Egon
Müller Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Neckartenzlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2019
EUR |
30.6.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.367,03 |
57.156,03 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.038,00 |
968,00 |
| II.
Sachanlagen |
60.379,03 |
51.238,03 |
| III.
Finanzanlagen |
4.950,00 |
4.950,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
442.026,88 |
560.290,56 |
| I.
Vorräte |
291.055,66 |
462.615,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
120.108,04 |
93.738,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.863,18 |
3.936,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.736,00 |
10.801,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
520.129,91 |
628.247,59 |
Passiva
|
|
30.6.2019
EUR |
30.6.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
96.629,81 |
164.968,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
71.065,22 |
139.404,07 |
| B.
Rückstellungen |
24.335,00 |
26.713,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
399.165,10 |
436.565,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
520.129,91 |
628.247,59 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Egon Müller Gesellschaft mit
beschränkter Haftung hat ihren Sitz in
Neckartenzlingen. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Stuttgart unter der Nr. 221141
eingetragen.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
BILANZIERUNGSMETHODEN
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3
Satz 1 HGB).
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde
ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode
mit Sätzen zwischen 4,00 % und 50,00 %
Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis
800,00 EUR werden im Zugangsjahr entsprechend § 6 Abs.
2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und
gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
Die Leistungsforderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
ANGABEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt
.
Der Gewinnvortrag beträgt nach Gewinnverwendung
48.404,07 EUR (Vj 138.834,48 EUR).
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42
Abs. 3 GmbHG bzw. § 285 Nr. 9c HGB
Die Gesellschaft hatte gegenüber Ihrer
Gesellschafterin Verbindlichkeiten in Höhe von
65.176,12 EUR. Das entspricht der Nettodividende des
Gewinnverwendungsgsbeschlusses vom 10.12.2019. Ein
gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie
sind in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von 39.310,62 EUR .
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
sonstige finanzielle Verpflichtungen
|
Betrag/EUR
|
aus Mietverträgen
|
25.773,36
|
aus
Leasingverträgen
|
13.537,26
|
Summe
|
39.310,62
|
ANGABEN ZUR G.U.V.
SONSTIGE ANGABEN
Arbeitnehmer
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 11 Arbeitnehmer beschäftigt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum
30. Juni 2019
Neckartenzlingen,
11.12.2019
gez.
Carmen Heim, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2019
festgestellt.
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