Trianel Windkraftwerk Borkum II Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Warnecke seit 24.2.2022 | Geschäftsführer |
Martin Blume seit 24.2.2022 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Offshore-Windpark RIFFGAT GmbHOldenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023Struktur und Geschäftstätigkeit Geschäftsgegenstand der Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH ist die Planung, Errichtung und der Betrieb des Offshore-Windparks RIFFGAT in der Nordsee, innerhalb der deutschen Zwölf-Seemeilen-Zone, ca. 15 km nordwestlich der Insel Borkum, der 30 Windenergieanlagen umfasst, sowie die Einspeisung der damit gewonnen Energie in das Netz des zuständigen Netzbetreibers. Die Offshore-Bauphase des Projekts begann im Mai 2012. Diese wurde bis September 2013 mit Herstellung der tatsächlichen Betriebsbereitschaft aller 30 Windenergieanlagen ("WEA") beendet. Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurden insgesamt rd. 326,35 GWh eingespeist. Im Vorjahr betrug die Einspeisung rd. 371,30 GWh. Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen Die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes sieht eine Erhöhung der Ausbauziele für Windenergie vor der Küste von 20 auf mindestens 30 Gigawatt Leistung bis 2030 vor. Bis 2035 soll eine installierte Leistung von mind. 40 Gigawatt und bis 2045 von 70 Gigawatt erreicht werden. Bis 2030 sollen mindestens 80 % des Stromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen. Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms lag laut den Angaben des Statistischen Bundesamtes vom 7. März 2024 für das Jahr 2023 bei 56,0 % (Vorjahr: 46,3 %). Die Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH befindet sich seit 2021 außerhalb der EEG-Vergütung. Im Jahr 2023 befand sich die Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH in der sonstigen Direktvermarktung und erzielte eine Vergütung in Höhe der EPEX-Spotpreise. Zusätzlich erfolgte die Vermarktung von Herkunftsnachweisen. Unternehmenssituation Ertragslage
Die Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH weist zum 31. Dezember 2023 einen Verlust (EBIT) in Höhe von 52.132 T€ aus (Vorjahr: Gewinn 9.005 T€). Die Verringerung des EBIT resultiert im Wesentlichen aus geringeren Erlösen aus Einspeisungen in Höhe von 19.413 T€ und außerplanmäßigen Abschreibung auf das Sachanlagevermögen in Höhe von 41.156 T€ sowie höheren Materialaufwendungen in Höhe von 5.577 T€. Die Umsatzerlöse in Höhe von 34.190 T€ (Vorjahr: 53.603 T€) beinhalten im Wesentlichen die Einspeisungen von Strom und sind unter dem Vorjahresniveau auf Grund von geringerer Vergütung und geringeren Einspeisungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1.941 T€ (Vorjahr: 1.651 T€) beinhalten hauptsächlich Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 957 T€ und Erträge aus periodenfremder Entschädigungsleistungen in Höhe von 973 T€. Der Materialaufwand liegt aufgrund höherer Instandhaltungsaufwendungen mit 32.343 T€ über dem Niveau des Vorjahres (26.756 T€). Die Erhöhung der Abschreibungen ist im Wesentlichen bedingt durch eine im Berichtsjahr durchgeführte außerplanmäßige Abschreibung auf das Sachanlagevermögen in Höhe von 41.156 T€. Gründe hierfür waren im Wesentlichen gesunkene Strompreisannahmen. Die Verringerung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (3.768 T€; Vorjahr: 8.505 T€) resultiert im Wesentlichen aus einer geringeren Zuführung der Rekultivierungsrückstellung aufgrund von Zinseffekten (2.022 T€; Vorjahr: 4.895 T€). Des Weiteren waren im Vorjahr Aufwendungen für Gewinnabschöpfung in Höhe von 1.535 T€ enthalten. Unter Berücksichtigung des positiven Zinsergebnisses (5.682; Vorjahr: 361 T€) ergibt sich ein Verlust in Höhe von 46.449 T€ (Vorjahr: Gewinn 9.228 T€) vor Gewinnabführungsvertrag. Das Zinsergebnis in Höhe von 5.682 T€ resultiert im Wesentlichen aus der Verzinsung des Cash Pool durch die EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg (5.208 T€) und von Zinserträge auf Grund von Zinssatzänderungen der Rekultivierungsrückstellung (482 T€). Investitionen Im Geschäftsjahr hat die Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH Investitionen in die immateriellen Vermögensgegenstände und in das Sachanlagenvermögen in Höhe von insgesamt 173 T€ vorgenommen. VermögenslageDie Bilanzstrukturen haben sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt entwickelt:
