PRAXIS
Software AG
Pferdingsleben
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
721.251,00 |
746.791,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,51 |
2,51 |
| II.
Sachanlagen |
543.827,53 |
569.367,04 |
| III.
Finanzanlagen |
177.421,96 |
177.421,96 |
| B.
Umlaufvermögen |
862.373,42 |
1.198.660,73 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
107.951,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
241.561,52 |
692.200,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
620.811,90 |
398.508,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
3.360,47 |
| Aktiva |
1.583.624,42 |
1.948.812,71 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
993.946,82 |
915.273,27 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
47.500,00 |
|
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-2.500,00 |
|
| II.
Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
941.446,82 |
860.273,27 |
| B.
Rückstellungen |
54.850,31 |
435.763,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
534.827,29 |
229.601,36 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
368.175,00 |
| Passiva |
1.583.624,42 |
1.948.812,71 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2021
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
PRAXIS Software AG
mit Sitz in Pferdingsleben, eingetragen im
Handelsregister beim Amtsgericht Jena unter HRB Nr. 111733
wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften aufgestellt. Ergänzend hierzu wurden die
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Offenlegung des Jahresabschlusses werden in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Umstände, die zu einer Erläuterungspflicht
gemäß § 264 HGB führen, liegen nicht
vor. In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung haben sich im Vergleich zum Vorjahr keine
wesentlichen erläuterungspflichtigen
Veränderungen ergeben.
Im Einzelnen wird nach folgenden Grundsätzen
bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und
Finanzanlagen
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gem. § 255 Abs. 2 a HGB mit bei dessen
Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung
noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen
vorgenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei
Software drei Jahre unterstellt.
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um die planmäßige
Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen
Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr sofort
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum
Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurden
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von
Gegenständen des Anlagevermögens
über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag
beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen.
Umlaufvermögen
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem
Nennbetrag angesetzt. Soweit erforderlich, wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ist durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% Rechnung getragen. Valutaforderungen
bestehen nicht.
Gezeichnetes Kapital
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Laufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Währungsumrechnung
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Außerplanmäßige Abschreibungen waren
im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen und den Sonstigen
Vermögensgegenständen haben EUR 145.325,87 eine
Laufzeit über 1 Jahr.
Eigenkapital
Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von EUR 860.273,27 enthalten.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten haben EUR 124.858,51
eine Laufzeit von unter 1 Jahr und EUR 409.968,78 eine
Laufzeit von mehr als 5 Jahren.
IV. Sonstige Angaben
1. sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
a) Miet- und Leasingverträgen in Höhe
von Gesamtbetrag EUR 149.746,65 davon innerhalb eines
Jahres EUR 137.223,60
2. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Pferdingsleben, den 21.01.2023
__________________________________ Uwe Wirth
__________________________________ Beate Volkmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.01.2023
festgestellt.
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