Stadtwerke Tornesch - Netz GmbH
Tornesch
Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum
31.12.2022
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen
1.1. Die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH
Die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH betreibt das örtliche Strom- und Gas-verteilnetz
in Tornesch. Ihre zentrale Aufgabe als Netzbetreiber ist die sichere, effiziente und
diskriminierungsfreie Bereitstellung der Netze. Die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH
ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Tornesch GmbH und verfügt über
ein Stammkapital von 26 T€.
Kernaufgaben der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH sind die Vermarktung der Netzkapazitäten,
das Assetmanagement, die Wartung und Instandhaltung der Verteilnetze einschließlich
des Ausbaus der dazu notwendigen technischen Infrastruktur und die Durchführung des
technischen Betriebes. Für einen wesentlichen Teil der Aufgaben bestehen Dienstleistungsverträge
mit der Stadtwerke Tornesch GmbH, der SERVICE plus GmbH sowie der Hansewerk AG.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung stieg 2022 mit 1,8% leicht gegenüber 2021.
Die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen verlief dabei sehr unterschiedlich.
Einige Dienstleistungsbereiche profitierten nach dem Wegfall nahezu aller Corona-Schutzmaßnahmen
von Nachholeffekten. Im Baugewerbe, das vergleichsweise gut durch die Corona-Krise
gekommen war, führten Material- und Fachkräftemangel, hohe Baukosten und zunehmend
schlechtere Finanzierungsbedingungen dagegen zu einem deutlichen Rückgang der Bruttowertschöpfung
(-2,3 %). Die hohen Energiepreise und die immer noch eingeschränkte Verfügbarkeit
von Vorprodukten bremsten auch die Wirtschaftsleistung im Verarbeitenden Gewerbe,
die im Vorjahresvergleich kaum zunahm (+0,2 %). Das Verarbeitende Gewerbe litt vor
allem in der ersten Jahreshälfte 2022 wie schon im Jahr 2021 unter gestörten internationalen
Lieferketten. Hinzu kam der massive Anstieg der Energiepreise infolge des immer noch
anhaltenden Kriegs in der Ukraine. Auf der Nachfrageseite waren die privaten Konsumausgaben
im Jahr 2022 die wichtigste Wachstumsstütze der deutschen Wirtschaft. Sie stiegen
preisbereinigt um 4,6 % im Vergleich zum Vorjahr und erreichten damit fast das Vorkrisenniveau
von 2019. Grund hierfür waren Nachholeffekte im Zuge der Aufhebung fast aller Corona-Schutzmaßnahmen
im Frühjahr 2022. (Quelle: destatis).
Die Vorbereitungen auf eine potentielle Gasmangellage in Folge des Ukraine- Konfliktes
nahm in 2022 einen großen Raum ein. Gemeinsam mit der Schleswig- Holstein-Netz AG in den Rollen als vorgelagerter Netzbetreiber und technischer Betriebsführer
des Gasnetzes der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH wurden alle Vorbereitungen getroffen,
um effektive Abläufe nach dem Krisennotfallplan für eine Gasmangellage zu gewährleisten.
Hinsichtlich der für 2022 geplanten Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen für
beide Netze waren aber keine signifikanten Engpässe bei Material und Dienstleistungen
spürbar, hier konnten die Planungen größtenteils wie geplant abgearbeitet werden,
ohne dass Engpässe in 2023 ausgeschlossen werden können.
Das Jahr 2021 war das sog. Fotojahr für den Kostenantrag für das Stromnetz. Hier läuft
die vierte Regulierungsperiode von 2024 bis 2028. Eine Rückmeldung der Bundesnetzagentur
zum in 2022 eingereichten Kostenantrag steht bisher aus. Wir gehen erwartungsgemäß
nicht von einer Rückmeldung vor Jahresende 2023 aus. Im Gasnetz hat die vierte Regulierungsperiode
in 2023 begonnen und läuft bis einschließlich 2027. Hier konnte die Kostenprüfung
mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen werden.
Auch im Jahr 2022 musste erneut eine Reihe neuer regulatorischer Vorgaben in Angriff
genommen werden. So hat u. a. der Gesetzgeber über das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik und die Bundesnetzagentur die Vorgaben für Betreiber von Strom-
und Gasnetzen als Teil der sog. kritischen Infrastruktur weiter verschärft. Angriffsmöglichkeiten
auf diese Einrichtungen sollen durch verschiedene vorbeugende Maßnahmen im Rahmen
eines einzuführenden Informationssicher- heitsmanagementsystems (ISMS) verhindert
werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen und die Auditierung werden gemeinsam mit
der Schleswig-Holstein-Netz AG als technischer Betriebsführer des Strom- und Gasnetzes
der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH umgesetzt.
2.2. Entwicklung des Geschäftsjahres
Stromnetz
Die Transportmenge Strom verringerte sich im Vorjahresvergleich um 3,7 % und betrug
im Geschäftsjahr 2022 59.934 MWh (Vorjahr: 62.268 MWh). Damit wiesen die Transportmengen
gegenüber der Hochrechnung (55.359 MWh) einen Anstieg in Höhe von 4.575 MWh aus. Die
Netznutzung durch den Grundversorger Stadtwerke Tornesch GmbH sank dabei um 1.444
MWh auf 17.686 MWh (Vorjahr: 19.130 MWh), die Durchleitung fremder Händler sank ebenfalls
um 727 MWh auf 36.287 MWh (Vorjahr: 37.014 MWh). Zusätzlich kam es in diesem Geschäftsjahr
an den vorgelagerten Netzbetreiber zu einer Rückspeisung von 5.962 MWh (Vorjahr: 6.125
MWh). Die Einspeisemenge von Anlagen, die durch das Gesetz über den Vorrang erneuerbarer
Energien (EEG) bzw. dem Gesetz für Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der
Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) vergütet werden, betrug im Geschäftsjahr 2022 7.796 MWh
(Vorjahr: 7.332 MWh). Auf EEG-Anlagen entfallen davon 7.261 MWh (Vorjahr: 6.806 MWh)
und auf KWK-Anlagen 535 MWh (Vorjahr: 526 MWh). Die Umsatzerlöse aus der Netznutzung inklusive der Entwicklung des Regulierungskontos
belaufen sich auf 4.551 T€ (Vorjahr: 4.533 T€). Der Hochrechnungswert lag 1.077 T€
unter dem aktuellen Wert. Zusätzlich wurden Umsätze aus dem Belastungsausgleich nach
dem EEG und KWKG in Höhe von 839 T€ (Vorjahr: 1.153 T€) generiert. Die Netznutzungsentgelte
sind zum 1. Januar 2022 gemäß den regulatorischen Vorgaben angepasst worden.
