Calisen Deutschland (Holdco) GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dorothée Fuhrmann seit 21.5.2026 | Vorstandsmitglied |
Sabina Pokovec seit 22.4.2026 | Prokura |
Michele Jones seit 10.3.2026 | Vorstandsmitglied |
Martin Lührs seit 13.2.2026 | Prokura |
Kate Mozzicarelli seit 13.10.2025 | Vorstandsmitglied |
Alina Serova seit 5.8.2025 | Prokura |
Andreas Milke seit 5.8.2025 | Prokura |
Jeremy Darren Gibbs seit 5.8.2025 | Prokura |
Neil McKenzie McLaughlin seit 5.8.2025 | Prokura |
Sophia Christina Isabelle Herrmann seit 18.6.2025 | Vorstandsmitglied |
Sarah Beyer-Heinke seit 24.3.2025 | Prokura |
Stephen Adams seit 24.3.2025 | Prokura |
Enrique Ortiz Ortega seit 24.3.2025 | Prokura |
Marina Ratera Corchs seit 24.3.2025 | Prokura |
Anna Maria Jankowska seit 24.3.2025 | Prokura |
Paul Haydn Phillips seit 8.1.2025 | Prokura |
Estelle Quincerot seit 12.9.2023 | Prokura |
Markus Wirth seit 12.9.2023 | Prokura |
Roxana Liehnert Sexton seit 12.9.2023 | Prokura |
Friedrich Wilhelm Prinz von Preußen seit 12.9.2023 | Prokura |
Dushani Helm seit 3.4.2023 | Prokura |
Jonathan Meyer seit 3.4.2023 | Prokura |
Tobias Dada seit 3.8.2022 | Prokura |
Matthias Gippert seit 3.8.2022 | Prokura |
Sina Heinz seit 25.1.2022 | Prokura |
Daniel Willam seit 2.12.2021 | Prokura |
Michael Best seit 19.8.2021 | Prokura |
Sascha Sieber seit 28.12.2020 | Prokura |
Oliver Kehren seit 23.11.2020 | Vorstandsmitglied |
André Munkelt seit 25.3.2019 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 26.42% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Morgan Stanley Bank AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Handelsregisternummer: HRB 39346INHALTSVERZEICHNIS LAGEBERICHT Übersicht Geschäftstätigkeit Unternehmensstruktur Aufsicht und regulatorische Klassifizierung Wirtschaftsbericht Geschäftsumfeld Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Kapitalmanagement Liquiditäts- und Refinanzierungsmanagement Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Risikobericht Rahmenwerk für das Risikomanagement Interner Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit Finanzielle Risiken Nichtfinanzielle Risiken Management von Klima- und Umweltrisiken Sonstige wesentliche Risiken Abschließende Darstellung Chancen und Ausblick Ausblick auf die globalen Märkte und das Wirtschaftsumfeld Geschäftliche Prioritäten Finanzieller Ausblick Regulatorische Entwicklungen BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2024 ANHANG Allgemeine Angaben 1. Information zum Unternehmen 2. Grundlagen der Rechnungslegung 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erläuterungen zur Bilanz 4. Restlaufzeitengliederung 5. Angaben zu verbundenen Unternehmen 6. Handelsbestand 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Fremdwährungsvolumina 9. Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen 10. Eigenkapital Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 11. Aufschlüsselung der Erträge nach geografischen Märkten 12. Sonstige betriebliche Erträge 13. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne Sonstige Erläuterungen 14. Bewertungseinheiten 15. Abschlussprüferhonorar 16. Mitarbeiter 17. Vorstand und Aufsichtsrat Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bericht des Aufsichtsrats gem. § 171 Abs. 2 AktG LageberichtÜbersicht Geschäftstätigkeit Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt am Main (die "Bank" oder "MSBAG") ist Teil des Morgan Stanley Europe Holding SE Konzerns (der "Konzern" oder der "MSEHSE-Konzern"). Die Geschäftsstrategie der Bank ist eng in die Strategie der Institutional Securities Group ("ISG") des Morgan Stanley-Konzerns eingebunden. Die Bank in ihrer Funktion als zentrale Bank des Morgan Stanley-Konzerns im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") ist ein integraler Bestandteil des Euro- Liquiditätsmanagements und fungiert als Wertpapierabwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister. Der wichtigste Geschäftsbereich der Bank ist das Kreditgeschäft, das auch den Kredithandel umfasst. Das Kreditgeschäft umfasst Relationship- und Eventlending-Darlehen und Kreditzusagen, die besichert, unbesichert, syndiziert oder auch unterbeteiligt sein können. Relationship- Darlehen und Kreditzusagen werden ausgewählten institutionellen Kunden gewährt. Die Bank beabsichtigt, diese Darlehen für die absehbare Zukunft zu halten. Eventlending- Darlehen und Kreditzusagen werden im Zusammenhang mit bestimmten Kundentransaktionen gewährt. Die Handelsaktivitäten der Bank umfassen hauptsächlich am Sekundärmarkt erworbene Unternehmenskredite. Unternehmensstruktur Alleinige Aktionärin der Bank ist Morgan Stanley Europe SE, Frankfurt am Main ("MSESE"), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Morgan Stanley Europe Holding SE, Frankfurt am Main ("MSEHSE"). MSEHSE ist die Muttergesellschaft des Konzerns und von der Europäische Zentralbank ("EZB") als Finanzholdinggesellschaft gemäß § 2f Abs. 1 und Abs. 3 Kreditwesengesetz ("KWG") zugelassen. MSEHSE ist ein übergeordnetes Unternehmen im Sinne des § 10a Abs. 2 KWG. Zwischen MSEHSE und MSESE sowie zwischen MSESE und MSBAG bestehen Beherrschungsverträge, die einen Verlustausgleich gemäß § 302 Aktiengesetz ("AktG") vorsehen. Es bestehen Patronatserklärungen von MSEHSE zugunsten von MSESE und MSBAG sowie von MSESE zugunsten von MSBAG. Darüber hinaus haben MSESE und MSBAG einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Infolgedessen bilden MSESE und MSBAG eine ertragsteuerliche Organschaft nach dem Körperschaftsteuergesetz. Das oberste Mutterunternehmen und herrschende Unternehmen der Bank ist Morgan Stanley, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika ("USA"). Morgan Stanley ist ein als Finanzholdinggesellschaft zugelassenes globales Finanzdienstleistungsunternehmen, das vom Board of Governors des Federal Reserve Systems in den USA beaufsichtigt wird. Alle Unternehmen des MSEHSE-Konzerns sind vollständig in den globalen Morgan-Stanley-Konzern integriert. Aufsicht und regulatorische Klassifizierung MSBAG ist ein Kreditinstitut im Sinne der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, "CRR") und unterliegt der gemeinsamen Aufsicht der EZB, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") und der Deutschen Bundesbank. Wirtschaftsbericht Geschäftsumfeld Der Lagebericht enthält zum Teil zukunftsgerichtete Aussagen. Diese werden vom Vorstand nach bestem Wissen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts vorliegenden Informationen getroffen. Zukunftsgerichtete Aussagen u.a. in Bezug auf wirtschaftliche und geschäftliche Risikofaktoren sind mit Unsicherheiten behaftet und sollten mit Vorsicht betrachtet werden. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das Vertrauen der Kunden und Investoren sowie die grundsätzliche Stimmung am Markt verbesserten sich im Geschäftsjahr 2024. Während die Zinsen in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres zurückgingen, setzte sich der Inflationsdruck fort. Gleichzeitig blieben geopolitische Risiken, Unsicherheiten in Bezug auf die politischen und die regulatorischen Entwicklungen in den Märkten, in denen die Bank tätig ist, bestehen. Des Weiteren stellen Zeitpunkt und Geschwindigkeit weiterer Zinsmaßnahmen in den USA anhaltende Risiken für das wirtschaftliche Umfeld dar. In Europa läutete die Geldpolitik einen Lockerungszyklus ein. Die Geschäftsentwicklung der Bank blieb 2024 stabil. Einzelheiten sind dem Abschnitt "Vermögens -, Finanz- und Ertragslage" zu entnehmen. Globale Märkte und wirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts ("BIP") zeigte sich 2024 weitgehend stabil. Im Euroraum war das Wirtschaftswachstum verhalten, wobei sich die einzelnen Länder sehr unterschiedlich entwickelten. Die Wachstumsschwäche des Euroraums war dabei auf mehrere Faktoren zurückzuführen, darunter der schwache Welthandel, die Angebotsschocks am Energiemarkt, wachsende geopolitische Herausforderungen sowie die restriktive Geldpolitik, die sowohl Konsum als auch Investitionen hemmte. Haushaltsdefizite im Euroraum verblieben auf erhöhtem Niveau, fielen aber geringer aus als im Vorjahr und setzten damit einen negativen Wachstumsimpuls. Im Juni 2024 läutete die EZB mit der ersten Zinssenkung einen neuen Zyklus ein. Die Lockerung wurde im Jahresverlauf fortgesetzt und die Zentralbanken begannen Bedenken um abflauende Inflation und schwächeres Wachstum gegeneinander abzuwägen. Trotzdem hielten sie ihre Zinsen 2024 weiterhin restriktiv. Im Euroraum beendete die EZB im Dezember 2024 die Reinvestition von Anleihen aus ihrem Pandemie-Notfallankaufprogramm. Die EZB startete behutsam in den neuen Zyklus, bevor sie ab Oktober den Zinssatz für die Einlagenfazilität in jeder Sitzung bis auf 3,0 Prozent zum Jahresende senkte. Der Konzern geht davon aus, dass die Haushaltsdefizite 2024 im Euroraum 3,2 Prozent des BIP erreichen. Die Inflation im Euroraum ging 2024 auf 2,4 Prozent zurück. Haupttreiber war dabei die Entwicklung der Energiepreise. Die Kerninflation blieb aufgrund von Aufholeffekten in der Lohnentwicklung bei 2,8 Prozent. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die regulatorische Berichterstattung und die interne Management-Berichtserstattung des Konzerns basieren auf den International Financial Reporting Standards ("IFRS"). Daher wird die Bank auch auf dieser Basis gesteuert. Aus diesem Grund wird im Folgenden eine Überleitung des Jahresüberschusses und der Bilanzsumme des Konzerns nach IFRS auf den Jahresüberschuss und die Bilanzsumme der Bank nach dem Handelsgesetzbuch ("HGB") dargestellt. Anschließend wird die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der Bank nach HGB dargestellt und die Haupttreiber erläutert. Überleitung von IFRS auf HGB Der Jahresüberschuss sowie die Bilanzsumme nach IFRS für den Konzern und die Bank stellen sich wie folgt dar:
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung des Jahresüberschusses von MSBAG für die Jahre 2024 und 2023 von IFRS auf die Vorschriften des HGB:
Die Bilanzsumme der Bank nach IFRS entspricht im Wesentlichen der Bilanzsumme nach HGB. Gewinn und Verlustrechnung Nachfolgend ist im Überblick die Gewinn- und Verlustrechnung in den Jahren 2024 und 2023 dargestellt.
Nettoerträge Kreditgeschäft Die Erträge aus dem Kreditgeschäft werden durch die Vergabe von Krediten und Kreditzusagen an Kunden sowie durch den Handel mit Krediten erzielt. In 2024 konnte gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs verzeichnet werden, da die Bank von einer höheren Dynamik im Kernkreditgeschäft und einem verstärkten Risikomanagement profitierte. Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge bestehen in erster Linie aus dem Zinsergebnis aus Guthaben anderer Unternehmen des Morgan-Stanley-Konzerns, die als Einlagen bei der Deutschen Bundesbank gehalten wurden. Betriebliche Aufwendungen Personalbezogene Aufwendungen Zu den personalbezogenen Aufwendungen zählen Grundgehälter und feste Zulagen, ermessensabhängige Leistungsvergütungen, Rückstellungen für aufgeschobene Bar- und aktienbasierte Vergütungen, Abfindungen sowie andere Posten, einschließlich Gesundheits- und Sozialleistungen. Weitere Aufwendungen Zu den weiteren Aufwendungen zählen Aufwendungen für Brokergebühren, Verwaltungskosten, Honorare, Transaktionssteuern und erhaltene Dienstleistungen von anderen Unternehmen des Morgan-Stanley-Konzerns. Der Anstieg der weiteren Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr ist auf einen Anstieg der Aufwendungen im Kreditgeschäft zurückzuführen. Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste Im Zusammenhang mit dem verstärkten Risikomanagement verzeichnete die Bank einen Anstieg der Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste um €3 Mio. auf €5 Mio. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft zwischen der Bank und MSESE wird der Ertragsteueraufwand, der sich auf das Ergebnis der Bank bezieht, in dem Jahresabschluss von MSESE ausgewiesen. Vor-organschaftlicher Ertragsteueraufwand verbleibt im Jahresabschluss der Bank. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne Der nach Steuern verbliebene Gewinn zum 31. Dezember 2024 wurde vollständig von der Bank auf MSESE übertragen. Weitere Einzelheiten zum Ergebnisabführungsvertrag sind dem Abschnitt "Unternehmensstruktur" zu entnehmen. Bilanz Die Bilanz für die Jahre 2024 und 2023 ist nachfolgend im Überblick dargestellt. AKTIVA
