Vhano Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Dr. Schwenkedel seit 3.8.2015 | Geschäftsführer |
Andreas Tiedke seit 15.4.2011 | Prokura |
Tillmann Brauch seit 24.9.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 71.27% | |
Cofima III S.A. | 17.21% |
| 10.93% | |
Zweite LEO Management Beteiligungs GmbH & Co. | 0.60% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Safari Holding GmbHBingen am RheinKonzernabschluss
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| 31. Dez. | 31. Dez. | ||
| Anhangsangabe | 2016 | 2015 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 3.2, 3.4 | 275.063 | 255.920 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 3.2, 3.4 | 32.006 | 30.498 |
| Sachanlagen | 3.3, 3.4 | 39.037 | 48.605 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 2.064 | 100 | |
| Sonstige Vermögenswerte | 3,7 | 317 | 232 |
| Langfristige Vermögenswerte | 348.487 | 335.355 | |
| Vorräte | 3,5 | 924 | 871 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 142 | 181 | |
| Ertragsteuerforderungen | 3,6 | 1.654 | 961 |
| Sonstige Vermögenswerte | 3,7 | 4.852 | 2.359 |
| Barbestand in Wechselkassen und Röhrenfüllungen | 3,8 | 11.789 | 11.368 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 3,9 | 156.478 | 132.169 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 175.839 | 147.909 | |
| Bilanzsumme | 524.326 | 483.264 | |
|
(PASSIVA) |
|||
| (in TEUR) | |||
| 31. Dez. | 31. Dez. | ||
| Anhangsangabe | 2016 | 2015 | |
| Gezeichnetes Kapital | 3,10 | 101 | 101 |
| Kapitalrücklage | 3,10 | 121.934 | 121.434 |
| Sonstige Rücklagen | 3,10 | -60 | 3 |
| Gewinnrücklage | 3,10 | -11.404 | -43.838 |
| Summe Eigenkapital | 110.571 | 77.700 | |
| Verzinsliche Darlehen / Unternehmensanleihe | 3,11 | 227.433 | 226.466 |
| Finance Lease Verbindlichkeiten | 5 | 7.468 | 7.164 |
| Gesellschafterdarlehen | 3,12 | 38.225 | 33.927 |
| Pensionsrückstellungen | 3,13 | 657 | 552 |
| Latente Steuerschulden | 3,14 | 80.693 | 77.775 |
| Rückstellungen | 3,15 | 1.396 | 1.492 |
| Sicherheitsgarantien | 32 | 32 | |
| Derivative Finanzinstrumente | 3,18 | 3.845 | 2.647 |
| Langfristige Schulden | 359.749 | 350.055 | |
| Verzinsliche Darlehen / Unternehmensanleihe | 3,11 | 7.419 | 7.432 |
| Finance Lease Verbindlichkeiten | 5 | 6.085 | 10.966 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.165 | 2.627 | |
| Ertragsteuerschulden | 3,16 | 15.518 | 13.300 |
| Rückstellungen | 3,15 | 604 | 1.400 |
| Sonstige Schulden | 3,17 | 19.215 | 19.784 |
| Kurzfristige Schulden | 54.006 | 55.509 | |
| Bilanzsumme | 524.326 | 483.264 |
(in TEUR)
| Anhangsangabe | 2016 | 2015 | |
| Umsatzerlöse | 4,1 | 288.901 | 271.927 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 4,2 | 5.625 | 4.505 |
| Materialaufwand | -4.751 | -4.548 | |
| Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer | 4,3 | -62.373 | -56.794 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 3.2, 3.3, 3.4 | -45.023 | -67.657 |
| Vergnügungssteuer | -46.345 | -40.964 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4,4 | -61.916 | -59.782 |
| Finanzaufwendungen | 4,5 | -29.579 | -27.723 |
| Finanzerträge | 4,5 | 2.227 | 1.660 |
| Gewinn vor Ertragsteuern | 46.766 | 20.624 | |
| Ertragsteuern | 4,6 | -14.332 | -7.191 |
| Jahresüberschuss | 32.434 | 13.433 |
(in TEUR)
| 2016 | 2015 | |
| Jahresüberschuss | 32.434 | 13.433 |
| Posten, die später nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden können | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen | -90 | 99 |
| Ertragsteuereffekte | 27 | -29 |
| Ergebnis aus leistungsorientierten Verpflichtungen | -63 | 70 |
| Sonstiges Gesamtergebnis nach Steuern | -63 | 70 |
| Gesamtergebnis nach Steuern | 32.371 | 13.503 |
(in TEUR)
| Anhangsangabe | 2016 | 2015 | |
| Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit | |||
| Gewinn vor Ertragsteuern | 46.766 | 20.624 | |
| Anpassungen: | |||
| Abschreibungen, Wertminderung und Wertaufholung Sachanlagen | 3,3 | 36.124 | 36.156 |
| Abschreibungen, Wertminderung und Wertaufholung immaterielle Vermögenswerte | 3,2 | 8.898 | 31.501 |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen | 500 | 500 | |
| Finanzergebnis | 4,5 | 27.451 | 26.063 |
| Veränderung der langfristigen Rückstellungen | 3,15 | -96 | -101 |
| Netto-Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen | 4,2 | 734 | 278 |
| Zu-/ Abgänge (netto) aus Finanzierungs-Leasing Vermögenswerten | -15.261 | -3.895 | |
| Änderung der Finanzierungs-Leasingverbindlichkeit | -4.577 | -13.993 | |
| Zinsaufwendungen für Finanzierungsleasing | 4,5 | -1.290 | -1.398 |
| Zahlungen aus Finanzierungsleasing | 5 | 18.405 | 21.658 |
| Veränderung des Nettoumlaufvermögens: | |||
| (Zunahme)/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen | -3.858 | 1.617 | |
| (Zunahme)/Abnahme der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte | 0 | -100 | |
| Zunahme /(Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten | 559 | 3.128 | |
| Zunahme/(Abnahme) der Leistungen an Arbeitnehmer | 42 | 8 | |
| Gezahlte Ertragsteuern, netto | -15.059 | -12.693 | |
| Netto-Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit | 99.338 | 109.353 | |
| Erwerb von Sachanlagen | 3,3 | -10.801 | -5.590 |
| Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | 3,2 | -5.253 | -1.852 |
| Erwerb von Finanzanlagevermögen | -1.964 | 0 | |
| Auszahlung für Akquisitionen | 3,1 | -19.752 | 0 |
| Zahlungen aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 1.241 | 899 | |
| Netto-Cashflows aus der Investitionstätigkeit | -36.529 | -6.543 | |
| Gezahlte Zinsen | -19.695 | -19.663 | |
| Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen (Nominalbetrag) | -400 | 0 | |
| Zahlungen aus Finanzierungsleasing | 5 | -18.405 | -21.658 |
| Netto-Cashflows in die/aus der Finanzierungstätigkeit | -38.500 | -41.321 | |
| Nettozunahme von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | 24.309 | 61.489 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar | 132.169 | 70.680 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember | 156.478 | 132.169 |
(in TEUR)
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | |||||
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Sonstige Rücklagen | Gesamt | |
| Stand 1. Januar 2015 | 101 | 120.934 | -57.271 | -67 | 63.697 |
| Jahresüberschuss | 13.433 | 13.433 | |||
| Ergebnis aus leistungsorientierten Verpflichtungen | 70 | 70 | |||
| Sonstiges Gesamtergebnis nach Steuern | 70 | 70 | |||
| Gesamtergebnis nach Steuern | 13.433 | 70 | 13.503 | ||
| Ergebnis aus IFRS 2 | 500 | 0 | 500 | ||
| Stand 31. Dezember 2015 | 101 | 121.434 | -43.838 | 3 | 77.700 |
| Stand 1. Januar 2016 | 101 | 121.434 | -43.838 | 3 | 77.700 |
| Jahresüberschuss | 32.434 | 32.434 | |||
| Ergebnis aus leistungsorientierten Verpflichtungen | -63 | -63 | |||
| Sonstiges Gesamtergebnis nach Steuern | -63 | -63 | |||
| Gesamtergebnis nach Steuern | 32.434 | -63 | 32.371 | ||
| Ergebnis aus IFRS 2 | 500 | 500 | |||
| Stand 31. Dezember 2016 | 101 | 121.934 | -11.404 | -60 | 110.571 |
Informationen zum Unternehmen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses
2.2 Erklärung zur Übereinstimmung mit den IFRS
2.3 Konsolidierungsgrundsätze
2.4 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.4.1 Erstmalig angewandte neue Standards, Interpretationen und Änderungen
2.4.2 Bereits veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen
2.4.3 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
2.4.4 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3 Zusätzliche Angaben in der Bilanz
3.1 Unternehmenserwerbe
3.2 Immaterielle Vermögenswerte
3.3 Sachanlagen
3.4 Wertminderung langfristiger Vermögenswerte
3.5 Vorräte
3.6 Ertragssteuerforderungen
3.7 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
3.8 Barbestand in Wechselkassen und Röhrenfüllungen
3.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
3.10 Eigenkapital
3.11 Verzinsliche Darlehen
3.12 Gesellschafterdarlehen
3.13 Pensionsrückstellungen
3.14 Latente Steuerschulden
3.15 Rückstellungen
3.16 Ertragsteuerschulden
3.17 Sonstige Schulden
3.18 Derivative Finanzinstrumente
4 Zusätzliche Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
4.1 Umsatzerlöse
4.2 Sonstige betriebliche Erträge
4.3 Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer
4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen
4.5 Finanzergebnis
4.6 Ertragsteuern
5 Leasing- und Mietverträge
6 Angaben zu Finanzinstrumenten und zum Risikomanagement
7 Honorar des Abschlussprüfers
8 Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
9 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
1 Informationen zum Unternehmen
Die Safari Holding GmbH (die "Gesellschaft"), Im Tiergarten 30, 55411 Bingen, eingetragen im Handelsregister Mainz unter HRB 42284, hat einen Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 aufgestellt. Darin eingeschlossen ist als Vergleichszeitraum das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015. Der Konzernabschluss der Safari Holding GmbH wurde am 24. April 2017 von der Geschäftsführung zur Veröffentlichung freigegeben.
Der Unternehmensgegenstand der Safari Holding GmbH liegt im Erwerb, im Halten und Verwalten von Beteiligungen.
Die Tochtergesellschaft Safari Holding Verwaltungs GmbH, Bingen, befasst sich mit dem Erwerb und der Verwaltung von Gesellschaften im Bereich des Betriebs von Spielhallen sowie mit der Vornahme damit in Zusammenhang stehender Geschäfte.
Die Tochtergesellschaft Löwen Play GmbH, Bingen, betreibt im Wesentlichen Spielhallen.
Die Löwen Play Grundstücks GmbH, Bingen, vermietet Grundstücke und Gebäude an die Löwen Play GmbH.
Die Tochtergesellschaft Lionline Entertainment GmbH & Co. KG, Bingen, hatte 2014 Vermögenswerte erworben, um ein Online-Spieleportal einzurichten.
Das Online-Spieleportal nahm seinen Betrieb im Januar 2016 auf. Das Online Casino der Löwen Play GmbH für Schleswig-Holstein hat am 22. Februar 2016 seinen operativen Geschäftsbetrieb aufgenommen.
Am 16. Februar 2016 wurde von der Löwen Play GmbH eine niederländische Tochtergesellschaft (LP Holding NL B.V.) in Dordrecht, Niederlande, gegründet.
Die LP Holding NL B.V. hat am 19. Februar 2016 zwei niederländische Gesellschaften (R.M.I. Amusement B.V., Hilversum, Niederlande / Wezo Amusement B.V., Dordrecht, Niederlande) mit insgesamt vier Spielhallen in den Niederlanden mit Wirkung zum 1. Januar 2016 erworben.
Am 4. Juli 2016 hat die LP Holding NL B.V. sämtliche Anteile an der Keet B.V., Amsterdam/Niederlande und der Bouwer B.V., Landsmeer/Niederlande, mit Wirkung zum 1. Januar 2016 erworben. Mit dieser Transaktion wurden auch deren Tochtergesellschaften, die Cris Beheer B.V., Amsterdam/Niederlande, die Tabo Beheer B.V., Almere/Niederlande, die V.O.F. Bouwer & Keet II, Almere/Niederlande und die V.O.F. B & K Automaten, Almere/Niederlande übernommen.
Am 13. April 2016 haben die Safari Holding Verwaltungs GmbH, die Löwen Entertainment GmbH sowie die Schmidt Gruppe Service GmbH, Coesfeld, zu jeweils gleichen Anteilen die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention GmbH mit Sitz in Bingen am Rhein gegründet.
Am 30. Mai 2016 hat die Löwen Play GmbH sämtliche Anteile der Hekal GmbH mit Sitz in Laupheim mit Wirkung zum 1. April 2016 erworben. Die Hekal GmbH betreibt eine Spielhalle in Bad Saulgau.
In diesem Anhang bezeichnet "Safari-Gruppe" oder "Konzern" die Safari Holding GmbH und ihre vollkonsolidierten Tochtergesellschaften.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses
Der Konzernabschluss der Safari Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen der "Konzern") wurde auf der Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der Konzernabschluss wird in Euro, der auch die funktionale Währung der Gesellschaft und all ihrer Tochtergesellschaften ist, aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten auftreten.
2.2 Erklärung zur Übereinstimmung mit den IFRS
Der Konzernabschluss der Safari Holding GmbH wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten und von der EU übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Es wurden sämtliche für das Geschäftsjahr 2016 wirksamen International Financial Reporting Standards (IFRS) und International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Com-mittee (IFRS IC) (vormals das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)) und die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) angewandt. Darüber hinaus enthält der Anhang die nach den handelsrechtlichen Vorschriften des § 315a Abs. 1 HGB geforderten Angaben.
Die Bilanz wurde gemäß IAS 1 erstellt. In der Bilanz werden kurzfristige und langfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige und langfristige Schulden ausgewiesen. Einige Posten werden im Anhang nach ihrer Fälligkeit dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2.3 Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Safari Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2016.
Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
Gemäß IFRS 10 liegt Beherrschung dann vor, wenn der Konzern schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
| ― |
die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h., der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben) |
| ― |
eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen |
| ― |
die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. |
Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode aufgestellt wie der Abschluss der Muttergesellschaft.
Alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie nicht realisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert.
Währungsumrechnungen waren nicht erforderlich.
Die Safari Holding GmbH hält zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2016 direkt oder indirekt Anteile am Eigenkapital der nachfolgenden, in den Konzernabschluss eingezogenen Gesellschaften:
| Anteil am Kapital | |
| Name und Sitz der Gesellschaft | (%) |
| Safari Holding Verwaltungs GmbH, Bingen/Rhein | 100% |
| Löwen Play GmbH, Bingen/Rhein | 100% |
| Löwen Play Grundstücks GmbH, Bingen/Rhein | 100% |
| Lionline Entertainment GmbH & Co. KG, Bingen/Rhein | 100% |
| Lionline Verwaltungs GmbH, Bingen/Rhein | 100% |
| Leolicense GmbH, Bingen/Rhein | 100% |
| Hekal GmbH, Laupheim | 100% |
| LP Holding NL B.V., Dordrecht, Niederlande | 100% |
| R. M.I. Amusement B.V., Hilversum | 100% |
| Wezo Amusement B.V., Dordrecht, Niederlande | 100% |
| Keet B.V., Amsterdam, Niederlande | 100% |
| Bouwer B.V., Landsmeer, Niederlande | 100% |
| Cris Beheer B.V., Amsterdam, Niederlande | 100 %* |
| Tabo Beheer B.V., Almere, Niederlande | 100 %* |
| V. O.F. Bouwer & Keet II, Almere, Niederlande | 100 %* |
| V. O.F. B& K Automaten, Almere, Niederlande | 100 %* |
| Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention GmbH, Bingen/Rhein | 33,3 % |
* indirekter Erwerb über die Keet B.V. bzw. die Bouwer B.V.
Für die folgenden Unternehmen wurde die Erleichterungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen:
| • |
Safari Holding Verwaltungs GmbH, Bingen/Rhein |
| • |
Löwen Play GmbH, Bingen/Rhein |
| • |
Löwen Play Grundstücks GmbH, Bingen/Rhein |
Die AXA Private Equity Participation GmbH (APEP GmbH) stellt einen Konzernabschluss für den größten Kreis an Tochterunternehmen auf, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Die Safari Holding GmbH selbst stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis an Unternehmen auf.
2.4 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Alle von der EU übernommenen und zum 31. Dezember 2016 wirksamen Standards, Interpretationen und Änderungen wurden bei der Aufstellung des Abschlusses angewandt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden in diesem Abschluss stetig angewandt, ergänzt um die nachfolgend dargestellten Änderungen und Klarstellungen.
2.4.1 Erstmalig angewandte neue Standards, Interpretationen und Änderungen
Die Safari Holding GmbH berücksichtigt in ihrem Konzernabschluss Standards, Änderungen und Interpretationen, wenn diese vor Freigabe des Abschlusses durch die EU-Kommission in europäisches Recht übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind. Eine vorzeitige Anwendung von Standards und Interpretationen erfolgte nicht. Die folgenden für den Konzern wesentlichen relevanten geänderten Standards wurden im Geschäftsjahr 2016 erstmalig angewandt:
Änderungen an IAS 1 Offenlegungsinitiative
Die Änderungen zielen darauf ab, Hürden zu beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen. Mit Offenlegungsinitiative (Änderungen an IAS 1) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
| • |
Wesentlichkeit: Mit den Änderungen wird klargestellt, dass (1) Informationen nicht durch Aggregierung verschleiert werden sollten, dass (2) Wesentlichkeitserwägungen auf alle Bestandteile des Abschlusses anzuwenden sind und dass (3) selbst dann die Wesentlichkeit zu berücksichtigen ist, wenn in einem Standard eine gewisse Angabe vorgeschrieben wird. |
| • |
Darstellung der Vermögenslage und Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis: Der IASB nimmt (1) eine Klarstellung vor, dass die Auflistung der Ausweiszeilen in den Abschlussbestandteilen aus Gründen der Relevanz aufgegliedert oder zusammengefasst werden kann und erlässt zusätzliche Leitlinien in Bezug auf Zwischensummen in diesen Abschlussbestandteilen; (2) stellt er klar, dass der Anteil eines Unternehmens am sonstigen Gesamtergebnis von assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, aggregiert als einzelne Ausweiszeilen auf der Grundlage davon, ob sie später in der Gewinn- und Verlustrechnung recycelt werden, ausgewiesen werden sollte. |
| • |
Angaben: Es werden zusätzliche Beispiele für mögliche Reihenfolgen der Angaben aufgenommen, um klarzustellen, dass die Verständlichkeit und die Vergleichbarkeit berücksichtigt werden sollten, wenn die Reihenfolge der Angaben bestimmt wird, und die Angaben nicht in der Reihenfolge zu erfolgen haben, die zuvor in IAS 1.114 gezeigt wurde . Der IASB hat außerdem Vorschriften und Beispiele in Bezug auf die Nennung der bedeutenden Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden gestrichen, die als potentiell wenig hilfreich wahrgenommen wurden. |
Jährliche Verbesserungen an den IFRS - 2010-2012
Die geänderten Standards hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Hinsichtlich der Änderungen siehe die weiteren Erläuterungen:
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Klarstellung, dass die Veröffentlichung von IFRS 13 und die Folgeänderungen an IFRS 9 und IAS 39 nicht die Möglichkeit unterbinden, kurzfristige unverzinsliche Forderungen und Verbindlichkeiten zu ihrem Rechnungsbetrag zu bewerten und nicht abzuzinsen, solange die Auswirkungen der nicht erfolgten Abzinsung nicht wesentlich sind.
Jährliche Verbesserungen an den IFRS - 2012-2014
Die geänderten Standards hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Hinsichtlich der Änderungen siehe die weiteren Erläuterungen:
AS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
Klarstellung, dass die hochwertigen Unternehmensanleihen, die bei der Ermittlung des Abzinsungs-satzes für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet werden, in der gleichen Währung denominiert sein sollten wie die zu leistenden Zahlungen (daher sollte die Markttiefe für Unternehmensanleihen auf Währungsebene beurteilt werden).
2.4.2 Bereits veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen
Neben den vorgenannten, verpflichtend anzuwendenden IFRS wurden vom IASB noch weitere IFRS und IFRIC veröffentlicht, die das Endorsement der EU bereits teilweise durchlaufen haben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind. Die Safari Holding GmbH wird diese Standards voraussichtlich erst zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung im Konzernabschluss umsetzen.
| Standard | Anwendungspflicht
für Geschäftsjahre beginnend ab |
Übernahme
durch EU Kommission |
|
| IFRS 2 | Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung | 1.1.2018 | Nein |
| IFRS 4 | Änderung in Bezug auf die Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge` | 1.1.2018 | Nein |
| IFRS 9 | Finanzinstrumente (Standard und weitere Ergänzungen) | 1.1.2018 | Ja |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 1.1.2018 | Ja |
| IFRS 16 | Leasing | 1.1.2019 | Nein |
| IAS 7 | Änderungen in Bezug auf die Angaben Offenlegungsinitiative | 1.1.2017 | Nein |
| IAS 12 | Änderungen in Bezug auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern auf nicht realisierte Verluste | 1.1.2017 | Nein |
| IAS 40 | Änderungen in Bezug auf Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 1.1.2018 | Nein |
| IFRIC 22 | Transaktionen in fremder Währung und im Vo- raus gezahlte Gegenleistungen | 1.1.2018 | Nein |
| diverse | Jährliches Änderungsverfahren 2014-2016 | 1.1.2017 | Nein |
| 1.1.2018 |
Das IASB hat im November 2009 den Standard IFRS 9 - Finanzinstrumente veröffentlicht, dieser regelt die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Im November 2013 wurde der Standard überarbeitet und um die Regelungen zum Hedge Accounting erweitert. Darüber hinaus ist vorgesehen, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Verbindlichkeiten aufgrund einer Veränderung des eigenen Kreditrisikos künftig nicht mehr erfolgswirksam, sondern im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen. Im Juli 2014 hat das IASB die finale Fassung von IFRS 9 als vollständigen Standard herausgegeben, der alle bereits zuvor veröffentlichten Regelungen mit den neuen Regelungen zur Erfassung von Wertminderungen sowie begrenzten Änderungen zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte zusammenführt. Die Neuregelungen sind rückwirkend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Regelungen wurden im November 2016 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Im Hinblick auf die Anwendung bzw. Bewertung von IFRS 9 (Finanzinstrumente) erwarten wir keine wesentliche Auswirkung auf die bisherige Bilanzierungsweise des Konzerns.
