Elektro
Pilger GmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
311.890,50 |
308.407,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.017,50 |
5.864,50 |
| II.
Sachanlagen |
305.873,00 |
302.543,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.341.866,00 |
1.836.975,49 |
| I.
Vorräte |
1.757.153,00 |
1.320.885,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
583.575,36 |
501.042,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.622,48 |
35.574,99 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
6.664,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.137,64 |
15.046,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.933,01 |
13.082,67 |
| Aktiva |
2.672.689,51 |
2.158.465,66 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
241.340,78 |
298.048,25 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
273.048,25 |
160.743,38 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
56.707,47 |
-112.304,87 |
| B.
Rückstellungen |
217.619,72 |
226.891,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.213.729,01 |
1.633.526,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.964.790,14 |
1.399.544,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
248.938,87 |
233.981,09 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
41.783,04 |
|
| Passiva |
2.672.689,51 |
2.158.465,66 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Elektro Pilger GmbH hat ihren Sitz in Bielefeld.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter
HR B 36591 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Absatz 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
sowie des GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Absatz 1, 276, 288 HGB)
des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Absatz 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wird gem.
§ 246 Absatz 1 Satz
4 HGB i.V.m. § 253 Absatz 1 Satz 1 HGB mit
den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 Absatz
3, Sätze 1 und 2 HGB auf seine voraussichtliche
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die
Abschreibung erfolgt in Übereinstimmung mit den
steuerlichen Vorschriften.
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Absatz 1 Satz 1 und
Absatz 3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear bzw.
degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 € wurden
aus Vereinfachungsgründen analog § 6 Abs. 2 EStG
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Absatz 4 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 Absatz 2 HGB).
Fremdkapitalzinsen wurden ausdrücklich nicht in die
Herstellungskosten mit einbezogen.
Erhaltene Anzahlungen werden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gem. § 268
Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel und
Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Absatz 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1
HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB)
aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 33
(Vorjahr: 32) Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführer und Auszubildenden wurden nicht
berücksichtigt
(§ 285 Nr. 7 HGB).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Lennart Pilger, Elektrotechnikermeister
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Absatz 4 HGB wurde
in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 266,
288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Bielefeld, den 11. September 2023
Elektro Pilger GmbH
Lennart Pilger
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.09.2023
festgestellt.
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