Gasnetz
Die Transportmenge Gas belief sich auf 272.926 MWh (Vorjahr: 301.452 MWh) und liegt
damit 31.555 MWh unter dem Hochrechnungsniveau in Höhe von 304.481 MWh. Davon entfielen
auf den Grundversorger Stadtwerke Tornesch GmbH 71.714 MWh (Vorjahr: 79.369 MWh) und
201.212 MWh (Vorjahr: 222.082 MWh) auf weitere Lieferanten. Der Abfall der Durchleitungsmengen
im Vorjahresvergleich um 9,5 % ist im Wesentlichen auf die höheren Temperaturen und
den Sparwillen der Kunden zurückzuführen. Die von der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH
vereinnahmten Netznutzungsentgelte belaufen sich auf 1.514 T€ (Vorjahr: 1.594 T€).
Die Hochrechnung (1.507 T€) fiel damit um 7 T€ geringer aus.
2.3. Ertragslage
Die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem negativen
Ergebnis vor Verlustübernahme in Höhe von 455 T€ (Vorjahr: -95 T€) ab. Aufgrund des
zwischen der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH und der Stadtwerke Tornesch GmbH geschlossenen
Ergebnisabführungsvertrages beträgt das Jahresergebnis der Gesellschaft 0,00 €. Insgesamt
liegt das Ergebnis vor Verlustübernahme 545 T€ unter dem Hochrechnungswert in Höhe
von 100 T€.
Die Ergebnisverschlechterung resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Aufwendungen
für Instandhaltung, Bezug von KWK-Strom sowie der Abrechnung von Mehr- und Mindermengen.
Zusätzlich wird das Ergebnis durch Rückstellungen und Einzelwertberichtigungen im
Zuge einer drohenden Schadensersatzklage gegen die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH belastet.
Die Umsatzerlöse des Jahres 2022 betragen 7.570 T€ (Vorjahr: 7.858 T€). Hierbei handelt
es sich um Umsatzerlöse aus der Vereinnahmung von Netznutzungsentgelten Strom und
Gas, jeweils überwiegend von der Stadtwerke Tornesch GmbH, sowie aus der Weitergabe
von Vergütungen bzw. Mengen des EEG und des KWKG. Der Umsatzrückgang gegenüber dem
Vorjahr ist insbesondere auf gesunkene Erlöse für die Gasnetznutzung zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 36 T€ im Jahr 2021 auf 21T€ im Jahr 2022
zurückgegangen.
Der Materialaufwand beträgt 6.044 T€ (Vorjahr: 6.105 T€). Er beinhaltet die Aufwendungen
für die Einspeisungen nach dem EEG und KWKG, Kosten für das vorgelagerte Netz, Aufwendungen
für die Netzverluste und Ausgleichsenergie, die Pacht, die technischen Betriebsführungsentgelte
sowie die Aufwendungen für den Ausgleich von Mehr- / Mindermengen. Die vorgelagerten
Netzentgelte Strom liegen um 78 T€ über dem Vorjahresniveau (2.159 T€). Die Aufwendungen
für das vorgelagerte Gasnetz betragen 569 T€ (Vorjahr: 590 T€).
Die Abschreibungen steigen von 603 T€ im Vorjahr auf 640 T€ an. Der sonstige betriebliche
Aufwand beträgt 1.254 T€ (Vorjahr: 1.126 T€) und beinhaltet im Wesentlichen die Aufwendungen
für Konzessionsabgaben, Dienst- und Fremdleistungen, kaufmännische Betriebsführung,
Miete, Prüfungskosten, Versicherungen sowie Verbandsbeiträge.
Das Ergebnis nach Steuern und Zinsen weist einen Verlust aus und sinkt von minus 95
T€ im Jahr 2021 auf minus 455 T€ im Jahr 2022. Anzumerken ist, dass die Stadtwerke
Tornesch-Netz GmbH keine Steuern vom Einkommen und Ertrag zahlt, dies erfolgt über
die Ergebnisabführung bei der Muttergesellschaft. Das Ergebnis wird im Wesentlichen
durch die Vorgaben der Bundesnetzagentur zu den Netznutzungsentgelten sowie durch
die von der Stadtwerke Tornesch GmbH bezogenen Leistungen beeinflusst. Das Finanzergebnis
beträgt minus 24 T€ nach minus 29 T€ im Vorjahr.
2.4. Finanzlage
Die Eigenkapitalquote (52,1 %) verringerte sich im Vorjahresvergleich (58,2 %) aufgrund
der erhöhten Bilanzsumme, bedingt durch gestiegenes Anlagevermögen. Der Ergebnisabführungsvertrag
und die Finanzclearingvereinbarung mit der Stadtwerke Tornesch GmbH bestehen unverändert
fort. Im Rahmen einer Finanzclearing-Vereinbarung, die mit Wirkung zum 1. Juli 2007
mit der Stadtwerke Tornesch GmbH geschlossen wurde, ist die Gesellschaft dem E.ON
Konzern-Cash- Pool angeschlossen. Durch die Einbindung der Stadtwerke Tornesch-Netz
GmbH in das Finanzclearing des Konzerns wird eine jederzeit geordnete Finanzlage sichergestellt.
Zum Stichtag 31. Dezember 2022 wurden gegenüber der Stadtwerke Tornesch GmbH Forderungen
aus dem Finanzclearing in Höhe von 1.875 T€ (Vorjahr: 1.268 T€) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen betragen 921 T€ gegenüber 209 T€ im Vorjahr.
Bei den Rückstellungen ist im Vorjahresvergleich ein Anstieg von 63 T€ auf 511 T€
(Vorjahr: 449 T€) festzustellen.
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt +1.437 T€, aus der Investitionstätigkeit
-1.011 T€ sowie aus der Finanzierungstätigkeit +181 T€. Der Finanzmittelfonds stieg
um 607 T€ auf 1.875 T€.
2.5. Vermögenslage
Das Vermögen der Gesellschaft setzt sich aus Anlagevermögen in Höhe von 7.931 T€
(Vorjahr: 7.562 T€), Umlaufvermögen in Höhe von 1.924 T€ (Vorjahr: 1.287 T€) sowie
Rechnungsabgrenzungsposten von 28 T€ (Vorjahr 0,2 T€) zusammen. Das Umlaufvermögen
setzt sich größtenteils aus Forderungen gegen Netzkunden (vor Wertberichtigungen)
in Höhe von 680 T€ (Vorjahr: 659 T€) sowie gegen die Stadtwerke Tornesch GmbH 1.144 T€ (Vorjahr: 473 T€) zusammen. Die sonstigen Vermögensgegenstände
belaufen sich auf 235 T€ (Vorjahr: 119 T€).
2.6. Berichterstattung nach § 6b EnWG
Im Rahmen der Berichterstattung nach § 6b EnWG ist die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH
ausschließlich in dem Bereich Elektrizitäts- und Gasverteilung tätig.