Der IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden sieht ein einheitliches, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell für die Erlösermittlung und -erfassung vor, das auf sämtliche Kundenverträge anzuwenden ist. Der neue Standard ersetzt die bestehenden Standards IAS 18 - Erlöse und IAS 11 - Fertigungsaufträge. Der IFRS 15 ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der Übergang auf den neuen Standard kann entweder modifiziert oder vollständig retrospektiv erfolgen. Die Anwendung des IFRS 15 wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Safari Holding GmbH haben. Die grundlegende Bilanzierungsweise für die zu erfassenden Bargeschäfte entspricht der Vorgehensweise des IAS 18.
Der Rechnungslegungsstandard IFRS 16 - Leasingverhältnisse, in dem die Leasingbilanzierung neu geregelt ist, verpflichtet die Leasingnehmer künftig alle Leasingverträge innerhalb der Bilanz zu zeigen. Bilanziell wird künftig nicht mehr unterschieden, ob ein Vermögenswert geleast oder kreditfinanziert erworben wird. Die neue Vorschrift führt in der Konzern-Bilanz zu einem Anstieg der Sachanlagen (für das Nutzungsrecht), gleichzeitig werden aber auch die Finanzverbindlichkeiten (aufgrund der Zahlungsverpflichtung) steigen. Somit wird grundsätzlich jedes Leasing- und Mietverhältnis in der Bilanz abgebildet. In der Gewinn- und Verlustrechnung führt dies zu höheren Abschreibungen und Zinsaufwendungen. Das EBITDA verbessert sich aber nicht in gleichem Maße wie sich die Finanzverbindlichkeiten erhöhen. Dies hat zur Folge, dass sich das Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zu bereinigten EBITDA (relativer Verschuldungsgrad), rechnerisch verschlechtern wird, obwohl wirtschaftlich keine Veränderung eintritt.
Ausgenommen von der Bilanzierungspflicht sind Leasing- oder Mietverträge mit bis zu zwölf Monaten Laufzeit und Verträge mit einem wertmäßig geringen Volumen.
Die Safari Holding GmbH ist vorwiegend Leasingnehmer. Die Leasingverträge im Konzern entfallen im Wesentlichen auf Verpflichtungen für Miete für Gebäude sowie für das Leasing von Geldspielgeräten. Demnach sind Auswirkung des IFRS 16 auf die Darstellung des Konzernabschlusses der Safari Holding GmbH im Wesentlichen in Höhe der Verpflichtungen aus den Operating-Leasingverhältnissen sowie den daraus resultierenden Abschreibungs- und Zinseffekten zu erwarten (siehe Kapitel 5 dieses Anhangs).
Aus den weiteren Änderungen der IFRS werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.
2.4.3 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Abschlussstichtag ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden und die jeweils zugehörigen Angaben sowie auf den Ausweis von Eventualschulden auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnte es jedoch zu Ergebnissen kommen, die in zukünftigen Perioden erhebliche Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden erforderlich machen. Der Buchwert der Vermögenswerte und Schulden, die von solchen, im Folgenden erläuterten wesentlichen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen betroffen sind, kann den entsprechenden Angaben im Anhang entnommen werden.
Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen - Konzern als Leasingnehmer
Der Konzern hat Leasingverträge über Geldspielautomaten abgeschlossen. Die Verträge haben eine Mindestlaufzeit zwischen 24 und 36 Monaten. Basierend auf einer Auswertung der in den Leasing-verträgen enthaltenen Vertragsbedingungen, hat der Konzern - vor allem anhand des Kriteriums der Nutzungsdauer - festgestellt, dass alle wesentlichen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit diesen Leasingverträgen bei ihm verbleiben. Aus diesem Grund hat der Konzern diese Verträge als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert und bilanziert. Der Barwert der Leasingzahlungen wird anhand des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Konzerns berechnet. Zahlungen, die sich aus der Verlängerung des Leasingzeitraums über die Mindestleasingdauer hinaus ergeben, werden als Abschreibungsaufwand über den erwarteten Verlängerungszeitraum erfasst.
Nutzungsdauer wichtiger Sachanlagen und immaterieller Vermögenswerte
Die Abschreibungsmethode und Nutzungsdauer entsprechen dem erwarteten Verbrauch des künftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts durch den Konzern.
Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten
Sofern der beizulegende Zeitwert von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe von Daten eines aktiven Markts bestimmt werden kann, wird er unter Verwendung von Bewertungsverfahren einschließlich der Discounted-Cashflow-Methode und der Black-Scholes-Methode ermittelt. Die in das Modell eingehenden Inputfaktoren stützen sich soweit möglich auf beobachtbare Marktdaten. Ist dies nicht möglich, stellt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in gewissem Maße eine Ermessensentscheidung dar. Der beizulegende Zeitwert von Warrant Agreements wird auf der Grundlage solcher Bewertungsmodelle unter Verwendung von an öffentlichen Märkten beobachtbaren Inputdaten bestimmt.
Managementbeteiligungsplan (Management equity participation plan)
Einige Mitglieder der Geschäftsführung halten im Rahmen eines Managementbeteiligungsplans eine mittelbare Beteiligung an der Muttergesellschaft des Konzerns. Sie werden somit indirekt an den Erlösen aus einem Börsengang oder aus dem Verkauf des Konzerns beteiligt. Der Konzern selbst ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, im Rahmen des Managementbeteiligungsplans Zahlungen zu leisten, erhält jedoch die Leistungen der teilnehmenden Geschäftsführungsmitglieder. Gemäß IFRS 2 ist ein solcher Plan vom Konzern als Plan mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu bilanzieren. Sofern die gewährte Beteiligung zum Gewährungszeitpunkt höher ist als die von den Teilnehmern eingebrachte Gegenleistung, ist ein Aufwand zu erfassen.
Wertminderung immaterieller Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer
Der erzielbare Betrag jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit, einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer ist mindestens einmal jährlich zu schätzen. Dieser Werthaltigkeitstest wird auf Basis der Berechnung des Nutzungswerts durchgeführt. Um diesen Wert bestimmen zu können, muss die Geschäftsführung die erwarteten zukünftigen Cashflows schätzen und dabei einen angemessenen Abzinsungssatz anwenden, um den Barwert dieser Cashflows festzulegen. Die Cashflows werden von der aktuellen Finanzplanung der Gesellschaft sowie vom Finanzplan der nächsten vier Jahre abgeleitet. Der Abzinsungssatz wird unter Zugrundelegung aktueller Marktdaten bestimmt. Aufgrund der regulatorischen Rahmenbedingungen für die Branche, in welcher der Konzern tätig ist, sowie aufgrund des neuen Glücksspieländerungsstaatsvertrags, der Ende 2011 vorgelegt wurde und am 1. Juli 2012 in Kraft trat, bestehen wesentliche Unsicherheiten im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Glücksspielindustrie in Deutschland nach dem 1. Juli 2017. Bis zu diesem Datum sollten sich für die Glücksspielindustrie in Deutschland keine wesentlichen Änderungen und Unsicherheiten ergeben. Für nähere Informationen zu den Annahmen und zur Bestimmung des Wertminderungsaufwands verweisen wir auf Abschnitt 3.4 dieses Konzernanhangs.
Erwartete Verluste aus belastenden Verträgen
Der Konzern überprüft alle Spielhallen auf ihr Ergebnis und schließt Spielhallen mit geringem Ertrag. In einigen Fällen kann es sein, dass die Leasingverträge für geschlossene Spielhallen zum Zeitpunkt ihrer Schließung nicht gekündigt werden können. Für solche belastenden Leasingverträge für Spielhallen bildet der Konzern eine Rückstellung. Eine wesentliche Annahme im Zusammenhang mit diesen Rückstellungen ist die Dauer zukünftiger Leasingzahlungen unter Berücksichtigung möglicher Strafzahlungen an den Leasinggeber, sollte dieser in eine Beendigung des Vertrags vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder in den Abschluss eines Untermietvertrags zwecks Erzielung von Mieteinnahmen einwilligen. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Berechnung der Rückstellung ist der steuerfreie Abzinsungssatz, welcher der Berechnung des Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen aus solchen belastenden Verträgen zugrunde gelegt wird.
Des Weiteren hat der Konzern Risiken im Zusammenhang mit belastenden Verträgen aus Spielhallen mit geringem Ertrag, die gegenwärtig nicht geschlossen werden sollen, überprüft, wenn ein wesentliches Risiko für anhaltende Verluste bis zum Ende der Mindestlaufzeit für den entsprechenden Spielhallen-Mietvertrag besteht. Die Überprüfung basiert auf den prognostizierten Cashflows aller Spielhallen des Konzerns bis zum Ende der Laufzeit des jeweiligen Mietvertrags unter Zugrundelegung eines Marktzinssatzes für die Berechnung des Barwerts.
Steuern
Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften, Änderungen des Steuerrechts sowie der Höhe und des Entstehungszeitpunkts künftig zu versteuernder Ergebnisse. Angesichts der komplexen Steuergesetze ist es möglich, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen bzw. künftige Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern. Der Konzern bildet, basierend auf vernünftigen Schätzungen, Rückstellungen für mögliche Auswirkungen steuerlicher Außenprüfungen. Die Höhe solcher Rückstellungen basiert auf verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Erfahrung aus früheren steuerlichen Außenprüfungen und unterschiedlichen Auslegungen der steuerrechtlichen Vorschriften durch das steuerpflichtige Unternehmen und die zuständige Steuerbehörde.
2.4.4 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die angefallenen Transaktionskosten werden als Aufwand in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die im Zuge des Unternehmenszusammenschlusses im April 2008 angefallenen Transaktionskosten (Erwerb der Löwen Play-Gruppe durch die Safari Holding GmbH) wurden gemäß IFRS 3 (Fassung 2004), der auf alle Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden ist, bei denen der Erwerbszeitpunkt vor Berichtsperioden liegt, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen, in den Geschäfts- oder Firmenwert einbezogen.
Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene identifizierbare Vermögenswerte und übernommene Schulden und Eventualschulden werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit ihren zum Erwerbszeitpunkt festgestellten beizulegenden Zeitwerten bewertet.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der gesamten übertragenen Gegenleistung über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden bemessen. Ist die übertragene Gegenleistung niedriger als der beizulegende Zeitwert der Nettovermögenswerte der erworbenen Tochtergesellschaft, ist diese Differenz im Periodenergebnis zu erfassen.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Werthaltigkeitstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die erwartungsgemäß von den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.
Wenn der Geschäfts- oder Firmenwert einen Teil einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit bildet und ein Teil des Geschäftsbereichs dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Diese Kosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils der Sachanlagen zum Zeitpunkt des Anfalls der Kosten, wenn die Ansatzkriterien erfüllt sind.
Besitzen wesentliche Bestandteile der Sachanlagen unterschiedliche Nutzungsdauern, so werden diese Bestandteile separat erfasst und abgeschrieben. Der Buchwert von Bestandteilen des Sachanlagevermögens berücksichtigt die Kosten für den Ersatz eines solchen Bestandteils bei Entstehen solcher Kosten und wenn es wahrscheinlich ist, dass der zukünftige wirtschaftliche Nutzen dieses Bestandteils verlässlich ermittelt werden kann. Bei Durchführung einer Großinspektion werden entsprechend die Kosten im Buchwert der Sachanlagen als Ersatz aktiviert, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:
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Spielhallenausstattung: 8 Jahre |
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Werbeausstattung: 10 Jahre |
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Geldspielautomaten: 3 Jahre |
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Sicherheitsanlagen: 8 bis 12 Jahre |
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Klimaanlagen: 8 Jahre |
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Hardware sowie Büro- und Geschäftsausstattung: 3 bis 5 Jahre |
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Fahrzeuge: 4 Jahre |
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Geldwechselautomat und Schalter: 12 Jahre |
Sachanlagen sowie wesentliche Bestandteile von Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung von Vermögenswerten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht wird.
Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst. Anlagen im Bau werden erst dann abgeschrieben, wenn der Vermögenswert für die von der Geschäftsführung vorgesehene Nutzung zur Verfügung steht.
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs-und Herstellungskosten gegebenenfalls abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt.
Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nutzungsdauer unterschieden.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderliche Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.
Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten erfolgt linear über die folgenden geschätzten Nutzungsdauern:
Software 3 bis 10 Jahre
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Der Konzern stuft alle Konzessionen und den Markennamen Löwen Play als immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter bzw. unbestimmbarer Nutzungsdauer ein. Davon ausgeschlossen sind Konzessionen, die aufgrund des Glücksspieländerungsstaatsvertrags nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt wurden. Einmal jährlich wird überprüft, ob die Einstufung als immaterieller Vermögenswert mit unbegrenzter Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird eine prospektive Änderung der Einstufung von einer unbegrenzten Nutzungsdauer in eine begrenzte Nutzungsdauer vorgenommen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in welcher der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.
Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt.
Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich über vier Jahre.
Für Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Derartige Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts und der Konzessionen wird einmal jährlich (zum 30. September; Vorjahr 31. Dezember) auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte. Die Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und der Konzessionen wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, der die immateriellen Vermögenswerte zugeordnet wurden. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden. Der Markenname "Löwen Play" wird auf Konzernebene auf Werthaltigkeit überprüft, indem der Nutzungswert aller zahlungsmittelgenerierenden Einheiten abzüglich des Buchwerts aller den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugewiesenen materiellen und immateriellen Vermögenswerte mit dem Buchwert des Markennamens verglichen wird.
Leasingverhältnisse
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen. Dabei wird eine Einschätzung vorgenommen, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist oder ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts oder der Vermögenswerte einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist.
Konzern als Leasingnehmer
Finanzierungsleasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert angesetzt oder mit dem Barwert der Mindest-leasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Leasingzahlungen werden derart in Finanzierungsaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass sich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingverbindlichkeit ergibt. Finanzierungskosten werden in den Finanzaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Leasinggegenstände werden über die Nutzungsdauer des Gegenstands abgeschrieben. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses jedoch nicht hinreichend sicher, wird der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben.
Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als betriebliche Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Konzern als Leasinggeber
Leasingverhältnisse, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen vom Konzern übertragen werden, werden als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert. Leasingerträge werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Bedingte Mietzahlungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der sie erwirtschaftet werden.
Latente Steuern
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:
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latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, |
| • |
latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. |
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Zinsaufwendungen in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Zinsaufwendungen verwendet werden können, mit Ausnahme von:
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latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, |
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latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften stehen. Für diese abzugsfähigen temporären Differenzen sind nur dann latente Steueransprüche anzusetzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden und ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. |
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten.
Latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden ebenfalls erfolgsneutral verbucht. Latente Steuern werden dabei entsprechend dem ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfall entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Tatsächliche Ertragsteuern
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.
Tatsächliche Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Die Geschäftsführung beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.
Im Hinblick auf alle ungeklärten Steuersachverhalte bildet der Konzern eine Rückstellung für Ertragsteuerschulden, wenn die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Mittelabflüsse mehr als 50 % beträgt oder sich nach derzeitiger Auffassung der Steuerbehörden voraussichtlich eine Steuerzahlung ergibt.
Umsatzsteuer und Vergnügungssteuer
Erträge, Aufwendungen und Vermögenswerte werden abzüglich Umsatzsteuer erfasst, es sei denn:
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die beim Kauf von Vermögenswerten oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer kann nicht von der Steuerbehörde zurückgefordert werden. In diesem Fall wird die Umsatzsteuer als Teil der Anschaffungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst. |
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Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt. |
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Forderungen bzw. Schulden ausgewiesen.
Die Vergnügungssteuer wird vom Konzern in der Periode, in der sie angefallen ist, als gesonderter Aufwandsposten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Vergnügungssteuer wird anhand des jeweils geltenden Kommunalsteuersatzes und des steuerlichen Wertansatzes für die Vergnügungssteuer (d. h. in der Regel anhand der Nettoumsatzerlöse aus den in den Spielhallen des Konzerns aufgestellten Geldspielautomaten) berechnet.
Vorräte
Rohstoffe und Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- und Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert unter Anwendung der Durchschnittsmethode bewertet.
Vorräte werden auf ihren Nettoveräußerungswert abgewertet, wenn festgestellt wird, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vorräte aufgrund von Obsoleszenz nicht mehr erzielbar sind. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufspreis abzüglich der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Wenn die Umstände, die früher zu einer Wertminderung der Vorräte auf einen Wert unter ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten geführt haben, nicht länger bestehen oder wenn es einen substanziellen Hinweis auf eine Erhöhung des Verkaufspreises gibt, wird der Betrag der Wertminderung rückgängig gemacht.
Barbestand in Wechselkassen und Röhrenfüllungen
In den Geldspielautomaten und in den Wechselkassen muss ein gewisser Bestand an Geldbeträgen vorgehalten werden, um den Spielbetrieb aufrechterhalten zu können. Da diese Beträge somit gebunden sind, werden sie nicht unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ausgewiesen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Der Posten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten.
Rückstellungen für Pensionen
Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gebildet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Abschlussstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Nach IAS 19 sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste in der Periode, in der sie anfallen, im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income - OCI) zu erfassen.
Sonstige Rückstellungen
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn für den Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Ist der Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen mit einem aktuellen Zinssatz vor Steuern abgezinst. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst.
Umsatzerlöse
Die Einsätze der Spieler an den Geldspielautomaten abzüglich der Gewinne der Spieler stellen die Automatenumsatzerlöse stellen die Umsatzerlöse des Konzerns dar. Die Nettobareinnahmen an den Geldspielautomaten werden sofort bei Geldeingang erfasst. Der Konzern erfasst die von Spielern erhaltenen Barmittel abzüglich der an diese ausgezahlten Gewinne als Umsatzerlöse, da der Konzern keinen Einfluss auf die Bedingungen beim Spiel an Geldspielautomaten, d. h. auf die Preise, die Dauer und die Gewinnspanne der Spiele, hat. Die Einsätze der Spieler an den in Schleswig-Holstein angebotenen Online Casino Spielen abzüglich der Spielergewinne und Bonusprogramme stellen die Online Casino Umsatzerlöse des Konzerns dar.
Zinserträge
Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten werden Zinserträge oder -aufwendungen anhand des Effektivzinssatzes erfasst; dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden.
Finanzielle Vermögenswerte
Erstmalige Erfassung und Bewertung
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz fest.
Finanzielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von Vermögenswerten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert sind, beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten erfasst. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. am Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die gemäß IAS 39 als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Finanzaufwendungen (negative Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwerts) bzw. Finanzerträgen (positive Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwerts) erfasst werden. Die Einstufung von finanziellen Vermögenswerten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IAS 39 erfüllt sind. Der Konzern hat keine finanziellen Vermögenswerte als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft.
In Basisverträge eingebettete Derivate werden separat bilanziert und zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn ihre wirtschaftlichen Merkmale und Risiken nicht eng mit denen der Basisverträge verbunden sind und die Basisverträge nicht zu Handelszwecken gehalten oder nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert werden. Diese eingebetteten Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden. Eine Neubeurteilung erfolgt nur bei einer Änderung von Vertragsbedingungen, wenn es dadurch zu einer signifikanten Änderung der Zahlungsströme kommt, die sich sonst aus dem Vertrag ergeben hätten.
Kredite und Forderungen
Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche finanziellen Vermögenswerte im Rahmen einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet.
Wertminderung finanzieller Vermögenswerte
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten gilt dann als wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten (ein eingetretener "Schadensfall"), objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen und dieser Schadensfall eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe der finanziellen Vermögenswerte hat, die sich verlässlich schätzen lässt. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen, wie Änderungen der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
In Bezug auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte wird zunächst festgestellt, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, individuell und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Stellt der Konzern fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, nimmt er den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen.
Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle). Der Barwert der erwarteten künftigen Cashflows wird mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinst. Ist ein Kredit mit einem variablen Zinssatz ausgestattet, entspricht der zur Bewertung eines Wertminderungsaufwands verwendete Abzinsungssatz dem aktuellen effektiven Zinssatz.
Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Auf den geminderten Buchwert werden weiterhin Zinserträge erfasst; dies geschieht mithilfe des Zinssatzes, der zur Abzinsung der künftigen Cash-flows bei der Bestimmung des Wertminderungsaufwands verwendet wurde. Die Zinserträge werden als Finanzerträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Forderungen aus Krediten werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die Finanzaufwendungen erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Erstmalige Erfassung und Bewertung
Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IAS 39 werden entweder klassifiziert als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest. Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen und derivative Finanzinstrumente.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Diese Kategorie umfasst vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 designiert sind. Getrennt erfasste eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Einstufung von finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IAS 39 erfüllt sind. Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
Darlehen
Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.
Ausbuchung
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am Abschlussstichtag notierten Marktpreis oder öffentlich notierten Preis (vom Käufer gebotener Geldkurs bei Long-Position und Briefkurs bei Short-Position) ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsverfahren ermittelt.
3 Zusätzliche Angaben in der Bilanz
3.1 Unternehmenserwerbe
a) Erworbene Tochterunternehmen
| 2016 | Haupttätigkeit | Zeitpunkt
der Gründung/ des Erwerbs |
Erworbene
Anteile (in %) |
Gegenleistung
des Erwerbs |
| in TEUR | ||||
| LP Holding NL B.V. | Halten von Beteiligungen in den Niederlanden | 16.02.2016 | 100 | 20 |
| R.M.I. Amusement B.V. | Betrieb von Spielhallen | 01.01.2016 | 100 | 1.462 |
| Wezo Amusement B.V. | Betrieb von Spielhallen | 01.01.2016 | 100 | 2.112 |
| Hekal GmbH | Betrieb einer Spielhalle | 01.04.2016 | 100 | 361 |
| Keet B.V. | 01.07.2016 | 100 | 18.132 | |
| Bouwer B.V. | 01.07.2016 | 100 | 22.087 |
Im sonstigen betrieblichen Aufwand wurden Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben stehen, i.H.v. TEUR 456 erfasst. Diese entfallen wie folgt auf die wesentlichen Unternehmenserwerbe
| 2016 | Erfasster Posten | Erfasster Aufwand |
| R.M.I. Amusement B.V. | Sonstige betrieblicher Aufwand | 91 |
| Wezo Amusement B.V. | Sonstige betrieblicher Aufwand | 146 |
| Keet B.V. | Sonstige betrieblicher Aufwand | 219 |
| Bouwer B.V. | Sonstige betrieblicher Aufwand | |
| 456 |
Des Weiteren hat der Konzern zum 24. Oktober 2016 die niederländischen Gesellschaften Copacabana B.V. und Copacabana Automaten B.V zu einem Kaufpreis von insgesamt TEUR 1.800 erworben. Vereinbarungsgemäß gehen sämtliche Gesellschafterrechte und damit die Kontrolle erst per 1. Januar 2017 auf den Konzern über.
a. Wezo Amusement B.V, R.M.I Amusement B.V.