Die Bilanzsumme der Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH hat sich im Wesentlichen aufgrund der plan- und der außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von insgesamt 52.152 T€ auf das Sachanlagevermögen verringert, gegenläufig wirkt die Forderungen gegen die EWE Aktiengesellschaft aus Verlustübernahme in Höhe von 39.762 T€. Die Gesellschaft weist aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit eine hohe Anlagenintensität mit entsprechender Kapitalbindung auf. So beträgt der Anteil des Sachanlagevermögens an der Bilanzsumme 36,1 %. Im Umlaufvermögen befinden sich Forderungen gegen die EWE Aktiengesellschaft aus einer Cash Pooling Vereinbarung in Höhe von 167.592 T€ (Vorjahr: 167.921 T€) sowie Forderungen aus Verlustübernahme in Höhe von 46.449 T€ (Vorjahr: 0 T€). Weiterhin werden Forderungen aus Einspeisungen im Dezember 2023 in Höhe von 7.666 T€ sowie sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 2.499 T€ ausgewiesen.
Das Eigenkapital beträgt 26 T€ und ist vollständig eingezahlt. Die Finanzierung des langfristigen Vermögens erfolgt insbesondere durch eine Kapitalrücklage in Höhe von 327.184 T€. Die Kapitalrücklagenquote (92,2 %) ist gegenüber dem Wert zu Beginn des Geschäftsjahres (89,6 %) annähernd gleichbleibend. Die Rückstellungen (27.317 T€; Vorjahr: 27.313 T€) beinhalten unter anderem Rückstellungen für Rekultivierung (20.218 T€; Vorjahr: 18.679 T€), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (7.058 T€; Vorjahr: 7.072 T€) sowie Rückstellungen für Jahresabschlusskosten (41 T€; Vorjahr: 28 T€). Die Verbindlichkeiten (393 T€; Vorjahr: 10.504 T€) beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung (388 T€; Vorjahr: 44 T€), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (5 T€; Vorjahr: 10.460 T€) davon im Vorjahr aus Darlehen gegenüber verbunden Unternehmen (1.563 T€) und aus Verbindlichkeiten aus Gewinnabführung (8.896 T€). Finanzlage
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generiert die Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH & Co. KG Zahlungsmittelzuflüsse in Höhe von 10.302 T€. Diese resultieren im Wesentlichen aus dem Jahresverlust in Höhe von 46.449 T€; den Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von 52.152; der Abnahme des Umlaufvermögens in Höhe von 4.248 T€. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit enthält Investitionen in Höhe von 173 T€. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit betrifft im Wesentlichen eine Auszahlung aus Ergebnisabführung in Höhe von 8.896 T€ und die Tilgung von Krediten mit 1.563 T€. Chancen- und RisikoberichtGrundsätze des Risiko- und Chancenmanagements Die Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH ist an das Risikomanagementsystem der EWE Aktiengesellschaft eingebunden. Das Risikomanagementsystem (RMS) des EWE-Konzerns dient der Früherkennung, Bewertung und Steuerung interner und externer Risiken. Das Interne Kontrollsystem (IKS) unterstützt die Einhaltung von Gesetzen und interner und externer Vorgaben (Compliance), sichert wesentliche Geschäftsprozesse ab und gewährleistet eine ordnungsgemäße Berichterstattung. RMS und IKS werden im EWE-Konzern in Methode und Durchführung unter einem einheitlichen Ansatz als integriertes Risikomanagement (iRM) umgesetzt. Risiken sind mögliche zukünftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für die Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH negativen oder positiven Zielabweichung führen können (Risiko im engeren Sinne bzw. Chance). Diese Zielabweichungen können sich im Finanzbereich, im operativen Bereich und im Rechts- und Compliance-Bereich ergeben. Neben den finanziellen Zielabweichungen können sich Risiken auch auf die Reputation auswirken. Wesentliche Merkmale des RMS und IKS Der iRM-Prozess erfolgt in Anlehnung an die international anerkannten Rahmenwerke des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO Enterprise Risk Management - Integrated Framework bzw. Internal Control - Integrated Framework). Die Schwerpunkte des iRM-Prozesses liegen auf der jährlichen Risikoinventur, die parallel zur Planung stattfindet, sowie der Wirksamkeitsbeurteilung der