Kunibertsklinik GmbH
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Patrick Glöckner seit 15.1.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stiftung der Cellitinnen | 80.91% |
Stiftung St. Marien-Hospital zu Köln | 10.00% |
Stiftung Hoffnungsweg | 9.09% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 5.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St. Marien-Hospital GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023St. Marien-Hospital GmbHKöln1. Allgemeine Angaben Die St. Marien-Hospital GmbH (im Folgenden "Gesellschaft" genannt) hat ihren Sitz in Köln und betreibt ein Krankenhaus der Regelversorgung, das in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen ist. Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln ist sie unter der Nr. HRB 51660 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Sie ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, da sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke i. S. d §§ 51 ff. AO verfolgt. Eine Steuerpflicht besteht jedoch für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe i. S. d. §§ 65 bis 68 AO darstellen. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft wird zu 90 % von der Hospitalvereinigung der Cellitinnen GmbH, Köln, und zu 10 % von der Stiftung St. Marien-Hospital zu Köln gehalten und ist in voller Höhe eingezahlt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Gliederung, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 ist grundsätzlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Die besonderen Vorschriften für Krankenhäuser, die sich aus der Krankenhaus- Buchführungsverordnung (KHBV) ergeben, sind beachtet worden. In Ausübung des Wahlrechtes gemäß § 1 Abs. 3 KHBV wurden die Gliederungsvorschriften gemäß §§ 266, 268 und 275 HGB nicht angewandt und stattdessen die Gliederungsvorschriften der KHBV für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung verwendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auf der Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips und der Grundsätze der kaufmännischen Vorsicht. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren - soweit Änderungen nicht angegeben und erläutert werden - unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Planmäßige Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Soweit dies nicht zu offenbar unrichtigen Ergebnissen führte, wurde die Abschreibungsdauer an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angelehnt, die für die steuerliche Gewinnermittlung anzuwenden ist. Anlagegüter mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 800,00 netto wurden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens betreffen erworbene Anteile an verbundenen Unternehmen, verzinsliche Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen sowie Genossenschaftsanteile. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden entsprechend der Beteiligungsquote am gezeichneten Kapital, die verzinslichen Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit dem Rückzahlungsbetrag und die Genossenschaftsanteile zum Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Durchschnittspreisen unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Zum Bilanzstichtag wurde keine Inventur der Vorräte durchgeführt, da Festwerte gebildet wurden. Die Bewertung der unfertigen Leistungen für sogenannte Überlieger erfolgte zu Herstellungskosten mittels eines vereinfachten pauschalen Verfahrens unter Beachtung der Grundsätze der verlustfreien Bewertung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde dem Ausfallrisiko durch pauschal ermittelte Wertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung wird entsprechend dem Krankenhausfinanzierungsrecht gebildet und gesondert ausgewiesen. Die unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Disagien wurden entsprechend der Laufzeit der Darlehen aufgelöst. Unter den anderen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag bilanziert, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens wurden in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Anlagevermögen bilanziert und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands in Köln. Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Artikel 28 Abs.1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Von diesem Wahlrecht wurde insofern Gebrauch gemacht, als auf die Passivierung einer mittelbaren Pensionsverpflichtung verzichtet wurde. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die einerseits aus einer Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus einer Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Um die zukünftigen Verpflichtungen gegenüber den Anspruchsberechtigten dauerhaft erfüllen zu können, erhebt die KZVK jährlich Zusatzbeiträge (ab 2020 Angleichungsbeitrag). Die auf die Gesellschaft entfallende finanzökonomische Deckungslücke, die durch die Erhebung der Zusatzbeiträge geschlossen werden soll, beträgt am 31. Dezember 2023 TEUR 3.146 und entspricht dem Barwert der zukünftig voraussichtlich zu leistenden Zusatzbeiträge. Der von der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 geleistete Angleichungsbeitrag an die KZVK beträgt TEUR 159. Die Gesellschaft hat im Rahmen der Subsidiärhaftung für den nicht durch die Pensionskasse gedeckten Anteil die Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung von der Pensionskasse der Caritas VVaG übernommen und zur Sicherung der ihr hierdurch entstandenen Pensionsverpflichtungen eine Pensionsrückstellung gebildet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt, welcher nach den Vorschriften des HGB anhand anerkannter Grundlagen der Versicherungsmathematik ermittelt wird (Barwert). Die Pensionsrückstellungen werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank für den Monat Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren ergibt. Als biometrische Rechnungsgrundlage werden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der Rückstellungsbetrag wird unter Berücksichtigung der folgenden Trendannahmen ermittelt:
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist nach dem in der Anlage 3 zur KHBV niedergelegtem Schema, erweitert um Angaben zu den immateriellen Vermögensgegenständen sowie Finanzanlagen, dargestellt. Ebenso wurden die Abschreibungen des Geschäftsjahres aufgenommen. Der Anlagennachweis ist als Anlage diesem Anhang beigefügt. Die Gesellschaft ist an nachstehenden Gesellschaften beteiligt:
3.2 Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung Der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung wurde gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgewiesen, da keine ausgleichsfähigen Abschreibungen vorzunehmen waren. Der Ausgleichsposten stellt keinen Vermögensgegenstand, sondern einen bilanziellen Korrekturposten zum Eigenkapital dar. Er wurde für Abschreibungen auf förderfähige Investitionen gebildet, die vor Geltung des KHG mit Eigenmitteln des Krankenhauses angeschafft wurden und für die nach Ausscheiden aus dem Krankenhausplan ein Ausgleich ab Beginn der Förderung verlangt werden kann. 3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und die sonstigen Vermögensgegenstände haben in voller Höhe eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfallen in voller Höhe auf den Liefer- und Leistungsverkehr. 3.4 Rückstellungen und Verbindlichkeiten Für zwei Versorgungsberechtigte (Vorjahr: zwei) wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr TEUR 17) gebildet. Hierbei handelt es sich um zwei laufende Altersversorgungen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1 TEUR. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt einer Ausschüttungssperre. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel (Vorjahreswerte in Klammern):
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe grundbuchlich gesichert. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 871 (davon gegenüber Gesellschafter in Höhe von TEUR 50) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4.000 enthalten. 3.5 Latente Steuern Da die Gesellschaft aufgrund der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit ist, soweit keine steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe vorliegen (siehe unter "1. Allgemeine Angaben"), wurde aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten keine Ermittlung von Aktiv- und Passivposten für die temporäre Steuerabgrenzung (latente Steuern) vorgenommen. Der für die Bewertung grundsätzlich zugrunde zu legende Steuersatz beträgt 32,45 %. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung:
In den Umsatzerlösen nach § 277 Abs. 1 HGB, soweit nicht in den Nummern 1 bis 3 enthalten, sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 390 enthalten. Sie betreffen in einer Höhe von TEUR 82 Erlöse aus der Spitzabrechnung der in den Vorjahren angefallenen Laborkosten, in einer Höhe von TEUR 33 das Vorjahr betreffende KV-Erlöse und in Höhe von TEUR 244 Erlöse nach § 17a KHG für die Vorjahre. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 267 enthalten. Hiervon entfallen TEUR 233 auf Ausgleichsleistungen nach § 26f Abs. 2 KHG für das Vorjahr und 7 TEUR auf Steuererstattungen für das Jahr 2021. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 919 enthalten. Hiervon betreffen TEUR 493 Korrekturen von stationären Patientenabrechnungen für Vorjahre, TEUR 94 die Nachbelastung vom im Vorjahr durchgeführten Konsiluntersuchungen anderer Krankenhäuser sowie TEUR 37 die Nachberechnung von Mietaufwendungen für verschiedene technische Geräte. 5. Sonstige Angaben 5.1 Geschäftsführung Die Geschäftsführung mit Einzelvertretungsberechtigung lag im Jahre 2023 bei Herrn Dr. Guido Lerzynski, Langenfeld. Unter Bezugnahme auf § 285 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung. 5.2 Aufsichtsrat Die Gesellschaft verfügt selbst über keinen Aufsichtsrat. Jedoch hat der Aufsichtsrat der Hospitalvereinigung der Cellitinnen GmbH, Köln, nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen bestimmte Rechte auch in Bezug auf die St. Marien-Hospital GmbH. 5.3 Haftungsverhältnisse Es bestehen mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern aus Altersversorgungsverpflichtungen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse in Köln (KZVK). Mit einer Inanspruchnahme aus der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers ist nicht ernsthaft zu rechnen, da die KZVK bereits Vermögen in erheblichem Umfang aufgebaut hat und sie zudem eine stabile Anzahl an Mitgliedern aufweist, die regelmäßig ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Außerdem besteht darüber hinaus eine Solvenzgarantie der deutschen Bistümer für die KZVK. 5.4 Außerbilanzielle Geschäfte Es bestehen derzeit Verpflichtungen aus diversen Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 435 p. a. Die entsprechenden Verträge besitzen teilweise eine unbestimmte Laufzeit. Unter Vernachlässigung der Verträge mit unbestimmter Laufzeit betragen die Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren TEUR 946 und die Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren TEUR 1. Zweck dieser Verträge ist die kurzfristige Stärkung der Liquidität und die Vermeidung von zusätzlichen Verbindlichkeiten. Das Risiko besteht in der Restlaufzeit der Verträge, die eine kurzfristige Anpassung an sich verändernde Bedürfnisse der Gesellschaft erschweren. 5.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB - ohne konzerninterne Leistungsbeziehungen - unter anderem aus bezogenen Laborleistungen sowie Wartungsverträgen. Die Verträge weisen zum Teil eine unbestimmte Laufzeit auf. Im Geschäftsjahr 2023 belief sich der Gesamtaufwand auf rund TEUR 955. Verpflichtungen im Rahmen des sog. Bestellobligos bestanden zum 31.12.2023 nur in einem unwesentlichen Umfange. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zahlt das Krankenhaus eine Umlage an die Rheinische Versorgungskasse für einen Pensionär des ehemaligen Rechtsträgers des St. Marien- Hospitals, die Stiftung St. Marien-Hospital, Köln. Der Aufwand betrug im Geschäftsjahr 2023 TEUR 10. 5.6 Abschlussprüferhonorar Die Angabe über das Abschlussprüferhonorar nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgt entsprechend des gesetzlichen Wahlrechtes im Konzernabschluss der Hospitalvereinigung der Cellitinnen GmbH (zuvor Hospitalvereinigung St. Marien GmbH), Köln, in welchen die Gesellschaft einbezogen wird. 5.7 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Es wurden keine wesentlichen, nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt, die nach § 285 Nr. 21 HGB zu erwähnen wären. 5.8 Mitarbeiter der Gesellschaft Die Zahl der Arbeitnehmer belief sich 2023 auf durchschnittlich 659 Mitarbeiter. Diese durchschnittliche Kopfzahl teilt sich auf die einzelnen Dienstarten wie folgt auf:
5.9 Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Hospitalvereinigung der Cellitinnen GmbH, Köln, einbezogen. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 5.10 ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 zusammen mit dem Gewinnvortrag aus den Vorjahren auf neue Rechnung vorzutragen.