Der Konzern hat am 19. Februar 2016 sämtliche Anteile mit Stimmrechten der Wezo B.V. sowie der R.M.I. Amusement B.V erworben. Geschäftszweck der Gesellschaften ist das Betreiben von derzeit insgesamt vier niederländischen Spielhallen. Auch aufgrund der aktuellen regulatorischen und rechtlichen Entwicklungen in Deutschland möchte der Konzern Wachstum auch durch Aktivitäten im europäischen Ausland generieren.
Der Geschäfts- und Firmenwert umfasst die Ertragserwartungen aus der Geschäftstätigkeit in den Niederlanden.
Erworbene Vermögenswerte und Schulden
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Wezo Amusement B.V. und der RMI Amusement B.V. stellen sich zum Erwerbzeitpunkt wie folgt dar:
| Beizulegender Zeitwert
zum Erwerbszeitpunkt |
Schulden Wezo | Beizulegender Zeitwert
zum Erwerbszeitpunkt |
|
| Vermögenwerte Wezo | in TEUR | in TEUR | |
| Konzession | 2.532 | ||
| Sachanlagevermögen | 265 | Kreditinstitute | 307 |
| Zahlungsmittel | 256 | Schulden aus Sozialversicherung | 99 |
| Forderungen verbundene | Verbindlichkeiten aus | ||
| Unternehmen | 11 | Lieferung und Leistung | 74 |
| Anzahlungen | 21 | latente Steuern | 633 |
| Sonstige Schulden | 53 | ||
| 3.085 | 1.166 | ||
| Vermögenwerte RMI | Schulden RMI | ||
| Konzession | 1.142 | ||
| Sachanlagevermögen | 307 | Schulden aus Sozialversicherung | 19 |
| Zahlungsmittel | 238 | Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung | 2 |
| Sonstige Forderungen | 27 | latente Steuern | 285 |
| Sonstige Schulden | 32 | ||
| 1.714 | 338 | ||
| Übertragene Gegenleistung | 3.574 | ||
| Geschäfts- und Firmenwert | 279 |
b. Teilkonzern Keet B. V. und Bouwer B.V.
Mit Datum zum 4. Juli 2016 hat der Konzern 100 % der stimmberechtigten Anteile des Teilkonzern Keet B.V. sowie des Teilkonzern Bouwer B.V. erworben. Der Geschäftszweck der Gesellschaften besteht im Betreiben von niederländischen Spielhallen. Auch aufgrund der aktuellen regulatorischen und rechtlichen Entwicklungen in Deutschland möchte der Konzern Wachstum auch durch Aktivitäten im europäischen Ausland generieren.
Der Geschäfts- und Firmenwert umfasst die Ertragserwartungen aus der Geschäftstätigkeit in den Niederlanden.
Erworbene Vermögenswerte und Schulden
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Keet B.V. und der Bouwer B.V. stellen sich zum Erwerbzeitpunkt wie folgt dar:
| Vermögenwerte |
Beizulegender Zeitwert
zum Erwerbszeitpunkt |
Schulden |
Beizulegender Zeitwert
zum Erwerbszeitpunkt |
| Keet B.V. und Bouwer B.V. | in TEUR | Keet B.V. und Bouwer B.V. | in TEUR |
| Konzessionen | 18.584 | ||
| Sachanlagevermögen | 1.065 | Kreditinstitute | |
| Zahlungsmittel | 1.782 | Schulden aus Sozialversicherung | 213 |
| Vorräte | 36 | Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung | 16 |
| Latente Steuern | 4.646 | ||
| Forderungen | 451 | Sonstige Schulden | 324 |
| Anzahlungen | |||
| 21.918 | 5.198 | ||
| Übertragene Gegenleistung | 18.132 | ||
| Geschäfts- und Firmenwert | 1.413 |
b) Mit dem Erwerb entstandener Geschäfts- oder Firmenwert
|
R.M.I.
Amusement B.V. |
Wezo.
Amusement B.V. |
Hekal
GmbH |
Keet
B.V.
und Bouwer B.V. |
Gesamt |
|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Übertragene Gegenleistung | 1.462 | 2.112 | 361 | 18.132 | 22.067 |
| abzüglich: beizulegender Zeitwert des identifizierten erworbenen Nettovermögens | -1.375 | -1.919 | -26 | -16.719 | -20.040 |
| Mit dem Erwerb entstandener Geschäfts- oder Firmenwert | 87 | 193 | 335 | 1.413 | 2.027 |
Es wird für keinen aus diesen Erwerben resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert eine steuerliche Abzugsfähigkeit erwartet.
c) Nettoabfluss von Zahlungsmitteln aus dem Erwerb
| 2016 | |
| TEUR | |
| Gegenleistung in Form von Zahlungsmitteln gezahlt | 22.067 |
| abzüglich: Erworbene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -2.315 |
| 19.752 |
d) Auswirkungen des Erwerbs auf die Ergebnisse des Konzerns
Im Jahresüberschuss des Konzerns ist ein Jahresfehlbetrag aus dem zusätzlich durch die erworbenen Tochterunternehmen generierten Geschäft i.H.v TEUR 55 enthalten. Die Umsatzerlöse des aktuellen Geschäftsjahres des Konzerns beinhalten TEUR 7.240 der erworbenen Tochterunternehmen.
Wären die Unternehmenszusammenschlüsse sämtlich zum 1. Januar 2016 erfolgt, hätte der Konzernumsatz TEUR 293.604 und der Jahresüberschuss TEUR 30.167 betragen. Gemäß Einschätzung des Managements lassen diese Pro-forma Angaben eine ungefähre Beurteilung der Ertragskraft des gesamten Konzerns auf Jahresbasis zu und stellen einen Vergleichsmaßstab für künftige Perioden dar.
3.2 Immaterielle Vermögenswerte
| Geschäfts-
oder Firmenwert |
Marke
"Löwenplay" |
Konzessionen
und sonstige immaterielle Vermögenswerte |
Gesamt | |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
| Stand 1. Januar 2015 | 113.182 | 9.847 | 314.614 | 437.643 |
| Zugänge | 0 | 0 | 1.852 | 1.852 |
| Abgänge | 0 | 0 | 186 | 186 |
| Stand 31. Dezember 2015 | 113.182 | 9.847 | 316.280 | 439.309 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | ||||
| Stand 1. Januar 2015 | 74.017 | 0 | 47.478 | 121.495 |
| Zugänge | 0 | 0 | 462 | 462 |
| Abgänge | 0 | 0 | 105 | 105 |
| Wertminderung / Wertaufholung | 8.667 | 0 | 22.372 | 31.039 |
| Stand 31. Dezember 2015 | 82.684 | 0 | 70.207 | 152.891 |
| Nettobuchwert | ||||
| Stand 31. Dezember 2014 | 39.165 | 9.847 | 267.136 | 316.148 |
| Stand 31. Dezember 2015 | 30.498 | 9.847 | 246.073 | 286.418 |
| Geschäfts-
oder Firmenwert |
Marke
"Löwenplay" |
Konzessionen
und sonstige immaterielle Vermögenswerte |
Gesamt | |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
| Stand 1. Januar 2016 | 113.182 | 9.847 | 316.280 | 439.309 |
| Zugänge | 0 | 0 | 5.253 | 5.253 |
| Erweiterung Konsolidierungskreis | 2.027 | 0 | 22.452 | 24.479 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2016 | 115.209 | 9.847 | 343.985 | 469.041 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | ||||
| Stand 1. Januar 2016 | 82.684 | 0 | 70.207 | 152.891 |
| Zugänge | 0 | 0 | 516 | 516 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erweiterung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 184 | 184 |
| Wertminderung / Wertaufholung | 520 | 0 | 7.862 | 8.382 |
| Stand 31. Dezember 2016 | 83.204 | 0 | 78.769 | 161.973 |
| Nettobuchwert | ||||
| Stand 31. Dezember 2015 | 30.498 | 9.847 | 246.073 | 286.418 |
| Stand 31. Dezember 2016 | 32.005 | 9.847 | 265.216 | 307.068 |
Die Zugänge zum Geschäfts- oder Firmenwert im Geschäftsjahr 2016 resultieren aus den Erwerben der niederländischen Gesellschaften Keet B.V. und Bouwer B.V. TEUR 1.413, der Wezo Amusement B.V. und der RMI Amusement B.V. TEUR 279 sowie der Hekal GmbH TEUR 335.
Der Geschäfts- oder Firmenwert, die Marke "Löwen Play" und die Konzessionen (Spielhallen-nutzungsrechte) haben eine unbegrenzte Nutzungsdauer und werden daher nicht planmäßig abgeschrieben. Die Konzessionen für alle Spielhallen sind an die einzelnen Standorte der Hallen angepasst und werden aufgrund von langfristigen Verlängerungsoptionen in den Mietverträgen der Spielhallen als immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer eingestuft. Eine sehr begrenzte Anzahl an Konzessionen hat derzeit eine begrenzte Nutzungsdauer und wird über die Geltungsdauer der jeweiligen gesetzlichen Genehmigung abgeschrieben.
Die Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen im Geschäftsjahr 2016 sind in Anhangsangabe 3.4 "Wertminderung langfristiger Vermögenswerte" aufgeführt.
3.3 Sachanlagen
| Grundstücke
und Bauten |
Spielhallen-
und Geschäfts- ausstattung |
Sonstige
Spiel- einrichtungen |
Im Rahmen
von Finanzierungs- leasingverträgen genutzte Geldspiel- automaten |
Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
Gesamt | |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||||
| Stand 1. Januar 2015 | 1.805 | 127.300 | 3.241 | 78.230 | 0 | 210.576 |
| Zugänge | 310 | 5.217 | 0 | 12.687 | 63 | 18.277 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 2.751 | 338 | 18.436 | 0 | 21.525 |
| Stand 31. Dezember 2015 | 2115 | 129766 | 2.903 | 72.481 | 63 | 207.328 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | ||||||
| Stand 1. Januar 2015 | 195 | 89998 | 3.221 | 40790 | 0 | 134.204 |
| Zugänge | 32 | 12.400 | 14 | 20.824 | 0 | 33.270 |
| Abgänge | 0 | 1.656 | 337 | 9.644 | 0 | 11.637 |
| Wertminderung/Wertaufholung | 0 | 2.886 | 0 | 0 | 0 | 2.886 |
| Stand 31. Dezember 2015 | 227 | 103.628 | 2.898 | 51.970 | 0 | 158.723 |
| Nettobuchwert | ||||||
| Stand 31. Dezember 2014 | 1.610 | 37.302 | 20 | 37.440 | 0 | 76.372 |
| Stand 31. Dezember 2015 | 1.888 | 26.138 | 5 | 20.511 | 63 | 48.605 |
| Grundstücke
und Bauten |
Spielhallen-
und Geschäfts- ausstattung |
Sonstige
Spiel- einrichtungen |
Im Rahmen
von Finanzierungs- leasingverträgen genutze Geldspiel- automaten |
Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
Gesamt | |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||||
| Stand 1. Januar 2016 | 2115 | 129766 | 2.903 | 72.481 | 63 | 207.328 |
| Zugänge | 1.705 | 7.453 | 1.363 | 29.998 | 280 | 40.799 |
| Erweiterung Konsolidierungskreis | 881 | 2.491 | 4.175 | 0 | 0 | 7.547 |
| Umbuchungen | 0 | 124 | 0 | 0 | -124 | 0 |
| Abgänge | 757 | 5.356 | 1.825 | 47.464 | 0 | 55.402 |
| Stand 31. Dezember 2016 | 3.994 | 134.478 | 6.616 | 55.015 | 219 | 200.272 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | ||||||
| Stand 1. Januar 2016 | 227 | 103.628 | 2.898 | 51.970 | 0 | 158.723 |
| Zugänge | 137 | 10.784 | 396 | 21.053 | 0 | 32.370 |
| Abgänge | 697 | 4.122 | 1.969 | 32.727 | 0 | 39.515 |
| Erweiterung Konsolidierungskreis | 684 | 2.196 | 3.023 | 0 | 0 | 5.903 |
| Wertminderung/Wertaufholung | 0 | 3.754 | 0 | 0 | 0 | 3.754 |
| Stand 31. Dezember 2016 | 351 | 116.240 | 4.348 | 40.296 | 0 | 161.235 |
| Nettobuchwert | ||||||
| Stand 31. Dezember 2015 | 1.888 | 26.138 | 5 | 20.511 | 63 | 48.605 |
| Stand 31. Dezember 2016 | 3.593 | 18.238 | 2.268 | 14.719 | 219 | 39.037 |
Die Spielhallen- und Geschäftsausstattung beinhaltet Einbauten in gemietete Spielhallen, Lager- und Verwaltungsgebäude sowie Parkplätze, Betriebseinrichtungen und den Fuhrpark. Diese Position enthält darüber hinaus Rückbauverpflichtungen für die gemieteten Spielhallen.
Die Wertminderungsaufwendungen im Geschäftsjahr 2016 sind in Anhangsangabe 3.4 "Wertminderung langfristiger Vermögenswerte" aufgeführt.
3.4 Wertminderung langfristiger Vermögenswerte
Sowohl der Geschäfts- oder Firmenwert als auch immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer (Marke "Löwen Play" sowie Spielhallenkonzessionen) werden vom Konzern zu jedem Abschlussstichtag und mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Ein Werthaltigkeitstest wird auch dann durchgeführt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte (auslösendes Ereignis).
Der Werthaltigkeitstest ist auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorzunehmen. Für den Konzern stellt jede Spielhalle eine zahlungsmittelgenerierende Einheit und ein Geschäftssegment gemäß IFRS 8 dar, da die Geschäftsführung den Erfolg jeder Spielhalle bei allen wichtigen Entscheidungen überprüft. Daher hat der Konzern alle langfristigen Vermögenswerte einschließlich der Geschäftsoder Firmenwerte den einzelnen Spielhallen auf der Grundlage des EBITDA dieser Spielhallen zum Erwerbszeitpunkt zugeordnet. Davon ausgenommen ist jedoch die Marke "Löwen Play", die auf Konzernebene einem Werthaltigkeitstest unterzogen wird.
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird auf Basis ihres Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Prognosen basieren auf Finanzplänen, die von der Geschäftsführung für einen Zeitraum von vier Jahren genehmigt werden. Nach diesem Zeitraum anfallende Cashflows werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,0 % extrapoliert. Die Abzinsungssätze werden von der Geschäftsführung anhand der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC) der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt. Zur Berechnung der WACC ist es erforderlich, Annahmen zu den Kapitalkosten, zum Betafaktor sowie zur Kapitalstruktur zu treffen, die von vergleichbaren Konzernunternehmen abgeleitet werden. Der dabei verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 10,1 % (2015: 11,1 %).
Die Einführung des Gesetzes für die Glücksspielindustrie in Deutschland (Glücksspieländerungsstaatsvertrag), das am 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist, resultierte in einer signifikanten Herabsetzung der langfristigen Ertragsprognose für den Konzern ab 2017. Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde in den einzelnen Bundesländern durch entsprechende Implementierungsvorschriften und Spielhallenverordnungen umgesetzt. Die neuen Bestimmungen schreiben eine Mindestentfernung zwischen den Spielhallen vor, die je nach Bundesland variiert, und begrenzen die Zahl der Konzessionen je Spielhalle. Diese Regelungen treten jedoch erst am 1. Juli 2017 in Kraft. Die Konzernleitung hat die Auswirkungen der neuen Vorschriften auf ihre Prognosen, insbesondere für den Prognosezeitraum der zweiten Jahreshälfte 2017, 2018 und 2019, welches die Basis für die Berechnung der ewigen Rente bildet, detailliert analysiert.
Aufgrund der großen Unsicherheit in Bezug auf die Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen hat die Konzernleitung zum Ende des Geschäftsjahres 2012 zwei Geschäftspläne erstellt. Das so genannte Negativszenario stützt sich auf die bereits umgesetzten sowie die vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen, berücksichtigt jedoch auch, dass einige Bundesländer oder Gemeinden gegebenenfalls Härtefallregelungen anwenden werden (die bereits in den oben genannten Vorschriften und Bestimmungen enthalten sind) und die neuen Regelungen nicht vollumfänglich umsetzen werden. Letztere Annahme basiert auf vorläufigen Hinweisen, welche die Geschäftsführung seitens der politisch Verantwortlichen erhalten hat. Das Negativszenario bezieht allerdings keine sonstigen günstigen Effekte aus laufenden Initiativen, welche die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen (wie im "Management Case" angenommen) positiv beeinflussen könnten, mit ein. Für die Zwecke des Wert-haltigkeitstests basieren alle Berechnungen auf dem Negativszenario. Dies hat zwei Gründe: i) Das Negativszenario bildet die derzeitige Rechtslage bzw. geplante Gesetzesänderungen (z. B. Spiele-verordnung) deutlicher ab, und ii) aufgrund der geringen Vorhersehbarkeit des endgültigen Ergebnisses verwendet die Geschäftsführung generell konservative Annahmen.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2016 verwendet der Konzern weiterhin ein konservatives Szenario für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 sowie zur Berechnung der ewigen Rente, um die Wertminderungsrisiken zu beurteilen. Während des Geschäftsjahres 2016 haben sich die regulatorischen Rahmenbedingungen des Konzerns nicht wesentlich geändert. Aus diesem Grund wurden die allgemeinen Annahmen, die auf den gesetzlichen Bestimmungen des Glückspieländerungsstaatsvertrags beruhen, für das Geschäftsjahr 2017 und den Zeitraum danach unverändert zum Vorjahr beibehalten. Der Konzern hat jedoch die kurz- und mittelfristigen Prognosen für die einzelnen Spielhallen für das Geschäftsjahr 2017 sowie für das erste Halbjahr 2018 anhand der Ergebnisse der einzelnen Spielhallen im Geschäftsjahr 2016 unter Berücksichtigung der erwarteten ökonomischen Entwicklungen und Kosten angepasst. Zudem wurde in die Berechnung der ewigen Rente eine Wachstumsrate von 1,0 % (2015: 1,5 %) als Abschlag im verwendeten WACC Zins einbezogen.
Dementsprechend sinkt für manche Spielstandorte der Nutzungswert kontinuierlich im Zeitverlauf. Aus diesem Grund müssen auch 2016 zusätzliche Wertminderungsaufwendungen erfasst werden. Der niedrigere Abzinsungssatz im Vergleich zum Vorjahr führt zu Wertaufholungen bei den Konzessionen. Darüber hinaus hat die Konzernleitung die Auswirkungen der Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen während des Jahres 2016 in ihren Planungen für das zweite Halbjahr 2017, 2018 und 2019 sowie bei der Berechnung der ewigen Rente berücksichtigt. Letztlich spiegelt der überarbeitete Plan zum Jahresende 2016 die bestmögliche Schätzung der Konzernleitung unter Berücksichtigung der aktuellen Verlautbarungen der einzelnen Bundesländer über die Begrenzung der Anzahl der Spielgeräte pro Standort wider. Das Management geht derzeit nicht davon aus, dass es aufgrund der neuen Mindestabstandsregelungen zwischen einzelnen Spielhallen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, im Jahr 2017 eine wesentliche Anzahl von Spielhallen schließen muss; allerdings wurde auch dieses Risiko mittels einer Schließungswahrscheinlichkeit, die sich ermittelt auf der Grundlage der Anzahl der Spielhallen in der jeweiligen Gemeinde/im jeweiligen Mindestabstand, multipliziert mit dem EBITDA der jeweiligen Spielhalle, in die Berechnung ab dem 2. Halbjahr 2017 einbezogen.
Auf der Grundlage dieser langfristigen Annahmen unter Anwendung des Negativszenarios sowie der angepassten Prognosen für die einzelnen Spielhallen für die nächsten Jahre ermittelte der Konzern für 2016 einen Wertminderungsaufwand von TEUR 520 (2015: TEUR 8.667) für den Geschäfts- oder Firmenwert, von netto TEUR 7.862 für Konzessionen (2015: Wertminderung i.H.v. TEUR 22.372) und von netto TEUR 3.754 (2015: TEUR 2.886) für Spielhallenausstattung. Die Wertminderung bei der Spielhallenausstattung bezieht sich auf 47 Spielhallen (2015: 39 Spielhallen), wohingegen für keine Spielhalle Wertaufholungen erfasst wurden (2015: keine Spielhalle). Bei den Konzessionen ergaben sich Wertminderungen für 88 Spielhallen und Wertaufholungen für 35 Spielhallen. Diese Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Abschreibungen und Wertminderungen" erfasst.
Der gesamte Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes in Höhe von EUR 32,0 Mio. (Vorjahr: EUR 30,5 Mio.) sowie der Konzessionen mit unbestimmter Nutzungsdauer in Höhe von EUR 264,8 Mio. (Vorjahr: EUR 243,5 Mio.) ist mehreren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Der auf diese Weise jeder einzelnen Einheit zugeordnete Betrag ist im Vergleich zur Gesamtsumme nicht signifikant. Der erzielbare Ertrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die während der Periode eine Wertminderung erfasst wurde, beträgt EUR 56,7 Mio. (2015: EUR 63,1 Mio.) und EUR 24,5 Mio. (2015: EUR 41,9 Mio.) für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, für die eine Wertaufholung erfasst wurde.
Eine mögliche Änderung der wesentlichen Annahmen des Wertminderungsmodells (hauptsächlich WACC und Wachstumsrate) führt zu folgenden Anpassungen des erfassten Netto-Wertminderungsaufwands:
| 31. Dez. 2016 | 31. Dez. 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| WACC +50 Basispunkte | -3.800 | -2.984 |
| WACC -50 Basispunkte | 3.671 | 3.018 |
| Wachstumsrate +100 Basispunkte | 6.041 | 6.325 |
| Wachstumsrate -100 Basispunkte | -6.076 | -6.098 |
3.5 Vorräte
Der Bilanzausweis betrifft Spielhallenzubehör, Lebensmittel und Werbematerial.
3.6 Ertragssteuerforderungen
| 31. Dez. 2016 | 31. Dez. 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Erstattungsanspruch aus Betriebsprüfung | 1.362 | 0 |
| Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) Vorjahr | 6 | 496 |
| Gewerbesteuer Vorjahre | 36 | 453 |
| Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) laufendes Jahr | ||
| 0 | 0 | |
| Gewerbesteuer laufendes Jahr | 0 | 0 |
| Übrige | 250 | 12 |
| 1.654 | 961 |
3.7 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Boni von Herstellern von Geldspielautomaten i.H.v. TEUR 1.876 (2015: TEUR 1.144), vorausgezahlte Versicherungen für das Wertpapierhaftungsrisiko für die emittierte Anleihe i.H.v. TEUR 171 (2015: TEUR 171) sowie Forderungen aus Mietnebenkosten i.H.v. TEUR 351 (2015: TEUR 273).
