SoftKomm
GmbH
Moers
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.217,70 |
| B.
Anlagevermögen |
15.539,00 |
197.960,50 |
| I.
Sachanlagen |
15.539,00 |
20.954,50 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
177.006,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
64.392,84 |
65.629,34 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.359,61 |
63.611,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
79,90 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33,23 |
2.017,55 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
85.718,29 |
84.191,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
165.650,13 |
359.999,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.217,70 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,30 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
98.500,59 |
109.191,80 |
| davon
Verlustvortrag |
10.691,21 |
-13.289,41 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
85.718,29 |
84.191,80 |
| B.
Rückstellungen |
131.622,07 |
289.390,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34.028,06 |
70.609,34 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
34.028,06 |
609,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
165.650,13 |
359.999,34 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden.
Die Gesellschaft erstellt als kleine
Gesellschaft ihren Jahresabschluss nach den
Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach
dem Gesamtkostenverfahren
gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Soweit sich bei
der erstmaligen Anwendung der durch die Artikel 1 bis 11
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geänderten
Vorschriften die bisherige Form der Darstellung oder die
bisher angewandten Bewertungsmethoden geändert haben,
sind § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284
Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB bei der
erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach den
geänderten Vorschriften nicht angewandt worden.
Außerdem sind die Vorjahreszahlen bei erstmaliger
Anwendung nicht angepasst worden.
II. Erläuterungen zur
Bilanz
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von € 410,00 wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Alterversorgungsverpflichtungen
Die Ermittlung der Rückstellung von
Alterversorgungsverpflichtungen erfolgt gemäß
§ 253 HGB. Hierbei kommen die nachfolgend beschrieben
Bewertungsansätze zur Anwendung.
Die Berechnungssystematik folgt den anerkannten
Regeln der Versicherungsmathematik. Rechnungsgrundlage
für die versicherungsmathematischen Barwerte sind die
Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Auswahl
des Bestandes und der Ausscheideordnung ergibt sich aus der
Art der zugesagten Leistungen und dem Status der
versorgungsberechtigten Person. Bezüglich der
Anwartschaften auf Hinterbliebenenleistungen wurde die
individuelle Methode unter Berücksichtigung von
Geburtsdatum und Geschlecht der versorgungsberechtigten
Person angewandt.
Als Rechnungszins wird der von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz für
eine Versorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von
15 Jahren verwendet. Er beträgt zum 31.12.2010 5,15%.
Gemäß der Vereinfachungsregelung darf dieser
Rechnungszins pauschal verwendet werden.
Trendannahmen für eine Anpassung der zugesagten
Leistungen bis zum Leistungsbeginn wurden nicht vorgegeben.
Für laufende Renten wird keine Dynamik (Rententrend)
berücksichtigt, weil weder eine vertraglich
garantierte Anpassung in der Zusage existiert, noch
arbeitsrechtliche oder in der Zusage vereinbarte
Überprüfungspflichten zur Werterhaltung der
Betriebsrente zu beachten sind.
Der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag i.S.d. §
253 Abs. 1 HGB wird nach der "projected unit credit method"
berechnet. Die Berechnung des Erfüllungsbetrags
erfolgt unter Berücksichtigung des vertraglich
vereinbarten Pensionsalters. Der Finanzierungsbeginn wurde
wie bei der der Berechnung der Steuersollrückstellung
auf den steuerwirksamen Diensteintrittstermin festgelegt.
Vermögensgegenstände, die
Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2
Halbsatz 1 HGB darstellen, sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 4 HGB und Tz. 4.6 der IDW‑Stellungnahme
zur Rechnungslegung "Handelsrechtliche Bilanzierung von
Altersversorgungsverpflichtungen" nach dem Stand vom
9.9.2010 ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der
Anforderungen an Deckungsvermögen erfolgswirksam mit
dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Bei der Bestimmung
des beizulegenden Zeitwerts ist die Bewertungshierarchie
des § 255 Abs. 4 HGB zu beachten. Lässt sich der
beizulegende Zeitwert nicht anhand eines auf einem aktiven
Markt zustande gekommenen Preises ermitteln, sind
gemäß § 255 Abs. 4 Satz 2 HGB allgemein
anerkannte Bewertungsmodelle (z.B. Vergleichs- oder
Kapitalwertverfahren, Optionspreismodelle) anzuwenden.
Kann auch mithilfe anerkannter Bewertungsmodelle ein
beizulegender Zeitwert für
Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens
mangels dem Bilanzierenden vorliegender Daten nicht oder
nicht mehr verlässlich bestimmt werden, so sind deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des
sog. strengen Niederstwertprinzips gemäß §
253 Abs. 4 HGB fortzuführen (§ 255 Abs. 4 Satz 3
HGB). Diese Situation kann sich bei zum
Deckungsvermögen gehörenden Ansprüchen aus
Lebensversicherungsverträgen ergeben. Die unter
Beachtung des Niederstwertprinzips fortgeführten
Anschaffungskosten und damit der beizulegende Zeitwert
i.S.d. § 255 Abs. 4 Satz 4 HGB entsprechen hier
dem sog. geschäftsplanmäßigen
Deckungskapital des Versicherungsvertrags zzgl. eines etwa
vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen
(sog. unwiderruflich zugeteilte
Überschussbeteiligung). Dieser Wert stimmt auch mit
dem steuerlichen Aktivwert überein.
Von der Möglichkeit der ratierlichen Ansammlung
des Art. 67 Abs. 1 EGHGB bis zum Jahre 2024 wurde Gebrauch
gemacht. Die in der Bilanz nicht ausgewiesenen
Anwartschaften aus Pensionen gem. Art. 67 Abs. 2
EGHGB betragen zum Bilanzstichtag 30.128,93 €.
Die Anschaffungskosten und der gem. Tz. 4.6 der
IDW‑Stellungnahme zur Rechnungslegung
"Handelsrechtliche Bilanzierung von
Altersversorgungsverpflichtungen" nach dem Stand vom
9.9.2010 deckungsgleiche beizulegende Zeitwert der nach
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu verrechnenden
Vermögensgegenstände beträgt am
Bilanzstichtag 186.305 €.
Der Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden
Schulden beträgt am Bilanzstichtag 342.926 €.
Die verrechneten Aufwendungen betragen am
Bilanzstichtag 26.385 €, die verrechneten Erträge
betragen am Bilanzstichtag 9.299 €.
Weil die Anschaffungskosten und damit der
beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens i.S.d.
§ 246 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 HGB gleich hoch sind,
ergibt sich keine Ausschüttungssperre für das
Planvermögen gem. § 268 Abs. 8 HGB.
Es ergibt sich eine formelle Überschuldung
(nicht gedeckter Kapitalfehlbetrag) von € 73.500,59.
Im Falle einer Insolvenz würde die bestehende
Pensionsverpflichtung per 31.12.10 in Höhe von €
126.492,07 ganz oder teilweise nicht durch die Gesellschaft
erfüllt werden, so dass die Überschuldung
beseitigt ist. Eine Absicherung durch den
Pensionssicherungsverein aG ist nicht gegeben.
Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss
am 11.06.2011 genehmigt.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer der
Gesellschaft sind Frau Barbara Katzmann und Herr
Bernd Jürgen Katzmann.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 641,10 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 50.079,90
EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 50.079,90
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2011 festgestellt.
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