Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 7216
Eingetragen
12.4.2001
Branche
Architekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
die Durchführung von Dienstleistungen im Baugewerbe, insbesondere Bauleitung und Planung, Qualitäts- und Fertigungsüberwachung, Erstellung von Gutachten, sowie aller vergleichbaren Arbeiten, soweit keine besondere Genehmigung erforderlich ist. Gegenstand des Unternehmens ist ferner: die Durchführung von Maurer- und Betonarbeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Jürgen Meincke
seit 16.6.2006
Geschäftsführer
Dennis Meincke
seit 16.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Hans-Jürgen Meincke
Dobin am See OT Retgendorf
13.000 €
52.00%
Dennis Meincke
Schwerin
12.000 €
48.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

B-Plan GmbH

Pampow

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 63.733,00 84.172,00
I. Sachanlagen 63.733,00 84.172,00
B. Umlaufvermögen 248.994,23 349.614,79
I. Vorräte 96.481,51 161.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 85.550,45 127.330,10
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.500,00 7.500,00
davon gegen Gesellschafter 3.141,45 7.897,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 66.962,27 61.284,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.276,35 3.273,61
Aktiva 316.003,58 437.060,40

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 200.850,19 283.854,54
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 258.854,54 225.443,63
III. Jahresfehlbetrag 83.004,35 -33.410,91
B. Rückstellungen 53.288,76 77.128,40
C. Verbindlichkeiten 54.850,47 69.025,71
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 39.105,50 48.139,28
davon gegenüber Gesellschaftern   846,96
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.403,36 403,36
E. Passive latente Steuern 5.610,80 6.648,39
Passiva 316.003,58 437.060,40

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten


I. Pensionsrückstellungen
II. Verbindlichkeiten
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG
IV. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V. - Posten

I. Abschreibungen auf den Firmenwert
II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen
III. Bildung von Bewertungseinheiten

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz
II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1)  Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2)  In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3)  Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4)  Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5)  Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6)  Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7)  Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze des Vorjahres sind beibehalten worden.

8)  Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.
9)  Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3)  Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden


1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Die Nutzungsdauer wurde grundsätzlich gem. den Erfahrungswerten der Finanzverwaltung geschätzt. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis € 250,00 werden nach Handelsbrauch sofort in voller Höhe als Aufwand erfasst. Die Wirtschaftsgüter im Einzelwert über 250 €, aber nicht mehr als 800 €, werden im Zugangsjahr in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt 0,00 EUR (VJ: 0,00 EUR) vorgenommen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen haben 20.439,00 EUR (VJ: 21.649,42 EUR) betragen.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Pensionsrückstellungen

sind nicht vorhanden.

II. Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten (insgesamt 54.850 €) haben insgesamt 54.850,47 € eine Restlaufzeit bis ein Jahr und 0,00 € eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Von den Verbindlichkeiten ist ein Betrag von 0,00 € durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert.

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG


1) Die Gesellschaft hatte gegen Gesellschafter Darlehensforderungen in Höhe von 3.141 EUR. Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft Gesellschaftern aus erhaltenen Darlehen insgesamt EUR 886 €.

2)  Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.
3) Die Verzinsung erfolgt bei Forderungen bzw. Verbindlichkeiten über ein Jahr vertragsgemäß mit 2,9 % von dem jeweiligen Darlehensstand.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V. - Posten
I. Abschreibungen auf den Firmenwert
Es war kein Firmenwert nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB zu aktivieren.

II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB in Höhe von EUR 0,00 vorgenommen.

III. Bildung von Bewertungseinheiten

Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB waren zum Bilanzstichtag nicht zu bilden.

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Unbeschränkte Haftung für andere

Die Gesellschaft ist nicht persönlich haftende Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft.

III. Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von den Herren Jürgen Meincke und Dennis Meincke geführt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Pampow, den 10.04.2024

gez. Jürgen Meincke, Geschäftsführer

gez. Dennis Meincke, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2024 festgestellt.

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