Kontroll- und Risikosteuerungsmaßnahmen zum Jahresende. Im Rahmen der Risikoinventur werden die wesentlichen Risiken der Geschäftstätigkeit ermittelt. Über einen Eilmeldeprozess für neue Risiken und die monatliche Aktualisierung von Fokusrisiken wird sichergestellt, dass wesentliche unterjährige Veränderungen im Risikoinventar zeitnah erfasst werden. Zur Sicherstellung der Wirksamkeit von Kontrollen und Risikosteuerungsmaßnahmen findet jährliche eine Selbstbeurteilung der Wirksamkeit statt. Für unwirksame Kontrollen werden Schwachstellen dokumentiert, deren Behebung in der Folge regelmäßig überwacht wird. Daneben wird für einen nach spezifischen Kriterien ausgewählten Anteil aller Kontrollen eine Drittbeurteilung durchgeführt, mit der die Kontrollselbstbeurteilung ergänzt und bestätigt wird. Die Behebung identifizierter Unwirksamkeiten einzelner Kontrollen wird dokumentiert und regelmäßig berichtet. Die systematische Risikoidentifikation ist über die Vorgabe von zwei Risikotypen (Finanzrisiken, Operative Risiken) angelegt. Fragenkataloge und Pflichtvorgaben für Risiken und Kontrollen zu den einzelnen Risikofeldern unterstützen bei der Risikoidentifikation. Die Bewertung der Risiken erfolgt anhand der Bruttoeintrittswahrscheinlichkeit und der Bruttoschadenshöhe für jedes einzelne Geschäftsjahr der mittelfristigen Unternehmensplanung. Die Steuerung der Risiken erfolgt über Kontrollen und Risikosteuerungsmaßnahmen, die zu jedem Risiko dokumentiert werden. Finanzrisiken und -chancen Die extreme Preisentwicklung im Zuge der Energiemarktkrise hat bei allen Risiken, deren Bewertung vom Preisniveau und von der Preisvolatilität abhängen, zu deutlichen Veränderungen in der Risikobewertung geführt. Aufgrund der Stabilisierung am Energiemarkt haben sich die damit verbundenen Marktpreisrisiken deutlich reduziert. Die Performance der Windkraftanlagen ist stark von den Windverhältnissen sowie den Absatzpreisen abhängig, wobei die Planung des Windenergieertrages entsprechend aktuellen Gutachten vorgenommen wird. Die Preisrisiken werden über entsprechende Absicherungsstrategien gesteuert und reduziert. Es besteht das Risiko und die Chance, dass sich der Windertrag aufgrund von Mengen- oder Preisabweichungen ändert. Operative Risiken und Chancen Externe Einflüsse wie politische Unsicherheiten, Terrorismus, Naturkatastrophen und Rohstoffknappheit könnten zu Lieferverzögerungen, Supply-Chain-Unterbrechungen oder Kostensteigerungen führen. Aufgrund zunehmend auf Cloud basierenden Informationsverarbeitung sowie der Vernetzung von Geschäftsfeldern und digitalen Infrastrukturen ist das EWE-Geschäft von einer sicheren, verlässlichen und widerstandsfähigen Informationsnutzung und Informationsverarbeitung abhängig. Eine hohe und weiterhin ansteigende Bedrohungslage durch Cyberangriffe gegen Betreiber Kritischer Infrastrukturen sowie deren Dienstleister bergen Risiken für das stark vernetzte Geschäft der EWE. Wesentliches Ziel der Funktion "Informationssicherheit" ist neben einem angemessenen Schutz von Unternehmensinformationen daher die Erhöhung der Cyber-Resilienz zur Vermeidung von Sicherheitsvorfällen und im Falle des Auftretens die schnelle und sorgfältige Behandlung derselben sowie ein hohes Sicherheitsbewusstsein bei den Mitarbeitenden. Hierzu sind Informationssicherheitsmanagementsysteme und Maßnahmen sowie Prozesse zur Stärkung der Cyber-Resilienz etabliert, die eine effektive und gesamthafte Risikosteuerung und Handlungsfähigkeit in Cyberlagen ermöglichen. Neben einer zentralen Steuerung durch den Konzern-CISO sind zudem in den dezentralen Einheiten Informationssicherheitsbeauftragte etabliert, die relevante Geschäftsrisiken proaktiv identifizieren und risikoreduzierende Maßnahmen vorschlagen bzw. umsetzen. Compliance- und Rechtsrisiken und -chancen Die Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorgaben und innerbetrieblicher Regeln ist Grundlage unseres unternehmerischen Handelns. Aufgabe des Compliance-Management Systems ist die Steuerung der Compliance-Risiken, mit Fokussierung auf die Bereiche Anti-Korruption, Kartellrecht und Geldwäsche. Daneben kommt dem Thema Datenschutz eine große Bedeutung zu. Das Thema der Korruptionsprävention ist für uns von großer Relevanz. Es gilt, Bestechung und Bestechlichkeit zu verhindern - im Zusammenspiel mit anderen Unternehmen als auch in Zusammenarbeit mit Behörden und Amtsträgern. Die Einhaltung der kartellrechtlichen Vorgaben des deutschen und des Gemeinschaftsgesetzgebers stellen wesentliche wirtschaftspolitische Leitplanken für das Handeln des EWE-Konzerns dar. Ein funktionierender wirtschaftlicher Wettbewerb ist für das Wirtschaftssystem unverzichtbar. Die Sicherstellung der Regelungen zur Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung sind für uns unabdingbare Grundlage im Umgang mit Geschäftspartnern. Dabei ist sicherzustellen, dass auffällige Transaktionen erkannt und unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet werden. Das Thema Datenschutz nimmt durch die gestiegenen rechtlichen Vorgaben, die zunehmende Digitalisierung und eine steigende Anzahl von Datenverarbeitungen einen immer größeren Stellenwert ein. Für uns ist die Wahrung des Datenschutzes daher eine wichtige und fortlaufende Aufgabe. Die Wichtigkeit der Erfüllung steuerlicher Pflichten wird durch ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) unterstrichen. Um möglichen steuerlichen Risiken vorzubeugen, werden die steuerlichen Prozesse überwacht und kontrolliert. Das Tax CMS dient dem Schutz des EWE-Konzerns und seiner gesetzlichen Vertreter. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen seit 2023 zur angemessenen Umsetzung gewisser Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken entlang ihrer Lieferkette. Mögliche Compliance-Risiken könnten sich aus unzureichender Umsetzung sowie ungenügender Dokumentation und Transparenz ergeben, was potenziell rechtliche Konsequenzen und Reputationsverluste nach sich ziehen könnte. Um diesen Risken entgegenzuwirken wurden konzernweite Prozesse etabliert, die in ihrer Gesamtheit die Umsetzung der Sorgfaltspflichten sicherstellen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Hinweisgeber vor Benachteiligungen schützen, wenn sie auf Missstände im Unternehmen hinweisen. Mögliche Compliance-Risiken könnten bei unzureichender Umsetzung in Form von fehlenden adäquaten Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber, unklaren Meldewegen oder Vernachlässigung von Hinweisen auftreten, was rechtliche Folgen und einen Verlust des Vertrauens in die unternehmensinterne Compliance-Kultur zur Folge haben könnte. Als Anlaufstellen für Hinweisgeber steht die Compliance-Organisation der EWE AG sowie eine externe Ombudsperson zur Verfügung. Beide Stellen erfüllen die Anforderungen an interne Meldestellen gemäß HinSchG. Verstöße gegen die vorgenannten Vorgaben können für den EWE-Konzern zu erheblichen finanziellen, wie reputativen Schäden führen. Aus diesem Grund werden die Mitarbeiter des EWE-Konzerns regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informiert und zu rechtlichen Vorgaben geschult. Darüber hinaus stehen Melde- und Eskalationsmöglichkeiten zur Verfügung, um mögliche Regelverstöße einer Aufarbeitung zuzuführen. Ebenso kann der EWE-Konzern Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder staatlichen und behördlichen Verfahren ausgesetzt sein. Wir können nicht ausschließen, dass sich die Ergebnisse dieser Rechtsstreitigkeiten und Verfahren auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ auswirken könnten. Für spezifische rechtliche Risiken besteht ein angemessener und branchenüblicher Versicherungsschutz (Haftpflicht). Dieser Versicherungsschutz bewahrt uns allerdings nicht vor etwaigen Reputationsschäden. Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten Im Zuge der Umsetzung der Absicherungsstrategien kommen regelmäßig Finanzinstrumente zum Einsatz. Derivative Finanzinstrumente dienen zur Absicherung von Marktpreisrisiken aus dem physischen Stromgeschäft. Zusätzlich ist der Einsatz derivativer Finanzinstrumente auch stets mit Kontrahentenrisiken verbunden. Marktwertveränderungen der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente können zu positiven und negativen Ergebniseffekten zum Bewertungsstichtag führen, die in der Regel jedoch kein zahlungswirksames Risiko darstellen. Zusammenfassende Darstellung der Risiko- und Chancenlage Vor dem Hintergrund der beschriebenen Risiken und Chancen sind aus heutiger Sicht weiterhin einzeln sowie aggregiert keine mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Fortbestand der Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH gefährdenden Entwicklungen für das Jahr 2024 erkennbar. Prognosebericht
