Meisterstück Textilmanufaktur GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Textilien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dipl.-Betriebswirt Beckmann, Ralph Dipl.-Ing. seit 19.10.2004 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IBENA Beckmann Holding GmbHBocholtJahresabschluss zum 31.12.2006Bilanz zum 31.12.2006 (Rumpfgeschäftsjahr 1.6. 31.12.)AKTIVA
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1.6. - 31.12.20061. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2006 ist nach den Vorschriften der §§ 238 ff HGB erstellt worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Die Wertansätze aus der Bilanz zum 31.5.2006 wurden unverändert zum 1.6.2006 übernommen. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungswerten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen nach unseren Feststellungen alle erkennbaren Risiken und sind ausreichend bemessen. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Rückzahlungsbetrag. Der bilanzielle Fehlbetrag ist durch stille Reserven im Beteiligungsbesitz abgedeckt. Für ein Darlehen in Höhe von T€ 400 hat die Gesellschafterin einen Rangrücktritt erklärt. 3. Angaben zur BilanzDie Gesellschaft besitzt Anteile an folgenden Gesellschaften:
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von € 58.337,65 enthalten. 4. Sonstige AngabenIm Rumpfgeschäftsjahr 2006 (1.6. - 31.12.) war als Geschäftsführer bestellt: Herr Ralph Beckmann, Bocholt Die Berichtsgesellschaft wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Daun & Cie. AG, Rastede, einbezogen.
Bocholt, den 26. Januar 2007 Die Geschäftsführung Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss- bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhangunter Einbeziehung der Buchführung der IBENA Beckmann Holding GmbH, Bocholt, für das Rumpfgeschäftsjahr 2006 (1.6. - 31.12.) geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Münster, den 26. Januar 2007 DR.
VON DER HARDT & PARTNER
Dr. Michael Ammenwerth, Wirtschaftsprüfer Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers auf den vollständigen Jahresabschluss bezieht. |
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