Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 41610
Eingetragen
8.8.2002
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit WohnmöbelnGroßhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten
Gegenstand
der Handel mit Waren aller Art, soweit vom Gesetzgeber keine Genehmigungspflicht besteht, insbesondere der Handel mit Möbeln, Wohnaccessoires und Textilien aller Art sowie Bekleidung.

Historie

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Management

NameRolle
Christel Wien
seit 8.8.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wien Wohnen & Mode GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 8.273,00 37.834,00
I. Sachanlagen 8.273,00 37.834,00
B. Umlaufvermögen 58.926,25 103.361,57
I. Vorräte 51.085,30 50.545,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.122,66 51.653,39
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.718,29 1.163,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.760,50 3,55
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 66.391,81
Bilanzsumme, Summe Aktiva 68.959,75 207.590,93

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 13.613,76 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 91.391,81 77.509,91
III. Jahresüberschuss 80.005,57 -13.881,90
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 66.391,81
B. Rückstellungen 800,00 800,00
C. Verbindlichkeiten 54.545,99 206.790,93
Bilanzsumme, Summe Passiva 68.959,75 207.590,93

Anhang


Allgemeine Angaben
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren aller Art, insbesondere der Handel mit Möbeln, Wohnaccessoires und Textilien aller Art.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Bei erstmaliger Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzmodernisierungsgesetzes wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB wird Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft wendet bei der Gliederung der Bilanz das verkürzte Gliederungsschema gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB an.
Die Gesellschaft richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB und ergänzend nach den Vorschriften des GmbHG.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 5.122,66 (Euro 5.874,43).
Rückstellungen
Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 22.535,52 (Euro 15.711,10).
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Geschäftsführerin: Frau Christel Wien
Frau Christel Wien ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit.
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann. 
Köln, 17. Januar 2012
gez. Christel Wien
- Geschäftsführerin -

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.01.2012 festgestellt.

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