Aktive Zeitarbeit GmbH

Stüttgenweg 17, 50935 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 32056
Vorher
Jutta Albrecht Zeitarbeit Gesellschaft mbH
Eingetragen
4.8.1999
Branche
Befristete Überlassung von ArbeitskräftenBeteiligungsgesellschaftenSonstige Überlassung von Arbeitskräften
Gegenstand
die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung i. S. d. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die Beteiligung an Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung an Unternehmen, welche die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern zum Gegenstand haben;

Historie

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Management

NameRolle
Martina Ertel
seit 18.9.2001
Geschäftsführer
Sylvia Weber
seit 18.9.2001
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Aktive Zeitarbeit GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 6.819,92 7.932,92
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.113,92 5.113,92
II. Sachanlagen 1.606,00 2.719,00
III. Finanzanlagen 100,00 100,00
B. Umlaufvermögen 216.797,61 419.279,05
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 207.734,73 270.102,03
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.062,88 149.177,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.044,06 1.044,06
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 78.287,00 121.295,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 302.948,59 549.551,03

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 116.447,12 287.923,14
I. gezeichnetes Kapital 50.100,00 50.100,00
II. Gewinnvortrag 237.823,14 308.476,99
III. Jahresfehlbetrag 171.476,02 70.653,85
B. Rückstellungen 14.000,00 20.191,00
C. Verbindlichkeiten 172.501,47 241.436,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 302.948,59 549.551,03

Anhang


 
  Angabe zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden soweit wie möglich an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.

Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt grundsätzlich entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Rechnungslegung. Die durch das BilMoG geänderten Vorschriften des HGB wurden angewandt.

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert, vermindert um evtl. Wertberichtigungen und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte mit den Nominalwerten.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a Nr.5 und 288 Abs.1 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufgliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die betrieblichen Pensionsverpflichtungen sind durch Abschluss von Versicherungsverträgen bei der AXA Lebensversicherung AG rückgedeckt. Entgegen dem grundsätzlichen Saldierungsverbot von Vermögenswerten und Schulden nach § 246 (2) S.1 HGB sind mit der durch das BilMOG eingeführten Ausnahmeregelung nach § 246 (2) S.2 HGB Planvermögen zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen mit diesen Schulden zu verrechnen.
Gemäß den Vorschriften des BilMoG wurde der aktivierungspflichtige Versicherungswert angesetzt. Der Versicherungswert umfasst das Deckungskapital einschließlich der evtl. schon vorhandenen Werte aufgrund der Überschussbeteiligung und wurde von der Versicherungsgesellschaft unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften sowie der vertraglichen Besonderheiten ermittelt und mitgeteilt.
Die von der Versicherung mitgeteilten Wertansätze übersteigen die gutachterlich festgestellten Ansätze der Pensionsrückstellungen zu Stichtag um € 78.287,00.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im einzelnen aus der vorliegenden Debitorenaufstellung ersichtlich.

Aufgrund der erteilten Versorgungszusagen ist eine entsprechende Pensionsrückstellung per 31.12.2018 gebildet worden, die nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik bewertet wurde.

Der passivierten Pensionsrückstellung liegt das  versicherungsmathematische Gutachten der Kölner spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung vom 23.05.2019 zugrunde.
In Übereinstimmung mit den Regeln IAS 19 wird als Bewertungsverfahren die "Projected Unit Credit Method" angewand, wonach die in den einzelnen Jahren erdienten Teile der Versorgung als Bausteine angesehen werden, die insgesamt die Pensionsverpflichtung ergeben.

Der nach Art.67 EGHGB noch nicht verteilte Zuführungsbetrag zu den Pensionsrückstellungen beträgt zum Stichtag € 55.359,99.

Durch die wahlweise Anwendung des durchschnittlichen Marktzinses der letzten 10 Jahre (§ 253 Abs.2 Satz 1 HGB) statt der bisherigen 7 Jahre ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von € 67.419.

Die voraussichtlichen Steuerveranlagungen des Jahres 2018 werden zu Steuererstattungen führen, für die entsprechend Forderungen gebildet wurden und die getrennt nach Steuerarten in der Position sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen sind.
Vom Aktivierungswahlrecht des Überhangs der aktiven über die passiven latenten Steuern wird kein Gebrauch gemacht (§ 274(1) HGB).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im einzelnen aus der vorliegenden Kreditorenaufstellung ersichtlich. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um die angestellten Arbeitskräfte für die Zeitarbeit, die buchhalterisch im Rechnungsjahr 2018, wie in den Vorjahren, über Einzel-Personenkonten abgewickelt wurden. 

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im wesentlichen die abzuführenden Umsatzsteuern lt. Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume November und Dezember 2018, sowie die Lohnsteuer Dezember 2018, deren Fälligkeiten im folgenden Jahr liegen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten  betreffen die an einen Hauptkunden erteilte Bonusgutschrift für 2018.

Der sich für 2018 ergebende Jahresüberschuss in Höhe von € -171.476,02 wird nach Gesellschafterbeschluss vom 07.11.2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

Sonstige Pflichtangaben

Mitglieder der Geschäftsführung:

Martina Ertel, Geschäftsführerin
Sylvia Weber, Geschäftsführerin

Die Geschäftsführerinnen sind alleinvertretungsberechtigt und von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.

Köln, 07. November 2019    
Martina Ertel, Geschäftsführerin

Sylvia Weber, Geschäftsführerin
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2019 festgestellt.

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