Sport-Tex
GmbH
Neukirchen-Vluyn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.03.2008 bis zum 28.02.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
28.2.2009
EUR |
29.2.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
625.604,00 |
666.740,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
161.092,00 |
174.432,00 |
| II.
Sachanlagen |
464.512,00 |
492.308,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.986.768,36 |
2.999.622,37 |
| I.
Vorräte |
2.618.524,30 |
2.448.807,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
359.722,73 |
350.929,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
27.987,42 |
25.199,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.521,33 |
199.885,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.831,57 |
1.189,66 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
596.053,66 |
443.678,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.211.257,59 |
4.111.230,68 |
Passiva
|
|
28.2.2009
EUR |
29.2.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
468.678,65 |
32.065,97 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
152.375,01 |
436.612,68 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
596.053,66 |
443.678,65 |
| B.
Rückstellungen |
66.950,00 |
44.170,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.139.940,04 |
4.040.749,78 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.383.475,60 |
3.659.278,41 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.367,55 |
26.310,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.211.257,59 |
4.111.230,68 |
Anhang
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Sport-Tex GmbH,
Neukirchen-Vluyn, wurde nach den handelsrechtlichen und
gesellschaftsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Dabei
entspricht die Darstellungsform den handelsrechtlichen
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der
planmäßigen Abschreibungen kommt
ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode unter
Berücksichtigung der Laufzeit des Nutzungsrechts oder
der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
zur Anwendung.
1.2
Sachanlagevermögen
Die Sachanlagen sowie die geringwertigen
Wirtschaftsgüter werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und - soweit es sich um abnutzbare
Wirtschaftsgüter handelt - vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt
generell die lineare Abschreibungsmethode - und zwar im
steuerlich zulässigen Rahmen zur Anwendung.
Außerplanmäßige handelsrechtliche
Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger
steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.
Die Anschaffungskosten der geringwertigen
Wirtschaftsgüter werden grundsätzlich nach der
linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben. Soweit die
Anschaffungskosten für das einzelne, dem
Anlagevermögen zuzuordnende Wirtschaftsgut, nicht mehr
als € 60,00 betragen haben, werden diese als sofort
abzugsfähige Betriebsausgaben erfasst.
Betragen die Anschaffungskosten zwischen 150€
und 1.000€ werden die Wirtschaftsgüter als
Sammelposten geführt und über fünf Jahre
planmäßig abgeschrieben.
1.3
Vorräte
Der Bestandsnachweis erfolgt in Form von
Inventurlisten, die auf der Grundlage einer
körperlichen Bestandsaufnahme durch Arbeitnehmer der
Gesellschaft sowie auf Grund des Warenwirtschaftssystems
der Gesellschaft erstellt werden.
An der körperlichen Bestandsaufnahme hat Herr
Wirtschaftsprüfer Wolfgang Hohl persönlich
teilgenommen und sich von der Ordnungsmäßigkeit
der aufgenommenen Mengen und der Bewertung überzeugt.
Der Bestand an Waren wurde zu durchschnittlichen
Anschaffungskosten, d. h. zu fortgeschriebenen
Einstandspreisen, unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Soweit Gründe für eine Wertaufholung gem.
§ 280 Abs. 1 HGB i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3
EStG gegeben waren, wurden die Anschaffungskosten
angesetzt.
1.4
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert bilanziert.
Soweit das Risiko einer Forderung über das
allgemeine Kreditrisiko hinausgeht, wird jedoch eine
Einzelwertberichtigung in Form einer
außerplanmäßigen Abschreibung nach §
253 Abs. 3 HGB vorgenommen.
Soweit Gründe für eine Wertaufholung gem.
§ 280 Abs. 1 HGB i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3
EStG gegeben waren, wurden die Anschaffungskosten
angesetzt.
Es bestehen Forderungen gegenüber dem
GmbH-Gesellschafter nach § 42 Abs. 3 GmbHG in
Höhe von € 27.987,42 mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
1.5
Rückstellungen
Rückstellungen werden unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
1.6
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem
Rückzahlungsbetrag, jedoch unter Beachtung des
Höchstwertprinzips, angesetzt.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
2.1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des
allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen beträgt im Berichtsjahr
€ 2.500,00.
2.2
Sonstige Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich
um Rückstellungen im Sinne § 249 Abs. 1 HGB
für ungewisse Verbindlichkeiten.
3
.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB und damit gemäß
§ 316 HGB nicht zur Prüfung verpflichtet. Als
kleine Kapitalgesellschaft ist gemäß § 326
HGB lediglich die Bilanz und der Anhang elektronisch beim
Bundesanzeiger einzureichen.
3.1
Organe der Gesellschaft
Laut Handelsregistereintragung HRB 8166 beim
Amtsgericht Kleve ist als Geschäftsführer
bestellt:
Herr Friedhelm Detlef Denne, Revierstraße 39, 46145
Oberhausen.
Die Handelsregistereintragung erfolgte am 31.
März 2006 beim damaligen Amtsgericht Kleve unter HR B
8166. Herr Denne ist gesamtvertretungsberechtigt.
3.2
Prokura
Zum Prokuristen ist Herr
Christoph Bischofs, Ratingen,
bestellt worden. Er vertritt die Gesellschaft jeweils
zusammen mit dem Geschäftsführer.
3.3
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die zum Abschlussstichtag bestehenden, gem. §
285 Nr. 3 HGB, angabepflichtigen sonstigen finanziellen
Verpflichtungen - hier in Form von
Dauerschuldverhältnissen - sind in der Übersicht
zu den Leasing-, Miet- und sonstigen Verträgen als
Anlage dargestellt.
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