Das Ergebnis nach Steuern im Bereich der Elektrizitätsverteilung beträgt -556 T€ und
verringerte sich damit um 297 T€ gegenüber dem Vorjahr (-259 T€). Grund für den Ergebnisrückgang
sind gestiegene Aufwendungen für Mehr- und Mindermengen und KWK-Einspeisevergütungen.
Das Finanzergebnis beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf -12 T€ nach -13 T€ im Vorjahr.
Das Ergebnis nach Steuern im Bereich der Gasverteilung beträgt 143 T€ (Vorjahr: 203
T€). Der Ergebnisrückgang resultiert aus einer milderen Witterung gepaart mit dem
Sparwillen der Kunden.
In 2019 wurde erstmalig auch ein Tätigkeitenabschluss für den Betrieb moderner Messeinrichtungen
und intelligenter Messsysteme aufgestellt. Bedingt durch den erst in 2019 begonnenen
Roll-Out der modernen Messeinrichtungen sind hier mit 54 T€ nur geringe Umsatzerlöse
zu verbuchen. Das Ergebnis nach Steuern beträgt minus 42 T€ und wird durch die Verlustübernahme
der Stadtwerke Tornesch GmbH ausgeglichen.
Der insgesamt erzielte Verlust in Höhe von 455 T€ wird von den Stadtwerken Tornesch
GmbH ausgeglichen.
3. Prognosebericht
Die Entwicklung unserer Geschäftsfelder Betrieb der Strom- und Gasnetze wird wesentlich
von den Entscheidungen der Regulierungsbehörden beeinflusst. Die Stadtwerke Tornesch-Netz
GmbH begegnet den Herausforderungen der Anreizregulierung mit der Nutzung eines risikobasierten
Asset- und Erlöspfadmanagements.
Wir erwarten im folgenden Geschäftsjahr ein positives Ergebnis vor Steuern von 48
T€. Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der Stadtwerke Tornesch
GmbH wird dieses Ergebnis abgeführt.
4. Risikobericht
Derzeit lassen sich keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken erkennen.
Insofern hat sich die Gesamtrisikolage im Vergleich zum Vorjahr in der Gesamtaussage
nicht wesentlich verändert. Nach wie vor ist die Risikolage stark von der Höhe der
genehmigten Netzentgelte sowie von vorhandenen Konzessionen geprägt.
Nennenswerte Risiken, denen wir mit Risikokompensation, -reduzierung bzw. - vermeidung
oder aber mit vertretbarer Risikoakzeptanz begegnen, stellen sich wie folgt dar:
Netzentgeltrisiko
Ein wesentliches externes Risiko ergibt sich aus dem regulatorischen Umfeld. Es besteht
darin, geplante Netzentgelte künftig aufgrund von Entscheidungen der Bundesnetzagentur
nicht erlösen zu können. Wir begegnen dieser Entwicklung mit kontinuierlichem Kosten-
und Assetmanagement sowie durch die regelmäßige Analyse und Bewertung unserer Geschäftsfelder.
Durch die Dekabonisierungsbemühungen von EU, Bund und Ländern wird das Erdgasnetz
mittelfristig seine Funktion verlieren. Allerspätestens 2045 wird kein Erdgas mehr
genutzt werden können, wahrscheinlich in einer urbanen Struktur wie in Tornesch schon
früher. Daher bestehen die Risiken, dass zum einen durch den Regulierungsrahmen die
Netzentgelte mittelfristig stark steigen, da weniger Gas abgesetzt wird und das zu
verstärkten Kundenverlusten führen kann. Zum anderen ist es möglich, dass das Gasnetz
bei der Außerbetriebnahme noch nicht vollständig regulatorisch abgeschrieben ist und
daher Sonderabschreibungen nötig werden. Mögliche Rückbauverpflichtungen mit der Kommune
müssen zeitnah geklärt und abgestimmt werden. Dieser Themenkomplex wirkt möglicherweise
ergebnisbelastend.
Die Energiewende wird daneben zu einer verstärkten Elektrifizierung aller Einsatzfelder
der fossilen Energien führen. Durch die erhöhte Nutzung von Wärmepumpen und Elektromobilität
werden wir das Stromnetz sukzessive ausbauen müssen. Erste Schätzungen gehen von einer
Verdreifachung bis Versechsfachung der Netzkapazitäten aus. Hier bestehen insbesondere
Finanzierungsrisiken sowie Risiken aus einem ineffizienten Regulierungsrahmen.
Konzessionen
Die mit der Stadt Tornesch bestehenden Wegenutzungsverträge für Strom und Gas bilden
die Grundlage unserer Geschäftstätigkeit und wurden im Geschäftsjahr 2016 mit einer
Laufzeit von 20 Jahren neu abgeschlossen und sind von der Stadtwerke Tornesch GmbH
auf die Stadtwerke-Tornesch-Netz GmbH übergegangen
Ein Marktrisiko besteht unmittelbar in allen von der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH
zu leistenden netzwirtschaftlichen Prozessen rund um den Zugang der Marktteilnehmer
zum Strom- und Gasnetz der Standwerke Tornesch-Netz GmbH (Lieferantenwechsel, Netznutzungsabrechnung,
Allokation des Gasnetzes, Bilanzierung des Stromnetzes, Mehr-/ Mindermengenabrechnung,
Auszahlung EEG- und KWK-Vergütung usw.), die vollumfänglich durch Dienstleister erbracht
werden. Hier gilt es fortlaufend bestehende Prozesse zu sichern und neue Vorgaben
der Bundesnetzagentur fristgerecht und stabil umzusetzen, um so Beschwerden und Schadenersatzansprüche
von Marktteilnehmern zu vermeiden, die eine negative Beeinflussung des Ergebnisses
zur Folge hätten. Beispielsweise wird die Qualität der Bilanzierung durch einen monatlichen Abgleich von Einspeisung und Allokation gegenübergestellt.
Dem Forderungsausfallrisiko gegenüber Lieferanten begegnet die Stadtwerke Tornesch-Netz
GmbH mit einem konsequenten Forderungsmanagement.
Operative Risiken
Der Einsatz komplexer technischer Anlagen kann zu Betriebsstörungen bzw. Sicherheitsrisiken
führen, welche die Ertragslage beeinträchtigen können. Diesem Umstand wird durch detaillierte
Arbeits- und Verfahrensanweisungen, der Weiterentwicklung von Technologien sowie der
regelmäßigen Wartung unserer Anlagen durch den beauftragten Dienstleister Rechnung
getragen. Soweit betriebswirtschaftlich sinnvoll, bestehen geeignete Versicherungen.
