S & R
GmbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.960,98 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
185,00 |
| II.
Sachanlagen |
44.430,00 |
| III.
Finanzanlagen |
4.345,98 |
| B.
Umlaufvermögen |
232.792,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
231.143,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
870,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.649,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.594,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
288.348,31 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.205,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
36.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
41.794,09 |
| B.
Rückstellungen |
2.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
265.942,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
142.686,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
288.348,31 |
Anhang
Seite 1
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Vergleichbarkeit mit Vorjahresangaben
Prüfungspflicht
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Bewertungsvorschriften
III. Angaben zur Bilanz
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
IV. Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Der Jahresabschluss der S & R GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Vergleichbarkeit mit Vorjahresangaben
Auf Grund eines Kontenrahmenwechsels ist
technischbedingt kein Vorjahresausweis möglich.
Prüfungspflicht
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Das Unternehmen
ist somit nicht nach § 316 Abs. 1 HGB
prüfungspflichtig.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Verrechnungsvorschriften des § 246 HGB wurden
beachtet.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten.
Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt
oder nachfolgend im Anhang dargestellt.
Bewertungsvorschriften
Die Grundsätze der Bilanzidentität sind
gewahrt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB wurden
nicht gebildet.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet
und planmäßig auf die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen
wurden planmäßig vorgenommen. Die Nutzungsdauern
der einzelnen Anlagegegenstände wurden anhand von
Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt.
Das Finanzanlagevermögen wurde unter Beachtung
von § 253 Abs. 3 HGB höchstens mit den
Anschaffungskosten gem. § 253 Abs. 1 HGB
angesetzt.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften
des § 253 HGB bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.
Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Selbständig nutzungsfähige
Vermögensgegenstände des beweglichen
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR
150 und EUR 1.000 wurden zu einem Sammelposten
zusammengefasst und werden gleichmäßig über
5 Jahre abgeschrieben.
III.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
größer 5 Jahre TEUR 67.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt TEUR 0.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
IV.
Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte von dem Geschäftsführer
Norbert Stephany, Kaufmann, geführt.
Aachen, den 26. Juni 2012
S & R GmbH
Die Geschäftsführung
gez. Norbert
Stephany
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2012 festgestellt.
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