CAR MOBIL
Service GmbH
Schwarzenberg/Erzgeb.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
314,00 |
439,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
313,50 |
438,50 |
| C.
Umlaufvermögen |
35.135,75 |
37.949,24 |
| I.
Vorräte |
2.612,18 |
4.242,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.354,10 |
30.821,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
169,47 |
2.885,11 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
44.350,54 |
14.047,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
79.800,29 |
65.217,88 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
39.611,93 |
13.396,19 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.520,90 |
26.215,74 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
44.350,54 |
14.047,34 |
| B.
Rückstellungen |
7.353,55 |
8.015,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
72.446,74 |
57.202,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
79.800,29 |
65.217,88 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
1.1
Ausweis und Bewertung
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des HGB und trotz der
buchmäßigen Überschuldung unter
Berücksichtigung der Unternehmensfortführung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) erstellt. Nach
Auffassung der Geschäftsführer besteht eine
positive Fortbestehensprognose im Sinne des am 18. Oktober
2008 in Kraft getretenen
Finanzmarktstabilisierungsgesetzes, die
Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist durch die
fortwährende Darlehensbereitschaft der Gesellschafter
gewährleistet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die
weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag
ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB
nicht angegeben. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände, unter
anderem Software wurden mit ihren Anschaffungskosten
aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden innerhalb der voraussichtlichen
Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- beziehungsweise
Herstellungskosten beziehungsweise zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt. Es erfolgte eine körperliche
beziehungsweise buchmäßige
Stichtagsinventur durch die Mitarbeiter der Gesellschaft.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich
insbesondere aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit oder aus dem Abgleich von
Entgelt und Herstellungskosten ergeben, wurden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Bewertungsvereinfachungsvorschriften wurden nicht in
Anspruch genommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert,
beziehungsweise mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Für das allgemeine Kreditausfallrisiko wurden
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Die
liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die
Rückstellungen sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
1.2
Beteiligungen, Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Eventualverbindlichkeiten bestehen nicht.
1.3
Organe der Gesellschaft
Die Geschäftsführung wurde im
abgeschlossenen Wirtschaftsjahr von Herrn Siegfried Richter
wahrgenommen.
Auf die Angabe der Organbezüge wird
gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
Für die Gliederung der Bilanz wurde das
Gliederungsschema des § 266 HGB angewandt. Dabei wurde
von Erleichterungen Gebrauch gemacht.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern von TEUR 32. Diese haben eine Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren.
Schwarzenberg, den 21.09.2011
gez. Siegfried Richter
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2011 festgestellt.
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