3.8 Barbestand in Wechselkassen und Röhrenfüllungen
Der Bilanzansatz betrifft die in den Geldspielautomaten und in den Wechselkassen befindlichen, zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs notwendigen Geldbeträge.
3.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Fälligkeit von spätestens drei Monaten nach dem Abschlussstichtag sowie Kassenbestände. Die Entwicklung dieses Bilanzpostens, der dem Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 entspricht, ist in der Kapital-flussrechnung des Konzerns dargestellt.
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen.
3.10 Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital belief sich zum 31. Dezember 2016 auf TEUR 101 (2015: TEUR 101) und ist voll eingezahlt.
Die Veränderungen des Eigenkapitals im Geschäftsjahr werden in der Konzern-Eigenkapitalspiegel gesondert dargestellt.
Die Kapitalrücklagen betreffen Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital gemäß Gesellschafterbeschluss sowie Einlagen aufgrund eines anteilsbasierten Management-Beteiligungsprogramms.
Die Gewinnrücklagen enthalten die vorgetragenen Ergebnisse der Muttergesellschaft sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften.
Die Veränderung der sonstigen Rücklagen resultiert ausschließlich aus versicherungsmathematischen Gewinnen aus Pensionsverpflichtungen sowie den zugehörigen latenten Steuereffekten.
3.11 Verzinsliche Darlehen
Mit Kaufvertrag vom 6. Februar 2014 hat die Safari Holding Verwaltungs GmbH zu 8,25 % verzinsliche und am 15. Februar 2021 fällige Senior Secured Notes im Gesamtbetrag von EUR 235,0 Mio. ausgegeben und verkauft. Die Erstnotierung an der Luxemburger Börse fand am 13. Februar 2014 statt. Der Ausgabepreis wurde auf 99,0 % gesetzt und führte zu Bruttoerlösen in Höhe von EUR 232,7 Mio. Die Zinszahlungstermine sind am 15. Februar und 15. August eines jeden Jahres.
Der Buchwert der Anleihe betrug am 31. Dezember 2016 EUR 227,4 Mio. (2015: EUR 226,5 Mio.). Der Unterschied zwischen dem Nominalbetrag in Höhe von EUR 235,0 Mio. und dem Buchwert resultiert aus noch nicht amortisierten Transaktionskosten, die in Verbindung mit der Begebung der Anleihe angefallen sind sowie in Höhe des Disagios von 1 %. Sowohl das Disagio als auch die Transaktionskosten werden mittels der Effektivzinsmethode bis zur Fälligkeit der Anleihe am 15. Februar 2021 amortisiert.
Die Anleihe enthält marktübliche Bedingungen in Bezug auf finanzielle Restriktionen und wird durch die Verpfändung von Geschäftsanteilen, Sicherungsabtretungen auf konzerninterne Forderungen einschließlich solcher aus Gewinnabführungsverträgen, sowie durch Regelungen zum Rang von nach der Emission der Anleihe aufgenommenen Schulden besichert. Die kurzfristigen verzinslichen Darlehen in Höhe von TEUR 7.419 (2015: TEUR 7.432) beziehen sich auf die abgegrenzten Zinsen für die Anleihe zum 31. Dezember 2016 (31. Dezember 2015).
3.12 Gesellschafterdarlehen
Der Nominalzinssatz liegt bei 10,5 %. Die sich aus den Gesellschafterdarlehen ergebenden Cashflows wurden zum Gewährungszeitpunkt mit einem risikoorientierten Marktzinssatz von 12,0 % diskontiert. Der Barwert der Zinsdifferenz wird jährlich über die wirtschaftliche Laufzeit der Gesellschafterdarlehen aufgezinst. Dementsprechend wird der erfasste jährliche Zinsaufwand aus den Gesellschafterdarlehen mit dem marktorientierten Zinssatz von 12 % zum Zeitpunkt der Ausgabe berechnet und nicht mit dem rechtlich vereinbarten Zinssatz von 10,5 %. Die Darlehen haben eine Laufzeit bis Februar 2022.
Zum 31. Dezember 2016 belief sich der ausstehende Darlehensbetrag aus Gesellschafterdarlehen einschließlich kapitalisierter Zinsen auf EUR 38,2 Mio. (31. Dezember 2015: EUR 33,9 Mio.). Der verbleibende nicht aufgeteilte Barwert des Zinsvorteils beträgt zum 31. Dezember 2016 TEUR 274 (31. Dezember 2015: TEUR 802).
3.13 Pensionsrückstellungen
Die bilanzierten Pensionsrückstellungen resultieren aus Direktzusagen gegenüber Mitarbeitern der Safari Holding Verwaltungs GmbH und der Löwen Play GmbH. Die Höhe der gewährten Pension richtet sich nach der Höhe des letzten Gehalts und der Anzahl der Dienstjahre des jeweiligen Arbeitnehmers.
Als wesentliche Annahmen flossen in die versicherungsmathematischen Berechnungen ein:
| 31. Dez. 2016 | 31. Dez. 2015 | |
| Rechnungszins (in %) | 1,80% | 2,35% |
| Rentendynamik (in %) | 1,75% | 1,75% |
In den Geschäftsjahren 2016 und 2015 haben sich die Pensionsrückstellungen wie folgt entwickelt:
| 2016 | 2016 | |
| TEUR | TEUR | |
| Stand 1. Januar | 661 | 643 |
| Rentenzahlung | -18 | -15 |
| Zinsaufwand | 13 | 15 |
| Dienstzeitaufwand | 7 | 6 |
| Zugang Konsolidierungskreis | 14 | 0 |
| Noch nicht verrechnete versicherungsmathematische Gewinne / Verluste | 90 | -98 |
| Stand 31. Dezember | 667 | 661 |
Der Zinsaufwand wurde im Finanzergebnis, der Dienstzeitaufwand wurde in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste, die nach IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, kommen folgendermaßen zustande:
| 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen finanzieller Annahmen | 53 | 4 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen | 37 | -102 |
| Summe der im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste | 90 | -98 |
In der folgenden Tabelle wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2016 dargestellt:
| Leistungsorientierte
Verpflichtung |
Auswirkungen
auf die leistungsorientierte Verpflichtung |
||
| Szenario | TEUR | TEUR | |
| Zinsen | +1,00 % | 552 | -91 |
| -1,00 % | 758 | 115 | |
| Pensionssteigerungen | +0,50 % | 686 | 43 |
| -0,50 % | 603 | -40 | |
| Lebenserwartung | +1 Jahr | 675 | 32 |
Die vorstehende Sensitivitätsanalyse wurde mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert.
Die leistungsorientierte Verpflichtung teilt sich wie folgt auf aktive Planteilnehmer, unverfallbar ausgeschiedene Planteilnehmer und Leistungsempfänger auf:
| 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Aktive Planteilnehmer | 242 | 220 |
| Unverfallbar ausgeschiedene Planteilnehmer | 137 | 120 |
| Leistungsempfänger | 278 | 211 |
| Leistungsorientierte Verpflichtung | 657 | 551 |
Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt zum Ende des Berichtszeitraums in den betroffenen Gesellschaften 15,13 Jahre bis 16,21 Jahre.
Die Beiträge an die deutsche Rentenversicherung betrugen im Geschäftsjahr 2016 TEUR 8.296 (2015: TEUR 7.735).
3.14 Latente Steuerschulden
Die Steuereffekte der temporären Differenzen, auf denen wesentliche Anteile der latenten Steuerschulden beruhen, stellen sich wie folgt dar:
| Konzernbilanz
zum 31. Dezember |
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | |||
| in TEUR | in TEUR | |||
| 2016 | 2015 | 2016 | 2015 | |
| Latente Steuern auf temporäre Differenzen | ||||
| Immaterielle Vermögenswerte | (77.508) | (72.145) | (202) | (5.737) |
| Sachanlagen | (7.356) | (10.440) | (3.084) | (6.367) |
| Finanzanlagen | (36) | - | 36 | - |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | (69) | (69) | - | |
| Vorräte | - | - | 28 | |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 360 | 662 | 302 | 962 |
| Verzinsliche Darlehen | - | 2.547 | 2.547 | 5.985 |
| Gesellschafterdarlehen | - | (687) | (687) | 276 |
| Leistungen an Arbeitnehmer/Rückstellungen/sonstige Schulden | 856 | (299) | (1.128) | (3.469) |
| Derivative Finanzinstrumente | 1.147 | 790 | (357) | (334) |
| (2.643) | (8.655) | |||
| Summe latente Steuern auf temporäre Differenzen | (82.537) | (79.642) | ||
| Zinsvortrag | 1.844 | 1.867 | 23 | 533 |
| latenter Steueraufwand/(-ertrag) | ||||
| Latente(r) Steueranspruch/(-schuld) | (80.693) | (77.775) | (2.620) | (8.122) |
| 2016 | 2015 | |||
| Anfangssaldo zum 1. Januar | (77.775) | (85.867) | ||
| In der Berichtsperiode ergebniswirksam erfasster Steuerertrag / (-aufwand) | 2.620 | 8.122 | ||
| In der Berichtsperiode im sonstigen Ergebnis erfasster Steuerertrag / (-aufwand) | 27 | (30) | ||
| Erweiterung Konsolidierungskreis | (5.565) | - | ||
| Endbestand zum 31. Dezember | (80.693) | (77.775) | ||
Zum 31. Dezember 2016 verfügt die Safari Holding GmbH aufgrund der steuerlichen Regelungen zur sogenannten Zinsschranke über Zinsvorträge i. H. v. TEUR 14.999 (2015: TEUR 24.367), die zur Minderung des künftigen Ertragsteueraufwands genutzt werden können. Die Realisierung dieser Zinsvorträge hängt von der Erzielung ausreichender künftiger EBITDA-Ergebnisse ab, die die steuerliche Abziehbarkeit der Zinsaufwendungen des Konzerns ermöglichen (sog. "Zinsschranke"). Auf Basis der aktuellen Planungsrechnung stellte die Geschäftsführung fest, dass es wahrscheinlich ist, dass der Konzern in 2017 ein EBITDA-Ergebnis erzielen wird, das die steuerliche Abziehbarkeit der künftigen Zinsaufwendungen sowie zum 31. Dezember 2016 bestehender Zinsvorträge in Höhe von TEUR 7.007 (2015: TEUR 7.093) ermöglichen wird. Für die Jahre nach 2018 wird dagegen auf Grundlage der aktuellen Planungsrechnung die Nutzbarkeit weiterer Zinsvorträge in dem Prognosezeitraum von vier Jahren als nicht überwiegend wahrscheinlich angesehen. Für die als zukünftig nutzbar eingeschätzten Zinsvorträge in Höhe von TEUR 7.007 (2015: TEUR 7.093) wurde zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 eine aktive latente Steuer in Höhe von TEUR 1.844 (2015: TEUR 1.867) gebildet. Die nicht als überwiegend wahrscheinlich nutzbar eingeschätzten Zinsvorträge in Höhe von TEUR 7.992 (2015: TEUR 17.274) sind zeitlich unbegrenzt vortragbar.
Zum Geschäftsjahresende wies der Konzern gewerbesteuerliche Verlustvorträge der Lionline Entertainment GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 2.715 (2015: TEUR 1.665) aus. Für diese wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da deren Nutzung durch künftige positive steuerliche Ergebnisse nicht wahrscheinlich ist.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert wurden, belaufen sich auf insgesamt TEUR 0 (2015: TEUR 0).
3.15 Rückstellungen
| 31. Dez. 2016 | 31. Dez. 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Rückbauverpflichtungen zum 1. Januar | 828 | 821 |
| Zuführung | 0 | 0 |
| Aufzinsung | 7 | 7 |
| Inanspruchnahme | 5 | 0 |
| Auflösung | 0 | 0 |
| Rückbauverpflichtungen zum 31. Dezember | 830 | 828 |
| Rückstellung für belastende Mietverträge zum 1. Januar | 777 | 698 |
| Zugänge | 0 | 142 |
| Aufzinsung | 3 | 7 |
| Inanspruchnahme | 412 | 70 |
| Auflösung | 0 | |
| Rückstellung für belastende Mietverträge zum 31. Dezember | 368 | 777 |
| Davon kurzfristig | 183 | 359 |
| Davon langfristig | 185 | 418 |
| 368 | 777 | |
| Rückstellung für Jubiläumszuwendungen zum 1. Januar | 216 | 188 |
| Zugänge | 130 | 24 |
| Aufzinsung | 5 | 4 |
| Inanspruchnahme | 0 | 0 |
| Auflösung | 0 | 0 |
| Rückstellung für Jubiläumszuwendungen zum 31. Dezember | 351 | 216 |
| Rückstellung für Rechtsrisiken | 170 | 771 |
| Rückstellung für Umbaukosten Spielhallenlogos | 245 | 260 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 30 | 30 |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 7 | 10 |
| Summe Rückstellung zum 31. Dezember | 2.001 | 2.892 |
| Davon kurzfristig | 605 | 1.400 |
| Davon langfristig | 1.396 | 1.492 |
| 2.001 | 2.892 |
Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen betrifft die aus den Mietverträgen resultierende Rück-bauverpflichtung für gemietete Spielhallen. Die Rückstellung wurde durch Identifizierung aller Mietverträge mit Verpflichtungen aus Anlagenabgängen oder Rückbauverpflichtungen und durch die Auswertung empirischer Daten ermittelt, anhand derer der prozentuale Anteil der Zahlungsabflüsse an den einzelnen Rückbauverpflichtungen festgestellt wurde. Die Kosten einer bestimmten Rückbauverpflichtung wurden anhand von Erfahrungswerten und der Größe der entsprechenden Spielhalle berechnet. Der Zinssatz zur Berechnung des Barwerts der Verpflichtung lässt das Kreditrisiko unberücksichtigt und beträgt 1,5 % (2015: 2,03 %).
Die Rückstellung für belastende Mietverträge deckt alle offenen Verpflichtungen aus Mietverhältnissen im Zusammenhang mit zwei geschlossenen Spielhallen und elf nicht rentablen Spielhallen während der Restlaufzeit der Verträge ab. Der Konzern bezieht alle unvermeidbaren Zahlungen während der Mindestlaufzeit ein, sofern keine anderweitige Nutzung des Mietobjekts oder vorzeitige Beendigung des Vertrags möglich erscheint. Die Rückstellung für die elf nicht rentablen Spielhallen beinhaltet den abgezinsten Netto-Zahlungsmittelabfluss während der Restlaufzeit, von dem in der Prognose zum 31. Dezember 2016 ausgegangen wird.
Die Rückstellung für Jubiläumszuwendungen betrifft einmalige Jubiläumszahlungen an Mitarbeiter der Geschäftsführung, der Verwaltung und anderer Zentralbereiche nach einer Dienstzeit von 10 und 25 Jahren.
Die zum 31. Dezember 2015 gebildete Rückstellung für Rechtsrisiken enthält die erwarteten Zahlungsabflüsse für einen potentiellen Verfallsbetrag gegenüber einer Behörde. Rechtsstreitigkeiten konnten im bzw. nach Beendigung des Geschäftsjahres abgeschlossen werden, so dass die entsprechende Rückstellung im Wesentlichen in Anspruch genommen wurde.
Die Rückstellung für Umbaukosten Spielhallenlogos betrifft die erwarteten Aufwendungen für die Anpassung der Spielhallenlogos aufgrund der rechtlichen Anforderungen für Spielhallen.
3.16 Ertragsteuerschulden
| 31. Dez. 2016 | 31. Dez. 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Körperschaftsteuerverbindlichkeit (inkl. Solidaritätszuschlag) | ||
| laufendes Jahr | 4.223 | 3.100 |
| Gewerbesteuerverbindlichkeit laufendes Jahr | 3.923 | 2.715 |
| Körperschaftsteuerverbindlichkeit (inkl. Solidaritätszuschlag) Vorjahr | 3.100 | 0 |
| Gewerbesteuerverbindlichkeit Vorjahre | 2.708 | 0 |
| Betriebsprüfung | 1.508 | 7.485 |
| Übrige | 56 | 0 |
| 15.518 | 13.300 |
Die Minderung der Rückstellung für Betriebsprüfungen ist im Wesentlichen auf die geleisteten Steuerzahlungen zurückzuführen.
Im Verlauf der Betriebsprüfung 2008 bis 2011 gab es intensive Diskussionen mit den Betriebsprüfern betreffend der Klassifizierung der angefallenen Aufwendungen für das Zinssicherungsgeschäft "Colim." für die Jahre 2009 bis 2011 sowie die Anwendbarkeit der sogenannten Escape Klausel im Rahmen der deutschen Zinsschrankenregelung. In den Änderungsbescheiden vom Dezember 2015 nach Abschluss der steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2008 bis 2009 hat die Finanzverwaltung die betreffenden Zinsaufwendungen für die Jahre 2008 und 2009 nicht anerkannt. Auf Grundlage der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung, die in den Prüfungsberichten dargelegt ist, hatte der Konzern in Abstimmung mit den steuerlichen Beratern für das Risiko dieser unsicheren Steuerpositionen bereits im Vorjahr eine Rückstellung für die potenzielle Mehrbelastung für die Jahre 2008 und 2009 sowie die Folgejahre 2010 und 2011 gebildet. Die Geschäftsführung der Safari Holding GmbH vertritt jedoch die Auffassung, dass die Durchsetzung ihrer Rechtsposition im Hinblick auf die strittigen Sachverhalte im Wege eines Klageverfahrens erreichbar ist und hat gegen die betreffenden Steuerbescheide dementsprechend Einspruch eingelegt.
3.17 Sonstige Schulden
| 31. Dez. 2016 | 31. Dez. 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Steuerschulden | 12.233 | 12.181 |
| Löhne und Gehälter | 2.499 | 2.412 |
| Rückstellungen für ausstehende Rechnungen | 1.340 | 1.755 |
| Berufsgenossenschaft | 826 | 703 |
| Urlaubsansprüche | 748 | 825 |
| Tantiemen und Prämien | 733 | 827 |
| Rückstellung für Prüfungs- und Steuerberatungskosten | 181 | 372 |
| Übrige | 656 | 709 |
| 19.215 | 19.784 |
3.18 Derivative Finanzinstrumente
Die Safari Holding GmbH ist Gegenpartei für ein Synthetic Warrant Agreement vom 15. April 2008 mit der INTERMEDIATE CAPITAL GROUP PLC. Durch dieses Finanzinstrument hat die INTERMEDIATE CAPITAL GROUP PLC bei Eintreten gewisser Ereignisse ("trigger events") wie z. B. einem Börsengang oder einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse Anspruch auf Erhalt eines bestimmten Betrags von der Gesellschaft. Der auszuzahlende Betrag richtet sich nach dem Unternehmenswert der Safari Holding GmbH abzüglich der Nettoverschuldung und bestimmter anderer Anpassungen (einschl. ursprüngliche Kapitaleinlage). Die Bewertung des derivativen Finanzinstruments erfolgte nach dem Black-Scholes-Modell, und der gegenwärtige Unternehmenswert zum 31. Dezember 2016 und 2015 wurde anhand der aktuellen, vom Management genehmigten Prognosen für die nächsten vier Jahre berechnet. Der Marktwert des Synthetic Warrent Agreement beträgt zum 31. Dezember 2016 TEUR 3.845 (31. Dezember 2015: TEUR 2.647).
4 Zusätzliche Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
4.1 Umsatzerlöse
| 2016 | 2015 | |||
| TEUR | TEUR | |||
| Niederlande | Deutschland | Gesamt | ||
| Geldspielautomaten | 6.989 | 279.406 | 286.395 | 270.364 |
| Unterhaltungs- und Sportautomaten | 0 | 733 | 733 | 926 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 68 | 1.705 | 1.773 | 637 |
| 7.057 | 281.844 | 288.901 | 271.927 |
In 2015 wurden keine Umsätze in den Niederlanden erzielt.
4.2 Sonstige betriebliche Erträge
| 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Erträge aus Mengenboni von Herstellern von Geldspielautomaten, Versicherungserlöse und sonstige Kostenerstattungen | 2.261 | 2.237 |
| Erträge aus der Auflösung Rückstellungen | 318 | 381 |
| Gewinne aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | 734 | 0 |
| Weiterbelastung private Kfz-Nutzung durch Arbeitnehmer | 613 | 555 |
| Lohnerstattung / Lohnfortzahlung | 451 | 384 |
| Erträge aus Erstattung Vergnügungssteuer | 204 | 520 |
| Miet- und Pachterträge | 179 | 216 |
| Übrige Erträge | 865 | 212 |
| 5.625 | 4.505 |
Der Konzern hat mit zwei Herstellern von Geldspielautomaten die Zahlung von Mengenboni vereinbart. Gemäß diesen Vereinbarungen hat der Konzern Anspruch auf bestimmte Zahlungen oder Erstattungen durch diese Hersteller, wenn die Menge der Geldspielautomaten zum Ende eines Geschäftsjahres festgelegte Mindestgrenzen übersteigt. Zum 31. Dezember 2016 hat der Konzern im Zusammenhang mit diesen Vereinbarungen einen Bonus i. H. v. TEUR 1.212 (2015: TEUR 1.190) erfasst.
4.3 Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer
| 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Löhne und Gehälter | 50.975 | 46.541 |
| Soziale Abgaben | 9.439 | 9.681 |
| Management-Beteiligungsprogramm | 500 | 500 |
| Dienstzeitaufwand | 7 | 6 |
| Sonstige Personalaufwendungen | 1.452 | 66 |
| 62.373 | 56.794 |
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (Vollzeitäquivalente) war wie folgt:
| 2016 | 2015 | |
| Verwaltung und Technik | 229 | 212 |
| Spielhallenpersonal | 1.892 | 1.794 |
| Aushilfen | 63 | 67 |
| 2.183 | 2.073 |
4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen
| 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Mietaufwendungen Spielhallen | 23.776 | 23.115 |
| Sonstige Aufwendungen für Spielhallen und Büroräume | 10.481 | 10.071 |
| Instandhaltungskosten | 4.647 | 5.347 |
| Rechts- und Beratungskosten | 3.187 | 2.944 |
| Aufwendungen aus Operating Leasing | 2.890 | 1.922 |
| Reinigungskosten | 2.597 | 2.173 |
| Versicherungsbeträge und Gebühren | 2.370 | 1.698 |
| Sonstiger Betriebsbedarf für Spielhallen | 1.813 | 1.671 |
| Werbung und Werbemittel | 1.558 | 573 |
| Betriebsbedarf | 1.124 | 2.492 |
| EDV-Kosten | 953 | 717 |
| Reisekosten | 847 | 667 |
| Kfz-Betriebskosten | 833 | 834 |
| Schulungen und Personalveranstaltungen | 790 | 951 |
| Kosten für Telekommunikation | 456 | 421 |
| Porto- und Versandkosten | 333 | 290 |
| Aufwand aus dem Abgang von Anlagevermögen | 0 | 278 |
| Übrige Aufwendungen | 3.260 | 3.618 |
| 61.916 | 59.782 |
4.5 Finanzergebnis
| 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Finanzaufwendungen: | ||
| Anleihe | 19.682 | 19.819 |
| Gesellschafterdarlehen | 3.804 | 4.020 |
| Finanzierungsleasingverhältnisse | 1.290 | 1.398 |
| Effektivzins methode | 1.895 | 1.232 |
| Warrant | 1.198 | 1.118 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 1.709 | 136 |
| 29.579 | 27.723 | |
| Finanzerträge: | ||
| Sonstige Zinserträge | 2.227 | 1.660 |
| 2.227 | 1.660 | |
| -27.352 | -26.063 |
Die Finanzaufwendungen aus dem Warrant betreffen das Synthetic Warrant Agreement mit der INTERMEDIATE CAPITAL GROUP PLC sowie die GuV-Auswirkungen der Bewertung dieses derivativen Finanzinstruments zum beizulegenden Zeitwert (siehe hierzu Anhangsangabe 3.18).
