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Connect GmbH als Inso.Verw. Dr. jur. Jaffé
München
Jahresabschluss zum 31.12.2006
BILANZ
AKTIVA
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ENTWURF
vorläufig und ungeprüft!
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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0,00
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II. Sachanlagen
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0,00
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III. Finanzanlagen
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0,00
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0,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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0,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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964,62
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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318.605,36
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319.569,98
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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0,00
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0,00
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D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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3.365.691,95
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3.365.691,95
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Summe Aktiva
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3.685.261,93
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PASSIVA
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ENTWURF
vorläufig und ungeprüft!
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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0,00
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0,00
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B. Rückstellungen
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1,00
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1,00
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C. Verbindlichkeiten
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3.685.260,93
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3.685.260,93
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Summe Passiva
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3.685.261,93
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ANHANG
für das Geschäftsjahr 01.01.2006 bis
31.12.2006
ENTWURF vorläufig und ungeprüft!
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2006 wurde nach den
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften,
vorläufig im Entwurf aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs.1 Nr. 2+3 HGB Anwendung.
Mit Beschluss des Amtsgerichts München -
Insolvenzgericht- vom 14.01.2000 wurde die vorläufige
Insolvenzverwaltung angeordnet und Herr RA Dr. jur. Michael
Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter
bestellt. Am 28.02.2000 wurde das Insolvenzverfahren
eröffnet und Herr RA Dr. jur. Michael Jaffé zum
Insolvenzverwalter bestellt.
Im Jahr 2006 führte die Insolvenzschuldnerin
keinen operativen Geschäftsbetrieb mehr aus.
2. Angaben zur Bilanz
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Wert zum Ansatz gebracht welche bis zum heutigen
Stichtag (30.09.2007) realisiert werden konnten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten
bewertet. Es handelt sich hierbei um zu erwartende
Steuererstattungen.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
sind nun unter Umständen die zuvor unter dem
Anlagevermögen ausgewiesenen Vermögenswerte
enthalten, da es dem Verwalter obliegt, die
vollständige Verwertung des Vermögens
durchzuführen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine
Umgruppierung des Anlage- ins Umlaufvermögen.
Rückstellungen
Für die Verwaltervergütung,
Jahresabschlusskosten, Archivierungskosten etc. liegen noch
keine abschließenden Erkenntnisse bzw. Rechnungen
vor. Es wurde deshalb ein Betrag von 1,00 € als
sonstige Rückstellung (Erinnerungswert) eingestellt.
Verbindlichkeiten
Bei den in der Insolvenztabelle aufgeführten
Verbindlichkeiten handelt es sich um die im gerichtlichen
Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen der Gesamtheit
der Gläubiger.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Wert der in der
Tabelle angemeldeten Forderungen angesetzt.
Bei diesen ausgewiesenen Verbindlichkeiten
können sich eventuell noch Reduzierungen durch
Erlöse im Rahmen von Sicherheitenverwertungen durch
einzelne Gläubiger ergehen bzw. ergeben haben. Da
jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine Schlussrechnungen
hierzu vorliegen, verbleibt es aus Vorsichtsgründen
beim ursprünglichen Ansatz der Verbindlichkeiten.
Es ist hierbei von unterschiedlichen Restlaufzeiten
auszugehen, wobei in Folge der Insolvenzeröffnung
diese regelmäßig als fällig gestellt
anzusehen sind.
Sonstiges
Da sich die Gesellschaft gegenwärtig in der
Abwicklungsphase befindet, ist der Insolvenzverwalter mit
dem Abverkauf bzw. der Realisation von Vermögenswerten
betraut.
Dieser Vorgang erstreckt sich regelmäßig
über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten. Hierdurch
ergeben sich Einnahmen- bzw. Ausgabenwerte, die eine
Vergleichbarkeit mit dem jeweiligen Vorjahr nicht
ermöglichen. Daher werde keine Vorjahreswerte
ausgewiesen.
Bei der Bewertung der Vermögenswerte wurde,
ausgehend von der Abwicklung bzw. Einstellung des
operativen Geschäftsbetriebes, auf die
Bewertungsmaßstäbe abgestellt, wie sie sich
ergeben, wenn statt der going-concern-Prämisse die
Wertansätze nach dem Zerschlagungswert zu ermitteln
sind.
Zum Ausweis kommen die Daten und Angaben, soweit Sie
dem Insolvenzverwalter im Rahmen seiner gerichtlichen
Bestellung bzw. Amtsausführung bekannt geworden sind.
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