gruener-service-gmbh
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.524,00 |
2.228,75 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
92,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.521,00 |
2.136,75 |
| B.
Umlaufvermögen |
46.791,09 |
49.673,02 |
| I.
Vorräte |
35.880,07 |
36.787,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.035,41 |
8.949,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
875,61 |
3.935,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
125,44 |
119,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
48.440,53 |
52.021,24 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.931,97 |
29.363,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.363,36 |
8.442,46 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.431,39 |
4.079,10 |
| B.
Rückstellungen |
3.396,39 |
2.390,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.112,17 |
20.267,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
48.440,53 |
52.021,24 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der gruener-service GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungs-
vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei
der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft hat von ihrem Recht, (§ 264
Abs. 1 Satz 4 HGB) auf die Erstellung eines Lageberichtes
zu verzichten, Gebrauch gemacht.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Wesentlichen an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet. Darüber hinaus waren die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Das
Anlagevermögen wurde linear entsprechend der nach
steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer
abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einen
unwesentlichen Anteil des Anlagevermögens darstellen,
wurden entsprechend der steuerlichen Vorschriften
bilanziert. Im Jahr 2010 wurde von der Bewertungsfreiheit
nach § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Leistungen
erfolgte zu Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 Satz
2 HGB und unter Einbeziehung der notwendigen Gemeinkosten
sowie der anteiligen Verwaltungs- und Sozialkosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden
Pauschal- wertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Ansonsten konnten beim Jahresabschluss die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden. Ein weiterer
grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
C. Angaben zur Bilanz
In den Bilanz wurde ein Gewinnvortrag von 0 Euro
einbezogen.
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren zum
Abschlussstichtag nicht vorhanden.
Gegenüber dem Gesellschafter / den
Gesellschaftern bestanden die nachfolgenden
Verbindlichkeiten Euro 10.549,04
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Abschlussstichtag in Höhe von
25.112,17 Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 0 Euro.
D. Gewinn- und Verlustrechnung
Im außerordentlichen Ergebnis wurden
keine Aufwendungen und Erträge aus der
Erstanwendung des BilMoG gem. Art. 67 Abs. 7 EGHGB
ausgewiesen.
E. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Werner Eyßner,
Geschäftsführer
geführt. Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Dresden, 30.11.2011
gruener-service GmbH
- Geschäftsführer -
gez. Werner Eyßner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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