Ferner führt der immer komplexer werdende Einsatz von Informationstechnologie im Zuge
der sich ständig wandelnden Anforderungen an eine IT-Landschaft in der Energiewirtschaft
zu einem generellen Risiko von Kostenaufwüchsen.
Weitere Risiken bestehen in den Bereichen der Finanzwirtschaft bei den Investitionen.
Der Wegfall der bislang sehr komfortablen Einbindung in das Cash-Pooling des EON-
Konzernes birgt kurzfristig ebenfalls Finanzierungsrisiken, deren Beherrschung unserer
Muttergesellschaft obliegt.
Die Stadt Tornesch als Gesellschafter der Stadtwerke Tornesch GmbH (Muttergesellschaft
der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH) beabsichtigt, die Gesellschafteranteile der SERVICE
plus GmbH vollständig zu übernehmen und in der Folge einen Zusammenschluss der Stadtwerke
Tornesch mit den Stadtwerken Pinneberg einzugehen. In diesem Zusammenhang wurde die
Geschäftsführung der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH über entsprechende Beschlüsse des
Gesellschafters angewiesen, alle bestehenden technischen und teilweise kaufmännischen
Dienstleistungsverträge sowie teilweise Netz-Pachtverträge mit Ablauf des Jahres 2023
zu kündigen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichtes war noch nicht vollständig
vertraglich fixiert, wie bis zum Jahresende 2023 oder möglicherweise im Jahr 2024
die ordnungsgemäße Übergabe der Vielzahl aller technischen, kaufmännischen und regulatorischen
Aufgaben auf einen neuen Betriebsführer organisatorisch und rechtssicher gewährleistet
wird. Es existiert eine noch auszuformulierende Zusage der Stadtwerke Pinneberg in
einem MoU mit der Stadt Tornesch, die Betriebsführung ab dem 1.1.24 sicherzustellen.
Für den Übergang ist ein Projekt unter Federführung der Muttergesellschaft aufgesetzt,
so dass hier aus heutiger Sicht das Risiko noch nicht vollständig eliminiert ist.
Ein weiteres Risiko konstituiert ein fehlerhaft weitergegebener Wandlerfaktor, der
Ende 2021 festgestellt wurde. In Folge dessen kam es zu notwendigen Ausgleichsenergielieferungen
der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH an einen Lieferanten und zu einer notwendigen Nachbeschaffung
von Strommengen auf Seiten des Lieferanten. Im Nachgang hat es mehrere Abstimmungen
mit dem betroffenen beliefernden Lieferanten gegeben, zuletzt am 20.03.2023. Die Rechnungsstellung
an den Lieferanten ist erfolgt, die Zahlung wurde bisher abgelehnt. Der Lieferant
hat nun seinerseits gegenüber den Stadtwerken Tornesch-Netz GmbH einen ihm vermeintlich
entstandenen Schaden in Höhe von rund 53 TEUR aus der erforderlichen Nachbeschaffung
von Strommengen geltend gemacht.
Die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH hat sich aus ihrer Sicht konform zu allen Regelungen
des Energiemarktes verhalten und die Forderung daher vollumfänglich zurückgewiesen.
Eine abschließende Lösung des gesamten Sachverhaltes steht weiter aus. Die betroffene
Vertriebsgesellschaft will nun ihre Ansprüche gerichtlich im Klagewege geltend machen.
Die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH würde ihre Ansprüche dann wiederum im Rahmen einer
Widerklage geltend machen. Ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz für die Stadtwerke
Tornesch-Netz GmbH aus diesem Sachverhalt, wurde dem technischen Betriebsführer bereits
vorsorglich angezeigt.
5. Chancenbericht
Die Chancen der Gesellschaft liegen darin, die Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebes
kontinuierlich zu verbessern. Dies soll u.a. durch standardisierte und harmonisierte
Prozesse sowie durch die Umsetzung eines risikobasierten Assetmanagements zur effizienten
Steuerung der Ressourcen erreicht werden.
Risiken der Energiewende stehen deutliche Geschäftschancen in diesem Segment gegenüber,
die den klassischen Netzausbau in Neubaugebieten um Dimensionen übersteigen. Die verstärkte
Elektrifizierung wird zu höheren Investitionen und damit zu einer Verbesserung der
Ertragslage führen. Weiterhin wird der Netzbetreiber als Steuerer von (stochastischem)
Angebot und Nachfrage sowie deren Ausgleicher (z.B. durch Speicherbetrieb) weitere
Dienstleistungen anbieten können und sich möglicherweise neue Geschäftsfelder erschließen.
Der angestrebte Zusammenschluss mit den Stadtwerken Pinneberg wird darüber hinaus
positiv wirkende Skaleneffekte bringen sowie aufgrund des Wegfalls von regulatorischen
Einschränkungen auch Ertragssteigerungen möglich machen.
Tornesch, den 28.08.2023
Der Geschäftsführer
Ralph Damm
Bilanz zum 31. Dezember 2022
AKTIVA
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
Allgemeine Angaben
Der Sitz der der Gesellschaft ist Tornesch. Die Gesellschaft ist unter der Nummer
HRB 6996 PI im Register des Amtsgerichts Pinneberg eingetragen.
Die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB. Sie hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 freiwillig nach
den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die
Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft ist ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne
von § 3 Nr. 38 EnWG. Die Regelungen des EnWG werden ebenfalls berücksichtigt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden
werden stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme
der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen
werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren
Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Bei der Nutzungsdauer wird grundsätzlich auf die Nutzungsdauer des wirtschaftlichen
Werteverzehrs abgestellt. Zu deren Ermittlung werden die steuerlichen Abschreibungstabellen
herangezogen, soweit die dort genannten Nutzungsdauern innerhalb der Bandbreite handelsrechtlich
zulässiger Nutzungsdauern liegen.
Die verwendeten Nutzungsdauern sind:
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert, gegebenenfalls
vermindert um angemessene Wertberichtigungen, bewertet. Neben den abgerechneten Forderungen
werden hier auch Forderungen aus abgegrenzten, noch nicht fakturierten Lieferungen
und Leistungen ausgewiesen, die mit den erhaltenen Teilbeträgen verrechnet werden.
Basis für die Ermittlung der noch nicht abgerechneten Forderungen sind die letzten
vorliegenden Verbrauchswerte bzw. Standardverbrauchswerte unter Berücksichtigung der
insgesamt vorhandenen Mengen.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des
Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag bewertet. Im Zuge der Übertragung des
Nettovermögens von 5,1 Mio. € in 2015 wurde das gezeichnete Kapital um T€ 1 auf T€
26 erhöht und eine Kapitalrücklage von 5,1 Mio. € gebildet.
Die vereinnahmten Baukostenzuschüsse wurden als Ertragszuschüsse passiviert und werden
über 20 Jahre ratierlich zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst.