Köln, 22.04.2024 St. Marien-Hospital GmbH, Köln gez. Dr. Guido Lerzynski, Geschäftsführer Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft Das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien wird von der als gemeinnützig anerkannten St. Marien-Hospital GmbH mit Sitz in Köln betrieben. Die Trägerschaft obliegt zu 90 % der Hospitalvereinigung der Cellitinnen GmbH (HDC) und zu 10% der Stiftung St. Marien-Hospital. Unter dem Dach der HDC werden die Krankenhausaktivitäten der Stiftung der Cellitinnen, Köln gebündelt. In der Region Köln gehören neben dem Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien auch die Cellitinnen-Krankenhäuser St. Franziskus, St. Vinzenz, Heilig Geist, St. Antonius, St. Hildegardis, Cellitinnen-Klinik St. Kunibert und das Cellitinnen-Severinsklösterchen Krankenhaus der Augustinnerinnen, sowie das Cellitinnen-Krankenhaus Maria-Hilf in Bergheim zum Verbund der HDC. Durch den gemeinsamen Unternehmensverbund können die Krankenhausleistungen gezielt aufeinander abgestimmt und zukunftsfähige Strukturen gebildet werden. Somit kann durch die Setzung von Schwerpunkten und die Nutzung von Synergieeffekten eine bestmögliche medizinische und pflegerische Versorgung erzielt werden. Das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung. Die Schwerpunkte des Krankenhauses liegen insbesondere auf der Inneren Medizin (Pneumologie), der Geriatrie und der Neurologischen und Fachübergreifenden Frührehabilitation (NFR). Zum Fachbereich der Inneren Medizin gehört eine internistisch geleitete Intensivstation, die zugleich über eine zertifizierte Weaningstation verfügt. Das Altersmedizinische Zentrum bildet mit der Klinik für Akutgeriatrie (inkl. Tagesklinik) und der Geriatrischen Rehabilitationsklinik ein breites Spektrum der modernen Altersmedizin ab. Ein multidisziplinäres Team der NFR ist an der intensiven Behandlung von Rehabilitanden mit neurologischen Erkrankungen beteiligt. Zudem verfügt das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien über ein ambulantes Operationszentrum, in dem Fachärzte ambulante Operationen an ihren eigenen Patienten durchführen können. Gemäß dem Landeskrankenhausplan Nordrhein-Westfalen (NRW) verfügt das Cellitinnen- Krankenhaus St. Marien über 226 Akutbetten und 40 Reha-Betten. Jährlich werden rund 6.000 stationäre und 10.000 ambulante Patienten von rund 550 Mitarbeitenden versorgt. Das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien ist ein Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln. Am Standort des Cellitinnen-Krankenhauses St. Marien befindet sich die Medizinisches Versorgungszentrum St. Marien GmbH, welche ebenfalls unter dem Dach der HDC angegliedert ist. Weiterhin wird das Spektrum des ambulanten Operationszentrums durch die hochspezialisierte Cellitinnen-Klinik St. Kunibert und das Leistungsspektrum der NFR durch das ambulante Rehabilitationskonzept des Cellitinnen-NTC Neurologisches Therapiecentrum ergänzt. Schließlich wird das akutmedizinische Leistungsangebot des Cellitinnen-Krankenhauses St. Marien von mehreren fachübergreifenden Praxen, einer modernen und hochspezialisierten Privatklinik und einem breiten Leistungsangebot der ambulanten Rehabilitation ergänzt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.1.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 1 Die Entwicklung der Weltwirtschaft wurde im Jahr 2023 zum einen noch immer von den (nachlassenden) Handelsfriktionen und Lieferengpässen in Folge der Corona-Pandemie geprägt, im Wesentlichen aber durch die im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine entstandenen Energieengpässe und stark gestiegenen Energiekosten beeinflusst, wodurch sich die Weltwirtschaft nicht in dem erhofften Maße erholen konnte. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Sachverständigenrat") prognostiziert in seinem Anfang November 2023 veröffentlichten Jahresgutachten 2023/24 ein Sinken des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2023 um 0,4 % (Vj.: +1,9 %) bei einer Inflationsrate von 6,1 %. Für das Jahr 2024 rechnet der Sachverständigenrat mit einem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von nur 0,7 % sowie mit einer Inflationsrate von 2,6 %. Im Jahr 2023 waren im Jahresdurchschnitt 45,9 Mio. Personen erwerbstätig. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,4 Prozentpunkte auf 5,7%. Nach wie vor war in verschiedenen Segmenten der Fachkräftemangel spürbar. Inwieweit die Bemühungen der Bundesregierung zur Bewältigung des Fachkräftemangels durch bessere Qualifikation von inländischen Arbeitnehmern sowie der Gewinnung von ausländischen Fachkräften mittelfristig Wirkung zeigen werden, bleibt abzuwarten. Der deutsche Staatshaushalt weist im Jahr 2023 ein Defizit in Höhe von - 2,0 % des Bruttoinlandsproduktes auf (Vj.: - 2,6 % des Bruttoinlandsproduktes). 2.1.2. Branchenmarkt Gesundheit Die Perspektiven der Branche werden durch das Spannungsfeld zwischen einem wachsenden Bedarf für eine adäquate Versorgung einerseits und ungeklärten Finanzierungsfragen andererseits geprägt. Aufgrund der Alterung der Gesellschaft (demografischer Wandel) wird es zum einen zu Veränderungen in den Behandlungsfeldern des Gesundheitsmarktes kommen, da ältere Menschen häufig unter anderen Krankheiten leiden als jüngere. Zum anderen wird sich die Finanzierungssituation verändern, da erstens mit zunehmendem Alter das Krankheitsrisiko und die Pflegebedürftigkeit steigen, zweitens geänderte Familienstrukturen (höherer Anteil berufstätiger Frauen, Rückgang des Zusammenlebens von mehreren Generationen unter einem Dach) die Notwendigkeit einer professionellen Pflege und Betreuung erhöhen und drittens immer weniger Beitragszahler in die sozialen Sicherungssysteme für immer mehr Leistungsempfänger aufkommen müssen. Tendenziell führen diese Faktoren zu einem steigenden Leistungsdruck für die Leistungserbringer, der mittelfristig zu einem verstärkten Konzentrations- und Konsolidierungsdruck führen wird. Der Mangel an examiniertem Pflegepersonal und anderem Fachpersonal wird zukünftig einen der wesentlichen Wachstumsengpässe der Branche darstellen. 2.1.3. Krankenhäuser Im Jahr 2022 stehen in Deutschland 1.893 Krankenhäuser (Vj.: 1.887) bzw. 480.382 Betten (Vj.: 483.606) für die stationäre Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung. Im Jahr 2022 ist somit die Zahl der Krankenhäuser stabil geblieben. Die Zahl der Krankenhausbetten ist um 0,6 % gesunken. Im Mehrjahresvergleich ist die Zahl der Krankenhäuser jedoch deutlich stärker gesunken als die Zahl der Betten (z.B. sankt im Zeitraum von 2009 bis 2022 die Zahl der Krankenhäuser um 9,2 %, die der Betten nur um 4,6 %), was die bereits oben angesprochenen Konsolidierungstendenzen verdeutlicht. 2 Im Jahr 2022 betrugen die bereinigten durchschnittlichen Kosten (d.h. Gesamtkosten abzgl. nicht stationärer Kosten) je Behandlungsfall EUR 6.796 (Vj.: EUR 6.530) und haben sich damit im Vorjahresvergleich um rd. 4,1 % erhöht. Im Vorjahresvergleich ergibt sich außerdem eine Steigerung der Personal- bzw. Sachkosten um 4,1 % bzw. um 5,6 %. Im Jahr 2023 ergaben sich weitere Betriebskostensteigerungen für die Krankenhäuser. 