Autohaus Schwarz GmbHLiquidiert

94315 Straubing, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Straubing HRB 11027
Eingetragen
26.3.2004
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen aller Art, sowie deren Vermietung.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Schwarz GmbH

Straubing

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

AKTIVA

  Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 2.417,50 13.449,50
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 123.289,41 121.163,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.915,78 7.934,32
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 56,67 27.714,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.290,74 13.151,56
  136.970,60 183.413,79

Passiva

   
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 12.372,45 15.370,74
III. Jahresfehlbetrag -3.917,81 -2.998,29
B. Rückstellungen 6.976,00 9.316,20
C. Verbindlichkeiten 96.539,96 136.725,14
-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 96.539,96 (EUR 136.725,14)    
  136.970,60 183.413,79

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Autohaus Schwarz GmbH für das am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Geschäftsjahr ist nach den Vorschriften der §§ 264 ff. i.V.m. § 267 Abs. 1 und 4 HGB für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt worden.

Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Absatz 1 HGB zur Nichterstellung des Lageberichts sowie von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.

II.Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB aktiviert und unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB aktiviert.

Die beweglichen Gegenstände des Sachanlagevermögens werden unter Zugrundelegung der entsprechenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bei Bemessung der planmäßigen Abschreibung wurde von folgenden Nutzungsdauern ausgegangen:

Fuhrpark 3 Jahre
Ladeneinrichtung 8 Jahre
Büroeinrichtung 3 - 13 Jahre
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 6 Jahre

Bei Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von bis zu jeweils EUR 410,00 wurde die Sofort-Abschreibung gem. § 6 Abs. 2 EstG in Anspruch genommen. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern von jeweils zwischen EUR 150,01 und EUR 1.000,00 wurde in den Vorjahren gem. § 6 Abs. 2 a EstG ein Sammelposten gebildet. Die Abschreibung dieses Sammelpostens erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer dieser Wirtschaftsgüter mit 20 vom Hundert.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB aktiviert. Wertabschläge auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert wurden, soweit erforderlich, gebildet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips und erkennbarer Risiken mit ihren Nominalwerten aktiviert.

Pauschale Wertberichtigungen wurden aktivisch in Höhe von 0,5 % des Bruttoforderungsbetrages abgesetzt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bilanziert.

Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Abschlusszahlungen gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Ansprüche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Angabe gem. § 42 Abs. 3 GmbHG:

Von den Forderungen bestehen keine gegenüber dem Gesellschafter (Vj. EUR 0,00).

2. Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen zu erwartende Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und der steuerlichen Beratung T€ 1,8 (VJ T€ 3,5), für Gewährleistungen T€ 4,0 (VJ T€ 4,8) sowie für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen T€ 1,0 (VJ T€ 1,0).

3. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind von ungesicherter Natur.Angabe gem. § 42 Abs. 3 GmbHG:

Von den Verbindlichkeiten bestehen EUR 14.092,65 gegenüber dem Gesellschafter (Vj. EUR 14.092,65).

IV. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden zum Stichtag nicht.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Miet- und Leasingverträgen erwachsen der Gesellschaft für künftige Jahre Mindestbelastungen wie folgt:

über 5 Jahre T€ 0
1 bis 5 Jahre T€ 5
Bis zu 1 Jahr T€ 32
Gesamt T€ 37

3. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2010 wurden zwei Arbeitnehmerinnen und ein Geschäftsführer beschäftigt.

4. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der Gesellschaft lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei:

Herrn Helmut Schwarz, Straubing

Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs.4 HGB zur Angabe des Geschäftsführergehalts Gebrauch.

5. Gewinnverwertungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den entstandenen Jahresfehlbetrag von EUR 3.917,81 mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Straubing, im Dezember 2011

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