Der Zinsaufwand aus den Gesellschafterdarlehen wird anhand des marktüblichen Zinssatzes zum Zeitpunkt der Ausgabe von 12 % auf den Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen berechnet. Die sonstigen Zinsaufwendungen im Jahr 2016 resultieren mit einem Betrag von TEUR 1.677 aus Zinsen an die Finanzverwaltung. Die sonstigen Zinserträge im Jahr 2016 resultieren mit einem Betrag von TEUR 2.044 aus Zinsen von der Finanzverwaltung.
Die effektiven Zinsen aus amortisierten Transaktionskosten resultieren aus der Anwendung der Effektivzinsmethode auf die Transaktionskosten, die mit der Emission der Anleihe in 2014 angefallen sind (siehe hierzu Anhangsangabe 3.11).
4.6 Ertragsteuern
Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Ertragsteuern des Geschäftsjahres | 17.252 | 15.993 |
| Ertragsteuern der Vorjahre | -300 | -680 |
| Änderungen latenter Steuern | -2.620 | -8.122 |
| 14.332 | 7.191 |
Die Ertragsteuern, die dem Gewinn vor Steuern zurechenbar sind, weichen von den Beträgen ab, die unter Anwendung des kombinierten Ertragssteuersatzes des Konzerns von 29,83% (2015: 29,83%) auf den Vorsteuergewinn berechnet wurden, ab. Dies ist auf folgende Posten der steuerlichen Überleitungsrechnung zurückzuführen:
| 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 46.766 | 20.624 |
| Erwartete/(-r) Ertragsteuererstattung/(-aufwand) | 13.951 | 6.152 |
| Erhöhung / Minderung der Ertragsteuerbelastung durch | ||
| Tatsächliche Ertragsteuern Vorjahre | -300 | -680 |
| Latente Steuern Vorjahr | 0 | -1.628 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen und sonstige steuerliche Anpassungen | 1.679 | 1.591 |
| Bisher nicht aktivierte latente Steuern auf Zinsvorträge | -1.502 | -864 |
| Nicht aktivierte steuerliche Verlustvorträge | 160 | 167 |
| Kein Steuereffekt auf Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes | 155 | 2.585 |
| Auswirkung abweichende Steuersätze bei Tochterunternehmen | 131 | 0 |
| Sonstige Steuereffekte | 58 | -132 |
| Ertragsteuererstattung/(-aufwand) laut Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | 14.332 | 7.191 |
5 Leasing- und Mietverträge
Finanzierungsleasingverhältnisse
Die vom Konzern abgeschlossenen Leasingverträge über Geldspielautomaten betreffen fast ausschließlich Finanzierungsleasingverhältnisse. Die festen Vertragslaufzeiten dieser Leasingverträge betragen zwischen 24 und 36 Monaten. Die meisten Finanzierungsleasingverhältnisse sehen ein einseitiges Optionsrecht des Leasingnehmers auf Verlängerung der Mietzeit vor, wenn der Vertragspartner von seinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht. Kaufoptionen bestehen nicht.
Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus diesen Finanzierungsleasingverträgen und der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellen sich wie folgt dar:
| 2016 | |||
| Mindestleasing-
zahlungen |
Barwert
der Mindestleasing- zahlungen |
Zinsanteil | |
| Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasing mit Fälligkeit innerhalb eines Jahres | 6.375 | 6.085 | 289 |
| Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasing mit Fälligkeit in 2 bis 5 Jahren | 8.825 | 7.468 | 1.357 |
| Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasing gesamt | 15.200 | 13.553 | 1.647 |
| 2015 | |||
| Mindestleasing-
zahlungen |
Barwert
der Mindestleasing- zahlungen |
Zinsanteil | |
| Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasing mit Fälligkeit innerhalb eines Jahres | 11.305 | 10.966 | 339 |
| Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasing mit Fälligkeit in 2 bis 5 Jahren | 7.932 | 7.164 | 768 |
| Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasing gesamt | 19.237 | 18.130 | 1.107 |
Operating-Leasingverhältnisse
Die Aufwendungen des Konzerns für Operating-Leasing betreffen in erster Linie Spielhallen sowie Büroimmobilien und Bürogeräte des Konzerns. Mietverträge für Büroimmobilien werden für eine Laufzeit von fünf Jahren, die übrigen Mietverträge für eine Laufzeit von drei bis 20 Jahren fest abgeschlossen, wobei dem Konzern üblicherweise die Option eingeräumt wird, die Mietverträge bis zu viermal um jeweils fünf Jahre zu verlängern.
Zum 31. Dezember 2016 und 2015 hatte der Konzern offene Verpflichtungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen, die wie folgt fällig sind:
| 31. Dez. 2016 | 31. Dez. 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Innerhalb eines Jahres | 24.563 | 23.920 |
| In zwei bis fünf Jahren | 51.261 | 43.284 |
| Nach fünf Jahren | 6.057 | 5.918 |
| 81.881 | 73.122 |
Im Geschäftsjahr 2016 wurden Zahlungen aus Leasingverhältnissen i. H. v. 26.666 TEUR (2015: TEUR 25.037) als Aufwand erfasst.
Ein Teil der angemieteten Immobilien wird untervermietet. Die Untermietverträge für Spielhallen haben eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren. Aufgrund der vereinbarten Mindestleasingzahlungen sind folgende Mieterlöse zu erwarten:
| 31. Dez. 2016 | 31. Dez. 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Erlöse aus Mindestleasingzahlungen aus der Untervermietung | 300 | 336 |
Die Mieterlöse wurden für die folgenden Zeiträume vertraglich vereinbart:
| 31. Dez. 2016 | 31. Dez. 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Innerhalb eines Jahres | 171 | 148 |
| In zwei bis fünf Jahren | 129 | 188 |
| Nach fünf Jahren | 0 | 0 |
| 300 | 336 |
6 Angaben zu Finanzinstrumenten und zum Risikomanagement
Die wichtigsten finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns sind neben den derivativen Finanzinstrumenten eine vorrangig besicherte Anleihe (Senior Secured Notes) sowie aufgelaufene Zinsen, Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverträgen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Gesellschafterdarlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie Forderungen, Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren.
Zinsrisiko
Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Bei den verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten der Safari-Gruppe sind mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Mezzanine-Anbietern Festzinsen vereinbart. Durch die Ausgabe der Schuldverschreibung im Februar 2014 wurde das langfristige variable Darlehen gegenüber Kreditinstituten und das Mezzanine Darlehen zurückgezahlt. Sowohl das Gesellschafterdarlehen als auch die Anleihe haben einen festen Zinssatz. Aufgrund dieser Tatsache gibt es keine wesentlichen Zinsänderungsrisiken für den Konzern.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung besteht die Gefahr, dass auf die Guthaben des Konzerns Negativzinsen (Gebühren) erhoben werden.
Fremdwährungsrisiko
Bei der Safari-Gruppe bestehen keine Fremdwährungsrisiken, da das Unternehmen ausschließlich auf dem deutschen und niederländischen Markt tätig ist und keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten aus Nicht-EU-Ländern unterhält.
Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass eine Partei eines Finanzinstruments ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch bei der anderen Partei finanzielle Verluste verursacht. Das Ausfallrisiko der Forderungen des Konzerns ist sehr gering, da der Forderungsbestand des Konzerns unwesentlich ist. Das maximale Ausfallrisiko ergibt sich in allen Fällen aus den Buchwerten. Im Portfolio der nicht einzelwertberichtigten Forderungen sind keine Forderungen, die wesentliche Zahlungsstörungen aufweisen, enthalten.
Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird in Übereinstimmung mit den Konzernrichtlinien vom Finanzmanagement des Konzerns gesteuert. Investitionen mit Liquiditätsüberschüssen werden nur mit genehmigten Geschäftspartnern und innerhalb des Kreditrahmens, der der jeweiligen Partei zugeteilt wurde, vorgenommen. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2015 entspricht den Buchwerten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und anderer kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte in der Bilanz.
Liquiditätsrisiko
Liquiditätsrisiken bestehen darin, dass das Unternehmen nicht in der Lage sein könnte, bestehende finanzielle Verpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu bedienen. Entsprechend ergreift das Unternehmen Maßnahmen, zu jedem Zeitpunkt sämtliche fälligen Verpflichtungen bedienen zu können, ohne dass inakzeptable Verluste hingenommen werden müssen. Darüber hinaus ist der Bedarf an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in der Glücksspielbranche, insbesondere an Bargeld in den Spielhallen, hoch. Ein Teil der ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-äquivalente sind als Grundfüllungen der Geldspielautomaten und Cash Reserven in den Spielhallen gebunden. Die erforderlichen Informationen werden durch eine monatlich aktualisierte Konzernfinanzplanung bereitgestellt und einer monatlichen Abweichungsanalyse unterzogen.
Zum 31. Dezember 2016 verfügte der Konzern über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (ohne den Barbestand in Wechselkassen und Röhrenfüllungen) i. H. v. TEUR 156.478 (31. Dezember 2015: TEUR 132.169).
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns weisen zum 31. Dezember 2016 und 2015 nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis nicht abgezinster Zahlungen. Die tatsächliche Vertragsdauer kann länger sein.
| 31.12.2016 | Gesamt | Bis zu 1 Jahr | 2 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre |
| Cashflows aus Gesellschafterdarlehen | 50.072 | 0 | 50.072 | 0 |
| davon Zinszahlungen | 30.390 | 0 | 30.390 | 0 |
| davon Tilgungszahlungen | 19.682 | 0 | 19.682 | 0 |
| Cashflows aus Verbindlichkeiten aus der der Anleihe | 321.836 | 19.355 | 302.482 | 0 |
| davon Zinszahlungen | 87.236 | 19.355 | 67.882 | 0 |
| davon Tilgungszahlungen | 234.600 | 0 | 234.600 | 0 |
| Finanzierungsleasingverhältnisse | 15.200 | 6.375 | 8.825 | 0 |
| Warrant Agreement | 3.845 | 0 | 3.845 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.165 | 5.165 | 0 | 0 |
| 396.118 | 30.895 | 365.224 | 0 |
| 31.12.2015 | Gesamt | Bis zu 1 Jahr | 2 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre |
| Cashflows aus Gesellschafterdarlehen | 50.072 | 0 | 50.072 | 0 |
| davon Zinszahlungen | 30.390 | 0 | 30.390 | 0 |
| davon Tilgungszahlungen | 19.682 | 0 | 19.682 | 0 |
| Cashflows aus Verbindlichkeiten aus der Anleihe | 341.793 | 19.388 | 77.550 | 244.855 |
| davon Zinszahlungen | 106.793 | 19.388 | 77.550 | 9.855 |
| davon Tilgungszahlungen | 235.000 | 0 | 0 | 235.000 |
| Finanzierungsleasingverhältnisse | 19.237 | 11.305 | 7.932 | 0 |
| Warrant Agreement | 2.647 | 0 | 2.647 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.627 | 2.627 | 0 | 0 |
| 416.377 | 33.320 | 138.201 | 244.855 |
Für die Cashflows aus den Gesellschafterdarlehen wird wie im Vorjahr ein Rückzahlungsdatum zum Ende des Jahres 2018 angenommen (ökonomische Perspektive). Die Cashflows aus der Anleihe spiegeln die vereinbarten vertraglichen Verpflichtungen am jeweiligen Abschlussstichtag wider. Weitere Informationen hierzu sind Anhangsangabe 3.11 zu entnehmen.
Kapitalmanagement
Ziele der Kapitalmanagementstrategie sind die Sicherung des Geschäftsbetriebs, die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts sowie die Sicherung der Liquidität und der Kreditwürdigkeit des Konzerns. Hierzu trägt die Optimierung der Kapitalstruktur und der Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus Finanzierungstätigkeit ebenso bei wie ein effektives Risikomanagement und die Reduzierung der Kapitalkosten.
Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe bestimmter Finanzkennzahlen wie Netto-Finanzverbindlichkeiten im Verhältnis zu dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), bezogen auf den unmittelbar vorhergehenden 12-Monats-Zeitraum. Zum 31. Dezember 2016 belief sich diese Quote auf 0,7 (31. Dezember 2015: 0,95).
Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten
Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung von beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten und für Zwecke der Angaben entsprechend den Bewertungsverfahren:
Stufe 1: notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten
Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind
Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren
In den Jahren 2016 und 2015 fanden keine Umgliederungen zwischen den Kategorien statt.
Der beizulegende Zeitwert der Gesellschafterdarlehen und der verzinslichen Darlehen (Stufe 2) wurde durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der Anleihe konnte auf Basis von notierten Marktpreisen abgeleitet werden (Stufe 1).
Das Warrant Agreement wird der Stufe 3 zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert des Warrant Agreements wird unter Verwendung der Black-Scholes-Methode ermittelt. Die nicht beobachtbaren Input-Parameter für das Bewertungsmodell sind im Wesentlichen die Volatilität, die von vergleichbaren Unternehmen abgeleitet wird, und der Unternehmenswert der Gesellschaft, der unter Anwendung eines Discounted-Cashflow-Modells ermittelt wird. Die Sensitivität des beizulegenden Zeitwerts des Warrants in Bezug auf den Unternehmenswert lautet folgendermaßen:
| 31. Dez. 2016 | 31. Dez. 2016 | |
| TEUR | TEUR | |
| Unternehmenswert + 10 % | -1.156 | -963 |
| Unternehmenswert - 10 % | 1.200 | 1.032 |
Die folgende Tabelle zeigt die Einteilung der Finanzinstrumente in Kategorien sowie die Kategorien gemäß IAS 39 zum 31. Dezember 2016. Der beizulegende Zeitwert jedes Finanzinstruments zum Abschlussstichtag ist ebenfalls angegeben.
| in TEUR | Kate-
gorie |
Buchwert | Erfolgswirksam
erfasster beizulegender Zeitwert |
Fortgeführte
Anschaffungs- kosten |
Wert
nach IAS 17 |
Beizulegender
Zeitwert |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | L&R | 168.267 | 0 | 168.267 | 0 | 168.267 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | L&R | 142 | 0 | 142 | 0 | 142 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | L&R | 3.102 | 0 | 3.102 | 0 | 3.102 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | oL | 5.165 | 0 5.165 | 5.165 | 0 | |
| Zinsverbindlichkeiten | oL | 7.419 | 0 | 7.419 | 0 | 7.419 |
| Langfristige verzinsliche Darlehen | oL | 227.433 | 0 | 227.433 | 0 | 244.148 |
| Gesellschafterdarlehen | oL | 38.225 | 0 | 38.225 | 0 | 38.499 |
| Finanzierungsleasingverhältnisse | n/a | 13.553 | 0 | 0 | 13.553 | 13.553 |
| Derivative Finanzinstrumente | ||||||
| - Derivative Finanzinstrumente, die nicht in eine Sicherungsbeziehung eingebunden sind | FLHfT | 3.845 | 3.845 | 0 | 0 | 3.845 |
| Wert pro Kategorie | ||||||
| FLHfT | 3.845 | 3.845 | 0 | 0 | 3.845 | |
| L& R | 171.511 | 0 | 171.511 | 0 | 171.511 | |
| oL | 278.242 | 0 | 278.242 | 0 | 295.231 |
Bedeutung:
FLHfT - Financial Liability Held-for-Trading (Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeit)
FAHfT - Financial Asset Held-for-Trading (Zu Handelszwecken gehaltener finanzieller Vermögenswert)
L & R - Loans & Receivables (Kredite und Forderungen)
oL - Other Liabilities (Sonstige Verbindlichkeiten)
Die folgende Tabelle zeigt die Einteilung der Finanzinstrumente in Kategorien sowie die Kategorien gemäß IAS 39 zum 31. Dezember 2015. Der beizulegende Zeitwert jedes Finanzinstruments zum Abschlussstichtag ist ebenfalls angegeben.
| in TEUR | Kate-
gorie |
Buchwert | Erfolgswirksam
erfasster beizulegender Zeitwert |
Fortgeführte
Anschaffungs- kosten |
Wert
nach IAS 17 |
Beizulegender
Zeitwert |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | L& R | 143.537 | 0 | 143.537 | 0 | 143.537 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | L& R | 181 | 0 | 181 | 0 | 181 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | L& R | 1.761 | 0 | 1.761 | 0 | 1.761 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | oL | 2.627 | 0 | 2.627 | 0 | 2.627 |
| Zinsverbindlichkeiten | oL | 7.432 | 0 | 7.432 | 0 | 7.432 |
| Langfristige verzinsliche Darlehen | oL | 226.466 | 0 | 226.466 | 0 | 247.032 |
| Gesellschafterdarlehen | oL | 33.927 | 0 | 33.927 | 0 | 34.729 |
| Finanzierungsleasingverhältnisse | n/a | 18.130 | 0 | 0 | 18.130 | 18.130 |
| Derivative Finanzinstrumente | ||||||
| - Derivative Finanzinstrumente, die nicht in eine Sicherungsbeziehung eingebunden sind | FLHfT | 2.647 | 2.647 | 0 | 0 | 2.647 |
| Wert pro Kategorie | ||||||
| FLHfT | 2.647 | 2.647 | 0 | 0 | 2.647 | |
| L& R | 145.479 | 0 | 145.479 | 0 | 145.479 | |
| oL | 270.452 | 0 | 270.452 | 0 | 291.820 |
Bedeutung:
FLHfT - Financial Liability Held-for-Trading (Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeit)
FAHfT - Financial Asset Held-for-Trading (Zu Handelszwecken gehaltener finanzieller Vermögenswert)
L & R - Loans & Receivables (Kredite und Forderungen)
oL - Other Liabilities (Sonstige Verbindlichkeiten)
Die folgende Tabelle zeigt die Nettoergebnisse jeder Kategorie von Finanzinstrumenten für 2016:
| 2016 | 2016 | 2016 | |
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| Zinsen | Sonstige Veränderungen | Ergebnis | |
| Zu Handelszwecken gehalten | 0 | -1.198 | -1.198 |
| Kredite und Forderungen | 49 | -190 | -141 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -25.382 | 0 | -25.382 |
| -25.333 | -1.388 | -26.721 |
Die folgende Tabelle zeigt die Nettoergebnisse jeder Kategorie von Finanzinstrumenten für 2015:
| 2015 | 2015 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| Zinsen | Sonstige Veränderungen | Ergebnis | |
| Zu Handelszwecken gehalten | 0 | -1.118 | -1.118 |
| Kredite und Forderungen | 160 | 64 | 224 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -23.706 | 0 | -23.706 |
| -23.546 | -1.054 | -24.600 |
Zinsen aus Finanzinstrumenten sind im Finanzergebnis ausgewiesen. Nettogewinne oder -verluste aus finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, resultieren aus der Bewertung des Warrant Agreements zum beizulegenden Zeitwert.
7 Honorar des Abschlussprüfers
Das im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB gliedert sich folgendermaßen auf:
| 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Abschlussprüfungsleistungen | 220 | 250 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen | 0 | 0 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 10 | 10 |
| 230 | 260 |
8 Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Die oberste Muttergesellschaft des Konzerns ist die APEP GmbH, Oberursel, die wiederum eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Ardian Funds ist.
Der Konzern hat mit der Vhano Immobilien GmbH, Bingen, und der Vhano Immobilien Verwaltungs GmbH & Co KG, Bingen, zwölf Mietverträge über Spielhallen abgeschlossen. Diese zwei Gesellschaften sind Tochtergesellschaften der Vhano Beheer BV. Die 100 %ige Gesellschafterin der Vhano Beheer BV ist die Cofima III S.A. Diese hält eine Beteiligung von 18,2 % an der Safari Holding GmbH und gewährte außerdem 19,0 % der Gesellschafterdarlehen. Der restliche Teil der Gesellschafterdarlehen wurde von Fonds, die von AXA Private Equity verwaltet werden, in Form einer Namens-schuldverschreibung gewährt. Weitere Informationen zu den Gesellschafterdarlehen sind Anhangsangabe 3.12 zu entnehmen. Die Mietverträge wurden zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. Die Forderungen aus Mietnebenkosten gegenüber der Vhano Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf TEUR 0 (31. Dezember 2015: TEUR 2).
Die Gesellschaft gewährte einem Gesellschafter im Geschäftsjahr 2015 ein Darlehen über TEUR 100, das mit 3 % p.a. verzinst ist. Das Darlehen ist nicht besichert. Der Gesellschafter hat das Darlehen nach dem Bilanzstichtag zurückgezahlt.