Das EBIT des Geschäftsjahres liegt 32.143 T€ unter der Planung für das Jahr 2023. Dies resultiert neben den außerplanmäßigen Abschreibungen im Wesentlichen aus höheren Erlösen und Erträgen (5.143 T€) aus der Neufassung des StromPBG, Erlösen aus Strompreissicherung, nachträgliche Entschädigungen im Zusammenhang mit einem Kabelschaden aus den Jahren 2015 / 2016 sowie der Auflösung von Rückstellungen, gegenläufig wirken geringere Umsatzerlöse aus Mengen und Preiseffekten. Die niedrigeren Materialaufwendungen (3.378 T€) enthalten geringere Wartungs- und Instandhaltungskosten insbesondere aufgrund reduzierten Austauschkampagnen. Für das Geschäftsjahr 2024 wird auf Basis heutiger Erkenntnisse von einem planmäßig verlaufenden Betriebsjahr, in dem der Park kontinuierlich einspeist und sich die Wartungs- und Instandhaltungskosten im Rahmen der Planung befinden, ausgegangen.
Oldenburg, den 18. März 2024 Die Geschäftsführung Dr. Jörg Buddenberg, Geschäftsführer Dirk Warnecke, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang 2023Allgemeine AngabenDie Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH ist eine 100%ige Tochter der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, die als Obergesellschaft den EWE Konzern führt. Die Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH hat ihren Sitz in Oldenburg und ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Oldenburg unter HRB 207350 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss der Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH wird nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt und im Folgenden erläutert. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Werte im Jahresabschluss wurden jeweils auf TEUR gerundet. Aus rechentechnischen Gründen können insoweit zwischen den einzelnen Bestandteilen des Jahresabschlusses, in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevemögen sind zu Anschaffungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Abschreibungen werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen. Zur Anwendung kommt die lineare Abschreibung. Es werden branchenübliche Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag zum Nennwert angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Bei der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen werden Preis- und Kostensteigerungen von 2 % p. a. berücksichtigt. Die Rückstellung wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen
Vorräte Bei den Vorräten in Höhe von 2.451 T€ handelt es sich um Ersatzteile für die Windenergieanlagen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderung gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 221.707 T€ entfällt mit 167.592 T€ aus Forderungen aus dem Cash-Pooling und mit 46.449 T€ auf Forderungen aus Verlustübernahme gegenüber der Gesellschafterin EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistung gegenüber der EWE Trading GmbH, Oldenburg mit 7.666 T€. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 2.499 T€ enthalten im wesentlichen Steuerforderungen in Höhe von 2.215 T€ und geleistete Anzahlungen in Höhe von 280 T€. Gezeichnetes Kapital Alleinige Gesellschafterin der Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH ist die EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, mit einer Stammeinlage von 26 T€. Die Einlage ist geleistet. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen für den Rückbau des Windparks. (20.218 T€; Vorjahr: 18.679 T€) und ausstehende Rechnungen (7.098 T€; Vorjahr: 8.635 T€). Die Gesellschaft hält in Stromswaps zur Absicherung von erwarteten Umsatzerlösen aus der Stromproduktion. Diese fix-to-float Swaps werden von einer Schwestergesellschaft bezogen und weisen eine Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 auf (Nominalvolumina 37,5 Mio. Euro). Auf die Bildung bilanzieller Bewertungseinheiten wird verzichtet. Aufgrund positiver Marktwerte von rd. 7,0 Mio. Euro werden im Berichtsjahr keine Drohverlustrückstellungen gebildet. Die beizulegenden Zeitwerte der Verträge werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) ermittelt. Verbindlichkeiten
*) RLZ = Restlaufzeit
