ZIWA drive & tools GmbH
Könnern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
|
|
Einzelposten Geschäftsjahr EUR
|
Gesamt Geschäftsjahr EUR
|
Einzelposten Vorjahr EUR
|
Gesamt Vorjahr EUR
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
I. Sachanlagen
|
146.484,00
|
146.484,00
|
133.827,00
|
133.827,00
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
|
|
|
|
I. Vorräte
|
317.360,81
|
|
257.738,15
|
|
|
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
|
234.325,48
|
|
176.098,01
|
|
|
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
|
346.157,78
|
897.844,07
|
143.262,30
|
577.098,46
|
|
C. Rechnungsabgrenzungsposten
|
13.666,46
|
13.666,46
|
14.841,32
|
14.841,32
|
|
Summe Aktiva
|
|
1.057.994,53
|
|
725.766,78
|
PASSIVA
|
|
Einzelposten Geschäftsjahr EUR
|
Gesamt Geschäftsjahr EUR
|
Einzelposten Vorjahr EUR
|
Gesamt Vorjahr EUR
|
|
A. Eigenkapital
|
|
|
|
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
25.000,00
|
|
25.000,00
|
|
|
II. Gewinnvortrag
|
58.561,70
|
|
7.221,84
|
|
|
III. Jahresüberschuss
|
204.364,19
|
287.925,89
|
51.339,86
|
83.561,70
|
|
B. Rückstellungen
|
118.765,68
|
118.765,68
|
79.936,09
|
79.936,09
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
651.302,96
|
651.302,96
|
562.268,99
|
562.268,99
|
|
Summe Passiva
|
|
1.057.994,53
|
|
725.766,78
|
ANHANG
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie
den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen
des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bei den Angaben wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß der §§ 274a 276
und 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Bei der GmbH handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S. § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember des Vorjahres wurden
unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear
pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht
aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese
umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile
der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer
Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben,
wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als
Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen,
dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend
Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear
pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert. Entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte, deren voraussichtliche Nutzungsdauer
nicht verlässlich geschätzt werden kann, wurden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren
abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und außerplanmäßigen Abschreibungen, angesetzt.
Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
pro rata temporis linear abgeschrieben.
Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
|
|
Geschäftsjahr
|
davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
|
Vorjahr
|
davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
|
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände
|
234.325,48
|
30.000,00
|
176.098,01
|
30.000,00
|
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter von
2.886,16 € (Vorjahr: 4.136,16) ausgewiesen. In der Position „Sonstige Vermögensgegenstände“ sind keine Beträge größeren Umfangs
enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
Eigenkapital Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt und voll eingezahlt.
Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls angesetzt.
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschluss-
und Steuererklärungskosten, Tantiemeansprüche und anderweitige Verpflichtungen gegenüber
dem Personal sowie Gewährleistungsverpflichtungen.
Verbindlichkeiten Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene
Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
|
|
Geschäftsjahr
|
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
|
davon Restlaufzeit über 1 Jahr
|
davon Restlaufzeit über 5 Jahre
|
|
Verbindlichkeiten
|
651.302,96
|
232.875,46
|
157.810,08
|
260.617,42
|
|
|
Vorjahr
|
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
|
davon Restlaufzeit über 1 Jahr
|
davon Restlaufzeit über 5 Jahre
|
|
Verbindlichkeiten
|
562.268,99
|
111.582,06
|
157.810,08
|
292.876,85
|
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
von 54.712,40 € (Vorjahr: 21.098,10) ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine wesentlichen, nicht in der Bilanz ausgewiesenen oder vermerkten
finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung
sind.
Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 4,0 Mitarbeiter beschäftigt.
Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herren
Michael Zimmerling und Christian Wartmann.
Sonstige Angaben
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses
nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff angabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Könnern, den 25. Juli 2025
gez. Michael Zimmerling, Christian Wartmann (Geschäftsführung)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. Juli 2025
|