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung (Tilman Brauch, Bad Kreuznach, Josef Kron, Ingelheim und seit 1. Juli 2015 Dr. Stefan Schwenkedel, Mainz) betrugen TEUR 1.352 (davon Managementbeteiligungsprogramm TEUR 500; 2015: TEUR 1.494, davon Managementbeteiligungsprogramm TEUR 500). Die Gesamtbezüge umfassten kurzfristig fällige Leistungen i. H. v. TEUR 852 (2015: TEUR 994). Die Beiträge an die deutsche Rentenversicherung betrugen im Geschäftsjahr 2016 TEUR 34 (2015: TEUR 34). Ein Mitglied der Geschäftsführung hat mit Gesellschaftern des Konzerns gegen Zahlung eines Einmalbetrags eine Vereinbarung zur Beteiligung an den Exit-Erlösen bei einem mehrheitlichen Verkauf des Konzerns (Exit) abgeschlossen. Zwei Mitglieder der Geschäftsführung halten zum 31. Dezember 2016 eine mittelbare Beteiligung von 6,4 % (2015: 6,4 %) an der Gesellschaft. Die Mitglieder des Managements mit mittelbarer Beteiligung werden nicht nur entsprechend der Höhe ihrer mittelbaren Beteiligung an den Erlösen aus dem Exit teilhaben, sondern auch an den Erlösen im Falle eines Börsengangs oder aus einem Verkauf des Konzerns beteiligt, sofern die Exit-Erlöse einen definierten Schwellenwert übersteigen bzw. der Wert der Unternehmensanteile im Falle eines Exits den Anfang 2014 geschätzten beizulegenden Zeitwert um einen bestimmten Betrag übersteigt. Diese zusätzliche Partizipation des Managements wird von den übrigen Gesellschaftern an die betreffenden Mitglieder des Managements gezahlt. Dieser anteilsbasierte Vergütungsplan stellt einen Plan mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente dar. Der Erdienungszeitraum entspricht dem erwarteten Zeitraum bis zum potenziellen Exit. Der beizulegende Zeitwert des Plans wurde auf Grundlage der zu erwartenden Erlöse aus einem potenziellen Verkauf unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit des Erreichens der vereinbarten Schwellenwerte bzw. der Wahrscheinlichkeit, dass der Wert der Unternehmensanteile im Falle eines Exits den Anfang 2014 geschätzten beizulegenden Zeitwert um einen bestimmten Betrag übersteigt, berechnet. Darüber hinaus erhalten zwei der Mitglieder des Managements für jedes Jahr, das seit dem 1. Januar 2014 bis zum Verkauf vergangen ist, eine festgelegte jährliche Sondervergütung. Für diesen Exit-Beteiligungsplan wurden TEUR 500 im Personalaufwand 2016 (Vorjahr: TEUR 500) erfasst.
9 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Nach Schluss des Geschäftsjahres wurde von der Safari Holding Verwaltungs GmbH am 11. Januar 2017 gemäß Sektion 3.08(a) der Anleihebedingungen ein Pflichttilgungsangebot (Mandatory Amortization Offer) in Höhe von 10 % der Senior Secured Notes vorgenommen. Das Pflichtangebot wurde nach dem Auslaufen der Frist am 08. Februar 2017 in Höhe von EUR 0,4 Mio. wahrgenommen.
Des Weiteren wurde am 15. Februar 2017 eine freiwillige Teilrückzahlung der Senior Secured Notes in Höhe von EUR 79,6 Mio. zu einem Rückzahlungspreis von 104,125% des Nennbetrages zuzüglich aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen durchgeführt.
Ebenfalls nach dem Bilanzstichtag hat die Tochtergesellschaft der Löwen Play GmbH, die LP Holding NL B.V. zwei weitere Gesellschaften (Copacabana B.V./ Copacabana Automaten B.V) mit einer Spielhalle in den Niederlanden mit Wirkung zum 1. Januar 2017 übernommen.
Bingen am Rhein, den 24. April 2017
Safari Holding GmbH
- Geschäftsführung -
Tilman Brauch
Josef Kron
Dr.
Stefan Schwenkedel
1 Allgemeine Geschäfts- und Rahmenbedingungen
1.1 Geschäftstätigkeit und rechtliche Struktur der Unternehmen der Safari - Gruppe
Die Safari-Gruppe (in Folgenden auch "Konzern") ist vorwiegend im Bereich der Aufstellung von Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten in Deutschland tätig. Die Hauptgeschäftstätigkeit besteht in dem Betreiben von Spielhallen in gemieteten Räumlichkeiten. Seit Februar 2016 betreibt die Safari-Gruppe zusätzlich Spielhallen in den Niederlanden. Weitere Geschäftszweige in geringerem Umfang sind die Aufstellung von Automaten in Gaststätten sowie der Betrieb eines Online-Casino Angebots in dem Bundesland Schleswig-Holstein.
Der am 18. April 2008 gegründete Konzern setzt sich zusammen aus der Muttergesellschaft Safari Holding GmbH sowie den Tochtergesellschaften Safari Holding Verwaltungs GmbH, Löwen Play GmbH und der Löwen Play Grundstücks GmbH. Das operative Kerngeschäft wird von der Löwen Play GmbH abgewickelt. Die Safari Holding GmbH ist alleinige Gesellschafterin der Safari Holding Verwaltungs GmbH. Die Safari Holding Verwaltungs GmbH hält die Anteile an der Löwen Play GmbH und der Löwen Play Grundstücks GmbH sowie einen Teil der Finanzierung. Die Löwen Play Grundstücksgesellschaft GmbH hält lediglich die im Eigentum befindlichen Immobilien der Gruppe. Seit 2014 betätigen sich die weiteren Tochtergesellschaften der Safari Holding Verwaltungs GmbH, die Lionline Entertainment GmbH & Co. KG sowie die Lionline Verwaltungs GmbH in den Bereichen Entwicklung und Vertrieb von Online Entertainment & Gaming und sämtlichen damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die alleinige Gesellschafterin der Lionline Entertainment GmbH & Co. KG ist die Safari Holding Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bingen am Rhein und die alleinige Komplementärin ist die Lionline Verwaltungs GmbH. Ebenfalls in 2014 wurde die Leolicense GmbH mit Sitz in Bingen am Rhein als Tochter der Safari Holding Verwaltungs GmbH gegründet mit dem Zweck des Erwerbs und Haltens sowie Lizenzierung und Vertrieb von Software und Online-Spielen. In 2016 wurde die LP Holding NL B.V. mit Sitz in Dordrecht / Niederlande als Tochtergesellschaft der Löwen Play GmbH mit dem Zweck des Betriebs, der Verwaltung und dem Erwerb von Spielhallen bzw. Unternehmen der Freizeit- und Unterhaltungsindustrie in den Niederlanden gegründet. Die Löwen Play GmbH ist die alleinige Gesellschafterin der LP Holding NL B.V. Die LP Holding NL B.V. ihrerseits hat in mehreren Transaktionen im Geschäftsjahr 2016 weitere Tochtergesellschaften in den Niederlanden erworben, die zum Jahresende 2016 insgesamt sechs Spielhallen in den Niederlanden betrieben.
1.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen
Das Wirtschaftsjahr 2016 entwickelte sich generell sehr positiv. Die konjunkturelle Lage in Deutschland war gekennzeichnet durch solides und stetiges Wirtschaftswachstum. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamts stieg das Bruttoinlandsprodukt im Jahresdurchschnitt um 1,9% zum Vorjahr. Ausschlaggebend für diese Entwicklung war der Anstieg der privaten Konsumausgaben um 2,0% zum Vorjahr. Dies führte generell zum Anstieg der Erwerbstätigenzahl und ebenfalls zu Bruttolohn- und Gehaltssteigerungen. Auch im kommenden Wirtschaftsjahr kann weiterhin von einem leichten Aufschwung ausgegangen werden. Es ist ebenfalls davon auszugehen, dass die Arbeitsmarktlage in Deutschland gut und stabil bleibt. Diese Entwicklung wird weiterhin positiv auf die allgemeine Konsumneigung der privaten Haushalte wirken. Die Entwicklung der privaten Haushalte, die Lohn- und Gehaltsentwicklungen bei steigender Erwerbstätigkeit sowie die anhaltende hohe Konsumneigung bei geringer Inflation und gleichzeitig niedrigen Zinsen haben sich ebenfalls bei den Umsätzen der Aufstellunternehmen positiv bemerkbar gemacht.
Auch im Wirtschaftsjahr 2016 konnte die Unterhaltungsautomatenwirtschaft trotz der sehr ungünstigen und unsicheren regulativen Rahmenbedingungen an dem allgemeinen Zuwachs der privaten Konsumausgaben partizipieren. Jedoch ist nach Angaben von Jürgen Trümper aus der aktuellen Studie des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V. zur Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland 2016, die Anzahl der Spielhallenstandorte und die darin aufgestellten Geldspielautomaten erstmals seit 2006 leicht rückläufig. Somit ist kein Wachstumseffekt des deutschen Spielhallenmarktes in 2016 zu verzeichnen. Die Aufstellunternehmen unternahmen in 2016 weiterhin zusätzliche Anstrengungen auf dem Gebiet von Präventions- und Zertifizierungsmaßnahmen, um nicht nur das Geschäft im Einklang mit den Landesspielhallengesetzen zu betreiben, sondern darüber hinaus auch problematisches Spielverhalten zu erkennen und diesem vorzubeugen. Die Bemühungen der Branche in diesem Zusammenhang zeigen deutliche Wirkung wie der aktuellen Statistik der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) entnommen werden kann. Die Entwicklung der hier ausgewiesenen problematischen Glücksspieler ist seit 2010 rückläufig und hat im Jahr 2016 den niedrigsten Stand seither erreicht. Allgemein gesehen konnte sich die Unterhaltungsautomatenwirtschaft in 2016 trotz der regulativen Maßnahmen von Ländern und Kommunen, mit dem Ziel die Spielhallenbranche vom Glückspielmarkt deutlich zurückzudrängen, behaupten. Aufgrund der zunehmenden Regulierung und des politischen Drucks auf die Branche, den erhöhten Belastungen aus stetig steigenden Vergnügungssteuersätzen der Kommunen und nach Ablauf der Übergangsfristen aus den Landesspielhallengesetzen ist im Laufe der zweiten Hälfte des Wirtschaftsjahres 2017 von einer deutlich rückläufigen Entwicklung im Bereich der Unterhaltungsautomatenwirtschaft auszugehen. Damit ist im Laufe des Jahres 2017 grundsätzlich auch mit einer nachdrücklich rückläufigen Bestandsentwicklung von Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinn zu rechnen. Aufgrund der unverändert schlechten Rahmenbedingungen für das gewerbliche Geldspiel ist weiterhin nur ein geringeres Investitionsvolumen von der Branche zu erwarten.
2 Operative Geschäftsentwicklung
2.1 Allgemeine Entwicklung
Die Safari-Gruppe hat sich trotz der unverändert schwierigen regulatorischen Rahmenbedingungen weiterhin positiv entwickelt. Es wurde zum 31. Dezember 2016 ein konsolidiertes betriebswirtschaftliches EBITDA von rund EUR 122,0 Mio erzielt (EBITDA laut Gewinn- und Verlustrechnung plus Geräteleasingaufwendungen aus Operating Leasingverhältnissen) und lag damit um rund 5 % über dem Vorjahreswert von EUR 116,2 Mio.
Die positive Ergebnisentwicklung resultiert im Wesentlichen aus einer Erhöhung der Umsätze im deutschen Geschäftsbereich. Im Vergleich zum Vorjahr gelang es hier ein Umsatzplus von rund 4% zu erzielen. Diese Entwicklung ist vorwiegend auf ein optimiertes und attraktives Automatenangebot, hohe Personal- und Dienstleistungsqualität, die Eröffnung oder Übernahme neuer Spielhallen und das daraus resultierende Konsumentenverhalten zurückzuführen. Durch die im Laufe des Wirtschaftsjahres 2016 vorgenommen Zukäufe von insgesamt 6 Spielhallen in den Niederlanden konnten zusätzliche positive Umsatz- und Ergebniseffekte erzielt werden.
Insgesamt gelang es die regulativen Einflüsse in Deutschland wie z.B. steigende Vergnügungssteuern sowie Eingangs- und Personenkontrollen zu kompensieren. Aufgrund des unsicheren regulatorischen Umfelds in Deutschland wurde vorwiegend in neue kleinere Spielhallen investiert, welche die aus heutiger Sicht künftigen rechtlichen Vorgaben bzw. Rahmenbedingungen in vollem Umfang erfüllen. Zusätzlich wurden weitere Erhaltungs- und Anpassungsinvestitionen in den Spielhallenbestand vorgenommen. Ebenfalls investierten wir in 2016 in den niederländischen Markt.
2.2 Marktposition
Der Konzern hatte zum Jahresende 2016 in Deutschland insgesamt 8.931 abrechnungsfähige Geldspielgeräte in eigenen Filialbetrieben aufgestellt. Dies entspricht einem Anstieg von rund 4% im Vergleich zum Vorjahresniveau (8.584 Geräte) und damit einem Gesamtmarktanteil in Deutschland von gut 3%. Hinzu kommen weitere 342 Automaten mit 594 Plätzen in den Niederlanden aufgrund der in 2016 dort vorgenommenen Akquisitionen.
Die Safari-Gruppe profitierte in 2016 mit einem Umsatzwachstum von ca. 4% vom weiteren Anstieg der allgemeinen privaten Konsumausgaben in Deutschland, die sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 2% erhöhten.
2.3 Entwicklung einzelner Geschäftsbereiche
Im Geschäftsjahr 2016 konnte Löwen Play seine Marktposition als einer der führenden Spielstättenbetreiber in Deutschland bestätigen. Das Filialnetz in Deutschland wurde 2016 leicht ausgebaut und somit weiter gefestigt. Löwen Play war bundesweit mit insgesamt 349 (Vorjahr 326) Spielstätten und 812 (Vorjahr 806) aktiv betriebenen Konzessionen am Markt vertreten. Das Löwen Play Online Casino hat Anfang 2016 seinen Geschäftsbetrieb unter der Lizenz für das Bundesland Schleswig-Holstein aktiv aufgenommen. Da sich der Geschäftsbetrieb auf Schleswig-Holstein beschränkt und erst zu Beginn des 2. Quartals 2016 im vollen Umfang realisiert wurde, befindet sich das Online Casino noch in der Aufbauphase und hat für das Berichtsjahr 2016 keine wesentlichen Auswirkungen gehabt. Die Automatenaufstellung im Gaststättensektor spielte ebenfalls weiterhin eine untergeordnete Rolle.
Durch Akquisitionen von insgesamt 6 Spielhallen mit 342 Automaten in den Niederlanden hat Löwen Play im Laufe des Geschäftsjahres den Marktzugang in ein benachbartes europäisches Land erhalten und konnte somit seine Marktposition über die deutschen Grenzen hinaus erweitern. Weitere Akquisitionen auf dem niederländischen Spielhallenmarkt sind in den nächsten Jahren zu erwarten, um die weitere Marktausrichtung zu stärken.
2.4 Umsatzentwicklung
Die gesamten Nettoumsatzerlöse in Deutschland verzeichneten im Geschäftsjahr 2016 einen Anstieg von ca. 4% zum Vorjahr. Der Nettoumsatz der Geldspielautomaten erreichte dabei im Geschäftsjahr 2016 einen Anstieg von 3% zum Vorjahr. Diese Steigerung wurde zum überwiegenden Teil durch die weitere Optimierung des Automatenparks bei gleichzeitig positiver Konsumneigung der Geldspielkunden sowie durch zusätzliches Spielhallenwachstum erzielt. Durch den Zukauf von 6 Spielhallen in den Niederlanden konnte für 2016 auf Konzernebene ein zusätzlicher Nettoumsatzeffekt von rund EUR 7,1 Mio. erzielt werden.
2.5 Entwicklung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren
Marke Löwen Play
Im Jahr 2016 konnte auch durch den Ausbau des Filialnetzes und dem Start des Online Casino Angebots in Schleswig-Holstein die Kundenbindung an die Marke Löwen Play weiter gestärkt werden. Durch zusätzliche Erhaltungs- und Modernisierungsinvestitionen wurde das Filialnetz auf modernsten Niveau gehalten und der positive Wiederkennungswert der Marke Löwen Play weiter optimiert.
Soziale Verantwortung / präventiver Spielerschutz
Der präventive Spielerschutz steht bei Löwen Play im Mittelpunkt der unternehmerischen Verantwortung. Als gewissenhaft und wirtschaftlich nachhaltig handelndes Unternehmen, das seine soziale Verantwortung gegenüber seinen Kundinnen und Kunden aktiv wahrnimmt, hat sich Löwen Play schon frühzeitig entschieden, auch auf eventuell auftretende ungewünschte Folgen seines Produkt- und Dienstleistungsangebotes, aktiv zu reagieren. Bei einer kleinen, aber nicht zu vernachlässigenden Anzahl von Gästen kann sich im Zeitverlauf ein problematisches oder auch pathologisches Spielverhalten entwickeln. Prävention heißt in diesem Zusammenhang, all diejenigen Maßnahmen unternehmensseitig zu fördern, die ein frühzeitiges Erkennen übermäßigen oder pathologischen Spielverhaltens unserer Gäste ermöglicht.
Um die negativen Auswirkungen auf die Betroffenen verhindern bzw. reduzieren zu können, ist es notwendig, die entsprechenden Aktivitäten kundennah wirksam werden zu lassen. So werden sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - insbesondere diejenigen aus dem Sevicebereich - hinsichtlich des Erkennens problematischen und pathologischen Spielverhaltens und des bewussten Umgangs mit Spielgästen geschult. Die im gesamten Bundesgebiet nach einheitlichem Standard durchgeführten Schulungen wurden zusammen mit der B.A.D GmbH (www.bad-bmbh.de) bereits seit 2011 projektiert und durchgeführt. Seit Ende 2011 wurden bisher mehr als 3.000 Servicekräfte in über 200 Präventions - Seminaren geschult. In 2016 haben insgesamt 902 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.102 Mitarbeiter) an Präventionsschulungen teilgenommen.
Zusätzlich koordiniert eine interne Abteilung "Prävention" speziell das Servicepersonal bei seiner präventiven und spielerschützenden Arbeit und vermittelt hilfesuchende Gäste an regional oder lokal agierenden Beratungs- und Suchthilfeeinrichtungen. Im Jahr 2016 wurden insgesamt über 3.000 Gäste vom Servicepersonal an Präventionsberaterinnen/-berater vermittelt. Die Präventionskräfte haben in 2016 zahlreiche Beratungsgespräche geführt, nach den Gesprächen wurden 95 hilfesuchende Gäste (Vorjahr: 81 hilfesuchende Gäste) direkt an weiterführende Suchthilfeeinrichtungen vermittelt.
Eine weitere Ebene besteht seit Anfang 2016 mit der unter Beteiligung von Löwen Play neu gegründeten Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention mbH (GSP mbH). Hier haben sich die Unternehmen Löwen Play, Löwen Entertainment und die Schmidt Gruppe zusammengeschlossen und gemeinsam ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich Spielerschutz und Prävention gegründet, um hohe Qualitätsstandards umzusetzen und auch in der politischen Diskussion dem Aspekt Qualität mehr Gewicht zu verschaffen. Die GSP mbH besteht aus mehreren hochqualifizierten Präventionsberaterinnen/-beratern und wird von einem erfahrenen Geschäftsführer geleitet mit einem starken Netzwerk zu sozialen Einrichtungen wie z.B. Caritas, Diakonie und sonstigen Hilfeeinrichtungen.
Ein ergänzender Baustein der präventiven und spielerschützenden Maßnahmen besteht in der Auslage von Informationsmaterial zum verantwortungsvollen Umgang mit Glücksspiel, zum problematischen Spielverhalten, zur Präventionsberatung und zu Hinweisen auf weitergehende externe Hilfeangebote in jeder unserer Spielhallen im Bundesgebiet. Eingangskontrollen und weitere jugendschützende Präventionsmaßnahmen werden durch regelmäßige und umfassende interne Kontrollen in allen Löwen Play Spielstätten sichergestellt.
Personalentwicklung
Die Personalentwicklung wird durch ein kontinuierlich angepasstes Beurteilungssystem mit flexiblen Entgeltbestandteilen insbesondere für den Außendienst unterstützt. Die entsprechenden Analysen und Personal-Kennzahlen führen wir mittels eines Software-Tools (P & I - Loga) durch.
Die Personalentwicklung umfasst sämtliche Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsleistung bzw. des Qualifikationsprofils von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, um die unternehmensseitigen Anforderungen an Beschäftigte mit deren Fähig- und Fertigkeiten in Übereinstimmung zu bringen. Personalentwicklungsmaßnahmen umfassen alle bildungs- und stellenbezogenen Maßnahmen wie Ausbildung, Weiterbildung, Einsatzplanung und -steuerung, Stellvertreterregelungen usw., die der Qualifizierung des Personals und der Führungskräfte dienen.
Im Jahr 2016 haben mehr als 106 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 89 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) an Seminaren z.B. zu den Themengebieten Personalführung, Personalentwicklung und Personalauswahl teilgenommen.
Einarbeitungsprogramme für Techniker und Servicemitarbeiter wurden projektiert und Techniker nahmen an individualisierten, fachlichen Weiterbildungen teil.
Zum Stichtag 31.12.2016 bildet Löwen Play 21 Auszubildende (Vorjahr: 16 Auszubildende) in IHK-Ausbildungsberufen aus: Die Ausbildung von jungen Leuten als Automatenfach- und Bürokaufleute soll dabei mithelfen, den entsprechenden Personalbedarf auch in der Zukunft abdecken zu können.
Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen
Gemäß dem am 24. April 2015 verabschiedeten Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat die Geschäftsführung der Safari-Gruppe den derzeitigen Anteil der Frauen in der ersten und zweiten Führungsebene bei der Löwen Play GmbH festgestellt und Mindest-Zielgrößen bis zum 31. August 2020 für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene mit 15% und für die zweite Führungsebene mit 30% festgelegt. In Anbetracht der geringen Anzahl an Mitgliedern der Geschäftsführung wurde die Mindest-Zielgröße für die Geschäftsführung mit null Prozent (Vorjahr ebenfalls 0%) angesetzt, da sich derzeit keine Frau in der Geschäftsführung befindet und für den Fall von Neubesetzungen die fachliche und die persönliche Eignung, nicht aber das Geschlecht entscheidend sein soll. Spätestens im August 2020 wird eine erneute Evaluierung der Daten erfolgen und anschließend eine neue Festlegung der Zielgrößen erfolgen. Im Jahr 2016 wurden sämtliche Mindest-Zielgrößen erfüllt.
3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Im Geschäftsjahr 2016 konnte die Safari-Gruppe Ergebnisse erzielen, die positiv von den Erwartungen des Vorjahres abweichen.
Insbesondere die Umsatzerlöse, das betriebswirtschaftliche EBITDA sowie die Entwicklung des Cash Flow stellen wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren der Safari-Gruppe dar.
3.1 Ertragslage
Die Safari-Gruppe konnte durch die laufende Optimierung ihres Automaten- und Spieleange-bots und durch das weiterhin positive Konsumentenverhalten sowie den zusätzlichen Ausbau ihres Filialnetzes im Inland und die Erweiterung des Geschäftes ins Ausland die konsolidierten Umsatzerlöse in 2016 auf rund EUR 288,9 Mio steigern.
Durch den Anstieg der Umsatzerlöse in 2016 um rd. 6 % auf EUR 288,9 Mio (Vorjahr: EUR 271,9 Mio.) konnte der Rohertrag (Umsatz abzgl. Materialaufwand und bezogene Leistungen) in 2016 um EUR 16,8 Mio. (6 %) gesteigert werden.