*) RLZ = Restlaufzeit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von 388 T€ (Vorjahr: 44 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 5 T€ beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Im Vorjahr wurde ein Darlehen von der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, in Höhe von 1.562 T€ sowie Verbindlichkeiten aus dem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von 8.896 T€ ausgewiesen. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich nach folgenden Tätigkeitsbereichen:
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1.940 T€ (Vorjahr: 1.651 T€) beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 957 T€ (Vorjahr: 142 T€) sowie periodenfremde Entschädigungszahlungen in Höhe von 973 T€ (Vorjahr 0 T€). Materialaufwand
In den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind Aufwendungen für Stromverbrauch enthalten in Höhe von 57 T€ (Vorjahr: 107 T€). In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für Instandhaltungen und Wartung in Höhe von 23.787 T€ (Vorjahr: 18.508 T€), Fremdleistungen und Logistikkosten in Höhe von 5.920 T€ (Vorjahr: 5.689 T€) sowie Kosten für die technische Betriebsführung in Höhe von 2.572 T€ (Vorjahr: 2.454 T€) enthalten. Abschreibungen Die Abschreibungen in Höhe von 52.152 T€ (Vorjahr: 10.979 T€) betreffen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen. In den Abschreibungen sind außerplanmäßige Abschreibungen auf in Höhe von 41.156 T€ (Vorjahr: 0 T€) enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Zuführungen zu Rückstellungen für Rekultivierung in Höhe von 2.022 T€ (Vorjahr: 4.895 T€), Miet und Mietnebenkosten in Höhe von 667 T€ (Vorjahr: 645 T€), sonstige Aufwendungen in Höhe von 519 T€ (Vorjahr: 1.907 T€), Versicherungen 399 T€ (Vorjahr: 801 T€) sowie Beratungsleistungen in Höhe von 161 T€ (Vorjahr: 257 T€) enthalten. Zinsergebnis Das Zinsergebnis in Höhe von 5.682 T€ (Vorjahr: 369 T€) enthält im Wesentlichen Zinserträge aus dem Cashpool gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 5.208 T€ (Vorjahr: 585 T€) und Zinserträge aus Zinseffekten der Rekultivierungsrückstellung in Höhe von 482 T€ (Vorjahr: Zinsaufwand 106 T€). Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen nach § 6b Abs. 2 EnWG Geschäfte größeren Umfangs bestehen
Es wurden keine Geschäfte mit verbundenen Unternehmen und nahestehenden Personen zu nicht marktüblichen Konditionen vorgenommen. Angaben gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung ist die Gesellschaft zur Kontentrennung gemäß § 6b Abs. 3 EnWG verpflichtet. Die Gesellschaft ist nur im Bereich der anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors tätig. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Geschäftsführer: Dr. Jörg Buddenberg, Leiter Center Offshore EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg Dirk Warnecke, Leiter Asset Management bei der Omexom Renewable Energies Offshore GmbH, Oldenburg Prokurist: Martin Blume, Thedinghausen Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Konzernverhältnisse Mutterunternehmen der Gesellschaft, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die EWE Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (HRB 33). Mutterunternehmen der Gesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Oldenburg (HRB 201894). Der Konzernabschluss der EWE Aktiengesellschaft und der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH ist beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeiger einzureichen und im elektronischen Unternehmensregister bekannt machen zu lassen. Mit der EWE Aktiengesellschaft wurden am 10. Dezember 2012 ein Beherrschungs- sowie ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen, welche am 20. Dezember 2012 in das Handelsregister eingetragen wurden.
Oldenburg, den 18. März 2024 Geschäftsführer Dr. Jörg Buddenberg Dirk Warnecke BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH, Oldenburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH, Oldenburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Bremen, den 14. Mai 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Carsten Engelhardt, Wirtschaftsprüfer ppa. Carsten Möller, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 04.12.2024 festgestellt. |
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