Die Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbare Risiken. Die Bewertung erfolgt
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Dieser beinhaltet auch künftige Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr werden mit dem am Bilanzstichtag von der Bundesbank bekannt
gegebenen, ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Jahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag ausgewiesen.
Angaben zu Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (T€ 1.144; Vorjahr T€ 473) betreffen
vollständig den Gesellschafter und resultieren in Höhe von T€ -300 (Vorjahr T€ 68)
aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie dem Finanzclearing (T€ 1.875, Vorjahr
T€ 1.268), die mit Verbindlichkeiten aus Freihalteverpflichtungen (T€ -886 Vorjahr
T€ -958) saldiert wurden. Des Weiteren ist in dem Posten die Forderung aus Verlustausgleich
T€ 455 (Vorjahr T€ 95) enthalten.
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Erstattungsansprüche aus Umsatzsteuern
T€ 130 (Vorjahr T€ 40) sowie Vorsteuern T€ 54 (Vorjahr T€ 7) enthalten, die rechtlich
erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.
Ertragszuschüsse
Von den vereinnahmten Ertragszuschüssen wurden in 2022 T€ 175 (Vorjahr T€ 175) zugunsten
der Umsatzerlöse aufgelöst.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen
aus der Überschreitung der Erlösobergrenzen mit T€ 242 (Vorjahr T€ 226), energiewirtschaftliche
Abgrenzungen (135 T€; Vj. 185 T€) sowie Rückstellungen für Prozesskosten und drohende
Verluste (99 T€; Vj. 4 T€).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
T€ 1 (Vorjahr T€ 42) ausgewiesen.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Umsatzerlöse
Die im Inland erzielten Umsatzerlöse bestehen aus:
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind T€ 0 (Vorjahr T€ 4) aus der Aufzinsung
von Rückstellungen enthalten.
Weiterhin werden hier Zinsen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 15 (Vorjahr
T€ 16) ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Abschlussprüfer
Für die Leistungen des Abschlussprüfers wurden in 2022 erfasst:
| ― |
Jahresabschlussprüfung T€ 17
|
| ― |
Andere Bestätigungsleistungen T€ 0
|
Erträge und Aufwendungen, die anderen Geschäftsjahren zuzuordnen sind
Neben den branchenüblichen aperiodischen Effekten aus der Verbrauchsabgrenzung und
Bezugskorrekturen sind keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung
oder außergewöhnlicher Bedeutung, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind,
enthalten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen von T€ 3.143 betreffen:
Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen T€ 2.452 verbundene Unternehmen.
Konzernbeziehungen
Die Stadtwerke Tornesch GmbH, Tornesch, hält 100 % der Anteile (T€ 26) an der Stadtwerke
Tornesch-Netz GmbH, Tornesch. Sie ist damit oberste Muttergesellschaft i. S. v. §
290 HGB. Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Von der Pflicht zur Aufstellung eines
Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes ist die Gesellschaft gemäß § 293
HGB befreit.
Angaben gemäß § 6b EnWG
Die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH, Tornesch, hat im Geschäftsjahr 2022 Geschäfte größeren
Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG mit den folgenden Unternehmen durchgeführt:
| • |
Bezug von sonstigen Leistungen, insbesondere kaufmännische Betriebsführung von der
Stadtwerke Tornesch GmbH, Tornesch T€ 597 (Vorjahr T€ 526)
|
| • |
Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke Tornesch GmbH, Tornesch. Ertrag im Geschäftsjahr
von T€ 455 (Vorjahr T€ 95).
|
| • |
Bezug technischer Betriebsführung von der Hansewerk AG (T€ 737 Vorjahr T€ 532)
|
Mitarbeiter
Während des Geschäftsjahres wurden 3 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 2 geringfügig
Beschäftigte..
Geschäftsführung
Herr Ralf Mönnig, Prokurist der SERVICE plus GmbH, Neumünster, bis 30.06.2023 Herr Ralph Damm, Rhauderfehn, seit 01.07.2023
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird nach $ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Nachtragsbericht
Erkenntnisse nach dem Bilanzstichtag, die zu einer Veränderung des aufgestellten Jahresabschlusses
hätten führen können, lagen nicht vor.
Im Hinblick auf die Grundlagen des Unternehmens, nämlich die Unterhaltung und der
Ausbau von Verteilungsaniagen für Elektrizität und Gas einschließlich der Wahrnehmung
aller dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen im Stadtgebiet Tornesch, ist insbesondere
durch den Ukraine-Konflikt und den damit verbundenen Maßnahmen mit steigenden Bezugskosten
zu rechnen. Inwieweit sich dieser Konflikt in 2023 im Detail auf die Entwicklung der
Umsatzerlöse der Gesellschaft auswirkt, ist auch seitens der gesetzlichen Vertreter
aufgrund der aktuellen Informationslage nicht einschätzbar.
Tornesch, den 23.08.2023
Der Geschäftsführer
Ralph Damm
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2022
TÄTIGKEITENABSCHLUSS DER STADTWERKE TORNESCH-NETZ GMBH FÜR DIE TÄTIGKEIT ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNG
A Erläuterungen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der gemäß § 6b EnWG abzubildenden
Tätigkeit Elektrizitätsverteilung der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH für 2022 B Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung für
das Geschäftsjahr 2022
C Anlagenspiegel des Tätigkeitsbereiches Elektrizitätsverteilung für das Geschäftsjahr
2022
A Erläuterungen der gemäß § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeit Elektrizitätsverteilung
der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH für 2022
1. Grundlage
Nach § 6b Abs. 3 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte
Konten für jede ihrer Tätigkeiten zu führen. In den nachfolgend aufgeführten Bereichen
erfolgt die Kontenführung so, wie es erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von
rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht würden:
Elektrizitätsübertragung Elektrizitätsverteilung Gasfernleitung Gasverteilung Gasspeicherung Betrieb von LNG-Anlagen Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente
Messsysteme (gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG)
Als Eigentümer von Strom- und Gasverteilnetzen sowie als grundzuständiger Messstellenbetreiber
führt die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG von den genannten Tätigkeiten die Elektrizitätsverteilung, die Gasverteilung
und den grundzuständigen Messtellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente
Messsysteme durch.
Für die obigen Bereiche werden getrennte Konten geführt.
Der Tätigkeitenabschluss wurde wie der Jahresabschluss nach den Rechnungslegungs-
vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes
(EnWG) aufgestellt. Insofern verweisen wir hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sowie der Abschreibungsregeln auf den Anhang für das Geschäftsjahr 2022.
Die Systematik zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz für
die Elektrizitätsverteilung ist im Folgenden erläutert. Im Anschluss an die Erläuterungen
findet sich eine Darstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anlagenspiegels.