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden Der Anstieg der Forderungen und der Verbindlichkeiten ist in erster Linie auf höhere Einlagen verbundener Unternehmen zurückzuführen. Diese werden an MSESE weitergeben und bei der Deutschen Bundesbank platziert. Handelsbestand Der deutliche Anstieg der Handelsaktiva gegenüber dem Vorjahr ist auf ein verstärktes Risikomanagement im Kreditgeschäft zurückzuführen. Eventualverbindlichkeiten und sonstige Verpflichtungen Eventualverbindlichkeiten und sonstige Verpflichtungen bestehen im wesentlichen aus unwiderruflichen Kreditzusagen. Diese werden u.a. durch Unterbeteiligungen mit anderen Unternehmen des Morgan-Stanley-Konzerns oder konzernfremden Kontrahenten abgesichert. Eigenkapital Das bilanzielle Eigenkapital besteht aus gezeichnetem Kapital, Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags betrug die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 S. 4 KWG 2024 0,00 Prozent (2023: 0,00 Prozent). Kapitalmanagement Der Konzern steuert und überwacht sein Kapital aktiv im Einklang mit den festgelegten Grundsätzen und Verfahren und in Übereinstimmung mit den jeweiligen aktuellen und künftigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen. MSESE ist von den Eigenkapitalanforderungen gemäß Artikel 9 CRR befreit, sodass die Eigenkapitalanforderungen auf konsolidierter Ebene von MSESE und MSBAG ("MSESE (konsolidiert)") einzuhalten sind. MSBAG wurde eine Befreiung von den Eigenkapitalanforderungen gemäß Artikel 7 CRR gewährt, sodass die Eigenkapitalanforderungen von MSESE (konsolidiert) erfüllt werden. Die Kapitalanforderungen werden folglich sowohl auf konsolidierter Ebene des MSEHSE-Konzerns als auch auf Ebene von MSESE (konsolidiert) gesteuert. In Übereinstimmung mit seinen Richtlinien zum Kapitalmanagement steuert der Konzern sein Kapital unter anderem auf der Grundlage von Geschäftschancen und -risiken, der Verfügbarkeit von Kapital und Renditen. Dabei wird internen Kapitalrichtlinien, aufsichtsrechtlichen Vorgaben und Leitfäden von Ratingagenturen Rechnung getragen. Regulatorisches Eigenkapital Der Konzern unterliegt den Mindestkapitalanforderungen nach der CRR und der Eigenkapitalrichtlinie (die Richtlinie 2013/36/ EU oder "CRD"), wie sie in deutsches Recht umgesetzt wurden. Der Konzern führt mindestens vierteljährlich einen internen Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (Internal Capital Adequacy Assessment Process, "ICAAP") durch, um seinen Verpflichtungen gemäß der CRD und den Anforderungen der EZB nachzukommen. Der ICAAP ist ein wichtiges Management Informationsinstrument, das den Vorständen des Konzerns Informationen liefert, auf deren Grundlage im Einklang mit der Geschäftsstrategie Kapitaladäquanzziele und - limite genehmigt, permanente Überwachungsprozesse eingeführt, interne Schwellenwerte definiert und identifizierte Risiken überprüft werden. Weitere Informationen zum ICAAP finden sich im Risikobericht. Liquiditäts- und Refinanzierungsmanagement Das Liquiditätsmanagement des Konzerns stellt sicher, dass jederzeit ausreichend Liquidität zur Verfügung steht, um die Geschäftstätigkeit auszuüben und die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Darüber hinaus soll der Zugang zu einer angemessenen Refinanzierung zu unterschiedlichen Marktbedingungen und für verschiedene Laufzeiten sichergestellt werden. Der Konzern steuert seine Ressourcen hauptsächlich auf der Grundlage von Geschäftschancen und -risiken, Kapitalverfügbarkeit und Renditen. Dabei werden internen Kapitalrichtlinien, aufsichtsrechtlichen Vorgaben und Leitfäden von Ratingagenturen Rechnung getragen. Für MSBAG und MSESE gilt eine Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 CRR, nach der die Liquiditätsanforderungen auf Ebene von MSESE (konsolidiert) gesteuert werden. Darüber hinaus sind die Anforderungen an Kapital- und Liquiditätsanforderungen auch auf Ebene des MSEHSE-Konzerns einzuhalten. Liquiditätsressourcen, Refinanzierungsmanagement und Bilanzsteuerung Der Konzern hält ausreichende Liquiditätsressourcen vor, um interne Liquiditätsstresstests und regulatorische Anforderungen erfüllen zu können. Der Gesamtbetrag der Liquiditätsressourcen wird vom Konzern aktiv gesteuert. Hierbei werden die folgenden Komponenten berücksichtigt:
Die Höhe der Liquiditätsressourcen basiert auf der Risikotoleranz des Konzerns und kann sich in Abhängigkeit von markt- und konzernspezifischen Ereignissen ändern. Die Liquiditätsressourcen bestehen aus Guthaben bei Zentralbanken und unbelasteten Vermögenswerten von hoher Qualität. Zu den zulässigen hochliquiden unbelasteten Vermögenswerten gehören in erster Linie Staatsanleihen der Stufe 1 (gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission) und Anleihen deutscher Gebietskörperschaften. Weitere Informationen zu den Rahmenwerken für Liquidität und Liquiditätsrisiko sowie zu Liquiditätsstresstests sind dem Risikobericht zu entnehmen. Kreditratings Die Kosten und die Verfügbarkeit von Refinanzierungen und Barsicherheiten werden unter anderem von den Kreditratings der MSBAG beeinflusst. Darüber hinaus können sich die Kreditratings auf Handelserträge auswirken. Dies gilt insbesondere für Geschäfte, bei denen die längerfristige Performance des Kontrahenten eine wichtige Rolle spielt, wie z. B. bei bestimmten OTC-Derivategeschäften. Bei der Festlegung von Kreditratings berücksichtigen die Ratingagenturen sowohl unternehmensspezifische als auch branchenweite Faktoren. Die Ratings der vorrangigen unbesicherten Verbindlichkeiten des Konzerns sind im Abschnitt "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" dargestellt. Sanierungs- und Abwicklungsplanung Der Konzern erstellt einen Sanierungsplan, der Instrumente zur Risikominderung festlegt, die in Zeiten erheblicher Stressbedingungen zur Verfügung stehen. Der Sanierungsplan wird jährlich aktualisiert und bei der EZB eingereicht. Für die Abwicklungsplanung des Konzerns sind sowohl der einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, ",SRB") als auch die BaFin als nationale Abwicklungsbehörde zuständig. Der Konzern erstellt Informationen zur Abwicklungsplanung für die genannten Behörden, die nach Maßgabe der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen der EU erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem Abgaben zu speziellen Arbeitsprioritäten des SRB als auch die jährliche Übermittlung von Datenlieferungen zur Abwicklungsplanung. Der Morgan-Stanley-Konzern hat einen Abwicklungsplan gemäß den Anforderungen aus Abschnitt 165(d) von Titel I des "Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act" und den dazugehörigen Bestimmungen des Federal Reserve Board und der Federal Deposit Insurance Corporation erstellt. Darin wird die Strategie für seine eigene Abwicklung infolge einer wesentlichen finanziellen Notlage oder eines Ausfalls dargelegt. Diese vom Morgan- Stanley-Konzern verabschiedete Abwicklungsstrategie gilt auch für MSESE und MSBAG als wesentliche operative Konzerneinheiten. Mindestanforderung an Eigenmittel, berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten und Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities, "MREL") dienen dazu, sicherzustellen, dass der Konzern in einem Szenario der Abwicklung über ausreichend berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten verfügt, um Verluste aufzufangen und bestehende Kapitalanforderungen zu erfüllen. Als nationale Aufsichtsbehörde des Konzerns teilt sich die BaFin die Verantwortung für die Bestimmung der MREL-Anforderungen mit dem SRB. Der MSEHSE-Konzern und MSESE (konsolidiert) unterliegen beide der MREL- Anforderung. Zum 31. Dezember 2024 beläuft sich die Anforderung für den MSEHSE-Konzern auf 21,5 Prozent der RWA. Das SRB hat eine neue, im Mai 2024 veröffentlichte MREL-Richtlinie umgesetzt, sodass der Marktvertrauenszuschlag (Market Confidence Charge, "MCC") seit dem 1. Januar 2025 auch auf den MSEHSE-Konzern anwendbar ist. Mit Einführung dieses Zuschlags wird erwartet, dass die Mindestanforderungen steigen. Diese Änderung wird bereits in der Kapital- und Refinanzierungsplanung, Zielsetzung und Prognosen des Konzerns berücksichtigt. Im Jahr 2024 wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der MREL- Anforderungen sicherzustellen. Im Februar 2024 bezog der Konzern € 300 Mio unter der bestehenden nachrangigen Multiwährungsfazilität. Mit einer ähnlichen Zielsetzung dient die Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit (Total Loss Absorbing Capacity, "TLAC") dazu, sicherzustellen, dass der Konzern über ausreichende Ressourcen zur Kompensation von Verlusten verfügt. Der MSEHSE-Konzern unterliegt der TLAC-Anforderung. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden auf der Ebene des Konzerns festgelegt und basieren auf IFRS. Sie sind auch auf die Bank anwendbar. Die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren orientieren sich an den Konzernzielen, nach denen der Konzern in allen Konjunkturzyklusphasen strukturell profitabel wirtschaften soll. Darüber hinaus soll die Geschäftsstrategie unter Berücksichtigung regulatorischer Anforderungen ordnungsgemäß und nachhaltig umgesetzt werden. Zur Überwachung der Konzernziele haben die Vorstände verschiedene wesentliche Leistungsindikatoren definiert. Diese werden vierteljährlich bewertet und umfassen die Folgenden Finanzielle Leistungsindikatoren Zu den wesentlichen finanziellen Indikatoren des Konzerns zählen das Ergebnis vor Steuern (Profit before Tax, "PBT"), die Eigenkapitalrendite (Return on Equity, "ROE"), die Effizienzkennzahl, die Kernkapitalquote, die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, "LCR") und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, "NSFR"). Die Eigenkapitalrendite entspricht dem Verhältnis des Ergebnisses nach Steuern zum durchschnittlichen Eigenkapital des Geschäftsjahres. Die Effizienzkennzahl misst die operative Leistung als Verhältnis der betrieblichen Aufwendungen zu den Nettoerlösen des Konzerns. Ab 2025 wird die Effizienzkennzahl nicht mehr als ein wesentlicher finanzieller Indikator definiert. Die Kernkapitalquote ist die Summe aus hartem Kernkapital ("CET1") und zusätzlichem Kernkapital ("AT1") des Konzerns in Prozent der risikogewichteten Aktiva ("RWA"). Die Mindestliquiditätsquote misst, ob der Bestand an qualitativ hochwertigen liquiden Aktiva (High-Quality Liquid Assets), ",HQLA" ausreichend hoch ist, um einem signifikanten 30-tägigen Stressszenario standzuhalten. Die strukturelle Liquiditätsquote ist definiert als der Betrag der verfügbaren im Verhältnis zu der erforderlichen stabilen Refinanzierung. Beide Beträge werden anhand von Faktoren ermittelt, die die Liquiditätsmerkmale jeder Kategorie von Instrumenten gemäß den aufsichtsrechtlichen Annahmen widerspiegeln. Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns zum Geschäftsjahresende 2024 und 2023 sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Die erwartete Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren zum Geschäftsjahresende 2024 wurde im Konzernlagebericht des Vorjahres beschrieben. Sämtliche Leistungsindikatoren entwickelten sich weitgehend erwartungsgemäß. Die Erwartungen zur Entwicklung dieser Leistungsindikatoren im Jahr 2025 sind im Abschnitt "Chancen und Ausblick" dargestellt. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Kreditratings Die Kreditratings der Bank waren stabil und haben sich im Laufe des Geschäftsjahres nicht verändert.
Risikobericht Im Jahr 2024, konzentrierte sich der Bereich Risikomanagement des Konzerns weiterhin auf die Weiterentwicklung des Konzernrahmenwerks für das Risikomanagement sowie auf regulatorische Themen. Schwerpunktthemen waren insbesondere:
Rahmenwerk für das Risikomanagement Das Eingehen von Risiken ist integraler Bestandteil der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Ein wirksames Risikomanagement ist für den Geschäftserfolg daher unerlässlich. In Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Genehmigungen und wie in den Abschnitten "Kapitalsteuerung" und "Liquiditäts- und Refinanzierungsmanagement" beschrieben, wurde das Risikomanagement- Rahmenwerk des MSEHSE-Konzerns auf Ebene des MSEHSE-Konzerns und von MSESE (konsolidiert) etabliert. Das Rahmenwerk umfasst die Risikokultur und Risiko-Governance sowie die damit verbundenen Ansätze und Prozesse zur Identifizierung, Messung Überwachung und Berichterstattung von Risiken sowie die damit verbundenen Eskalations- und Entscheidungsprozesse Aufgrund der Konzernstruktur entsprechen die Risiko -, Kapital- und Liquiditätskennzahlen von MSESE (konsolidiert) weitestgehend denen des MSEHSE Konzerns. Die Risikokultur des Konzerns basiert auf den Prinzipien Integrität, Vollständigkeit, Unabhängigkeit, Verantwortlichkeit und Transparenz. Die Umsetzung der Risikokultur obliegt den Vorständen des Konzerns. Das von den Vorständen des Konzerns etablierte Risikomanagement-Rahmenwerk beinhaltet Regelungen zur Ausschussstruktur sowie ein sogenanntes "Three Lines of Defence"-Rahmenwerk. In diesem Rahmenwerk werden Risikoverantwortliche und unabhängige Risikokontrollfunktionen unterschieden und deren jeweilige Verantwortlichkeiten klar voneinander abgegrenzt, um potenziellen Interessenkonflikten vorzubeugen. Diese Struktur gilt für alle Tochtergesellschaften und Niederlassungen des MSEHSE-Konzerns. Die Bereiche, die für die jeweiligen Aufgaben innerhalb der Three Lines of Defence zuständig sind, sind nachfolgend aufgeführt:
Der Morgan Stanley-Konzern hat Richtlinien und Verfahren eingerichtet, die die Anforderungen für die Identifizierung, Messung, Überwachung, Berichterstattung sowie die Eskalations- und Entscheidungsprozesse der verschiedenen Risikoarten im Rahmen der Geschäftsaktivitäten festlegen. Wo erforderlich hat der MSEHSE- Konzern gesonderte Risikomanagementrichtlinien implementiert, um lokale geschäftliche und regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Diese Richtlinien werden, soweit erforderlich, von den Vorständen des Konzerns genehmigt und mindestens einmal jährlich überprüft. Ausschussstruktur Zur Steuerung wesentlicher Risiken haben die Vorstände des Konzerns eine Ausschussstruktur errichtet. Hierzu zählen die bereichsübergreifenden MSEHSE Group Executive Risk Committee und MSESE Executive Risk Committee ("ERCs"), denen der Head of Risk vorsitzt und, welche den Vorständen des Konzerns bei der Überwachung der finanziellen und nichtfinanziellen Risiken des Konzerns unterstützen. Die ERCs sind zuständig für:
Die ERCs haben eine Reihe von Unterausschüssen eingerichtet, die für bestimmte Risikoangelegenheiten zuständig und direkt den ERCs unterstellt sind. Im Folgenden sind die einzelnen Untergremien und ihre Aufgaben zusammengefasst:
Neben den Ausschüssen, die direkt den ERCs unterstellt sind, gibt es das MSEHSE Group Risk Governance Committee ("RGC") und das MSEHSE Group Risk Capital Committee ("RCC"), die dafür zuständig sind, dem Head of Risk einen Überblick über die Einhaltung des Risikomanagement-Rahmenwerks innerhalb des Bereichs bzw., einen Überblick über die Berechnungen der internen Kapitalmodelle in der normativen Perspektive und der Kapitalausstattung in der ökonomischen Perspektive zu verschaffen. Darüber hinaus unterstützen das MSEHSE Group Asset & Liability Committee und das MSESE Asset & Liability Committee die Vorstände des Konzerns bei der Überwachung der Angemessenheit der Kapitalausstattung, der Refinanzierung und des Liquiditätsrisikomanagements des Konzerns. Risikoidentifizierung, Risikoappetit, Risikolimite und Risikotoleranzen Risikoidentifizierung Der Konzern hat ein Rahmenwerk zur Identifizierung und Bewertung wesentlicher Risiken und Risikofaktoren erstellt, die sich aus der Geschäftstätigkeiten des Konzerns ergeben. Die Wesentlichkeit der Risiken wird vierteljährlich quantitativ und qualitativ beurteilt, wobei nach Möglichkeit risikospezifische Stresstests eingesetzt werden. Darüber hinaus werden weitere Risikomanagementprozesse durchgeführt, wie regelmäßige Risikoprüfungen, Risikofrüherkennung oder anlassbezogene Stresstests, um die Auswirkungen potenzieller Marktereignisse und -regulierungen einzuschätzen sowie potenzielle Anfälligkeiten im Geschäftsmodell zu erkennen und somit zu einem kontinuierlichen Risikoidentifizierungsprozess beizutragen. Die mittels dieser Prozesse identifizierten wesentlichen Risiken werden für die Ausgestaltung der Risikomanagementprozesse zur Sicherung der Kapitalausstattung und der Liquidität herangezogen, so unter anderem für die Risikostrategie und das Risk Appetite Statements des Konzerns, die Risikomanagement-Rahmenwerke für Einzelrisiken, makroökonomische und inverse Stresstestszenarien, die interne Prozesse zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (Internal Capital Adequacy Assessment Process, "ICAAP") sowie einer angemessenen Liquiditätsausstattung (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process, "ILAAP"). Im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten des Konzerns wurden im Rahmen der Risikoidentifizierung die folgenden Risikoarten als wesentlich eingestuft: Finanzielle Risiken
Nichtfinanzielle Risiken
Sonstige Risiken
Informationen zur Einbeziehung von Klima- und Umweltrisiken in das Risikomanagement- Rahmenwerk befinden sich im Abschnitt "Management von Klima- und Umweltrisiken" Die Vorstände des Konzerns haben ein Rahmenwerk für die Identifizierung, Messung, Überwachung, Berichterstattung sowie für Eskalations- und Entscheidungsprozesse zu diesen Risiken eingerichtet. Informationen über die Risikosteuerung der Risikoarten sind in den jeweiligen Abschnitten dieses Risikoberichts zusammengefasst. Risikoappetit Die Vorstände des Konzerns legen eine mit der Geschäftsstrategie und den daraus resultierenden Risiken konsistente Risikostrategie für den Konzern fest, die vorgibt, wie Risiken zu identifizieren, messen, überwachen und berichten sind und welche Eskalations- und Entscheidungsprozesse zu befolgen sind. Das Kernstück der Risikostrategie sind die Risk Appetite Statements ("RAS") für den MSEHSE- Konzern und MSESE (konsolidiert), die die Höhe des Gesamtrisikos und die Risikoarten festlegen, welche die Konzerngesellschaften zu akzeptieren bereit sind, um ihre Geschäftsstrategie zu verfolgen und gleichzeitig die Kapital- und Liquiditätsausstattung zu schützen. Die RAS bestehen aus qualitativen und quantitativen Vorgaben. Um die Angemessenheit des Risikoappetits in einem sich wandelnden Umfeld sicherzustellen, überprüfen die Vorstände des Konzerns die RAS und die zugrunde liegenden Limite und Toleranzen bei Bedarf (z.B. bei Änderungen der Geschäftsstrategie durch die Vorstände) jedoch mindestens jährlich. Die Prüfung berücksichtigt Änderungen der Geschäftsstrategie des Konzerns, der finanziellen Ressourcen bzw ., Finanzplanung sowie erwartete Änderungen des Risikoappetits. Risikolimite und Risikotoleranzen Aus dem Risikoappetit des MSEHSE-Konzerns und von MSESE (konsolidiert) werden umfangreiche Risikolimite und Risikotoleranzen abgeleitet, die insbesondere die Bereiche Kreditrisiko, Marktpreisrisiko, operationelles Risiko und Liquiditätsrisiko abdecken. Dabei kommen unterschiedliche Granularitätsgrade zum Einsatz, um sicherzustellen, dass eingegangene Risiken im Einklang mit dem Risikoappetit des MSEHSE-Konzerns bzw. von MSESE (konsolidiert) stehen. Der aggregierte Risikoappetit für Kredit- und Marktpreisrisiken wird als Prozentsatz der gesamten Kapitalressourcen ausgedrückt. Er wird durch das makroökonomische Stresslimit (Macroeconomic Stress Loss Limit, ",MSLL") gemessen und durch eine Reihe adverser, aber plausibler makroökonomischer Stressszenarien überwacht, die wesentliche Anfälligkeiten des Konzerns abbilden. Die Limite für das Kredit- und Marktpreisrisiko sind entsprechend kalibriert, um den Risikoappetit des MSEHSE- Konzerns sowie von MSESE (konsolidiert) für Kredit- und Marktpreisrisiken widerzuspiegeln. Zum 31. Dezember 2024 betrug das Verlustpotenzial im verbindlichen makroökonomischen Stressszenario des Konzerns € 316 Mio. Stresstests Stresstests sind ein Hauptinstrument für das Risikomanagement des Konzerns und bilden die Informationsgrundlage für eine Reihe von Prozessen und damit verbundene Entscheidungen. Stresstests werden im Einklang mit internen Vorgaben sowie externen regulatorischen Anforderungen durchgeführt. Sie dienen der Bestimmung des aggregierten Risikos sowie der Widerstandsfähigkeit des Konzerns in Szenarien mit unterschiedlichen Schweregraden. Besonderen bieten Stresstests detaillierte Erkenntnisse über potenzielle Anfälligkeiten im Portfolio, sowohl im Hinblick auf bestimmte Geschäftsfelder als auch auf Ebene von Einzelrisiken. Der Konzern führt sowohl risikoübergreifende als auch risikoartspezifische Stresstests mit den folgenden Zielen durch:
Die Ergebnisse der Stresstests werden regelmäßig an Gremien wie die ERCs, die Vorstände des Konzerns, den Aufsichtsrat des Konzerns sowie den Risikoausschüssen des Aufsichtsrats berichtet. Risikoübergreifende Stresstests Risikoübergreifende Stresstests tragen dazu bei, dass Konzentrationsrisiken erfasst und über die wesentlichen Risikobereiche hinweg gemessen werden. Sie lassen sich in makroökonomische Stresstests, inverse Stresstests und thematische Stresstests unterteilen. Primäres Instrument zur Überwachung, Bewertung und Steuerung der Anfälligkeiten des Konzerns sind eine Reihe von makroökonomischen Stresstestszenarien. Mit deren Hilfe misst der Konzern regelmäßig das sich aus Markt- und Kreditrisiken ergebende Verlustpotenzial und prüft dieses gegen das MSLL. Jedes Szenario umfasst eine makroökonomische Beschreibung, einer Reihe detaillierter makroökonomischer Prognosen, kalibrierte Marktschocks, Annahmen zu Abstufungen von Bonitäten sowie gegebenenfalls ausgewählter Kreditausfälle. Zur Quantifizierung der unter Stress auftretenden Verluste aus Kreditrisiken, Marktpreisrisiken und Risiken aus Bewertungsanpassungen für Derivate (Derivative Valuation Adjustments, "xVA") werden interne Modelle eingesetzt.
Die potenziellen Auswirkungen von Klimarisiken auf das Kredit- und das Marktpreisrisiko werden anhand eines spezifischen Szenarios mit Bezug auf das Transitionsrisiko bzw ., die Veränderung bei der CO 2 -Bepreisung bewertet und über das Stresslimit für Klimarisiken (Climate Stress Loss Limit, "CSLL") gesteuert. Weitere Informationen hierzu finden sich im Abschnitt "Management von Klima- und Umweltrisiken". Existenzielle Bedrohungen für das Geschäftsmodell des Konzerns werden durch inverse Stresstests (Reverse Stress Tests, ,RSTs") bewertet. Die im Rahmen der RSTs verwendeten Szenarien sind extrem und darauf angelegt, ein vordefiniertes Ergebnis (z.B. den Fortbestand des Geschäftsmodells des Konzerns) zu erreichen. Die Ergebnisse der RSTs liefern wichtige Erkenntnisse für den Sanierungsplan und werden in der Kapital- und Liquiditätsplanung berücksichtigt. Spezifische Marktereignisse oder Portfolioanfälligkeiten werden mittels thematischer Stresstests beurteilt, um die potenziellen Auswirkungen von Negativszenarien auf das Risikoprofil des Konzerns abzuschätzen. Risikospezifische Stresstests Risikospezifische Stresstests dienen der Identifizierung, Bewertung und Überwachung von Anfälligkeiten und Risikokonzentrationen, die in einem bestimmten Risikobereich, Land oder einer bestimmten Branche, je nach Relevanz a auftreten. Der Konzern führt risikospezifische Stresstests für operationelle Risiken, Marktpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken durch. Risikoberichterstattung Der Konzern hat ein Rahmenwerk für die Risikoberichterstattung etabliert, das als Grundlage für die Überwachung und Offenlegung des Risikoprofils und festgelegter Risikolimite und -toleranzen dient und gewährleistet, dass Risikoinformationen zeitnah an die zuständigen Limitverantwortlichen, die relevanten Risikoausschüsse und die Vorstände des Konzerns weitergeleitet und/oder eskaliert werden. Das Rahmenwerk für die Risikoberichterstattung deckt alle wesentlichen Risiken des Konzerns ab, identifiziert Sachverhalte zur Eskalation oder Entscheidungsfindung und informiert die relevanten Risikoausschüsse und/oder die Vorstände des Konzerns über neu identifizierte Risiken, inklusive entsprechender Maßnahmen, sowie als wesentlich erachteter Risikosachverhalte. Die Risikoberichterstattung dient im Wesentlichen dazu, Entscheidungsträgern und Risikomanagern eine aktuelle und präzise Darstellung von Risiken, einschließlich konzern -, bereichs- und unternehmensübergreifender Risikokonzentrationen zu vermitteln. Hierfür erstellt der Konzern verschiedene Risikoberichte in unterschiedlicher Frequenz (z.B. täglich, wöchentlich). Darüber hinaus hat der Konzern eine Reihe von Grundsätzen für Risikoberichte erarbeitet, die im Rahmen der Risikoberichterstattung angewendet werden. Hierzu zählen zum Beispiel ein angemessenes Aggregationsniveau, die Ausgewogenheit zwischen qualitativen und quantitativen Informationen sowie die Umsetzung von Kontrollen, damit die offengelegten Informationen vollständig und akkurat sind. Zur Überwachung der Datenqualität hat der Konzern entsprechende Prozesse inklusive einer Berichterstattung implementiert, die in das unternehmensweite Rahmenwerk des Datenqualitätsmanagements integriert sind Die Datenqualität risikobezogener Daten wird durch definierte Kennzahlen (Key Performance Indicators, "KPIs") gemessen, welche für die einzelnen Risikoarten in den jeweiligen Data Quality Dashboards zusammengefasst werden. Auf Konzernebene werden alle wesentlichen Fehler oder Verfügbarkeitsbeschränkungen der Daten geprüft und, falls erforderlich, an die ERCs und die Vorstände des Konzerns eskaliert. Eingehende Informationen zur Berichterstattung zu den einzelnen Risiken sind im Folgenden in den jeweiligen risikospezifischen Abschnitten zu finden. Interner Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit Der ICAAP stellt ein wichtiges Rahmenwerk für das Risikomanagement und die Sicherstellung der Kapitaladäquanz dar, auf dessen Grundlage die Vorstände des Konzerns die Kapitalmaßnahmen des Konzerns planen, Kapitaladäquanzziele und -limite genehmigen, permanente Überwachungsprozesse und interne Schwellenwerte einführen und identifizierte Risiken im Einklang mit der Geschäftsstrategie prüfen. Er soll sicherstellen, dass alle wesentlichen Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, angemessen mit Kapital unterlegt sind. Der ICAAP wird zu Jahresbeginn zusammen mit der strategischen Geschäftsplanung erstellt und wird vierteljährlich um wesentliche Änderungen aktualisiert. Der ICAAP umfasst zwei sich ergänzende Perspektiven: die normative und die ökonomische Perspektive. Dabei unterscheiden sich die Methodik bei Prognosezeitraum und Zielen, wodurch sich die zwei Perspektiven ergänzen und einander als Informationsgrundlage dienen. Normative Perspektive Im Rahmen der Beurteilung aus der normativen Perspektive wird über einen dreijährigen Planungshorizont überprüft, ob der Konzern sämtliche aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen erfüllt. Die Angemessenheit der Kapitalausstattung des Konzerns wird unter der Annahme des erwarteten operativen Umfelds und unter Stressbedingungen beurteilt. Mithilfe von Stresstests wird ermittelt, welche Kapitalpuffer erforderlich sind, damit der Konzern die regulatorischen Anforderungen in verschiedenen adversen, aber plausiblen Stressszenarien erfüllt. Unter der normativen Perspektive werden alle wesentlichen Risiken für die relevanten regulatorischen Kennziffern im Planungshorizont berücksichtigt. Die normative Perspektive wird auch herangezogen, um interne Kapitalziele und damit verknüpfte Schwellenwerte für den Risikoappetit zu definieren. In das Basisszenario für den Konzern fließen zentrale makroökonomische Parameter ein, wie das BIP-Wachstum, Änderungen der Inflationsrate, Zinssätze und Bewegungen an den Devisenmärkten. Diese Parameter werden auf das in der Geschäftsstrategie niedergelegte Geschäftswachstum angewendet. Neben dem Basisszenario werden die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen des Konzerns in zwei makroökonomischen Stressszenarien untersucht. In den beiden Szenarien werden die relevanten Risiken des Konzerns umfassend und konservativ bewertet. Zur Modellierung von Stressauswirkungen auf die Kapitalausstattung unter der normativen Perspektive verwendet der Konzern interne Modelle (siehe Abschnitt "Stresstests"), die alle wesentlichen Risikoarten angemessen abdecken. Die Kapitalanforderungen werden anhand regulatorischer Vorgaben berechnet, wobei der Konzern auf Grundlage entsprechender Genehmigungen interne Modelle verwendet. Neben den kapitalbezogenen aufsichtlichen Anforderungen werden interne Mindestwerte für die Kapitalquoten festgelegt, damit der Konzern stets über ausreichend Kapital verfügt, um die regulatorischen Anforderungen jederzeit zu erfüllen. In nachfolgender Tabelle ist die Kapitalausstattung des Konzerns aufgeführt.
