RAV -
Fahrzeugteile GmbH
Spreenhagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 09.04.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
145.674,00 |
| I.
Sachanlagen |
145.674,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
492.947,67 |
| I.
Vorräte |
423.986,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.373,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.588,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.684,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
654.305,76 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.099,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
7.900,17 |
| B.
Rückstellungen |
8.714,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
628.491,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
528.676,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
654.305,76 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist nach den
Größenkriterien des § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 wurde entsprechend
den Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes sowie steuerliche
Vorschriften berücksichtigt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274 a, 276 und 288
HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des
§ 275 Abs. 2 HGB.
B. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz entspricht den gesetzlichen
Ausweis- und Gliederungsvorschriften.
C. Bilanzierungsmethoden
Das Anlage- und das Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Verbindlichkeiten sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz jeweils
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben worden sind, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind
nicht gegeben.
D. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der lfd. Fortführung
des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Dem Grundsatz der
kaufmännischen Vorsicht wurde entsprochen. Alle am
Bilanzstichtag bekannten Risiken und vorhersehbaren
Verluste fanden Berücksichtigung. Gewinne sind nur
dann berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag bereits realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
E. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen ausgewiesen.
Lineare Abschreibungen wurden zeitanteilig
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis
zu € 150,00 wurden aktiviert und entsprechend ihrer
Nutzungsdauer sofort linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Einzelwert zwischen 150,00 und 1.000,00 € wurden in
einem Sammelposten zusammengefasst und über eine
voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Bezüglich der Entwicklung des
Anlagevermögens wird auf den Anlagenspiegel verwiesen.
2. Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt, sofern nicht eine niedrigere
Bewertung geboten war.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
3. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde in Höhe von
€ 25.000,00 unverändert aus der
Eröffnungsbilanz übernommen. Es wurde im lfd.
Jahr nicht verändert.
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen sind mit ihren
wahrscheinlichen Werten passiviert, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu
erwarten ist. Die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
gewonnenen Erkenntnisse sind dabei berücksichtigt.
Darüber hinaus gehende erkennbare Risiken und Verluste
liegen nicht vor.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie wurden nicht nach
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abgezinst, weil sie entweder
verzinslich sind oder ihre Laufzeit am Bilanzstichtag
weniger als 12 Monate betragen hat.
G. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführer sind Herr Swen
Mellentin und Herr Lars Hengelhaupt. Die
Geschäftsführer sind berechtigt, nach
Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der
RAV-Fahrzeugteile GmbH einzeln zu vertreten. Von den
Beschränkungen des § 181 BGB sind sie nicht
befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2011 festgestellt.
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