Kofler GmbH & Co. KG
Selbe AdresseVeredlung von Holzwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Norbert Horst Kofler seit 30.8.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Auto - Kofler GmbHMarkt EckentalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGDie Firma ist unter der Nummer HRB 1351 beim Registergericht Fürth eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Eckental. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung im Jahresabschluß Besondere Umstände, die dazu führen, daß der Jahresabschluß kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB) sind nicht vorhanden. Die Angabe und Begründung von Abweichungen in der Darstellung (insbesondere Gliederung der Bilanz gegenüber dem Vorjahr (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB) sind nicht erforderlich, da nicht gegeben. Begründende Angaben zu einer Gliederung der Bilanz nach verschiedenen Vorschriften als Folge der Existenz mehrerer Geschäftszweige (§ 265 Abs. 4 HGB) sind nicht erforderlich, da nicht gegeben. Erläuternde Angaben, wenn in der Bilanz angegebene Vorjahresbeträge mit den Werten für das aktuelle Berichtsjahr nicht vergleichbar sind (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB), sind nicht erforderlich, da nicht gegeben. Erläuternde Angaben, wenn in der Bilanz angegebene Vorjahresbeträge an die Werte des aktuellen Berichtsjahrs angepaßt wurden (§ 265 Abs. 2 Satz 3 HGB) sind nicht erforderlich, da nicht gegeben. Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB): Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihren Nennwerten ausgewiesen. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag bewertet, wobei das Deckungsvermögen verrechnet wurde. Der handelsrechtlichen Bewertung wurden folgende Parameter zugrunde gelegt: • Rechnungszinssatz 1,87 % p.a. • Rententrend 0,00 % p.a. • Anwartschaftstrend 0,00 % p.a. • Fluktuation 0,00 % p.a. • der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs.6 S.1 HGB beträgt € 23.039 Die sonstigen Rückstellungen sind entsprechend den künftigen Risiken gebildet. Sie sind ausreichend bemessen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Angabe und Begründung von Abweichungen der angewandten Bilanzierung und Bewertung gegenüber dem Vorjahr und Darstellung des Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) sind nicht erforderlich, da nicht gegeben. Die Angabe der Unterschiedsbeträge bei Anwendung der Gruppenbewertung oder von Verbrauchsfolgeverfahren nach § 240 Abs. 4 HGB, § 256 Satz 1 HGB (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) sind nicht erforderlich, da nicht gegeben. Die Angabe, ob Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen wurden (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.
Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten
Angaben zum Vermögen und zu aktivischen
Rechnungsabgrenzungsposten
Ein Hinweis auf einen in der Bilanz ausgewiesener Vermögensgegenstand, der zu mehreren Bilanzposten gehört (§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB), ist nicht erforderlich, da nicht gegeben. Die Angabe der Gründe für eine planmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts (§ 285 Satz 1 Nr. 13 HGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben. Der gesonderte Ausweis der Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben. Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) betragen € 0,00. Die Erläuterung von unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesenen Beträgen für Vermögensgegenstände, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB), ist nicht erforderlich, da nicht gegeben. Die Erläuterung eines aktivischen Steuerabgrenzungspostens (§ 274 Abs. 2 GB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.
Angaben zum Eigenkapital
Der Gewinn- und Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 Satz 2 HGB) zum 1.1. beträgt € 191.876,24. Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen Rechnungsabgrenzungsposten Ein Hinweis auf eine in der Bilanz ausgewiesene Schuld, die zu mehreren Bilanzposten gehört (§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB), ist nicht erforderlich, da nicht gegeben. Die Angabe der in der Bilanz nicht ausgewiesenen Rückstellungen für vor dem 1.1.1987 entstandene Pensionsansprüche und mittelbare und ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben. Die gesonderte Angabe einer Rückstellung für latente Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) betragen: € 717.418,35, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Satz 1 Nr. 1a HGB) beträgt € 0,00. Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind € 280.651,33 durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert (§ 285 Satz 1 Nr.1b HGB). Der gesonderte Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben. Weitergehende Pflichtangaben Angaben zu Haftungsverh ältnissen und nicht bilanzierten Verpflichtungen Die gesonderte Angabe der Beträge der in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse, der im Zusammenhang mit diesen gewährte Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten sowie der unter den Haftungsverhältnissen ausgewiesenen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben. Angaben zu Organen Die Angabe der an Mitglieder der Geschäftsführung gewährten Vorschüsse und Kredite sowie für diese Personen eingegangene Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben. Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB): Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Horst Kofler, KFZ-Meister. Es wurden 12 Mitarbeiter beschäftigt. Angaben zu Beteiligungsverhältnissen Die Angabe von Namen, Sitz, Kapitalanteil, Eigenkapital und Jahresergebnis von allen Unternehmen, an denen das berichtende Unternehmen mindestens 20 % der Anteile besitzt ist nicht erforderlich, da nicht gegeben. Eckental, 30.12.2024
Eckental, den 30. Dezember 2024 gez. Horst Kofler Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Dezember 2024 |
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