Awite
Bioenergie GmbH
Langenbach,
Ortsteil Niederhummel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
950.460,32 |
701.929,24 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
53.798,50 |
40.178,80 |
| II.
Sachanlagen |
724.168,38 |
489.257,00 |
| III.
Finanzanlagen |
172.493,44 |
172.493,44 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.793.700,72 |
4.407.918,71 |
| I.
Vorräte |
1.549.261,00 |
1.438.770,11 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
254.586,35 |
242.412,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.791.313,85 |
1.401.473,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
143.284,00 |
143.284,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
40.534,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.453.125,87 |
1.567.674,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.999,60 |
17.196,55 |
| Aktiva |
5.766.160,64 |
5.127.044,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.358.468,18 |
3.786.976,60 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
4.333.468,18 |
3.761.976,60 |
| davon
Gewinnvortrag |
3.437.976,60 |
3.269.220,03 |
| B.
Rückstellungen |
318.613,21 |
311.240,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.089.079,25 |
1.028.827,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.080.829,25 |
980.091,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.250,00 |
48.736,00 |
| Summe
Passiva |
5.766.160,64 |
5.127.044,50 |
Anhang
1
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Awite Bioenergie GmbH mit Sitz in Langenbach ist
beim Registergericht München unter der Registernummer
HRB 162652 in das Handelsregister eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 (1) HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) für
kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ferner werden die
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes über
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
beachtet.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
gemäß §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB erstellt.
Für den Anhang wurden die
Erleichterungsvorschriften der §§ 274a und 288
HGB in Anspruch genommen.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Auf Posten der Bilanz angewandte Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
mit ihren Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet. Die
Abschreibung erfolgt nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten einschließlich der angefallenen
Nebenkosten angesetzt und soweit abnutzbar um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Selbständig nutzungsfähige
Vermögensgegenstände des beweglichen
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen 150,00
€ und 1.000,00 € wurden zu einem Sammelposten
zusammengefasst und werden gleichmäßig über
fünf Jahre abgeschrieben. Insofern wurde vom Grundsatz
der Einzelbewertung abgewichen.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
einschließlich der angefallenen Nebenkosten
angesetzt.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte grundsätzlich zu
Einstandspreisen. Bei der Bewertung wird das strenge
Niederstwertprinzip beachtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nominalbetrag angesetzt. Die Risiken im
Forderungsbestand sind angemessen berücksichtigt
worden.
Der
Kassenbestand sowie
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen,
die bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bekannt
gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die
das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen. Grundlage der
Ermittlung war der voraussichtlich notwendige
Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geschätzt wurde. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr erfolgt grundsätzlich eine Abzinsung
gemäß § 253 Abs. 2 HGB n. F.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Ein Ausweis
passiver latenter Steuern als Rückstellung
erfolgt nur, wenn die temporäre Ansatz- oder
Bewertungsdifferenz auf steuerlichen Tatbeständen
beruht, mit denen der Steuergesetzgeber eine Steuerstundung
bezweckt.
Im Geschäftsjahr war daher keine
Rückstellung für passive latente Steuern zu
bilden.
3.
Sonstige Pflichtangaben
Personalstand
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 51
Mitarbeiter beschäftigt.
Langenbach, 19. November
2024
gez.
Dr. Martin Grepmeier, München
gez.
Dr. Ernst Murnleitner, Landshut
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2024
festgestellt.
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