3 Am 29. September 2023 veröffentlicht das Statistische Bundesamt den Orientierungswert 2024 in Höhe von 6,95 % Da der Orientierungswert für das folgende Jahr die Veränderungsrate in Höhe von 4,22 % überschreitet, wird eine Verhandlung des Veränderungswertes 2024 für den Bereich der Somatik notwendig. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Verhandlung des Veränderungswertes sind in § 10 Absatz 6 KHEntgG in Verbindung mit § 9 Absatz 1b Satz 1 KHEntgG festgelegt. Für den Bereich der Somatik wird der Veränderungswert innerhalb eines Verhandlungskorridors festgelegt. Die Veränderungsrate plus ein Drittel der Differenz aus Orientierungswert und Veränderungsrate stellt dabei die Verhandlungs- bzw. Korridorobergrenze dar. Der Veränderungswert für das Jahr 2024 beträgt 5,13 %. 4 Die Kostenentwicklung der Krankenhäuser wird damit wie schon in den Jahren zuvor völlig unzureichend abgebildet. Zusätzlich kommt erschwerend hinzu, dass seitens der Politik das Morbiditätsrisiko der Bevölkerungsentwicklung über den Mehrleistungsabschlag und insbesondere über den Fixkostendegressionsabschlag, der seit dem Jahr 2017 erhoben wird, auf die Krankenhäuser abgewälzt wird. Nach einer Studie des DKI klassifizierten bis Mitte 2023 nur 5,0 % der Krankenhäuser ihre wirtschaftliche Lage als gut (Vj.: 6,0 %). Für das Jahr 2023 prognostizieren 7,0 % (Vj.: 20,0 %) der Krankenhäuser einen Jahresüberschuss und 15,0 % (Vj.: 21,0 %) ein ausgeglichenes Ergebnis. Im Vergleich zum Jahr 2022 zeichnet sich dabei ein negatives Bild. So ist das Jahresergebnis 2022 im Vergleich zu 2021 zwar in 22,0 %
2
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/Tabellen/gd-krankenhaeuserjahre.html
(abgerufen 06.02.2024)
(Vj .: 20,0 %) der Krankenhäuser gestiegen, bei 22,0 % (Vj .: 15,0 %) aber konstant geblieben und bei 56 % (Vj .: 65,0%) gesunken. Es ist zu erwarten, dass sich die wirtschaftliche Situation der deutschen somatischen Krankenhäuser weiter deutlich verschlechtern wird. 5 Als Herausforderung für die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser bleibt die sogenannte "Tariflohn-Erlös-Schere" bestehen. Gerade kleinen Einrichtungen fehlt es an Effizienzreserven, deren Hebung der weiterhin bestehenden Schere entgegenwirken könnte. Das 2020 in Kraft getretene Pflegebudget wird hier langfristig zumindest für den Pflegebereich eine Entlastung bringen. Die Lohnkostensteigerung im Jahr 2024 von über 10% wird durch die Veränderungsrate in keiner Weise aufgefangen. Der Möglichkeit zur Leistungssteigerung sind für Krankenhäuser vor dem Hintergrund des Wettbewerbs, der begrenzten Personalressourcen, der weitergehenden Ambulantisierung und der mehrjährig bestehenden Fixkostendegressionsabschläge Grenzen gesetzt. Leistungsausweitungen werden dadurch im Ergebnis nicht in voller Höhe refinanziert. Entsprechend fallen nach der DKI-Studie die Zukunftserwartungen der somatischen Krankenhäuser insgesamt pessimistisch aus. Nur 4,0 % (Vj.: 17,0 %) erwarten eine Verbesserung, 71,0 % (Vj.: 56,0 %) jedoch eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation. Die wirtschaftliche Situation der Abteilungs- und Einrichtungspsychiatrien wurde zur Jahreswende 2021/2022 als kritisch eingeschätzt. Lediglich 21 % der Abteilungspsychiatrien und 13 % der Einrichtungspsychiatrien schätzten ihre wirtschaftliche Lage als eher gut ein. Das Geschäftsklima hat sich im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. Schon für das Wirtschaftsjahr 2022 erwarten 38 % der psychiatrischen Fachkrankenhäuser und 31 % der Abteilungspsychiatrien eine wirtschaftliche Verschlechterung. Nur wenige psychiatrische Einrichtungen erwarten eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. Auch diese Situation wird sich in der Einschätzung der Befragten deutlich verschlechtern. 6
5 Krankenhaus Barometer 2023 des DKI
Derzeit sind die Budgetverhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Kostenträgern für die Jahre 2022 und 2023 insbesondere im NRW-Landesteil Rheinland bei weitem noch nicht flächendeckend abgeschlossen. Eine vom Gesetzgeber vorgesehene prospektive Budgetverhandlung für die Jahre 2024 ff. ist nicht absehbar. Für das Jahr 2019 wurde nach dem Scheitern der Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner durch das BMG im Rahmen einer Ersatzvornahme die Pflegepersonaluntergrenzen- Verordnung erlassen und in den folgenden Jahren systematisch auf weitgehend alle Stationen, inkl. des damit verbundenen bürokratischen Aufwandes ausgeweitet. Deren Nichteinhaltung wird sanktioniert. Eine ursprünglich angedachte Adjustierung der Untergrenzen am tatsächlichen Pflegeaufwand der Patienten ist von Seiten des Gesetzgebers nicht erfolgt. Am 2. Dezember 2022 hat der Bundestag das "Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung" (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPflEG) verabschiedet. Dass Gesetz sieht die kurzfristige Erprobung im Jahr 2023 sowie Einführung eines neuen Systems zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs im Krankenhaus (PPR 2.0) und die Verpflichtung der Krankenhäuser zum Aufbau der nach diesem System ermittelten Pflegekapazitäten vor. Nach einer Erprobung der PPR 2.0 liegt seit November 2023 ein Referentenentwurf vor. Der ursprüngliche Zeitplan mit Umsetzung zum 1. Januar 2024 ist nicht erfolgt, sodass es aktuell unklar ist, ob und in welcher Form sowie ggf. mit welchen Sanktionen eine Nichteinhaltung der Pflegepersonalbemessung in deutschen Krankenhäusern erfolgt. Mit der möglichen Einführung der Pflegepersonalbemessung wird der bürokratische Aufwand weiter steigen, ohne dass parallel eine Entlastung in der Administration, z.B. in der Erhebung der Pflegepersonaluntergrenzen, erfolgen wird. Auf Grundlage eines durch die Selbstverwaltung beauftragen und am 1. April 2022 vorgestellten Gutachtens des IGES-Instituts, wird eine umfangreiche Erweiterung sowie Ausgestaltung des bestehenden Kataloges ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115b SGB V (AOP-Katalog) empfohlen. Die Selbstverwaltung hat folglich auf dieser Grundlage mit der schrittweisen Überführung des Gutachtens in die Versorgung durch Erweiterung des AOP-Kataloges im Jahr 2023 begonnen. Die Anzahl der ambulanten Operationen durch die Krankenhäuser ist im Jahr 2023 deutlich gestiegen. Da die Umsetzung der Regelungen des AOP-Katalog 2023 erst seit dem 2. Quartal 2023 vollumfänglich erfolgt, ist von einer weiteren Steigerung der ambulanten Operationen parallel mit der Erweiterung des AOP-Kataloges 2024 auszugehen. Mit dem