2. Grundsätze der Zuordnung in den Tätigkeitenabschlüssen
2.1. Erläuterungen der Bilanz
Die Positionen der Bilanz wurden weitestgehend direkt der Tätigkeit zugeordnet. War
eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, wurden die Positionen mit jeweils einem geeigneten
Schlüssel verteilt.
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Abschnitt C dargestellt.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden soweit möglich direkt zugeordnet.
War eine direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgte eine Verteilung mittels Umsatzschlüssel.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden soweit möglich direkt zugeordnet.
War eine direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgte eine Verteilung mittels Umsatzschlüssel.
Die Zuordnung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte mit sachgerechten Schlüsseln,
wie z.B. Materialaufwands- und Umsatzschlüsseln.
3. Zugeordnetes Eigenkapital
Die durch Zuordnung der Aktiva und Passiva entstehende Residualgröße wird im Eigenkapital
ausgewiesen.
4. Ertragszuschüsse
Die Ertragszuschüsse wurden direkt zugeordnet.
5. Rückstellungen
Die Zuordnung der sonstigen Rückstellungen erfolgte überwiegend direkt bzw. anhand
der Kundenschlüssel.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden überwiegend direkt zugeordnet.
Die übrigen wurden mit dem Kundenschlüssel zugeordnet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Vorjahr wurden direkt zugeordnet.
Die Zuordnung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte über den Umsatzschlüssel.
2.2. Angabe gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG
1. Rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehende Forderungen Es bestehen in Höhe
von 99 T€ (Vj. 34 T€) rechtlich erst nach dem Stichtag entstehende Forderungen.
2. Rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehende Verbindlichkeiten
Es bestehen keine rechtlich erst nach dem Stichtag entstehenden Verbindlichkeiten.
3. Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr
Es bestehen wie im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem
Jahr.
4. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
5. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.
2.3. Gewinn- und Verlustrechnung
2.3.1 Vorbemerkungen
Ausgangspunkt für die Erstellung der Tätigkeiten – Gewinn- und Verlustrechnung bildet
der Jahresabschluss der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH.
Die wesentlichen Aufwendungen und Erträge werden der Unternehmenstätigkeit direkt
zu- geordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich oder mit unverhältnismäßig
hohem Auf- wand verbunden ist, erfolgt grundsätzlich eine Verrechnung nach sachgerechten
Schlüsse- lungen, die eine möglichst verursachungsgerechte Zuordnung gewährleistet.
Korrespondierende Posteninhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden
der Tätigkeit unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge zugewiesen.
Die den GuV-Posten „Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstiger betrieblicher Aufwand“ zugeordneten Aufwendungen wurden entweder direkt der Tätigkeit zugeordnet oder mit
Hilfe geeigneter Schlüssel verteilt.
Das Finanzergebnis kann in der Regel direkt der Tätigkeit zugeordnet werden. Falls
dies nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung auf die Tätigkeit mit sachgerechten
Schlüsseln.
2.3.2 Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Erträge und Aufwendungen der Tätigkeit werden, soweit möglich über die Kostenart
direkt zugeordnet. War eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, so werden die verbleibenden
Erträge und Aufwendungen mit Hilfe von jeweils im Einzelfall sachgerechten Schlüsseln
auf die Tätigkeit verteilt.
1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden direkt der Tätigkeit zugeordnet.
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden direkt der Tätigkeit zugeordnet. War eine
direkte Zuordnung nicht möglich, wurde anhand des Umsatzschlüssels verteilt.
3. Materialaufwand
Der Materialaufwand wurde direkt der Tätigkeit zugeordnet.
4. Personalaufwand
Der Personalaufwand wurde anteilig auf die Tätigkeiten verteilt.
5. Abschreibungen Die Abschreibungen wurden direkt der Tätigkeit zugeordnet.
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Verteilung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgie überwiegend direkt.
War eine direkte Zuordnung nicht möglich, wurden die Aufwendungen mittels Netzkunden-
oder Umsatzschlüssel zugeordnet.
7. Finanzergebnis
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge im Vorjahr wurden nach den Umsatzschlüsseln
zugeordnet.
Die Zuordnung der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfolgte größtenteils direkt oder
anhand der prozentualen Aufteilung der im Vorjahr ausgegliederten Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten im Innenverhältnis, ein geringer Teil wurde anhand des
Umsatzkostenschlüssels zugeordnet.
Tornesch, 23.08.2023
Der Geschäftsführer
Ralph Damm
B 1 Bilanz der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung für das Geschäftsjahr 2022
Aktiva
Passiva
B 2 Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung für das Geschäftsjahr
2022
C Anlagenspiegel des Tätigkeitsbereiches Elektrizitätsverteilung für das Geschäftsjahr
2022
Anlagenspiegel zum 31.12.2022
TÄTIGKEITENABSCHLUSS DER STADTWERKE TORNESCH-NETZ GMBH FÜR DIE TÄTIGKEIT GASVERTEILUNG
A Erläuterungen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der gemäß § 6b EnWG abzubildenden
Tätigkeit Gasverteilung der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH für 2022
B Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Gasverteilung für das Geschäftsjahr
2022
C Anlagenspiegel des Tätigkeitsbereiches Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2022
A Erläuterungen der gemäß § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeit Gasverteilung der Stadtwerke
Tornesch-Netz GmbH für 2022
1. Grundlage
Nach § 6b Abs. 3 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte
Konten für jede ihrer Tätigkeiten zu führen. In den nachfolgend aufgeführten Bereichen
erfolgt die Kontenführung so, wie es erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von
rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht würden:
Elektrizitätsübertragung Elektrizitätsverteilung Gasfernleitung Gasverteilung Gasspeicherung Betrieb von LNG-Anlagen Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente
Messsysteme (gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG)
Als Eigentümer von Strom- und Gasverteilnetzen sowie als grundzuständiger Messstellenbetreiber
führt die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG von den genannten Tätigkeiten die Elektrizitätsverteilung, die Gasverteilung
und den grundzuständigen Messtellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente
Messsysteme durch.
Für die obigen Bereiche werden getrennte Konten geführt.
Der Tätigkeitenabschluss wurde wie der Jahresabschluss nach den Rechnungslegungs-
vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes
(EnWG) aufgestellt. Insofern verweisen wir hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sowie der Abschreibungsregeln auf den Anhang für das Geschäftsjahr 2022.
Die Systematik zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz für
die Gasverteilung ist im Folgenden erläutert. Im Anschluss an die Erläuterungen findet
sich eine Darstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anlagenspiegels.
2. Grundsätze der Zuordnung in den Tätigkeitenabschlüssen
2.1. Erläuterungen der Bilanz
Die Positionen der Bilanz wurden weitestgehend direkt der Tätigkeit zugeordnet. War
eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, wurden die Positionen mit jeweils einem geeigneten
Schlüssel verteilt.