Die Kernkapitalquote des Konzerns fiel von 27,0 Prozent zum 31. Dezember 2023 auf 24,7 Prozent zum 31. Dezember 2024. Maßgeblich hierfür war eines Anstiegs der RWA im Jahresverlauf, hauptsächlich aufgrund der Geschäftsaktivität und Marktpreisveränderungen. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt "Kapitalmanagement". Ökonomische Perspektive Im Rahmen der Beurteilung aus der ökonomischen Perspektive wird die Angemessenheit der Kapitalausstattung (Kapitaladäquanz) überprüft, indem sichergestellt wird, dass alle wesentlichen Risiken, die Verluste verursachen oder sonstige wesentliche Auswirkungen auf die Kapitalausstattung des Konzerns haben könnten, quantifiziert und angemessen durch die Risikotragfähigkeit (Risk Bearing Capacity, "RBC") abgedeckt werden. Die Kapitalanforderungen werden mittels interner Methoden bestimmt, die im Einklang mit dem ICAAP-Leitfaden der EZB grundsätzlich auf eine Verlustschätzung (mit einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent) über einen Zeithorizont von einem Jahr abzielen. Kreditrisiko: Zur Berechnung der Kapitalanforderungen für Kreditrisiken nutzt der Konzern ein Multifaktor- Kreditkonzentrationsmodell. Das Modell wendet interne Kreditrisikoparameter für die Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, "PD"), die Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, "LGD") und die Forderungshöhe bei Ausfall (Exposure at Default, "EAD") an. Im Modell werden die Renditen der verschiedenen Kontrahenten unter Berücksichtigung von Korrelationen simuliert, um Abhängigkeiten zwischen Ausfällen zu berücksichtigen. Die Auslöser für Ausfälle werden aus der Ausfallwahrscheinlichkeit der Kontrahenten abgeleitet und die aus Ausfällen entstehenden Verluste mithilfe von internen Verlustquoten bei Ausfall im Stressszenario quantifiziert. Die Höhe des Ausfallbetrags, welcher sich aus Handel mit Kontrahenten (Counterparty Credit Risk, "CCR") ergibt, wird auf Basis der globalen Internal Model Method ("IMM") von Morgan Stanley berechnet. Dieses Modell deckt ein größeres Produktspektrum ab, als das regulatorische IMM-Modell des Konzerns, welches für die Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen verwendet wird. Ausfallereignisse werden mit einem Monte- Carlo-Modell simuliert; die Kapitalanforderungen werden anhand eines Extremverlusts unter Zugrundelegung eines Konfidenzniveaus von 99,9 Prozent ermittelt. Zusätzliche Kapitalaufschläge werden zur Erfassung von Risiken angesetzt, die das Kreditkonzentrationsmodell nicht vollständig berücksichtigt. Operationelles Risiko: Zur Berechnung der Kapitalanforderungen für operationelle Risiken nutzt der Konzern ein internes Modell. Darin werden die Kapitalanforderungen für sämtliche operationellen Risikokategorien des Konzerns bestimmt, wobei einige dieser Kategorien als Priority Non-Financial Risks (",PNFRS") eingestuft werden. Die Berechnung der risikokategoriespezifischen Kapitalanforderungen erfolgt durch die Anpassung von Parameterverteilungen an Verlustschätzungen aus Szenarioanalysen. Die aggregierte Verlustverteilungen für den Konzern wird aus der marginalen Verlustverteilung der Risikokategorien abgeleitet. Das 99,9-Prozent- Quantil der finalen Verteilung wird als Verlustschätzung herangezogen. Marktpreisrisiko: Das für Marktpreisrisiken vorgehaltene Kapital wird mittels des konzerninternen Modells für den ökonomischen Value at Risk (Economic Value at Risk, "EVaR") und des zusätzlichen Risikoaufschlags (Incremental Risk Charge, "IRC") berechnet. Der EVaR wird auf Basis einer historischen Simulation berechnet und berücksichtigt xVA- Risikofaktoren. Der EVaR basiert auf dem 99,9- Prozent-Quantil einer Verlustverteilung, die auf historischen Renditen seit 2006 beruht. Für Portfolios mit geringer Markttiefe oder eingeschränkten Absicherungsmöglichkeiten (z.B. xVA) wird ein Liquiditätshorizont von sechs Monaten verwendet, während bei Portfolios mit stärkerer Marktaktivität oder umfangreicheren Absicherungsmöglichkeiten (z. B. Market- Making-Portfolios) ein Liquiditätshorizont von drei Monaten zum Ansatz kommt. Der IRC wird über einen Zeitraum von einem Jahr mit einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent berechnet. Zusätzliche Kapitalaufschläge werden zur Erfassung von Risiken angesetzt, die die Marktpreisrisikomodelle nicht vollständig berücksichtigen. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt "Marktpreisrisiko". Sonstige Risiken im Rahmen der ökonomischen Perspektive beinhalten das Zinsänderungsrisiko und Kreditspreadrisiko im Anlagebuch (Interest Rate Risk in the Banking Book, "IRRBB" und Credit Spread Risk in the Banking Book, "CSRBB"), Pensionsrisiko, Bewertungsrisiko, strategisches Risiko und Steuerrisiko. Die Kapitalanforderungen werden konservativ aggregiert, positive Diversifizierungseffekte werden nicht berücksichtigt. Die internen Gesamtkapitalanforderungen werden mit den vorhandenen internen Kapitalressourcen verglichen und somit die Risikotragfähigkeit festgestellt. Für die Risikotragfähigkeit werden die regulatorischen Eigenmittel ("CET1") herangezogen mit geringfügigen Anpassungen zur Berücksichtigung weiterer Risiken. Der Konzern verfolgt das Ziel einer ökonomischen Kapitaladäquanzquote (Risikotragfähigkeit dividiert durch die ökonomischen Kapitalanforderungen) von mindestens 100 Prozent. Die Beurteilung der Angemessenheit der Kapitalausstattung aus ökonomischer Perspektive erfolgt vierteljährlich. Die nachfolgende Tabelle vergleicht die Risikotragfähigkeit mit den ökonomischen Kapitalanforderungen zum Jahresende 2023 und 2024:
Zum 31. Dezember 2024 verfügte der Konzern über eine angemessene Kapitalausstattung. Unter der ökonomischen Perspektive hat der Konzern Stresstests durchgeführt, um Sensitivitäten der Kapitalbeurteilung in adversen, aber plausiblen makroökonomischen Stressszenarien zu beurteilen. Zum Zeitpunkt der Beurteilung verfügte der Konzern in den Stressszenarien über ausreichend Kapital. Finanzielle Risiken Kreditrisiko Das Eingehen von Kreditrisiken ist integraler Bestandteil der Geschäftstätigkeiten des Konzerns. Das Kreditrisiko ist das Verlustrisiko, dass ein Schuldner, Kontrahent oder Emittent seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Zum Kreditrisiko gehört auch das Länderrisiko; das Risiko, dass wirtschaftliche, soziale und politische Bedingungen und Ereignisse in einem Land die Fähigkeit und/oder Bereitschaft eines Schuldners zur Erfüllung seiner Verpflichtungen beeinträchtigen. Das Kreditkonzentrationsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass eine überproportionale Risikoposition gegenüber einem Kontrahenten und/oder einer Gruppe verbundener Kontrahenten innerhalb einer Branche oder Region mit Verlusten behaftet ist. In die Beurteilung des Kreditrisikos fließen auch Klimarisiken ein, insbesondere Positionen gegenüber Schuldnern und Kontrahenten, die für Transitions- und/oder die physischen Risiken des Klimawandels besonders anfällig sind. Die entsprechenden Definitionen sowie weiterführende Informationen befinden sich im Abschnitt "Management von Klima- und Umweltrisiken". Die Abteilung CRM ist dem Head of Risk unterstellt und ist unabhängig von den Geschäftseinheiten. Die Abteilung ist für die Steuerung und Überwachung des Kreditrisikoprofils des Konzerns zuständig und hat dafür ein Risikomanagement-Rahmenwerk für die Identifizierung, Messung, Überwachung und Berichterstattung von Kreditrisiken erstellt. Die Kernkomponenten des Kreditrisiko- Rahmenwerks sind:
Die Kreditrisiken des Konzerns entstehen vorrangig durch:
Zur Reduzierung von Kredit- und Kontrahentenrisiken greift die Abteilung CRM auf standardisierte Instrumente zur Risikominderung wie Netting oder das Stellen von Sicherheiten zurück. Die Anwendung dieser Maßnahmen schließt die Unternehmen des Morgan Stanley-Konzerns ein. Bei der Sicherheiten für Derivate handelt es sich überwiegend um Barmittel und liquide Wertpapiere. Risiken aus der Kreditvergabe können auch durch Risikotransfers an verbundene Unternehmen innerhalb des Morgan Stanley-Konzerns gemindert werden, z.B. zur Reduzierung von Riskonzentrationen. Der Konzern ist Emittentenrisiken ausgesetzt, die mit dem Marktpreisrisikolimit-Rahmenwerk gesteuert werden und in die aggregierten Kreditrisikokennzahlen einfließen. Im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie überwiegen im Kreditrisikoportfolio des Konzerns Schuldner mit einem Investment-Grade-Rating aus dem EWR. Der Konzern hat Prozesse zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste im Rahmen der Risikovorsorge nach IFRS 9 "Finanzinstrumente" implementiert. Die hohe Kreditqualität des Kreditbuchs erfordert eine geringe Kreditrisikovorsorge. Die nachstehende Tabelle zeigt RWA und EAD für das Kredit- und Kontrahentenrisiko zum 31. Dezember 2024 und zum 31. Dezember 2023, einschließlich des Risikos von Bewertungsanpassungen für die Kontrahentenbonität (Credit Valuation Adjustments, "CVA Risiken"). Die RWA, die durch Anwendung interner Modelle zur Berechnung von Eigenmittelanforderungen für das Kontrahentenrisiko (IMM) und das Kreditrisiko (Foundation Internal Ratings Based, "F-IRB") ermittelt wurden, und jene, bei denen der Standardansatz angewendet wurde, sind dabei getrennt aufgeführt. Gemäß regulatorischer Genehmigung verwendet der Konzern zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko einen IMM und F-IRB-Ansatz. Für das Kontrahentenrisiko werden die EADs basierend auf dem IMM-Ansatz ermittelt und fließen in die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen ein.
(1) Kreditrisiken aus Kreditvergabe,
Treasury-Aktivitäten und sonstiges Kreditrisiko
Der Konzern hat ein Kreditlimit-Rahmenwerk etabliert, um Kreditrisikokonzentrationen zu überwachen. Kreditrisiken konzentrieren sich vorrangig auf Treasury- und Kontrahentenrisiken, wobei der regionale Fokus auf den 27 EU-Ländern liegt. Hinsichtlich der Kontrahenten liegt die Konzentration hauptsächlich auf dem Finanzsektor, bei Ländern in erster Linie auf den USA, Deutschland, Frankreich und Italien. Treasury- Aktivitäten konzentrieren sich hauptsächlich auf Zentralbankguthaben, die über die Deutsche Bundesbank bei der EZB deponiert werden. Die Bewertung des Länderrisikos umfasst die Bestimmung des Risikolandes ("Country of Risk") und des Landes der Gerichtsbarkeit ("Country of Jurisdiction"). Der Begriff Risikoland bezieht sich auf das Land, dessen politisches, wirtschaftliches und kommerzielles Umfeld die Fähigkeit eines Schuldners, seinen Verpflichtungen nachzukommen, am meisten beeinflusst. Das Land der Gerichtsbarkeit bestimmt sich nach dem Land der eingetragenen Gründung des Schuldners. Für die Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle erfolgt die Aufschlüsselung nach dem Risikoland. Die Branchenkategorisierung wird anhand der Sektorengliederung (Global Industry Classification Standards, "GICS") durchgeführt. Dabei werden Risikokennzahlen herangezogen, die für die interne Steuerung von Kreditrisiken verwendet werden. Die Kennzahlen beinhalten Treasury-Anlagen, Risiken aus der Kreditvergabe und Handelspositionen nach Berücksichtigung von risikomindernden Maßnahmen wie der Stellung von Sicherheiten. Aufschlüsselung nach Branche
(1) Die Zahlen für 2023 wurden neu
ausgewiesen.
Aufschlüsselung nach Land
(1) Die Zahlen für 2023 wurden neu
ausgewiesen.
Das Kreditrisiko des Konzerns lag in 2024 innerhalb des Risikoappetits. Ein besonderes Augenmerk lag im vergangenen Geschäftsjahr auf geopolitischen Ereignissen. Diese Faktoren dürften auch 2025 relevant bleiben. Marktpreisrisiko Das Eingehen von Marktpreisrisiken ist integraler Bestandteil der Geschäftstätigkeiten des Konzerns. Das Marktpreisrisiko bezeichnet das Risiko, dass eine Veränderung bei einem oder mehreren Marktpreisen, Kursen, Zinssätzen, Indizes, implizierten Volatilitäten, Korrelationen oder anderen Marktfaktoren, z.B. Marktliquidität, zu Verlusten bei einer Position oder einem Portfolio führt. Dies beinhaltet auch Risiken, die aus Bewertungsanpassungen von Derivaten ("xVA") entstehen, und auf Änderungen von Kreditspreads oder sonstigen Marktfaktoren beruhen. Darüber hinaus bildet das Marktpreisrisiko finanzielle Risiken ab, die auf den Klimawandel (Transitions- und physische Risiken) sowie nicht handelsbezogene Marktrisiken wie Zinsänderungsrisiko und Kreditspreadrisiko im Anlagebuch (IRRBB und CSRBB) zurückzuführen sind. Kursrisiken entstehen beispielsweise bei Derivate- und Wertpapierhandelsportfolios sowie Kreditportfolios, die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten werden, und den damit verbundenen zum Marktwert bewerteten Absicherungen über Derivate. Die Abteilung MRD berichtet an den Head of Risk und ist unabhängig von der Geschäftseinheiten. Die Abteilung ist verantwortlich für die Steuerung und Überwachung des Marktrisikoprofils des Konzerns und hat hierzu ein Risikomanagement-Rahmenwerk für die Identifizierung, Messung, Überwachung und Berichterstattung von Marktpreisrisiken erstellt. Die Kernkomponenten des Marktpreisrisiko- Rahmenwerks sind:
Das Zinsänderungsrisiko und Kreditspreadrisiko im Anlagebuch sind definiert als das Risiko von Verlusten aufgrund nachteiliger Veränderungen dieser Risikofaktoren innerhalb des Anlagebuchs, welche entweder anhand der Barwerte (Economic Value of Equity, "EVE") oder des Zinsüberschusses (Net Interest Income, "NII") betrachtet werden. Zinsänderungs- und Credit-Spread-Risiko gehen aus Risikopositionen hervor, die aus dem klassischen Treasury- bzw. Bankgeschäft entstehen. Dazu zählen die Kreditvergabe an Kunden sowie die Kreditaufnahme bzw. -vergabe an verbundene Unternehmen. Die Treasury-Abteilung des Konzerns und die Abteilung MRD sind für die Überwachung und Steuerung dieser Risikopositionen anhand der hierfür berechneten Sensitivitätsmessgrößen (Delta EVE und Delta NII) verantwortlich. Zum 31. Dezember 2024 machte das IRRBB und CSRBB einen geringen Anteil des Marktpreisrisikoprofils des Konzerns aus. Delta EVE und NII werden täglich bzw ., monatlich überwacht und mindestens vierteljährlich an die Managementebene berichtet. Für Delta EVE und Delta NII wurden Risikolimite etabliert, um sicherzustellen, dass sie innerhalb des Risikoappetits des Konzerns bleiben. Die nachstehende Tabelle zeigt die Ergebnisse der regulatorisch vorgeschriebenen Szenarien zum 31. Dezember 2024:
Zum 31. Dezember 2024 betrug das IRRBB aus der Delta-EVE-Perspektive im Szenario "Kurzfristschock abwärts", welches zu den höchsten Verlusten führt, ca. 0,04 Prozent des CET1. Die nachstehende Tabelle zeigt die Delta NII Ergebnisse der regulatorisch vorgeschriebenen Szenarien mit einem Basis-NII von € 153 Mio. zum 31. Dezember 2024:
Marktpreisrisiken aus dem Handel in Euro- Zinsswaps, Euro-Inflation, europäischen Staatsanleihen, besicherten Anleihen (Covered Bonds), gehandelten Krediten, Unternehmensanleihen, Kassaktien und dem Handel von Akteinindexderivaten (einschließlich dem automatisierten Market-Making in Aktien (Automated Market Making, "AMM")) werden auf Konzernebene gesteuert. Die Absicherung von xVA-Risiken erfolgt ebenfalls im Konzern durch eine dafür eingerichtete Handelsabteilung, die die Marktpreisrisiken steuert, welche sich aus kontrahentenbezogene Kredit- oder Refinanzierungsrisiken ergeben. Der Konzern verwendet den regulatorischen VaR sowie den Management VaR, um das Marktpreisrisiko des Portfolios einzuschätzen und zu begrenzen. Der regulatorische VaR wird anhand genehmigter Modellvorgaben kalibriert und zur Deckung der regulatorischen Anforderung an das Marktpreisrisikokapital verwendet. Die Genauigkeit des zugrunde liegenden Modells wird durch tägliche Backtestingkontrollen beurteilt. Der Management-VaR dient internen Risikomanagementzwecken und stellt sicher, dass der Risikoauslastung des Konzerns innerhalb der genehmigten Risikolimite bleibt. Der durchschnittliche Management-VaR des Konzerns betrug im Jahr 2024 insgesamt € 3,4 Mio. (2023: € 4,3 Mio.), wozu Kredit -, Zins -, Basis- und Aktienrisikosensitivitäten aus Handelsaktivitäten mit Aktienderivaten und festverzinslichen Wertpapieren sowie xVA beitrugen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höhe der RWA für Marktpreisrisiken zum 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2023. Es wird unterschieden zwischen dem Anteil der RWA, die durch Anwendung eines internen Marktpreisrisikomodells (Internal Model Approach; "IMA") ermittelt wurden, und den RWA, die unter Anwendung des Standardansatzes berechnet wurden. Gemäß regulatorischer Genehmigung nutzt der Konzern den IMA zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktpreisrisiko. RWA
