auf individuellen Einschätzungen, unterstützt durch entsprechende Managementprozesse und ist in die Kernaktivitäten integriert. Kern des Risikomanagementsystems sind die Risikoberichte, die regelmäßig von den Geschäftseinheiten erstellt werden. Diese Berichte werden von der Abteilung Risk Management zu vierteljährlichen Risikomanagement-Berichten konsolidiert, die anschließend vom Vorstand der BayWa r.e. Group ausgewertet und beurteilt werden. Darin enthalten sind relevante Einzelrisiken, die sich auf die Geschäftstätigkeit der BayWa r.e. Group auswirken könnten, eingeteilt in die 6 Risiko-Kategorien Finanzrisiken, Marktrisiken, Umweltrisiken, soziale Risiken, rechtliche Risiken und Reputationsrisiken. Die Bedeutung je Einzelrisiko resultiert aus der potenziellen Auswirkung auf die BayWa r.e. Group bei Eintritt des Risikos, gewichtet mit der Eintrittswahrscheinlichkeit. Gesamthaft bestanden für die BayWa r.e. Group zum Zeitpunkt der Risikoinventur zum Jahresende 2022 keine bestandsgefährdenden Risiken. Die Risiken in den Kategorien werden anhand des theoretischen Schadens unter Berücksichtigung der Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit als sehr gering, gering, moderat, hoch oder sehr hoch klassifiziert. Die Klassifizierung der Risiken erfolgt unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Risikoreduzierung (Nettobetrachtung). Die Grundsätze des in der BayWa r.e. Group bestehenden Systems zur Erkennung und Überwachung geschäftsspezifischer Risiken sind in einem vom Vorstand der BayWa r.e. AG verabschiedeten Risikomanagement-Handbuch (Risk Management Guideline) beschrieben. Diese Guideline regelt die Risikomanagement-Prozesse der BayWa r.e. Group. Zudem prüft die Interne Revision der BayWa AG regelmäßig das prozessbegleitende interne Risikomanagementsystem. ISO-Zertifizierungen zur Standardisierung von Abläufen und zur Vermeidung von Risiken sowie der Abschluss von Versicherungen ergänzen das Risikomanagement in der BayWa r.e. Group. Darüber hinaus hat die BayWa r.e. AG in ihren Unternehmensleitlinien und ethischen Grundsätzen sowie Ihrem Code of Conduct verbindliche Ziele und Verhaltensweisen festgelegt und konzernweit vorgegeben. Sie betreffen das individuelle Handeln im Umgang mit Unternehmenswerten ebenso wie das faire und verantwortungsbewusste Verhalten gegenüber Lieferanten, Kunden und Kollegen. Identifikation von Chancen in der BayWa r.e. Group In einem dynamischen Marktumfeld ergeben sich Chancen. Die BayWa r.e. Group überwacht fortlaufend sowohl gesamtwirtschaftliche Trends als auch die Entwicklung des branchenspezifischen sowie generellen Umfelds. Dazu gehören staatliche Regulierungen, Lieferanten, Kunden und andere Stakeholder sowie Wettbewerber. Die Identifikation von Chancen ist in den Strategie- und Planungsprozessen der BayWa r.e. Group integriert. Auf Basis dieser Analysen wird die Ausrichtung des Produkt- und Serviceportfolios permanent überprüft und umgesetzt. Zusammensetzung der Risiko- und Chancen-Kategorien in der BayWa r.e. Group Im Folgenden werden wesentliche Einzelrisiken beschrieben: Operative Risiken und Chancen Die Geschäftstätigkeit der BayWa r.e. Group ist von politischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine verschlimmerte die sich im Winter 2021/22 bereits anbahnende Energiekrise deutlich, wodurch für die BayWa r.e. Group sowohl Chancen als auch Risiken entstehen. Auf der einen Seite kann die erhöhte Volatilität bei den Energiepreisen zu besonderen Ertragschancen im Energiehandel, bei der konzerneigenen Stromerzeugung (IPP) als auch zu einer erhöhten Nachfrage nach Projekten der erneuerbaren Energien führen. Auf der anderen Seite resultieren aus diesen extremen Marktentwicklungen am Energiemarkt auch regulatorische Eingriffe, wie z.B. die zum 1. Dezember 2022 in Kraft getretene EU-Verordnung zu "Emergency intervention to address high energy prices", aus der sich eine Obergrenze für Erlöse aus dem Verkauf von Strom in Höhe von 180 EUR je MWh ergibt. In Verbindung mit den nationalen Regelungen zur Umsetzung der Erlösabschöpfung (bspw. im Rahmen des Strompreisbremsegesetzes in Deutschland), können sich diese Eingriffe erlösmindernd auf die IPP-Anlagen auswirken und die Bewertungen der Wind- und Solarprojekte in der EU wiederum negativ beeinflussen, da Investoren kurzfristig mit höheren Strompreisen kalkuliert haben könnten. Darüber hinaus wirken sich auf das Geschäft der BayWa r.e. politische Entwicklungen wie beispielsweise auf Ebene der EU (REPowerEU) oder der von der US-Regierung ins Leben gerufene "Inflation Reduction Act" positiv auf die mittel- und langfristigen Geschäftsperspektiven aus. So werden für die nächsten Jahre Gelder für neue Solar-, Wind- und Energiespeicheranlagen bereitgestellt. Andererseits kann die oben angesprochene Energiekrise auch das Risiko der Zahlungsunfähigkeit bei Kunden bzw. Stromabnehmern erhöhen. Etablierte Credit Management Prozesse der BayWa r.e. AG und ihrer Tochterunternehmen wirken diesem Risiko entgegen. Darüber hinaus wird seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine die Bedrohungslage in Bezug auf Cyber-Kriminalität als moderat eingeschätzt. Das Risiko wird in der BayWa r.e. Group weitgehend durch ein robustes Cyber-Security-Network mitigiert. Die angespannte Lage im Handelskonflikt zwischen den USA und China und die Sanktionen aufgrund der China vorgeworfenen Menschenrechtsverletzungen können sich auf die Verfügbarkeit von Anlagenkomponenten und deren Preisentwicklung negativ auswirken. Darüber hinaus plant das US-Handelsministerium neue Zölle auf Importe von Solarmodulen aus Kambodscha, Malaysia, Thailand und Vietnam zu erheben. Dies könnte sich negativ auf das Solar Projects und Solar Trade Geschäft in den USA auswirken. Eine finale Entscheidung wird ab Mai 2023 erwartet. Das Risiko wird als moderat eingestuft. Zur Bewertung der Risiken auf operative Abläufe und der Initiierung entsprechender Gegenmaßnahmen wurde eine Task Force eingerichtet. Die enge Zusammenarbeit mit Handelsverbänden wurde weiter ausgebaut: So nimmt die BayWa r.e. AG am kürzlich in Deutschland gegründeten Branchendialog "Die Achtung der Menschenrechte entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Energiewirtschaft" teil. Der Branchendialog besteht als Multi-Stakeholder-Format aus anderen relevanten Akteuren der Energiewirtschaft, zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Bundesregierung und setzt sich zum Ziel, ein gemeinsames Verständnis für umwelt- und menschenrechtliche Risiken der Energiewirtschaft zu schaffen, sowie geeignete Maßnahmen für die Minderung entsprechender Risiken zu entwickeln. Darüber hinaus engagiert sich die BayWa r.e. Group auf internationaler Ebene sowohl im europäischen Solarverband (Solar Power Europe: Solar Stewardship Initiative) als auch in den USA über den dortigen Solarverband (SEIA) an einer Transparenz- und Nachverfolgungs-Initiative sowie an Lösungen für die Einhaltung von Menschenrechten in den Solarlieferketten. Vor dem Hintergrund der stark landesabhängigen Risiken wird die Umsatz- und Ertragsentwicklung durch die geografische Diversifizierung der BayWa r.e. Group stabilisiert. Auch durch die Verteilung auf verschiedene Energieträger - insbesondere Windenergie und Solarenergie - wird das Risiko, wie etwa der Ausfall einzelner Technologielieferanten, gemindert. Für stromerzeugende Beteiligungen im Geschäftsbereich IPP (inkl. dem Energiehandel) spielen Witterungsrisiken (Windaufkommen, Sonneneinstrahlung) eine große Rolle. Das durchschnittliche Windaufkommen und die durchschnittliche Sonneneinstrahlung lassen sich mittelfristig anhand von Gutachten verhältnismäßig gut Vorhersagen, dennoch ergeben sich kurzfristig positive wie negative Abweichungen, die zu entsprechenden Mehr- oder Mindererlösen führen können. Jedoch kann in diesem Bereich die erhöhte Volatilität bei den Energiepreisen derzeit als Chance genutzt werden und somit mögliche Verluste durch Witterungsrisiken kompensieren. Im Projektgeschäft der erneuerbaren Energien kann es zu ungeplanten Verzögerungen kommen, welche insbesondere aus langwierigen Verfahren und mögliche Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Genehmigung dieser Anlagen resultieren. Diese Verzögerungen können sich negativ auf eine kosten- und zeiteffiziente Projektabwicklung auswirken. In einigen Ländern, wie beispielweise Polen und Australien, ist darüber hinaus das Thema Netzanschluss relevant und kann zu Schwierigkeiten bei Projektrealisationen führen. Obwohl solche Entwicklungen durch die frühzeitige Berücksichtigung in der Planungsphase bzw. gegebenenfalls durch die Nachrüstung von Speichern oder andere Maßnahmen zur Erhöhung der Flexibilität vermieden werden können, wird das Risiko als hoch eingestuft. Mit anhaltendem Wachstum und der damit verbundenen Anzahl an im Bau befindlichen Projekten steigt auch der Aufwand, die Einhaltung der EH&S Vorgaben zu überwachen, stetig. Nicht nur Mitarbeiter der BayWa r.e. Group, sondern auch das Personal von externen Dienstleistern müssen die entsprechenden Regelungen zur Arbeitssicherheit auf Baustellen befolgen. Um dem Risiko entgegenzutreten werden die Bemühungen im Bereich EH&S ständig auf Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls ausgeweitet. Im Bereich Handel mit Photovoltaikkomponenten prüft der belgische Zoll Solarmodul-Importe der luxemburgischen Niederlassung aus den Jahren 2017 und 2018. Dies basiert auf einer neuen Rechtslage der Europäische Kommission, welche regelt, dass für Solarmodule aus Taiwan oder Malaysien Antidumping- und Antisubventionszölle anzuwenden sind. Obwohl die Prüfung von Seiten des belgischen Zolls noch nicht abschließend behandelt wurde, könnte es sein, dass rückwirkend Antidumping Zölle zu begleichen sind. BayWa r.e. ist in Abstimmung mit Lieferanten, um die Untersuchung voranzutreiben. Das Risiko wird als moderat klassifiziert. Marktrisiken und -chancen Die BayWa r.e. AG verwendet zur Messung und Steuerung des Risikos aus ungesicherten Fremdwährungstransaktionen ein Cashflow-at-Risk-Verfahren. Der von der BayWa r.e. verwendete Cashflow at Risk zielt auf die Quantifizierung des maximalen Verlusts aus Fremdwährungstransaktionen, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (95 Prozent) während eines definierten Zeitraums nicht überschritten wird. Der zum 31. Dezember 2022 ermittelte Cashflow at Risk beträgt 3,7 Mio. Euro für das folgende Geschäftsjahr und zeigt, dass der potenzielle Verlust aus Fremdwährungstransaktionen im Geschäftsjahr 2023 mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent den Wert von 3,7 Mio. Euro nicht überschreiten wird. Das Risiko wird als gering klassifiziert. Außerdem kommt es derzeit aufgrund der aktuellen Marktsituation zu einem erhöhten Zinsrisiko. Sofern sich das Zinsniveau während der Bauphase von Projekten erhöht, kann dies Auswirkungen auf die erwartete Rendite von Investoren und auf den langfristigen Zinssatz von Bankfinanzierungen haben. Dies kann somit zu niedrigeren Verkaufspreisen von Projekten sowie zu erhöhten Zinskosten in der BE IPP führen. Jedoch wurden bisher die gestiegenen Zinsen in vielen Fällen durch gestiegene Strompreise oder die erhöhte Nachfrage nach grünen Projekten weitestgehend kompensiert. Finanzrisiken und -chancen Der Bereich Finanzrisiken und -chancen wird in der BayWa r.e. Group in mehrere Risikoarten unterteilt, die im Folgenden separat beschrieben werden. Chancen und Risiken aus Finanzinstrumenten Neben fest- und variabel verzinslichen Finanzierungsinstrumenten, die in unterschiedlichem Ausmaß einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, setzt die BayWa r.e. Group auch derivative Absicherungsinstrumente ein. Diese derivativen Absicherungsinstrumente unterliegen dem Risiko von Preisänderungen der Underlyings im Strommarkt. Da diese Instrumente jedoch grundsätzlich zu Sicherungszwecken eingesetzt werden, gleichen sich diese Preisänderungen üblicherweise mit den Preisänderungen des gesicherten Grundgeschäfts aus. Bei den gesicherten Grundgeschäften handelt es sich um Power Purchase Agreements, bei denen ein Anteil von ca. 75% der Gesamtmenge zum Festpreis abgeschlossen wird. Hierdurch werden Volumen-/Preis-Risiken aus Abweichungen zwischen prognostizierter und tatsächlich produzierter Menge minimiert. Sofern Finanzinstrumente nicht über eine Börse abgewickelt werden, bestehen darüber hinaus Kontrahentenrisiken. Die daraus resultierenden möglichen finanziellen Auswirkungen sind jedoch entsprechend der Ausfallwahrscheinlichkeit der Gegenpartei auf jeweilige maximal erlaubte Risiko-Exposures beschränkt. Die Risiko-Exposures werden laufend auf Gegenpartei- und auf Portfolio-Ebene überwacht. Fremdwährungschancen und -risiken Sofern im Rahmen der internationalen Geschäftsaktivitäten Fremdwährungspositionen aus Waren- und Leistungsgeschäften oder Projektierungen resultieren, werden diese grundsätzlich sofort abgesichert. Auch sonstige Zahlungsverpflichtungen oder -forderungen in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt des Entstehens abgesichert. Spekulative Aufnahmen oder Anlagen von Finanzmitteln in Fremdwährungen sind nicht zulässig. Zinschancen und -risiken Die BayWa r.e. Group ist - neben der erweiterten Eigenkapitalfinanzierung - wesentlich durch die Muttergesellschaft BayWa AG finanziert sowie durch einen externen Konsortialkredit. Die Verzinsung ist hierbei teilweise langfristig fixiert und teilweise variabel. Zinsrisiken können somit aus variablen Finanzierungen des Konzerns resultieren. Die kurz- bis mittelfristigen Fremdmittel werden auf Ebene der BayWa r.e. Group üblicherweise fristgerecht für kurz- bis mittelfristige Aktivitäten, wie z.B. Handelsgeschäft oder Projektierungsgeschäft eingesetzt. Darüber hinaus werden langfristige Aktivitäten üblicherweise durch langfristige Projektfinanzierungen oder durch Eigenkapital refinanziert. Sofern variabel verzinsliche Projektfinanzierungen abgeschlossen werden, werden diese in der Regel durch entsprechende Zinsswaps abgesichert. Kredit- und Kontrahentenrisiken bzw. Forderungsausfallrisiken Es bestehen gewöhnliche Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen im Solar Trade Geschäft. Die Steuerung und Überwachung erfolgt durch ein Monitoring der Kreditwürdigkeit der Geschäftspartner, erhaltene Anzahlungen, das Mahnwesen und Kreditausfallversicherungen. Die offenen Forderungen unterliegen einem engen Monitoring. Die Mindestanforderungen für das Kreditmanagement in der BayWa r.e. Group sind in der Konzernrichtlinie Kreditmanagement (Credit Guideline) der BayWa r.e. AG geregelt. Generell besteht im Projektgeschäft ein sehr geringes Ausfallrisiko, da hier die Geschäftspartner häufig institutionelle Anleger darstellen und durch vertragliche Regelungen Zahlungszuflüsse sichergestellt werden können. Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass die BayWa r.e. Group ihren finanziellen Verpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt nachkommen kann. Finanzielle Mittel werden in der BayWa r.e. Group - neben der Finanzierung über das Eigenkapital - durch das operative Geschäft, Projektfinanzierungen, den externen Konsortialkredit sowie die Aufnahme von Darlehen bei der Muttergesellschaft BayWa AG generiert. Die bestehenden Kreditlinien sind ausreichend bemessen, um die Geschäftsabwicklung jederzeit zu gewährleisten. Zudem erfolgt eine detaillierte 2-Jahres Liquiditätsplanung. Die Finanzierungsstruktur trägt der Geschäftstätigkeit Rechnung. Aufgrund der vielfältigen unterschiedlichen Quellen der Finanzierung und der implementierten Liquiditätsplanung unterliegt die BayWa r.e. Group hinsichtlich der Liquidität derzeit keinen Konzentrationsrisiken. Die Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten, Fremdwährungen und Zinsen werden im Wesentlichen abgesichert. Des Weiteren ist ein großer Anteil der Finanzierung langfristig gestaltet. Aggregiert werden die Finanzrisiken von der BayWa r.e. Group als moderat eingeschätzt. Rechtliche und Compliance Risiken Die Unternehmen des Konzerns sind und werden aller Voraussicht nach auch künftig im Rahmen der ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten und öffentlich-rechtlichen Verfahren konfrontiert. Diese können beispielsweise aus der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, Fehlleistungen und - lieferungen, aus Zahlungsstreitigkeiten oder aus Verstößen gegen regulatorische bzw. steuerliche Vorschriften resultieren. Dies kann dazu führen, dass einzelnen Unternehmen des Konzerns die Zahlung von Schadensersatz, Geldbußen oder sonstige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen auferlegt werden. Ein konzernweites, risikobasiertes Compliance-Management-System trägt allerdings zur Vermeidung von derartigen Verstößen gegen rechtliche Vorgaben bei. Durch die Geschäftstätigkeit in über 40 Ländern sind die Unternehmen des Konzerns in geringem Umfang auch einem politischen Risiko ausgesetzt. Demnach könnten rechtlich bestehende Ansprüche des Konzerns aufgrund schwacher Staatsstrukturen bzw. unterentwickelter Rechtssysteme letztlich nicht durchsetzbar sein. Diese Risiken werden durch die entsprechenden Fachbereiche des Konzerns laufend überwacht und gegebenenfalls durch ein angemessenes Risikomanagement und Compliance-Maßnahmen unterstützt. Die BayWa r.e. Group bildet Rückstellungen für wesentliche Prozess- und Rechtsrisiken, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung entsteht und eine adäquate Schätzung des Betrags möglich ist. Im Einzelfall kann eine tatsächliche Inanspruchnahme den zurückgestellten Betrag überschreiten. Nach Einschätzung des Vorstands wurd in erforderlichem Umfang Vorsorge gebildet. Darüber hinaus können Risiken auch von Verstößen gegen Compliance-Regelungen ausgehen. So stellen zum Beispiel der fehlerhafte Umgang mit personen- bzw. kundenbezogenen Daten sowie deren unerlaubte Weitergabe oder Nutzung ein Datenschutzrisiko für die BayWa r.e. Group dar. Dieses Risiko steigt infolge der digitalen Transformation vieler Geschäftsaktivitäten sowie einer erhöhten Sensibilität für das Thema aufgrund gesetzlicher Neuerungen an. Interne Beratungs- und Sensibilisierungsangebote sowie Prozesskontrollen sollen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Belange im Konzern gewährleisten. Als Folge der Finanzmarktkrise regulieren zahlreiche Gesetze den Finanzmarkt. Besonders im Fokus stehen dabei die Derivatemärkte, vor allem, um den spekulativen Handel mit Rohstoffen einzuschränken. Aus der Vielzahl an wichtigen Regulierungen sind insbesondere die European Market Infrastructure Regulation (EMIR), die Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II) und die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) relevant für die Geschäftstätigkeiten der BayWa r.e. Group. Die Einhaltung der einschlägigen Regelungen der Finanzmarktaufsicht wird durch den Einsatz einer gruppenweiten Risikomanagement- Software sichergestellt. Die BayWa r.e. Group schätzt das Compliance-Risiko durch das implementierte Compliance-Management-System, das Risikomanagementsystem und das IKS als gering ein. Die Wirtschaftlichkeit von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ist von regulatorischen Rahmenbedingungen und vielfach von staatlichen Förderungen abhängig. Politisch motivierte Veränderungen der Förderparameter - insbesondere die Absenkung oder Abschaffung von Einspeisevergütungen - können sich daher erheblich auf den Wert dieser Anlagen auswirken: entweder über zukünftig geringere erzielbare Veräußerungspreise oder über geringere Mittelzuflüsse aus dem Betrieb der Anlagen. Den möglichen Ergebnisauswirkungen aus solchen Risiken begegnet die BayWa r.e. Group durch den Abschluss von langfristigen Stromabnahmeverträgen mit Industriekunden sowie einer dreifachen Diversifizierung ihres Geschäftsportfolios: nach Ländern, nach Energieträgern und nach Geschäftsbereichen. Strategische Risiken und Chancen Durch die strategische Weiterentwicklung zum Anbieter von integrierten Lösungen erweitert die BayWa r.e. Group ihre Rolle in der Wertschöpfungskette. Außerordentlich erfolgreich waren in der BayWa r.e. Group in 2022 vor allem der Solar- und der Energiehandel. Man plant die Bereiche Projektentwicklung, IPP und den Geschäftsbereich "Energy Solutions" weiter auszubauen, wohingegen eine Veräußerung des Solarhandels beabsichtigt ist. Die strategische Weiterentwicklung beinhaltet auch die Akquisition von Unternehmen sowie die Finanzierung von Start-ups. Hierbei besteht das Risiko, dass sich die getätigten Investitionen mittelfristig gegenüber den ursprünglichen Erwartungen als nicht oder nur in einem geringeren Umfang als werthaltig erweisen. Aufgrund von umfangreichen Erfahrungen als Lösungsanbieter und der dreifachen Diversifizierungsstrategie des Geschäftsportfolios - nach Ländern, nach Energieträgern und nach Geschäftsaktivitäten - kann die BayWa r.e. Group die Risiken, welche im Wesentlichen aus der Projektierung resultieren, kompensieren und bewertet in Summe die strategischen Risiken als moderat. Gegner von Windkraft behindern in vielen Ländern den Ausbau von Windenergie. Hauptgrund ist die mangelnde Akzeptanz insbesondere der lokalen Bevölkerung an Orten, wo Energie aus Windkraft geplant wird. Die BayWa r.e. Group prüft im Rahmen eines neuen Projekts stets die Möglichkeiten zur Einbindung der lokalen Bevölkerung. Dies geschieht in der Regel durch transparente Kommunikation und Projektinformationen bis hin zu finanziellen Beteiligungsmodellen. Risiken und Chancen der Aufbau- und Ablauforganisation Im Bereich Aufbau- und Ablauforganisation fokussiert sich die BayWa r.e. Group auf folgende Risikoarten: Personalchancen und -risiken: Die BayWa r.e. Group konkurriert im Personalbereich mit anderen Unternehmen um hochqualifizierte Führungskräfte sowie leistungsstarke und motivierte Mitarbeiter. Um den zukünftigen Erfolg sicherzustellen, benötigen die Konzernunternehmen qualifizierte Fachkräfte. Hohe Fluktuation, die Abwanderung leistungsstarken Fachpersonals und die fehlgeschlagene Bindung von Nachwuchskräften an die Konzernunternehmen können sich negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Die BayWa r.e. Group behandelt diese Risiken unter anderem in der Cornerstone Initiative "gewinnen und halten eines leistungsstarken Teams" der Roadmap 2026. Die Initiative fordert anspruchsvolle Karriereentwicklungswege und wettbewerbsfähige Vergütung, sowie eine nachhaltige Work-Life Balance. Außerdem werden Rekrutierungsaktivitäten weiter ausgebaut. Eine Führung durch Vertrauen, der Einsatz der Mitarbeiter entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten sowie die Definition und Beachtung der ethischen Leitlinien sind auf die Schaffung eines positiven Arbeitsklimas ausgerichtet. Gleichzeitig fördert die BayWa r.e. Group die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Trotz der vielfältigen Initiativen der BayWa r.e. Group werden Personalrisiken aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation als hoch eingestuft. Informationstechnologische Chancen und Risiken: Die Nutzung modernster Informationstechnologie kennzeichnet die gesamte Geschäftstätigkeit der BayWa r.e. Group. Alle wesentlichen Geschäftsprozesse werden durch die IT unterstützt und mit Hilfe modernster Softwarelösungen abgebildet. Gerade für ein personalintensives Handels- und Projektierungsunternehmen ist die Systemunterstützung der Arbeitsabläufe zwingend erforderlich. Die fortlaufende Überprüfung und Überarbeitung der Prozesse bedeuten aber mehr als nur eine Implementierung neuer IT-Komponenten. Sie geht stets auch mit der Optimierung von Prozessabläufen einher, wodurch Chancen in Form von Synergie- und Einsparpotenzialen identifiziert und realisiert werden können. Gleichzeitig steigt mit zunehmender Komplexität und der Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme auch das systeminhärente Risiko. Bei der Implementierung neuer IT-Systeme besteht die Gefahr eines zeitlichen als auch personellen Mehraufwands sowie zunächst eingeschränkter Funktionalitäten. Dies kann es notwendig werden lassen, Altsysteme länger als geplant zu betreiben. Umfassende Vorkehrungen wie Firewalls, ein tagesaktueller Virenschutz, Notfallpläne sowie Datenschutzschulungen sichern die Datenverarbeitung. Qualitätsrisiken: Die BayWa r.e. Group ist als internationales Projektierungsunternehmen und Händler von Energieträgern und PV-Komponenten mit den unterschiedlichsten nationalen Qualitäts- und Sicherheitsstandards konfrontiert. Die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen wird durch das Qualitätsmanagement gewährleistet. Mit einem konsequenten Ausbau der Aufbau- und Ablauforganisation, der Rekrutierung von qualifizierten Mitarbeitern und umfangreichen Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung begegnet die BayWa r.e. Group den oben genannten Risiken. Es werden vor allem informationstechnologische und Qualitätsrisiken in der Aufbau- und Ablauforganisation als gering angesehen. Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation durch die Konzernleitung Die Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Chancen- und Risikosituation ergibt, dass keine den Fortbestand des Konzerns gefährdenden Risiken bestehen. Auch für die Zukunft sind bestandsgefährdende Risiken gegenwärtig nicht erkennbar. Insgesamt sind die Risiken des BayWa r.e. AG begrenzt und überschaubar. Neben potenziell nicht oder nur mittelbar beeinflussbaren geopolitischen oder makroökonomischen Risiken stehen die operativen Risiken im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei Letzteren hat der BayWa r.e. AG entsprechende Maßnahmen zur Risikosteuerung ergriffen.