KHPfLEG wurde auch die Einführung einer sektorgleichen Vergütung für Krankenhäuser und Vertragsärzte (Hybrid-DRG) beschlossen. Auf Basis einer Rechtsverordnung des BMG werden in fünf ausgewählten Leistungsbereichen ambulante und stationäre Behandlungen mit maximal einer Übernachtung auf Basis eines Mischpreises zwischen ambulant und stationär vergütet. Für bisher stationär erbrachte Leistungen sinkt der Erlös im Mittel um knapp 30 %. Gleichzeitig steigen die Erlöse für bereits erbrachte ambulante Eingriffe erheblich. Durch die bisher begrenzten Leistungsbereiche ist das wirtschaftliche Risiko im Jahr 2024 überschaubar. Seitens des Gesetzgebers wird eine Ausweitung der Hybrid-DRG im Jahr 2025 angestrebt, die wirtschaftlich relevanten Dimensionen annehmen kann. Am 27. April 2022 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) den neuen Krankenhausplan für das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 in Kraft gesetzt. Die Krankenhausplanung erfolgt hiernach nicht mehr nach Betten, sondern nach Leistungsbereichen und Leistungsgruppen, die an Qualitätsindikatoren gekoppelt sind, sowie nach den in den verschiedenen Leistungsbereichen tatsächlich erbrachten Fallzahlen. Im Oktober 2022 sind die Kostenträger und die Krankenhäuser von den Bezirksregierungen aufgefordert worden, über ein regionales Versorgungskonzept zu verhandeln. Hierfür haben die Krankenhäuser umfangreiche Daten an die Bezirksregierungen übermittelt. Die sechsmonatige Verhandlungsphase begann nach Abschluss der Datenlieferungen im November 2022. Die in den Verhandlungen gefundenen Ergebnisse liegen dem Ministerium zur weiteren Prüfung vor. Der Zeitplan des MAGS sieht vor, dass die Krankenhäuser zu den beantragten Leistungsgruppen und der damit verbundenen Fallzahl im Herbst 2024 angehört werden und zum 1. Januar 2025 entsprechende Feststellungsbescheide erlassen werden. Am 6. Dezember 2022 stellte der Gesundheitsminister einen durch eine Regierungskommission ausgearbeiteten Vorschlag für eine bundesweite, grundlegende Reform der Krankenhausversorgung und -finanzierung vor. Dieser Vorschlag sieht eine Umgestaltung des bisherigen Fallpauschalen-Systems sowie die Einführung von Vorhaltepauschalen für Krankenhäuser vor. Im Zuge der Beratungen zwischen Bund und Bundesländern soll die Reform auf Basis der in der Krankenhausplanung NRW konzipierten Leistungsgruppen und weiterer Leistungsgruppen vorgenommen werden. Die Ausgestaltung des Gesetzes hat sich erheblich verzögert, sodass der ursprünglich angedachte Zeitplan zur Umsetzung voraussichtlich nicht mehr gehalten werden kann. Aufgrund der möglichen weitreichenden Veränderung des Gesetzes fehlt für die Krankenhäuser eine wesentliche Komponente der Planungssicherheit. Flankiert wird diese Problemlage durch die mögliche Inkraftsetzung des Krankenhaustransparenzgesetzes, was im Konflikt zwischen Bund und Bundesländern bezüglich möglicher Kompetenzverschiebungen in der Krankenhausplanung mit kurzfristigen Finanzierungsfragen für inflations- und tarifsteigerungsbedingte Effekte verknüpft wird. Die nicht geklärten Finanzierungsfragen der Betriebskosten führen bei vielen Krankenhäusern zu erheblichen wirtschaftlichen Existenzproblemen. Dies spiegelt sich auch in der im Jahr 2023 erheblich gestiegenen Anzahl der Krankenhausinsolvenzen bzw. -schließungen wider. Diese unkontrollierte Bereinigung der Krankenhauslandschaft in Deutschland wird vom Bund in Kauf genommen. In Zuge der Corona-Pandemie wurde als Unterstützungsmaßnahme für die Krankenhäuser unter anderem eine zeitlich befristete Verkürzung der Zahlungsfristen für die Krankenkassen auf 5 Kalendertage eingeführt. Diese Verkürzung der Zahlungsfristen der Krankenkassen wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Es ist derzeit mehr oder weniger klar, dass die Corona-Pandemie dauerhafte Auswirkungen auf die Leistungsseite der Krankenhäuser haben wird. Ein dauerhafter Rückgang bestimmter Krankheiten gilt als wahrscheinlich, die in der Corona-Pandemie deutlich seltener aufgetreten sind als vorher; zum anderen wird auch diskutiert, ob es zu einem Nachholeffekt bei elektiven Leistungen kommen wird, die während der Corona-Pandemie aus Infektionsschutzgründen verschoben werden mussten. Inwieweit diese Szenarien eintreten werden und welche finanziellen Folgen sich hieraus für die Krankenhäuser ergeben, bleibt abzuwarten. Tendenziell ist aber nach heutiger Erkenntnis eher davon auszugehen, dass die beschriebenen Effekte ausbleiben werden. 2.2. Geschäftsverlauf 2.2.1 Umsatz- und Leistungsentwicklung Der für das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien und im Jahr 2023 einheitlich für alle Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen geltende Landesbasisfallwert betrug EUR 3.994,43 (Vorjahr EUR 3.825,28). In der rückblickenden Leistungsbetrachtung des Jahres 2023 konnten im DRG-Bereich 5.478 Case-Mix-Punkte bei 4.965 Fällen erzielt werden, was eine Steigerung von 416 Case- Mix-Punkten und 391 Fällen im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Im Vorjahr konnten im DRG-Bereich 5.062 Case-Mix-Punkte bei 4.574 Fällen erbracht werden. Mit den Leistungszahlen im Jahr 2023 konnte das Leistungsniveau vor Corona übertroffen werden. Im Jahr 2023 sind Pflegebewertungsrelationen in Höhe von 71.278 erzielt worden. In der abteilungsübergreifenden Betrachtung der Leistungsentwicklung des Cellitinnen-Krankenhauses St. Marien ist zu beobachten, dass der durchschnittliche Schweregrad der behandelten Patienten (Case-Mix-Index) im Berichtszeitraum bei einem CMI von 1,103 liegt. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein leicht gesunkener CMI zu verzeichnen (2022: 1,107). Parallel zu den Pflegetagen im DRG-Bereich ist die Zahl der Pflegetage im Bereich der E3.3-Leistungen (tagesgleiche Entgelte) gestiegen. Während im Jahr 2022 klinikübergreifend 7.625 Pflegetage im E.3.3-Bereich erbracht wurden, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 8.190 Pflegetage erhöht. Die Klinik für Geriatrie konnte im Berichtsjahr im DRG-Bereich 2.171 behandelte Fälle verzeichnen (Vorjahr: 1.859). In der Geriatrischen Rehabilitationsklinik wurden im Berichtszeitraum mit 848 Rehabilitanden behandelt und somit 15 mehr als im Vorjahr (Vorjahr: 833). Das Leistungsgeschehen der Geriatrischen Tagesklinik wurde wie bereits im Vorjahr im Stationssetting der Station A2 abgebildet. Die Klinik für Neurologische und Fachübergreifende Frührehabilitation verzeichnete im Berichtsjahr ein steigendes Leistungsniveau, vor allem im Bereich der E3.3-Leistung. Im DRG- Bereich konnten 1.127 Case-Mix-Punkte und damit ein ähnliches Niveau wie im Vorjahr (1.103 Case-Mix-Punkte) erreicht werden. Im Bereich der E3.3-Leistungen zeichnet sich eine Steigerung der Leistungen mit 233 Fällen im Jahr 2023 ab (2022: 205 Fälle). Im Jahr 2023 betrugen die zugehörigen Pflegetage 7.940 Tage (Vorjahr: 6.454 Tage). In der Klinik für Innere Medizin ist für 2023 insbesondere in den Bereichen Pneumologie und Infektiologie eine Leistungssteigerung zu verzeichnen (2.346 Fälle in 2023 im Vergleich zu 2.281 Fällen im Vorjahr). 