Tebster
GmbH
Remscheid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
803,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
803,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.827,47 |
2.378,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
177,45 |
146,91 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.650,02 |
2.231,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.828,47 |
3.181,50 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.182,24 |
2.681,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
9.818,50 |
6.562,42 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.499,26 |
3.256,08 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
646,23 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
646,23 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.828,47 |
3.181,50 |
Anhang
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Lagebericht:
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Gesellschaft:
Die nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehene
Befreiung von der sich aus § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB
ergebenden Verpflichtung zur Aufstellung eines
Lageberichts wird in Anspruch genommen.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs gem. § 6
Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im
Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr
ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
mit einem Wert über EUR 150,00, aber nicht EUR
1.000,00 übersteigend, wird ein Sammelposten gebildet.
Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in
den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert
bewertet.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken
durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko
durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß
§ 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Stichtag der
Schlussbilanz, die Aufwand für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken. Die Steuerberechnungen sind aktuell erfolgt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten
Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des
laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem
Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben
grundsätzlich eine Restlaufzeit von einem Jahr.
Abweichende Restlaufzeiten sind gesondert ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten liegen keine vor.
Rückstellungen
Rückstellungen liegen nicht vor.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern
sich wie folgt:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten haben
grundsätzlich eine Restlaufzeit von einem Jahr.
Hiervon abweichende Restlaufzeiten sind gesondert
ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige Angaben
Personalstand
Im Geschäftsjahr war kein Mitarbeiter
beschäftigt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung vom 22.
März 2017 wurde der Vorschlag der
Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung
angenommen.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte
ausschließlich bei
Frau Kristina Kreutzer- Knedlich, Remscheid
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
gez.: die Geschäftsführerin Kristina
Kreutzer-Knedlic
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2017 festgestellt.
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