München, 25. April 2023 BayWa r.e. AG Der Vorstand Matthias Taft, CEO Günter Haug, COO KonzernbilanzAktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Überleitung zum Konzern-Gesamtergebnis
Konzern-KapitalflussrechnungAnhang E.1
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
KonzernanhangA Grundlagen des BayWa r.e. AG KonzernabschlussesA.1 Allgemeine Angaben Die BayWa r.e. AG ist die Muttergesellschaft des BayWa r.e. AG Konzerns (kurz: BayWa r.e. Group). Die BayWa r.e. AG hat ihren Sitz in München, Arabellastraße 4. Die BayWa r.e. AG ist in Höhe von 51 Prozent im Besitz der BayWa EEH GmbH und in Höhe von 49 Prozent im Besitz der EIP Ruby Renewables Invest GmbH (kurz. EIP). Die BayWa AG ist alleiniger Gesellschafter der BayWa EEH GmbH. Die BayWa r.e. AG ist in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 264823) eingetragen. Die Geschäftstätigkeit der BayWa r.e. Group ist in sechs Business Entities (BEs) untergliedert und umfasst im Geschäftsjahr 2022 die Projektierung von Wind- und Solarenergieanlagen, deren Beratung und Betriebsführung, den Geschäftsbereich IPP (Independent Power Producer) einschließlich des Energiehandels, den Handel mit Solarmodulen und -komponenten sowie die Business Entity Energy Solutions, welche Energielösungen für die Energieversorgung von Gewerbe- und Industriekunden entwickelt. Gegenüber den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die am Abschlussstichtag anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie die gültigen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden vollständig berücksichtigt. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BayWa r.e. Group und wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt. Der Konzernabschluss entspricht zudem den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften des § 315e Abs. 1 und 3 HGB. Das Geschäftsjahr der BayWa r.e. Group umfasst das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 mit der Vergleichsperiode 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021. Die Abschlüsse der BayWa r.e. AG und deren Konzernunternehmen werden grundsätzlich auf den Stichtag des Konzernabschlusses erstellt. Die Rechnungslegung in der BayWa r.e. Group erfolgt nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; sie sind unter Abschnitt A.3, bei den Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Sie werden im Konzernanhang aufgegliedert und erläutert. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Betragsangaben erfolgen in Millionen Euro und werden - sofern nicht anderslautend vermerkt - auf eine Nachkommastelle gerundet. Dadurch können sich geringfügige Abweichungen bei Summenbildungen sowie bei der Berechnung von Prozentangaben ergeben. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. A.2 Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards Im Geschäftsjahr 2022 erstmals angewendete, neue und geänderte Standards. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2022 wurden in der BayWa r.e. Group die folgenden vom IASB überarbeiteten bzw. neu herausgegebenen Standards erstmalig angewendet:
Diese Änderungen hatten keine Auswirkung auf in Vorjahren erfasste Beträge und es wird davon ausgegangen, dass sie keinen wesentlichen Einfluss auf die laufende oder auf künftige Berichtsperioden haben werden. Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und Interpretationen Verschiedene neue Rechnungslegungsstandards, Standardänderungen und Interpretationen wurden veröffentlicht, sind jedoch für Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2022 enden, nicht verpflichtend und wurden von der BayWa r.e. Group nicht vorzeitig angewendet. Erste Analysen haben ergeben, dass für die BayWa r.e. Group aus diesen neuen Regelungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die laufende oder auf künftige Berichtsperioden sowie auf absehbare künftige Transaktionen zu erwarten sind. Es werden jedoch weitere und vertiefte Analysen im Geschäftsjahr 2023 vorgenommen, um die konkreten Auswirkungen zu eruieren. Erwartete Auswirkungen der geplanten Mindestbesteuerung gemäß OECD-Abkommen (Pillar II) Im Dezember 2021 veröffentlichte die OECD Musterregeln für einen neuen globalen Rahmen für die effektive Mindestbesteuerung, um sicherzustellen, dass die Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro mit einem Mindestsatz von 15 Prozent pro Land besteuert werden. Die Europäische Union hat sich im Dezember 2022 einstimmig auf die Umsetzung dieses Rahmens in Form einer Richtlinie geeinigt, der auch für rein inländische Unternehmen mit einem gewissen Mindestumsatz gelten soll. Die EU-Richtlinie muss bis zum 31. Dezember 2023 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden, damit sie für Wirtschaftsjahre, die nach diesem Stichtag beginnen, gilt. Einige Länder haben bereits Gesetzesentwürfe zu dem Rahmenwerk veröffentlicht, die deutsche Gesetzgebung ist jedoch noch nicht ausgearbeitet oder in Kraft getreten. Für die BayWa r.e. Group soll der neue Rechtsrahmen ab dem Geschäftsjahr 2024 gelten. Derzeit werden die möglichen künftigen Auswirkungen der Vorschriften auf die BayWa r.e. Group einschließlich der Auswirkungen auf die laufenden Steuern und die Steuerzahlungen analysiert. A.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer (in der Regel drei bis zehn Jahre) abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung der Vermögenswerte ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen verbunden ist und die Kosten der Vermögenswerte zuverlässig bestimmt werden können. Sie werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit angemessenen Teilen der Gemeinkosten angesetzt und über ihre Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 36. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des Nutzungswerts. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit werden die Restbuchwerte der den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash-Generating Unit) zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte mit ihren Nutzungswerten verglichen. Als Cash-Generating Units sind die Geschäftsbereiche ("Business Entities") definiert. Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird der Barwert der künftigen Zahlungen, der aufgrund der fortlaufenden Nutzung der Cash-Generating Unit erwartet wird, zugrunde gelegt. Die Prognose der Zahlungen stützt sich dabei regelmäßig auf die vom Management erstellten aktuellen Planungen auf einer 3-Jahres-Ebene sowie auf weitere Prämissen, die sich jeweils am aktuellen Kenntnisstand, an Marktprognosen sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit orientieren. Sachanlagen Das gesamte Sachanlagevermögen wird betrieblich genutzt. Es ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Anschaffungspreisminderungen zusammen. Besteht eine Verpflichtung, einen Vermögenswert des Anlagevermögens zum Ende der Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, erhöhen die geschätzten Kosten hierfür die Anschaffungskosten des Vermögenswerts. Das Sachanlagevermögen wird entsprechend dem Nutzungsverlauf linear abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 36. Zur Ermittlung eines Abschreibungsbedarfs werden Buchwerte der Grundstücke und Gebäude sowie der technischen Anlagen mit deren erzielbarem Betrag verglichen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des Nutzungswerts. Fremdkapitalkosten werden in der BayWa r.e. Group zum Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst, sofern sie nach IAS 23 nicht direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können und deshalb zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts zählen. Die planmäßigen Abschreibungen auf die aktivierten Fremdkapitalkosten werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Abschreibungen ausgewiesen. At-Equity-bilanzierte Anteile, übrige Finanzanlagen und Wertpapiere In den Konzernabschluss einbezogene Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode mit ihrem anteiligen Eigenkapital zuzüglich eventueller Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Anschaffungsvorgang bilanziert. Die übrigen Finanzanlagen der BayWa r.e. Group setzen sich aus Anteilen an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, Anteilen an übrigen Beteiligungsunternehmen, Ausleihungen und aus Wertpapieren zusammen. Diese finanziellen Vermögenswerte werden gemäß den Bewertungskategorien von IFRS 9 zu Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei für die Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Anteilen an übrigen Beteiligungsunternehmen IFRS 9 analog angewendet wird. Die Anteile an übrigen Beteiligungsunternehmen stellen assoziierte Unternehmen dar, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. Das in IFRS 9 enthaltene Wahlrecht, Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wird nicht in Anspruch genommen. In der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" sind Ausleihungen an verbundene und beteiligte Unternehmen sowie sonstige Ausleihungen zugeordnet. Diese werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Auf die Bildung einer Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste wird aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten verzichtet. Finanzinstrumente Ansatz, Bewertung und Klassifizierung Ein Finanzinstrument nach IAS 32 ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente den Bewertungskategorien nach IFRS 9 zugeordnet und entsprechend behandelt. Finanzielle Vermögenswerte stellen in der BayWa r.e. Group insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Finanzinvestitionen und die positiven beizulegenden Zeitwerte aus Währungs- und Zinssicherungsgeschäften dar. Daneben werden die positiven beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte als finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 erfasst, die anstatt oder zusätzlich zur physischen Lieferung den Austausch von finanziellen Mitteln beinhalten oder als Handelsinstrumente gehalten werden. Im Energiehandel wird, insofern möglich und nicht zu einem bilanziellen Missverhältnis führend, für Handelsgeschäfte die sogenannte Own Use Exemption angewendet. Daher werden die aus jenen Geschäften resultierenden finanziellen Vermögenswerte nicht bilanziert, solange keine Verluste aus diesen Geschäften drohen und entsprechende Rückstellungen nach IAS 37 zu bilden sind. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. In der BayWa r.e. Group sind dies insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Verbundbeziehungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte mit negativem beizulegendem Zeitwert. Weiterhin werden die negativen beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte als finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IFRS 9 erfasst, die anstatt oder zusätzlich zur physischen Lieferung den Austausch von finanziellen Mitteln beinhalten oder als Handelsinstrumente gehalten werden. Gemäß IFRS 9 betreffen die finanziellen Vermögenswerte folgende Kategorien:
Finanzielle Vermögenswerte werden zum Erfüllungstag bilanziell abgebildet. Die finanziellen Verbindlichkeiten erstrecken sich auf folgende Klassen:
Die Option, bestimmte Finanzinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (FVTPL-Option), findet in der BayWa r.e. Group weder für finanzielle Vermögenswerte noch für finanzielle Verbindlichkeiten Anwendung. Weiterhin besteht das Wahlrecht für Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, die grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, im Rahmen der Folgebewertung Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Diese Option findet in der BayWa r.e. Group keine Anwendung. Aus der Reform der Referenzzinssätze (Phase 1 und 2) ergaben sich keine wesentlichen Effekte. Zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Strompreisrisiken werden in der BayWa r.e. Group derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Zur Anwendung gelangen vor allem Zinsswaps, Devisentermingeschäfte und Futures sowie Warentermingeschäfte. Derivative Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung und an jedem folgenden Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem positiven oder negativen Marktwert. Für diejenigen derivativen Finanzinstrumente, für die ein eindeutiger Sicherungszusammenhang zu einem identifizierbaren Grundgeschäft besteht, besteht die Möglichkeit eine Sicherungsbeziehung im Sinne des IFRS 9 zu bilden. In Fällen, in denen ein Sicherungsgeschäft vorliegt und dieses entsprechend designiert wird, werden die Veränderungen der Marktbewertung der derivativen Finanzinstrumente ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Dabei handelt es sich ausschließlich um Cashflow Hedges. Für diejenigen derivativen Finanzinstrumente, für die kein eindeutiger Sicherungszusammenhang zu einem identifizierbaren Grundgeschäft besteht oder für die keine entsprechende Designation vorgenommen wird, liegt keine Sicherungsbeziehung im Sinne von IFRS 9 vor. Die Marktwertveränderungen werden in diesem Fall erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Marktwerte werden anhand der am Bilanzstichtag vorhandenen Marktinformationen ermittelt. Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind - sofern sie Finanzinstrumente darstellen und damit in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen - der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zuzuordnen und werden dementsprechend bilanziert. Grundsätzlich sind Forderungen zum Nennbetrag zu bilanzieren. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Wertminderungen Für Risiken, die insbesondere auf die Zahlungsfähigkeit der jeweiligen Vertragspartei abstellen, ist gemäß IFRS 9 für alle als Schuldinstrumente eingestufte Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste zu bilden. Nach dem allgemeinen Modell ist grundsätzlich für alle als Schuldinstrumente eingestuften Finanzinstrumente bei Zugang eine Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste, die aus einem Ausfall innerhalb der nächsten 12 Monate resultieren, zu bilden (Stufe 1). Sofern sich das Ausfallrisiko im Zeitablauf signifikant erhöht (z. B. eine Überfälligkeit von 30 Tagen), ist der Betrachtungszeitraum auf die Restlaufzeit des Finanzinstruments zu erweitern, so dass die Risikovorsorge dann die Erwartungen über die Zahlungsausfälle innerhalb der Restlaufzeit widerspiegelt (Stufe 2). Liegen schließlich objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor - wie etwa die Insolvenz des Schuldners -, ist eine entsprechende Wertberichtigung zu erfassen (Stufe 3). Neben einem allgemeinen Modell zur Ermittlung der Risikovorsorge sieht IFRS 9 für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte ohne signifikante Finanzierungskomponente ein vereinfachtes Verfahren vor, nach dem die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste bereits bei Zugang über die Restlaufzeit zu ermitteln ist (Stufe 2). Die in Stufe 3 vorzunehmende Wertberichtigung infolge objektiver Hinweise auf eine Wertminderung gilt nach dem vereinfachten Verfahren gleichermaßen. Für Leasingforderungen sowie für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für Vertragsvermögenswerte mit signifikanter Finanzierungskomponente hingegen besteht ein Wahlrecht zwischen dem allgemeinen Modell und dem vereinfachten Verfahren. Umfangreiche Analysen haben ergeben, dass die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste der Stufen 1 und 2 in der BayWa r.e. Group im Rahmen der Anwendung von IFRS 9 bei nahezu allen finanziellen Vermögenswerten von untergeordneter Bedeutung ist. Daher wurde bei den langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie bei den in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Vermögenswerten, die in den Anwendungsbereich des allgemeinen Modells fallen, aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine Bilanzierung einer Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste der Stufen 1 und 2 verzichtet. Daneben spielt die Risikovorsorge auch im vereinfachten Verfahren bei den kurzfristigen Forderungen gegenüber verbundenen und Beteiligungsunternehmen sowie bei den in den kurzfristigen sonstigen Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Vermögenswerten - ebenso wie bei den Vertragsvermögenswerten und Leasingforderungen - allein und in Summe betrachtet eine nur untergeordnete Rolle, so dass auch hier keine gesonderte Vorsorge in der Stufe 2 bilanziell erfasst wurde. Liegen bei den genannten Positionen objektive Hinweise für eine Wertminderung vor, so wurde und wird im Einzelfall eine Risikovorsorge der Stufe 3 gebildet. Bei den kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine gesonderte Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste (Stufe 2) gemäß IFRS 9 nach dem vereinfachten Verfahren im Rahmen einer Wertminderungsmatrix, unterteilt nach Überfälligkeit der Forderungen, ermittelt und bilanziert. Maßgeblichen Einfluss auf den Wert der Risikovorsorge haben die Parameter errechnete Ausfallwahrscheinlichkeit auf Basis historischer Ausfälle, ergänzt um eine Einschätzung über die zukünftige Entwicklung der Ausfallwahrscheinlichkeit seitens des Managements sowie der zugrunde liegende Forderungsbestand. Die auf historischen Ausfällen basierenden Ausfallwahrscheinlichkeiten werden darüber hinaus mit einem prozentualen Wert adjustiert, der die tatsächliche Höhe des Forderungsausfalls im Falle der Uneinbringlichkeit widerspiegelt. Dieser Wert wurde konzernweit - wie auch im Vorjahr - auf 60 Prozent festgesetzt. Eine Adjustierung der Ausfallwahrscheinlichkeit aufgrund der makroökonomischen Entwicklungen war im Geschäftsjahr 2022 in einem ebenso nur unwesentlichen Umfang notwendig wie im Vorjahr eine entsprechende Adjustierung aufgrund der Corona-Pandemie (siehe auch C.5 Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte). Derivate und Sicherungsbeziehungen In der BayWa r.e. Group kommen derivative Finanzinstrumente zum Einsatz, die zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken sowie zur Absicherung von Warenkontrakten gehalten werden. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Um Ergebnisschwankungen aus Marktwertänderungen zu vermeiden, wird - soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll - Hedge Accounting angewendet. Die Sicherungsbeziehungen werden nach den Vorschriften von IFRS 9 bilanziert. Im Rahmen des Cashflow Hedge Accounting eingesetzte Sicherungsgeschäfte werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Im Falle von Währungssicherungen wird die Terminkomponente erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und die Spotkomponente als Sicherungsinstrument designiert. Im Falle von Warensicherungen werden sowohl Spot- als auch die Terminkomponente als Sicherungsinstrument designiert. Designierte Sicherungsinstrumente werden in einen effektiven und einen ineffektiven Teil zerlegt. Der effektive Teil ist der Teil des Bewertungsergebnisses, der eine wirksame Sicherung gegen das Cashflow Risiko darstellt und hierzu bis zur Erfüllung des Grundgeschäftes erfolgsneutral in einer gesonderten Position im Eigenkapital (Cashflow Hedge Rücklage) erfasst wird. Der ineffektive Teil des Bewertungsergebnisses wird hingegen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Führt die Absicherung einer erwarteten Zahlung später zum Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit, verbleiben die mit der Absicherung dieser Transaktion verbundenen kumulierten Gewinne und Verluste bis zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung in der gesonderten Komponente des Eigenkapitals (OCI). Diese direkt im Eigenkapital erfassten Gewinne oder Verluste sind korrespondierend mit den Erfolgswirkungen aus dem angesetzten finanziellen Vermögenswert oder der finanziellen Verbindlichkeit in der GuV zu erfassen. Das bedeutet, dass die Beträge, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, in derselben Berichtsperiode oder in denselben Berichtsperioden erfolgswirksam zu erfassen sind, in denen die gesicherte geplante Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst. Führt die Absicherung einer erwarteten Transaktion später zur Erfassung eines nicht finanziellen Vermögenswerts (wie z.B. Vorräte), hat das Unternehmen nach IFRS 9 die entsprechenden kumulierten Gewinne oder Verluste, die nach IFRS 9.6.5.11 d(i) direkt im Eigenkapital erfasst wurden, bei der erstmaligen Erfassung der nicht finanziellen Vermögenswerte als Teil der Anschaffungskosten des nicht finanziellen Vermögenswertes oder des anderweitigen Buchwerts zu erfassen (basis adjustment). Saldierung Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden aufgrund von Netting Vereinbarungen nur dann saldiert, wenn am Bilanzstichtag ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Verrechnung besteht und ein Ausgleich auf Nettobasis beabsichtigt ist. Ist ein Anspruch im gewöhnlichen Geschäftsverlauf nicht durchsetzbar, werden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag mit ihren Bruttobeträgen in der Bilanz ausgewiesen. Tatsächliche und latente Steueransprüche Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Konzernergebnis vor Steuern aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Berichtsstichtags in Kürze geltenden Steuersätze berechnet. Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge werden angesetzt, soweit eine Realisierung künftiger Steuervorteile innerhalb der nächsten maximal fünf Jahre wahrscheinlich ist. Solche latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert (gesonderte Betrachtung eines steuerlichen Geschäfts- oder Firmenwerts) oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren, ergeben. Latente Steuerschulden werden für zu versteuernde temporäre Differenzen gebildet, die aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Joint Ventures entstehen, es sei denn, dass der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Latente Steueransprüche entstehen durch temporäre Differenzen in Zusammenhang mit solchen Investitionen und Anleihen, die nur in dem Maße erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen zur Verfügung steht, mit dem die Ansprüche aus den temporären Differenzen genutzt werden können und davon ausgegangen werden kann, dass sie sich in absehbarer Zukunft umkehren werden. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Berichtsstichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden auf Basis der erwarteten Steuersätze (und der Steuergesetze) ermittelt, die zum Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswerts voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben würden, wie der Konzern zum Berichtsstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von laufenden Steueransprüchen mit laufenden Steuerschulden vorliegt und wenn sie im Zusammenhang mit Ertragsteuern stehen, die von der gleichen Steuer-behörde erhoben werden und der Konzern die Absicht hat, seine laufenden Steueransprüche und seine Steuerschulden auf Nettobasis zu begleichen. Laufende und latente Steuern werden erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag erfasst, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit Posten, die außerhalb des Gewinns oder Verlusts (entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital) erfasst werden. In diesem Fall ist die Steuer ebenfalls außerhalb des Gewinns oder Verlusts zu erfassen. Daneben findet auch keine erfolgswirksame Erfassung statt, wenn Steuereffekte aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren. Im Fall eines Unternehmenszusammenschlusses ist der Steuereffekt bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einzubeziehen. Vorräte Unter den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Leistungen und Waren ausgewiesen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung niedrigerer Nettoveräußerungswerte bewertet. Dabei wird in den meisten Fällen die Durchschnittsmethode angewandt. In einzelnen Fällen wird das Fifo-Verfahren (First-in-first-out-Verfahren) angewandt. Unfertige und fertige Erzeugnisse und Leistungen werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Sie enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts aktiviert. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, führen zu Abwertungen. Niedrigere Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Veräußerungserlöse werden berücksichtigt. Unter den unfertigen Erzeugnissen sowie Leistungen werden auch die Wind- und Solarparks ausgewiesen, welche sich in der Projektierung oder im Bau befinden und welche für die Veräußerung vorgesehen sind. Die Bestandsermittlung der Vorräte erfolgt durch (vorgelagerte) Stichtagsinventur oder permanente Inventur. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Derivaten Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Derivaten der BayWa r.e. Group umfassen Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte sowie Warenterminkontrakte, die als Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 einzustufen sind. Bewertet werden diese Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Derivaten zum beizulegenden Zeitwert. Bei Devisen- und Zinssicherungsgeschäften resultiert der Zeitwert aus dem jeweiligen Börsen- oder Marktwert (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie) am Bilanzstichtag oder er wird aus am Markt beobachtbaren Daten abgeleitet (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie). Für Warentermingeschäfte erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entweder direkt zu den Preisen, zu denen sie auf einem aktiven Markt zum Bilanzstichtag notiert sind (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie), oder es werden Werte aus Preisnotierungen für die unterschiedlichen Waren unter Berücksichtigung der jeweiligen Laufzeit am Bilanzstichtag (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie) abgeleitet, oder - erstmals im Geschäftsjahr 2022 - anhand eines internen Bewertungsmodells auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren unter Verwendung der Barwertmethode (Level 3 der Fair-Value-Hierarchie). Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich um Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Ursprungslaufzeit von nicht mehr als drei Monaten. Sie werden zum Nennbetrag bilanziert. Pensionsrückstellungen In Deutschland besteht eine beitragsorientierte gesetzliche Grundversorgung der Arbeitnehmer, die Rentenzahlungen in Abhängigkeit von geleisteten Beiträgen übernimmt. Darüber hinaus werden für die betriebliche Altersvorsorge Pensionsrückstellungen für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an aktive und ehemalige Mitarbeiter der Unternehmen der BayWa r.e. Group sowie deren Hinterbliebene gebildet. Je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes bestehen dabei unterschiedliche Systeme der Alterssicherung, die in der Regel auf Beschäftigungsdauer und Vergütung der Mitarbeiter basieren. Den bestehenden Altersversorgungszusagen der BayWa r.e. Group liegen ausschließlich leistungsorientierte Versorgungspläne zugrunde. Sie basieren sowohl auf Betriebsvereinbarungen als auch auf Einzelzusagen. Größtenteils handelt es sich um Endgehaltspläne. Die Verpflichtung der Unternehmen besteht darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen (Defined Benefit Plans). Die Versorgungszusagen der Konzerngesellschaften werden durch die Dotierung von Rückstellungen finanziert. Des Weiteren bestehen auch in den italienischen Konzerngesellschaften Versorgungszusagen, deren individuelle Leistungshöhe sich ebenfalls nach dem Lohn- bzw. Gehaltsniveau bemisst. Die Leistungszusagen werden ebenfalls in den Leistungsarten Alters-, Invaliden-, Witwen-/Witwer- oder Waisenrente gewährt. Der Konzern trägt auch für diese Zusagen die versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise das Langlebigkeitsrisiko und das Zinsrisiko. Darüber hinaus bestehen in den italienischen Konzerngesellschaften gesetzliche Verpflichtungen zu Abfertigungsleistungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Auszahlung fällig werden. Diese Verpflichtungen fallen als leistungsorientierte Versorgungspläne ebenfalls in den Anwendungsbereich des IAS 19. Auch in diesen Fällen trägt der Konzern insbesondere das Zinsrisiko. Die Rückstellungen für Pensionen sowie die Abfertigungsrückstellungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gemäß IAS 19 gebildet. Dabei werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten und berücksichtigt biometrische Rechnungsgrundlagen. Die Höhe der Pensionsverpflichtungen (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen bzw. sogenannte Defined Benefit Obligation - DBO) wurde nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, für die Schätzungen unumgänglich sind. Dabei spielen neben den Annahmen zur Lebenserwartung die in Abschnitt C.9 genannten Prämissen eine Rolle, die für die Gesellschaften in Deutschland und Österreich festgelegt wurden. Bei den Konzerngesellschaften außerhalb Deutschlands und Österreichs bestehen Versorgungszusagen nur in Ausnahmefällen. Übrige Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die aus einem Ereignis der Vergangenheit resultiert, deren Inanspruchnahme wahrscheinlich und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. Die Rückstellungen sind mit dem Wert der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Finanzschulden Die Finanzschulden weisen alle verzinslichen Verpflichtungen der BayWa r.e. Group aus, die zum Bilanzstichtag bestehen. Sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten bewertet. In der Folge werden die Finanzschulden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Leasingverhältnisse Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitpunkt zu kontrollieren. IFRS 16 unterscheidet zwischen Leasingverträgen und Dienstleistungsverträgen, je nachdem, ob der Leasingnehmer das Recht hat, über die Nutzung des identifizierten Vermögenswerts zu verfügen. Wenn der Leasingnehmer das Recht hat, über die Nutzung zu verfügen und ihm während der Laufzeit der gesamte wirtschaftliche Nutzen zufließt, wird von einer Beherrschung des Leasingnehmers ausgegangen. Leasingnehmerverhältnisse werden zum Zeitpunkt der Bereitstellung als Vermögenswerte für die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen sowie Leasingverbindlichkeiten zum Barwert, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bilanziert. Das Nutzungsrecht wird zu Beginn zu Anschaffungskosten bewertet und in der Folge über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. Diese umfassen den Betrag, der sich aus der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit ergibt, alle anfänglich direkten Kosten abzüglich etwaiger Anreizzahlungen seitens des Leasinggebers sowie alle geschätzten Kosten, die bei Demontage, Beseitigung oder Rückbau, in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand des Leasinggegenstands entstehen werden. Die Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt. Lässt sich dieser nicht bestimmen, so wird der Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird auf Basis des währungsspezifischen Mid-Swaps, adjustiert um den bonitätsabhängigen Credit Spread, ermittelt. Die Laufzeit des Swaps ist abhängig von der Leasinglaufzeit. Die Credit Spreads leiten sich aus nicht nachrangigen, unbesicherten Schuldscheindarlehen ab. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit fließen feste Leasingzahlungen abzüglich etwaiger Leasinganreizzahlungen, variable Zahlungen, die an einen Index oder Kurs gekoppelt sind, sowie Zahlungen für Restwertgarantien in die Bewertung mit ein. Des Weiteren wird der Ausübungspreis einer Kaufoption, sofern die Ausübung dieser als hinreichend sicher angesehen werden kann, sowie Strafzahlungen, wenn diese hinreichend sicher ausgeübt werden, in der Bewertung berücksichtigt. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen sind in einer Vielzahl von Leasingverträgen konzernweit enthalten. Das lokale Management ist für die Verwaltung ihrer Mietverträge und der damit einhergehenden Mietvertragslaufzeiten verantwortlich. Somit werden Mietverträge individuell verhandelt und enthalten ein breites Spektrum an unterschiedlichen Laufzeiten und Konditionen. Verlängerungsoptionen gelten als ausgeübt, das heißt, die Zeiträume, die sich aus der Option ergeben, werden berücksichtigt, sofern der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese Optionen ausüben wird. Kündigungsoptionen werden nicht berücksichtigt, sofern der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese Optionen nicht ausüben wird. Im Wesentlichen können Verlängerungs- sowie Kündigungsoptionen nur vom Leasingnehmer gezogen werden. Sollte eine Option nur vom Leasinggeber ausgeübt werden können, wird diese nicht berücksichtigt, das heißt Zahlungen, die in den Optionszeitraum fallen, werden bei der Ermittlung des Leasingbarwerts berücksichtigt. Für Leasingverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit kürzer als 12 Monate sowie solche über geringwertige Vermögenswerte, deren Nennwert 5.000 Euro nicht übersteigen, werden die Erleichterungsvorschriften des IFRS 16 in Anspruch genommen. Demnach werden kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse nicht nach den Vorschriften des IFRS 16 bilanziert, sondern der daraus resultierende Mietaufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Daneben werden die Vorschriften des IFRS 16 nicht auf Nutzungsrechte angewendet, die sich auf immaterielle Leasinggegenstände beziehen. Leasingverhältnisse mit variablen Leasingzahlungen sind in der BayWa r.e. Group unwesentlich. Leasing- sowie Nichtleasingkomponenten werden getrennt voneinander bilanziert. Leasinggeberverhältnisse werden zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS16 nicht erneut bewertet. Stattdessen wird die Bilanzierung nach IAS 17 beibehalten. Seitdem neu geschlossene Verträge werden gemäß IFRS 16 gewürdigt und bewertet. Unterleasingverhältnisse, die gemäß IAS 17 als Operate-Leasing-Verhältnis eingestuft waren und zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 noch bestanden, werden vom Unterleasinggeber jeweils erneut bewertet, um festzustellen, ob sie unter Anwendung des IFRS 16 weiterhin als Operate-Leasing-Verhältnis einzustufen sind oder ein Finanzierungsleasingverhältnis vorliegt. Die BayWa r.e. Group nimmt zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gültigen Restlaufzeit und der Bedingungen des Hauptleasingverhältnisses die Bewertung des Unterleasingvertrags vor. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen Langfristige Verbindlichkeiten stehen zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz. Unterschiedsbeträge zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsdienstleistern handelt es sich um die Abtretung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an Finanzierungspartner, die von einem Dienstleister vermittelt werden. Diese übernehmen die Zahlung an den Lieferanten, die mit einem Zeitverzug von zwei Monaten von der BayWa r.e. Group erstattet wird. Ab dem Zeitpunkt der Übertragung wird die Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen in die Verbindlichkeiten an Zahlungsdienstleister umgegliedert, da eine substanzielle Modifikation der Vertragsbedingungen vorliegt. Der Ausweis dieser Verbindlichkeiten wird in Abschnitt C.13 gesondert dargestellt. Die Zahlungsmittelzu- und abflüsse werden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten. Umsatzerlöse Die Erfassung von Umsätzen und Erträgen erfolgt grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt, wenn die Verfügungsgewalt über die verkauften Waren, Erzeugnisse, Anlagen der erneuerbaren Energien und erbrachten Dienstleistungen auf den Käufer übergegangen ist und somit ein Kontrollübergang stattgefunden hat. Umsätze und Erträge werden abzüglich gewährter Skonti, Boni und Rabatte ausgewiesen. Die Übertragung der Verfügungsgewalt kann zu einem Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum erfolgen. Die aus Verträgen mit Kunden der BayWa r.e. Group resultierenden Leistungsverpflichtungen werden größtenteils zu einem Zeitpunkt erfüllt. In diesen Fällen wird der Umsatz dann realisiert, wenn die Verfügungsmacht über die Güter auf den Kunden übergegangen ist, also regelmäßig zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung an den Kunden. In einigen Fällen erfolgt die Umsatzrealisierung auch zeitraumbezogen; hierzu wird auf Abschnitt C.7. Vorräte mit den ergänzenden Angaben zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung verwiesen. Der Verkauf von Projektgesellschaften wird, soweit es sich um umsatzgleiche ("revenue-like") Transaktionen handelt, ebenso in den Umsatzerlösen abgebildet. Details dazu finden sich in Abschnitt A.5. weitere Ermessensentscheidungen und Bilanzierungspraktiken. Die aus Verträgen mit Kunden der BayWa r.e. Group resultierenden Leistungsverpflichtungen, die über einen Zeitraum erfüllt werden, entfallen insbesondere auf den Bau von Wind- und Solarparks. Gemäß IFRS 15 ist für diese und ähnliche Projekte die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung entsprechend dem Projektfortschritt verpflichtend anzuwenden, wobei der Projektfortschritt nach Maßgabe des Kostenanfalls gemessen wird ("Cost-to-Cost-Methode"). Der Leistungsfortschritt wird auf Basis der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtauftragskosten ermittelt. Erlöse für Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, sind nach IFRS 15 nur dann zu erfassen, wenn der jeweilige Projektfortschritt im Hinblick auf die vollständige Erfüllung der Leistungsverpflichtung auf Basis der für die "Cost-to-Cost-Methode" erforderlichen Informationen angemessen und verlässlich ermittelt werden kann. Sofern die BayWa r.e. Group das Ergebnis einer Leistungsverpflichtung nicht angemessen bewerten kann, weiterhin aber davon ausgeht, dass die bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung angefallenen Kosten wieder eingebracht werden können, werden bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Ergebnis der Leistungsverpflichtung angemessen bewertet werden kann, Erlöse nur im Umfang der angefallenen Kosten erfasst. Ist demgegenüber davon auszugehen, dass die bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung angefallenen Kosten nicht wieder eingebracht werden können, wird eine Drohverlustrückstellung nach IAS 37 in angemessener Höhe passiviert. Geschätzte variable Vergütungskomponenten werden nur dann ganz oder teilweise in den Transaktionspreis einbezogen, wenn hochwahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt, sobald die Unsicherheit bezüglich der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Die BayWa r.e. Group erfasst erhaltene Beträge vor Leistungserbringung in der Konzernbilanz als passive Vertragsverbindlichkeiten. Alle abgerechneten Beträge, die noch nicht vom Kunden bezahlt wurden, werden in der Bilanz als Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dargestellt. Alle Beträge, für die eine Leistung bereits erbracht wurde, für die aber noch keine Abrechnung erfolgte, werden in der Bilanz als Vertragsvermögenswert dargestellt. Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahestehende Unternehmen oder Personen werden Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die in den Konzernabschluss der BayWa r.e. AG jeweils nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung bzw. der at-Equity-Bilanzierung einbezogen werden, bezeichnet, sowie Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der BayWa r.e. Group ausüben können. Maßgeblicher Einfluss im Sinne von IAS 24 ist die Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens, aber nicht die Beherrschung dieser Politik. Ein maßgeblicher Einfluss kann auf verschiedene Weise ausgeübt werden, normalerweise durch einen Sitz im Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgan, aber beispielsweise auch durch die Mitwirkung an der Unternehmenspolitik durch konzerninterne Geschäfte mit erheblichem Umfang, den Austausch von Führungspersonal oder durch die Abhängigkeit von technischen Informationen. Ein maßgeblicher Einfluss kann durch Anteilsbesitz, durch Satzung oder vertragliche Vereinbarungen begründet werden. Bei einem Anteilsbesitz wird ein maßgeblicher Einfluss gemäß den in IAS 28 (Investments in Associates and Joint Ventures [2011]) enthaltenen Vorschriften vermutet, wenn der Aktionär direkt oder indirekt 20 Prozent oder mehr der Stimmrechte hält, es sei denn, diese Vermutung kann eindeutig widerlegt werden. Unwiderlegbar vermutet wird dann ein maßgeblicher Einfluss, wenn die Politik des Unternehmens etwa durch eine entsprechende Besetzung der Aufsichtsorgane beeinflusst werden kann. In der BayWa r.e. Group gelten als nahestehende Unternehmen neben den Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die in den Konzernabschluss der BayWa r.e. AG jeweils nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung bzw. der at-Equity-Bilanzierung einbezogen werden, vor allem die beiden Anteilseigner, die BayWa AG, München über die BayWa EEH GmbH , und die EIP Ruby Renewables Invest GmbH, Frankfurt am Main. Nahestehende Personen sind in der BayWa r.e. Group die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. A.4 Annahmen und Schätzungen des Managements Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie die Angabe der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei der Bewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, bei der Vorratsbewertung, im Zusammenhang mit Kaufpreisallokationen, beim Ansatz und bei der Bewertung aktiver latenter Steuern, aber auch bei der Bilanzierung und Bewertung der übrigen Rückstellungen sowie bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen in Übereinstimmung mit IAS 36. Die Impairment-Tests für Geschäfts- und Firmenwerte beruhen auf zukunftsorientierten Annahmen. Vertretbare Änderungen dieser Annahmen können dazu führen, dass die Buchwerte der Cash-Generating Unit ihren erzielbaren Betrag überschreiten und daher außerplanmäßig abzuwerten wären. Die zugrunde liegenden Annahmen sind hauptsächlich durch die Marktsituation der Cash-Generating Unit beeinflusst. Inwieweit vertretbare Änderungen der zugrunde gelegten Annahmen für wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte dazu führen würden, dass der Buchwert der jeweiligen Cash-Generating Unit den erzielbaren Betrag übersteigt, ist in Abschnitt C.I. dargestellt. Bei Sachanlagen wurden ebenso wie bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen Annahmen in Bezug auf die Festlegung von wirtschaftlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Darüber hinaus wurden im Zusammenhang von Leasingverhältnissen auch Annahmen bezüglich der erwarteten Ausübung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen getroffen. Somit sind Abweichungen zur tatsächlichen Nutzungsdauer möglich, die jedoch eher gering einzuschätzen sind. Die getroffenen Annahmen in Bezug auf die Festlegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden in regelmäßigen Abständen überprüft und falls notwendig angepasst. Bei Vorräten ergeben sich Schätzungen insbesondere im Zusammenhang mit Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert. Die Schätzungen des Nettoveräußerungswerts basieren auf substanziellen Hinweisen, die zum Zeitpunkt der Schätzungen im Hinblick auf den für die Vorräte voraussichtlich erzielbaren Betrag verfügbar sind. Diese Schätzungen berücksichtigen Preis- oder Kostenänderungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Vorgängen nach der Berichtsperiode stehen, insoweit, als diese Vorgänge Verhältnisse aufhellen, die bereits am Ende der Berichtsperiode bestanden haben. Der Beurteilung der Eindringlichkeit von Forderungen liegen Annahmen zugrunde, die insbesondere auf historischen Erfahrungswerten hinsichtlich der Einbringlichkeit beruhen. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden angesetzt, soweit eine Realisierung künftiger Steuervorteile innerhalb der nächsten maximal fünf Jahre wahrscheinlich ist. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation in zukünftigen Perioden und damit die tatsächliche Nutzbarkeit aktivierter latenter Steuern kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen. Bei Rückstellungen für Pensionen sind der Abzinsungsfaktor sowie Gehalts- und Rententrends eine wichtige Schätzgröße. Eine Erhöhung oder Verminderung des Abzinsungsfaktors beeinflusst den Barwert der Verpflichtung aus den Altersversorgungsplänen. Ebenso haben Änderungen erwarteter Gehalts- und Rententrends sowie die erwartete Mitarbeiterfluktuation Auswirkungen auf die "Defined Benefit Obligation" (DBO). Für den Ansatz und die Bewertung von sonstigen Rückstellungen sind in erheblichem Umfang Annahmen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit, der Fälligkeit und der Höhe des Risikos zu treffen. Der Beurteilung, ob eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, liegen in der Regel Einschätzungen interner und externer Sachverständiger zugrunde. Die Höhe der Rückstellungen basiert auf den erwarteten Aufwendungen, die auf Basis der Sachverhaltsbeurteilung im Einzelfall anhand von Erfahrungswerten, Ergebnissen vergleichbarer Schätzungen bzw. Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen bestimmt oder durch Sachverständige geschätzt werden. Aufgrund der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Aufwendungen von den Schätzungen abweichen. Schätzungen und Unsicherheiten können auch bei der Realisierung von Umsatzerlösen auftreten. Die BayWa r. e. Group realisiert Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und u. a. der Erhalt der Gegenleistung, unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden, wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, den die BayWa r. e. Group voraussichtlich erhalten wird. Variable Gegenleistungen sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Rücknahme kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Die Höhe einer variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungswertmethode oder mit dem wahrscheinlichsten Betrag ermittelt, abhängig davon, welche Methode den Betrag am zutreffendsten ermittelt. Beinhaltet ein Vertrag eine signifikante Finanzierungskomponente, wird der Transaktionspreis um Zinseffekte angepasst. Wenn ein Vertrag mehrere eigenständig abgrenzbare Güter oder Dienstleitungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Diese relativen Einzelveräußerungspreise schätzt die BayWa r. e. Group in angemessener Höhe im Fall, dass Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Sofern Umsätze zeitraumbezogen realisiert werden, können Schätzungen bei der Bestimmung des Fertigstellungsgrads notwendig sein. Sämtliche Annahmen und Schätzungen stellen auf die Verhältnisse und Beurteilungen am Abschlussstichtag ab. Dabei werden insbesondere die konjunkturellen Entwicklungen und das wirtschaftliche Umfeld der BayWa r.e. Group besonders berücksichtigt. Durch eine andere Entwicklung dieser Rahmenbedingungen in künftigen Geschäftsperioden können sich Unterschiede zwischen den tatsächlichen Beträgen und den Schätzwerten ergeben. In solchen Fällen werden an folgenden Abschlussstichtagen die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden angepasst. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses liegen keine Erkenntnisse vor, die eine wesentliche Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen erfordern würden. A.5 Weitere Ermessensentscheidungen und Bilanzierungspraktiken Projektgeschäft im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wind- und Solarparks Die BayWa r.e. Group ist im Projektgeschäft tätig und plant, errichtet und verkauft Wind- und Solarparks. Die Entwicklung, Planung und Errichtung erfolgt regelmäßig über Konzerngesellschaften, die ihrerseits Entwicklungs-, Planungs- und Konstruktionsleistungen an vollkonsolidierte sogenannte Projekt- oder Zweckgesellschaften (Projekte) erbringen, die eigens zum Zweck des späteren Verkaufs errichtet werden. Die bilanzierten Vermögenswerte der Projekte werden aufgrund dessen, dass sie zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden, im Konzernabschluss unter den Vorräten ausgewiesen und bei Verkauf erfolgswirksam - als Umsatzerlöse und über die Bestandsveränderung - ausgebucht. Die Transaktion kommt auf Konzernebene einer Warenveräußerung gleich, die sich zur Umsetzung des Verkaufs einer Zweckgesellschaft, die ebenfalls Tochtergesellschaft ist, bedient. Zudem wird die Veräußerung von Projekten aufgrund des wiederkehrenden Charakters und der Wesentlichkeit dieser Geschäftstätigkeit als Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit angesehen. Grundsätzlich fallen Anteilsveräußerungen an Tochterunternehmen in den Anwendungsbereich des IFRS 10. Aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungspraktiken ("diversity in practice") beschäftigte sich sowohl das IFRS IC als auch das IASB im Juni 2020 mit der Fragestellung, ob der Verkauf einer Zweckgesellschaft ("Corporate Wrapper" genannt), die primär zum Zweck der Übertragung eines Vermögenswerts dient, nach den Vorschriften des IFRS 10 oder nach jenen des IFRS 15 zu bilanzieren sei. Eine formelle Schlussfolgerung wurde jedoch nicht veröffentlicht. Aufgrund des aktuellen Diskussionsstands hat sich die BayWa r.e. Group dazu entschieden, den Verkauf solcher Projektgesellschaften nach den Vorschriften des IFRS 15 zu bilanzieren und auszuweisen, insofern es sich hierbei um eine umsatzgleiche ("revenue-like") Transaktion, also eine Transaktion im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, handelt. Da der wirtschaftliche Gehalt dieser Art von Verkäufen von Projekten einer Vorratsveräußerung gleichkommt und diese im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in der oben beschriebenen Struktur vollzogen wird, werden die Erlöse aus diesen Veräußerungen im Einklang mit IFRS 15 unter den Umsatzerlösen bilanziert und ausgewiesen. Eine Bilanzierung dieser Transaktionen nach IFRS 10 würde sich im Wesentlichen auf den Ausweis der Umsatzerlöse aus Projektveräußerungen auswirken, die sodann gemäß IFRS 10 als Nettoveräußerungsergebnis zu ermitteln wären. Im Falle einer Bilanzierung von Projektveräußerungen gemäß IFRS 10 wären im Geschäftsjahr 2022 Umsatzerlöse in Höhe von 408,5 Mio. Euro (Vorjahr: 392,2 Mio. Euro) und Bestandsveränderungen in Höhe von 418,8 Mio. Euro (Vorjahr: 392,2 Mio. Euro) reduziert auszuweisen. Das Nettoveräußerungsergebnis für veräußerte Tochterunternehmen, die als Projekte identifiziert sind, beläuft sich zum 31. Dezember 2022 auf 64,9 Mio. Euro. Bilanzierung von Power Purchase Agreements (PPAs) Wie dargestellt umfasst die Geschäftstätigkeit der BayWa r.e. Group die weltweite Planung, Errichtung und Verkauf von Wind- und Solarparks. In diesem Zusammenhang werden auch langfristige Verträge über die Lieferung der von diesen Solar- und Windparks erzeugten Energie (sogenannte Power Purchase Agreements, kurz: PPAs) geschlossen. Nach Fertigstellung werden die Projekte entweder einschließlich der abgeschlossenen PPAs an Investoren verkauft oder bestehen bei den zum Betrieb bestimmten Wind- und Solarparks fort, um den Strom aus den eigenen Anlagen zu verkaufen. Daneben wird im Bereich Energy Trading Energie aus langfristigen PPAs eingekauft und entsprechend weiterverkauft. Die PPAs werden nach den Vorschriften von IFRS 16, IAS 37 und IFRS 9 bilanziert und bewertet. Ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 liegt im Rahmen von physischen PPAs dann vor, wenn der Kunde im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Anlage bezieht und zudem über die Nutzung der Anlage entscheiden kann. In diesen Fällen ist aus Sicht der BayWa r.e. Group als Leasinggeber zwischen der Bilanzierung als Operating und Finance Lease zu differenzieren. Während virtuelle PPAs in der Regel unter IFRS 9 zu bilanzieren sind, kommt bei physischen PPAs eine Bilanzierung nach IFRS 9 grundsätzlich dann in Betracht, wenn die sogenannte Own Use Exemption aufgrund eines vertraglichen Nettoausgleichs (Cash Settlement) nicht angewendet werden kann, oder zur Vermeidung einer bilanziellen Inkongruenz die Fair-Value-Option gemäß IFRS 9 angewendet wird. Grundsätzlich findet zu Beginn der physischen PPAs eine Zuordnung der Verträge zum Eigennutzungsbuch oder zum Fair-Value-Buch statt. Durch die Anwendung der in IFRS 9 geregelten Fair-Value-Option kann ein Eigennutzungsvertrag dem Fair-Value-Buch zugeordnet werden, wenn dadurch eine bilanzielle Inkongruenz vermieden wird. Die Beurteilung, ob eine bilanzielle Inkongruenz bei Bilanzierung der physischen PPAs im Rahmen der Own Use Exemption vorliegt, wird bei der BayWa r.e. Group für jedes physische PPA zu Beginn des Vertrags vorgenommen. Ein physisches PPA, das im Rahmen der Own Use Exemption als Eigennutzungsvertrag gilt, wird als schwebendes Geschäft nach den Vorschriften des IAS 37 bilanziert. Ein physisches PPA, das dem Fair-Value-Buch zugeordnet wird, ist entsprechend einem Derivat nach IFRS 9 zu bilanzieren. Darüber hinaus können in den PPA-Verträgen, die nicht bereits zum Fair Value bilanziert sind, nach IFRS 9 separat zu bilanzierende, eingebettete Derivate (z. B. im Fall von Optionen, Floors oder Caps) vorliegen, falls diese nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind. Definition von EBIT und EBITDA In der BayWa r.e. Group setzt sich das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) aus dem Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit zuzüglich des Ergebnisses aus at-Equity-bilanzierten Anteilen und dem übrigen Beteiligungsergebnis zusammen. Nach der gleichen Logik ermittelt sich folglich auch das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern und Abschreibungen (EBITDA), wobei hier sowohl planmäßige als auch außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen berücksichtigt werden. A.6 Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die BayWa r.e. Group Nachdem die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Geschäftstätigkeiten der BayWa r.e. Group bereits in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 überschaubar waren, war das Jahr 2022 nicht mehr bzw. nur noch in äußerst geringem Umfang von der pandemischen Situation betroffen. Direkte Beeinträchtigungen der betrieblichen Aktivitäten als Folge von coronabedingten Maßnahmen oder Folgen waren im Geschäftsjahr 2022 nicht mehr zu beobachten. Um Mitarbeiter und Kunden auch weiterhin so gut wie möglich vor Infektionen zu schützen, wurden in der BayWa r.e. Group im Geschäftsjahr 2022 erneut Maßnahmen des Gesundheitsschutzes ergriffen, die jedoch lediglich zu moderaten Mehraufwendungen im niedrigen einstelligen Millionenbereich führten. Die Corona-Pandemie hatte für die BayWa r.e. Group im Geschäftsjahr 2022 keine wesentlichen negativen Auswirkungen. Direkte Beeinträchtigungen der betrieblichen Aktivitäten als Folge von coronabedingten Maßnahmen waren im Geschäftsjahr 2022 nicht mehr zu beobachten. In der Gesamtschau resultierten auf den Konzernumsatz und das Konzernergebnis sowie auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der BayWa r.e. Group im Geschäftsjahr 2022 keine oder nur sehr geringe - und damit unwesentliche - Auswirkungen. A.7 Auswirkungen von ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren und des Klimawandels auf die Finanzberichterstattung Trotz des Fehlens eines eigenen International Financial Reporting Standard (IFRS) bzw. von expliziten Ausführungen oder Bezugnahmen in den derzeit geltenden IFRS hat das International Accounting Standards Board (IASB) unlängst darauf hingewiesen, dass sich aus den ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren auch Chancen und Risiken ergeben können, die für die Finanzberichterstattung von Unternehmen relevant sind. Demnach können sich ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren in Abhängigkeit ihrer Art und ihres Ausmaßes sowohl auf den Ansatz und/oder die Bewertung von Abschlussposten auswirken als auch spezifische Anhangangaben notwendig machen. Analysen haben ergeben, dass sich in der BayWa r.e. Group aus ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren grundsätzlich die folgenden Implikationen für die Anwendung der IFRS oder für einzelne Abschlussposten des Konzernfinanzberichts ergeben können:
Die Beurteilung des Einflusses von ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren auf die Finanzberichterstattung der BayWa r.e. Group erfolgte für das Geschäftsjahr 2022 einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Informationen und Umstände. In der Gesamtschau kommt die Gruppe zu dem Schluss, dass sich aus ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung und somit auf den Konzernfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 ergeben. Um mögliche Veränderungen der Auswirkungen von ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren auf die Finanzberichterstattung des Konzerns auch in Zukunft angemessen berücksichtigen zu können, werden diese von der BayWa r.e. Group in den nachfolgenden Geschäftsjahren fortlaufend überwacht und beurteilt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Inanspruchnahme von Finanzierungsinstrumenten mit Nachhaltigkeitsbezug (ESG-linked Schuldscheinfinanzierung, ESG-linked Konsortialfinanzierung, Green Bond). Zu weiteren Details wird auf den Chancen- und Risikobericht als Bestandteil des Konzernlageberichts verwiesen. A.8 Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und der daraus resultierenden Veränderung des makroökonomischen Umfelds Der völkerrechtswidrige Überfallkrieg Russlands gegen die Ukraine hatte für die BayWa r.e. Group keine wesentlichen direkten negativen Auswirkungen. Die BayWa r.e. Group betreibt weder in der Ukraine noch in Russland Geschäftsaktivitäten in wesentlichem Umfang. Daher ergaben sich aus dem Krieg im Geschäftsjahr 2022 keine bedeutenden unmittelbaren Beeinträchtigungen der betrieblichen Aktivitäten. Allerdings wurden sowohl die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als auch der Umsatz und das Ergebnis der BayWa r.e. Group mittelbar durch die aus dem Krieg resultierenden ökonomischen Folgen beeinflusst. Einerseits schlugen sich steigende Energie- und Rohstoffpreise in einem höheren Preisniveau nieder und fügten sich in ein insgesamt volatileres gesamtwirtschaftliches Umfeld ein. Andererseits ermöglichten es diese Preissteigerungen der BayWa r.e. Group, höhere Margen zu erzielen. Mitunter bedingt durch den Ukraine-Krieg waren steigende Inflationsraten sowie ein damit einhergehendes steigendes Zinsniveau zu verzeichnen. Diese Entwicklungen wirkten sich auf die Finanzberichterstattung des Geschäftsjahres 2022 aus. Die erhöhte Inflation schlug sich insbesondere in der Bewertung der Pensions- sowie anderer langfristiger Verpflichtungen nieder. Das im Vorjahresvergleich um rund 2 Prozentpunkte gestiegene Zinsniveau zeigte Auswirkungen bei den Werthaltigkeitsüberprüfungen der immateriellen Vermögenswerte, insbesondere der Geschäfts- oder Firmenwerte, sowie der Sachanlagen. Zudem führte es zu (teilweise) höheren Zinsaufwendungen für variabel verzinsliches Fremdkapital. Ein Anstieg der Kreditverluste der Stufe 3 war im Geschäftsjahr 2022 nicht zu verzeichnen. Ebenso wurden weder inflations- noch zinsbedingte Forderungsausfälle beobachtet. Darüber hinaus wurden keine Bilanzierungsbereiche identifiziert, auf die sich sowohl der Ukraine-Krieg als auch die Veränderung des Inflations- und Zinsniveaus finanziell wesentlich auswirkten. B Angaben zur KonsolidierungB.1 Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen zum Erwerbszeitpunkt (Erwerbsmethode). Übersteigen die Anschaffungskosten den Konzernanteil an den Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden, so entsteht ein Geschäfts- oder Firmenwert, der unter den immateriellen Vermögenswerten des Anlagevermögens ausgewiesen wird. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen (Impairment-only-Approach). Ist die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung, anderenfalls wird der Geschäfts- oder Firmenwert unverändert beibehalten. Sind die Anschaffungskosten geringer als die Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden, so wird der Unterschiedsbetrag sofort ertragswirksam erfasst. Alle Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischenergebnisse, sofern wesentlich, werden eliminiert. Zwischenergebnisse, die mit assoziierten Unternehmen realisiert werden, werden gegen den jeweiligen at-Equity-bilanzierten Beteiligungsansatz eliminiert. Ist der betroffene Beteiligungsansatz für eine Eliminierung nicht in ausreichendem Umfang vorhanden, erfolgt eine Eliminierung gegen weitere in Zusammenhang mit der betreffenden Gesellschaft stehende Vermögenswerte. Sollten diese nicht oder nicht in ausreichender Höhe vorhanden sein, wird die Zwischenergebniseliminierung zur Sicherstellung einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ertragslage mit einer Verrechnung in den Gewinnrücklagen vorgenommen. Eine Darstellung als "deferred income" und somit unter den übrigen Verbindlichkeiten wird nicht vorgenommen, da es sich bei dem eliminierten Zwischenergebnis um keine Schuld handelt und ein Ausweis als übrige Verbindlichkeit die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögenslage nicht korrekt wiedergeben würde. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge werden verrechnet. B.2 Konsolidierungskreis - Vollkonsolidierte Unternehmen nach IFRS 10 Konsolidierungskreis - Vollkonsolidierte Unternehmen nach IFRS 10 In den Konzernabschluss der BayWa r.e. Group sind nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung neben der BayWa r.e. AG alle in- und ausländischen Unternehmen einbezogen, bei denen die BayWa r.e. AG unmittelbar oder mittelbar Beherrschung im Sinne von IFRS 10 ausüben kann und bei denen es sich nicht um Tochterunternehmen von insgesamt untergeordneter Bedeutung handelt. Beherrschung liegt dann vor, wenn die BayWa r.e. AG Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten besitzt, Risikobelastungen durch bzw. Anrechte auf schwankende Renditen bestehen und aufgrund der Verfügungsgewalt die Höhe der variablen Rückflüsse beeinflusst werden können. Die Beherrschungsmöglichkeit gründet regelmäßig auf einer mittelbaren oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit. Sämtliche in den Konzernabschluss der BayWa r.e. Group zum 31. Dezember 2022 im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogene verbundene Unternehmen finden sich in der Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes, die diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Im Geschäftsjahr 2022 haben sich die folgenden Änderungen beim Konsolidierungskreis ergeben. Verbundene Unternehmen, die bisher aus Wesentlichkeitsgründen nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden
Erworbene Unternehmen, die aufgrund von Beherrschungserlangung erstmals in den Konzernabschluss einbezogen werden 1
1 Bei den dargestellten Unternehmen bestand
jeweils kein Anteilsbesitz im Vorjahr.
Gegründete Unternehmen, die erstmals in den Konzernabschluss einbezogen werden 1
1 Bei den dargestellten Unternehmen bestand
jeweils kein Anteilsbesitz im Vorjahr.
Unternehmen, die aufgrund von Verschmelzungen nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen werden 1
Unternehmen, die aufgrund von Beherrschungsverlust nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen werden 1
1 Bei den dargestellten Unternehmen besteht
jeweils kein Anteilsbesitz zum Ende des
Geschäftsjahres 2022.
Bei den nachfolgend dargestellten Gesellschaften besteht - trotz fehlender mittelbarer oder unmittelbarer Stimmrechtsmehrheit entsprechend den Kapitalanteilen - Beherrschungsmöglichkeit aufgrund vertraglicher oder sonstiger Vereinbarungen. Daher werden auch diese Unternehmen nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der BayWa r.e. AG einbezogen.
1 Dieses Unternehmen wurde im Geschäftsjahr
2022 erstmalig in den Konzernabschluss einbezogen.
Zugänge durch Unternehmenserwerbe im Geschäftsjahr 2022 Zugang: Sol in one GmbH, Kaiserslautern Die BayWa r.e AG hat im Rahmen eines Share-Deals 80 Prozent der Anteile an der Sol in one GmbH, Kaiserslautern, erworben. Das operative Geschäft der Sol in one GmbH beinhaltet die Planung, Montage sowie Wartung und Überwachung von PV-Anlagen auf Dächern, Carports sowie PV-Freiflächenprojekten. Der beherrschende Einfluss besteht seit dem 24. Januar 2022. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss der BayWa r.e. AG im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgt seit dem 1. Februar 2022. Die Transaktion hilft der Geschäftseinheit Energy Solutions bei der Umsetzung der Strategie, solche PV-Installationskapazitäten aufzubauen, die sowohl die Wertschöpfungskette von Energy Solutions als auch die bestehenden Geschäftsbereiche ergänzen. Die Anschaffungskosten für die erworbenen Anteile betragen 12,0 Mio. Euro. Die Anschaffungskosten beinhalten bedingte Kaufpreiskomponenten in Höhe von 4,9 Mio. Euro, welche aufgrund der erwarteten Ergebnisentwicklung der Gesellschaft berücksichtigt wurden. Ferner wurde eine Call-Put-Option-Vereinbarung bezüglich des Erwerbs der restlichen 20 Prozent der Anteile geschlossen. Da es sich hierbei um eine Fair-Value-Put-Option handelt, wurde IFRS 10 Vorrang gegenüber IAS 32 eingeräumt und somit keine Ausbuchung der nicht beherrschenden Anteile vorgenommen. Folglich sind die nicht beherrschenden Anteile zum 31. Dezember 2022 weiterhin in vollem Umfang bilanziert. Die sich aus der Fair-Value-Put-Option ergebende Verbindlichkeit wurde zu Lasten des Eigenkapitals gebildet und beläuft sich auf 4,8 Mio. Euro, ermittelt aus der erwarteten Zielerreichungsquote des (erwarteten) Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) für die Jahre 2021 bis 2024. Aus der vorläufigen Kaufpreisallokation resultiert ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 7,5 Mio. Euro. Die Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb angefallen sind, belaufen sich auf 0,3 Mio. Euro. Daneben ist im Geschäftsjahr der nachfolgend dargestellte Zugang zum Konsolidierungskreis zu verzeichnen, der einzeln betrachtet keinen wesentlichen Einfluss für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BayWa r.e. Group hat: • RENAM S.r.l., Mailand, Italien Die BayWa r.e. AG hat über die BayWa r.e. Operation Services S.r.l., Mailand, Italien, im Rahmen eines Share-Deals 100 Prozent der Anteile an der RENAM S.r.l. mit Sitz in Mailand erworben. Die Gesellschaft ist im Bereich der kaufmännischen und technischen Betriebsführung sowie in der technischen Beratung für Wind- und Photovoltaikanlagen tätig. Die Übernahme festigt die Position der BayWa r.e. Group in Italien als Komplettanbieter der Dienstleistungen für Eigentümer von Wind- und Photovoltaikanlagen. Der beherrschende Einfluss besteht seit dem 22. Dezember 2021. Die erstmalige Einbeziehung in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgte ab dem 1. Januar 2022. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 0,2 Mio. Euro; in dieser Höhe resultiert aus der vorläufigen Kaufpreisallokation auch der Goodwill. Die Transaktionskosten für die erworbenen Anteile betragen 0,1 Mio. Euro. Zusammengefasst stellen sich die Zugänge der Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) und Schulden aus dem Unternehmenserwerb der Sol in one GmbH im Geschäftsjahr 2022 bewertet zu beizulegenden Zeitwerten, gegliedert nach Hauptgruppen, wie folgt dar:
Die Überleitung zum Geschäfts- oder Firmenwert zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung lautet wie folgt:
Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte beinhalten nicht separierbare immaterielle Vermögenswerte wie Fachwissen der Mitarbeiter und erwartete Synergieeffekte. Bei den sonstigen Zugängen resultierten keine wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte.