2.2.2. Investitionen und Finanzierung Insgesamt wurden im Berichtsjahr TEUR 1.781 in Sachanlagen investiert (Vorjahr: TEUR 2.651). Das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien hat pauschale Fördermittel in Höhe von TEUR 813 erhalten sowie TEUR 733 als Mittel der Baupauschale. Weiterhin hat das Cellitinnen- Krankenhaus St. Marien im Jahr 2023 Fördermittel zur Steigerung der Energieeffizienz (TEUR 231) und zum Ausbau der Notstromversorgung (TEUR 349) erhalten und verausgabt. Die restlichen Investitionen wurden mittels Bankdarlehen bzw. aus Eigenmitteln finanziert. Für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten wurden im Berichtszeitraum TEUR 1.981 aufgewendet (Vorjahr: TEUR 1.913). 2.2.3. Personal- und Sozialwesen Die Personalkosten stellten im Berichtsjahr mit einem Anteil von rund 60 % der Gesamtkosten im operativen Bereich den größten Kostenblock dar. Das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien wendet die Richtlinien des Caritasverbandes (AVR) für Arbeitsverträge an. Im Jahr 2023 betrugen die Personalaufwendungen TEUR 34.594 (Vorjahr: TEUR 32.521). Die Steigerungen der Personalkosten sind vor allem in den Dienstarten Ärztlicher Dienst sowie Pflegedienst entstanden. In allen Dienstarten wurde im Juni 2023 eine Inflationsprämie in Höhe von EUR 1.500 pro Mitarbeiter ausgezahlt. Im Jahr 2023 waren insgesamt 443,33 Vollzeitkräfte beschäftigt (Vorjahr: 427,16). Die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien umfassen neben der im Verbund gemeinsam angebotenen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und zur Kauffrau / zum Kaufmann im Gesundheitswesen auch eine Ausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik. Darüber hinaus gibt es vielfältige verbundübergreifende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Zur gezielten Information und Entwicklung aller hausinternen Führungskräfte finden regelmäßige Veranstaltungen statt. Auf Betriebsleitungsebene finden mindestens einmal pro Jahr Strategietagungen statt, um in Bezug zur Unternehmensvision strategische Maßnahmen zu evaluieren, anzupassen und bei Bedarf neue strategische Maßnahmen zu beschließen. 2.2.4. Qualitätsmanagement Für das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien besteht weiterhin die Zertifizierung nach den Richtlinien der DIN ISO 9001:2015. Ergänzend ist die Geriatrie des Krankenhauses weiterhin als AltersTraumaZentrum Köln (ATZK), Verbund Nord-West, von der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) in Kooperation mit den Cellitinnen-Krankenhäusern St. Franziskus, St. Vinzenz und Heilig Geist sowie durch das Qualitätssigel Geriatrie Add-On zertifiziert. Die Geriatrische Rehabilitationsklinik erfüllt die Anforderungen gemäß dem Qualitätssiegel der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Ferner besteht die Zertifizierung des Cellitinnen-Krankenhauses St. Marien als Weaningzentrum nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin sowie die Zertifizierung des Lungenkrebszentrums Köln-Nord in Kooperation mit dem Cellitinnen-Krankenhaus St. Vinzenz nach DKG weiterhin fort. Das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien ist Teil des Onkologischen Zentrums Köln-Nordwest. 2.3. Lage der Gesellschaft 2.3.1. Ertragslage Die operativen Gesamterlöse stiegen 2023 auf insgesamt TEUR 59.234; dies entspricht einer Steigerung von rund 6,6 % im Vergleich zum Vorjahr (Vorjahr: TEUR 55.548). Aus Krankenhausleistungen konnten TEUR 47.419 erlöst werden (Vorjahr: TEUR 44.734). Die Gewinn- und Verlustrechnung weist im Berichtszeitraum ein positives Jahresergebnis in Höhe von TEUR +1.278 aus (Vorjahr: TEUR +145). Dieses Ergebnis ist maßgeblich, neben den außergewöhnlichen und periodenfremden Effekten, durch die Leistungssteigerung im akutmedizinischen und rehabilitativen Bereich beeinflusst. Das Leistungsniveau vor der Corona- Pandemie kann damit erstmals übertroffen werden. Im Bereich der Aufwendungen sind vor allem die Bereiche Lebensmittel und Wirtschaftsbedarf durch Kostensteigerungen gekennzeichnet, die jedoch deutlich geringer als geplant ausfallen. Die Aufwendungen für Energie konnten durch die Preisbremse sogar im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden (TEUR - 83). Weiterhin hat das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien im Jahr 2023 TEUR 1.714 an Entlastungssumme aus dem Energie Hilfsfonds als pauschaler Ausgleich für mittelbar gestiegene Kosten erhalten. Der krankenhausindividuelle Erstattungsbetrag gemäß § 26f Absatz 5 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) betrug TEUR 327. Die Aufwendungen für Schutzmaterial und Covid-Tests konnten durch die Normalisierung der Preise und Rückgang der Covid-Patienten reduziert werden. Rückwirkend zum 15. April 2022 wurde das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien als Spezialversorger im Rahmen der Notfallversorgungsstufen des Bundes ausgewiesen. Mit den Kostenträgern konnte eine endgültige Einigung hinsichtlich des Pflegebudgets 2022 vereinbart werden. Zudem konnte mit den Kostenträgern im Dezember 2023 eine Budgetvereinbarung für das Jahr 2023 erzielt werden, deren Umsetzung zum Mai 2024 angestrebt wird. 2.3.2. Finanzlage Die Liquidität des Cellitinnen-Krankenhauses St. Marien liegt zum Bilanzstichtag bei TEUR 3.642 (Vorjahr: TEUR 4.220) und liegt somit TEUR 578 unter dem Niveau des Vorjahres. Der Liquiditätsverlust ist durch die Tilgung von Darlehen begründet. Der operative Cashflow in 2023 (TEUR 1.005) fällt geringer aus als in 2022 (TEUR 3.388). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR - 1.699 (Vorjahr: TEUR - 2.618) und spiegelt die verausgabten Investitionen, hauptsächlich im Zusammenhang mit den Bauvorhaben, wider. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Berichtsjahr TEUR 115 und ist somit aufgrund der gestiegenen Fördermittel höher als im Vorjahr (TEUR -1.231). Das kurzfristige Kapital hat sich im Jahr 2023 (TEUR 8.578) gegenüber 2022 (TEUR 9.051) verringert. Das Eigenkapital erhöht sich im Berichtsjahr auf TEUR 17.566 (Vorjahr: TEUR 16.288). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind auf TEUR 4.871 gesunken (Vorjahr: TEUR 5.443). Die langfristigen Fremdmittel / Darlehensbestände sind in 2023 auf TEUR 19.082 gesunken (Vorjahr: TEUR 21.207). Im Rahmen der Kreditlinien ist eine finanzielle Leistungsfähigkeit jederzeit gegeben. Die Finanzlage des Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien kann im Berichtsjahr als zufriedenstellend bewertet werden. 2.3.3. Vermögenslage Die Investitionsquote liegt im Berichtsjahr 2023 4,4 % (Vorjahr: 7,1 %). Die Anlagenintensität ist leicht gesunken und liegt zum Bilanzstichtag bei 71,2 % (Vorjahr: 70,9 %). Die Lage der Gesellschaft wird von der Geschäftsführung insgesamt als positiv betrachtet. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1. Prognosebericht Die wirtschaftliche Gesamtsituation erschwert es, Einschätzungen und Annahmen zum mittelfristigen Geschäftsbetrieb des Krankenhauses zu treffen. Die Auswirkungen der Corona- Pandemie nehmen nach unserer Einschätzung spürbar ab und die Leistungen des Cellitinnen- Krankenhauses St. Marien haben derweil den Stand vor der Pandemie übertroffen. Jedoch stagniert die Belegung vieler Kliniken nach wie vor unter dem Niveau vor der Pandemie. Die weltweit angespannte politische Lage und die damit einhergehende Steigerung der Inflationsrate haben weiterhin einen substanziellen Effekt auf den Betrieb des Krankenhauses. Diverse Bereiche des Krankenhauses sind von hohen Kostensteigerungen betroffen. Zusätzlich tragen die anstehenden Tarifsteigerungen und Entgelterhöhungen zu einer finanziellen Belastung des Krankenhausbetriebes bei. Nach unserer Einschätzung werden in den kommenden Jahren weitere Herausforderungen aus dem dynamischen gesundheitspolitischen Umfeld der Krankenhäuser und insbesondere durch die Unklarheiten der bundesweit geplanten Krankenhausreform resultieren. Durch die geplante Einführung der Leistungsgruppen zur Definition des Versorgungsauftrags und mit dem Ziel der Konzentration von Leistungsangeboten entsteht ein deutlicher Anreiz für Kooperationen zwischen Krankenhäusern. Die Ausrichtung der Krankenhausstruktur am Versorgungsbedarf und Leistungsangebot der Region wird somit eine wesentliche Rolle spielen. Entsprechend orientieren sich die Strategie und das Leistungsportfolio des Cellitinnen-Krankenhauses St. Marien an den derzeitigen Entwicklungen der Gesundheitspolitik. Das spezialisierte Leistungsportfolio konzentriert sich weiterhin auf den Fachbereich der Inneren Medizin mit den Schwerpunkten der Pneumologie, Rheumatologie, Infektiologie und Schlaf- und Beatmungsmedizin, auf die Neurologische und Fachübergreifende Frührehabilitation und auf das umfassende Spektrum der Geriatrie mit allen Versorgungsmöglichkeiten. Dabei soll die Positionierung als Akut- und Fachkrankenhaus im Zentrum Kölns weiterhin gefördert werden. Die Kombination aus ambulanten und stationären Leistungen, in Verbindung mit der umfangreichen Expertise in der Akut- und Rehabilitationsmedizin soll auch künftig zu einem systemrelevanten Leistungsangebot in der Region Kölns beitragen. Die gesellschaftliche und demographische Entwicklung mit einer Zunahme betagter Menschen wird dabei maßgeblich für die Leistungsentwicklung in allen Bereichen des Cellitinnen-Krankenhauses St. Marien sein. Die Kooperation mit den Cellitinnen-Krankenhäusern St. Vinzenz, St. Franziskus und Heilig Geist im Verbund der HDC ermöglicht eine gezielte Patientensteuerung und bedarfsgerechte Leistungserbringung. Etwa werden im zertifizierten ATZK geriatrische Patienten auf Grundlage eines abgestimmten Behandlungskonzepts von den Kooperationspartnern des Zentrums behandelt. Für das Jahr 2024 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von TEUR -350 geplant. Diese Ergebnisplanung ist maßgeblich durch die nicht refinanzierten Tarifsteigerungen in allen Berufsgruppen gekennzeichnet. Darüber hinaus sind keine Unterstützungsleistungen des Bundes für Energiekostensteigerungen und inflationsbedingte Kostensteigerungen berücksichtigt. Weiterhin ist ein Erreichen dieses Jahresergebnisses abhängig von den Auswirkungen der politischen sowie wirtschaftlichen Entwicklung auf die Belegungssituation und das Leistungsgeschehen. Durch den Zusammenschluss der Stiftung der Cellitinnen e.V. und der Stiftung zur hl. Maria unter dem Namen der Stiftung der Cellitinnen, ist der Verbund um viele Einrichtungen gewachsen. Mit rund 13.800 Mitarbeitenden und 86 Einrichtungen unter einem Dach bietet der Verbund ein breites Spektrum an Gesundheitsleistungen und Karrierechancen an. Der Zusammenschluss erleichtert den Transfer von Wissen und die Setzung von Schwerpunkten und zielt somit darauf ab die Zukunftsfähigkeit der Einrichtungen zu sichern. Im vergangenen Jahr haben bereits diverse gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen stattgefunden. So wurde im Rahmen des neuen Corporate-Designs ein neues Markenzeichen für den gemeinsamen Verbund eingeführt. Der neue Verbund zielt insbesondere darauf ab, die Werke der beiden Cellitinnen-Ordensgemeinschaften zu erhalten und zu fördern, zukunftsfeste Strukturen zu schaffen und eine gezielte Abstimmung von Leistungsangeboten zu ermöglichen. 3.2. Risikobericht Im vergangenen Jahr konnte eine bessere Leistung erzielt werden, als im Wirtschaftsplan antizipiert. Das daraus resultierende positive Jahresergebnis wurde weiterhin durch Einsparungen im Aufwandsbereich erzielt. Dennoch sind die weiteren Folgen der weltwirtschaftlichen Situation und die damit einhergehenden Preissteigerungen ein maßgeblicher Einflussfaktor für die kommenden Jahre. Weiterhin stellt der Fachkräftemangel ein zentrales Problem in der Gesundheitsbranche dar. Dabei sorgt nicht nur der Mangel an Fachkräften, sondern auch die Abwanderung dieser für eine schwierige Situation in den Kliniken. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, setzt das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien auf die gezielte Ausbildung von Fachkräften. Zudem bietet die Klinik diverse Corporate Benefits und ein attraktives innerbetriebliches Fortbildungsangebot für die Mitarbeitenden an. Das Angebot umfasst unter anderem Maßnahmen zur Stressbewältigung und Förderung der Resilienz, die insbesondere vor dem Hintergrund eines steigenden Bewusstseins für die Work-Life-Balance an Bedeutung gewinnen. Zudem werden internationale Fachkräfte angeworben, um dem hiesigen Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die steigenden Personalkosten und Tariferhöhungen stellen die Kliniken vor weitere Herausforderungen. Aufgrund der unvollständigen Refinanzierung durch die Kostenträger sind weitere Maßnahmen erforderlich, um Prozesse und Leistungen effektiver zu gestalten und die Kosten zu senken. Angesichts der zukünftigen Krankenhausreform ist die wirtschaftliche Situation der Kliniken grundsätzlich noch ungewiss. Von Seiten des Bundesministeriums ist eine