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Abschnitt C dargestellt.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden soweit möglich direkt zugeordnet.
War eine direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgte eine Verteilung mittels Umsatzschlüssel.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden soweit möglich direkt zugeordnet.
War eine direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgte eine Verteilung mittels Umsatzschlüssel.
Die Zuordnung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte mit sachgerechten Schlüsseln,
wie z.B. Materialaufwands- und Umsatzschlüsseln.
3. Zugeordnetes Eigenkapital
Die durch Zuordnung der Aktiva und Passiva entstehende Residualgröße wird im Eigenkapital
ausgewiesen.
4. Ertragszuschüsse
Die Ertragszuschüsse wurden direkt zugeordnet.
5. Rückstellungen
Die Zuordnung der sonstigen Rückstellungen erfolgte überwiegend direkt bzw. anhand
der Kundenschlüssel.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden überwiegend direkt zugeordnet.
Die übrigen wurden mit dem Kundenschlüssel zugeordnet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden überwiegend direkt
zugeordnet. Die nicht direkt zuordneten Beträge wurden mit Hilfe des Kundenschlüssels
verteilt.
Die Zuordnung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte über den Umsatzschlüssel.
2.2. Angabe gem. § 6b Abs.3 Satz 7 EnWG
1. Rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehende Forderungen
Es bestehen in Höhe von 31 T€ (Vj. 13 T€) rechtlich erst nach dem Stichtag entstehende
Forderungen.
2. Rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehende Verbindlichkeiten
Es bestehen keine rechtlich erst nach dem Stichtag entstehenden Verbindlichkeiten.
3. Forderungen
Es bestehen wie im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem
Jahr.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Freihaltung
von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch die Stadtwerke Tornesch-Netz
GmbH, aus Lieferungen und Leistungen sowie aus der Ergebnisabführung.
5. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.
2.3. Gewinn- und Verlustrechnung
2.3.1 Vorbemerkungen
Ausgangspunkt für die Erstellung der Tätigkeiten – Gewinn- und Verlustrechnung bildet
der Jahresabschluss der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH.
Die wesentlichen Aufwendungen und Erträge werden der Unternehmenstätigkeit direkt
zu- geordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich oder mit unverhältnismäßig
hohem Auf- wand verbunden ist, erfolgt grundsätzlich eine Verrechnung nach sachgerechten
Schlüsse- lungen, die eine möglichst verursachungsgerechte Zuordnung gewährleistet.
Korrespondierende Posteninhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden
der Tätigkeit unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge zugewiesen.
Die „Ertragsposten“ können in der Regel direkt der Tätigkeit zugeordnet werden. Falls dies nicht möglich
ist, erfolgt die Zuordnung auf die Tätigkeit nach sachgerechten Schlüsseln.
Die den GuV-Posten „Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstiger betrieblicher Aufwand“ zugeordneten Aufwendungen wurden entweder direkt der Tätigkeit zugeordnet oder mit
Hilfe geeigneter Schlüssel verteilt.
Das Finanzergebnis kann in der Regel direkt der Tätigkeit zugeordnet werden. Falls
dies nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung auf die Tätigkeit mit sachgerechten
Schlüsseln.
2.3.2 Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Erträge und Aufwendungen der Tätigkeit werden, soweit möglich über die Kostenart
direkt zugeordnet. War eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, so werden die verbleibenden
Erträge und Aufwendungen mit Hilfe von jeweils im Einzelfall sachgerechten Schlüsseln
auf die Tätigkeit verteilt.
1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden direkt der Tätigkeit zugeordnet.
2. Sonstige betriebliche
Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden direkt der Tätigkeit zugeordnet.
War eine direkte Zuordnung nicht möglich, wurde anhand des Umsatzschlüssels verteilt.
3. Materialaufwand
Der Materialaufwand wurde direkt auf die Tätigkeit verteilt.
4. Personalaufwand
Der Personalaufwand wurde anteilig auf die Tätigkeiten verteilt.
5. Abschreibungen
Die Abschreibungen wurden direkt auf die Tätigkeiten zugeordnet.
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Verteilung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgte soweit möglich direkt.
War eine direkte Zuordnung nicht möglich, wurden die Aufwendungen mittels Netzkunden-
oder Umsatzschlüssel zugeordnet.
7. Finanzergebnis
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge im Vorjahr wurden nach den Umsatzschlüsseln
zugeordnet.
Die Zuordnung der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfolgte größtenteils direkt oder
anhand der prozentualen Aufteilung der im Vorjahr ausgegliederten Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten im Innenverhältnis, ein geringer Teil wurde anhand des
Umsatzkostenschlüssels zugeordnet.
Tornesch, 23.08.2023
Die Geschäftsführer
Ralph Damm
B 1 Bilanz der Tätigkeit Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2022
Aktiva
Passiva
B 2 Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Gasverteilung für das Geschäftsjahr
2022
C Anlagespiegel des Tätigkeitsbereiches Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2022
Anlagenspiegel zum 31.12.2022
TÄTIGKEITENABSCHLUSS DER STADTWERKE TORNESCH-NETZ GMBH FÜR DIE TÄTIGKEIT
Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente
Messsysteme
A Erläuterungen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der gemäß § 6b EnWG abzubildenden
Tätigkeit Grundständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente
Messsysteme der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH für 2022
B Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Grundzuständiger Messstellenbetrieb
für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme für das Geschäftsjahr 2022
C Anlagenspiegel des Tätigkeitsbereiches Grundzuständiger Messstellenbetrieb für
moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme für das Geschäftsjahr 2022
A. Erläuterungen der gemäß § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeit Grundzuständiger Messstellenbetrieb
für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme der Stadtwerke Tornesch-Netz
GmbH für 2022
1. Grundlage
Nach § 6b Abs. 3 EnWG § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen
getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten zu führen. In den nachfolgend aufgeführten
Bereichen erfolgt die Kontenführung so, wie es erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten
von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht würden:
Elektrizitätsübertragung Elektrizitätsverteilung Gasfernleitung Gasverteilung Gasspeicherung Betrieb von LNG-Anlagen Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente
Messsysteme (gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG)
Als Eigentümer von Strom- und Gasverteilnetzen führt die Stadtwerke Tornesch-Netz
gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG von den genannten Tätigkeiten
die Elektrizitätsverteilung, die Gasverteilung und den grundzuständigen Messstellenbetrieb
für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme durch.
Weiterhin ist die Gesellschaft als grundzuständiger Messstellenbetreiber für moderne
Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (§ 2 Nr. 6 MsbG) tätig.
Nach Auffassung der Regulierungsbehörden ist gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG als erster
Schritt der Kostenabgrenzung entsprechend den Regelungen der buchhalterischen Entflechtung
in § 6b EnWG die Tätigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen
und intelligente Messsysteme von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung
zu trennen und in einem eigenen Tätigkeitsabschluss auszuweisen.
