MÖBEL HÖSL GMBHLiquidiert
95703 Plößberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Albert Johannes Hösl seit 5.2.2026 | Geschäftsführer |
Franziska Hösl seit 5.2.2026 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Erbengemeinschaft | 75.00% |
Verschachtelte Erbengemeinschaft | 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MÖBEL HÖSL GMBHPlößberg, Ortsteil SchönkirchJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Handelsbilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Möbel Hösl GmbH, Plößberg/Schönkirch, weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend des Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB erstellt. Der Jahresabschluss der Möbel Hösl GmbH, Plößberg/Schönkirch, vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Wertansätze in der Bilanz der Möbel Hösl GmbH, Plößberg/Schönkirch, zum 31.12.2022 wurden als Bilanzvorträge übernommen. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Ansatz- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr - soweit im nachfolgenden nicht ausdrücklich erwähnt - nicht geändert. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, entsprechend der Nutzungsdauer bewertet. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer, bewertet. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Methode zur Anwendung. Die Abschreibung auf Neuzugänge des beweglichen Sachanlagevermögens erfolgte pro rata temporis. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Vorräte wurden mit den individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Lagen niedrigere Tageswerte vor, wurden diese angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten sowie Fremdkapitalzinsen nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Von der Bildung von Einzelwertberichtigungen wurde im Berichtsjahr abgesehen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Es wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenomen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses. IV. Angaben zur Bilanz Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 260.700,00 Euro jährlich sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen mehrjährige Verpflichtungen für die Altersversorgung der Arbeitnehmer und aus Miet- und Leasingverträgen. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses besteht das Risiko, dass besonders in Branchen, die bereits durch die Pandemie stark betroffen waren, auch die zunehmende Inflations- und Rezessionsangst bei den Kunden sich negativ auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auswirkt. Dies kann zu verändertem Konsumverhalten führen. Auch die jüngsten Entwicklungen im Russland-Ukraine-Konflikt können sich negativ auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auswirken. Dies kann auch aus Versorgungsengpässen in der Lieferkette resultieren. Die konkreten Auswirkungen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen. V. Sonstige Angaben Personalstand Im Geschäftsjahr 2023 waren im Durchschnitt 53 Arbeitnehmer beschäftigt. Betriebsaufspaltung Das von der Gesellschaft mietweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum des Einzelunternehmens Albert Hösl/Erbengemeinschaft nach Albert Hösl. Steuerrechtlich besteht deshalb eine sogenannte Betriebsaufspaltung zwischen der Möbel Hösl GmbH als sogenanntem Betriebsunternehmen und dem Einzelunternehmen Albert Hösl/Erbengemeinschaft nach Albert Hösl als sogenanntem Besitzunternehmen. Umsatzsteuerlich besteht ein Organschaftsverhältnis mit der Betriebsgesellschaft als Organgesellschaft und dem Besitzunternehmen als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner). Überschuldung Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde ungeachtet der buchmäßigen Überschuldung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung ( § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) erstellt, da von dem Gesellschafter Herrn Albert Hösl (verstorben am 01.07.2023) zwei entsprechende Rangrücktrittserklärungen und von der Erbengemeinschaft nach Albert Hösl zwei weitere entsprechende Rangrücktrittserklärungen abgegeben wurden, die eine positive Fortbestehungsprogonse rechtfertigen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von 1.011.556,08 Euro aus. Zur Abwendung der Überschuldung trat der Gesellschafter Herr Albert Hösl (verstorben am 01.07.2023) gemäß Rangrücktrittsvereinbarungen vom 26.02.2016 und 29.12.2022 mit seinen Darlehensforderungen hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass seine Forderungen nur zu Lasten von etwaigen künftigen Bilanzgewinnen, aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen, das nach Befriedigung aller übrigen Gesellschaftsgläubigern verbleibt, bedient zu werden braucht. Zur Abwendung der Überschuldung traten die Gesellschafter (Erbengemeinschaft nach Albert Hösl) gemäß Rangrücktrittsvereinbarungen vom 28.11.2023 und 07.03.2024 mit ihren Darlehensforderungen hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass ihre Forderungen nur zu Lasten von etwaigen künftigen Bilanzgewinnen, aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen, das nach Befriedigung aller übrigen Gesellschaftsgläubigern verbleibt, bedient zu werden braucht.
Plößberg/Schönkirch, 25.06.2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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