Ergänzende Angaben zu den Unternehmenserwerben des Vorjahres Im Vorjahr waren die Kaufpreisallokationen im Zusammenhang mit dem Erwerb der NWind GmbH, Hannover, BayWa r.e. Solar Systems s.r.o., Prag, Tschechische Republik, EE-Biogasanlage Brandis GmbH & Co. KG, Regensburg, Enerpole SAS, Carcassonne, Frankreich, PV Integ AG, Ebikon, Schweiz, Renertech Rotorblattservice GmbH & Co. KG, Bad Wünnenberg als vorläufig berichtet worden. Aus der finalen Kaufpreisallokation ergaben sich bis auf die Transaktion BayWa r.e. Solar Systems s.r.o., keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zu der vorläufigen Allokation, die im Konzernanhang angegeben war. Für die Transaktion BayWa r.e. Solar Systems s.r.o. wurde die Earn Out Verbindlichkeit um 9,1 Mio. Euro ergebniswirksam korrigiert. Abgänge aus dem Konsolidierungskreis im Geschäftsjahr 2022 BayWa r.e. Bioenergy-Unternehmensgruppe Mit Wirkung zum 30. September 2022 hat die BayWa r.e. AG, München, 100 Prozent der Anteile an ihrem Biogas-Portfolio, bestehend aus der BayWa r.e. Bioenergy GmbH, Regensburg, und deren Tochterunternehmen (Aufwind BB GmbH & Co. Zweiundzwanzigste Biogas KG, Regensburg, r.e Bioenergie Betriebs GmbH & Co. Zehnte Biogas KG, Regensburg, r.e Bioenergie Betriebs GmbH & Co. Zwölfte Biogas KG, Regensburg, PAF Projects for Advanced Fuels GmbH, Regensburg, Euren Biogas Societá Agricola a r.l., Neapel, Italien, EE Biogasanlage Brandls GmbH & Co. KG, Regensburg, a.a.t. Substrathandel GmbH, Wittenburg, und R&S ENERGY capital-GmbH & Co. KG, Regensburg) veräußert. Die sich aus dieser Veräußerung aufgrund des Beherrschungsverlusts ergebenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss stellen sich wie folgt dar:
Das Abgangsergebnis wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Beteiligungsergebnis dargestellt.
Nettozahlungsmittelzufluss Bioenergy
Wesentliche nicht beherrschende Anteile In den Konzernabschluss der BayWa r.e. AG werden auch Gesellschaften einbezogen, an denen die BayWa r.e. AG mittelbar und unmittelbar über weniger als 100 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile verfügt. Die nicht beherrschenden Anteile an diesen Konzerngesellschaften sind nicht wesentlich. Unternehmen von untergeordneter Bedeutung Aufgrund ihrer insgesamt untergeordneten Bedeutung werden 63 (Vorjahr: 72) inländische und 242 (Vorjahr: 198) ausländische verbundene Unternehmen nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Der Ansatz in der Konzernbilanz für diese Unternehmen erfolgt gemäß den Vorgaben von IFRS 9. Die kumulierten Jahresergebnisse und das kumulierte Eigenkapital (unkonsolidierte HB I-Werte auf Basis des lokalen Abschlusses) dieser Unternehmen stellen sich für das Geschäftsjahr 2022 wie folgt dar:
B.3 Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 in Verbindung mit IAS 28 Nach der Equity-Methode werden 6 (Vorjahr: 3) Gemeinschaftsunternehmen bilanziert, bei denen die BayWa r.e. Group zusammen mit einem oder mehreren konzernfremden Dritten aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung die gemeinschaftliche Beherrschung ausübt. Diese finden sich in der Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes, die diesem Anhang als Anlage beigefügt. Die Anteile dieser Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des sich seit Anteilserwerb ändernden Reinvermögens der Beteiligungsgesellschaften angesetzt. Zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen
Bei der Amadeus Wind Holdings, LLC handelt es sich um einen Windpark mit einer Gesamtleistung von 250 Megawatt. Die Wind + Mehr GmbH plant, errichtet und betreibt insbesondere Windenergieanlagen. Bei den dargestellten Finanzinformationen handelt es sich um die Werte, die Gegenstand des IFRS-Abschlusses des jeweiligen Gemeinschaftsunternehmens sind. Zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen, die für sich genommen nicht wesentlich sind:
B.4 Assoziierte Unternehmen nach IAS 28 Nach der Equity-Methode werden 2 (Vorjahr: 2) assoziierte Unternehmen bilanziert, bei denen die BayWa r.e. Group entweder über einen Stimmrechtsanteil von mindestens 20 Prozent und maximal 50 Prozent oder über Geschäftsführungs- oder Aufsichtsfunktionen maßgeblichen Einfluss ausüben kann und die kein Gemeinschaftsunternehmen oder ein Unternehmen von untergeordneter Bedeutung sind. Diese finden sich in der Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes diesem Anhang als Anlage beigefügt. Die Anteile an diesen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des sich seit Anteilserwerb ändernden Reinvermögens der Beteiligungsgesellschaften angesetzt. Zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen, die für sich genommen nicht wesentlich sind:
Insgesamt 4 (Vorjahr: 2) assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen mit einer insgesamt untergeordneten Bedeutung für den Konzernabschluss werden nicht nach der Equity-Methode bilanziert, sondern im Einklang mit IFRS 9 grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. Hierbei werden die Anschaffungskosten als bester Schätzer für den beizulegenden Zeitwert herangezogen, sofern die assoziierten Unternehmen nicht an einem Wertpapiermarkt notiert sind oder sich die Ertragslage des Beteiligungsunternehmens gemessen am Plan nicht wesentlich geändert hat. Generell ist festzuhalten, dass diese Unternehmen aufgrund ihrer konstanten Geschäftsmodelle und ihrer aus Konzernsicht in Summe als vernachlässigbar einzustufenden Geschäftsaktivitäten keine wesentlichen Wertunterschiede zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert aufweisen. Die kumulierten Vermögenswerte, Schulden, Umsatzerlöse und Jahresergebnisse (jeweils auf Basis des lokalen Abschlusses) dieser Unternehmen stellen sich für das Geschäftsjahr 2022 wie folgt dar:
B.5 Veränderung des BayWa r.e. Group Konsolidierungskreises im Überblick Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Konzern-Konsolidierungskreis, einschließlich Mutterunternehmen, wie folgt verändert:
Die vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes ist in einer separaten Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt. f) B.6 Währungsumrechnung Die Umrechnung der in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse in Euro erfolgt gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung. Die Gesellschaften der BayWa r.e Group betreiben ihre Geschäfte selbstständig, so dass sie als "ausländische Geschäftsbetriebe" berücksichtigt werden. Die funktionale Währung ist die jeweilige Landeswährung oder in Ausnahmefällen diejenige Währung, in welcher der Großteil der geschäftlichen Transaktionen der jeweiligen Gesellschaft abgewickelt wird. Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Kurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Hiervon abweichend werden Beteiligungsansätze zu historischen Kursen bewertet. Das Eigenkapital wird mit Ausnahme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen zu historischen Kursen geführt. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft ergebnisneutral behandelt und mit den sonstigen Rücklagen im Eigenkapital verrechnet. Die Umrechnungsdifferenz erhöhte sich im Berichtsjahr um 2,9 Mio. Euro (Vorjahr: Erhöhung um 3,7 Mio. Euro). Die Wechselkurse von den für die BayWa r.e. Group bedeutenden Währungen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
C Erläuterungen zur BilanzC.1 Immaterielle Vermögenswerte Die unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte betreffen die folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash-Generating Unit).
Von dem insgesamt ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwert ist ein Betrag von 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro) in den Folgejahren steuerlich abzugsfähig. Den Zahlungsreihen liegen geschäftsfeldspezifische Abzinsungsfaktoren zwischen 5,86 und 7,35 Prozent (Vorjahr: zwischen 4,0 und 5,2 Prozent) zugrunde. Zur Extrapolation der Prognoserechnung wird zur Weiterentwicklung auf Basis des dritten Planjahres eine derzeit für diesen Zeitraum erwartete geschäftsfeldspezifische Wachstumsrate von 2,0 Prozent zugrunde gelegt. Wachstumsraten werden aus den erwarteten Branchendurchschnitten und Vergangenheitswerten abgeleitet. Die Geschäfts- oder Firmenwerte der BEs unterliegen Wechselkursschwankungen, die zu Erhöhungen gegenüber dem Vorjahr geführt haben. Zusätzlich gab es aufgrund von Erwerben bei der GroenLeven B.V., Heerenveen, Niederlande und der BayWa r.e. SAS, Paris, Frankreich Zugänge in Höhe von insgesamt 1,0 Mio. Euro zu verzeichnen. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der BayWa r.e. Group wurden 2022 weder durch die Corona-Pandemie (Abschnitt A.6) noch durch den Krieg gegen die Ukraine (Abschnitt A.8) beeinträchtigt. Da sich hieraus keine materiellen Implikationen auf die BayWa r.e. Group ergeben haben, sind die zentralen Annahmen der Werthaltigkeitstests im Vorjahresvergleich unverändert. Eine für möglich gehaltene Änderung der Grundannahmen kann aus einer Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 0,5 Prozentpunkte, aus einer Verringerung der Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte sowie aus einer Verringerung der Cashflows um 10 Prozentpunkte resultieren. Für die in der nachfolgenden Tabelle genannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten würde eine Änderung der Grundannahmen voraussichtlich dazu führen, dass der Buchwert den Nutzungswert wie folgt übersteigt:
Im Werthaltigkeitstest der BayWa r.e.-Geschäftsbereich "Energy Solutions" liegt der Nutzungswert um 11,9 Mio. Euro über dem Buchwert. Bei einer Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 0,40 Prozentpunkte bzw. Verminderung der Wachstumsrate um 1,64 Prozentpunkte entspricht der Nutzungswert dem Buchwert. Die Zugänge an immateriellen Vermögenswerten teilen sich folgendermaßen auf:
Im Geschäftsjahr 2022 wurden in unwesentlicher Höhe Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. C.2 Sachanlagevermögen Das gesamte Sachanlagevermögen wird betrieblich genutzt. Wesentliche außerplanmäßige Abschreibungen entfielen im Geschäftsjahr 2022 mit 55,6 Mio. Euro auf eine Windenergieanlage in den USA. Bei der Errichtung der Anlage mit einer Leistung von 95 Megawatt kam es aufgrund standortbedingter Unwägbarkeiten teilweise zu Baustopps und somit zu erheblichen Verzögerungen und Kostensteigerungen, die zu einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 55,6 Mio. Euro führten. Bei der Ermittlung des Abschreibungsbedarfs wurde ein Abzinsungssatz von 5,4 Prozent zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 10,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) in den Sachanlagen aktiviert. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Wind- und Solarenergieanlagen in Höhe von insgesamt 442,4 Mio. Euro aus den Vorräten in das Sachanlagevermögen, speziell in die Technischen Anlagen umgegliedert. Während der Bauphase in den Vorräten als unfertige Erzeugnisse/Leistungen ausgewiesen, wurden diese Anlagen nach Fertigstellung im Geschäftsjahr 2022 in den Geschäftsbereich IPP überführt bzw. wurde entschieden, diese Anlagen nicht zu veräußern, sondern selbst zu betreiben. Entwicklung des Konzernanlagevermögens für 2022Anhang C.1 - C.2
Entwicklung des Konzernanlagevermögens für 2021Anhang C.1 - C.2
C.3 Ertragsteuerforderungen Die Ertragsteuerforderungen setzen sich wie folgt zusammen:
d) C.4 Vermögenswerte aus Derivaten Die Einordnung der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte aus Derivaten in die Fair-Value-Hierarchie stellt sich wie folgt dar:
Für die Darstellung der hierarchischen Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte verweisen wir auf Abschnitt C.19. Von den ausgewiesenen Vermögenswerten aus Derivaten haben 302,8 Mio. Euro (Vorjahr: 632,0 Mio. Euro) eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr. Für Vermögenswerte aus Derivaten von 52,9 Mio. Euro (Vorjahr: 33,0 Mio. Euro) liegt die Restlaufzeit zwischen mindestens einem und maximal fünf Jahren und für 28,4 Mio. Euro (Vorjahr: 31,4 Mio. Euro) über fünf Jahren. In der BayWa r.e. Group wurde im Geschäftsjahr 2022 eine länderspezifische Analyse für bestehende Finanzinstrumente vorgenommen. Ziel der Analyse war es, zu klären, ob für aus dem Stromhandel resultierende finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten die Voraussetzungen für eine Saldierung gemäß IAS 32.42 ff. erfüllt sind. Hierfür galt es insbesondere zu beurteilen, ob die BayWa r.e. Group über einen durchsetzbaren Rechtsanspruch verfügt, bestehende finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten mit derselben Gegenpartei zu verrechnen. Im Ergebnis konnten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Höhe von 594,1 Mio. Euro um 327,5 Mio. Euro im Einklang mit IAS 32 saldiert werden. Der Rückgang der Vermögenswerte aus Derivaten im Vergleich zum 31. Dezember 2021 resultiert insbesondere aus dieser Saldierung. C.5 Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte Die Position "Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte" setzt sich wie folgt zusammen:
Die Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Posten weichen aufgrund ihres kurzfristigen Charakters nicht wesentlich von den ausgewiesenen Buchwerten ab. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte enthalten vor allem aktive Vertragsvermögenswerte in Höhe von 164,1 Mio. Euro (Vorjahr: 132,5 Mio. Euro) und sonstige finanzielle Forderungen. Die nachfolgende Tabelle dokumentiert die jeweiligen Bruttobuchwerte der übrigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte je Stufe der Risikovorsorge für Kreditverluste:
Die in der Tabelle überfälligen Werte betreffen die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Auf diese Bruttoforderungswerte wurde eine Risikovorsorge für Kreditverluste der Stufe 2 gebildet. In den Bruttobuchwerten der wertberichtigten Forderungen Stufe 3 sind sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch Forderungen gegen verbundene und beteiligte Unternehmen und sonstige finanzielle Forderungen enthalten. Die enthaltenen Kreditrisiken in den Forderungen und sonstige Vermögenswerte im Vorjahr stellt folgende Tabelle dar:
Die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste (Stufe 2) hat sich im Geschäftsjahr 2022 bzw. im Vorjahr wie folgt entwickelt:
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikovorsorge für Kreditverluste der Stufe 2 aufgegliedert nach Überfälligkeiten sowie die zugrunde liegenden Ausfallwahrscheinlichkeiten im Geschäftsjahr 2022: Risikovorsorge für Kreditverluste der Stufe 2
Ausfallwahrscheinlichkeiten
Die entsprechenden Werte für das Vorjahr sind wie folgt: Risikovorsorge für Kreditverluste der Stufe 2
Ausfallwahrscheinlichkeiten
Die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste Stufe 3 für die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte hat sich im Geschäftsjahr 2022 bzw. im Vorjahr wie folgt entwickelt.
Die Kundenstruktur in der BayWa r.e. Group ist sowohl regional als auch in Abhängigkeit vom Geschäftsbereich stark diversifiziert. Im Zuge des Risikomanagements sind für alle Kunden der BayWa r.e. Group Mindestanforderungen an die Bonität und darüber hinaus individuelle Höchstgrenzen für das Kreditlimit der einzelnen Kunden festgelegt. Durch kontinuierliche Analysen des Forderungsbestands und besondere Überwachung der Kunden mit hohen Kreditlimits ist eine frühzeitige Identifikation und Bewertung von Konzentrationsrisiken (Klumpenrisiken) sichergestellt. Bei keinem Schuldner betrug die Kreditrisikoposition zum 31. Dezember 2022 mehr als 1 Mio. Euro (im Vorjahr: zwei Schuldner). Factoring-Vereinbarungen Im Geschäftsjahr 2022 wurden bei der Solarmarkt GmbH, Aarau, Schweiz erstmals Factoring-Vereinbarungen geschlossen, auf deren Basis bestehende und zukünftige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Banken verkauft werden. Das nominale Ankaufsvolumen beläuft sich auf maximal 8,6 Mio. Euro. Die BayWa r.e. Group kann frei entscheiden, ob und in welchem Umfang das Nominalvolumen ausgenutzt wird. Die Forderungen wurden gegen Barzahlung auf die Banken, die hier als sogenannter Factor agieren, übertragen, sodass die Forderungen seitens der BayWa r.e. Group nicht mehr verkauft oder verpfändet werden können. Die für den Abgang der Forderungen maßgeblichen Risiken betreffen das Kreditrisiko und das Risiko der verspäteten Zahlung (Spätzahlungsrisiko). In Abhängigkeit davon, inwieweit die mit den übertragenen Forderungen zusammenhängenden Risiken auf den Factor übertragen werden, erfolgt eine vollständige, eine teilweise oder keine Ausbuchung. Verbleiben Risiken bei der BayWa r.e. Group, wird der zurückbehaltene Teil der übertragenen Forderungen weiterhin bilanziell erfasst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der Buchwert entspricht dem Zeitwert des anhaltenden Engagements. Im Rahmen der Factoring-Vereinbarungen rückzahlbare Beträge wurden nicht als besicherte Kreditaufnahme dargestellt.
C.6 Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte Die Position "Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte" setzt sich wie folgt zusammen:
In den kurzfristigen sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerten sind geleistete Anzahlungen auf Vorräte in Höhe von 176.3 Mio. Euro (Vorjahr: 98.2 Mio. Euro) enthalten. C.7 Vorräte Der ausgewiesene Vorratsbestand setzt sich wie folgt zusammen:
Im Vorjahresvergleich erhöhten sich die Wertminderungen der Vorräte von 66,3 Mio. Euro auf 80,9 Mio. Euro im Berichtsjahr. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Abschreibung von Projektrechten in Höhe von 29,3 Mio Euro. Gegenläufig wirken sich Konsolidierungskreisänderungen in der Bewegung aus. Die Abschreibung der Projektrechte erfolgte aufgrund der Nichterteilung des erwarteten Baurechts einer geplanten Windenergieanlage in Großbritannien. In diesem Zusammenhang wurden korrespondierende Rückstellungen für Earn-out Verpflichtungen in Höhe von 30,3 Mio. Euro aufgelöst. Im Berichtsjahr wurden 11,8 Mio. Euro (Vorjahr: 20,8 Mio. Euro) Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf unfertige Leistungen aktiviert. Die verbleibende Leistungsverpflichtung aus den über einen Zeitraum zu erfüllenden Verträgen beträgt zum 31. Dezember 2022 286,5 Mio. Euro. Grundsätzlich wird die entsprechende Umsatzrealisierung dieser verbleibenden Leistungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 erwartet. Daher wird die in IFRS 15.121 enthaltene Erleichterungsvorschrift in Anspruch genommen. Der Gesamtbetrag der für die Erfüllung von Leistungsverpflichtungen angefallenen Kosten für laufende Fertigungsaufträge belief sich zum Abschlussstichtag auf 476,7 Mio. Euro (Vorjahr: 348,9 Mio. Euro). In den Umsatzerlösen der BayWa r.e. Group sind aufgrund der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung Erlöse in Höhe von 540,7 Mio. Euro (Vorjahr: 431,9 Mio. Euro) enthalten. Aufgrund der Vertragsausgestaltung wurden die Anfangsbestände der Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten im Wesentlichen über das laufende Geschäftsjahr aufgelöst. Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Vertragsverbindlichkeiten aus der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung aus Verträgen mit Kunden nach IFRS 15 auf 71,8 Mio. Euro (Vorjahr: 20,9 Mio. Euro). In der Berichtsperiode wurden 20,9 Mio. Euro als Erlöse erfasst, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. In der Position "Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte" sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus laufenden Verträgen mit Kunden in Höhe von 58,8 Mio. Euro (Vorjahr: 35,9 Mio. Euro) sowie im Geschäftsjahr 2022 zu bilanzierende Vertragsvermögenswerte von 164,1 Mio. Euro (Vorjahr: 132,5 Mio. Euro) enthalten. Der Anstieg der Vertragsvermögenswerte resultiert im Wesentlichen aus dem zunehmenden Projektgeschäft. Das Wertminderungsmodell von IFRS 9 ist grundsätzlich auch auf die nach IFRS 15 zu bildenden Vertragsvermögenswerte anzuwenden. Hierauf wurde aus Gründen der Wesentlichkeit verzichtet. Garantien, Rückerstattungsverbindlichkeiten, die z.B. aus Verkäufen mit Rückgaberecht entstehen können, Vertragsanbahnungskosten sowie Finanzierungkomponenten, die möglicherweise in der Gegenleistung enthalten sind, spielen in der BayWa r.e. Group von der Anzahl, insbesondere aber von der betragsmäßigen Höhe eine nur untergeordnete Rolle und können damit als unwesentlich betrachtet werden. Wesentliche Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen mussten weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr gebildet werden. Höchstwahrscheinlich eintretende Vertragsstrafen wurden bei der Margenermittlung voll berücksichtigt. C.8 Eigenkapital Die BayWa r.e. AG ist durch formwechselnde Umwandlung der BayWa r.e. renewable energy GmbH in die Rechtsform der Aktiengesellschaft mit notariellem Beschluss in der Gesellschafterversammlung vom 25. März 2021 entstanden. Die detaillierte Entwicklung des Eigenkapitals zeigt die Eigenkapitalveränderungsrechnung. Ausgegebenes Kapital Das gezeichnete Kapital der BayWa r.e. AG beläuft sich zum Stichtag unverändert gegenüber dem Vorjahr auf 980.392,00 Euro und ist eingeteilt in 980.392 auf den Namen lautende Stammaktien in Form von Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage in Höhe von 1.006,8 Mio. Euro (Vorjahr: 977,4 Mio. Euro) ist voll der BayWa r.e. AG zuzurechnen. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen der BayWa r.e. Group umfassen die Bewertungsrücklage und die übrigen Gewinnrücklagen. Letztere setzt sich aus der gesetzlichen und der satzungsmäßigen Rücklage, der Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen und den anderen Gewinnrücklagen zusammen. Die BayWa r.e. Group erfasst in den Bewertungsrücklagen den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn oder Verlust. In den anderen Gewinnrücklagen sind hauptsächlich kumulierte Ergebnisse der in die BayWa r.e. Group einbezogenen Unternehmen enthalten. Die Gewinnrücklagen beinhalten zudem Auswirkungen aus Anteilserwerben bzw. -verkäufen, die keinen Einfluss auf eine bestehende Beherrschungssituation haben und erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst werden. Die Gewinnrücklagen des Konzerns betragen am Bilanzstichtag 196,8 Mio. Euro (Vorjahr: -11,8 Mio. Euro). Davon entfallen 96,7 Mio. Euro (Vorjahr: -22,2 Mio. Euro) auf die Bewertungsrücklage sowie 100,1 Mio. Euro (Vorjahr: -10,4 Mio. Euro) auf die übrigen Gewinnrücklagen; in den übrigen Gewinnrücklagen enthalten sind 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro) gesetzliche und satzungsmäßige Rücklagen, 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: -0,2 Mio. Euro) Rücklagen für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen und 98,7 Mio. Euro (Vorjahr: 10,2 Mio. Euro) andere Gewinnrücklagen. Sonstige Rücklagen In den sonstigen Rücklagen der BayWa r.e. Group sind sowohl die auf die Anteile des Mutterunternehmens entfallenden Teile des kumulierten Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und Ertrag und nach Dividendenausschüttungen sowie Einstellungen in die Gewinnrücklagen in Höhe von -32,7 Mio. Euro (Vorjahr: 50,8 Mio. Euro) als auch die den Anteilen des Mutterunternehmens zuzurechnenden ergebnisneutral eingestellten Währungsumrechnungsdifferenzen von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen in Höhe von 9,5 Mio. Euro (Vorjahr: 6,5 Mio. Euro) ausgewiesen. Aus dem Bilanzgewinn der BayWa r.e. AG zum 31.12.2021 wurden im Jahr 2022 44,0 Mio. Euro an die BayWa EEH GmbH, München, und 19,0 Mio. Euro an die EIP ausgeschüttet. Ferner wurden konzernweit 94,9 Mio. Euro aus dem Bilanzgewinn entnommen und in die Gewinnrücklagen eingestellt, davon durch die BayWa r.e. AG 85,0 Mio. Euro nach Hauptversammlungsbeschluss vom 18. Mai 2022. Die Änderung des sonstigen Ergebnisses nach Steuern gegliedert nach Rücklagen wird nachstehend dargestellt:
Die in IAS 1 geforderten Angaben zum Kapitalmanagement sind im Konzernlagebericht dieses Konzernfinanzberichts, konkret im Abschnitt Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa-Konzerns, als Bestandteil des Wirtschaftsberichts zu finden. Anteile anderer Gesellschafter Die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital betragen am Bilanzstichtag 16,4 Mio. Euro (Vorjahr: 9,4 Mio. Euro). C.9 Pensionsrückstellungen Die BayWa r.e. Group gewährt Versorgungsleistungen auf Basis der Versorgungszusagen der geschlossenen Versorgungswerke, deren individuelle Leistungshöhe sich nach dem Lohn- bzw. Gehaltsniveau bemisst. Es handelt sich hierbei um klassische Leistungszusagen in Form von Festbetragssystemen, Eckwertsystemen oder endgehaltsabhängigen Zusagen, die in den Leistungsarten Alters-, Invaliden-, Witwen-/ Witwer- oder Waisenrente gewährt werden. Der Konzern trägt für diese Altzusagen die versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise das Langlebigkeitsrisiko und das Zinsrisiko. Die BayWa r.e. Group wendet den durationsabhängigen Abzinsungssatz gemäß Spot Rate Approach an. Für dessen Ermittlung kommt das sogenannte RATE:Link-Verfahren zum Einsatz. Hierbei erfolgt die Zinsfestlegung auf Basis der von Bloomberg erfassten Unternehmensanleihen mit einem AA-Rating. Im Jahr 2020 hat Bloomberg das im Vergleich zum früher verwendeten "BICS-System" umfassendere Klassifikationssystem "BCLASS" für die Auswahl der hochwertigen Unternehmensanleihen zur Verfügung gestellt. Die Verfeinerung erfolgt durch Herausnahme von Anleihen der Kategorien "Treasury", "Government-Related", "Securitised" und "Municipal" sowie durch Hinzufügen von "Special Purpose Vehicles"-Anleihen der Unterkategorie "Corporate".
