Sport-Tex GmbHLiquidiert

47506 Neukirchen-Vluyn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 8166
Eingetragen
26.5.2006
Branche
Einzelhandel mit TextilienGroßhandel mit TextilienGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Gegenstand
Der Einzelhandel mit Textilien und anderen Handelsartikeln, insbesondere mit Sportartikeln

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sport-Tex GmbH

Neukirchen-Vluyn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2008 bis zum 28.02.2009

Bilanz

Aktiva

28.2.2009
EUR
29.2.2008
EUR
A. Anlagevermögen 625.604,00 666.740,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 161.092,00 174.432,00
II. Sachanlagen 464.512,00 492.308,00
B. Umlaufvermögen 2.986.768,36 2.999.622,37
I. Vorräte 2.618.524,30 2.448.807,54
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 359.722,73 350.929,16
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 27.987,42 25.199,49
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.521,33 199.885,67
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.831,57 1.189,66
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 596.053,66 443.678,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.211.257,59 4.111.230,68

Passiva

28.2.2009
EUR
29.2.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 468.678,65 32.065,97
III. Jahresfehlbetrag 152.375,01 436.612,68
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 596.053,66 443.678,65
B. Rückstellungen 66.950,00 44.170,00
C. Verbindlichkeiten 4.139.940,04 4.040.749,78
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.383.475,60 3.659.278,41
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.367,55 26.310,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.211.257,59 4.111.230,68

Anhang



  1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Sport-Tex GmbH, Neukirchen-Vluyn, wurde nach den handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Dabei entspricht die Darstellungsform den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

 

 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode unter Berücksichtigung der Laufzeit des Nutzungsrechts oder der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zur Anwendung.


 1.2 Sachanlagevermögen

Die Sachanlagen sowie die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und - soweit es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt - vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt generell die lineare Abschreibungsmethode - und zwar im steuerlich zulässigen Rahmen  zur Anwendung.

Außerplanmäßige handelsrechtliche Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.

Die Anschaffungskosten der geringwertigen Wirtschaftsgüter werden grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben. Soweit die Anschaffungskosten für das einzelne, dem Anlagevermögen zuzuordnende Wirtschaftsgut, nicht mehr als € 60,00 betragen haben, werden diese als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben erfasst.

Betragen die Anschaffungskosten zwischen 150€ und 1.000€ werden die Wirtschaftsgüter als Sammelposten geführt und über fünf Jahre planmäßig abgeschrieben.

 

 1.3 Vorräte

Der Bestandsnachweis erfolgt in Form von Inventurlisten, die auf der Grundlage einer körperlichen Bestandsaufnahme durch Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie auf Grund des Warenwirtschaftssystems der Gesellschaft erstellt werden.

An der körperlichen Bestandsaufnahme hat Herr Wirtschaftsprüfer Wolfgang Hohl persönlich teilgenommen und sich von der Ordnungsmäßigkeit der aufgenommenen Mengen und der Bewertung überzeugt.

Der Bestand an Waren wurde zu durchschnittlichen An­schaffungskosten, d. h. zu fortgeschriebenen Einstandspreisen, unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Soweit Gründe für eine Wertaufholung gem. § 280 Abs. 1 HGB i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG gegeben waren, wurden die Anschaffungskosten angesetzt.

 

 1.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.

Soweit das Risiko einer Forderung über das allgemeine Kreditrisiko hinausgeht, wird jedoch eine Einzelwertberichtigung in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen.

Soweit Gründe für eine Wertaufholung gem. § 280 Abs. 1 HGB i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG gegeben waren, wurden die Anschaffungskosten angesetzt.

Es bestehen Forderungen gegenüber dem GmbH-Gesellschafter nach § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von € 27.987,42 mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

 

 1.5 Rückstellungen

Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

 

 1.6 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Rückzahlungsbetrag, jedoch unter Beachtung des Höchstwertprinzips, angesetzt.


  2. Erläuterungen zur Bilanz
 

 2.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt im Berichtsjahr € 2.500,00.

 

 2.2 Sonstige Rückstellungen

Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen im Sinne § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten.




3 . Sonstige Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB und damit gemäß § 316 HGB nicht zur Prüfung verpflichtet. Als kleine Kapitalgesellschaft ist gemäß § 326 HGB lediglich die Bilanz und der Anhang elektronisch beim Bundesanzeiger einzureichen.

3.1 Organe der Gesellschaft

Laut Handelsregistereintragung HRB 8166 beim Amtsgericht Kleve ist als Ge­schäftsführer bestellt:

                     Herr Friedhelm Detlef Denne, Revierstraße 39, 46145 Oberhausen.

Die Handelsregistereintragung erfolgte am 31. März 2006 beim damaligen Amtsgericht Kleve unter HR B 8166. Herr Denne ist gesamtvertretungsberechtigt.


3.2 Prokura

Zum Prokuristen ist Herr
                                           
                                             Christoph Bischofs, Ratingen,

bestellt worden. Er vertritt die Gesellschaft jeweils zusammen mit dem Geschäftsführer.

 

3.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die zum Abschlussstichtag bestehenden, gem. § 285 Nr. 3 HGB, angabepflichtigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen - hier in Form von Dauerschuldverhältnissen - sind in der Übersicht zu den Leasing-, Miet- und sonstigen Verträgen als Anlage dargestellt.

 


  

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