JosWa
Gastronomie GmbH
Bergheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.000,00 |
0,00 |
| davon
eingefordert |
12.000,00 |
0,00 |
| B.
Anlagevermögen |
61.461,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
61.461,00 |
0,00 |
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
15.028,00 |
0,00 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
46.433,00 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
4.248,48 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.755,95 |
0,00 |
| 1.
sonstige Vermögensgegenstände |
1.755,95 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.492,53 |
0,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
639,81 |
0,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
20.297,32 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
98.646,61 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
45.297,32 |
0,00 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
20.297,32 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.095,36 |
0,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
1.095,36 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
97.551,25 |
0,00 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
71.731,05 |
0,00 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
2.971,31 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.971,31 |
0,00 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
22.848,89 |
0,00 |
| davon
aus Steuern |
1.102,83 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
22.848,89 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
98.646,61 |
0,00 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den
Vorschriften des
Handelsgesetzbuches für Personen- und
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Anhang bezieht sich
auf die für Offenlegungszwecke vereinfachte Bilanz des
Jahresabschlusses für das (erste) Geschäftsjahr
zum 31.12.2010.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Bilanz
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
grundsätzlich an den
ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
abzüglich im Geschäftsjahr planmäßig
fortgeführten Abschreibungen bewertet.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und
-soweit abnutzbar- um planmäßige
Abschreibungen vermindert, die nach den
voraussichtlichen Nutzungsdauern bemessen wurden. Bei den
beweglichen Vermögensgegenständen wurde die
lineare Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht.
Bei den Zugänge wurden die Abschreibungsraten
monatlich pro rata temporis verrechnet. Geringwertige
Anlagegüter wurden entsprechend dem
Bewertungswahlrecht gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang
berücksichtigt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Hierbei
wurde ein Festwert wegen der Verderblichkeit der Waren
angesetzt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
mit ihrem jeweiligen Nennwert bilanziert worden.
Transitorische Aktiva, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Ablauf des Geschäftsjahres
darstellen, wurden als Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden unter
kaufmännischen Gesichtspunkten bewertet und
berücksichtigen die bis zur Bilanzerstellung bekannt
gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die
das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr 2010 waren durchschnittlich
9 Arbeitnehmer beschäftigt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die
Geschäftsführung von
Uwe Jost und Petra Wittgen
wahrgenommen.
D. Sonstige Angaben
Aufgrund der abgegebenen
Rangrücktrittserklärungen (siehe auch
Vollständigkeitserklärung) ist eine
Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn nicht
gegeben, weshalb eine Insolvenzantragspflicht ausscheidet.
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2011 festgestellt.
|