Hoffmann
GmbH
Kraiburg a.
Inn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.339,32 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,32 |
| II.
Sachanlagen |
17.338,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
54.052,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.278,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.773,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.495,81 |
| D.
sonstige Aktiva |
35.908,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
110.795,95 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
73.012,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
48.012,64 |
| B.
Rückstellungen |
18.986,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
18.796,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
18.796,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
110.795,95 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsansätze
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ist nach
den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Entgeltlich erworbene
Immaterielle Anlagewerte wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar,
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen, die handelsrechtliche Nutzungsdauer entspricht
dabei der steuerlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis
€ 410,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter) werden
im Anschaffungsjahr aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben. Der steuerliche Sammelposten nach § 6
Abs. 2a EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da
er für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung
ist.
Folgende Abschreibungen wurden vorgenommen:
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Inventur wurde zum
31. Dezember 2011 durchgeführt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Wertberichtigungen wurden entsprechend
vorgenommen. Die Umrechnung von fremden Währungen
wurde zu den amtlichen Umsatzsteuer- Umrechnungskursen
vorgenommen.
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden. Sie wurden in
Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
dafür notwendig ist.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbetrag passiviert.
Aktive latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheren
Gewinn.
Von der Möglichkeit, einen Aktivposten für
latente Steuererträge zu bilden, wurde kein Gebrauch
gemacht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011
war:
Herr Detlev Hoffmann
Die Gesellschaft gilt gemäß § 267
Abs. 4 HGB zum 31. Dezember 2011 als kleine
Kapitalgesellschaft. Sie hat von den gesetzlichen
Erleichterungsvorschriften bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses teilweise Gebrauch gemacht.
Gemäß der Befreiungsvorschrift des §
264 Abs. 1 S. 3 HGB wird kein Lagebericht aufgestellt.
Kraiburg,
- Geschäftsführung -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.08.2012
festgestellt.
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