Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 24966
Eingetragen
18.4.2013
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Der Betrieb einer Internet-Abstimmungsplattform und das Online-Marketing sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Oliver Knedlich
Remscheid
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tebster GmbH

Remscheid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 803,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 803,00
B. Umlaufvermögen 1.827,47 2.378,50
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 177,45 146,91
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.650,02 2.231,59
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.828,47 3.181,50

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 1.182,24 2.681,50
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Verlustvortrag 9.818,50 6.562,42
III. Jahresfehlbetrag 1.499,26 3.256,08
B. Rückstellungen 0,00 500,00
C. Verbindlichkeiten 646,23 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 646,23 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.828,47 3.181,50

Anhang


Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Lagebericht:

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft:
Die nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehene Befreiung von der sich aus § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ergebenden Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts wird in Anspruch genommen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Wert über EUR 150,00, aber nicht EUR 1.000,00 übersteigend, wird ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Stichtag der Schlussbilanz, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnungen sind aktuell erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben grundsätzlich eine Restlaufzeit von einem Jahr. Abweichende Restlaufzeiten sind gesondert ausgewiesen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten liegen keine vor.

Rückstellungen

Rückstellungen liegen nicht vor.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten haben grundsätzlich eine Restlaufzeit von einem Jahr. Hiervon abweichende Restlaufzeiten sind gesondert ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr war kein Mitarbeiter beschäftigt.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

Auf der Gesellschafterversammlung vom  22. März 2017 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte ausschließlich bei 

Frau Kristina Kreutzer- Knedlich, Remscheid

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

gez.: die Geschäftsführerin Kristina Kreutzer-Knedlic

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2017 festgestellt.

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