UCS-Industrieelektronik GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Beyer seit 25.7.2014 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Beyer & Sohn GmbHWedelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangA. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Firma Beyer & Sohn GmbH, Wedel, ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff und der §§ 264 ff HGB aufgestellt. Dabei wurden erstmals die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewendet. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und hat von den entsprechenden Ausweiserleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise und bei der Offenlegung vollumfänglich Gebrauch gemacht. B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Anpassungen der Vorjahreszahlen aufgrund der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach BilMoG waren nicht vorzunehmen. Es ergaben sich keine ergebnisneutralen Einstellungen in die Gewinnrücklagen. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "Sonstige Verbindlichkeiten". Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Vermögensgegenstände im Einzelwert zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden gem. § 253 HGB linear über 5 Jahre abgeschrieben. Die Vorräte sind mit ihren Herstellungskosten bewertet. Die Leistungsforderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Fremdwährungsforderungen bestanden nicht. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden nicht. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. D. Angaben zur Bilanz I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr belaufen sich auf EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00). II. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und der Betrag der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten können dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel entnommen werden. Verbindlichkeiten insgesamt EUR 40.755,36, Vorjahr EUR 52.544,62. Davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr EUR 27.118,50, Vorjahr EUR 32.260,96. Davon mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre EUR 0,00, Vorjahr EUR 0,00. Davon aus Steuern EUR 7.111,00, Vorjahr EUR 9.414,74. Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 3.081,09, Vorjahr 419,37. Davon gesichert EUR 19.882,97, durch Grundschuldeintragung, Bürgschaft. III. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern/Geschäftsführern betrugen EUR 25.921,88 (Vorjahr EUR 19.544,82) und wurden mit 6,00% verzinst. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern/Geschäftsführern betrugen EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00) und wurden mit 0,00% verzinst. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. E. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Keine Angaben gem. § 326 HGB F. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Peter Beyer geführt.
Wedel, den 30. Juni 2011 gez. Peter Beyer |
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