Climawin GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kirstin Hoh seit 9.12.2010 | Prokura |
Stefan Rauh seit 10.7.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rauh Holding GmbH (vormals: Rauh SR Fensterbau GmbH)Zapfendorf, OT SassendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben
Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 folgende und 264 folgende HGB sowie nach
den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Nachdem es sich bei der Berichtsfirma um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
handelt, werden die Erleichterungsvorschriften der
§§ 266 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit 268 Abs. 4
und 5 (Restlaufzeitangaben), 274 a, 276 und 288 HGB, sowie
bezüglich der Offenlegung die Erleichterungen des
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind nach § 42 Abs. 3 GmbHG in der
Bilanz gesondert ausgewiesen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung nach
Änderung durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
vom 17. Juli 2015 und unter zusätzlicher Beachtung der
steuerrechtlichen Bestimmungen. Die Vorjahresbeträge
wurden nicht an die geänderte Bilanzierung und
Bewertung angepasst.
Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit
entgeltlich erworben, werden zu Anschaffungskosten
bewertet, die um planmäßige Abschreibungen
vermindert werden. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Die
Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände
wird aufgrund der wirtschaftlichen Abnutzung festgelegt. In
die Herstellungskosten werden die Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für
Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten
einbezogen (§ 255 Abs. 3 HGB). Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens werden
zeitanteilig vorgenommen. Die geringwertigen
Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR
800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt. Finanzanlagen werden
zu Anschaffungskosten bewertet. Unverzinsliche oder niedrig
verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.
Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit
erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Das
strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Handelswaren
sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen
bilanziert. Die unfertigen und fertigen Leistungen werden
zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem
Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten
die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen
für Fremdkapital werden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen. In allen Fällen wurde
verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den
voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für
noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich
aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden zum Nennwert unter Abzug von
Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken
und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des
allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.
Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens
wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach
§ 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich
aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben,
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden mit dem Devisenmittelkurs am Tage des
Geschäftsvorfalls berücksichtigt. Kursverluste
bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der
Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst. (§ 284 Abs.
2 Nr. 2 HGB).
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage haben, sind nicht gegeben
. (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bzw.
Bewertungsstetigkeit§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss kein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Berichtsfirma vermittelt, liegen nicht vor (§ 264 Abs.
2 HGB).
Sonstige Angaben
1. Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 268
Abs. 7 HGB)
Zum 31. Dezember 2023 bestanden
Eventualverbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
in Höhe von € 27.441,58 aus
Avalkreditverträgen mit Banken bzw. Versicherungen,
aufgrund von Vorauszahlungs-, Vertragserfüllungs- und
Gewährleistungsbürgschaften, die diese im Auftrag
des Unternehmens für die Abwicklung von
Bauaufträgen übernommen hat.
2. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten
(§ 285 Nr. 7 HGB)
Im Wirtschaftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Sassendorf, den 17. Juni 2024 gez. Rauh Stefan Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. Juni 2024 |
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