(1) Einschließlich RWA für Risiken,
die nicht durch den VaR abgebildet werden
Über den Jahresverlauf stiegen die Marktpreisrisiko RWA um € 0,3 Mrd. an, was auf Änderungen im Risikoprofil zurückzuführen ist. Diesem RWA-Anstieg wirkt ein Rückgang durch Änderungen in internen Modellen, die im Einklang mit aufsichtsrechtlichen Zulassungen stehen, entgegen. Im Jahr 2024 verzeichneten die Aktienmärkte einen positiven Trend während des gesamten Jahres, der durch niedrigere Zinsen und starke Unternehmensergebnisse angetrieben wurde. Die Zins- und Kreditmärkte zeigten hingegen eine erhöhte Volatilität, die durch geopolitische Unsicherheit, die Politik der Zentralbanken und schwächere Wirtschaftsdaten bedingt war. Das Marktpreisrisiko des Konzerns blieb 2024 innerhalb des Risikoappetits. Liquiditätsrisiko Das Eingehen von Liquiditätsrisiken ist integraler Bestandteil der Geschäftstätigkeiten des Konzerns. Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass die finanzielle Lage bzw. die allgemeine Solidität des Konzerns beeinträchtigt wird, wenn der Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen kann. Im Liquiditätsrisiko inbegriffen ist das Refinanzierungsrisiko. Dieses wird durch Stressereignisse hervorgerufen, welche zu unerwarteten Änderungen des Finanzierungsbedarfs oder zur Unfähigkeit der Beschaffung neuer finanzieller Mittel führen können. Liquiditätsrisiken, die sich aus der Geschäftstätigkeiten des Konzerns ergeben, entstehen hauptsächlich aus börsennotierten und OTC-Derivaten sowie aus Kreditvergaben und besicherten Finanzierungaktivitäten. Die Veränderung der Liquidität im Tagesverlauf (Intraday Risk) ist weiterhin ein wichtiger Treiber des Liquiditätsrisikos im Konzern und bleibt deshalb ein Schwerpunktthema. Das Liquiditätsrisiko wird durch ein umfassendes Rahmenwerk für das Liquiditätsmanagement und die Liquiditätsüberwachung gesteuert und begrenzt. Die Treasury-Abteilung ist für die tägliche Liquiditätssteuerung als First Line of Defence zuständig. Für die Überwachung von Liquiditätsrisiken ist die Abteilung Liquiditätsrisiko (Liquidity Risk Department, "LRD") als Second Line of Defence zuständig. Die Abteilung LRD hat ein Risikomanagement- Rahmenwerk zur Identifizierung, Messung, Überwachung und Berichterstattung von Liquiditätsrisiken erstellt. Die Kernkomponenten des Liquiditätsrisiko-Rahmenwerks umfassen:
Die Kennziffer LCR ist gemäß der CRR ergänzenden Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 ein regulatorischer Stressparameter mit dem Ziel, das Liquiditätsrisikoprofil des Konzerns auf kurze Sicht widerstandsfähiger zu machen. Sie misst, ob der Bestand an qualitativ hochwertigen liquiden Aktiva (High-Quality Liquid Assets, "HQLA") ausreichend hoch ist, um einem signifikanten 30-tägigen Stressszenario standzuhalten. Die LCR des Konzerns lag zum 31. Dezember 2024 über der regulatorischen Mindestanforderung. Die LCR des Konzerns sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Die Netto-Mittelabflüsse stiegen im Jahr 2024, vor allem aufgrund der Zunahme der Mittelabflüsse (hauptsächlich Derivate) und der Abnahme der Mittelzuflüsse. Zum 31. Dezember 2024 bestanden die HQLA des Konzerns aus Staatsanleihen und Zentralbankguthaben. Die Kennzahl NSFR ist ein weiterer regulatorischer Parameter, der die Stabilität des Refinanzierungsprofils des Konzerns über den Zeithorizont eines Jahres misst. Hierbei werden vorgegebene Faktoren für bilanzielle und bestimmte außerbilanzielle Aktiva (geforderte stabile Refinanzierung - Required Stable Funding, "RSF") und Passiva (verfügbare stabile Refinanzierung - Available Stable Funding, "ASF") berücksichtigt. Die NSFR ergänzt die LCR, indem der Konzern dazu angehalten ist, Mindestanforderungen für eine stabile Refinanzierung einzuhalten, um Aktiva, Verbindlichkeiten und Risikopositionen aus Derivaten über einen einjährigen Zeithorizont zu unterlegen. Die NSFR des Konzerns lag zum 31. Dezember 2024 über der regulatorischen Mindestanforderung. Der Konzern nutzt darüber hinaus Liquiditätsstresstests, um externe und konzerninterne Liquiditätsströme in mehreren Szenarien über verschiedene Zeithorizonte modellhaft abzubilden. Der ILST ist darauf ausgelegt, schwerwiegende, aber plausible Stresssituationen zu simulieren. Die anrechenbaren Liquiditätsressourcen müssen die ILST-Anforderungen für einen bestimmten Zeitraum, der zwischen einem Tag und zwölf Monaten liegen kann, übersteigen; die Muttergesellschaft kann dabei über einen Monat hinaus begrenzt Unterstützung gewähren. Wie in den Liquiditätsstresstests modelliert, verfügte der Konzern zum 31. Dezember 2024 über ausreichend Liquidität, um aktuellen und eventuell aufkommenden Finanzierungsverpflichtungen nachzukommen. Modellrisiko Das Modellrisiko bezeichnet das Risiko, dass Entscheidungen auf Basis falscher oder falsch verwendeter Modellergebnisse negative Auswirkungen haben. Modellrisiken können zu finanziellen Verlusten, geschäftlichen oder strategischen Fehlentscheidungen, der Nichteinhaltung von anwendbaren Gesetzen oder regulatorischen Vorschriften und zu einer Schädigung der Reputation des Konzerns führen. Die unabhängige Abteilung Model Risk Management ("MRM") dient als Second Line of Defence und verfolgt das Ziel, dass alle verwendeten Modelle ihrem jeweiligen Zweck entsprechend angemessen sind. Die Abteilung MRM erstellt die Standards, Grundsätze und Praktiken, Governance-Prozesse, Definitionen sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten für ein robustes Modellrisikomanagement. Die Kernkomponenten des Rahmenwerks für das Modellrisiko sind:
Der Konzern nutzt interne Modelle für die Bewertung, im Risikomanagement und zur Berechnungen der Eigenkapitalanforderungen. Bewertungsmodelle dienen dazu, Bewertungsund/oder Risikomessgrößen für Tagesendpositionen zu ermitteln. Modelle werden ebenfalls zur Bewertungsanpassung eines Portfolios herangezogen. Risikomodelle werden für die Messung und das Management von Kreditrisiken, Marktpreisrisiken, Kontrahentenrisiken, operationellen Risiken und Liquiditätsrisiken sowie für Stresstests und die Berechnung, Planung und Steuerung von regulatorischen und internen Kapitalanforderungen eingesetzt. Im elektronischen Handel werden algorithmische Handelsmodelle verwendet. Sonstige finanzielle Risiken Neben den zuvor genannten finanziellen Risiken hat der Konzern ein Rahmenwerk zur Identifizierung, Messung, Überwachung und Berichterstattung der folgenden wesentlichen finanziellen Risiken eingeführt:
Nichtfinanzielle Risiken Operationelles Risiko Das operationelle Risiko ist definiert als das Risiko von Verlusten oder Reputationsschäden für den Konzern, die sich aus unangemessenen oder fehlerhaften Prozessen und Systemen, unangemessenem menschlichen Verhalten oder aus externen Ereignissen (z.B. Betrug, Diebstahl, Compliance-Risiken, Cyber-Angriffen oder Schäden an physischen Vermögenswerten) ergeben. Hierzu zählen rechtliche Risiken und Risiken, die sich aus ESG-Faktoren (z.B. Klimarisiken) ergeben, jedoch keine strategische Risiken. Geschäftsbereiche, Unterstützungs- und Kontrollfunktionen sowie die verantwortlichen Führungskräfte haben die Hauptverantwortung für das Management operationeller Risiken. Letztere sind für Prozesse und Kontrollen zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Reduzierung und Berichterstattung operationeller Risiken zuständig. Bei jedem neuen Produkt oder jeder neuen Geschäftsaktivität werden die operationellen Risiken abgewogen und etwaige notwendige Änderungen an den Prozessen oder Kontrollen durchgeführt. Die Abteilung Operationelles Risiko (Operational Risk Department, "ORD") ist unabhängig von den Geschäftseinheiten und für die Beurteilung und die Überwachung operationeller Risiken zuständig. Hierfür verwendet die Abteilung ein umfassendes Rahmenwerk für nichtfinanzielle Risiken zur Identifizierung, Messung, Überwachung und Berichterstattung von operationellen Risiken. Ein wirksames Management operationeller Risiken trägt wesentlich dazu bei die negativen Auswirkungen operationeller Risikoereignisse zu reduzieren und rechtliche und regulatorische Risiken zu mindern. Das Rahmenwerk wird kontinuierlich weiterentwickelt, um Veränderungen des Konzerns und dem sich wandelnden regulatorischen und geschäftlichen Umfeld Rechnung zu tragen. Die Kernkomponenten des Rahmenwerks sind:
Die Kapitalanforderungen für das operationelle Risiko werden derzeit anhand des Basisindikatoransatzes (Basic Indicator Approach, "BIA") berechnet. Zum 31. Dezember 2024 betrugen die RWA des Konzerns für operationelle Risiken € 1.709 Mio. (2023: € 1.401 Mio.). Dem Konzern ist bewusst, dass der BIA keine risikobasierte Messgröße ist, und nutzt daher ein operationelles Risikomodell, um interne Kapitalanforderungen für das operationelle Risiko zu berechnen (siehe hierzu die angegebene Zahl für operationelle Risiken in der Tabelle im Abschnitt "Interner Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit, Unterabschnitt "Ökonomische Perspektive"). Der Konzern verfügt über ausreichend Kapital zur Deckung zusätzlicher Kapitalanforderungen jenseits der Säule-1-Anforderungen für operationelle Risiken. Zu den Aufgaben der Abteilung ORD zählen auch die Überwachung von Technologierisiken, Cybersicherheits- und Informationssicherheitsrisiken. Die Abteilung ORD arbeitet mit der Geldwäsche- und Betrugspräventionsbeauftragten des Konzerns zusammen, um Betrugsrisiken zu überwachen. In Zusammenarbeit mit der Abteilung COCO überwacht die Abteilung ORD auch das Risiko durch Drittparteien (Risiken aus der Zusammenarbeit mit Dienstleistern und verbundenen Unternehmen). Cybersicherheit Das Konzern-Rahmenwerk für Cybersicherheits- und Informationssicherheit umfasst Richtlinien, Verfahren und Technologien zum Schutz der Technologie-Systemumgebung des Konzerns gegen operationelle Schadensfälle, die durch böswillige Cyberangriffe verursacht werden. Dies dient dem Schutz von eigenen Daten, Kundendaten und Mitarbeiterdaten vor unbefugter Offenlegung, Veränderung oder Missbrauch und dient auch der Erfüllung regulatorischer Anforderungen. Das Rahmenwerk deckt breit gefasste Themen ab, wie die Identifizierung interner und externer Bedrohungen, Zugriffskontrollen, die Datensicherheit, Schutzkontrollen, das Aufdecken böswilliger und unerlaubter Aktivitäten, die Reaktion auf Vorfälle sowie die Notfallplanung. Geschäftsfortführung Der Morgan Stanley-Konzern unterhält globale Programme für die Fortführung des Geschäfts (Business Continuity Management), die Notfallplanung (Disaster Recovery Plan), die Resilienz von Drittanbietern und Resilienz von zentralen Dienstleistungen, die die einzelnen Unternehmen des Morgan Stanley-Konzerns, während eines die Geschäftsfortführung gefährdenden Vorfalls schützen sollen. Bei einem solchen Vorfall handelt es sich um eine Störung mit potenziellen Auswirkungen auf die normale Geschäftstätigkeit, von dem das Personal des Morgan Stanley-Konzerns, die Technologie, Dienstleister und Lieferanten oder die Gebäude betroffen sein können. Die Programme beinhalten dokumentierte Pläne, die die verfügbaren Optionen zur Wiederherstellung von Vermögenswerten und Dienstleistungen während eines Vorfalls benennen und beschreiben. Die Pläne sind zusätzlich zu testen, damit realistisch davon ausgegangen werden kann, dass im Falle eines die Geschäftsfortführung gefährdenden Vorfalls der betroffene Geschäftsbereich sich davon erholen und kritische Geschäftsprozesse weiterführen kann, und die Auswirkungen des Vorfalls auf den Morgan Stanley-Konzern, seine Kunden und die Finanzmärkte im Umfang begrenzt bleiben. Als Teil des globalen Resilienz- Programms des Morgan Stanley-Konzerns hat der MSEHSE-Konzern eigenes Personal für das Management der genannten Programme abgestellt, die auf globaler Ebene der Verantwortung des Morgan Stanley Business Resilience Governance Committee unterliegen. Darüber hinaus wird die Umsetzung des Programmes durch die Vorstände des Konzerns überwacht. Risikomanagement im Zusammenhang mit Dritten Im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs nutzt der Konzern Dienstleistungen von Drittanbietern. Zu diesen zählen verbundene Unternehmen des Morgan Stanley-Konzerns sowie externe Anbieter. Die Mehrheit der Dienstleistungen wird an verbundene Unternehmen des Morgan Stanley-Konzerns ausgelagert, die gleichen globalen Standards und Rahmenwerken unterliegen. Allgemein beansprucht werden professionelle Dienstleistungen wie zum Beispiel ausgelagerte Verarbeitungs- und Support-Dienstleistungen. Der risikobasierte Ansatz des Konzerns zur Risikosteuerung gegenüber externen Dienstleistern umfasst die sorgfältige Auswahl und Prüfung eines Unternehmens, Risikoanalysen, den Abschluss von Rahmenverträgen und anderen vertraglichen Vereinbarungen, die Berücksichtigung operationeller Risiken sowie die kontinuierliche Überwachung der von den Drittanbietern erbrachten Leistungen. Die Abteilung COCO als zuständige Kontrollfunktion (Second Line of Defence) überwacht die Einhaltung der anwendbaren regulatorischen Anforderungen durch die auslagernden Abteilungen. Der Konzern verfügt über eine Datenbank mit Dritt- und Viertanbietern sowie über ein Auslagerungs- und Beschaffungsrahmenkonzept, das Richtlinien, Verfahren, Vorlagen und Technologie beinhaltet die anwendbaren regulatorischen Vorgaben erfüllt und im Einklang mit dem Programm zur Steuerung von Risiken im Zusammenhang mit Drittparteien des Morgan Stanley-Konzerns steht. Compliance-Risiko Das Compliance-Risiko bezeichnet das Risiko rechtlicher oder aufsichtlicher Sanktionen, wesentlicher finanzieller Verluste oder einer Reputationsschädigung durch die Missachtung von Gesetzen, Vorschriften, Regelungen, Standards von Selbstregulierungsorganen sowie für die Geschäftstätigkeit des Konzerns geltender Kodizes. Das Compliance-Risiko umfasst das Verhaltensrisiko, welches als das Risiko definiert wird, dass sich aus dem Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter, Zeitarbeitskräfte oder Gruppen solcher Personen ergibt, bzw. das Risiko, dass das Verhalten des Morgan Stanley-Konzerns negative Auswirkungen auf Kunden, Märkte oder die Reputation des Unternehmens hat. Das Verhaltensrisiko umfasst sowohl absichtliches als auch unabsichtliches Verhalten. Die unabhängige Compliance-Abteilung des Konzerns verantwortet die Identifizierung relevanter Compliance- und Verhaltensrisiken und daraus für den Konzern erwachsenden Verpflichtungen und unterhält ein Programm für das Compliance-Risikomanagement. Die Kernkomponenten des Compliance- Risikomanagementprogramms und des Rahmenwerks für das Verhaltensrisiko sind:
Sonstige nichtfinanzielle Risiken Neben den zuvor genannten nichtfinanziellen Risiken hat der Konzern ein Rahmenwerk zur Identifizierung, Messung, Überwachung und Berichterstattung der folgenden weiteren wesentlichen nichtfinanziellen Risiken eingeführt:
Management von Klima- und Umweltrisiken Klima- und Umweltrisiken werden im Rahmenwerk für das Risikomanagement sowie in den Prozessen und Richtlinien des Konzerns beschrieben. Unter Klima- und Umweltrisiken fallen: der Rückgang der Biodiversität, die Verschmutzung von Land, Wasser und Luft, der Klimawandel, Entwaldung und Waldschäden sowie andere Beeinträchtigungen der Umwelt durch menschliche Aktivitäten. Von besonderer Bedeutung sind Risiken aus dem Klimawandel. Der Konzern unterteilt Klima- und Umweltrisiken in zwei Hauptkategorien: Transitionsrisiken und physische Risiken.