Die Höhe der Abfertigungsverpflichtungen (Anwartschaftsbarwert der Verpflichtungen bzw. "Defined Benefit Obligation") wurde ebenfalls nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, denen Schätzungen zugrunde liegen. Hierbei wurden die nachfolgend genannten Prämissen einheitlich für die Konzerngesellschaften festgelegt.
Der Gehaltstrend umfasst erwartete zukünftige Gehaltssteigerungen, die u. a. in Abhängigkeit von der Inflation und der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen jährlich geschätzt werden. Hinsichtlich der Annahmen zur Lebenserwartung wurden im Fall der deutschen Gesellschaften die Sterbetafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G) verwendet. Für die italienischen Gesellschaften wurden die "ISTAT 2020 - ANNUARIO STATISTICO ITALIANO 2020" herangezogen. In der Schweiz kommt die BVG 2020 Generationentafel zur Anwendung, in welche die Lebenserwartungsindikatoren mit der Projektionsmethode BFS_2018 einfließen. Aus Erhöhungen oder Verminderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung können versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste entstehen, deren Ursachen u. a. Abweichungen zwischen tatsächlichen und geschätzten Berechnungsparametern sein können. Die daraus resultierenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet. Im Berichtsjahr wurden versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste 0,4 Mio. Euro) ergebnisneutral direkt im Eigenkapital erfasst. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die direkt im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Gewinne vor latenten Steuern auf 1,2 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste 0,3 Mio. Euro). Aus den Versorgungszusagen der BayWa r.e. Group und den Abfertigungsverpflichtungen resultiert ein Gesamtpensionsaufwand von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0.8 Mio. Euro), der sich aus den folgenden Komponenten zusammensetzt:
Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der in den Vorjahren erworbenen Ansprüche sind im Finanzergebnis ausgewiesen. Die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Ansprüche sind im Personalaufwand enthalten. Während der Berichtsperiode haben sich der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO) und der Zeitwert des Planvermögens auf Konzernebene folgendermaßen verändert:
Für das Geschäftsjahr 2023 wird erwartet, dass voraussichtlich 1,0 Mio. Euro aufwandswirksam für leistungsorientierte Pensionspläne und Abfertigungen erfasst werden. Sensitivitätsanalysen Bei Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Abfertigungen stellen der Abzinsungsfaktor sowie der Gehaltstrend und bei Pensionsverpflichtungen darüber hinaus der Rententrend sowie die Restlebenserwartung wesentliche Bewertungsparameter dar, die im Zeitablauf gewissen Schwankungen unterliegen können. In den nachfolgenden Sensitivitätsanalysen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen wurden die Auswirkungen, resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen, auf die Verpflichtung dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren. Sensitivitätsanalyse für die DBO aus Pensionsverpflichtungen
Die gewichtete Duration der Pensionsverpflichtungen beträgt 15,6 Jahre (Vorjahr: 7 Jahre). Die gewichtete Duration der Abfertigungsverpflichtungen beträgt 6 Jahre (Vorjahr: 8 Jahre). Die erwarteten nicht diskontierten Auszahlungen aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen stellen sich in den Folgejahren wie folgt dar:
C.10 Übrige Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen entfallen hauptsächlich auf:
In den Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich sind Vorsorgen für Jubiläumsaufwendungen, Urlaubsrückstände und Gleitzeitguthaben, Abfindungen sowie für Altersteilzeit enthalten. Darüber hinaus beinhalten diese sowohl im kurzfristigen als auch im langfristigen Ausweis variable Vergütungsbestandteile in Form eines Long-Term-Incentive-(LTI-)Programms. Dieses Programm besteht für Vorstandsmitglieder sowie weitere Führungskräfte. Die Vergütung, orientiert an der wirtschaftlichen Entwicklung der BayWa r.e. Group, soll die Teilnehmer an der langfristigen Wertentwicklung der Gesellschaft im Sinne einer auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgelegten Geschäftspolitik beteiligen, und somit unternehmerisches Handeln und Denken fördern als auch die Bindung an die Gesellschaft stärken. Das LTI-Programm besteht aus einer Einmalzahlung und weiteren Bonuszahlungen. Die restlichen Rückstellungen umfassen wie oben dargestellt überwiegend Vorsorgen für Abbruchverpflichtungen, für ausstehende Rechnungen, Gewährleistungsverpflichtungen sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Darüber hinaus sind erkennbare Einzelrisiken und ungewisse Verpflichtungen ausgewiesen. Sie entfallen im Wesentlichen auf Kosten für Altlasten, Nachlaufkosten sowie Prozessrisiken. Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
C.11 Finanzschulden Die Finanzschulden weisen alle verzinslichen Verpflichtungen der BayWa r.e. Group aus, die zum Bilanzstichtag bestehen. Sie setzten sich folgendermaßen zusammen:
Die BayWa r.e. Group finanziert sich im Wesentlichen über die Muttergesellschaft BayWa AG. Diese Finanzierung besteht zum Bilanzstichtag aus einem weitergereichten langfristigen Darlehen aus dem "Green Bond" und weiteren langfristigen und kurzfristigen Darlehen. Darüber hinaus finanziert sich die BayWa r.e. Group über eine extern gezeichnete revolvierende Kreditlinie als auch über die externen Finanzierungen der Projektgesellschaften. Im Juli 2022 unterzeichnete die BayWa r.e. AG eine dreijährige Bankenfinanzierung mit einer Fazilität in Höhe von 100 Mio. EUR. Mit dieser Finanzierung werden die Investitionskosten für Solar- und-Windprojekte finanziert. Von den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Kredite in Höhe von 171,5 Mio. Euro (Vorjahr: 165,4 Mio. Euro) jederzeit fällig. Der Differenzbetrag in Höhe von 47,2 Mio. Euro (Vorjahr: 29,8 Mio. Euro) betrifft den kurzfristigen Anteil der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Der durchschnittliche effektive Zinssatz bei kurzfristigen variablen Krediten betrug zum Stichtag 1,81 Prozent (Vorjahr: 0,88 Prozent) pro Jahr. Die Zeitwerte der Finanzschulden werden in Abschnitt C.19. dargestellt. C.12 Leasingverhältnisse Unter den Leasingverbindlichkeiten werden die passivierten Barwerte der künftigen Leasingraten ausgewiesen.
In der BayWa r.e. Group werden Leasingverträge im Wesentlichen über Nutzungsrechte von Gebäuden und Grundstücken, Bauland, Wegerechte und Infrastruktur, technische Anlagen sowie Kraftfahrzeuge geschlossen. Nachfolgend werden die von IFRS 16 vorgeschriebenen zusätzlichen Angaben dargestellt: Zusätzliche Angaben für BayWa r.e. Group als Leasingnehmer
Weitere Angaben zu Leasingverhältnissen finden sich in der Übersicht mit der Entwicklung des Konzernanlagevermögens für 2022 (C.1. bis C.2.). C.13 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten im Wesentlichen Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten. Insgesamt wiesen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen folgende Restlaufzeiten auf:
C.14 Ertragsteuerverbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern stellen sich, gegliedert nach Restlaufzeiten, wie folgt dar:
C.15 Verbindlichkeiten aus Derivaten Die Einordnung der beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten aus Derivaten in die Fair-Value-Hierarchie erfolgt gemäß der in Abschnitt A.3 unter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Derivaten beschriebenen Vorgehensweise und stellt sich wie folgt dar:
Beizulegende Zeitwerte
Für die Darstellung der hierarchischen Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten wird auf Abschnitt C.19 verwiesen. Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Derivaten haben 122,8 Mio. Euro (Vorjahr: 675,7 Mio. Euro) eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr. Für Verbindlichkeiten aus Derivaten in Höhe von 71,4 Mio. Euro (Vorjahr: 34,8 Mio. Euro) liegt die Restlaufzeit zwischen mindestens einem und maximal fünf Jahren. Für die restlichen 23,9 Mio. Euro (Vorjahr: 5,3 Mio. Euro) liegt die Restlaufzeit bei über fünf Jahren. Im Geschäftsjahr 2022 wurde zusammen mit einem Einkaufskontrakt im Energiehandel gleichzeitig ein Verkaufskontrakt abgeschlossen, sodass beide erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind. Die Bewertung der Kontrakte erfolgt anhand eines internen Bewertungsmodells auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren unter Verwendung der Barwertmethode (Level 3). Zum 31. Dezember 2022 beträgt der beizulegende Zeitwert 69,3 Mio. Euro. Zudem wurde unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des IAS 32.42 ff. eine Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten für den Energiehandel in einer Gesamthöhe von 327,5 Mio. Euro vorgenommen (siehe C.4 Vermögenswerte aus Derivaten). Neben der vorgenommenen Saldierung war die Erfüllung von Warentermingeschäften mit negativem Marktwert wesentlicher Treiber für den Rückgang der Verbindlichkeiten aus Derivaten im Vergleich zum 31. Dezember 2021. C.16 Übrige Verbindlichkeiten Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Zeitwerte der ausgewiesenen Posten weichen nicht wesentlich von den dargestellten Buchwerten ab. Die Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsdienstleistern in Höhe von 28,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) beziehen sich auf die Abtretung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an Finanzierungspartner, die von einem Dienstleister vermittelt werden. Die Finanzierungspartner übernehmen die Zahlung an den Lieferanten, die dann mit einem Zeitverzug von zwei Monaten von der BayWa r.e. Group erstattet wird. Bei den erhaltenen öffentlichen Zuschüssen handelt es sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand, die im Zusammenhang mit Neuinvestitionen gewährt werden. Diese Zuschüsse werden über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts erfolgswirksam aufgelöst. Im Geschäftsjahr betrug die Auflösung 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro). Diese wird unter dem sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 4,8 Mio. Euro enthalten, die aus den im Januar 2022 erfolgten Unternehmenserwerben der Sol in one GmbH, Kaiserslautern, resultieren. Mit dieser Verbindlichkeit wird die vertraglich vereinbarte Put-Option der Minderheitsgesellschafter bilanziell erfasst. Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten inkl. Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 237,3 Mio. Euro (Vorjahr: 226,7 Mio. Euro) umfassen neben passiven Rechnungsabgrenzungsposten unter anderem Vertragsverbindlichkeiten aus der zeitraumbezogenen Umsatzrealisation in Höhe von 71,8 Mio. Euro (Vorjahr: 20,9 Mio. Euro) und sonstige Verbindlichkeiten. C.17 Latente Steuerschulden Die Abgrenzung passiver latenter Steuern erfolgt gemäß dem "Temporary-Concept" des IAS 12. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden bzw. beschlossenen und bekannten Steuersätze Anwendung. Weitere Erläuterungen zu den passiven latenten Steuern enthält Abschnitt D.8. "Ertragsteuern". C.18 Eventualschulden
Im Jahr 2022 bestanden Eventualschulden für vertraglich geregelte Gewährleistungspflichten, in Höhe von 9,4 Mio. Euro, welche die Absicherung für den Bau von Solarparks betreffen. Im Jahr 2021 bestanden Eventualschulden für vertraglich geregelte Gewährleistungspflichten sowie für Absicherungen von Power Purchase Agreements in Höhe von 22,3 Mio. EUR. Die Haftungen aus Gewährleistungen betrafen in Jahr 2021 Verträge mit nicht konsolidierten Projektgesellschaften. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb von Vorräten in Höhe von 271,8 Mio. Euro (Vorjahr: 193,8 Mio. Euro). Darüber hinaus haben belgische Zollbehörden im Zusammenhang mit der Einfuhr von Solarmodulen aus Asien in den Jahren 2017 und 2018 bei einer luxemburgischen Tochtergesellschaft erweiterte Zollunterlagen angefordert. Es besteht das Risiko, dass Antidumping- und Ausgleichszölle auf diese Einfuhren zu zahlen sind. Die belgischen Zollbehörden haben keine förmliche Zollforderung gegenüber der luxemburgischen Tochtergesellschaft gestellt. Das Risiko liegt in mittlerer einstelliger Millionenhöhe. Zum aktuellen Zeitpunkt wird das Risiko einer Inanspruchnahme als unwahrscheinlich eingeschätzt. C.19 Finanzinstrumente Buch- und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der entsprechenden Bilanzpositionen unter Angabe der IFRS-9-Kategorien - "Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten" und "erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert". Diese Buchwerte werden am Ende der Tabelle den beizulegenden Zeitwerten zu Vergleichszwecken gegenübergestellt. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines finanziellen Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer finanziellen Verbindlichkeit gezahlt würde. Der Buchwert stellt somit für die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sowie für finanzielle Vermögenswerte eine vernünftige Annäherung des beizulegenden Zeitwerts dar. Insbesondere für die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen stellt der Buchwert teilweise den besten Schätzer des beizulegenden Zeitwerts und damit eine vernünftige Annäherung an diesen dar. Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen an übrigen Unternehmen - also Anteile an assoziierten Unternehmen, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden - werden in der Spalte "Kein Finanzinstrument" ausgewiesen. Bei den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, insbesondere bei den langfristigen Finanzschulden, kann es aufgrund der teils längeren Restlaufzeiten zu Abweichungen zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert kommen. Sofern keine Marktpreise vorhanden sind, kommt zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte die Discounted-Cashflow-Methode unter Berücksichtigung eines laufzeit- und unternehmensspezifischen Fremdkapitalzinssatzes zur Anwendung. Grundlage für die Bewertung der Warentermingeschäfte ist der Markt- oder Börsenwert für vergleichbare Geschäfte am Bilanzstichtag. Im Vergleich zum Vorjahr werden in der folgenden Tabelle die als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting designierten Derivate in der Spalte "Keine Kategorie" ausgewiesen. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Buch- und Zeitwerte von Finanzinstrumenten für die Vergleichsperiode dar:
Hierarchische Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Um der Erheblichkeit, der in die Bewertungen der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einfließenden Faktoren Rechnung zu tragen, wurden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der BayWa r.e. Group, die jeweils zum Fair Value bewertet wurden bzw. für die eine Fair-Value-Angabe erfolgt, hierarchisch in drei Level eingestuft. Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind im Folgenden beschrieben:
Sofern die zur Bewertung herangezogenen Parameter in verschiedene Levels der Bewertungshierarchie fallen, erfolgt die Einordnung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit im tiefsten Level, dem ein Inputparameter, der sich signifikant auf den beizulegenden Zeitwert in seiner Gesamtheit auswirkt, zuzuordnen ist. Sowohl im Geschäftsjahr 2022 als auch im Vorjahr wurden keine Umgliederungen zwischen den einzelnen Levels vorgenommen. In der BayWa r.e. Group kommen einerseits derivative Finanzinstrumente zum Einsatz, die in einer wirksamen Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 designiert werden, wobei die Marktwertänderungen im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Zudem werden Sicherungsgeschäfte oder Handelsgeschäfte abgeschlossen, die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind; bei diesen Geschäften erfolgt die Erfassung der Marktwertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Derivative Finanzinstrumente werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert. Grundlage für die Bewertung ist hierbei der Markt- oder Börsenpreis für identische oder vergleichbare Geschäfte am Bilanzstichtag, sofern es sich um börsengehandelte Produkte, handelt. In der BayWa r.e. Group fallen unter diese Kategorie vor allem Stromfutures. Für diejenigen Geschäfte, die nicht direkt an der Börse gehandelt werden, erfolgt die Ableitung des beizulegenden Zeitwerts aus beobachtbaren Marktpreisen. Bei Zinssicherungsgeschäften erfolgt die Bewertung in Abhängigkeit von den relevanten Basisinstrumenten anhand aktueller beobachtbarer Marktdaten und mit anerkannten Bewertungsmodellen wie beispielsweise der Discounted-Cashflow-Methode. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie. Hierarchische Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Der beizulegende Zeitwert der zu Anschaffungskosten bilanzierten langfristigen Finanzschulden ist Level 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Der beizulegende Zeitwert beträgt zum 31. Dezember 2022 1.595,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1.473,6 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2022 wurde zusammen mit einem Einkaufskontrakt im Energiehandel gleichzeitig ein Verkaufskontrakt abgeschlossen, sodass beide erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind. Die Bewertung der Kontrakte erfolgt anhand eines internen Bewertungsmodells auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren unter Verwendung der Barwertmethode (Level 3). Die wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren umfassen das Basisrisiko, den Market Value Advantage sowie die Capture Rate. Die Abschläge auf das Basisrisiko werden mit der auf historischen Marktpreisen basierenden Profit-at-Risk-Methode abgeleitet. Der Market Value Advantage und die Capture Rate werden durch einen Vergleich des Typs des installierten Erzeugungssystems mit dem Durchschnittswert vergleichbarer installierter Systeme geschätzt. Zum 31. Dezember 2022 beträgt der beizulegende Zeitwert 69,3 Mio. Euro. Im Zuge der Sensitivitätsanalyse wurden die Auswirkungen auf den beizulegenden Zeitwert bei einer Änderung genannter nicht beobachtbarer Inputfaktoren ermittelt. Eine gleichzeitige Änderung des Basisrisikos und des Market Value Advantage um plus/minus 1,0 Prozent, führt zu einem abweichenden beizulegenden Zeitwert von minus/plus 0,31 Prozent. Eine Veränderung beider Faktoren um plus/minus 5,0 Prozent resultiert in einer Veränderung von minus/plus 1,56 Prozent. Die solitäre Änderung des Market Value Advantage führt hingegen zu kaum einer Veränderung des beizulegenden Zeitwerts. Für den Inputfaktor Capture Rate werden keine Änderungen erwartet, da die Capture Rate während der Laufzeit des Vertrags konstant bleibt. Aus der Capture Rate resultiert daher keine Sensitivität. Das Basisrisiko ist somit als einziger wesentlicher Treiber der Sensitivität zu identifizieren, sodass keine weiteren alternativen Annahmen zu den verbleibenden Inputfaktoren erforderlich sind. Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Basisrisiko und der Marktpreisvolatilität. Eine Veränderung der nicht beobachtbaren Inputfaktoren - insbesondere des Basisrisikos - wirkt sich unwesentlich auf den beizulegenden Zeitwert aus. Unter üblichen Marktbedingungen können sich die Volatilitäten um plus/minus 10 Prozent ändern. Nettogewinne und Nettoverluste Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis berücksichtigten Nettogewinne oder - verluste von Finanzinstrumenten (FI) dar.
