WIPOTEC Science & Innovation GmbH
Selbe AdresseForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg Drakos seit 11.4.2023 | Geschäftsführer |
Elli Günther seit 18.7.2005 | Prokura |
Theodor, gen. Theo Düppré seit 18.7.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 55.00% | |
| 25.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
WIPOTEC-Stiftung Margit und Theo Düppre | 20.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WIPOTEC-OCS GmbHKaiserslauternJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGeschäftsentwicklung Trotz der schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen hat sich im Berichtsjahr 2023 die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der WIPOTEC-OCS GmbH positiv entwickelt. Durch vielfältige Anstrengungen im Vertrieb, im Kundenservice, in unseren administrativen Prozessen sowie durch eine funktionale Erweiterung unserer Geschäftsleitung ist es uns gelungen, den Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 8% auf Euro 30 Mio. zu steigern. Durch den Wegfall aller pandemiebedingten Beschränkungen konnten wir erfreulicherweise im Berichtsjahr wieder an Fachmessen teilnehmen und unsere Kundenkontakte durch vor-Ort-Termine wieder deutlich intensivieren. Ab Mitte des Jahres 2023 war bei vielen Kunden im Food-Bereich eine Zurückhaltung bei Investitionsentscheidungen zu verzeichnen. Für uns ist erkennbar, dass Neuanschaffungen in das Geschäftsjahr 2024 verschoben wurden. Weiterhin lag der Fokus auf der ressourcen- und energieschonenden Umsetzung der Projekte. Allerdings musste die geplante Installation einer zusätzlichen Photovoltaik-Anlage in das Jahr 2024 verschoben werden. Vermögenslage Das buchmäßige Gesamtvermögen hat sich um rund Euro 2 Mio. von Euro 20,7 Mio. im Vorjahr auf Euro 22,8 Mio. erhöht. Die Gesellschaft verfügt mit 64 % (Vorjahr 68%) unverändert über eine sehr gute und stabile Eigenkapitalquote. Ertragslage Das positive Umsatzwachstum spiegelt sich auch im Ergebnis wider. Die Gesellschaft weist für des Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss (nach Steuern) von Euro 3,1 Mio. aus. (Vorjahr Euro 3,0 Mio.) Mitarbeiter Die Zahl unserer Mitarbeiter in Deutschland blieb im Verlauf des Geschäftsjahres konstant bei nominal 80 Personen. Zweigniederlassungen Die geschäftlichen Aktivitäten unserer Niederlassungen in Deutschland gestalten sich analog zum Geschäftsgang unserer Hauptstelle in Schwäbisch Hall. Ausblick Wir werden auch in 2024 unsere Anstrengung im Vertrieb und im Kundenservice weiter intensivieren. Die Marktposition der Gesellschaft sowie unser umfangreiches Produktportfolio bieten uns auch für die kommenden Jahre ein gutes Umsatz- und Ertragspotential. Für das Jahr 2024 planen wir einen Umsatz von Euro 32 Mio. Mittelfristig streben wir bei einem Personalbestand von etwa 85 Personen ein Umsatzziel von ca. Euro 40 Mio. im deutschsprachigen Raum an. Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil der Unternehmensphilosophie der WIPOTEC-Gruppe, dem auch wir uns verpflichtet fühlen. Die wesentlichen Elemente des Nachhaltigkeitsansatzes in unserem Unternehmen betreffen die Handlungsfelder Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik sowie nachhaltige Beschäftigung. Weitere Investitionen sind im Bereich IT sowie für den Fuhrpark - auch unter dem Nachhaltigkeitsaspekt - vorgesehen. Die Kriegshandlungen in Israel und der Ukraine belasten sowohl unsere Unternehmensgruppe als auch unsere Mitarbeitenden, insbesondere bei den Energie- und Rohstoffkosten. Um Energiekosten einzusparen, wurde im 1. Halbjahr 2024 eine Photovoltaik-Anlage auf dem Gebäudedach in Schwäbisch Hall installiert. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 verlief die Gesellschaftliche Entwicklung zunächst noch etwas zurückhaltend, hat sich jedoch bis zur Jahresmitte erfreulich verbessert. Das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge aus der Erwerbstätigkeit hat auch Auswirkungen auf unser Unternehmen. Durch unsere personalintensiven Dienstleistungen im Bereich Vertrieb und Kundendienst sind hier neben Neueinstellungen auch weitere Optimierungen in digitaler Form unerlässlich. Durch Neueinstellungen und einer zeitgemäßen Personalpolitik sind wir bestrebt unseren Mitarbeiterstamm auch in Zeiten eines Fachkräftemangels zu halten. Wir sehen hierin eine besondere Verpflichtung gegenüber unseren Kunden, zugesagte Produkte und Dienstleistungen termingerecht und in der gewünschten Qualität zu erbringen. Der Fachkräftemangel führt auch auf Kundenseite dazu, dass fest eingeplante Projekte nicht fristgerecht oder gar nicht umgesetzt werden können, da kundenseitig das notwendige Personal nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Wir sehen in diesem Umstand eine besondere Herausforderung für die Zukunft.
Schwäbisch Hall, im Juli 2024 Die Geschäftsleitung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 9.865,00 EUR. Die Steuerrückstellungen beinhalten das Vorjahr betreffende, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge. Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Beginn des Geschäftsjahres: 3.643.235,69 Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Geschäftsjahres: 3.985.479,82 Die kumulierten Abschreibungen werden im Anlagespiegel mit den Abgängen saldiert. (284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 HGB) Zu den Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres sind folgende Angaben zu machen:
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 83 EUR. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 46.971,01 EUR (Vorjahr: 44.704,81 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 5.844.865,18 EUR (Vorjahr: 4.983.282,49 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Bei den Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich in Betrag und Art im Einzelnen um: - Erträge aus Beteiligungen 2.369 T€ Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Vergütung der Geschäftsführer Es wird nach § 286 Abs. 4 HGB von der Befreiungsvorschrift hinsichtlich der Angaben nach § 285 Nr. 9a HGB Gebrauch gemacht. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Vorgänge von besonderer Bedeutung Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, die von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten. Die Geschäftsführung beschließt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung: Der Jahresüberschuss beträgt 3.108.640,58 EUR. Auf neue Rechnung werden 3.108.640,58 EUR vorgetragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Kaiserslautern, 31.03.2024 gez. Theo Düppre
Kaiserslautern, 31.03.2024 gez. Georg Drakos sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die WIPOTEC-OCS GmbH, Adam-Hoffmann-Straße 26, 67657 Kaiserslautern Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der "WIPOTEC-OCS GmbH" - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der "WIPOTEC-OCS GmbH" für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führe ich Prüfungshandlungen zu den vom gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Kaiserslautern, den 01.08.2024 Dr. Merkel, Wirtschaftsprüfer |
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