Das konsolidierte betriebswirtschaftliche EBITDA stieg in 2016 um rund EUR 5,8 Mio. (5,0 %) auf rund EUR 122,0 Mio. Vorjahr: EUR 116,2 Mio.). Hauptursache hierfür sind die gestiegenen Umsatzerlöse bzw. der Anstieg des Rohertrags, trotz signifikanter Zunahme der Aufwendungen für Vergnügungssteuern und Personal in 2016.
Die Personalkosten für den Gesamtkonzern bewegten sich mit rund EUR 62,4 Mio. (Vorjahr: EUR 56,8 Mio.) um rund 9,9% über dem Vorjahr. Dies lag im Wesentlichen am quantitativen Spielhallenwachstum und darüber hinaus auch an organisatorischen Maßnahmen, um die regulatorisch- und präventionsbedingten Veränderungen in Deutschland ordnungsgemäß und qualitativ hochwertig umzusetzen. Die Zahl der Servicemitarbeiter in den Spielhallen ist aufgrund des Wachstums entsprechend angestiegen. Der Teilkonzern Deutschland beschäftigte im Jahr 2016 durchschnittlich 2.174 Arbeitnehmer auf Vollzeitbasis. Diese Zahl liegt damit rund 4,9% über Vorjahr (2.073). Bezogen auf den deutschen Teilkonzern ist die Gesamtzahl der Mitarbeiter zum Stichtag um 4,5% gegenüber Vorjahr leicht gestiegen. Löwen Play hat zum 31.12.2016 insgesamt 2.527 Mitarbeiter (Vorjahr 2.419), davon 1.924 Servicemitarbeiter (Vorjahr 1.831), für die Bereiche technischer Service und Administration waren 239 Mitarbeiter (Vorjahr 222) beschäftigt. Zusätzlich sind für sporadische Einsätze 308 (Vorjahr 308) Aushilfskräfte in den Spielhallen tätig. Der Teilkonzern Niederlande beschäftigte zum 31.12.2016 insgesamt 101 Mitarbeiter, davon 71 Servicemitarbeiter in den Spielhallen, 17 Reinigungskräfte sowie weitere 13 Mitarbeiter für die Bereiche technischer Service und Administration.
Die Aufwendungen für Vergnügungssteuer im Teilkonzern Deutschland sind im Vergleich zum Vorjahr um 8,2% angestiegen (Vorjahr: EUR 41,0 Mio.) und bewegten sich mit rund EUR 44,3 Mio damit bei rund 15,7% (Vorjahr: 15,1%) der deutschen Umsatzerlöse.
Abweichend von der deutschen Vergnügungssteuersystematik werden die niederländischen Steuern landesweit auf gleicher Basis erhoben und berechnet. Betreiber von Geldspielautomaten in den Niederlanden unterliegen einer Glücksspielsteuer (sog. "Kansspelbelasting"). Der niederländische Glücksspiel-Steuersatz beträgt 29% der Bruttoeinnahmen und muss vom Betreiber an die niederländischen Steuerbehörden abgeführt werden. Die Aufwendungen für die Glückspielsteuer im Teilkonzern Niederlande betrug für 2016 rund EUR 2,0 Mio.
Die Abschreibungen für den deutschen Teilkonzern enthielten in 2016 Netto-Wertminderungsaufwendungen von EUR 12,1 Mio. (Vorjahr: Netto-Wertminderungsaufwendungen EUR 33,9 Mio.). Die planmäßigen Abschreibungen reduzierten sich 2016 um EUR 1,4 Mio. (4,2%) auf EUR 32,3 Mio. (Vorjahr EUR 33,7 Mio.).
Die planmäßigen Abschreibungen in 2016 für den Teilkonzern in den Niederlanden bewegten sich bei rund EUR 0,6 Mio.
3.2 Finanzlage
Ziel des Finanzmanagements ist in erster Linie, jederzeit alle vertraglichen Zins- und Tilgungsverpflichtungen zu erfüllen.
Mit Vertrag vom 6. Februar 2014 hat die Safari Holding Verwaltungs GmbH zu 8,25 % verzinsliche, 2021 fällige Senior Secured Notes in Höhe von EUR 235,0 Mio. ausgegeben und verkauft, welche seit dem 13. Februar 2014 an der Luxemburger Börse notiert sind. Der Ausgabepreis lag bei 99,0 % und führte zu EUR 232,7 Mio. Bruttoerlösen. Zusammen mit den verfügbaren Zahlungsmitteln wurde die damalige Fremdfinanzierung in Höhe von EUR 185,8 Mio. abgelöst. Ebenfalls wurden EUR 120,9 Mio. Gesellschafterdarlehen getilgt.
In 2016 wurde die LP Holding NL B.V. mit Sitz in Dordrecht / Niederlande als Tochter der Löwen Play GmbH mit dem Zweck des Betriebs, der Verwaltung und dem Erwerb von Spielhallen in den Niederlanden gegründet. Die Löwen Play GmbH hat als alleinige Gesellschafterin der LP Holding NL B.V. zum Zweck des Spielhallenerwerbs in 2016 aus eigenen Mitteln Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 23,8 Mio. zu einem Zinssatz von 8,25% gewährt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 wurden alle vertraglichen Zins- und Tilgungsverpflichtungen wie auch die Gesamtinvestitionen aus den laufenden Betriebseinnahmen finanziert. Zusätzliche Kreditlinien wurden nicht in Anspruch genommen. Die liquiden Mittel haben sich generell weiterhin sehr positiv entwickelt.
Die Fristigkeit des Kapitals für den Gesamtkonzern ist gegenüber dem Vorjahr nahezu stabil geblieben, so dass zum 31. Dezember 2016 rund 89,7 % (Vorjahr: 88,5 %) der Bilanzsumme dem Eigenkapital und den langfristigen Verbindlichkeiten zuzurechnen sind.
Aufgrund der guten Liquiditätsentwicklung hat sich die finanzielle Situation des abgelaufenen Geschäftsjahres sehr positiv entwickelt. Sämtliche vertragliche Verpflichtungen gegenüber Lieferanten, Banken sowie aus den Senior Secured Notes wurden fristgerecht erfüllt.
Auf die Gesamtverbindlichkeiten entfallen 59,5 % (Vorjahr: 62,2 %) auf verzinsliche Darlehen und Anleihen, davon sind ca. 5,4% (Vorjahr: 7,3%) kurzfristiger und 94,6% (Vorjahr: 92,7%) mittel und langfristige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern entsprechen rund 9,2% (Vorjahr: 8,4%) der Gesamtverbindlichkeiten.
Die Anlagendeckung (Deckung der langfristigen Vermögenswerte durch langfristiges Kapital) hat sich mit 95,9 % zum 31. Dezember 2015 im Vergleich zum 31. Dezember 2016 kaum verändert.
Der Gesamtkonzern hat in 2016 Investitionen in Anlagevermögen in Höhe von rund EUR 40,8 Mio. getätigt (Vorjahr: EUR 20,1 Mio.) getätigt, die im Wesentlichen für weiteres Wachstum in Deutschland und den Niederlanden bzw. der Aufrechterhaltung des bestehenden Filialnetzes sowie den Austausch von Geldspielautomaten über Finanzierungs-Leasingverträge geleistet wurden.
Die Konzern-Kapitalflussrechnung weist in 2016 einen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von rund EUR 99,3 Mio. aus (Vorjahr: EUR 109,4 Mio.). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode betrugen zum 31. Dezember 2016 rund EUR 156,5 Mio. (Vorjahr: EUR 132,2 Mio.).
3.3 Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag ergeben sich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von rund EUR 156,5 Mio., damit beträgt der Anteil an der Bilanzsumme zum 31. Dezember 2016 29,8 % (Vorjahr: 27,3%). Zum 31. Dezember 2016 ergibt sich in der Bilanz ein Eigenkapital von EUR 110,6 Mio (Vorjahr: EUR 78,0 Mio.).
Die Bilanzsumme des Konzerns beträgt EUR 524,3 Mio. (Vorjahr: EUR 483,3 Mio.). Der Anteil der immateriellen Vermögenswerte entspricht 58,6 % (Vorjahr: 59,3 %) des in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögens. Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände im Berichtsjahr und im Vorjahr ist im Einzelnen im Konzernanhang dargestellt.
Die Summe der verzinslichen Darlehen und Anleihen ergeben zum 31. Dezember 2016 EUR 248,4 Mio. (Vorjahr: EUR 252,0 Mio.) und sind im Wesentlichen aufgrund der geringeren Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing gesunken. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing in Höhe von EUR 13,6 Mio. (Vorjahr: EUR 18,1 Mio.) sind um rund EUR 4,5 Mio. gesunken. Der Stand der Gesellschafterdarlehen beträgt EUR 38,2 Mio. zum Jahresende 2016 (Vorjahr: EUR 33,9 Mio.).
Das von der Safari Holding Verwaltungs GmbH am 15. Januar 2016 gemäß Sektion 3.08(a) der Anleihebedingungen abgegebene Pflichttilgungsangebot (Mandatory Amortization Offer) in Höhe von 10% der Senior Secured Notes wurde nach dem Auslaufen der Frist am 8. Februar 2016 in Höhe von EUR 0,4 Mio. wahrgenommen.
Die Ertragssteuerverbindlichkeiten sind im Wesentlichen aufgrund des verbesserten Ergebnisses in 2016 von rund EUR 13,3 Mio. im Vorjahr auf rund EUR 15,5 Mio. zum Bilanzstichtag angestiegen.
Für den Konzern kann aufgrund der generell anhaltenden guten Wirtschaftslage in Deutschland und der positiven Konsumneigung unserer Geldspielkunden im kommenden Wirtschaftsjahr 2017 zunächst mit einer guten Entwicklung gerechnet werden. Jedoch mit dem Beginn der individuellen, kommunalen Umsetzung der regulativen Veränderungen - bedingt durch die Landesspielhallengesetze - ist damit zu rechnen, dass es im Laufe der 2. Hälfte des Wirtschaftsjahres 2017 zu rückläufigen Entwicklungen kommen wird.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Safari-Gruppe ist stabil. Die Gesellschaft erwartet auch für 2017 eine insgesamt stabile Entwicklung.
4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Schluss des Geschäftsjahres wurde von der Safari Holding Verwaltungs GmbH am 11. Januar 2017 gemäß Sektion 3.08(a) der Anleihebedingungen ein Pflichttilgungsangebot (Mandatory Amortization Offer) in Höhe von 10% der Senior Secured Notes vorgenommen. Das Pflichtangebot wurde nach dem Auslaufen der Frist am 8. Februar 2017 in Höhe von EUR 0,4 Mio. wahrgenommen. Weiterhin wurde nach Schluss des Geschäftsjahres am 15. Februar 2017 eine freiwillige Teilrückzahlung der Senior Secured Notes in Höhe von EUR 79,6 Mio. zu einem Rückzahlungspreis in Höhe von 104,125% des Nennbetrages zuzüglich aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen durchgeführt. Ebenfalls nach dem Bilanzstichtag hat die Tochtergesellschaft der Löwen Play GmbH, die LP Holding NL B.V. zwei weitere Gesellschaften (Copacabana B.V. / Copacabana Automaten B.V.) mit einer Spielhalle in den Niederlanden mit Wirkung zum 1. Januar 2017 übernommen.
5 Risiko- und Chancenbericht
5.1 Risikomanagement
Risikopolitik
Die Safari-Gruppe hat einen zentralen Ansatz des Risikomanagements zur Identifizierung, Messung und Steuerung von Risiken. Risikomanagement ist bei der Safari-Gruppe ein laufender Prozess und eine zentrale Aufgabe der Führungskräfte im Unternehmen. Stark risikobehaftete Aktivitäten insbesondere solche, bei denen der Bestand des Unternehmens ganz oder teilweise gefährdet wäre, werden bei der Safari-Gruppe grundsätzlich vermieden. Das Risikopotenzial wird möglichst reduziert indem nur kalkulierbare Risiken eingegangen werden. Hierfür werden im Entscheidungsprozess verschiedene Methoden angewandt.
Risikomanagement System
Die Safari-Gruppe steuert das Risikomanagement in regelmäßigen Meetings auf allen Führungsebenen. Es werden die Risikoaspekte in den entsprechenden Gremien angesprochen, bewertet und protokolliert. Zentrale und dezentrale Führungskräfte werden dabei durch die Abteilungen Controlling und Interne Revision unterstützt. Die Führungskräfte übernehmen für den zuständigen Bereich die direkte Verantwortung für Früherkennung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation. Zur Unterstützung der Führungskräfte werden sowohl monatliche als auch vierteljährliche Reports mit Kennzahlen zur Verfügung gestellt um vorhandene Risiken zu minimieren und Soll-Ist Abweichungen rechtzeitig zu erkennen bzw. Gegenmaßnahmen einzuleiten. Der Risikomanagement-Prozess wird zusätzlich durch weitere Instrumente wie z.B. Expertenbefragungen, Checklisten, Szenario-Techniken, Methoden der Investitionsrechnung und Businessplänen begleitet. Die wesentlichen Risiken werden in regelmäßigen Geschäftsführer- und Gesellschafter Meetings zusammengetragen, diskutiert und notwendige Maßnahmen und Strategien abgeleitet. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmensleitung und Gesellschafter der Safari-Gruppe über die grundsätzlichen Risiken und deren Veränderungen frühzeitig informiert werden.
5.2 Finanzwirtschaftliche Risiken
Finanzielle Risikopositionen ergeben sich aus den konzernweit vorgenommenen und geplanten zahlungswirksamen Ein- und Ausgängen als Marktrisiken, im Wesentlichen als Zinsänderungen.
Zinsrisiken
Zinsänderungsrisiken werden grundsätzlich durch die Mischung von Laufzeiten sowie von fest- und variabel verzinslichen Positionen gesteuert. Der Erfolg der Risikosteuerung wird regelmäßig geeigneten Benchmarks gegenübergestellt.
Bei den verzinslichen Forderungen und Schulden der Safari - Gruppe sind derzeit ausschließlich Festzinsen vereinbart. Marktzinssatzänderungen würden sich hier nur dann auf den Buchwert auswirken, wenn diese Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wären. Finanzinstrumente mit fester Verzinsung unterliegen keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Im Hinblick auf die Anwendung bzw. Bewertung von IFRS 9 (Finanzinstrumente) erwarten wir keine wesentliche Auswirkung auf die bisherige Bilanzierungsweise des Konzerns.
Hedge Accounting
Generell bestimmt sich der Zinssatz von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach dem EURIBOR zuzüglich einer Marge (variabel verzinslich). Das Zinsrisiko für den variablen EURIBOR wurde in der Vergangenheit (bis April 2012) durch eine Collar -Vereinbarung als Cashflow-Hedge abgesichert. Zum Bilanzstichtag bestehen innerhalb der Safari-Gruppe keine wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und somit aktuell keine Zinsänderungsrisiken, noch die Notwendigkeit zum Abschluss von Zinssicherungsgeschäften. Grundsätzlich wird die allgemeine Zinsentwicklung jedoch weiterhin beobachtet um bei Bedarf entsprechend handeln zu können.
Synthetic Warrant Agreement
Die Intermediate Capital Group PLC erhält gemäß Synthetic Warrant Agreement vom 15. April 2008 bei Eintritt gewisser Ereignisse wie z.B. einem Börsengang, Eigentümerwechsel oder einem Anteilseignerwechsel einen bestimmten Betrag von der Safari Holding GmbH. Der auszubezahlende Betrag richtet sich im Wesentlichen nach dem Unternehmenswert der Safari Holding GmbH. Die Bewertung dieser Verpflichtung erfolgt in Höhe der Optionsprämie, die sich nach der Bleck Scholes-Methode ergibt. Aus der aktuellen Warrantbewertung ergibt sich eine Veränderung des beizulegenden Zeitwerts um TEUR 1.198 auf TEUR 3.845. Wie im Vorjahr wurde das derivative Finanzinstrument in der Bilanz unter den langfristigen Schulden ausgewiesen.
Kreditrisiken
Das generelle Kreditrisiko des Konzerns ist unwesentlich bzw. sehr gering. Es besteht lediglich in geringem Umfang bei Kundenforderungen bzw. dem Forderungsbestand des Konzerns. Das maximale Ausfallrisiko ergibt sich in allen Fällen aus den Buchwerten. Im Portfolio sind keine Forderungen vorhanden, die wesentliche Zahlungsstörungen aufweisen.
Währungsrisiken
Bei der Safari Gruppe bestehen keine Fremdwährungsrisiken.
Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken bestehen darin, dass der Konzern nicht in der Lage sein könnte, die bestehenden finanziellen Verpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu bedienen. Der Konzern ergreift entsprechende Maßnahmen um sicherzustellen, dass zu jedem Zeitpunkt sämtliche fälligen Verpflichtungen bedient werden können, ohne dass inakzeptable Verluste hingenommen werden müssen. Zur Überwachung der Liquidität wird darüber hinaus regelmäßig eine revolvierende Liquiditätsprognose vorgenommen. Derzeit verfügt der Konzern über eine signifikante und positive Liquiditätssituation.
5.3 Andere wesentliche Risiken und Chancen
Gesetze und Gesetzesvorhaben der Länder
Risiken in Deutschland bestehen weiterhin auf der politischen Ebene in Form der andauernden Regulierungsmaßnahmen. Am 1. Juli 2012 trat der durch die Bundesländer verabschiedete neue Glückspieländerungsstaatsvertrag in Kraft. Außerdem haben die Bundesländer weitergehende spielhallenbezogene Vorschriften in unterschiedlichen Spielhallengesetzen sowie Ausführungsbestimmungen erlassen bzw. in Kraft gesetzt.
Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 8. September 2010 wurde die bisherige Begründung (Schutz der mit Glückspiel verbundenen Gefahren) des staatlichen Monopols für Sportwetten, Lotto / Toto und Spielbanken als nicht EU-rechtskonform bezeichnet. Es sei nicht rechtmäßig, da die Schutzbegründung insgesamt nicht in kohärenter und systematischer Weise erfolgt. In der Erläuterung des Urteils wurde als Beispiel das Automatenspiel in Spielhallen angeführt, welches ebenfalls ein Suchtpotential aufweist, gleichzeitig aber nicht unter staatlichem Monopol steht. Die Bundesländer wollen zur Aufrechterhaltung ihres staatlichen Monopols bei Lotto / Toto, Sportwetten und den staatlichen Spielbanken, nachweisen, dass sie nur mit der Hilfe dieses Monopols für die Eindämmung der sogenannten "Spielsucht" sorgen können. Dies wäre jedoch z.B. nur möglich, indem die Bundesländer für ihre Angebote keine nennenswerten Werbemaßnahmen bzw. öffentlich-rechtliche Werbung vornehmen. Weiterhin wurde im EuGH-Urteil ausgeführt, dass das Angebot von Sportwetten und Online Gaming auch für private Anbieter geöffnet werden muss und somit der Markt des gewerblichen Glückspiels eine neue Reglementierung bzw. eine Kohärenz erfahren muss. Daraufhin haben 15 Bundesländer (mit Ausnahme von Schleswig-Holstein) einen ersten Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag (Glücksspieländerungsstaatsvertrag) erstellt und der EU am 14. April 2011 zur Notifizierung vorgelegt. Dieser Entwurf wurde jedoch im Juli 2011 von der EU Kommission nicht positiv beurteilt bzw. notifiziert und es wurde auf erhebliche europarechtliche Bedenken hingewiesen. Daraufhin haben die Ministerpräsidenten beschlossen bis zum Jahresende 2011 einen neuen, überarbeiteten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zu erstellen. Im Dezember 2011 hatten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer (bis auf Schleswig-Holstein) auf einen weiteren Glücksspieländerungsstaatsvertrag geeinigt. In dem neuen geänderten Vertrag wurden im Bereich der Sportwetten insgesamt 20 Sportwettlizenzen und ein angepasster Steuersatz vereinbart. Im Falle der Spielhallen wurde eine sogenannte "Härtefallregelung" aufgenommen, die jedoch nicht weiter definiert wurde. Online Gaming soll weiterhin nicht erlaubt sein.
Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde bis zum 30. Juni 2012 von den Ministerpräsidenten der Bundesländer ratifiziert und trat somit am 1. Juli 2012 in Kraft.
Grundsätzlich beinhalten der Glücksspieländerungsstaatsvertrag und die Ausführungsgesetze der Länder eine Reihe von Regelungen, die die Geschäftsgrundlage von Löwen Play substanziell betreffen. Hierzu zählen insbesondere eine allgemeingültige Verlängerung der Sperrzeiten, das Führen einer Sperrdatei, die Verpflichtung zum Führen eines Sachkundenachweises und zur Implementierung eines Konzeptes zur Suchtprävention sowie die Einführung eines Mindestabstandes zwischen zwei Spielhallen. Weiterhin sieht der Vertrag die Abschaffung der sogenannten "Mehrfachspielhallen" innerhalb einer Übergangsfrist ab Inkrafttreten des Glücksspieländerungsstaatsvertrags von 5 Jahren vor. Dies bedeutet, dass die bisherigen Mehrfachspielhallen einen definitiven Bestandsschutz bis ca. Mitte des Jahres 2017 haben. Des Weiteren wurde eine nicht näher definierte "Härtefallregelung" in den Vertrag mit aufgenommen. Weiterhin wurden zusätzliche Landesspielhallengesetze von den einzelnen Bundesländern im Laufe des Jahres 2012 in Kraft gesetzt, welche individuell unterschiedliche und zum Teil äußerst restriktive Regelungen für die gewerblichen Spielhallen enthalten.
Weiterhin wurde am 15. Oktober 2014 die 6. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung von der Bundesregierung verabschiedet und von der Europäischen Kommission notifiziert und ist seit dem 11. November 2014 in Kraft. Zusätzlich wurde am 12. Dezember 2014 mit der 7. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung eine Ausweitung der Übergangsfrist für alle Geldspielgeräte die bereits vor dem 10. November 2014 zugelassen waren auf vier Jahre bis November 2018 beschlossen. Die Spielverordnung unterliegt der Bundeskompetenz bzw. federführend dem Bundeswirtschaftsministerium und setzt bundesweit alle spiel- und spielgerätebezogenen Parameter bzw. Regelungen fest.