Darüber hinaus können sich durch die umfassendere und dynamische ESG- Regulierung auch Compliance-Risiken für den Konzern ergeben. Diese wiederum können Prozess- und Reputationsrisiken nach sich ziehen. Umgang mit Klima- und Umweltrisiken Das Central Climate Risk Team innerhalb von FRM ist für die Zusammenarbeit von Risk mit dem gesamten Morgan-Stanley-Konzern zuständig. Die Aufgabe des Teams besteht darin, die klimabezogenen Finanzrisiken, denen der Morgan-Stanley-Konzern ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu überwachen, zu reduzieren und transparent darüber zu berichten. Das EMEA- Team arbeitet zur Steuerung von Klima- und Umweltrisiken mit allen Stakeholdern zusammen und bezieht diese Risiken in das Rahmenwerk für das Risikomanagement ein. Dabei wird auch regional unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen und dem Portfolio des Konzerns Rechnung getragen. Im Rahmenwerk des Konzerns für das Risikomanagement sind Klima- und Umweltrisiken berücksichtigt. Das Rahmenwerk für das Risikomanagement des Konzerns wird kontinuierlich weiterentwickelt, um neuen oder sich ändernden Vorschriften gerecht zu werden. Risikoidentifizierung und Wesentlichkeitsbewertung Im Rahmen der Risikoidentifizierung und Wesentlichkeitsbewertung nimmt der Konzern detaillierte Risikobewertungen kurzfristiger Klima- und Umweltrisiken vor. Bewertet werden dabei verschiedene Risikotypen. Das Risikoinventar beinhaltet die Klima- und Umweltrisiken, die als wesentlich für andere bestehende Risiken gelten. Abgebildet werden dabei folgende Risikoereignisse und ihre Auswirkungen auf Kredit-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle Risiken:
Darüber hinaus hat der Konzern Szenarioanalysen zu nachhaltigkeitsbezogenen Prozess- und Reputationsrisiken durchgeführt (siehe auch "Szenarioanalyse und Stresstests"). Anhand quantitativer Faktoren wird vierteljährlich für alle Risikotypen bewertet, ob die Auswirkungen eines kurzfristigen ESG- Risikos wesentlich sind. Dabei gilt ein Risiko dann als wesentlich, wenn das geschätzte Verlust- oder Liquiditätsabflusspotenzial einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Der Konzern hat auch eine mittel- und langfristige Bewertung der Klimarisiken durchgeführt, die auf 5- und 30-jährigen Verlusten aus langfristigen Szenarien basiert. Kurzfristigen Wesentlichkeitsbewertung Im Jahr 2024 wurde das klimabezogene Transitionsrisiko des Konzerns als für das Kreditrisiko wesentlich eingestuft. Physische Klimarisiken wurden hingegen als für das Kreditrisiko nicht wesentlich eingestuft. Operationelle Risiken (Geschäftsunterbrechungen, Prozess- und Reputationsrisiko), Marktpreisrisiken und Liquiditätsrisiken wurden als nicht wesentlich eingestuft, da die Verlustschätzungen unter den jeweiligen Wesentlichkeitsschwellenwert fielen. Sonstige Umweltrisiken wurden für alle Risikotypen als nicht wesentlich eingestuft. Wie auch schon 2023 war das klimabezogene Transitionsrisiko im Berichtsjahr das einzig wesentliche Risiko im Konzernportfolio. Die Risiken, die als wesentlich identifiziert wurden, können nicht nur Risikobewertung, - überwachung und -steuerung beeinflussen. Sie können auch die Szenarien verändern, die dem internen Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (ICAAP) zugrunde liegen. Darüber hinaus haben wesentliche Risiken auch Einfluss auf den Risikoappetit des Konzerns. Mittel- und langfristige Wesentlichkeitsbewertung In die mittel- und langfristigen Bewertungen des Kredit- und Marktpreisrisikos fließen auch die Ergebnisse der Szenarien "Netto-Null bis 2050" und "Fragmentierte Welt" ein. 2024 kam diese Wesentlichkeitsbewertung zu dem Ergebnis, dass das Transitionsrisiko auch auf lange Sicht als für das Kreditrisiko wesentlich einzustufen ist. Risikoappetit und Risikolimite Limite für das Kredit- und Marktpreisrisiko: Klimarisiken Die Vorstände des Konzerns haben für Klimarisiken, die sich auf Kredit- und Marktpreisrisiken auswirken ein Stresslimit festgelegt. Dieses Stresslimit für Klimarisiken wird in die Erklärung zum Risikoappetit des Konzerns integriert, die wiederum Teil der Konzernrisikostrategie ist. Die Konzernrisikostrategie wird jährlich von den Vorständen des Konzerns neu verabschiedet. Das Klimarisiko wird jedoch nicht nur über das Stresslimit, sondern auch über Länderratings, Branchenlimite und Schuldnerratings im Rahmenwerk für Kreditrisiken abgebildet.
kontrahentenbezogenen Risikoappetit aus. Bei der Gewährung von Krediten achtet der Konzern gemäß den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ("EBA") für die Kreditvergabe und -überwachung nicht nur auf Kreditlimite, sondern auch auf ESG-Risiken. Limite für operationelle und Liquiditätsrisiken: Klimarisiken 2024 wurden Klimarisiken als nicht wesentlich für operationelle und Liquiditätsrisiken eingestuft. Entsprechend hat der Konzern keine besonderen Klimarisikolimite für operationelle und Liquiditätsrisiken definiert. Limite für Kredit-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle Risiken: Sonstige Umweltrisiken 2024 wurden sonstige Umweltrisiken als nicht wesentlich für Kredit-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle Risiken eingestuft. Der Konzern steuert Umweltrisiken daher innerhalb des bestehenden Rahmens für Risikoappetit und Risikolimite. Szenarioanalyse und Stresstests Die Szenarioanalyse ist der zentrale Bestandteil des Konzernrahmenwerks für das Klimarisiko. Mit ihrer Hilfe wird die potenzielle finanzielle Vulnerabilität des Konzerngeschäfts gegenüber klimabezogenen Risiken identifiziert und quantifiziert. Transitionsrisiken und physische Risiken können sich in unterschiedlichen Zeiträumen manifestieren. So sind extreme Überschwemmungen in gefährdeten Regionen oder für gefährdete Bevölkerungsgruppen ein kurzfristiges physisches Risiko, während andere Herausforderungen langfristiger Natur sind. Ein Beispiel hierfür sind klimapolitische Maßnahmen zur Reduktion dieser Risiken. Ihre Umsetzung erstreckt sich häufig über mehrere Jahre. Außerdem verursachen sie nicht nur höhere Kosten, sondern sorgen auch für marktbezogene und technologische Veränderungen. Vor diesem Hintergrund werden Szenarien entwickelt, um die potenziellen Verluste oder finanziellen Auswirkungen auf kurz -, mittel- und langfristige Sicht zu quantifizieren. Die Zeithorizonte sind dabei wie folgt definiert:
Der Konzern setzt zur Bewertung der Auswirkungen von Klimarisiken auf kurz -, mittel- und langfristige Szenarien. Kurzfristige Szenarien kommen in der Kapitalplanung zum Tragen. Sie werden insbesondere verwendet, um finanzielle Risiken zu steuern, die der Kurzfristigkeit der Geschäftstätigkeit geschuldet sind. In den mittel- und langfristigen Szenarien hingegen wird die Wesentlichkeit dieser Risiken bewertet. Das Ergebnis fließt in die Geschäftsstrategie ein. In der folgenden Tabelle sind die ESG- Szenarien dargestellt, die der Konzern verwendet. ESG-Szenarien des MSEHSE-Konzerns
auf freiwilliger Basis über bewährte Verfahren austauschen und zur Entwicklung des Umwelt- und Klimarisikomanagements im Finanzsektor beitragen. Messung von Klimarisiken Die zur Steuerung des Klimarisikos des MSEHSE-Konzerns festgelegten Limite werden zusammen mit den dazugehörigen Exposures, im Abschnitt "Angaben zu Umweltthemen Risikoappetit und Risikolimite" erläutert. Stresslimit für Klimarisiken Der Konzern blieb im Jahr 2024 innerhalb des für sein Portfolio definierten Stresslimits für Klimarisiken. Klimarisiko Das Exposure gegenüber Branchen mit hohem klimabedingtem Transitionsrisiko oder physischem Risiko entspricht 17 Prozent bzw. 15 Prozent des aggregierten Nettorisikos des Konzerns. Das Exposure gegenüber Branchen mit hohem Transitionsrisiko ist 2024 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Zurückzuführen ist dieser Anstieg auf die Ausweitung des europäischen Kreditgeschäfts des MSEHSE- Konzerns, die zu einer Erhöhung der Kreditzusagen gegenüber der Energiewirtschaft und der Luftfahrt führte. Das Exposure gegenüber Branchen mit hohem physischen Risiko entspricht 15 Prozent des aggregierten Nettorisikos. Trotzdem gelten klimabezogene physische Risiken als nicht wesentlich. Unterstützt wird die Risikoidentifizierung durch eine detaillierte Bewertung des physischen Risikos nach geografischer Lage (siehe auch "Angaben zu Umweltthemen Risikoidentifizierung und Wesentlichkeitsbewertung"). Das dem Klimarisiko ausgesetzte Exposure ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Dabei handelt es sich unter anderem um Engagements aus Treasury-Anlagen, Kreditzusagen, Derivate und Handelspositionen nach Berücksichtigung von kreditrisikomindernden Maßnahmen wie der Stellung von Sicherheiten. Engagements in Industrien mit hohem Klimarisiko
Hinweis: Die Tabelle zeigt das Exposure in Branchen, die aufgrund des Klimawandels besonders hohen Transitions- bzw. physischen Risiken unterliegen. Diese besondere Risikostruktur der Schuldner wird mittels eines Segmentierungsansatzes dargestellt, der zwischen niedrig, mittel, hoch und sehr hoch unterscheidet. Kreditrisiken mit hohen und sehr hohen Risiken sind in der Tabelle enthalten. Bei den einzelnen Segmenten handelt es sich um Teilbranchen mit einem konsistenten Klimarisikoprofil. Die Bewertung berücksichtigt Bonitätseinstufungen von Fachleuten, GHG-Emissionsdaten sowie externe Einschätzungen des physischen Risikos. Sonstige wesentliche Risiken Neben den zuvor genannten finanziellen und nichtfinanziellen Risiken hat der Konzern ein Rahmenwerk zur Identifizierung, Messung, Überwachung und Berichterstattung der folgenden weiteren wesentlichen Risiken eingeführt:
Abschließende Darstellung Die Risikostrategie und der Risikoappetit des Konzerns stehen im Einklang mit der Geschäftsstrategie sowie mit der Kapital- und Liquiditätsausstattung und sind in der Risikomanagementprozessen verankert. Der Konzern blieb im Jahr 2024 innerhalb des festgelegten Risikoappetits und die Risikotragfähigkeit des Konzerns war zum Ende jedes Quartals im Jahr 2024 ausreichend bemessen. Zum 31. Dezember 2024 wurde ausreichend Kapital und Überschussliquidität vorgehalten, so dass regulatorische Schwellenwerte sowohl unter normalen Marktbedingungen als auch unter Extrembedingungen nicht unterschritten wurden. Das Risikomanagement-Rahmenwerk und die Risiko-Governance-Strukturen sind wirksam und im Hinblick auf die Größe und Komplexität des Risikoprofils des Konzerns angemessen. Das Risikomanagement des Konzerns ist personell gut aufgestellt und verfügt über erfahrene Risikomanager. Chancen und Ausblick In dem nachfolgenden Abschnitt wird der Ausblick des Konzerns und der Bank auf die globalen Märkte und das Wirtschaftsumfeld aufgrund von internen Einschätzungen und Erwartungen dargestellt. Sie basieren auf internen Modellen und Recherchen im März 2025. Die Annahmen, die spezifischen zukunftsorientierten Aussagen zugrunde legen, werden wenn nötig angegeben. Ausblick auf die globalen Märkte und das Wirtschaftsumfeld Der Konzern erwartet für die Weltwirtschaft in 2025 ein stabiles Wirtschaftswachstum von 2,9 Prozent. Die Konjunktur dürfte nach und nach von der Lockerung der Geldpolitik profitieren. In den meisten Industrieländern sollte sich die Inflation den Zielniveaus der Zentralbanken annähern. Es ist davon auszugehen, dass die Zentralbanken ihren Zinssenkungszyklus in Richtung ihres jeweiligen neutralen Zielniveaus fortsetzen. In einigen Regionen könnte dieses Niveau sogar unterschritten werden. Die Knappheit auf den Arbeitsmärkten dürfte sich etwas entspannen. Für die längerfristige wirtschaftliche Entwicklung ist entscheidend, wie international auf geopolitische Dynamiken und Herausforderungen im Außenhandel reagiert wird und wie Europa seine Energieversorgung weiterhin sicherstellen und den demographischen Herausforderungen begegnen wird. Für den Euroraum im Jahr 2025 prognostiziert der Konzern ein moderates Wachstum von 1,0 Prozent. Im Jahresverlauf ist dabei mit einer Belebung des Wachstums sowie mit einer geldpolitischen Unterstützung der Investitionstätigkeit zu rechnen. Gleichzeitig dürfte ein Anstieg der Reallöhne die Konsumausgaben weiter ankurbeln. Allerdings ist auch zu erwarten, dass die fiskalpolitische Konsolidierung und anhaltende Unsicherheit über die Entwicklung des Welthandels die Wirtschaft belasten wird. Nach den vorgezogenen Bundestagswahlen im Jahr 2025 erwartet der Konzern eine expansivere Fiskalpolitik sowie einen starken Investitionszyklus. Der Konzern geht davon aus, dass die deutsche Wirtschaft 2025 um 0,8 Prozent wachsen wird. Geschäftliche Prioritäten Die Bank wird ihre Ausrichtung an der globalen Strategie fortsetzen, um langfristiges Ertragswachstum und eine Ausweitung des Kundengeschäfts sicherzustellen. Das Wachstum soll dabei durch die lokale und regionale Zusammenarbeit und effizienten Ressourceneinsatz mit aktiver Nutzung der Expertise d integrierten Investmentbank vorangetrieben werden. Das Ziel der Erwirtschaftung langfristiger Erträge wird durch einen effektiven, an der Geschäftsstrategie ausgerichteten Risiko- und Kontrollrahmen unterstützt. Dieser wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die Bank beabsichtigt, im Jahr 2025 ihr Kreditgeschäft in verschiedenen Jurisdiktionen auszuweiten und sich dabei auf strategische Kundenbeziehungen und Transaktionen zu konzentrieren. Finanzieller Ausblick Die folgenden in die Zukunft gerichteten Aussagen sind auf Ebene des MSEHSE- Konzerns angegeben, auf dem die Leistungsindikatoren und die Strategie des Konzerns und seiner Tochtergesellschaften gesteuert werden. Sie gelten ebenso für die Bank. Für das Ergebnis vor Steuern und die Eigenkapitalrendite im Jahr 2025 prognostiziert der Konzern derzeit einen leichten Anstieg gegenüber 2024. Diese Prognose basiert auf der Annahme einer verstärkten Kundenaktivität in allen Geschäftsbereichen. Für die Kernkapitalquote wird 2025 ebenfalls ein moderater Rückgang im Vergleich zu 2024 prognostiziert. Hauptgrund dafür ist ein Anstieg der risikogewichteten Aktiva im Zusammenhang mit einer steigenden Geschäftstätigkeit und der Implementierung von CRR3. Für die strukturelle Liquiditätsquote wird aufgrund einer steigenden Geschäftstätigkeit ein leichter Rückgang prognostiziert, die finale Quote hängt von möglichen regulatorischen Veränderungen ab. Die Liquiditätsdeckungsquote wird voraussichtlich leicht steigen, da eine steigende Geschäftstätigkeit erwartungsgemäß zu einem Anstieg der Liquiditätsreserve führt, die für die Erfüllung von internen und externen Vorgaben erforderlich ist. Regulatorische Entwicklungen Finalisierung der Basel III-Reformen Eine Reihe von Standards des Basel-III- Reformpakets sind bis zum 31. Dezember 2024 noch nicht vollständig umgesetzt. Diese Standards, die von BCBS und den internationalen Aufsichtsbehörden als "Finalisierung von Basel III" bezeichnet werden, beinhalten Aktualisierungen zu wichtigen Komponenten des Regulierungsrahmenwerks. Die Überarbeitung deckt die Ermittlung der RWA für das Kreditrisiko, Marktpreisrisiko und Kreditbewertungsanpassung (Credit Value Adjustment, "CVA") sowie das operationelle Risiko ab. In die Überarbeitung des Rahmenwerks wird zudem für RWA, die nach einem internen Modell ermittelt werden, eine aggregierte Untergrenze von 72,5 Prozent der nach dem Standardansatz berechneten RWA eingeführt. Dieser sogenannte Output Floor wird über einen Zeitraum von fünf Jahren stufenweise erhöht. Institute werden künftig ihre RWA-Berechnung auch auf der Grundlage von Standardansätzen offenlegen müssen. CRR III und CRD VI, die die letzten Aspekte der Basel-III-Reform mit einigen EU-spezifischen Anpassungen in europäisches Recht umsetzen, durchliefen den europäischen Gesetzgebungsprozess, wurden finalisiert und schließlich vom Europäischen Parlament sowie dem Rat der Europäischen Union verabschiedet. Für Institute in der EU sind diese Regelungen zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Eine Ausnahme bilden dabei die Eigenmittelanforderungen für das Marktpreisrisiko durch eine grundlegende Überprüfung der Berücksichtigung von Handelsbuchpositionen (Fundamental Review of the Trading Book, ",FRTB"), die am 1. Januar 2026 in Kraft treten wird (CRR III Market Risk Delegated Act). Die Europäische Kommission zieht in Erwägung, ob die FRTB- Eigenmittelanforderungen um ein weiteres Jahr verzögert werden. Das finalisierte Regelwerk beinhaltet auch einen verstärkten Fokus auf Umwelt -, Sozial- und Governance-Risiken (Environmental, Social and Governance, "ESG"). Artikel 21c CRD VI Am 9. Juli 2024 sind die neuen Regelungen, die zu Änderungen der EU Eigenkapitalrichtlinie führen, (bekannt als "CRD VI"), in Kraft getreten. Die CRD VI enthält Vorschriften, die bestimmten Nicht-EU-Instituten untersagen, Kernbankdienstleistungen direkt an EU-Kunden zu erbringen. Während jeder EU-Mitgliedstaat dazu verpflichtet ist, die Mindestanforderungen der Richtlinie bis zum 10. Januar 2026 in nationales Recht umzusetzen, sind die spezifischen Bestimmungen ab 11. Januar 2027 anzuwenden. Die Bank analysiert und überwacht die Auswirkungen dieser Änderungen. Die obigen Entwicklungen wurden in der Kapital- und Finanzierungsplanung sowie ICAAP und ILAAP des Konzerns berücksichtigt. Bilanz zum 31. Dezember 2024Aktiva in € Mio.
