Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 248458
Vorher
presize UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
26.4.2019
Branche
Entwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen
Gegenstand
Entwicklung und Vermarktung von Softwareprogrammen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

presize GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 1.220.032,81 428.469,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.143.513,81 374.341,00
II. Sachanlagen 76.519,00 54.128,00
B. Umlaufvermögen 899.622,99 1.046.425,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 224.776,47 17.474,20
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 674.846,52 1.028.951,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 38.443,70 4.556,05
Aktiva 2.158.099,50 1.479.451,03

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 497.846,12 1.431.005,44
I. Gezeichnetes Kapital 26.161,00 26.161,00
II. Kapitalrücklage 1.741.166,25 1.741.166,25
III. Verlustvortrag 336.321,81 116.034,05
IV. Jahresfehlbetrag 933.159,32 220.287,76
B. Rückstellungen 581.261,23 23.416,63
C. Verbindlichkeiten 1.069.092,15 25.028,96
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.069.092,15 25.028,96
D. Rechnungsabgrenzungsposten 9.900,00  
Passiva 2.158.099,50 1.479.451,03

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die presize GmbH hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 248458 eingetragen.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit Herstellungskosten in der Entwicklungsphase angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.

Latente Steuern werden gebildet, wenn zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen und sich daraus eine Steuerentlastung oder -belastung in der Zukunft ergibt. Die sich ergebende Steuerbe- und die sich ergebende Steuerentlastung wird verrechnet und in dieser Höhe entweder aktive latente Steuern oder passive latente Steuern bilanziert. Der Betrag, der sich ergebenden Steuerentlastung oder -belastung wird mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Der Posten wird aufgelöst, sobald die Steuerentlastung bzw. -belastung eintritt oder mit ihr nicht mehr zu rechnen ist.Steuerliche Verlustvorträge sind bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:

Das Wahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung der in der Entwicklungsphase angefallenen Herstellungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde ausgeübt.

Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden vereinfachend wie folgt abgeschrieben:Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 800 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt.

Fremdkapitalzinsen werden weder im Anlage- noch im Umlaufvermögen aktiviert.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten

Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Alle Forderungen haben - wie auch im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein Startup Unternehmen. Wie bei Startup Unternehmen üblich, finanziert die Gesellschaft die Produktentwicklung, das Unternehmenswachstum sowie den laufenden Betrieb über Investorenmittel. Dies bedeutet auch, dass, solange das Unternehmen nicht Cash-Flow-positiv ist, die Frage der Fortführung der Geschäftstätigkeit davon abhängt, ob das Unternehmen in der Lage ist, rechtzeitig weitere Investorenmittel für die Aufrechterhaltung der Liquidität zu beschaffen. Die Geschäftsleitung geht unter Berücksichtigung dieser Aspekte von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Die Gründe für diese Einschätzung sind:
·  Aus der mittelfristigen Erfolgs- und Finanzplanung ergibt sich eine positive Fortführungsprognose der Gesellschaft
·  Nach Einschätzung der Geschäftsleitung stehen die Chancen für die zukünftige Bereitstellung von Investorenmitteln gut, weshalb die Geschäftsleitung im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses weiterhin von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgeht.
·  Zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags befand sich die Geschäftsführung in Investorenverhandlungen, um die weitere Unternehmenstätigkeit zu gewährleisten.

Allerdings unterliegt die Erfolgs- und Finanzplanung den für Startup Unternehmen typischen wesentlichen Unsicherheiten, so dass der Fortbestand des Unternehmens nur gesichert ist, wenn sich aus unvorhergesehenen Planabweichungen keine nachhaltige Liquiditätslücke ergibt

Die Gesellschaft hat für verschiedene Mitarbeiter ein virtuelles Beteiligungsprogramm (VSOP) aufgesetzt. Das VSOP ist als Exitbeteiligung und als Differenzgeschäft ausgestaltet. Die Mitarbeiter müssen sich den vollständigen Anspruch auf ihre jeweiligen virtuellen Anteile über einen festgelegten Zeitraum verdienen. Die Gesellschaft begründet im Gegenzug einen verträglichen Rechtsanspruch auf Ausgleichszahlung in Höhe der Erfüllungsverpflichtung aus dem VSOP gegenüber den Gesellschaftern. Somit ergibt sich durch diesen zukünftigen Vorteilsausgleich eine kompensierende Wirkung. Dementsprechend ist - aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise - keine Rückstellung zu bilden.

Alle Verbindlichkeiten haben - wie auch im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 31 Arbeitnehmer.

Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

München, den 2. Februar 2022

Geschäftsführer:

gez. Tomislav Tomov gez. Leon Szeli

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2022 festgestellt.

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