Elektro-Technik Jung GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 11080
Eingetragen
10.1.1990
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialElektroinstallationHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
der Bau und die Montage von elektrotechnischen Anlagen aller Art

Historie

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Management

NameRolle
Gunter Jung
seit 10.12.2007
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro-Technik Jung GmbH i. L.

Worms

Jahresabschluss zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 3.865,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 1.100,00
II. Sachanlagen 0,00 2.765,00
B. Umlaufvermögen 13.907,36 33.795,71
I. Vorräte 0,00 8.121,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.442,83 13.687,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.464,53 11.986,78
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 15.195,21 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 29.102,57 37.660,71

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 0,00 13.597,92
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 11.966,67 5.519,70
III. Jahresfehlbetrag 28.793,13 6.446,97
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 15.195,21 0,00
B. Rückstellungen 4.780,00 6.970,00
C. Verbindlichkeiten 24.322,57 17.092,79
Bilanzsumme, Summe Passiva 29.102,57 37.660,71

Anhang für das Geschäftsjahr 2007

Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die Wertansätze in der Bilanz der Jung Elektrotechnik GmbH i. L. zum 31.12.2006 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.


Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:


Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.


Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.



Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Anlagevermögen


Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.


Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Gewährleistungsansprüche sowie übrige Rückstellungen.



Verbindlichkeiten


Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.



Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.



Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.



Sonstige Angaben


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei


Herrn Gunter Jung


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.




Worms, den 7. Januar 2009




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