Für die obigen Bereiche werden getrennte Konten geführt.
Der Tätigkeitenabschluss wurde wie der Jahresabschluss nach den Rechnungslegungs-
vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes
(EnWG) aufgestellt. Insofern verweisen wir hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sowie der Abschreibungsregeln auf den Anhang für das Geschäftsjahr 2022.
Die Systematik zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz für
den Messstellenbetrieb ist im Folgenden erläutert. Im Anschluss an die Erläuterungen
findet sich eine Darstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anlagenspiegels.
2. Grundsätze der Zuordnung in den Tätigkeitenabschlüssen
2.1. Erläuterungen der Bilanz
Die Positionen der Bilanz wurden weitestgehend direkt der Tätigkeit zugeordnet. War
eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, wurden die Positionen mit jeweils einem geeigneten
Schlüssel verteilt.
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Abschnitt C dargestellt.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden soweit möglich direkt zugeordnet.
War eine direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgte eine Verteilung mittels Umsatzschlüssel.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden soweit möglich direkt zugeordnet.
War eine direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgte eine Verteilung mittels Umsatzschlüssel.
Die Zuordnung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte mit sachgerechten Schlüsseln,
wie z.B. Materialaufwands- und Umsatzschlüsseln.
3. Zugeordnetes Eigenkapital
Die durch Zuordnung der Aktiva und Passiva entstehende Residualgröße wird im Eigenkapital
ausgewiesen.
4. Ertragszuschüsse
Die Ertragszuschüsse wurden direkt zugeordnet.
5. Rückstellungen
Die Zuordnung der sonstigen Rückstellungen erfolgte überwiegend direkt bzw. anhand
der Kundenschlüssel.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden überwiegend direkt zugeordnet.
Die übrigen wurden mit dem Kundenschlüssel zugeordnet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Vorjahr wurden direkt zugeordnet.
Die Zuordnung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte über den Umsatzschlüssel.
2.2. Angabe gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG
1. Rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehende Forderungen
Es bestehen in Höhe von 1 T€ (Vj. 0 T€) rechtlich erst nach dem Stichtag entstehende
Forderungen.
2. Rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehende Verbindlichkeiten
Es bestehen keine rechtlich erst nach dem Stichtag entstehenden Verbindlichkeiten.
3. Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr
Es bestehen wie im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem
Jahr.
4. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
5. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.
2.3. Gewinn- und Verlustrechnung
2.3.1 Vorbemerkungen
Ausgangspunkt für die Erstellung der Tätigkeiten – Gewinn- und Verlustrechnung bildet
der Jahresabschluss der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH.
Die wesentlichen Aufwendungen und Erträge werden der Unternehmenstätigkeit direkt
zu- geordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich oder mit unverhältnismäßig
hohem Auf- wand verbunden ist, erfolgt grundsätzlich eine Verrechnung nach sachgerechten
Schlüsse- lungen, die eine möglichst verursachungsgerechte Zuordnung gewährleistet.
Korrespondierende Posteninhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden
der Tätigkeit unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge zugewiesen.
Die den GuV-Posten „Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstiger betrieblicher Aufwand“ zugeordneten Aufwendungen wurden entweder direkt der Tätigkeit zugeordnet oder mit
Hilfe geeigneter Schlüssel verteilt.
Das Finanzergebnis kann in der Regel direkt der Tätigkeit zugeordnet werden. Falls
dies nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung auf die Tätigkeit mit sachgerechten
Schlüsseln.
2.3.2 Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Erträge und Aufwendungen der Tätigkeit werden, soweit möglich über die Kostenart
direkt zugeordnet. War eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, so werden die verbleibenden
Erträge und Aufwendungen mit Hilfe von jeweils im Einzelfall sachgerechten Schlüsseln
auf die Tätigkeit verteilt.
1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden direkt der Tätigkeit zugeordnet. Ein geringer Teil der Umsatzerlöse wurde anhand des Umsatzschlüssels verteilt.
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden direkt der Tätigkeit zugeordnet. War eine
direkte Zuordnung nicht möglich, wurde anhand des Umsatzschlüssels verteilt.
3. Materialaufwand
Der Materialaufwand wurde direkt der Tätigkeit zugeordnet und zum Teil im Verhältnis
der genehmigten Erlösobergrenze zur Preisobergrenze der Tätigkeit zugeordnet.
4. Personalaufwand
Der Personalaufwand wurde anhand eines sachgerechten Verhältnisses unter Berücksichtigt
des Verhältnisses der genehmigten Erlösobergrenze zur Preisobergrenze direkt zugeordnet.
5. Abschreibungen
Die Abschreibungen wurden direkt der Tätigkeit zugeordnet.
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Verteilung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgte überwiegend direkt.
War eine direkte Zuordnung nicht möglich, wurden die Aufwendungen mittels Netzkunden-
oder Umsatzschlüssel zugeordnet.
7. Finanzergebnis
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge wurden nach den Umsatzschlüsseln zugeordnet.
Tornesch, 23.08.2023
Der Geschäftsführer
Ralph Damm
B 1 Bilanz der Tätigkeit Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen
und intelligente Messsysteme für das Geschäftsjahr 2022
Aktiva
Passiva
B 2 Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Grundzuständiger Messstellenbetrieb
für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme für das Geschäftsjahr 2022
C Anlagenspiegel des Tätigkeitsbereiches Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne
Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme für das Geschäftsjahr 2022
Anlagenspiegel zum 31.12.2022
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH, Tornesch
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH – bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben
wir den Lagebericht der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022
bis zum 31. Dezember 2022 und
|
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Fer- ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Überein- stimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig be- stimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesent- lichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten
– falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen
Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wer- den,
ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
|
| • |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen
und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser
Systeme der Gesellschaft abzugeben.
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| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
|
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit
im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel
an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft
ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung
und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko,
dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
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Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs.
3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 eingehalten hat. Darüber hinaus haben
wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung
und Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente
Messsysteme nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG – bestehend
jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie die als Anlage
beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse
– geprüft.
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Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG
und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen
eingehalten.
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Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen
die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen
Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
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Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten
und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung
des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610
n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung
der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG“ weitergehend
beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards:
Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1)
an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3
EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten.
Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse
nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter
Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse
entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung
mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur
Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
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ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 ENWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen
eingehalten haben und
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ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften
des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 ENnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.
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Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen,
der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 ENnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten
nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 ENnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht
und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere
Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt
„Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der
Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten
Gesamtdarstellung vornehmen können.
Kiel, 31. August 2023
Baltic GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kaden, Wirtschaftsprüfer
Feststellungsbeschluss
Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH, Tornesch, hat den
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 in der Sitzung am 21. September 2023 festgestellt.
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