Passiva in € Mio.
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Allgemeine Angaben 1. Information zum Unternehmen Die Morgan Stanley Bank AG (die "Bank") hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main mit der Nummer HRB 39346 eingetragen. Alleinaktionärin ist Morgan Stanley Europe SE, Frankfurt am Main ("MSESE"). Alleinaktionärin der MSESE ist Morgan Stanley Europe Holding SE, Frankfurt am Main ("MSEHSE"). Zusammen bilden die Bank, MSESE und MSEHSE den MSEHSE-Konzern. Das oberste Mutterunternehmen der Bank ist Morgan Stanley. Morgan Stanley ist in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") im Bundesstaat Delaware registriert und bildet zusammen mit seinen Tochterunternehmen den Morgan-Stanley-Konzern. 2. Grundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs ("HGB"), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute ("RechKredV") sowie unter Beachtung der Regelungen des Aktiengesetzes ("AktG") aufgestellt worden. Soweit nichts anderes angegeben ist, sind alle Werte auf die nächste Million Euro kaufmännisch gerundet. Das Unternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis aufstellt, ist MSEHSE. Das Unternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis aufstellt, ist Morgan Stanley. Der Abschluss von Morgan Stanley sowie der Konzernabschluss und -lagebericht des MSEHSE-Konzerns sind auf der folgenden Internetseite abrufbar: https:// www.morganstanley.com/about-us-ir. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Barreserve und Forderungen Die Barreserve wird zum Nennwert bilanziert. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden zu Anschaffungskosten einschließlich anteiliger Zinsen abzüglich der erforderlichen Risikovorsorge bilanziert. Im Rahmen der Einlagefazilität bei der Deutschen Bundesbank angelegte, täglich fällige Einlagen werden unter "Forderungen an Kreditinstitute" ausgewiesen. Risikovorsorge Die Bank erfasst eine Risikovorsorge für Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sowie für unter der Bilanz ausgewiesene Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen. Gemäß den Anforderungen der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. ("IDW") herausgegebenen Stellungnahme IDW RS BFA 7 basiert das Modell der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Losses, "ECL") auf der Veränderung des Kreditrisikos seit erstmaligem Ansatz eines Finanzinstruments:
Ungeachtet der obigen Ausführungen wird der ECL für bestimmte Forderungen immer mit der Ausfallwahrscheinlichkeit über ihre Restlaufzeit ermittelt, unabhängig davon, ob ein SICR aufgetreten ist. Bei der Ermittlung eines SICR berücksichtigt die Die Bank sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen. Diese basieren auf historischen Informationen sowie zukünftig erwarteten Bedingungen, die von Kreditrisikoexperten beurteilt werden. Die Ermittlung eines SICR basiert generell auf Änderungen in der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, "PD") in Verbindung mit der Annahme, dass ein SICR stattgefunden hat, sobald die Zahlung aus einem finanziellen Vermögensgegenstand mehr als 30 Tage überfällig ist. Der ECL wird anhand von drei Parametern berechnet:
Diese Parameter werden grundsätzlich aus intern entwickelten statistischen Modellen abgeleitet. Die Modelle basieren auf historischen, aktuellen und zukünftigen makroökonomischen Daten sowie Expertenschätzungen zum Länderrisiko. Die makroökonomischen Szenarien werden vierteljährlich überprüft. Der ECL wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft" erfasst. Handelsbestand Die Finanzinstrumente des Handelsbestands werden beim erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungskosten sowie in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags nach § 340e Abs. 3 HGB bewertet. Nach § 255 Abs. 4 HGB entspricht der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, wird der beizulegende Zeitwert mit Hilfe von Bewertungsmethoden bestimmt. Erhaltene oder gegebene Finanzgarantien, die das Kreditrisiko von Derivaten des Handelsbestands absichern, stellen Derivate des Handelsbestands dar. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet die Bank verschiedene Bewertungsansätze und bildet eine Hierarchie für Inputfaktoren, die zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden. Hierbei ist die Verwendung der am meisten beobachtbaren Inputfaktoren, sofern verfügbar, vorgesehen. Zu den beobachtbaren Inputfaktoren gehören solche, die Marktteilnehmer bei der Bewertung des Vermögensgegenstandes bzw. der Verbindlichkeit anhand von Marktdaten zugrunde legen würden. Diese werden von Quellen bezogen, die von der Bank unabhängig sind. Nicht beobachtbare Inputfaktoren spiegeln die Annahmen der Gesellschaft wider, die Marktteilnehmer bei der Bewertung des Vermögensgegenstandes bzw. der Verbindlichkeit auf Basis der besten unter den gegebenen Umständen verfügbaren Informationen anwenden würden. Sofern erforderlich werden Bewertungsanpassungen vorgenommen. Zu berücksichtigende Faktoren sind beispielsweise das Liquiditätsrisiko (Preisspanne zwischen Geld- und Briefkurs), Adressenausfallrisiken, Modellunsicherheiten sowie Konzentrationsrisiken. Die Verfügbarkeit der beobachtbaren Inputfaktoren kann von Produkt zu Produkt variieren und wird von einer Vielzahl an Faktoren beeinflusst, einschließlich der Art des Produkts, ob das Produkt neu und im Markt noch nicht etabliert ist, von der Liquidität der Märkte und anderen produktspezifischen Merkmalen. Soweit die Bewertung auf Modellen oder Inputfaktoren basiert, die weniger am Markt beobachtbar oder nicht beobachtbar sind, ist die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts mit zusätzlichen Ermessensentscheidungen verbunden. Um das verbliebene Realisierungsrisiko für nicht realisierte Gewinne abzubilden, wird das Ergebnis der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert durch einen Risikoabschlag reduziert, der von den Handelsaktiva abgezogen wird. Die Berechnung des Risikoabschlags erfolgt auf der Grundlage des regulatorischen Value-at-Risk, dem ein Konfidenzniveau von 99 Prozent über eine Haltedauer von zehn Tagen zugrunde liegt. Zusätzlich zu dem Risikoabschlag werden dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340e Abs. 4 HGB zu jedem Geschäftsjahresende 10 Prozent des Nettoertrags des Handelsbestands (nach Risikoabschlag) zugeführt. Die Zuführung erfolgt so lange, bis dieser Sonderposten eine Höhe von 50 Prozent des Fünfjahres- Durchschnitts des positiven Nettoertrags nach Risikoabschlag erreicht hat. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken darf nur aufgelöst werden, um einen Nettoaufwand des Handelsbestands auszugleichen oder wenn er die 50 Prozent-Grenze überschreitet. Wertpapierpensionsgeschäfte Wertpapierpensionsgeschäfte werden nach den geltenden Grundsätzen des § 340b HGB bilanziert. In Pension gegebene Wertpapiere werden entsprechend ihrem wirtschaftlichen Eigentum weiterhin bei der Bank bilanziert, während in Pension genommene Wertpapiere nicht in der Bilanz ausgewiesen werden. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten (Nennwerten) unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag einschließlich abgegrenzter Zinsen angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten werden über die Laufzeit linear erfolgswirksam aufgelöst. Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sofern die Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, wird die Rückstellung abgezinst. Die Bank wendet den von der Deutschen Bundesbank auf Basis der Rückstellungsabzinsungsverordnung veröffentlichten Abzinsungssatz an. Für die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, die durch Versicherungsverträge gedeckt sind, wendet die Bank den Rechnungslegungshinweis RH FAB 1.021 des IDW an. Demzufolge sind für kongruente Zahlungsströme im Rahmen der Bewertungsmethodik dieselben Annahmen für den Vermögensgegenstand und die Verbindlichkeit heranzuziehen. Für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, deren Zahlungsströme nicht deckungsgleich sind mit denen des Deckungsvermögens und nicht unter IDW RH FAB 1.021 fallen, erfolgt die Bewertung weiterhin nach der Anwartschaftsbarwertmethode. In die Bewertung fließen versicherungsmathematische Annahmen über demografische Entwicklungen, Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Inflationsraten ein. Demografische Annahmen basieren auf den "Heubeck-Richttafeln 2018G". Als Diskontierungszinssatz wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Die Altersversorgungsverpflichtungen werden mit dem Deckungsvermögen sowie die entsprechenden Aufwendungen und Erträge gemäß § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Die Bank hat die zur Abdeckung abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen auf ein Contractual Trust Arrangement ("CTA") ausgelagert. Die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung für Zinsänderungsrisiken aus verzinslichen Finanzinstrumenten des Bankbuchs wird jährlich zum Bilanzstichtag im Rahmen der verlustfreien Bewertung beurteilt. Die Bank wendet hierzu die Barwert-/ Buchwertmethode an. Zum 31. Dezember 2024 bestand keine Notwendigkeit. Bei den Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um etwaige Verpflichtungen, deren Realisierung als nicht wahrscheinlich eingestuft werden. Bewertungseinheiten Die Bank bildet Mikrobewertungseinheiten nach § 254 HGB. Für die Grund- und Sicherungsgeschäfte liegen Betrags- und Laufzeitidentität vor. Zur Messung der voraussichtlichen Effektivität kommt die Critical-Terms-Match-Methode zur Anwendung. Die Bank nutzt darüber hinaus die Einfrierungsmethode, bei der der Teil der Wertänderungen der abgesicherten Position und des Absicherungsinstruments, der effektiv auf das abgesicherte Risiko zurückgeht, nicht ausgewiesen wird. Für etwaige unrealisierte Nettoverluste aus abgesicherten Risiken (retrospektive negative Ineffektivität) erfolgt die Bildung einer Drohverlustrückstellung, während unrealisierte Gewinne nicht erfasst werden. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung erfolgt nach den Vorschriften des § 256a HGB in Verbindung mit § 340h HGB. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die auf Fremdwährung lauten, werden mit den konzerneinheitlichen Wechselkursen zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Devisenkursschwankungen aus dem Handelsbestand werden im Handelsergebnis erfasst. Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung im Bankbuch werden saldiert in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen ausgewiesen (besondere Deckung). Erläuterungen zur Bilanz 4. Restlaufzeitengliederung von Forderungen und Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden gliedern sich wie folgt:
Die Forderungen an Kreditinstitute enthalten täglich fällige Einlagen bei der Deutschen Bundesbank in Höhe von € 163 Mio. (2023: € 96 Mio.).
5. Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die nachfolgende Tabelle gliedert die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf:
6. Handelsbestand Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Zuordnung von Finanzinstrumenten zum Handelsbestand haben sich bis zum 31. Dezember 2024 nicht geändert. Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken hat die Bank im Geschäftsjahr 2024 gemäß § 340e Abs. 4 HGB einen Betrag von € 2 Mio. zugeführt (2023: keine Zuführung), der 10 Prozent des Handelsergebnisses entspricht. Der Handelsbestand ist in der folgenden Tabelle aufgeschlüsselt:
Die nachfolgende Tabelle gliedert den Nominalbetrag der derivativen Finanzinstrumente nach Art wie folgt auf:
7. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen eine Verbindlichkeit aus dem Gewinnabführungsvertrag mit MSESE in Höhe von € 122 Mio. (2023: € 121 Mio.). 8. Fremdwährungsvolumina Die nachfolgende Tabelle gliedert die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Bank in fremder Währung auf:
Die Fremdwährungsvolumina lauten im Wesentlichen auf CHF und USD. 9. Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von € 22 Mio. (2023: € 26 Mio.) gebildet. Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen verbliebene Risiken aus nicht rückgedeckten Inflationsanpassungen. Die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen werden wie folgt angewendet:
Der Bewertungsunterschied gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem zum Geschäftsjahresende 2024 verwendeten 10-Jahres- Durchschnittszinssatz in Höhe von 1,9 Prozent und dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz in Höhe von 2,0 Prozent beträgt zum 31. Dezember 2024 weniger als € 1 Mio. (2023: € 1 Mio.). Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurden Altersversorgungsverpflichtungen von € 66 Mio. mit Deckungsvermögen von € 44 Mio. verrechnet. Andere Rückstellungen Andere Rückstellungen in Höhe von € 9 Mio. (2023: € 12 Mio.) beinhalten im Wesentlichen erwartete Kreditverluste für nicht unterbeteiligte Kreditzusagen sowie abgegrenzte Kosten. Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsstreitigkeiten Über die unten beschriebene Angelegenheit hinaus kann die Bank im normalen Geschäftsverlauf als Beklagte in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten. einschließlich Schiedsverfahren, Sammelklagen und anderen Gerichtsverfahren benannt werden, die sich im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Kreditinstitut und als verbundenes Unternehmen eines global diversifizierten Finanzdienstleistungsinstitutes ergeben. Manche der tatsächlichen oder angedrohten Klagen können Ansprüche auf erheblichen Schadenersatz und/oder Strafschadensersatz oder Ansprüche auf unbestimmte Schadensersatzbeträge beinhalten. In manchen Fällen sind Dritte, die in solchen Fällen die Hauptbeklagten sind oder wären, insolvent, in einer Krise oder kommen ihren bestehenden Freistellungsverpflichtungen nicht nach. Die Bank ist ebenfalls an anderen Prüfungen, Ermittlungen und Verfahren sowohl formeller als auch informeller Art durch staatliche Behörden und andere Aufsichtsbehörden in Bezug auf ihr Geschäft und ihre buchhalterischen und operativen Angelegenheiten beteiligt. Manche dieser Verfahren können zu nachteiligen Urteilen, Vergleichen, Bußgeldern, Strafen, einer Vermögensabschöpfung, einer Einziehung, einer Rückabwicklung ("restitution") einstweiligen Verfügungen oder Einschränkungen der Fähigkeit bestimmte Geschäfte zu tätigen, oder zu anderen Rechtsfolgen führen. Die Bank bestreitet die Haftung und/oder die Höhe des Schadens in jedem laufenden Verfahren, soweit dies angebracht ist. Sofern die vorliegenden Informationen dafür sprechen, dass es wahrscheinlich ist, dass zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses eine Verbindlichkeit entstanden ist, und die Bank den Betrag dieses Verlusts oder die Verlustspanne verlässlich abschätzen kann, ermittelt die Bank eine Rückstellung, die zu Lasten des Ergebnisses gebucht wird, einschließlich im Hinblick auf bestimmte der unten beschriebenen Verfahren oder Ermittlungen. Die Rechtsaufwendungen der Bank können schwanken, bedingt durch das aktuelle Umfeld im Hinblick auf Untersuchungen staatlicher Behörden oder Einrichtungen der Regulierung und private Rechtsstreitigkeiten, die globale Finanzdienstleister einschließlich der Bank betreffen. In vielen Gerichtsverfahren und Untersuchungen ist es von Natur aus schwierig festzustellen, ob ein Verlust wahrscheinlich oder mehr als nur geringfügig möglich ist, oder die Höhe des Verlustes einzuschätzen. Darüber hinaus ist die Bank selbst in Fällen, in denen sie festgestellt hat, dass ein Verlust wahrscheinlich oder mehr als nur geringfügig möglich ist, möglicherweise nicht in der Lage, den Betrag des Verlusts oder der Verlustspanne verlässlich zu schätzen. Es ist besonders schwierig festzustellen, ob ein Verlust wahrscheinlich oder mehr als nur geringfügig möglich ist, oder den Betrag eines Verlusts verlässlich abzuschätzen, wenn die Sachverhaltsermittlung noch andauert oder der Sachverhalt umstritten ist oder wenn die Kläger oder Behörden erheblichen oder unbezifferten Schadensersatz, Rückabwicklung, Vermögensabschöpfung, Einziehung oder Bußgelder anstreben. Zahlreiche Fragen müssen möglicherweise in einer Untersuchung oder einem Verfahren geklärt werden, bevor festgestellt werden kann, dass ein Verlust oder eine Verlustspanne wahrscheinlich oder mehr als nur geringfügig möglich ist, oder um den Verlustbetrag verlässlich einzuschätzen, einschließlich im Falle von potenziell langwierigen Verfahren zur Herausgabe von Dokumenten ("discovery") oder der Bestimmung wichtiger Sachverhalte, der Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Bestimmung von Klägerklassen bei Massenklagen ("class certification"), der Berechnung von Schadensersatz oder sonstigen Rechtsfolgen, und der Prüfung neuer oder ungeklärter Rechtsfragen, die für das jeweilige Verfahren oder die Ermittlungen relevant sind. Die Bank stellt nachfolgend die Verfahren oder Untersuchungen dar, bei denen sie einen erheblichen Vermögensabfluss für mehr als nur geringfügig möglich hält. Im Hinblick auf bestimmte Verfahren hat die Bank festgestellt, dass ein erheblicher Vermögensabfluss mehr als nur geringfügig möglich ist. Gleichwohl ist sie nicht in der Lage, den Verlust oder die Verlustspanne zuverlässig zu schätzen. Es gibt weitere Angelegenheiten, bei denen die Bank zwar festgestellt hat, dass ein Verlust oder eine Verlustspanne wahrscheinlich oder mehr als nur geringfügig möglich ist, die Bank geht aber auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes und nach Beratung mit ihren rechtlichen Beratern nicht davon aus, dass solche Verluste erhebliche negative Auswirkungen auf den Jahresabschluss insgesamt haben könnten. Dies schließt nicht aus, dass das Ergebnis solcher Verfahren oder Untersuchungen das Geschäft oder die Geschäftsergebnisse der Bank in der Zukunft erheblich beeinflussen oder erhebliche Reputationsschäden verursachen könnte. Obwohl die Bank im Folgenden bestimmte Verfahren oder Untersuchungen identifiziert hat, die die Bank einzeln oder zusammen als wesentlich erachtet, kann nicht garantiert werden, dass keine wesentlichen Verluste aus Ansprüchen entstehen, die noch nicht geltend gemacht wurden, oder aus solchen, bei denen potenzielle Verluste noch nicht als wahrscheinlich oder mehr als nur geringfügig möglich erachtet werden. Die Bank beantwortet Informations- und Dokumentenanfragen von Behörden in Deutschland im Hinblick auf den Zeitraum 2006 bis 2022, einschließlich des Bundeszentralamtes für Steuern, des Düsseldorfer Finanzamts und der Kölner Staatsanwaltschaft, in Bezug auf bestimmte Aktientransaktionen über Dividendenstichtage und damit verbundene Steuerangelegenheiten. Die Bank kooperiert mit den zuständigen Behörden. Weitere Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die unwiderrufliche Kreditzusagen belaufen sich auf € 11.628 Mio. (2023: € 10.739 Mio.). Diese beinhalten Unterbeteiligungen anderer Unternehmen des Morgan-Stanley-Konzerns und konzernfremder Kontrahenten sowie eine voll besicherte Kreditlinie in Höhe von € 5.000 Mio. (2023: € 5.000 Mio.), die einem anderen Unternehmen des Morgan-Stanley-Konzerns gewährt wurde. Risiken aus Kreditzusagen, einschließlich anwendbarer Kreditumrechnungsfaktoren, werden in der Beurteilung der Risikovorsorge berücksichtigt. Nähere Informationen hierzu sind der Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" zu entnehmen. 10. Eigenkapital Das Eigenkapital zum Bilanzstichtag setzt sich wie folgt zusammen:
Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital ist unverändert und ist vollständig in 10.000 auf den Namen lautende Stückaktien zu je € 500 eingeteilt. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 11. Aufschlüsselung der Erträge nach geografischen Märkten Der Gesamtbetrag der Zinserträge, der Provisionserträge, der Nettoerträge des Handelsbestands sowie der sonstigen betrieblichen Erträge gemäß § 34 Abs. 2 RechKredV wird in Deutschland erwirtschaftet. 12. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von € 11 Mio. (2023: € 8 Mio.) resultieren in erster Linie aus Leistungsverrechnungen mit verbundenen Unternehmen. 13. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne Auf Grund des Gewinnabführungsvertrags wurde der nach Steuern verbliebene Gewinn in Höhe von € 122 Mio. (2023: € 121 Mio.) zum 31. Dezember 2024 vollständig auf MSESE übertragen. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft zwischen der Bank und MSESE wird der Ertragsteueraufwand, der sich auf das Ergebnis der Bank bezieht, in dem Jahresabschluss von MSESE ausgewiesen. Vor-organschaftlicher Ertragsteueraufwand verbleibt im Jahresabschluss der Bank. Sonstige Erläuterungen 14. Bewertungseinheiten Zinsswaps im Bankbuch mit konzernfremden Gesellschaften werden vollständig mit entsprechenden gegenläufigen Derivaten mit verbundenen Unternehmen abgesichert. Diese bilden jeweils eine Bewertungseinheit und sind nicht in der Bilanz ausgewiesen. Die Nominalbeträge und die beizulegenden Zeitwerte stellen sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar:
15. Abschlussprüferhonorar Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers der Bank besteht ausschließlich aus dem Honorar für Abschlussprüfungsleistungen von weniger als € 1 Mio. 16. Mitarbeiter Die nachfolgende Tabelle stellt die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter je Geschäftsbereich dar:
Der Bereich Infrastruktur und Kontrolle besteht primär aus Operations und Risk Management. 17. Vorstand und Aufsichtsrat Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Herr Oliver Kehren erhielt für seine Tätigkeit als Mitglied des Vorstands Bezüge von der Bank. Die Gesamtbezüge der weiteren Vorstandsmitglieder wurden von MSESE geleistet, wo sie ebenfalls als Vorstandsmitglieder bestellt sind. Unter Anwendung der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge von Herrn Kehren verzichtet. Die Pensionsrückstellungen für die ehemaligen Vorstandsmitglieder belaufen sich auf € 12 Mio. (2023: € 13 Mio.). Dem Aufsichtsrat wurden Bezüge in Höhe von weniger als € 1 Mio. (2023: weniger als € 1 Mio.) gezahlt. Die Bank hat den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Kredite gewährt und ist mit ihnen keine Haftungsverhältnisse eingegangen. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Frankfurt am Main, den 26. März 2025 Morgan Stanley Bank AG Der Vorstand André Munkelt, Vorsitzender David Best Oliver Kehren Dr. Jana Währisch Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt am Main VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHT Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Morgan Stanley Bank Aktiengesellschaft - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Morgan Stanley Bank Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt ,Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU- Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU- APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass w r keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Morgan Stanley Bank Aktiengesellschaft für das vorherige, am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr wurden von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der mit Datum vom 18. April 2024 nicht modifizierte Prüfungsurteile zu diesem Jahresabschluss und diesem Lagebericht abgegeben hat. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung von Finanzinstrumenten (Level 3 Positionen) Zugehörige Informationen im Abschluss und Lagebericht Zum 31. Dezember 2024 beträgt der aktive Handelsbestand EUR 331 Mio. und der passive Handelsbestand EUR 28 Mio. Der Handelsbestand ist im Wesentlichen durch Forderungen aus dem Kredithandelsgeschäft am Sekundärmarkt i. H. v. EUR 299 Mio. bzw. Verbindlichkeiten aus dem Kredithandelsgeschäft am Sekundärmarkt i. H. v. EUR 2 Mio. sowie Positionen in derivativen Finanzinstrumenten (aktivisch EUR 35 Mio. bzw. passivisch EUR 26 Mio.) geprägt. Bei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um zum beizulegenden Zeitwert bewertete ausstehende, noch nicht abgewickelte, Kredittransaktionen am Sekundärmarkt. Der Nettoertrag des Handelsbestandes beträgt EUR 23 Mio. Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf Angabe 3 sowie zu den Angaben zum Handelsbestand auf Angabe 6 im Anhang. Sachverhalt und Risiko für die Prüfung Finanzinstrumente des Handelsbestands sind gemäß § 340e HGB zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten. Die Morgan Stanley Bank Aktiengesellschaft schließt Geschäfte in Krediten ab, die sie in den Bilanzposten bei den Aktiva und Passiva jeweils als "Handelsbestand" ausweist. Die Erträge und Aufwendungen aus diesen Geschäften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Nettoertrag des Handelsbestands" ausgewiesen. In diesen Geschäften sind Finanzinstrumente enthalten, deren Bewertung auf Basis von Eingangsparametern durchgeführt wird, die mittelbar oder unmittelbar an einem aktiven Markt zu beobachten sind, sich jedoch nicht auf identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten beziehen. Darüber hinaus sind Geschäfte enthalten, deren Bewertungsverfahren auf nicht beobachtbaren Parametern basieren. Die Bewertungen dieser Finanzinstrumente können auf komplexen Bewertungsverfahren beruhen und Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der verwendeten Eingangsparameter enthalten. Aufgrund der hieraus resultierenden Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Produkte, die auf nicht beobachtbaren Parametern beruhen, für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben uns ein Verständnis über die Prozesse zur Bewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands verschafft sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit der diesbezüglich implementierten Kontrollen beurteilt. Dies betraf insbesondere die Kontrollen im Rahmen der unabhängigen Preisverifizierung. Unter Einbezug von Bewertungsspezialisten haben wir auf Basis von Stichproben die Bewertung der Finanzinstrumente überprüft. Hierzu haben wir für ausgewählte Produkte eine eigenständige, unabhängige Nachbewertung zum Bilanzstichtag vorgenommen. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen kommen wir zu dem Ergebnis, dass die angewendeten Methoden und Annahmen zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte insgesamt ausgewogen und hinreichend dokumentiert sind. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem:
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats gem. § 171 Abs. 2 AktG verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften i allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU- APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung vom 3. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. Oktober 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2024 als Abschlussprüfer der Morgan Stanley Bank Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU- APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Steffen Neuweiler.
Frankfurt am Main, den 3. April 2025 Forvis
Mazars GmbH & Co. KG
Steffen Neuweiler, Wirtschaftsprüfer Katharina Thomas, Wirtschaftsprüferin Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 AktGDer Aufsichtsrat der Morgan Stanley Bank AG (die "Bank") beschäftigte sich im Geschäftsjahr 2024 intensiv mit dem Kreditgeschäft sowie mit ihrer Funktion als zentrale Bank des Morgan Stanley-Konzerns im Europäischen Wirtschaftsraum. Es fanden acht Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2024 statt. Der Aufsichtsrat besprach mit dem Vorstand grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, der Geschäftspolitik, des Geschäftsverlaufs, der Risikolage und des Risikomanagements. Der Vorstand berichtete regelmäßig in den Aufsichtsratssitzungen und darüber hinaus bei Bedarf umfassend und zeitnah über alle Vorgänge, die von wesentlicher Bedeutung waren sowie über die Entwicklung der Unternehmenszahlen. Der Vorstand der Morgan Stanley Bank AG stellte dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 unverzüglich nach ihrer Aufstellung zur Verfügung. Der Jahresabschluss besteht aus:
Der Vorstand erfüllte somit seine Pflichten nach § 170 Abs. 1 AktG. Der Aufsichtsrat prüfte die ihm vorgelegten Unterlagen gemäß § 171 Abs. 1 AktG. Bei der Prüfung bezog er die Informationen des Abschlussprüfers mit ein. Die Prüfung führte zu keinen Einwendungen. Der Aufsichtsrat billigte anschließend den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024. Damit ist der Jahresabschluss der Morgan Stanley Bank AG nach § 172 AktG festgestellt. Der Abschlussprüfer, die Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, erteilte für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
4. April 2025 Frank Mattern, Vorsitzende |
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