Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 37108
Eingetragen
7.12.2009
Branche
Verlegen von ZeitschriftenVerlegen von BüchernVerlegen von Zeitungen
Gegenstand
Die Führung eines Verlages, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung von Druckerzeugnissen (Bücher und Zeitschriften) und die Bereitstellung von Informationsangeboten in elektronischen Medien (insbesondere im Internet). Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Dr. Klemm
seit 28.1.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Düsseldorf
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Verlag Bodak GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 30.001,75
I. Vorräte 3.228,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.006,71
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.766,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 30.001,75

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 13.687,49
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Verlustvortrag 434,38
III. Jahresfehlbetrag 10.878,13
B. Rückstellungen 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 14.814,26
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.714,26
Bilanzsumme, Summe Passiva 30.001,75

Anhang



Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung


Allgemeine Angaben

Die Verlag Bodak GmbH ist nach den Größenklassen des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Von der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurde Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss der Verlag Bodak GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.


Angaben zur Buchführung

Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle erfolgten nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV e.G. ausgewertet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV e.G. bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit elektronischer Datenverarbeitung Lohn und Gehalt der DATEV e.G. geführt.


Angaben zu Bilanzierung und Bewertung

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung Unternehmenstätigkeit beachtet.

Alle am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rück­stellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Erworbene immaterielle Anlagenwerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,- wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Das aktivierte Anlagevermögen von Euro 150,- bis Euro 1.000,- wurde in einen Sammelposten eingestellt und über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben (Poolabschreibung).

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.


Ergänzende Angaben

Außerhalb der Bilanz bestehen keine finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

Im Bilanzzeitraum wurden die Geschäfte von Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Klemm, Düsseldorf, geführt. Der Geschäftsführer hat Alleinvertretungsvollmacht und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.




Düsseldorf, 16.02.2012


gez. Dr. Andreas Klemm
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.02.2012 festgestellt.

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