Aktive
Zeitarbeit GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.819,92 |
7.932,92 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.113,92 |
5.113,92 |
| II.
Sachanlagen |
1.606,00 |
2.719,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
216.797,61 |
419.279,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
207.734,73 |
270.102,03 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.062,88 |
149.177,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.044,06 |
1.044,06 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
78.287,00 |
121.295,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
302.948,59 |
549.551,03 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
116.447,12 |
287.923,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.100,00 |
50.100,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
237.823,14 |
308.476,99 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
171.476,02 |
70.653,85 |
| B.
Rückstellungen |
14.000,00 |
20.191,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
172.501,47 |
241.436,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
302.948,59 |
549.551,03 |
Anhang
Angabe zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften
erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
soweit wie möglich an den ertragsteuerlichen
Vorschriften ausgerichtet.
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt
grundsätzlich entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Rechnungslegung. Die durch das BilMoG geänderten
Vorschriften des HGB wurden angewandt.
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände und des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert, vermindert um evtl. Wertberichtigungen und unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte mit den
Nominalwerten.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 274a Nr.5 und 288 Abs.1 HGB wurden in
Anspruch genommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufgliederung und die Entwicklung des
Anlagevermögens sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die betrieblichen Pensionsverpflichtungen sind durch
Abschluss von Versicherungsverträgen bei der AXA
Lebensversicherung AG rückgedeckt. Entgegen dem
grundsätzlichen Saldierungsverbot von
Vermögenswerten und Schulden nach § 246 (2) S.1
HGB sind mit der durch das BilMOG eingeführten
Ausnahmeregelung nach § 246 (2) S.2 HGB
Planvermögen zur Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen mit diesen
Schulden zu verrechnen.
Gemäß den Vorschriften des BilMoG wurde
der aktivierungspflichtige Versicherungswert angesetzt. Der
Versicherungswert umfasst das Deckungskapital
einschließlich der evtl. schon vorhandenen Werte
aufgrund der Überschussbeteiligung und wurde von der
Versicherungsgesellschaft unter Berücksichtigung der
steuerlichen Vorschriften sowie der vertraglichen
Besonderheiten ermittelt und mitgeteilt.
Die von der Versicherung mitgeteilten
Wertansätze übersteigen die gutachterlich
festgestellten Ansätze der Pensionsrückstellungen
zu Stichtag um € 78.287,00.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
im einzelnen aus der vorliegenden Debitorenaufstellung
ersichtlich.
Aufgrund der erteilten Versorgungszusagen ist eine
entsprechende Pensionsrückstellung per 31.12.2018
gebildet worden, die nach den anerkannten Regeln der
Versicherungsmathematik bewertet wurde.
Der passivierten Pensionsrückstellung liegt
das versicherungsmathematische Gutachten der
Kölner spezial Beratungs-GmbH für betriebliche
Altersversorgung vom 23.05.2019 zugrunde.
In Übereinstimmung mit den Regeln IAS 19 wird
als Bewertungsverfahren die "Projected Unit Credit Method"
angewand, wonach die in den einzelnen Jahren erdienten
Teile der Versorgung als Bausteine angesehen werden, die
insgesamt die Pensionsverpflichtung ergeben.
Der nach Art.67 EGHGB noch nicht verteilte
Zuführungsbetrag zu den Pensionsrückstellungen
beträgt zum Stichtag € 55.359,99.
Durch die wahlweise Anwendung des durchschnittlichen
Marktzinses der letzten 10 Jahre (§ 253 Abs.2 Satz 1
HGB) statt der bisherigen 7 Jahre ergibt sich ein
ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag aus der
Abzinsung von Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von €
67.419.
Die voraussichtlichen Steuerveranlagungen des Jahres
2018 werden zu Steuererstattungen führen, für die
entsprechend Forderungen gebildet wurden und die getrennt
nach Steuerarten in der Position sonstige
Vermögensgegenstände ausgewiesen sind.
Vom Aktivierungswahlrecht des Überhangs der
aktiven über die passiven latenten Steuern wird kein
Gebrauch gemacht (§ 274(1) HGB).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im einzelnen aus der vorliegenden
Kreditorenaufstellung ersichtlich. Es handelt sich hierbei
im wesentlichen um die angestellten Arbeitskräfte
für die Zeitarbeit, die buchhalterisch im
Rechnungsjahr 2018, wie in den Vorjahren, über
Einzel-Personenkonten abgewickelt wurden.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im
wesentlichen die abzuführenden Umsatzsteuern lt.
Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume
November und Dezember 2018, sowie die Lohnsteuer Dezember
2018, deren Fälligkeiten im folgenden Jahr liegen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen die
an einen Hauptkunden erteilte Bonusgutschrift für
2018.
Der sich für 2018 ergebende
Jahresüberschuss in Höhe von € -171.476,02
wird nach Gesellschafterbeschluss vom 07.11.2019 auf neue
Rechnung vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder der Geschäftsführung:
Martina Ertel, Geschäftsführerin
Sylvia Weber, Geschäftsführerin
Die Geschäftsführerinnen sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Bestimmungen des
§ 181 BGB befreit.
Köln, 07. November 2019
Martina Ertel, Geschäftsführerin
Sylvia Weber, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2019 festgestellt.
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