Horst
Richter GmbH.
Bramsche
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2010 bis zum 30.04.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2011
EUR |
30.4.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4,50 |
4,50 |
| I.
Sachanlagen |
4,50 |
4,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
295.006,53 |
312.959,73 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
294.589,89 |
311.789,11 |
| II.
Guthaben bei Kreditinstituten |
416,64 |
1.170,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
100,00 |
102,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
73.168,97 |
48.571,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
368.280,00 |
361.637,77 |
Passiva
|
|
30.4.2011
EUR |
30.4.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
74.136,13 |
69.785,54 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
24.597,43 |
4.350,59 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
73.168,97 |
48.571,54 |
| B.
Rückstellungen |
367.332,00 |
359.034,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
948,00 |
2.603,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
368.280,00 |
361.637,77 |
Anhang
Horst Richter GmbH, Bramsche
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Horst Richter GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass in Folge
der im Geschäftsjahr eingetretenen Verluste das
Eigenkapital der Gesellschaft
im nennenswertem Umfang angegriffen ist. Durch die
von den Gesellschaftern getroffenen Maßnahmem wurde
die Unternehmensfortführung jedoch
sichergestellt.
II.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
Vorschriften des HGB und des GmbHG beachtet. Die Bewertung
der Vermögensgegenstände und Schulden wurde trotz
der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin
unter der
Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs.1 Nr.2 HGB)
vorgenommen, da die durch den Gesellschafter getroffenen
Maßnahmen zu einer positiven
Fortführungsprognose führen.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Soweit
erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende
niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung auf den Forderungsbestand aus
Lieferungen und Leistungen ausreichend Rechnung getragen.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlich war, um alle erkennbaren Risiken
angemessen und ausreichend zu berücksichtigen.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
In den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind zum Bilanzstichtag
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR
280.736,12 enthalten (Vorjahr: EUR 296.193,25). Die
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen zum Teil aus
einem Darlehen in Höhe von EUR 55.462,10 (Vorjahr: EUR
75.328,04). Das Darlehen wird unbefristet gewährt und
mit 4% verzinst.
Zum Abschlussstichtag bestanden
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR
12.963,56 (Vorjahr: EUR 14.541,74).
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
aus Steuern in Höhe von EUR 230,64 (Vorjahr EUR
170,00) und keine Verbindlichkeiten
im Rahmen der sozialen Sicherheit enthalten.
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr insgesamt
eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr 2010/2011 erfolgte die
Geschäftsführung durch die
Geschäftsführer:
Horst Richter, Bramsche
Andree Richter, Osnabrück.
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Bramsche, den 13. März 2012
Horst Richter GmbH
- Geschäftsführung -
Horst Richter, Andree Richter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2012 festgestellt.
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