umfangreiche Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft geplant. Bisher ist diese in ihrer Ausgestaltung allerdings noch offen. Die Abhängigkeit der Krankenhäuser von den rechtlichen bzw. gesetzlichen Rahmenbedingungen kann somit, als grundsätzliches Risiko betrachtet werden. Eine vorausschauende Planung und die stetige Anpassung der Strukturen an die jeweiligen Vorgaben sind somit unerlässlich. Die Umsetzung der stetig steigenden bürokratischen Anforderungen und externen Vorgaben des Gesetzgebers bzw. des Gemeinsamen Bundesausschusses stellt vor dem Hintergrund der hierfür vorzuhaltenden Ressourcen und der mit der Nichteinhaltung verbundenen Restriktionen unverändert eine große Herausforderung dar, die es zu bewältigen gilt. Die Personalsteuerung in der Pflege hat mit der Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen- Verordnung (PpUGV) an Komplexität zugenommen. Auch im Berichtsjahr 2023 wurde die PpUGV in allen Fachabteilungen des Cellitinnen-Krankenhauses St. Marien eingehalten. Die Belegungsschwankungen machen eine kurzfristige und dynamische Personalsteuerung unumgänglich. Neben der Sicherstellung der Versorgung und Berücksichtigung der Mitarbeiterzufriedenheit, muss zudem eine bestmögliche Auslastung der Ressourcen gelingen. Die im Februar des Jahres 2023 stattgefundene Budgetverhandlung führte zu einer Einigung mit den Kostenträgern über das Pflegebudget des Jahres 2022. Ziel des Hauses war und ist es, eine ausreichende Refinanzierung der Pflegepersonalkosten über das intermittierende Abschlagsystem zu erhalten. Die "Richtlinie zur datengeschützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) umfasst alle vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definierten Qualitätssicherungsverfahren, die der Bewertung der Versorgungsqualität von Krankenhäusern dienen. Das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien nimmt in den gesetzlich geforderten Bereichen an externen Qualitätssicherungsverfahren teil. Die Qualitätsindikatoren werden als Grundlage der Krankenhausplanung der Länder hinzugezogen. Qualitätszuschläge und -abschläge für außerordentlich gute bzw. unzureichende Qualität geben Krankenhäusern finanzielle Anreize zur Erhaltung und Verbesserung der Versorgungsqualität. Singuläre bestandsgefährdende Risiken sind für die folgenden 12 Monate nicht zu erkennen. Die Geschäftsführung geht von einer Fortführung des Unternehmens (Going-Concern-Prinzip) aus. 3.3. Chancenbericht Mit seinem hochqualifizierten Behandlungsangebot in den Bereichen der Geriatrie, Frührehabilitation, Pneumologie inkl. Weaning und der internistischen Rheumatologie stellt das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien nach unserer Einschätzung einen festen Bestandteil im Kölner Versorgungsgebiet dar. Im Bereich der Neurologischen Frührehabilitation wurde die Frührehabilitation gegen Langzeitfolgen von COVID-19 etabliert. Die Patientenzahlen deuten weiterhin auf einen stabilen und sicheren Leistungsbereich im Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien hin. Fest etablierte Strukturen für Zu- und Einweisungen sowie gemeinsame Versorgungskonzepte mit den Verbundkrankenhäusern stellen die Basis für die Weiterentwicklung der Schwerpunkte des Krankenhauses dar. Durch die Fusion der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria mit der Stiftung der Cellitinnen e.V. entstehen für das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien weitere positive Synergieeffekte und Wachstumspotentiale. Die Positionierung des Cellitinnen-Krankenhauses St. Marien wurde insbesondere auch im Hinblick auf die potenziellen Veränderungen basierend auf dem neuen Landeskrankenhausplan für NRW beleuchtet. Vor dem Hintergrund der aktuellen demographischen Entwicklungen bieten insbesondere die geriatrischen und frührehabilitativen Leistungsbereiche Entwicklungsmöglichkeiten, welche die Klinik weiter erschließen kann. Im Rahmen der Digitalisierung setzt das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien seit 2015 auf eine erfolgreich im Verbund entwickelte Mehrjahresplanung zur Digitalisierung der medizinischen, pflegerischen und administrativen Prozesse. Dadurch können Krankenhausprozesse und -abläufe effektiver und zukunftsgerechter gestaltet werden. Entsprechend konnte bereits ein hoher Grad der Integration und Standardisierung der digitalen Prozesse in der Klinik erreicht werden. Die Umsetzung von ausstehenden Digitalisierungsvorhaben wir zudem durch die Förderung im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) weiter vorangetrieben. Neben dem grundsätzlichen Ziel der Digitalisierung strebt das KHZG insbesondere eine Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens und eine damit verbundene Verbesserung der Patientenversorgung an. Durch die voranschreitenden Digitalisierungsprozesse ist mit einer Stärkung der Arbeitgeberattraktivität des Cellitinnen-Krankenhauses St. Marien zu rechnen. Im Rahmen der Krankenhausplanung wurde mit den Krankenhausträgern Einigkeit über die im Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien vorzuhaltenden Leistungsgruppen erzielt. Insofern kann dadurch ein leistungsfähiges und wirtschaftlich tragbares Versorgungsangebot für die kommenden Jahre gewährleistet werden. Zudem nimmt das Cellitinnen-Krankenhaus St. Marien künftig als Spezialversorger an der strukturierten Notfallversorgung teil. Durch eine konsequente und zielgerichtete Positionierung des Managements und die Steuerung von Geschäftsprozessen kann auch künftig die Wettbewerbsfähigkeit des Cellitinnen- Krankenhauses St. Marien gewährleistet werden. Insgesamt lässt sich die Situation insbesondere durch die oben beschriebene strategische Ausrichtung, die Synergieeffekte innerhalb der HDC und die politischen und demographischen Entwicklungen als positiv bewerten.
Köln, den 22. April 2024 gez. Dr. Guido Lerzynski, Geschäftsführer Ergebnisverwendungsbeschlussfür die St. Marien-Hospital GmbH, KölnFeststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 03. Juli 20213 festgestellt. Gesellschafterbeschluss vom 03. Juli 2022
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die St. Marien-Hospital GmbH, Köln PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der St. Marien-Hospital GmbH, Köln, der zugleich Jahresabschluss des Krankenhauses St. Marien-Hospital, Köln, ist, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St. Marien-Hospital GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter der St. Marien-Hospital GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 27. Juni 2024 Solidaris
Revisions-GmbH
Stefan Szük, Wirtschaftsprüfer Marcus Gail, Wirtschaftsprüfer |
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