Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 129573
Eingetragen
8.10.2010
Branche
Großhandel mit Brennstoffen und MineralölerzeugnissenGüterbeförderung im StraßenverkehrErbringung von Logistikdienstleistungen
Gegenstand
Durchführung von Güterkraftverkehrsleistungen und Handel mit festen und flüssigen Brennstoffen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jens Effenberger
seit 6.1.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Schulzendorf
14.250 €
50.90%
Schulzendorf
13.750 €
49.10%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Effenberger GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 83.526,00 121.870,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 5,00
II. Sachanlagen 83.521,00 121.865,00
B. Umlaufvermögen 908.828,03 1.640.687,18
I. Vorräte 79.778,40 77.468,56
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 189.208,79 496.023,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 639.840,84 1.067.195,57
C. Aktive latente Steuern 60.152,96 58.354,53
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.052.506,99 1.820.911,71

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 816.128,55 1.323.144,15
I. gezeichnetes Kapital 28.000,00 28.000,00
II. Bilanzgewinn 788.128,55 1.295.144,15
B. Rückstellungen 146.583,41 415.877,80
C. Verbindlichkeiten 89.795,03 81.889,76
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.052.506,99 1.820.911,71

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Einzige Ausnahme von diesem Verrechnungsverbot ist dieVerrechnung gem. § 246 Abs.2 HGB für Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen und die mit diesen Schulden zu verrechnen sind.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-oder Herstellungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

2. Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die unter sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Rückdeckungsversicherung wurde mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung saldiert. Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß Angaben des Versicherungsunternehmens als geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der Police einschließlich der garantierten Überschussanteile zuzüglich der Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils ermittelt.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie passive latente Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

6. Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren auf Basis eines Zinsfußes von 1,82% bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor.

Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung zum Wirtschaftsjahresende beträgt in EUR: 397.291

Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß Angaben des Versicherungsunternehmens als geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der Police einschließlich der garantierten Überschussanteile zuzüglich der Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils ermittelt.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen gemäß versicherungsmathematischem Gutachten weist (für das Wirtschaftsjahr) eine planmäßige Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 29.105 zum Wirtschaftsjahresende aus.

Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB folgender saldierter Ausweis in Bilanz und GuV (in EUR):

Zeitwert Rückdeckungsversicherung (= Planvermögen) per Wirtsch.jahresende 397.291
Passivischer Betrag Pensionsverpflichtung per Wirtsch.jahresende 415.304

Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung per Wirtsch.jahresende -18.013

Zinsantei am Erfüllungsbetrag 7.423

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

III. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, deren Beträge auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

1. Eigenkapital / Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in Höhe von € 299.3310,00 sowie den um eine im laufendem Wirtschaftsjahr erfolgte Ausschüttung von € 800.000,00 reduzierten Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.


3. Angaben zur Gewinn - und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 Abs. 1 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

IV. Sonstige Pflichtangaben

Zum Stichtag unterliegen die nachfolgend dargestellten Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB:

Wertansatz per 31.12.2023 passive latente Steuern = Ausschüttungs-gesperrter Betrag
Zeitwertdifferenz Rückdeckungs-versicherung
Aktivbetrag der latenten Steuern 60.152,96€ 0,00€ 60.152,96€

Zusätzlich unterliegen nachfolgend dargestellten Beträge der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs.6 HGB:

Wertansatz
mit dem 7 Jahres-Durchschnittszins (1,74%) zum 31.12.2023
Wertansatz
mit dem 10 Jahres-Durchschnittszins (1,82%) zum 31.12.2023
= Ausschüttungs-gesperrter Betrag
Pensionsrückstellung/Unterschiedsbetrag aus urchschnittlichem Markzins 419.687 € - 415.304 € = 4.383 €



V. Angaben gem. § 42 III GmbHG

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: T€ 31).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 0,00 (Vorjahr: T€ 12).

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Effenberger Dirk Mineralölhandel einzelvertretungs-berechtigt und von Beschränkungen des § 181 BGB befreit
Effenberger Jens Personal- und Fuhrparkleitung einzelvertretungs-berechtigt und von Beschränkungen des § 181 BGB befreit

D. Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 13.03.2024 wird der Jahresabschluss zum 31.Dezember2023 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.5.2024.

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