ELEFANT-Schleifmittel GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carmen Deepe seit 18.6.2018 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Carmen Scharnick | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ELEFANT-Schleifmittel GmbHWanfriedJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007Bilanz
Anhang zum Geschäftsjahr 2007A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Elefant Schleifmittel GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handeslgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Von der Ausübung des Wahlrechts notwendige Angaben in der Bilanz oder im Anhang darzustellen, wurde Gebrauch gemacht. Zudem werden Erläuterungen auch im Bilanzbericht vorgenommen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine "Kleine Kapitalgesellschaft". B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeitenspiegel II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42, III GmbHG III. Sonderposten mit Rücklageanteil IV. Haftungsverhältnisse D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Steuerliche Sonderabschreibungen II. Abschreibungen auf den Firmenwert III. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in Sonderposten mit Rücklageanteil IV. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen E. Sonstige Angaben I. Anteilsbesitz II. Geschäftsführungsorgane A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß 1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorangegangenen Geschäftsjahres angegeben. 3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten". 7. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen. 2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlußstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 5. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR 410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. 6. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen waren nach Angaben der Geschäftsleitung nicht durchzuführen.. 7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennkapital angesetzt. 8. Sonstige Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeitenspiegel Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegnüber Nicht-Gesellschaftern sind nach Angaben der Geschäftsleitung zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung teilweise ausgeglichen. II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42, III GmbHG Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, aus Anzahlungen, aus Lieferungen und Leistungen, gegen verbundene Unternehmen, gegenüber Gesellschaftern sowie sonstige Verbindlichkeiten werden im Rahmen des Bilanzberichts erläutert, soweit sie im Einzelnen vorhanden sind. III. Sonderposten mit Rücklageanteil Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i.V.m. § 7g EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden nach Auskunft der Geschäftsleitung am Bilanzstichtag nicht. D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung I. Steuerliche Sonderabschreibungen Im Geschäftsjahr wurden Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG i.V.m. § 254 HGB nicht vorgenommen. II. Abschreibungen auf den Firmenwert Ein Firmenwert war nicht zu bilanzieren. III. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw, aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keineErträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteil enthalten IV. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Anlagespiegel und dem Bilanzbericht. E. Sonstige Angaben I. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen II. Geschäftsführungsorgane Außer der Geschäftsführernin waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2007 - 31.12.2007Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 152.334,46 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. 1.1.2006 - 31.12.2006Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 153.257,88 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 500,00 EUR. |
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