TCR
Transporte Containerservice ROSAR GmbH
Taunusstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
921.515,00 |
921.193,00 |
| I.
Sachanlagen |
921.415,00 |
921.093,00 |
| II.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
572.265,22 |
365.641,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
194.974,07 |
118.253,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
230,61 |
3.171,55 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
377.291,15 |
247.388,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.726,18 |
6.766,80 |
| Aktiva |
1.501.506,40 |
1.293.601,48 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
856.506,11 |
652.864,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.000,00 |
1.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
625.864,74 |
533.449,62 |
| IV.
Jahresüberschuss |
203.641,37 |
92.415,12 |
| B.
Rückstellungen |
39.860,69 |
28.237,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
411.392,60 |
471.358,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
213.892,66 |
235.015,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
197.499,94 |
236.342,82 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
131.479,22 |
155.148,80 |
| D.
Passive latente Steuern |
193.747,00 |
141.141,00 |
| Summe
Passiva |
1.501.506,40 |
1.293.601,48 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der TCR Transporte
Containerservice Rosar GmbH auf den 31. Dezember 2023
vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Er wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG
aufgestellt. Der Anhang wird nach den Bestimmungen der
§§ 284 ff. HGB auf Basis der für "kleine
Kapitalgesellschaften" geltenden Vorschriften gefertigt.
Die Vorjahresbeträge sind mit den Zahlen des
Geschäftsjahres vergleichbar.
Eine Untergliederung der Darstellung in mehrere
Geschäftszweige ist nicht erforderlich.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz ist nach der Gliederung des § 266
Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt worden.
Die Bewertung erfolgte nach den Vorschriften der
§§ 252 bis 256 und 279 bis 283 HGB.
Fremdwährungsumrechnungen haben im
Geschäftsjahr nicht stattgefunden.
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres ist im Geschäftsjahr nicht abgewichen
worden.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Auf die Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens in der Bilanz wurde zugunsten eines
als Anlage beigefügten Brutto-Anlagenspiegels
verzichtet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind
mit den Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßige Abschreibung, bilanziert. Die
Abschreibung erfolgt linear.
Sachanlagen werden mit Anschaffungskosten, vermindert
um die planmäßige Abschreibung, bilanziert. Sie
werden linear oder nach § 7 Abs. 2 EStG degressiv
abgeschrieben.
Die Abschreibung erfolgt aufgrund der amtlichen
AfA-Tabellen für allgemein verwendbare
Anlagegüter.
Neu angeschaffte Wirtschaftsgüter werden
zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben.
Selbstständig nutzbare geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis
800,00 Euro werden im Geschäftsjahr des Zuganges
gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
abgeschrieben.
Ausleihungen an Gesellschafter oder nahestehende
Personen bestehen nicht.
2. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag
ausgewiesen.
Handelsrechtlich erforderliche Vermerke zu einzelnen
Bilanzpositionen ("Davon-Vermerke") wurden, soweit
zulässig, direkt in der Bilanz vorgenommen und werden
im Anhang nicht wiederholt.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten wurden für den
Aufwand zukünftiger Geschäftsjahre gebildet, der
bereits im laufenden Wirtschaftsjahr geleistet wurde.
3. Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt 26.000 Euro. Es ist
voll einbezahlt.
4. Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen sind die
bis zum Prüfungszeitpunkt bekannten Risiken
berücksichtigt. Sie wurden nur in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach kaufmännischer
Beurteilung notwendig und aus steuerlicher Sicht
zulässig ist.
Die Aufgliederung der Rückstellungen ergibt sich
aus der Anlage "Entwicklung der Rückstellungen".
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit
dem Rückzahlungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB berücksichtigt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Die unter den sonstigen Verbindlichkeiten
ausgewiesenen Gesellschafter-Verrechnungskonten werden mit
5% p.a. nach der Staffelmethode verzinst.
IV. Sonstige Angaben
Passive Latente Steuern
In der Steuerbilanz werden
Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen
nach § 7g EStG in Anspruch genommen. Dadurch
haben sich erhebliche Abweichungen zwischen dem
Jahresüberschuss laut Steuerbilanz und dem
Jahresüberschuss laut Handelsbilanz ergeben. Die unter
den Passiva ausgewiesenen passiven
latenten Steuern bilden die aufgrund
dieser Abweichungen in zukünftige
Abschlusszeiträume verlagerten Steuern
ab.
Organe
Als Geschäftsführer ist Herr Hans-Jörg
Rosar, Hohenstein, bestellt. Der
Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB
(Selbstkontrahierungsverbot) befreit.
Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, aus
dem Bilanzgewinn auf den 31.12.2023 zunächst in voller
Höhe auf neue Rechnung vorzutragen
und über eventuelle Gewinnausschüttungen zu einem
späteren Zeitpunkt zu entscheiden.
Taunusstein, 19. Februar
2025
gez.
Hans-Jörg Rosar, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.02.2025
festgestellt.
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