Die Einordnung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für gewerbliche Spielhallen ist folgendermaßen gegliedert:
Das Recht der gewerblichen Spielhallen:
Das Recht der gewerblichen Spielhallen war bis März 2006 ausschließlich dem Bundesrecht (Gewerberecht) zugeordnet. Im Rahmen der anschließenden Föderalismusreform wurde das Recht der Spielhallen den Bundesländern übertragen (Landesrecht), das Recht für die Geldspielautomaten blieb indes weiterhin Bundesrecht. Faktisch haben wir dadurch derzeit eine Aufteilung der Zuständigkeiten, während diese früher ausschließlich dem Bund zugeordnet waren.
Bundeskompetenz:
Ausgestaltung der Geldspielautomaten (Spielverordnung) beispielsweise maximaler Geldeinsatz, max. Stundenverlust, max. Spieldauer, Gewinnchancenregelungen etc.
Länderkompetenzen:
Ausgestaltung des Rechts für das Betreiben der Spielhallen. Die Länder hatten von ihrem Recht dies zu regeln bisher keinen Gebrauch gemacht. Dies erfolgte durch die Aufnahme des "gewerblichen Automatenspiels" in den Glücksspieländerungsstaatsvertrag und den Erlass eigener Spielhallen- und Ausführungsgesetze mit Wirkung vom 1. Juli 2012.
Ländergesetze - Ebene: Bundesländer:
Die Bundesländer haben in 2012 eigene "Landesspielhallengesetze" in Kraft gesetzt, welche nicht nur die wesentlichen Regelungen aus dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag der Bundesländer, sondern darüber hinaus auch individuelle Regelungen beinhalten. Die entsprechenden Richtlinien der Landesspielhallengesetze sind zunächst wirksam und müssen von den Spielhallenbetreibern umgesetzt werden. Allerdings bleibt grundsätzlich abzuwarten in wie weit die einzelnen Regelungen in der Zukunft juristischen Bestand haben werden. Ebenso fallen die Regelungen der Länder im Detail sehr unterschiedlich aus.
Es sind von Seiten der Branchenverbände gegen die in Kraft gesetzten "Landesspielhallenge-setze" Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. Da diese Klagen keine aufschiebende Wirkung haben, sind die jeweiligen Spielhallengesetze ab Inkrafttreten zu beachten. Dies ist teilweise mit erheblichen organisatorischen Maßnahmen verbunden.
Gleichzeitig wird die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen von einigen kompetenten Verfassungsrechtlern sehr kritisch gesehen. Generell bleibt abzuwarten, ob die Regelungen der Bundesländer Verfassungs- bzw. europarechtlichen Bestand haben werden. Die endgültige Entscheidung über die (formelle und materielle) Verfassungsmäßigkeit der Landesspielhallen-gesetze obliegt dem Bundesverfassungsgericht. Seine Entscheidung bindet dann alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Das Bundesverfassungsgericht strebt eine Entscheidung im Laufe des Jahres 2017 an, ein genauer Entscheidungstermin steht jedoch noch nicht fest.
Zusätzlich wurden am 15. Oktober 2014 bzw. 12. Dezember 2014 die Rahmenbedingungen und Regelungen für die Ausgestaltung der Geld-Gewinn-Automaten durch die Bundesregierung in der 6. und 7. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung überarbeitet und beschlossen.
Bundeskompetenz Spielverordnung SpVo:
Die Spielverordnung (SpVo) wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geregelt. Die Ende 2014 in Kraft getretene 6. und 7. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung enthält verschiedene Änderungen. Das Ziel besteht darin, den Jugend- und Spielerschutz im gewerblichen Spiel zu verbessern. Zu diesem Zweck wurden Spielanreize und Verlustmöglichkeiten weiter begrenzt, um insgesamt den Unterhaltungscharakter der Geldspielgeräte zu stärken.
Folgende wesentliche Anpassungen der Spielverordnung wurden vorgenommen:
| 1. |
Die Darstellung von Gewinnaussichten am Gerät darf zu keinem Zeitpunkt einen festen Gegenwert von 300 € überschreiten |
| 2. |
Der Spieleinsatz darf nur in Euro und Cent erfolgen. Ein Spiel setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes |
| 3. |
Reduzierung der Summe der maximalen Verluste im Verlauf einer Stunde von 80 € auf 60 € |
| 4. |
Reduzierung der Summe der Gewinne im Verlauf einer Stunde von 500 € auf 400 E. Jackpots und andere Sonderzahlungen jeder Art sind ausgeschlossen |
| 5. |
Das Geldspielgerät macht nach einer Stunde Spielbetrieb eine fünfminütige Spielpause, in der keine Spielvorgänge, einsatz- und gewinnfreie Probe- und Demonstrationsspiele oder sonstige Animationen angeboten werden dürfen |
| 6. |
Nach 3 Std. Spielbetrieb legt das Gerät einen Ruhezustand von mindestens 5 Minuten ein, Geldspeicher sind zu leeren und alle Anzeigewerte auf die vordefinierten Anfangswerte zurückzusetzen |
| 7. |
Die Speicherung von Geldbeträgen in Einsatz- und Gewinnspeichern ist bei der Geldannahme von Spielern auf 10 € anstatt bisher 25 € begrenzt. Höhere Beträge werden nach der Aufbuchung automatisch ausgezahlt. Eine Bedienvorrichtung für den Spieler, mit der er vorab einstellen kann, dass aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen, ist unzulässig. Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden (Verbot der "Automatiktaste") |
| 8. |
Geldspielgeräte mit einer Bauartzulassung vor dem 10. November 2014 dürfen unverändert noch bis zum 10. November 2018 betrieben werden, einem Zeitraum, der der üblichen Abschreibungsdauer der Geräte entspricht (Übergangsregelung) |
Auswirkungen für die Safari-Gruppe:
Die oben aufgeführten Änderungen in der Spielverordnung haben aufgrund der Übergangsfrist bis zum 10. November 2018 zunächst keinen Einfluss auf die Safari-Gruppe, da lediglich die bereits vor dem Stichtag genehmigten Geldspielgeräte in den Spielhallen zur Aufstellung kommen. Jedoch sind nach Ablauf der Übergangsfrist durch die geänderten Parameter Auswirkungen auf die Geldspielgeräte und somit auf die Geräteaufstellung in den Löwen Play Spielhallen unvermeidbar. Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag hat seit dem 1. Juli 2012 Gesetzeskraft. Ebenfalls sind die einzelnen Landesspielhallengesetze nebst den Ausführungsbestimmungen hierzu in Kraft und müssen von den Spielhallenbetreibern umgesetzt werden.
Löwen Play hat bereits in 2012 begonnen einzelne Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften aus den Landesspielhallengesetzen umzusetzen. Festzuhalten ist jedoch, dass die Tragweite der Auswirkungen der Maßnahmen sehr divers ist. Während die bereits bisher geforderten und umgesetzten Maßnahmen nur signifikante aber beherrschbare Auswirkungen auf das Geschäft von Löwen Play haben, werden andere dagegen ab ca. Mitte 2017 (evtl. Schließung von Mehrfachkonzessionen, Abstandsregelungen etc.) zu negativen Ergebnisauswirkungen führen.
Zum Jahrsende 2016 betrieb die Safari Gruppe 349 Spielhallenstandorte mit insgesamt 812 aktiven Spielhallenerlaubnissen (sog. Konzessionen). Von den genannten 349 Standorten arbeiten 245 mit Mehrfachkonzessionen von denen nach Auslaufen der Übergangsfristen in 2017 für rund 200 die Gefahr besteht, dass sie nicht mehr als Mehrfachkonzessionen weiter-betrieben werden können. Darüber hinaus befinden sich 135 Spielhallenstandorte in Abstandskollision (d.h. zu geringe Abstände gem. Landesspielhallengesetze) zu anderen Spielhallen, die den Fortbestand des jeweiligen Spielhallenstandorts gefährdet. Darüber hinaus sind in Einzelfällen Spielhallenstandorte aufgrund von zu geringen Abständen zu Einrichtungen, die überwiegend von Jugendlichen aufgesucht werden, wie z.B. weiterführende Schulen ebenfalls gefährdet. Derzeit ist jedoch weiterhin aufgrund unklarer Verfahrensbestimmungen verschiedener Bundesländer und deren kommunaler Umsetzung eine eindeutige Prognose der Auswirkungen nach Ablauf der Übergangsfristen noch nicht möglich.
Für alle Objekte mit Abstandskollisionen und/oder Mehrfachkonzessionen hat die Safari-Gruppe fristgerechte Härtefallanträge gestellt. Im Falle der Anerkennung einer unbilligen Härte durch die jeweilige Kommune kann im Einzelfall die betreffende Konzession für eine bestimmte Übergangszeit weiterbetrieben werden.
Aufgrund der unveränderten Aussichten im regulativen Umfeld hat Löwen Play sein anorganisches Wachstum und seine Akquisitionsbemühungen in Deutschland verstärkt auf kleine Spielhallen mit 12 Geldspielautomaten im sicheren regulatorischen Umfeld ausgerichtet. Daneben hat Löwen Play sein Geschäftsfeld im Laufe des Jahres 2016 durch die Akquisition von 6 Spielhallen mit 342 Automaten und 594 Spielplätzen in den Niederlanden auf einen angrenzenden Markt im Ausland erweitert. Weitere Investitionen konzentrierten sich vorwiegend auf Bestands- und Erhaltungsinvestitionen als auch auf notwendige Einmalinvestitionen zur Einhaltung der Vorgaben aus den Landesspielhallengesetzen.
Löwen Play ist weiterhin in sehr engem Kontakt mit Branchenvertretern, Verbänden und Anwälten, um je nach Notwendigkeit und Situation in den Bundesländern als auch in kommunalen Einzelfällen entsprechend auch mit juristischen Mitteln reagieren zu können.
Die Entwicklung der Risikolage der Safari-Gruppe hängt wesentlich von der weiteren Entwicklung des regulatorischen Umfelds und hier insbesondere von der individuellen Situation und der entsprechenden jeweiligen kommunalen Umsetzung bezüglich der Löwen Play Standorte für die Zeit ab der zweiten Jahreshälfte 2017 ab. Aufgrund der oben bereits ausführlich dargestellten Effekte wird davon ausgegangen, dass das Konzerngesamtergebnis in 2017 in Summe nur geringe und keine wesentlichen Ergebnisveränderungen im Vergleich zum Vorjahr haben wird.
6 Prognosebericht und Ausblick
6.1 Allgemeine Wirtschafts- und Branchenentwicklung
Die allgemeine konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2016 gekennzeichnet durch eine solide und stetige Wirtschaftsentwicklung. Die privaten Konsumausgaben legten weiter zu und waren in 2016 die wesentliche Stütze des Wirtschaftswachstums. Die Zahl der Erwerbstätigen ist auf einem Rekordniveau und Bund, Länder und Gemeinden erzielten zum dritten Jahr in Folge einen deutlichen Finanzierungsüberschuss.
Die generelle Regulierungssituation im Bereich der gewerblichen Unterhaltungsautomaten hat sich im Laufe des Jahres 2016 nicht wesentlich verändert. Im Allgemeinen haben die Unternehmen der Unterhaltungsbranche im Wirtschaftsjahr 2016 trotz der unveränderten regulativen Rahmenbedingungen ebenfalls von einer positiven Entwicklung der privaten Konsumausgaben profitiert. Jedoch ist in 2016 der Spielhallenmarkt insgesamt leicht rückläufig. Nach Angaben von Jürgen Trümper vom Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. gemäß seiner aktualisierten Studie zur Angebotsstruktur der Spielhallengeräte in Deutschland sank die Anzahl der Spielhallenstandorte und Spielhallenkonzessionen im Vergleich zu 2014 um rund 2%. Dieser Rückgang führte zwangsläufig auch zum Abbau von Automaten und damit zum Rückgang der Geldspielautomaten in Spielhallen von mehr als 2% im Vergleich zu 2014. Diese Entwicklung hat im Wesentlichen seine Ursache in der aktuellen Regulierungssituation. Der politische Wille, den Verbraucher- und Spielerschutz zu Lasten der ökonomischen Rahmenbedingungen zu regulieren, hat auch dazu geführt, dass die Unternehmen der Unterhaltungsbranche sich neue Wachstumsfelder suchen und auch zunehmend Investitionen im Ausland tätigen. Jedoch konnte die Unterhaltungsautomatenwirtschaft in 2016 wie auch im Vorjahr am allgemeinen Zuwachs der Konsumausgaben in Deutschland partizipieren. Die Spielhallenbetreiber in Deutschland müssen sich jedoch im Jahr 2017 und spätestens mit dem Ablauf der Übergangsfristen im Laufe der zweiten Jahreshälfte auf die dann bevorstehenden Veränderungen durch die Vorgaben bzw. Gesetzgebungen der Bundesländer einstellen. Es ist damit zu rechnen, dass die gewerblichen Aufstellunternehmen in Folge dieser Veränderungen ab der zweiten Jahreshälfte 2017, abhängig von den noch anstehenden verfassungsgerichtlichen Entscheidungen sowie gerichtlichen Entscheidungen in einer Vielzahl von Einzelverfahren, die dann gültigen regulativen Maßnahmen regional umsetzen und dementsprechend auch Einbußen sowie insgesamt eine Zurückdrängung auf dem deutschen Glückspielmarkt hinnehmen werden müssen.
6.2 Erwartete Konzernentwicklung
Die Konzernentwicklung wird grundsätzlich weiterhin wesentlich durch die konkrete Entwicklung des regulativen Umfelds und nach Ablauf der Übergangsfristen insbesondere durch die regionale Umsetzung von Regulierungsregelungen in den Bestands-Spielhallenstandorten geprägt sein. Für die erste Jahreshälfte 2017 erwarten wir, dass die stabile Entwicklung des privaten Konsumverhaltens in Deutschland analog 2016 auch für die Konzernumsätze der ersten 6 Monate in 2017 maßgebend sein wird. Wir erwarten, dass im Jahr 2017 die Regulierungsthemen und insbesondere die damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsverfahren auf kommunaler Ebene und ggfs. einer Vielzahl von verwaltungsgerichtlichen Verfahren eine herausragende Rolle für die weitere Konzernentwicklung einnehmen.
Für 2017 planen wir in Deutschland insgesamt mit Investitionen in Höhe von EUR 14,2 Mio., davon sind ca. 60% für weiteres Wachstum in Neuobjekte und ca. 40% vorwiegend für Anpassungs- und Erhaltungsinvestitionen sowie für mögliche Rückbauten budgetiert.
Im Geschäftsjahr 2017 liegt unser Focus ebenfalls auf der weiteren Entwicklung und Optimierung unserer in 2016 vorgenommenen Spielhallenakquisitionen und Investitionen im benachbarten niederländischen Markt. In den Niederlanden sind für das kommende Jahr Investitionen in Höhe von EUR 1,5 Mio. geplant, davon sind ca. 70% für Automaten und ca. 30% für Anpassungs- und Erhaltungsinvestitionen vorgesehen.
Weiterhin hat die Löwen Play GmbH im Februar 2016 ihr Online Casino Portal in Schleswig-Holstein eröffnet mit dem Ziel, dieses Spieleangebot in 2017 entsprechend weiter zu entwickeln und zu optimieren. Schleswig-Holstein ist das einzige deutsche Bundesland, das den Betrieb von Online Casinos lizensiert hat.
Weitere Ziele im kommenden Geschäftsjahr bestehen neben der Optimierung unseres bestehenden Angebots und somit auch der Attraktivität unserer Spielstätten ebenso in der Sicherung und dem Ausbau unseres Filialnetzes in Deutschland und den Niederlanden sowie in der weiteren Stärkung unserer erfolgreichen Marke Löwen Play.
6.3 Ausblick
Im Laufe des Geschäftsjahres 2016 hat sich die politische und rechtliche Ausgangslage für die Unterhaltungsautomatenwirtschaft auf dem deutschen Glücksspielmarkt nicht wesentlich verändert. Somit steht die Branche im Laufe des kommenden Jahres vor einer der größten Herausforderungen seit ihrem Bestehen. Deshalb wird es für die Aufstellunternehmen des gewerblichen Automatenspiels entscheidend sein, einerseits die eigenen Rechte bestmöglich durchzusetzen und andererseits sich an die regulativen Veränderungen bestmöglich anzupassen.
Es ist zu erwarten, dass sich die Aufstellunternehmen im Wesentlichen auf Anpassungsinvestitionen konzentrieren werden und gleichzeitig andere Wachstumsfelder im In- und Ausland im Blick haben. Für das kommende Geschäftsjahr ist bei unveränderten Rahmenbedingungen und insgesamt spätestens bis zum Jahresende mit einer rückläufigen Branchenentwicklung und mit Umsatz- und Ergebniseinbußen zu rechnen. Dies wird sich regional und je nach Situation der Unternehmen und der jeweiligen Spielhallenstandorte sehr unterschiedlich darstellen. Nach Auslaufen der Übergangsfristen für Bestandsspielhallen ab der zweiten Jahreshälfte 2017, beginnt für die Branche eine neue Zeitrechnung mit einer neuen Praxis in Bezug auf die Spielhallenlandschaft in Deutschland aber auch hinsichtlich der politischen Willensbildung.
In den letzten Jahren hat die deutsche Wirtschaft durch eine gute Konjunktur zur allgemeinen Stärkung der Binnennachfrage geführt. Getragen von den guten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen partizipiert auch die Unterhaltungsautomatenwirtschaft grundsätzlich von dieser Entwicklung trotz der ungünstigen regulativen Rahmenbedingungen. Die von dem Angebot der Branche angesprochenen Haushalte erfreuen sich einer spürbar gestiegenen Kaufkraft bei guter Arbeitsmarktlage. Dies wird noch unterstützt durch die allgemein gestiegene Konsum bereitschaft.
Löwen Play hat sich durch Investitionen der Vergangenheit eine starke Marktposition aufgebaut und in 2016 begonnen, diese auch auf den benachbarten niederländischen Spielhallen-markt zu erweitern. Die Safari-Gruppe wird sich den Herausforderungen des Jahres 2017 und der kommenden Jahre stellen und ihre gute Marktposition durch Angebotsoptimierung, gute Logistik und Kosteneffektivität sowie qualitativen Verbesserungen weiter stärken. Durch den Betrieb neuer Geschäftsfelder wie z.B. das Löwen Play Online Casino Angebot in Schleswig-Holstein sowie mögliche künftige Liberalisierungen im Online Glücksspielmarkt könnten sich weitere Optionen ergeben. Ebenfalls wird weiteres Wachstum durch Akquisitionen in den Niederlanden sowie auf dem deutschen Spielhallenmarkt nach neuem und gültigem Recht angestrebt.
Für das Wirtschaftsjahr 2017 erwarten wir mindestens für das erste Halbjahr eine ähnliche gute Entwicklung der Ergebnisse wie im Vorjahr. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die generelle Konsumneigung der privaten Haushalte in Deutschland auf einem vergleichbar starken Niveau verbleibt und die Unterhaltungsautomatenwirtschaft entsprechend daran partizipieren wird. Im Laufe der zweiten Jahreshälfte ist bei kommunaler Umsetzung der regulativen Vorgaben insbesondere nach Ablauf der Übergangsfristen für Bestandsspielhallen ohne Härtefallgenehmigungen mit sukzessiv rückläufigen Ergebnissen in Deutschland zu rechnen. Dagegen rechnen wir bei den Spielhallen in den Niederlanden für 2017 mit guten und insgesamt leicht ansteigenden Ergebnissen im Vergleich zum Vorjahr.
Mit Blick auf das Gesamtjahr 2017 rechnen wir für die Safari-Gruppe aufgrund der erwarteten guten Entwicklung in der ersten Jahreshälfte sowie der Einbeziehung der im Laufe des Jahres 2016 sukzessiv erworbenen niederländischen Aktivitäten für das gesamte Geschäftsjahr in 2017 noch mit keinen materiellen Umsatzrückgang auf Konzernebene. Aufgrund der Auswirkungen der regulatorischen Veränderungen erwarten wir eine Verschlechterung des konsolidierten betriebswirtschaftlichen EBITDA unter Vorjahresniveau. Die Stärke dieser Entwicklung des betriebswirtschaftlichen EBITDA hängt dabei insbesondere von den Auswirkungen einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen ab, insbesondere im Zusammenhang mit der Behandlung der von uns bei den jeweils zuständigen Kommunen gestellten Genehmigungs- und Härtefallanträgen in den einzelnen Bundesländern. Die Liquiditätssituation der Gruppe nach teilweiser Tilgung von Verbindlichkeiten bleibt insgesamt ebenfalls aufgrund der betriebswirtschaftlichen EBITDA des ersten Halbjahres im Jahr 2017 stabil.
Die Safari-Gruppe bleibt bestrebt, auch im kommenden Wirtschaftsjahr durch wirtschaftlich sinnvolle Investitionen und strategische Entscheidungen ihre Marktposition weiter zu stärken und auszubauen. Die allgemeinen wirtschaftlichen Aussichten in Deutschland bleiben positiv und der Konsum der privaten Haushalte wird eine wichtige Stütze der Binnennachfrage auch im Unterhaltungssektor bleiben. Jedoch trüben die Summe der Vorschriften aus den unterschiedlichsten Landesspielhallengesetzen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Branche stark ein. Entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung von Löwen Play über das Jahr 2017 hinaus werden neben den oben genannten Faktoren auch die weitere Entwicklung des regulativen Umfelds in den einzelnen Bundesländern sowie insbesondere die kommunale Umsetzung und Auslegung der Regelungen durch die Behörden und zuständigen Gerichte sein.
7. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Nach Schluss des Geschäftsjahres wurde von der Safari Holding Verwaltungs GmbH am 11. Januar 2017 gemäß Sektion 3.08(a) der Anleihebedingungen ein Pflichttilgungsangebot (Mandatory Amortization Offer) in Höhe von 10% der Senior Secured Notes vorgenommen. Das Pflichtangebot wurde nach dem Auslaufen der Frist am 8. Februar 2017 in Höhe von EUR 0,4 Mio. wahrgenommen. Weiterhin wurde nach Schluss des Geschäftsjahres am 15. Februar 2017 eine freiwillige Teilrückzahlung der Senior Secured Notes in Höhe von EUR 79,6 Mio. zu einem Rückzahlungspreis in Höhe von 104,125% des Nennbetrages zuzüglich aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen durchgeführt. Ebenfalls nach dem Bilanzstichtag hat die Tochtergesellschaft der Löwen Play GmbH, die LP Holding NL B.V. zwei weitere Gesellschaften (Copacabana B.V. / Copacabana Automaten B.V.) mit einer Spielhalle in den Niederlanden mit Wirkung zum 1. Januar 2017 übernommen.
Ansonsten ergaben sich keine anderen wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Bingen am Rhein, den 24. April 2017
Safari Holding GmbH
- Geschäftsführung -
Tilman Brauch
Josef Kron
Dr.
Stefan Schwenkedel
Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.
Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2002 zugrunde.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
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