Zedelmayr
GmbH
Miltach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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139931,37
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24082,00
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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II. Sachanlagen
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59718,00
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24082,00
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III. Finanzanlagen
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80213,37
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B. Umlaufvermögen
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265427,96
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5468,13
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I. Vorräte
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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265427,96
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5468,13
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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56650,47
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405,14
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Aktiva
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462009,80
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29955,27
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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175941,82
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20947,77
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I. Gezeichnetes Kapital
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25000,00
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25000,00
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV. Verlustvortrag
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-4052,23
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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154994,05
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-4052,23
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B. Rückstellungen
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61260,00
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700,00
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C. Verbindlichkeiten
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224807,98
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8307,50
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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462009,80
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29955,27
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ANHANG
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Absatz 8 HGB nicht angegeben.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2008 werden
die Grundlagen der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) berücksichtigt.
Ergänzend hierzu waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den Abgrenzungsmerkmalen des § 267 Absatz 1
HGB handelt es sich am Abschlussstichtag um eine
kleine Kapitalgesellschaft (GmbH).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Absatz 1 HGB aufgestellt.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt
(§ 253 Absatz 1 u. 2 HGB).
Die planmäßigen Abschreibungen werden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
linear vorgenommen. Für bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens, deren Werte 150,00 € aber
nicht mehr als 1.000,00 € übersteigen, wird im
Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs.
2a EStG gebildet. Bewegliche Gegenstände bis zu einem
Wert von 150,00 € werden im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.
Finanzanlagen werden mit dem Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Das allgemeine Kreditrisiko wird mittels einer
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Gegenüber der Firma Markus Zedelmayr e.K.
bestand am Bilanzstichtag eine Forderung in Höhe von
44.451,90 € mit einer Restlaufzeit von einem Jahr.
Liquide Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Steuerrückstellungen bzw. sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist (§ 253 Absatz 1 HGB).
Allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten ist in angemessener Höhe Rechnung
getragen.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften,
Wechselobligo, Gewährleistungs-verpflichtungen und
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen
nicht.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresfehlbetrages.
Zum
Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Herr Markus Zedelmayr, Perlbachstraße 11, 93468
Miltach,
ganzjährig bestellt.
Markus
Zedelmayr, Geschäftsführer
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