AGOR GmbH
Hörsel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
28.2.2022 EUR |
28.2.2021 EUR |
| A. Anlagevermögen |
7.529.231,22 |
8.561.447,67 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.243,00 |
10.015,00 |
| II. Sachanlagen |
7.522.988,22 |
8.551.432,67 |
| B. Umlaufvermögen |
10.317.323,49 |
8.478.439,21 |
| I. Vorräte |
607.392,85 |
660.653,48 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
8.303.304,97 |
7.670.744,72 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
1.406.625,67 |
147.041,01 |
| Aktiva |
17.846.554,71
|
17.039.886,88 |
Passiva
|
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28.2.2022 EUR |
28.2.2021 EUR |
| A. Eigenkapital |
12.387.588,21 |
11.856.598,36 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
224.900,00 |
224.900,00 |
| II. Gewinnvortrag |
11.631.698,36 |
11.165.365,14 |
| III. Jahresüberschuss |
530.989,85 |
466.333,22 |
| B. Rückstellungen |
2.078.907,96 |
912.754,07 |
| C. Verbindlichkeiten |
2.705.201,95 |
3.513.832,82 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.705.201,95 |
3.513.832,82 |
| D. Passive latente Steuern |
674.856,59 |
756.701,63 |
| Summe Passiva |
17.846.554,71 |
17.039.886,88 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die AGOR GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
nach § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Gesellschaft hat ihren eingetragenen Sitz in der Annenwiese
1, 99880 Hörselgau und ist im Handelsregister Jena unter der Nummer HRB 502050 eingetragen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde unter Beachtung der in §§ 252 ff.
HGB vorgeschriebenen allgemeinen Bewertungsgrundsätze und den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze
des § 265 HGB werden eingehalten. Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie
der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) werden eingehalten. Gliederung der Bilanz
erfolgt gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen
für die Aufstellung des Jahresabschlusses nach §§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB
wurde insoweit Gebrauch gemacht
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsfragen Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig nach der linearen Methode über
die nach betriebsindividuellen und Branchenerfahrungswerten geschätzten Nutzungsdauern
abgeschrieben oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Im Allgemeinen
liegen die Nutzungsdauern zwischen 3 und 5 Jahren. Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst
geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände gemäß §248 Abs. 2 HGB wird kein Gebrauch
gemacht. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die Nutzungsdauern orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Richtwerten.
Anpassungen werden vorgenommen, soweit die betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern
abweichen. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegt bei Gebäuden in der Regel
eine Nutzungsdauer von bis zu 40 Jahren zugrunde. Bei anderen Anlagen und bei der
Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen die Nutzungsdauern überwiegend zwischen
drei und 10 Jahren. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände
bis EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei Sach- und Finanzanlagen bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten
erfolgt zu Durchschnittspreisen. Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
erfolgen in Abhängigkeit von Lagerdauer, verminderter Marktgängigkeit, Gewichtung
der Abgangsmengen sowie auf Grund gesunkener Wiederbeschaffungskosten und gesunkener
Verkaufspreise. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten, die durch die
Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten und Abschreibungen sowie
produktionsbezogene Verwaltungskosten. Zuvor erfasste Wertminderungen werden bei Wegfall
der Wertminderungsgründe zurückgenommen. Eine Zuschreibung erfolgt bis maximal zur
Höhe der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Dem allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird basierend
auf Erfahrungswerten durch eine pauschalierte Einzelwertberichtigungen in Höhe von
1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zum Nominalwert bilanziert. Rückstellungen werden jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr werden grundsätzlich gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Sonstige Angaben 3.1 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt: Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 20,4
(Vorjahr: 28) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Felix Markus Loose vertreten. Gemäß § 286 Abs. 4. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder der
Geschäftsführung verzichtet. 3.2 Ergebnisverwendungsvorschlag: Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
Hörselgau, den 09.10.2025 AGOR GmbH gez. Felix Markus Loose
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2025 festgestellt.
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