Kunst Immobilien Lauterbach eGbR
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Kunst seit 13.1.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 48.00% | |
| 46.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wenzel & Hoos GmbHLauterbach (Hessen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Wenzel & Hoos GmbH hat ihren Sitz in Lauterbach. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRB 5493 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Wenzel & Hoos GmbH, Lauterbach, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des HGB für die Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch. Sie hat außerdem keinen Lagebericht aufgestellt. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um lineare Abschreibungen entsprechend der gesetzlich feststehenden Nutzungsdauer vermindert. Der Ansatz der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden nach steuerrechtlichen Höchstsätzen linear abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Bei den Finanzanlagen wurden die sonstigen Ausleihungen zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit unter Beachtung des Niederstwertprinzips nicht niedrigere Tageswerte am Bilanzstichtag maßgebend waren. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten (Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sonderkosten der Fertigung) auch notwendige Gemeinkosten (Material- und Fertigungsgemeinkosten) und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch Einstellung einer Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Wert am Abschlussstichtag. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen durchgeführt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB)
2. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Hierzu verweisen wir auf IV. 1. Mitzugehörigkeitsvermerke. 3. Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem Zehn- statt dem Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatz beträgt zum 31.12.2023 Euro 8.501. V. Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten 1. Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 45.
Lauterbach, den 04. Dezember 2024 gez. Stefan Kunst, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024 festgestellt. |
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