In den Erträgen aus Beteiligungen sind auch Dividendenzahlungen enthalten. Die nachfolgende Tabelle stellt die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten für die Vergleichsperiode dar:
Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting Risiken und allgemeine Angaben In der BayWa r.e. Group werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit - teilweise unter Einsatz von Hedge Accounting - in den folgenden Bereichen zu minimieren:
Die daraus resultierenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sie sind nach ihrer Fristigkeit und ihrer Risikokategorie gegliedert.
Im Berichtsjahr sind Gewinne in Höhe von 159,8 Mio. Euro (Vorjahr: 121,5 Mio. Euro) und Verluste in Höhe von 165,9 Mio. Euro (Vorjahr: 117,1 Mio. Euro) in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Derivative Finanzinstrumente werden in der BayWa r.e. Group in der Regel nur abgeschlossen, um Grundgeschäfte zu sichern. Das heißt, es bestehen keine wesentlichen offenen Positionen aus derivativen Finanzinstrumenten für Zinsen, Währungen und Strom. Neben den derivativen Finanzinstrumenten sind in der BayWa r.e. Group Projektfinanzierungen als Finanzinstrumente in Betracht zu ziehen. Auch hier bestehen keine offenen Risikopositionen, da es sich entweder um festverzinsliche Finanzierungen handelt oder diese durch einen entsprechenden Swap gesichert sind. Lediglich im Energiehandel besteht ein Handelsportfolio, in dem offene Positionen aus Finanzinstrumenten entstehen können. Die Steuerung der Marktpreisrisiken dieses Handelsportfolios erfolgt mittels der im Risikomanagement definierten Profit-and-Loss- und Value-at-Risk-Limits. Die offene, unbesicherte Position des Handelsportfolios ist zum 31. Dezember 2022 - wie im Vorjahr - unwesentlich. Da zum 31. Dezember 2022 - wie im Vorjahr - keine wesentlichen offenen Positionen aus Finanzinstrumenten bestehen, wird auf eine gesonderte Darstellung der Sensitivitätsanalyse verzichtet. Spezifische Angaben zum Cashflow Hedge Accounting Die BayWa r.e. Group ist ein international agierendes Unternehmen und ist als solche verschiedenen Risiken im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ausgesetzt. Um sich gegen dieses erfolgreich abzusichern, gewinnt Hedge Accounting zunehmend an Bedeutung. Die Sicherungsstrategien, die bilanziell im Hedge Accounting abgebildet werden, sind im Folgenden erläutert:
Aus der folgenden Tabelle geht die Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage der zuvor dargestellten Sachverhalte hervor, wobei die Entwicklung ausschließlich die Sicherungsrücklage (OCI I) betrifft:
In der BayWa r.e.-Group wird bei den Fremdwährungstermingeschäften im Hedge Accounting nur die Spot-Komponente der Änderung des beizulegenden Zeitwerts als Bestandteil des Cashflow Hedges designiert. Die auf die Forward-Komponente entfallende Änderung des beizulegenden Zeitwerts wird sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei den Floors, die in den langfristigen Stromlieferverträgen enthalten sind, wird lediglich der innere Wert in Höhe von 0,0 Mio. Euro als Sicherungsinstrument im Hedge Accounting designiert. Der Zeitwert der Floors wird separat in der OCI II-Rücklage abgebildet und beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf 3,3 Mio. Euro. Angaben zu den Sicherungsinstrumenten des Cashflow Hedge Accounting Die Effekte auf die Finanzlage des Unternehmens, die aus der Absicherung durch Cashflow Hedges resultieren, sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Die derivativen Vermögenswerte werden unter dem Bilanzposten Vermögenswerte aus Derivaten ausgewiesen, die derivativen Verbindlichkeiten unter den Verbindlichkeiten aus Derivaten.
Die oben dargestellten Sicherungsbeziehungen sind hoch effektiv (annähernd 100 Prozent). Etwaige Ineffektivitäten sind unwesentlich. Weitere Risiken in Bezug auf Finanzinstrumente Das Risikomanagement in der BayWa r.e. Group wird im Lagebericht und dort speziell im Abschnitt "Chancen und Risikomanagement" dargestellt. Im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten sind neben den in der Risikotabelle unter dem Unterabschnitt Risiken und allgemeine Angaben dargelegten Risiken insbesondere die nachfolgenden Risiken von Bedeutung. Fremdwährungsrisiken Die Geschäftstätigkeit der BayWa r.e. Group findet zum großen Teil innerhalb des Euro-Raums statt. Sofern Fremdwährungspositionen aus Waren- und Leistungsgeschäften oder Projektierungen resultieren, werden diese - wie oben dargestellt - grundsätzlich sofort abgesichert. Sonstige Zahlungsverpflichtungen oder -forderungen in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt des Entstehens abgesichert. Spekulative Aufnahmen oder Anlagen von Finanzmitteln in Fremdwährungen sind nicht zulässig. Kredit- und Kontrahentenrisiken bzw. Forderungsausfallrisiken Es bestehen gewöhnliche Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, im Wesentlichen im Solarhandel. Die Risikominimierung wird durch ein umfangreiches Debitorenüberwachungssystem gewährleistet, welches sich aus einem Monitoring der Kreditwürdigkeit der Geschäftspartner, erhaltenen Anzahlungen, dem Mahnwesen und Kreditausfallversicherungen zusammensetzt. Dabei werden Kreditlimits mit dokumentierten Genehmigungsverfahren definiert und laufend kontrolliert. Fallen in diesem Zusammenhang bestimmte Negativmerkmale auf, wie beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Schuldner oder erfolglose Lohn- bzw. Forderungspfändungen, werden die Forderungen in voller Höhe abgeschrieben. Für Forderungen, deren Einbringlichkeit in einem absehbaren Zeitraum nicht sicher ist, wird unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht auch ohne Eintritt der Negativmerkmale eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Abschreibung erfolgt sofort, nachdem ein Auslösemerkmal erkannt wird. Weitere Angaben zu Kredit- und Kontrahentenrisiken bzw. Forderungsausfallrisiken finden sich in C.5 Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Die maximale Kreditrisikoexposition zum Abschlussstichtag entspricht dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte. Das maximale Kreditrisiko beträgt zum Bilanzstichtag 9,0 Mio. Euro (Vorjahr 4,1 Mio. Euro). Das erwartete Ausfallrisiko beläuft sich auf 16,5 Mio. Euro (Vorjahr: 9,4 Mio. Euro). Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass die BayWa r.e. Group ihren finanziellen Verpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt nachkommen kann. Finanzielle Mittel werden in der BayWa r.e. Group durch das operative Geschäft, Projektfinanzierungen und die Aufnahme von Darlehen generiert. Die bestehenden Kreditlinien sind ausreichend bemessen, um die Geschäftsabwicklung jederzeit zu gewährleisten. Die Finanzierungsstruktur trägt damit der Geschäftstätigkeit Rechnung. Aufgrund der Diversifizierung der Finanzierungsquellen und Finanzierungslaufzeiten unterliegt die BayWa r.e. Group hinsichtlich der Liquidität derzeit keinen Konzentrationsrisiken. Nachfolgende Tabelle zeigt die Analyse der Fälligkeitstermine und der undiskontierten Nettozahlungsströme der nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten mit negativem und positivem beizulegendem Zeitwert der BayWa r.e. Group. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Tabelle in nicht derivative und derivative finanzielle Verbindlichkeiten aufgeteilt. Bei den derivativen finanziellen Verbindlichkeiten wird zwischen den jeweils undiskontierten Zahlungsmittelabflüssen und Zahlungsmittelzuflüssen unter Berücksichtigung eines Brutto- bzw. Nettoausgleichs unterschieden.
D Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. D.1 Umsatzerlöse Aufgliederung von Erlösen mit Kunden In der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach den wichtigsten Geschäftsbereichen und geografischen Hauptmärkten sind die Umsätze konsolidiert dargestellt. Wichtigste Geschäftsbereiche
Neben den wichtigsten Geschäftsbereichen, wird auch die Umsatzverteilung nach Regionen dargestellt. Hierbei richten sich die Außenumsätze nach dem Sitz der Kunden. Geografische Hauptmärkte
Die aus Verträgen mit Kunden der BayWa r.e. Group resultierenden Leistungsverpflichtungen, die über einen Zeitraum erfüllt werden, entfallen insbesondere auf den Bau von Wind- und Solarparks. Gemäß IFRS 15 ist für diese und ähnliche Projekte die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung entsprechend dem Projektfortschritt verpflichtend anzuwenden, wobei der Projektfortschritt nach Maßgabe des Kostenanfalls gemessen wird ("Cost-to-Cost-Methode"). Der Leistungsfortschritt wird auf Basis der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtauftragskosten ermittelt. Erlöse für Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, sind nach IFRS 15 nur dann zu erfassen, wenn der jeweilige Projektfortschritt im Hinblick auf die vollständige Erfüllung der Leistungsverpflichtung auf Basis der für die "Cost-to-Cost-Methode" erforderlichen Informationen angemessen und verlässlich ermittelt werden kann. Sofern die BayWa r.e. Group das Ergebnis einer Leistungsverpflichtung nicht angemessen bewerten kann, weiterhin aber davon ausgeht, dass die bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung angefallenen Kosten wieder eingebracht werden können, werden bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Ergebnis der Leistungsverpflichtung angemessen bewertet werden kann, Erlöse nur im Umfang der angefallenen Kosten erfasst. Ist demgegenüber davon auszugehen, dass die bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung angefallenen Kosten nicht wieder eingebracht werden können, wird eine Drohverlustrückstellung nach IAS 37 in angemessener Höhe passiviert. Geschätzte variable Vergütungskomponenten werden nur dann ganz oder teilweise in den Transaktionspreis einbezogen, wenn hochwahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt, sobald die Unsicherheit bezüglich der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Die BayWa r.e. Group erfasst erhaltene Beträge vor Leistungserbringung in der Konzernbilanz als passive Vertragsverbindlichkeiten. Alle abgerechneten Beträge, die noch nicht vom Kunden bezahlt wurden, werden in der Bilanz als Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dargestellt. Alle Beträge, für die eine Leistung bereits erbracht wurde, für die aber noch keine Abrechnung erfolgte, werden in der Bilanz als Vertragsvermögenswert dargestellt. D.2 Sonstige betriebliche Erträge Nachfolgend werden die sonstigen betrieblichen Erträge nach Geschäftsvorfällen aufgeschlüsselt.
Die Mieteinnahmen verstehen sich inkl. der Erlöse aus Nebenkosten. Der Anstieg der Kursgewinne ist im Wesentlichen auf das Projektgeschäft außerhalb des europäischen Währungsraums zurückzuführen. Zudem beinhalten die Kursgewinne Effekte aus Devisentermingeschäften, für die kein eindeutiger Sicherungszusammenhang zu einem Grundgeschäft besteht und die deshalb nicht in eine Sicherungsbeziehung eingebunden sind. Der Anstieg der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betrifft insbesondere ein Projekt in Großbritannien: Aufgrund der Nichterteilung der notwendigen Baugenehmigung durch die zuständigen Behörden konnte das Projekt nicht wie ursprünglich geplant realisiert werden. In diesem Zusammenhang wurden korrespondierende Rückstellungen für Earn-out Verpflichtungen in Höhe von 30,3 Mio. Euro aufgelöst. Parallel dazu wurden hier aktivierte Projektrechte in Form von Vorräten in Höhe von 29,3 Mio. Euro wertberichtigt. Daneben umfassen die übrigen Erträge eine Vielzahl weiterer Einzelpositionen. D.3 Materialaufwand
D.4 Personalaufwand
Die BayWa r.e. Group hatte zum Bilanzstichtag insgesamt 221 (im Vorjahr 138) Studenten, Auszubildende und Praktikanten angestellt. D.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Den Kursverlusten aus Währungsumrechnungen in Höhe von -164,3 Mio. Euro stehen Kursgewinne in Höhe von +159,8 Mio. Euro gegenüber. Siehe Erläuterung unter (D.2.). Der Anstieg der übrigen Aufwendungen, die im Wesentlichen allgemeine Vertriebs- und sonstige Kosten u. a. zur Absicherung betrieblicher Risiken enthalten, ist auf eine Vielzahl weiterer Einzelpositionen zurückzuführen. Des Weiteren verringerten sich die Kosten für Fremdpersonal. D.6 Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen und übriges Beteiligungsergebnis
Das Ergebnis aus den at-Equity-bilanzierten Anteilen und übriges Beteiligungsergebnis erhöhte sich in Summe im Vorjahresvergleich um 50,1 Mio. Euro. Im Vorjahr wirkte sich vor allem das Ergebnis der Amadeus Wind Holdings LLC, Wilmington, USA, negativ aus, die 2021 aufgrund extremer Wetterbedingungen in Texas mit starken Schneefällen und gefrierendem Regen und daraus resultierenden Ausfällen der Windenergieanlagen zu Schadensersatzleistungen im Zusammenhang mit fixierten Stromabnahmeverträgen verpflichtet war. Das übrige Beteiligungsergebnis stieg um 34,3 Mio. Euro gegenüber dem Wert des Vorjahres und liegt bei 35,1 Mio. Euro. Der Anstieg ist insbesondere auf die im Geschäftsjahr 2022 erfolgten Unternehmensveräußerungen zurückzuführen. Im Wesentlichen war dies das Bioenergy-Portfolio, bestehend aus der BayWa r.e. Bioenergy GmbH, Regensburg, und deren Tochterunternehmen (für Details dazu wird auf Abschnitt B.2 des Konzernanhangs verwiesen). Dividendenerträge werden grundsätzlich mit der Entstehung des Zahlungsanspruchs erfasst. D.7 Zinsertrag und Zinsaufwand
1 Aufwendungen mit negativem, Erträge mit positivem Vorzeichen Die tatsächlichen Steuererträge und -aufwendungen beinhalten die Körperschaft- und Gewerbesteuern der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern der ausländischen Gesellschaften. Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Wertansätzen nach IFRS sowie auf Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Im Eigenkapital wurden -54,2 Mio. Euro latente Steuern (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro) erfolgsneutral mit der Bewertungsrücklage verrechnet, welche im Wesentlichen aus Hedge-Accounting resultieren. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Diese betragen 37,5 Mio. Euro (Vorjahr: 40,6 Mio. Euro). Im Rahmen der Unternehmensplanung wird hierfür ein Zeithorizont von maximal fünf Jahren zugrunde gelegt. Für Verlustvorträge und Steuergutschriften in Höhe von 264,4 Mio. Euro (Vorjahr: 114,1 Mio. Euro) und 40,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) wurden keine latenten Steueransprüche gebildet, weil von der Nutzbarkeit der Verlustvorträge nicht innerhalb des genannten Zeithorizonts ausgegangen wird. Für temporäre Differenzen in Höhe von 8,1 Mio. € (Vorjahr: 24,4 Mio. €) wurden keine latenten Steueransprüche gebildet, weil nicht davon ausgegangen wird, dass die künftige Realisierung dieser Differenzen zu Steuerminderungen führen wird. Teilweise sind Verlustvorträge von einzelnen Konzerngesellschaften zeitlich begrenzt vortragbar. Verlustvorträge, für die keine latente Steuer gebildet wurde, werden voraussichtlich in Höhe von 65,0 Mio. Euro (Vorjahr: 12,8 Mio. Euro) durch die zeitlich begrenzte Vortragbarkeit in den nächsten 20 Jahren verfallen, davon 5,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro) innerhalb von 5 Jahren und 42,8 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro) innerhalb von 15 Jahren. Steuergutschriften, für die keine latente Steuer gebildet wurde, werden voraussichtlich in Höhe von 40,4 Mio. Euro (Vorjahr 0,0 Mio. Euro) durch die zeitlich begrenzte Vortragbarkeit in den nächsten 20 Jahren verfallen, hiervon 24,9 Mio. Euro (Vorjahr 0,0 Mio. Euro) innerhalb von 15 Jahren. Der aus der Entstehung bzw. Auflösung temporärer Differenzen resultierende latente Steuerertrag beläuft sich auf 18,7 Mio. Euro (Vorjahr: Steueraufwand von 1,1 Mio. Euro). Im Jahr 2022 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 12,3 Mio. Euro (Vorjahr: 17,7). Sie wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften zukünftig von steuerlichen Gewinnen oder von ausreichend zu versteuernden temporären Differenzen ausgegangen wird. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Steuersatz der BayWa r.e. AG beträgt für das Berichtsjahr 32,59 Prozent (Vorjahr: 32,57 Prozent). Die aktiven und passiven latenten Steuern sind den einzelnen Bilanzpositionen wie folgt zugeordnet:
Der gesamte Steueraufwand liegt 16,4 Mio. Euro über dem zu erwartenden Steueraufwand, der sich bei Anwendung des rechnerischen Steuersatzes ergeben würde. Der rechnerische Steuersatz von 32,59 Prozent ermittelt sich aus dem für die BayWa r.e. AG geltenden Körperschaftsteuersatz von 15,00 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,50 Prozent sowie der für die BayWa r.e. AG geltenden Gewerbesteuerbelastung in Höhe von 16,77 Prozent. Passive latente Steuern für Tochtergesellschaften und assoziierte Unternehmen wurden insoweit nicht bilanziert, als die Gesellschaft den Umkehreffekt steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Für temporäre Differenzen von Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen (Outside basis differences) in Höhe von 17,5 Mio. Euro (Vorjahr: 8,4 Mio. Euro) wurden passive latente Steuern nicht gebildet. Nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom rechnerischen Steueraufwand gemäß Konzernsteuersatz zum in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ertragsteueraufwand:
D.9 Gewinnanteil der Minderheitsgesellschafter Den anderen Gesellschaftern zustehende Anteil am Konzernjahresüberschuss in Höhe von 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro) entfällt im Jahr 2022 im Wesentlichen auf die Minderheitsgesellschafter im Zusammenhang mit spanischen, italienischen, französischen und US-amerikanischen Windparks. 5) E Weitere AngabenE.1 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung der BayWa r.e. Group Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die flüssigen Mittel der BayWa r.e. Group im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Der in der Kapitalflussrechnung dargestellte Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel, also Kassenbestände, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Einflüsse aus wechselkursbedingten Änderungen der flüssigen Mittel sind aufgrund der überwiegenden Tätigkeit im Euro-Raum von untergeordneter Bedeutung und werden deshalb zusammen mit den Konsolidierungskreisveränderungen dargestellt. Die Zahlungsmittel unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen. Entsprechend den Vorgaben des IAS 7 wird die Kapitalflussrechnung in Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit unterteilt. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit wird ausgehend vom Konzernjahresüberschuss indirekt ermittelt. Dazu wird dieser Cashflow um nicht zahlungswirksame Aufwendungen (im Wesentlichen Abschreibungen) und Erträge bereinigt. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit wird zahlungsbezogen ermittelt und umfasst neben Zahlungszu- und -abflüssen aus Unternehmenserwerben die zahlungswirksamen Veränderungen im Konzernanlagevermögen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit wird ebenfalls zahlungsbezogen ermittelt und umfasst in erster Linie die zahlungswirksamen Veränderungen aus Finanzmittelaufnahmen sowie die Zahlungsmittelabflüsse aus Dividendenzahlungen und der Rückführung von Finanzmitteln. Im Rahmen der indirekten Ermittlung wurden Veränderungen aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen eliminiert, da diese nicht zahlungswirksam sind. Daher ist ein Abgleich dieser Angaben mit den Werten in der Konzernbilanz nicht möglich. Weiterführende Angaben zu Unternehmenskäufen und -Verkäufen enthält Abschnitt B.2. Die Überleitung der Bewegung der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:
Die Veränderungen aufgrund des Zugangs bzw. Abgangs von Projektgesellschaften werden unter den sonstigen Änderungen gezeigt. E.2 Rechtsstreitigkeiten Die Unternehmen des Konzerns sind und werden auch künftig im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Rechtsstreitigkeiten und Verfahren konfrontiert. Diese können beispielsweise aus der Geltendmachung von Ansprüchen aus Fehlleistungen und -lieferungen, aus Zahlungsstreitigkeiten oder aus Verstößen gegen regulatorische bzw. steuerliche Vorschriften resultieren. Folgen hieraus können u. a. darin bestehen, dass einzelnen Unternehmen des Konzerns die Zahlung von Schadensersatz, Geldbußen oder sonstige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen auferlegt werden. Die Tätigkeit im Bereich der Solar- und Windenergieanlagen kann auch dazu führen, dass die BayWa r.e. Group Klageverfahren gegen Bau-/Betriebsgenehmigungen von Projekten ausgesetzt ist. Durch die internationale Geschäftstätigkeit sind die Unternehmen des Konzerns in geringem Umfang auch einem politisch-rechtlichen Risiko ausgesetzt. Demnach könnten rechtlich bestehende Ansprüche des Konzerns aufgrund schwacher Staatsstrukturen bzw. unterentwickelte Rechtssysteme nicht durchsetzbar sein. Diese Risiken werden durch die entsprechenden Fachbereiche des Konzerns laufend überwacht. Die BayWa r.e. AG oder eine ihrer Konzerngesellschaften sind nicht an Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns haben könnten oder innerhalb der letzten zwei Jahre gehabt haben. Entsprechende Verfahren sind auch nicht absehbar. Für eventuelle finanzielle Belastungen aus anderen Gerichts- oder Schiedsverfahren sowie für sonstige Rechtsstreitigkeiten sind bei der jeweiligen Konzerngesellschaft in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet worden bzw. besteht in angemessenem Umfang Versicherungsdeckung. Diese bestehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Bau- und Betriebsgenehmigungen von Windkraftanlagen. E.3 Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Entsprechend den Vorschriften des § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG hat jeder Aktionär, dem mehr als der vierte Teil der Aktien einer Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland gehört, dies dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Der BayWa r.e. AG wurde das Bestehen folgender Beteiligungen mitgeteilt (der Stimmrechtsanteil bezieht sich jeweils auf den Zeitpunkt der Mitteilung und kann daher zwischenzeitlich überholt sein): Am 12. April 2021 hat uns die BayWa Aktiengesellschaft gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört. Die BayWa Aktiengesellschaft hat uns weiter gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an der BayWa r.e. AG gehört. Am 12. April 2021 hat uns die EIP Ruby Renewables Invest GmbH gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört. Am 12. April 2021 hat uns die EIP Ruby Renewables Invest Holding S.à r.l. gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört, da ihr die Anteile, die unmittelbar der von ihr abhängigen EIP Ruby Renewables Invest GmbH an der BayWa r.e. AG gehören, gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Die EIP Renewables Invest SCS hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört, da ihr die Anteile, die unmittelbar der von ihr abhängigen EIP Ruby Renewables Invest GmbH an der BayWa r.e. AG gehören, gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Die EIP Renewables Invest GP S.à r.l. hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört, da ihr die Anteile, die unmittelbar der von ihr abhängigen EIP Ruby Renewables Invest GmbH an der BayWa r.e. AG gehören, gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Die Energy Infrastructure Partners AG hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört, da ihr die Anteile, die unmittelbar der von ihr abhängigen EIP Ruby Renewables Invest GmbH an der BayWa r.e. AG gehören, gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Die Energy Infrastructure Partners Holding AG hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört, da ihr die Anteile, die unmittelbar der von ihr abhängigen EIP Ruby Renewables Invest GmbH an der BayWa r.e. AG gehören, gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Die Zurechnung der Aktien, die unmittelbar der EIP Ruby Renewables Invest GmbH gehören, zu Energy Infrastructure Partners Holding AG und zu jedem anderen mitteilenden Unternehmen erfolgt jeweils bis zu dem jeweiligen mitteilenden Unternehmen über die nachfolgende (absteigend dargestellte) Beteiligungskette:
Am 9. Juli 2021 hat uns die BayWa Aktiengesellschaft gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört und ihr auch nicht mehr eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an der BayWa r.e. AG gehört. Die BayWa Aktiengesellschaft hat uns ferner gemäß § 21 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an der BayWa r.e. AG gehört, da ihr die Anteile, die unmittelbar von der von ihr abhängigen BayWa EEH GmbH gehaltenen werden, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Am 9. Juli 2021 hat uns die BayWa EEH GmbH gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört. Die BayWa EEH GmbH hat uns weiter gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an der BayWa r.e. AG gehört. E.4 Nahestehende Unternehmen und Personen Bezogen auf den Gesellschafterkreis der BayWa r.e. AG besteht für die BayWa AG, München, aufgrund ihres Anteilsbesitzes die Möglichkeit, beherrschenden Einfluss auf die BayWa r.e. AG auszuüben. Die Gesellschaft ist deshalb als nahestehendes Unternehmen einzustufen. Es wurden im Geschäftsjahr 2022 von der BayWa AG Servicekosten in Höhe von 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 6,7 Mio. Euro) und aus konzerninternen Krediten Zinsen in Höhe von 35,9 Mio. Euro (Vorjahr: 41,4 Mio. Euro) an die BayWa r.e. Group weiterbelastet. Daneben erfolgte im Vorjahr eine Ausschüttung durch die BayWa r.e. AG von 44,0 Mio. Euro an die BayWA EEH GmbH, 100%ige Tochter der BayWa AG. Die BayWa r.e. Group finanziert sich über verschiedene Darlehen von der BayWa AG und der BayWa Finanzservice GmbH, die alle zu marktgerechten Konditionen abgeschlossen wurden. Es handelt sich um folgende Verträge:
Für den Vergleichszeitraum waren folgende Verträge zu marktgerechten Konditionen vereinbart:
Die Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
Mitglieder des Aufsichtsrats der BayWa r.e. AG sind Mitglieder in Aufsichtsräten bzw. Vorständen von anderen Unternehmen, mit denen die BayWa r.e. AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält. Ansonsten wurden keine weiteren geschäftlichen Transaktionen im Sinne von IAS 24 durchgeführt, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. E.5 Organe der BayWa r.e. AG Aufsichtsrat Vorstand Prof. Klaus Josef Lutz Vorstandsvorsitzender der BayWa AG (Aufsichtsratsvorsitzender) Roland Dörig Managing Partner der Energy Infrastructure Partners AG (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Andreas Helber Vorstand der BayWa AG Martin Rey Rechtsanwalt, Geschäftsführender Gesellschafter der Maroban GmbH Tim Marahrens Co-Head Investment bei Energy Infrastructure Partners AG Dr. Eveline Steinberger geschäftsführende Gesellschafterin der The Blue Minds Company GmbH Marcus Pöllinger Vorstand der BayWa AG (ab 7. Oktober 2022) Dr. Suzanne Thoma Vorstandsvorsitzende der Sulzer AG (ab 7. Oktober 2022) Matthias Taft CEO und verantwortlich für die BE Wind Projects, BE Solar Projects, BE Services und BE IPP, Legal, Corporate Finance, Strategy und Energy Policy & Sustainability. Bis einschließlich 31. März 2021 zugleich Vorstand der Muttergesellschaft BayWa AG für den Bereich Energie. Günter Haug COO und verantwortlich für die BE Solar Trade, BE Energy Solutions, Marketing, IT, Digital Projects und Organisation & Change. Harald Wilbert (bis 28. November 2022) CFO und verantwortlich für die Aktivitäten im Bereich Bioenergie, Finance & Controlling, Corporate Treasury, HR und das Risikomanagement. E.6 Honorare des Konzernabschlussprüfers Folgende Honorare des Konzernabschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden der BayWa r.e. AG und deren Tochtergesellschaften berechnet:
Die Abschlussprüfungs- und Prüfungsleistungen beinhalten im Wesentlichen die Honorare für die Konzern- und Einzelabschlussprüfung der BayWa r.e. AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Die Honorare für sonstige Leistungen im Vorjahr umfassen überwiegend Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen. g) E.7 Gesamtbezüge des Vorstands und der Aufsichtsgremien Mit Formwechsel wurde die BayWa r.e. renewable energy GmbH im März 2021 in die Rechtsform der Aktiengesellschaft mit der Firma BayWa r.e. AG umgewandelt. Das Management der BayWa r.e. AG in Schlüsselpositionen umfasst den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Bezüge des Vorstands (bzw. der Geschäftsführung) aus dem Geschäftsjahr 2022 summieren sich auf 5,4 Mio. Euro (Vorjahr: 5,3 Mio. Euro). Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats belaufen sich auf 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). Der den Vorstands- (bzw. Geschäftsführungs-) und Aufsichtsratsmitgliedern in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 gewährte Gesamtaufwand wird in der Folge entsprechend dem Gremium in Summe dargestellt. Der Gesamtaufwand der drei Vorstandsmitglieder der BayWa r.e. AG setzt sich jeweils aus einem jährlichen Festgehalt, Nebenleistungen und Altersversorgung zusammen und wird als Zufluss für das betroffene Geschäftsjahr 2021 bzw. 2022 angegeben. Bei der kurzfristig variablen Vergütung (jährliche Tantieme) und der langfristig variablen Vergütung (Tantiemebank bzw. Management Incentive Programm ab April 2021) wird diejenige Tranche angezeigt, die im jeweiligen Geschäftsjahr im Gesamtaufwand ausgewiesen ist.
1 Die Bezüge von Herrn Matthias Taft im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.03.2021 wurden von der BayWa AG gezahlt und in Höhe der für die BayWa r.e. renewable energy GmbH erbrachten Dienstleistungen in obiger Darstellung ausgewiesen. Die Bezüge der Herren Günter Haug und Harald Wilbert im Zeitraum vom 01.01. 2021 bis zum 31.03.2021 wurden von der BayWa r.e. renewable energy GmbH (heutige BayWa r.e. AG) gezahlt. 2 Im Geschäftsjahr 2021 wurden die bestehenden Langfristvergütungen für die Geschäftsjahre 2018 bis 2020 wegen Änderung des Vergütungssystems ausbezahlt. Der ausstehende Saldo für die Gesamtbezüge des Vorstandes beträgt 5,5 Mio. Euro (Vorjahr 2,8 Mio. Euro). Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands Das Vergütungssystem ist auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der BayWa r.e. AG ausgerichtet. Der Aufsichtsrat überprüft die wesentlichen Vertragselemente jährlich und passt diese - soweit erforderlich - an. Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems und der Festlegung der Vergütungshöhen beachtet der Aufsichtsrat die Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder sowie die Lage und die Strategie des Unternehmens ebenso wie die Üblichkeit der Vergütung. Vergütungsstruktur Das Festgehalt der Vorstandsmitglieder wird regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre überprüft, woraus sich kein Anspruch auf Erhöhung ergibt. Kurzfristige variable Vergütung - jährliche Tantieme Die kurzfristige variable Vergütung ist als jährliche Tantieme ausgestaltet, deren Höhe durch den Aufsichtsrat jährlich festgelegt wird. Der Zielwert bzw. die Ziele der jährlichen Tantieme werden durch den Aufsichtsrat in der Regel in der ersten Sitzung des Geschäftsjahres festgelegt. Bei der Festsetzung der Ziele berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere auch den Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Bemessungsgrundlage für die jährliche Tantieme im Geschäftsjahr 2022 ist zu 70 Prozent das Ergebnis vor Zinsen (EBIT) der von dem jeweiligen Vorstandsmitglied verantworteten operativen Einheiten und zu 30 Prozent die individuell vereinbarten Ziele. Die individuellen Ziele ermöglichen eine weitere Differenzierung in Abhängigkeit der konkreten strategischen und operativen Herausforderungen jedes einzelnen Vorstandsmitglieds. Die jährliche Tantieme beträgt im Geschäftsjahr 2022 bei 100 Prozent Zielerreichung 40 Prozent des jeweiligen Festgehalts und kann bei Übererfüllung maximal 60 Prozent des jeweiligen Festgehalts betragen. Die jährliche Tantieme wird in der Regel im Mai des Folgejahres ausbezahlt. Damit erfolgt die erstmalige Auszahlung der kurzfristig variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 im Jahr 2023. Für das Kalenderjahr 2021 erfolgte für den Zeitraum seit 1. Januar 2021 bis zum Wirksamwerden des Formwechsels der BayWa r.e. GmbH zur BayWa r.e. AG keine anteilige Kürzung der jährlichen Tantieme. Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter erfolgt nicht. Die Zielerreichung überprüft der Aufsichtsrat in der Regel im ersten Quartal des auf das zu beurteilende Geschäftsjahr folgenden Geschäftsjahres. Langfristige variable Vergütung - Management Incentive Programm Der langfristige variable Vergütungsbestandteil im Geschäftsjahr 2022 wird in Form eines Management Incentive Programm umgesetzt. Die Vorstandsmitglieder sollen mittels einer angemessenen Vergütung an der langfristigen Wertentwicklung der Gesellschaft im Sinne einer auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgelegten Geschäftspolitik beteiligt werden, zur Förderung des unternehmerischen Handelns und Denkens und einer gestärkten Bindung an die Gesellschaft. Aus diesem Grund nehmen die Vorstandsmitglieder an dem Management Incentive Programm der BayWa r.e. Group teil, um so an der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft zu partizipieren. Die langfristige variable Vergütung soll Anreize schaffen, die strategische Ausrichtung des Unternehmens umzusetzen. Das Management Incentive Programm besteht aus einer Einmalzahlung und weiteren Bonuszahlungen. Im Rahmen des EBITDA-Bonus haben die Vorstandsmitglieder, in Abhängigkeit von der Erreichung des Business Plans der Gruppe, Zahlungsansprüche für die Geschäftsjahre 2021-2022 (Zeitraum Tranche 1), 2023-2025 (Zeitraum Tranche 2) und 2026-2028 (Zeitraum Tranche 3) gegenüber der Gruppe. Die Business Plan-Erreichung ergibt sich für jeden Zeitraum aus dem Verhältnis des im Business Plan der Gruppe ausgewiesenen kumulierten EBITDA dieses Zeitraums mit den tatsächlich erreichten kumulierten EBITDA aus demselben Zeitraum. Das EBITDA jedes Zeitraums bemisst sich auf Basis des testierten IFRS-Jahresabschlusses der BayWa r.e. Group. Der Anspruch auf eine Tranche des EBITDA-Bonus ist jeweils im Mai des Kalenderjahres, das auf das Ende eines Zeitraums einer Tranche folgt, zur Auszahlung fällig; das heißt, Tranche 1 ist im Mai 2023 fällig. Zusätzlich steht den Vorstandsmitgliedern bei Vollzug eines Exits ab dem 1. Januar 2024 und vor Ablauf des 31. Dezember 2028 ein Anspruch auf Auszahlung eines "Exit-Bonus" zu. Ein Exit ist gegeben, wenn entweder die BayWa oder der Investor je sämtliche ihrer Geschäftsanteile an der Gesellschaft verkauft und überträgt oder eine Börsennotierung der Anteile der Gesellschaft im Hauptsegment einer großen Börse initiiert und durchgeführt wird oder in jedem anderen Fall, welche die Gesellschaft als Exit definiert. Der "Exit-Faktor" ist abhängig von der Unternehmenswertsteigerung der Gesellschaft. Grundlage für die Ermittlung der Unternehmenswertsteigerung ist die Berechnung der Internal Rate of Return des Investors (IRR). Der Exit-Faktor beträgt 0 Prozent bei unter 8 Prozent IRR, 50 Prozent bei 11,43 Prozent IRR, 100 Prozent bei 14,86 Prozent IRR und 120 Prozent bei über 17,61 Prozent IRR. Der Exit-Faktor steigt linear und beträgt bei einer IRR von über 17,61 Prozent nie mehr als 120 Prozent. Ein Exit-Bonus ist 60 Kalendertage nach Vollzug eines Exits zur Auszahlung fällig, spätestens jedoch 365 Kalendertage nach Vollzug des Exits. Ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 kein Exit vollzogen worden, entfällt der Anspruch des Vorstands auf den Exit Bonus. Die Vorstandsmitglieder haben in diesem Fall einen Anspruch auf Auszahlung eines "Virtuellen Exit-Bonus". Der "Virtuelle Exit-Faktor" ist abhängig von einer "Virtuellen IRR", der anhand eines fixen virtuellen Exit-Multiple auf das EBITDA für das Jahr 2028 errechnet wird und beträgt 0 Prozent bei unter 8 Prozent Virtueller IRR, 50 Prozent bei 11,43 Prozent Virtueller IRR, 100 Prozent bei 14,86 Prozent Virtueller IRR und 120 Prozent bei über 17,61 Prozent Virtueller IRR. Der Exit-Faktor steigt linear und beträgt bei einer IRR von über 17,61 Prozent nie mehr als 120 Prozent. Der Virtuelle Exit-Bonus ist im Mai 2029 zur Auszahlung fällig. Im Falle eines Ausscheidens vor dem 1. Januar 2024 haben die Vorstände keinen Anspruch auf einen Exit Bonus. Im Falle eines Ausscheidens dem 1. Januar 2024 bleibt ein Anspruch auf einen Exit Bonus bestehen, der auf Basis der IRR zum Zeitpunkt des Ausscheidens ermittelt wird. Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile Der erfolgsunabhängige Bestandteil setzt sich neben einem jährlichen Festgehalt aus Nebenleistungen wie der Nutzung eines Dienstwagens, sowie Beiträgen zu einer Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Die Kosten trägt die BayWa r.e. AG. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils geht zu Lasten des Vorstandsmitglieds. Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung oder gleichgestellte Aufwendungen (Versorgungswerke/-kassen oder Lebensversicherungen) werden ebenfalls bis zu dem Betrag übernommen, den die Gesellschaft zu tragen hätte, wenn ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis bestünde. Bestehende Direktversicherungen in Bezug zur betrieblichen Altersversorgung und bestehende Pensionskassen werden von der BayWa r.e. AG fortgeführt. Eventuell anfallende Lohnsteuern übernimmt das jeweilige Vorstandsmitglied. Darüber hinaus bestehen Pensionszusagen, die dem Vorstandsmitglied einen Festbetrag gewähren. Die Pensionszusagen gewähren eine Berufsunfähigkeitsabsicherung in gleicher Höhe und eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 Prozent der Pensionszusage. Die Pensionsversicherung kann nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Sämtliche Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind auf einen externen Pensionsfonds in Form einer Anrechnungszusage bzw. auf eine Unterstützungskasse ausgelagert. Die laufenden Zahlungen an den Pensionsfonds bzw. die Unterstützungskasse sind in den anzugebenden Gesamtbezügen des Vorstands enthalten. Die Gesellschaft unterhält, auch im Interesse der Gesellschaft, für die Vorstandsmitglieder eine Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung, eine Strafrechtsschutz-Versicherung und eine D & O-Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung. Die Versicherungen sehen einen Selbstbehalt für die Vorstände vor. Die Gesellschaft sagt den Vorständen die Aufrechterhaltung eines diesen Versicherungspolicen in den wesentlichen Punkten entsprechenden Versicherungsschutzes zu, sowohl für die Laufzeit des Vertrags als auch bis zum Ablauf von zwölf Jahren nach dessen Beendigung, es sei denn dies ist für die Gesellschaft nicht möglich oder gemessen an den Marktbedingungen und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft wirtschaftlich nicht mehr zumutbar. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, weil er unwiderruflich von seiner Tätigkeit freigestellt wird, hat er bei Vorliegen eines "Good-Leaver Falls" einen Anspruch auf Auszahlung der anteiligen langfristigen variablen Vergütung (bis zu seinem Ausscheiden). Ein "Good-Leaver Fall" liegt auf Grund von Tod, Berufsunfähigkeit, Pensionierung, einer Kündigung oder Nichtverlängerung des Vorstandsdienstvertrags durch die Gesellschaft, je ohne wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB, vor. Sofern das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds auf keinen der genannten Gründe beruht, handelt es sich um einen "Bad Leaver Fall". Bei einem "Bad Leaver Fall" hat das ausgeschiedene Vorstandsmitglied keinen Anspruch auf Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung. Grundzüge des Vergütungssystems des Aufsichtsrats Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll insgesamt ausgewogen sein und in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben sowie zur Lage der Gesellschaft stehen. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten im Einklang mit der Anregung G.18 des DCGK eine reine Festvergütung, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu stärken, eine objektive und neutrale Wahrnehmung der Beratungs- und Überwachungsfunktion sowie unabhängige Personal- und Vergütungsentscheidungen zu ermöglichen. Aufsichtsräte erhalten Ersatz ihrer Aufwendungen und Erstattung der von ihnen wegen ihrer Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses zu entrichtenden Umsatzsteuer. Zudem sind die Aufsichtsratsmitglieder in die Gruppenunfallversicherung der Gesellschaft einbezogen. Die Gesellschaft unterhält auch im Interesse der Gesellschaft für die Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung und eine D & O-Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Es gibt keine weitere Vergütung im Falle des Ausscheidens oder eine Bestimmung hinsichtlich der Vergütung nach der Amtszeit. Mit Verzichtsvereinbarungen haben fünf der acht Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft vereinbart, auf den Erhalt jeglicher Vergütung für ihre Tätigkeiten als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 und in künftigen Geschäftsjahren zu verzichten. E.8 Konzernzugehörigkeit und Offenlegung Die BayWa r.e. AG wird in den Konzernabschluss der BayWa AG, München/Deutschland zum 31. Dezember 2022 (kleinster und größter Kreis) einbezogen. Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt und wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt im Bundesanzeiger sowie beim Handelsregister des Amtsgerichts Münchens/Deutschland. Folgende in den Konzernabschluss der BayWa r.e. AG einbezogene Tochterunternehmen wenden gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Vorschriften zur Aufstellung (§§ 264 ff. HGB), Prüfung (§§ 316 ff. HGB) und Offenlegung (§§ 325 ff. HGB) nicht an:
Folgende in den Konzernabschluss der BayWa r.e. AG einbezogene Tochterunternehmen wenden gemäß § 264b HGB die Vorschriften zur Aufstellung (§§ 264 ff. HGB), Prüfung (§§ 316 ff. HGB) Offenlegung (§§ 325 ff. HGB) nicht an:
E.9 GewinnverwendungsvorschlagDie BayWa r.e. AG als Konzernobergesellschaft der BayWa r.e. Group weist in ihrem nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) aufgestellten und vom Aufsichtsrat am 26. April 2023 festzustellenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 einen Bilanzgewinn von 25.461.481,19 Euro aus. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 26. April 2023 vor, diesen Betrag wie folgt zu verwenden:
Da die vorgeschlagene Dividende insgesamt in der Höhe von 53.623.477,50 Euro den Bilanzgewinn um 28.161.996,31 Euro übersteigt, wird in dieser Höhe eine Entnahme aus den Gewinnrücklagen vorgeschlagen. E.10 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Ankündigung des geplanten Verkaufs des internationalen Solarhandelsgeschäfts Mit Beschluss vom 1. März 2023 beabsichtigt die BayWa r.e. Group das internationale Solarhandelsgeschäft zu verkaufen. Die geplante Transaktion basiert auf der strategischen Neu-Ausrichtung der BayWa r.e. AG, die sich zukünftig auf das internationale Projektgeschäft und die weitere Expansion als Independent Power Producer (IPP) konzentrieren wird. Der geplante Verkauf dient zugleich der Re-Allokation des eingesetzten Kapitals. Aufgrund des Status und Umfangs der Transaktion wird nicht mit einem Verkauf in den nächsten 12 Monaten gerechnet.
München, 25. April 2023 BayWa r.e. AG Der Vorstand Matthias Taft, CEO Günter Haug COO Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa r.e. AG (Anlage zum Konzernanhang) zum 31. Dezember 2022Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang)
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BayWa r.e. AG, München Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der BayWa r.e. AG, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BayWa r.e. AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unteranderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 25. April 2023 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dietmar Eglauer, Wirtschaftsprüfer Christoph Tübbing, Wirtschaftsprüfer Der Konzernabschluss zum 31.12.2022 wurde am 26.04.2023 gebilligt. |
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