Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 4926
Vorher
Teamwork EDV-Marketing und Vertriebs GmbH
Eingetragen
22.3.1995
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen, Körperpflegemitteln, Putz- und ReinigungsmittelnGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Marketing- und Dienstleistung sowie Vertrieb und Handel jeweils im EDV-Bereich, kosmetische Dienstleistungen aller Art sowie Hausmeistertätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Patrick Maclinger
67.11%
Andrea Müller-Maclinger
32.89%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Anteil
Andrea Müller-Padlinger
Teilane Str. 20, 79111 Freiburg
Patrick Padlinger
Teilane Str. 20, 79111 Freiburg

Konzern- und Jahresabschlüsse

Teamwork GmbH

(vormals: Teamwork EDV-Marketing und Vertriebs GmbH)

Freiburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 5.393,50 42.112,50
I. Sachanlagen 5.393,50 153,50
II. Finanzanlagen 0,00 41.959,00
B. Umlaufvermögen 52.261,29 51.994,93
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 43.688,77 33.170,62
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.572,52 18.824,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 104,99 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 57.759,78 94.107,43

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 21.919,07 27.991,40
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 3.645,52 -2.426,81
B. Rückstellungen 20.503,87 53.040,00
C. Verbindlichkeiten 15.336,84 13.076,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 57.759,78 94.107,43

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die bisher nach einem pauschalen Verfahren ermittelte Garantierückstellung wurde in Abweichung zum Vorjahr auch und soweit notwendig erstmalsnach Maßgabe des Garantieanfalls ermittelt.

Hinsichtlich der Bewertung der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden keine Kompensationsmöglichkeiten von Kursgewinnen und -verlusten mehr berücksichtigt.

Diese Änderungen der Bewertungsmethoden können per Saldo zu einer wesentlichen Veränderung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. Sowohl das ausgewiesene Gesamtvermögen als auch die dargestellte Ertragslage haben sich dadurch wesentlich verändert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst (Kalenderjahre 2008 und 2009).

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten / zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen, soweit vorhanden, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden nicht abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Von den Gesamtforschungs- und Entwicklungskosten entfallen 0,- € auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Angaben unterbleiben gem. § 274a HGB.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Hierbei handelt es sich ganz überwiegend um Versicherungen für das Kalenderjahr 2011.

Stammkapital

Das Stammkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angaben zur Ergebnisverwendung unterbleiben gem. § 325 Abs. 1 HGB.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren durch die jeweilige Versicherungsgesellschaft selbst bewertet.

Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Die Zuführungsbeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" erfasst. Der verbleibende Zuführungsbetrag am Stichtag beläuft sich auf 19.301,13 EUR.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht weiter erläutert.

Verbindlichkeiten

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren. Die Aufgliederung zu den Restlaufzeiten unterbleibt gem. § 288 HGB.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse, mit deren Eintritt aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nicht gerechnet wird.

Verbindlichkeiten mit Bürgschaften

Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Bürgschaften abgesichert sind.

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Frau Andrea Müller-Gnädinger

Die Geschäftsführerin ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Die Geschäftsführerin ist von der Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers.

Bildung von Bewertungseinheiten

Die Gesellschaft hat keine Bewertungseinheit gebildet.

Ausschüttungssperre

Es liegt keine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Freiburg, den 29.06.2011

Andrea Müller-Gnädinger

(Geschäftsführerin)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.6.2011.

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