Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 17292 HL
Eingetragen
20.11.2017
Branche
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, TapezierereiHerstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Holzwaren a. n. g., sowie Flecht- und Korbwaren
Gegenstand
Fliesen,- Platten,- Mosaik und Bodenbelagsverlegungen sowie der Handel mit damit verbundenen Werkstoffen und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Engel
seit 20.11.2017
Geschäftsführer
Patrick Engel
seit 20.11.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Patrick Engel
Wiesenweg 12, 22113 Oststeinbek
12.500 €
50.00%
Matthias Engel
Dorfstraße 14, 23911 Ziethen
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fliesenleger Engel GmbH

Oststeinbek

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz

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Aktiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 134.134,00 127.058,00
I. Sachanlagen 134.134,00 127.058,00
B. Umlaufvermögen 603.280,76 455.405,85
I. Vorräte 131.122,24 60.611,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 472.158,52 394.794,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.779,66 10.870,60
Aktiva 750.194,42 593.334,45
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Passiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 244.526,32 211.739,22
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 219.526,32 186.739,22
davon Gewinnvortrag 186.739,22 73.266,91
B. Rückstellungen 32.130,00 62.656,44
C. Verbindlichkeiten 473.538,10 318.938,79
Passiva 750.194,42 593.334,45

Anhang



Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht gem. § 264 Abs. 1a HGB

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Firmenname laut Registergericht:
Fliesenleger Engel GmbH
Firmensitz laut Registergericht:
Oststeinbek
Registereintrag:
Handelsregister
Registergericht:
Lübeck
Register-Nr.:
17292



Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu die­sen Vor­schrif­ten wur­de die Re­ge­lun­gen des GmbH-Ge­set­zes beach­tet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.

Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen des § 326 HGB Gebrauch gemacht.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gewinn-und Verlustrechnung wird auf der Basis des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr (§ 265 Abs. 2 HGB). Das An­la­ge­ver­mö­gen ist in ei­nem Be­stands­nach­weis ord­nungs­ge­mäß ent­wi­ckelt.

Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Die Wertansätze der Eröffnungsöffnungsbilanz der Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Jahres überein.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Auf­wendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktiv­seite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grund­stückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungspo­sten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu die­nen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögegensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bi­lanziert.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) beachtet.

Die Gesellschaft nimmt steu­erli­che Be­wer­tungs­wahl­rech­te wahr und über­nimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vor­her­ge­henden Jahres­ab­schluss an­gewand­ten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses er­kennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. So­weit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwie­sen.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnut­zung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaf­fungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschrei­bun­gen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaf­fungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensge­gen­stände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenom­men.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 250,00 € bis 800,00 € wur­den im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein ent­spre­chender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abge­schrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizu­legenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch die Auftraggeberin und wurde ungeprüft übernommen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Unfertige und fertige Leistungen wurden zu Herstellungskosten einschließlich der Material- und Fertigungsgemeinkosten bewertet und aktiviert.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und zum Nennbetrag angesetzt. Bei der Bewertung dieser Posten wurden individuelle Einzelrisiken durch Wertabschläge (Einzelwertberichtigungen) und das allgemeine Kreditrisiko durch angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bi­lanz­stichtag bewertet. So­weit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Ver­bindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 12.910,44 € (Vorjahr: 13.845,44 €).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 12.227,88 € (Vorjahr: 9.650,93 €).

Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz (Bilanzvermerke)
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB - Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt: 0,00 € (Vorjahr 0,00 €)
§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB- Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt: 371.872,73 € (Vorjahr: 222.026,06 €).
§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB - Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt: 101.665,37 € (Vorjahr: 96.912,73 €).
§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB - Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen: 119.836,77 € (Vorjahr: 33.000,00 €).

Angaben zu § 285 Nr. 1b HGB (Sicherung der Verbindlichkeiten durch Pfandrechte u. ä. Rechte)
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind, beträgt 210.054,16 € (Vorjahr: 149.168,20 €).

Angaben zu §§ 251, 268 Abs. 7 HGB (Haftungsverhältnisse)
Liegen nicht vor. Es sind keine Angaben zu machen.

Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. Es gelten die branchen-
üblichen Gewährleistungen gemäß VOB.

Angaben zu § 285 Nr. 7 HGB
Die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2024 beschäftigten Arbeitnehmer betrug 18 (Vorjahr: 17).

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer gem. § 264 Abs. 1 HGB i.V.m. § 285 Nr. 9c HGB

Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer (zugleich auch Gesellschafter) vergebenen Krediten wird berichtet:
Gewährte Kredite bzw. Vorschüsse im Geschäftsjahr: 0,00 €
Tilgungen im Geschäftsjahr:  935,00 €
Zinssatz: 0,00%
Forderungen zum Geschäftsjahresende: 12.910,44 € (Vorjahr: 13.845,44 €)

sonstige Berichtsbestandteile


Oststeinbek, 16. Dezember 2025
gez. Geschäftsführer
Matthias Engel
Patrick Engel


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.01.2026 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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