SoftKomm GmbHLiquidiert

Hopfenstraße 55, 47441 Moers, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 5895
Eingetragen
21.6.2000
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Software-Entwicklung und -Umstellung auf der Basis ingenieurmäßiger Arbeit, die Beratung von Unternehmen bei der Anschaffung von Soft- und Hardware, die technische und fachliche Unterstützung beim Einsatz oder bei der Umstellung von EDV-Produkten einschließlich Schulung, Organisations- und Unternehmensberatung sowie die Kommunikationsberatung für Sprechberufler und Dienstleister. Trägerfunktionen der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit werden partner- und umweltbezogen trainiert.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

SoftKomm GmbH

Moers

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.217,70
B. Anlagevermögen 15.539,00 197.960,50
I. Sachanlagen 15.539,00 20.954,50
II. Finanzanlagen 0,00 177.006,00
C. Umlaufvermögen 64.392,84 65.629,34
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.359,61 63.611,79
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 79,90
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 33,23 2.017,55
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 85.718,29 84.191,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 165.650,13 359.999,34

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.217,70 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.782,30 25.000,00
II. Verlustvortrag 98.500,59 109.191,80
davon Verlustvortrag 10.691,21 -13.289,41
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 85.718,29 84.191,80
B. Rückstellungen 131.622,07 289.390,00
C. Verbindlichkeiten 34.028,06 70.609,34
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 34.028,06 609,34
Bilanzsumme, Summe Passiva 165.650,13 359.999,34

Anhang



I. All­ge­mei­ne An­ga­ben zum Jah­res­ab­schluss, zu Bi­lan­zie­rungs- und Be­wertungs­met­ho­den.                        

Die Ge­sell­schaft er­stellt als kleine Gesellschaft ihren Jahresabschluss nach den Vor­schrif­ten des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die Ge­winn- und Ver­lust­rech­nung wird nach dem Ge­samt­ko­sten­ver­fah­ren gem. § 275 Abs. 2 HGB er­stellt. Soweit sich bei der erstmaligen Anwendung der durch die Artikel 1 bis 11 des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geänderten Vorschriften die bisherige Form der Darstellung oder die bisher angewandten Bewertungsmethoden geändert haben, sind § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach den geänderten Vorschriften nicht angewandt worden. Außerdem sind die Vorjahreszahlen bei erstmaliger Anwendung nicht angepasst worden.


II. Er­läu­te­run­gen zur Bi­lanz

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Alterversorgungsverpflichtungen

Die Ermittlung der Rückstellung von Alterversorgungsverpflichtungen erfolgt gemäß § 253 HGB. Hierbei kommen die nachfolgend beschrieben Bewertungsansätze zur Anwendung.

Die Berechnungssystematik folgt den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Rechnungsgrundlage für die versicherungsmathematischen Barwerte sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Auswahl des Bestandes und der Ausscheideordnung ergibt sich aus der Art der zugesagten Leistungen und dem Status der versorgungsberechtigten Person. Bezüglich der Anwartschaften auf Hinterbliebenenleistungen wurde die individuelle Methode unter Berücksichtigung von Geburtsdatum und Geschlecht der versorgungsberechtigten Person angewandt.
Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz für eine Versorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Er beträgt zum 31.12.2010 5,15%. Gemäß der Vereinfachungsregelung darf dieser Rechnungszins pauschal verwendet werden.

Trendannahmen für eine Anpassung der zugesagten Leistungen bis zum Leistungsbeginn wurden nicht vorgegeben. Für laufende Renten wird keine Dynamik (Rententrend) berücksichtigt, weil weder eine vertraglich garantierte Anpassung in der Zusage existiert, noch arbeitsrechtliche oder in der Zusage vereinbarte Überprüfungspflichten zur Werterhaltung der Betriebsrente zu beachten sind.

Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 1 HGB wird nach der "projected unit credit method" berechnet. Die Berechnung des Erfüllungsbetrags erfolgt unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Pensionsalters. Der Finanzierungsbeginn wurde wie bei der der Berechnung der Steuersollrückstellung auf den steuerwirksamen Diensteintrittstermin festgelegt.

Vermögensgegenstände, die Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 HGB darstellen, sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB und Tz. 4.6 der IDW‑Stellungnahme zur Rechnungslegung "Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" nach dem Stand vom  9.9.2010 ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Anforderungen an Deckungsvermögen erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts ist die Bewertungshierarchie des § 255 Abs. 4 HGB zu beachten. Lässt sich der beizulegende Zeitwert nicht anhand eines auf einem aktiven Markt zustande gekommenen Preises ermitteln, sind gemäß § 255 Abs. 4 Satz 2 HGB allgemein anerkannte Bewertungsmodelle (z.B. Vergleichs- oder Kapitalwertverfahren, Optionspreismodelle) anzuwenden.

Kann auch mithilfe anerkannter Bewertungsmodelle ein beizulegender Zeitwert für Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens mangels dem Bilanzierenden vorliegender Daten nicht oder nicht mehr verlässlich bestimmt werden, so sind deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des sog. strengen Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB fortzuführen (§ 255 Abs. 4 Satz 3 HGB). Diese Situation kann sich bei zum Deckungsvermögen gehörenden Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen ergeben. Die unter Beachtung des Niederstwertprinzips fortgeführten Anschaffungskosten und damit der beizulegende Zeitwert i.S.d. § 255 Abs. 4 Satz 4 HGB entsprechen hier dem sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsvertrags zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. unwiderruflich zugeteilte Überschussbeteiligung). Dieser Wert stimmt auch mit dem steuerlichen Aktivwert überein.
 
Von der Möglichkeit der ratierlichen Ansammlung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB bis zum Jahre 2024 wurde Gebrauch gemacht. Die in der Bilanz nicht ausgewiesenen Anwartschaften aus Pensionen  gem. Art. 67 Abs. 2 EGHGB betragen zum Bilanzstichtag 30.128,93 €.

Die Anschaffungskosten und der gem. Tz. 4.6 der IDW‑Stellungnahme zur Rechnungslegung "Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" nach dem Stand vom  9.9.2010 deckungsgleiche beizulegende Zeitwert der nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu verrechnenden Vermögensgegenstände beträgt am Bilanzstichtag 186.305 €.

Der Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Schulden beträgt am Bilanzstichtag 342.926 €.

Die verrechneten Aufwendungen betragen am Bilanzstichtag 26.385 €, die verrechneten Erträge betragen am Bilanzstichtag 9.299 €.

Weil die Anschaffungskosten und damit der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 HGB gleich hoch sind, ergibt sich keine Ausschüttungssperre für das Planvermögen gem. § 268 Abs. 8 HGB.

Es ergibt sich eine formelle Überschuldung (nicht gedeckter Kapitalfehlbetrag) von € 73.500,59. Im Falle einer Insolvenz würde die bestehende Pensionsverpflichtung per 31.12.10 in Höhe von € 126.492,07 ganz oder teilweise nicht durch die Gesellschaft erfüllt werden, so dass die Überschuldung beseitigt ist. Eine Absicherung durch den Pensionssicherungsverein aG ist nicht gegeben.

Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss am 11.06.2011 genehmigt.

Son­sti­ge An­ga­ben

Ge­schäfts­füh­rer der Ge­sell­schaft sind Frau Barbara Katzmann und Herr Bernd Jürgen Katzmann.

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 641,10 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 50.079,90 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 50.079,90 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2011 festgestellt.

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