Fliesenleger Engel GmbH
Oststeinbek
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Anhang
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht gem. § 264 Abs. 1a
HGB
Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurde die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.
Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen
des § 326 HGB Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gewinn-und Verlustrechnung wird auf der Basis des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer
Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber
dem Vorjahr (§ 265 Abs. 2 HGB). Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis
ordnungsgemäß entwickelt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften.
Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert (§ 265 Abs.
1 Satz 2 HGB).
Die Wertansätze der Eröffnungsöffnungsbilanz der Geschäftsjahres stimmen mit denen
der Schlussbilanz des vorangegangenen Jahres überein.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung
des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögegensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 2 HGB) beachtet.
Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt
diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses
erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen
Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind,
wird auf sie im Anhang verwiesen.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 250,00 € bis 800,00
€ wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis
am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar
war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung
erfolgte durch die Auftraggeberin und wurde ungeprüft übernommen. Fremdkapitalzinsen
wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Unfertige und fertige Leistungen wurden zu Herstellungskosten einschließlich der Material-
und Fertigungsgemeinkosten bewertet und aktiviert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet und zum Nennbetrag angesetzt. Bei der Bewertung dieser
Posten wurden individuelle Einzelrisiken durch Wertabschläge (Einzelwertberichtigungen)
und das allgemeine Kreditrisiko durch angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs
am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 12.910,44 € (Vorjahr: 13.845,44 €). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 12.227,88 € (Vorjahr: 9.650,93 €).
Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz (Bilanzvermerke) Angabe zu Restlaufzeitvermerken § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB - Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt:
0,00 € (Vorjahr 0,00 €) § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB- Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
beträgt: 371.872,73 € (Vorjahr: 222.026,06 €). § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB - Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
beträgt: 101.665,37 € (Vorjahr: 96.912,73 €). § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB - Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen: 119.836,77 € (Vorjahr: 33.000,00 €).
Angaben zu § 285 Nr. 1b HGB (Sicherung der Verbindlichkeiten durch Pfandrechte u.
ä. Rechte) Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte besichert sind, beträgt 210.054,16 € (Vorjahr: 149.168,20 €).
Angaben zu §§ 251, 268 Abs. 7 HGB (Haftungsverhältnisse) Liegen nicht vor. Es sind keine Angaben zu machen.
Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. Es gelten
die branchen- üblichen Gewährleistungen gemäß VOB.
Angaben zu § 285 Nr. 7 HGB Die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2024 beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 18 (Vorjahr: 17).
Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer gem. § 264 Abs. 1 HGB i.V.m. §
285 Nr. 9c HGB
Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer (zugleich auch Gesellschafter) vergebenen Krediten wird berichtet:
Gewährte Kredite bzw. Vorschüsse im Geschäftsjahr: 0,00 € Tilgungen im Geschäftsjahr: 935,00 € Zinssatz: 0,00% Forderungen zum Geschäftsjahresende: 12.910,44 € (Vorjahr: 13.845,44 €)
sonstige Berichtsbestandteile
Oststeinbek, 16. Dezember 2025 gez. Geschäftsführer Matthias Engel Patrick Engel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.01.2026 festgestellt.
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