Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 36881
Vorher
S-Media-Tech Verwaltungsgesellschaft Düsseldorf mbH
Eingetragen
12.1.1999
Branche
BeteiligungsgesellschaftenWagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Der Erwerb, das Eingehen, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, einschließlich der Beteiligung an geschlossenen Fonds, unabhängig von der Art und Höhe der Beteiligung. Dabei ist auch die Investition in vermögensverwaltende Gesellschaften möglich.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kathrin Wiese
seit 28.6.2019
Geschäftsführer
Thomas Bach
seit 3.8.2015
Prokura
Prokura
Gregor Höll
seit 28.4.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stadtsparkasse Düsseldorf
Germany
1.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Equity Partners GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 57.980.198,57 46.518.343,59
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 1,00 1,00
III. Finanzanlagen 57.980.196,57 46.518.341,59
B. Umlaufvermögen 11.554.234,15 11.288.586,94
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.564.452,28 839.858,96
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.989.781,87 10.448.727,98
Aktiva 69.534.432,72 57.806.930,53

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 55.961.868,14 47.518.860,48
I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklage 4.000.000,00  
III. Gewinnvortrag 46.518.860,48 22.426.268,96
IV. Jahresüberschuss 4.443.007,66 24.092.591,52
B. Rückstellungen 987.549,94 1.722.284,59
C. Verbindlichkeiten 12.585.014,64 8.565.785,46
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 12.585.014,64 8.565.785,46
Passiva 69.534.432,72 57.806.930,53

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Equity Partners GmbH hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf (Reg. Nr. HRB 36881).

Die Equity Partners GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) erstellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Bilanz wurde gemäß § 265 Abs. 5 HGB im Bereich A. III. Finanzanlagen sowie C. 3. Verbindlichkeiten um die Posten "Investments in Vermögensmassen" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Vermögensmassen" erweitert, um aufgrund der Bedeutung des Geschäftszweiges der Beteiligungen an Private Equity Fonds der Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz Rechnung zu tragen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 265 Abs. 6 HGB hinsichtlich der Erträge aus Beteiligungen und Vermögensmassen abweichend von § 275 HGB vorgenommen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden diese auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Als Investments in Vermögensmassen werden Beteiligungen an Private Equity Fonds ausgewiesen. Zur Bewertung wurde der von den Fondsgesellschaften mitgeteilte "Net Asset Value" (NAV) - Nettovermögenswert oder Marktwert eines Direkt- oder Fondinvestments bzw. eines Portfolios - unter Bezugnahme auf den beizulegenden Zeitwert der vom jeweiligen Private Equity Fonds gehaltenen Unternehmen herangezogen. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Unternehmens wurde in der Regel auf die allgemeinen Bewertungsrichtlinien der European Private Equity & Venture Capital Association (EVCA) oder eines vergleichbaren Regelwerkes abgestellt (Börsenkurs, Bewertung auf der Basis einer aktuellen Transaktion, Discounted Cashflow Methode, Multiple Methode u.a.).

Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung werden gesehen, wenn sich der Private Equity Fonds in einer fortgeschrittenen Phase seines Lebenszyklusses befindet und/oder eine hohe Abrufquote aufweist und der NAV unter dem Buchwert liegt. Unter diesen Voraussetzungen werden Analysen der aktuellen wirtschaftlichen Situation der vom Private Equity Fonds gehaltenen Beteiligungen durchgeführt und eine Einschätzung hinsichtlich der zukünftigen Wertentwicklung vorgenommen. Bei den Private Equity Fonds, für die zum Bilanzstichtag noch kein aktueller NAV vorlag, wurde der NAV aus der letzten vorliegenden Berichterstattung fortgeschrieben und gegebenenfalls um einen Wertabschlag bzw. -zuschlag in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung vergleichbarer Fonds korrigiert.

Liegt ein voraussichtlich dauerhaft niedrigerer beizulegender Wert vor, werden Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Im Falle der hinreichend sicheren Werterholung erfolgt eine Zuschreibung gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB, wobei die fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB die Obergrenze für die Bewertung eines Private Equity Fonds darstellen.

Bei Private Equity Fonds, bei denen in Vorjahren Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen wurden und deren NAV am Bilanzstichtag über dem Buchwert liegt, wird analysiert, ob die Wertaufholung als hinreichend sicher anzusehen ist.

