B-Plan
GmbH
Pampow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.733,00 |
84.172,00 |
| I.
Sachanlagen |
63.733,00 |
84.172,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
248.994,23 |
349.614,79 |
| I.
Vorräte |
96.481,51 |
161.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85.550,45 |
127.330,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.500,00 |
7.500,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
3.141,45 |
7.897,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
66.962,27 |
61.284,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.276,35 |
3.273,61 |
| Aktiva |
316.003,58 |
437.060,40 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
200.850,19 |
283.854,54 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
258.854,54 |
225.443,63 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
83.004,35 |
-33.410,91 |
| B.
Rückstellungen |
53.288,76 |
77.128,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
54.850,47 |
69.025,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
39.105,50 |
48.139,28 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
|
846,96 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.403,36 |
403,36 |
| E.
Passive latente Steuern |
5.610,80 |
6.648,39 |
| Passiva |
316.003,58 |
437.060,40 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Pensionsrückstellungen
II. Verbindlichkeiten
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42 III GmbHG
IV. Haftungsverhältnisse
D. Angaben zu G.u.V. - Posten
I. Abschreibungen auf den Firmenwert
II. Außerplanmäßige
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
III. Bildung von Bewertungseinheiten
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht
mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen,
das Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht
gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz
unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände"
bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss
angewendeten Darstellungsgrundsätze des Vorjahres sind
beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs.
1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im
Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres
angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§
246 Abs. 1 Satz 3 HGB)
6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig
wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.
2) Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Die Nutzungsdauer wurde grundsätzlich gem. den
Erfahrungswerten der Finanzverwaltung geschätzt. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis €
250,00 werden nach Handelsbrauch sofort in voller Höhe
als Aufwand erfasst. Die Wirtschaftsgüter im
Einzelwert über 250 €, aber nicht mehr als 800
€, werden im Zugangsjahr in Anlehnung an
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel
als Abgang behandelt. Im Geschäftsjahr 2022 wurden
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt
0,00 EUR (VJ: 0,00 EUR) vorgenommen. Die
Abschreibungen auf Sachanlagen haben 20.439,00 EUR (VJ:
21.649,42 EUR) betragen.
7) Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch
eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt
und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Pensionsrückstellungen
sind nicht vorhanden.
II. Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten (insgesamt 54.850 €)
haben insgesamt 54.850,47 € eine Restlaufzeit bis ein
Jahr und 0,00 € eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren. Von den Verbindlichkeiten ist ein Betrag
von 0,00 € durch Pfandrechte und ähnliche
Rechte gesichert.
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42 III GmbHG
1) Die Gesellschaft hatte gegen Gesellschafter
Darlehensforderungen in Höhe von 3.141 EUR. Dem
gegenüber schuldete die Gesellschaft Gesellschaftern
aus erhaltenen Darlehen insgesamt EUR 886 €.
2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser
Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten.
3) Die Verzinsung erfolgt bei Forderungen bzw.
Verbindlichkeiten über ein Jahr
vertragsgemäß mit 2,9 % von dem jeweiligen
Darlehensstand.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V. - Posten
I. Abschreibungen auf den Firmenwert
Es war kein Firmenwert nach § 246 Abs. 1 Satz 4
HGB zu aktivieren.
II. Außerplanmäßige Abschreibungen
auf das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden
außerplanmäßige Abschreibungen auf das
Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB in
Höhe von EUR 0,00 vorgenommen.
III. Bildung von Bewertungseinheiten
Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB
waren zum Bilanzstichtag nicht zu bilden.
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
II. Unbeschränkte Haftung für
andere
Die Gesellschaft ist nicht persönlich haftende
Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft.
III. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
den Herren Jürgen Meincke und Dennis Meincke
geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Pampow, den 10.04.2024
gez.
Jürgen Meincke, Geschäftsführer
gez.
Dennis Meincke, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2024
festgestellt.
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