Koch Service & Construction GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 21134
Eingetragen
9.4.2008
Branche
Bau von Industrieanlagen, außer GebäudenSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauErrichtung von Fertigteilbauten
Gegenstand
der Service und und die Montageausführung in Kraftwerks- und Anlagenbau

Historie

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Management

NameRolle
Hans Walter Koch
seit 9.4.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Koch Service & Construction GmbH

Bochum

(vormals: Dortmund)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 28.047,34 1.109,51
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.605,95 435,42
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.441,39 674,09
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 223.339,66 245.054,23
Bilanzsumme, Summe Aktiva 251.388,00 246.164,74

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 270.054,23 253.936,49
III. Jahresüberschuss 21.714,57 -16.117,74
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 223.339,66 245.054,23
B. Rückstellungen 4.104,40 2.204,40
C. Verbindlichkeiten 247.283,60 243.960,34
Bilanzsumme, Summe Passiva 251.388,00 246.164,74

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 247.283,60 11.123,58 243.960,34 15.876,71

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Hans Walter Koch

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Bochum, den 31.12.2012

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.12.2011.

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