Soweit die Möglichkeit einer ertragswirksamen Vereinnahmung von Ausschüttungen der vorgenannten Private Equity Fonds noch nicht durch einen festgestellten Jahresabschluss bestätigt ist, werden diese Rückflüsse entsprechend der Stellungnahme IDW RS HFA 18 "Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss" des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zunächst passiviert und unter den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Vermögensmassen ausgewiesen. Erst wenn die Ausschüttungen abschließend anhand der festgestellten Jahresabschlüsse qualifiziert werden können, erfolgt eine Umbuchung entweder als Ertrag oder buchwertmindernde Kapitalrückzahlung.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Im Geschäftsjahr waren Wertberichtigungen nicht erforderlich.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten und nicht beschiedenen Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet:

- Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

- Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

- Schwebende Devisentermingeschäfte werden mit dem am Bilanzstichtag für das jeweilige Geschäft geltenden laufzeitäquivalenten Devisenterminkurs bewertet. Ist der am Bilanzstichtag geltende laufzeitäquivalente Devisenterminkurs niedriger als der dem jeweiligen Geschäft zugrunde liegende Terminkurs, bildet die Gesellschaft gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB eine Rückstellung in Höhe des drohenden Verlustes aus schwebenden Geschäften.

Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bei den Investments in Vermögensmassen in Höhe von T€ 2.433 (VJ T€ 2.624) vorgenommen. Zuschreibungen ergaben sich bei den Investments in Vermögensmassen in Höhe von T€ 766 (VJ T€ 386).

Kassenbestand, Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten betreffen im Wesentlichen Guthaben auf laufenden Konten bei dem verbundenen Unternehmen Stadtsparkasse Düsseldorf.

Eigenkapital

Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt T€ 1.000. Im Jahr 2023 wurde von der Gesellschafterin durch Zahlung eines Betrages in Höhe von T€ 4.000 eine Kapitalrücklage gebildet.

Rückstellungen

Steuerrückstellungen entfallen in Höhe von T€ 543 (VJ T€ 1.250) auf die Körperschaftsteuer und in Höhe von T€ 0 (VJ T€ 0) auf die Gewerbesteuer.

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 445 (VJ T€ 472) betreffen im Wesentlichen Beträge für Steuerberatung sowie Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 27 (VJ T€ 56) betreffen im Wesentlichen Prüfungs- und Beratungsleistungen.

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und gegenüber Vermögensmassen in Höhe von T€ 12.544 (VJ T€ 8.476) sind mit T€ 11.336 Rückflüsse aus den Fonds, die aufgrund fehlender Jahresabschlüsse gemäß IDW RS HFA 18 im Geschäftsjahr nicht abschließend als Ertrag bzw. Kapitalrückzahlung zugerechnet werden konnten. Weitere T€ 1.208 betreffen sonstige Fondsausschüttungen, die aus anderen Gründen grundsätzlich noch von den Fonds zurückgefordert werden können und die deshalb noch nicht vereinnahmt wurden.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Gesellschafter und Konzernverhältnisse

Ab Juli 2019 ist die Gesellschaft ein 100%-iges Tochterunternehmen der Stadtsparkasse Düsseldorf. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der Stadtsparkasse Düsseldorf mit Sitz in Düsseldorf, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Stadtsparkasse Düsseldorf wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Der Konzernabschluss der Stadtsparkasse Düsseldorf wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen offene Einzahlungsverpflichtungen aus Fondsinvestments, welche unter Berücksichtigung der Devisenkurse zum Bilanzstichtag insgesamt rd. € 37,3 Mio. (VJ € 47,1 Mio.) betragen. Diese werden durch die zugesagten und noch nicht abgerufenen Kapitalrücklagen sowie durch die Reinvestition von zukünftigen Kapitalrückzahlungen der Fonds gedeckt.

Bei dem Verkauf von zwei Gesellschaften in 2019 wurden marktübliche Garantien gegenüber den Erwerbern abgegeben. Die Garantien sind auf die Höhe der Kaufpreise in Höhe von insg. € 10,9 Mio. begrenzt.

Haftungsverhältnisse

Es besteht eine Ausgleichsverpflichtung gegenüber der HoGi B.V., Utrecht, Niederlande, betreffend etwaige Steuermehrbelastungen, Ertragsminderungen und/oder Kosten, die durch die seinerzeit gewählte Transaktionsstruktur entstehen können.

Unterschrift der Geschäftsführung

Düsseldorf, den 21. März 2024

Gregor Höll
Kathrin Wiese

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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