Hautini UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseHerstellung von Wäsche
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Schwarz GmbHStraubingJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz zum 31.12.2010AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Autohaus Schwarz GmbH für das am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Geschäftsjahr ist nach den Vorschriften der §§ 264 ff. i.V.m. § 267 Abs. 1 und 4 HGB für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Absatz 1 HGB zur Nichterstellung des Lageberichts sowie von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. II.Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenImmaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB aktiviert und unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB aktiviert. Die beweglichen Gegenstände des Sachanlagevermögens werden unter Zugrundelegung der entsprechenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bei Bemessung der planmäßigen Abschreibung wurde von folgenden Nutzungsdauern ausgegangen:
Bei Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von bis zu jeweils EUR 410,00 wurde die Sofort-Abschreibung gem. § 6 Abs. 2 EstG in Anspruch genommen. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern von jeweils zwischen EUR 150,01 und EUR 1.000,00 wurde in den Vorjahren gem. § 6 Abs. 2 a EstG ein Sammelposten gebildet. Die Abschreibung dieses Sammelpostens erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer dieser Wirtschaftsgüter mit 20 vom Hundert. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB aktiviert. Wertabschläge auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert wurden, soweit erforderlich, gebildet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips und erkennbarer Risiken mit ihren Nominalwerten aktiviert. Pauschale Wertberichtigungen wurden aktivisch in Höhe von 0,5 % des Bruttoforderungsbetrages abgesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bilanziert. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Abschlusszahlungen gebildet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Ansprüche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Angabe gem. § 42 Abs. 3 GmbHG: Von den Forderungen bestehen keine gegenüber dem Gesellschafter (Vj. EUR 0,00). 2. Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen betreffen zu erwartende Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und der steuerlichen Beratung T€ 1,8 (VJ T€ 3,5), für Gewährleistungen T€ 4,0 (VJ T€ 4,8) sowie für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen T€ 1,0 (VJ T€ 1,0). 3. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind von ungesicherter Natur.Angabe gem. § 42 Abs. 3 GmbHG: Von den Verbindlichkeiten bestehen EUR 14.092,65 gegenüber dem Gesellschafter (Vj. EUR 14.092,65). IV. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden zum Stichtag nicht. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Miet- und Leasingverträgen erwachsen der Gesellschaft für künftige Jahre Mindestbelastungen wie folgt:
3. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2010 wurden zwei Arbeitnehmerinnen und ein Geschäftsführer beschäftigt. 4. Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Gesellschaft lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei: Herrn Helmut Schwarz, Straubing Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs.4 HGB zur Angabe des Geschäftsführergehalts Gebrauch. 5. Gewinnverwertungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den entstandenen Jahresfehlbetrag von EUR 3.917,81 mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen.
Straubing, im Dezember 2011 |
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