Stempel-Müller GmbH

Am Widey 9, 58095 Hagen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 1147
Eingetragen
7.8.1979
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
der Großhandel mit Stempeln sowie der Großhandel mit Büroartikeln aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, einschlägige Unternehmen zu erwerben, neu zu gründen oder sich an solchen zu beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, alle sonstigen Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen, die den Unternehmenszweck zu fördern geeignet sind.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Janine Müller
seit 20.12.2023
Geschäftsführer
Jochen Müller
seit 7.8.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Jochen Müller
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Firma
Germany
120000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stempel-Müller GmbH

Hagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2024

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 5,50 5,50
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.637,22 2.159,56
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.006,71 12.870,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 61.019,71 37.541,76
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 59.539,64 78.376,25
Summe Aktiva 132.208,78 130.953,07

PASSIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 123.275,00 113.770,00
C. Verbindlichkeiten 8.933,78 17.183,07
Summe Passiva 132.208,78 130.953,07

Anhang für das Geschäftsjahr 01.05.2023 - 30.04.2024

Stempel-Müller GmbH, 58095 Hagen

I. Allgemeine Angaben

Die Stempel-Müller GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt.

Trotz der bilanziellen Überschuldung wurde unter der Prämisse von Going-Concern bilanziert, da wegen vorliegenden Rangrücktrittserklärungen und Patronatserklärungen von einer Fortführung des Unternehmens ausgegangen wird.

Nachfolgend werden die wesentlichen Bewertungsgrundsätze dargestellt.

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögengegenstände werden, soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibung, bewertet. Sie werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.

Sachanlagen sind mit den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten.

Forderungen sind mit dem Nennbetrag bilanziert. Dem allgemeinen Kredit- und Ausfallrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die übrigen Gegenstände des Umlaufvermögens werden zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Pensionsrückstellung

Die Berechnungen wurden mit Hilfe der Heubeck-Richttafeln 2018 G durchgeführt.

Für die Berechnungen der Steuerbilanz wurde das Teilwertverfahren angewendet und ein Rechnungszins von 6% angesetzt.

Die Berechnungen für die Handelsbilanz wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren durchgeführt. Dabei wurde unter der Annahme der Restlaufzeit von 15 Jahren ein Rechnungszins von 1,83 %, für die Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 253 Abs. 6 HBG ein Rechnungszins von 1,82 % angesetzt. Als Rententrend wurden 1,5 % angenommen.

Der Unterschiedsbetrag zur Ermittlung der Ausschüttungssperre i. S. von § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt EUR 78,-.

Sonstige Rückstellungen

Ansatz in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

III. Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

2024 2023
2 1

 

Hagen, 13.08.2024

Stempel-Müller GmbH

Jochen Müller

 

Hagen, den 23. August 2024

gez. Müller

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. August 2024

Nachrichten & Medien

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