Gastronomie
Keferloh GmbH
Grasbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.438,00 |
47.044,00 |
| I.
Sachanlagen |
38.438,00 |
47.044,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
70.185,72 |
91.557,71 |
| I.
Vorräte |
26.640,00 |
19.450,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.445,72 |
70.507,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.100,00 |
1.600,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.679,06 |
3.600,44 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
154.038,92 |
49.990,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
270.341,70 |
192.192,70 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
62.490,55 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
116.548,37 |
62.490,55 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
154.038,92 |
49.990,55 |
| B.
Rückstellungen |
4.300,00 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
266.041,70 |
190.392,70 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
157.255,58 |
72.511,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
108.786,12 |
117.881,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
270.341,70 |
192.192,70 |
Anhang
Die Gesellschaft firmiert unter Gastronomie Keferloh
GmbH
mit Sitz in München, HRB 228514
I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handels-gesetzbuches (HGB)
in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend wurden die Vorschriften des
GmbH-Gesetzes beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Es wurde für die Bewertung von der
Unternehmensfortführung ausgegangen. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind an den
ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet worden.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen um planmäßige, lineare
Abschreibungen vermindert. Ist ihr Wert voraussichtlich
dauerhaft im Wert gemindert, so werden sie mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten ohne
Umsatzsteuer bis EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Warenvorräte wurden zu Anschaffungskosten
oder mit dem am Stichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, wurden
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
oder niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Mögliche Ausfallrisiken sind durch angemessene
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind mit den Nominalwerten angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag darstellen, zeitanteilig abgegrenzt. Zum
31.12.2017 bestanden keine Abgrenzungen.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die
Archivierungskosten sowie die voraussichtlichen Kosten
für die Erstellung des Jahresabschlusses 2016 und
2017.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle
erkennbaren Risiken mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag berücksichtigt. Bei
Rückstellungen deren Laufzeit über ein Jahr
geschätzt wird, wurden voraussichtliche Preis- und
Kostensteigerungen aus künftigen Jahren
berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit einer
erwarteten Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
zusätzlich mit dem von der Deutschen Bundesbank
vorgegebenen und ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 20 (Vj.
TEUR 3).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren betragen insgesamt EUR 108.786,12 (Vj. TEUR
117). Diese Verbindlichkeiten sind durch Grundschuld an dem
Objekt Füssener Str. 123, 86343 Königsbrunn,
Eigentümerin Frau Marina Culesker, gesichert.
Frau Marina Culesker verpflichtet sich, das nicht
gedeckte Kapital und eine auftretende Überschuldung
abzudecken.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im
Inland erzielt.
V. Sonstige Angaben
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
2017 und ist weiterhin
Herr Amer Culesker, Königsbrunn
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung
werden gemäß § 286 IV HGB nicht angegeben.
Es bestand weder ein Aufsichtsrat noch ein Beirat oder eine
ähnliche Einrichtung.
München, den 22.01.2019
Amer Culesker
- Geschäftsführer -
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 10.806,97 EUR.
1.10.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 52.208,92 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.01.2019 festgestellt.
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